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Vollständige Version anzeigen : Üble Nachrede? An die Juristen



Korkell
12-09-2016, 17:49
Guten Tag, hab eine Frage an evtl. anwesende Juristen/Jura Studenten.

Angenommen ich zanke seid längerer Zeit mit einer Frau über Facebook welche ganz offen pauschal alle Muslime kritisiert, die ganze Kultur als potentiell Vergewaltigungsfördernd darstellt und den 68ern die Schuld an absolut allem gibt.
Alles eher passiv/aggressiv aber eindeutig.

Nun habe ich in öffentlichen Diskussion als Ergebnis des Gesprächs das hier über sie geschrieben.

"@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"

Jetzt fordert Sie mich auf das sofort zu löschen. Evtl. will sie auf eine Üble Nachrede hinaus.
Hierfür muss aber meine Behauptung nachweislich unwahr sein.
Angesichts der von ihr persönlich getätigten Aussagen von ihr und auch vieler Links zu Artikeln bin ich aber der Meinung, dass selbst wenn ich nicht beweisen könnte das es stimmt (meine Aussage hat ja relativ viel Spielraum), sie auch nicht nachweisen kann, dass es nicht stimmt.

Das ist natürlich alles Kinderkram. Aber hier gehts ums Prinzip. Ich lösche das nur wenn es einen Tatbestand erfüllt.

Weiß da jemand mehr als ich?

zocker
12-09-2016, 18:00
Hierfür muss aber meine Behauptung nachweislich unwahr sein.
Angesichts der von ihr persönlich getätigten Aussagen von ihr und auch vieler Links zu Artikeln bin ich aber der Meinung, dass selbst wenn ich nicht beweisen könnte das es stimmt (meine Aussage hat ja relativ viel Spielraum), sie auch nicht nachweisen kann, dass es nicht stimmt. ...


sie muss nichts nachweisen.

das müsste der staatsanwalt.

sie steht grundsätzlich, auch als strafanzeige-/antragsserstatterin, als zeugin zur verfügung.

das gericht prüft dann die glaubhaftigkeit deiner aussage und die glaubhaftigkeit ihrer aussage, ggf. anhand weiteren beweismaterials.

nach abschluss des beweisverfahrens wird eine entscheidung getroffen.


um welches prinzip geht´s dir denn?


gruss

Korkell
12-09-2016, 18:18
Ich will sicher gehen, dass ich vor ihr nicht nur aus Angst nen Rückzieher mache. Ja es geht mir dabei auch um meinen Stolz... :/

Wie genau prüfen die denn da was?

zocker
12-09-2016, 18:27
Ich will sicher gehen, dass ich vor ihr nicht nur aus Angst nen Rückzieher mache. Ja es geht mir dabei auch um meinen Stolz... :/


wenn du jetzt einen rückzieher machen würdest, weil du vor einem strafverfahren mit anschliessender verurteilung angst hast, wäre das doch ein rückzieher aus angst?




Wie genau prüfen die denn da was?

m.w. prüfen die alles sehr genau.


gruss

Gast
12-09-2016, 19:35
Jetzt fordert Sie mich auf das sofort zu löschen. Evtl. will sie auf eine Üble Nachrede hinaus.
Hierfür muss aber meine Behauptung nachweislich unwahr sein.


schauen wir in das StGB:

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,
also: der Tatbestand liegt vor, wenn eine Behauptung (die zur Herabwürdigung geeignet ist) nicht erweislich wahr ist.




Angesichts der von ihr persönlich getätigten Aussagen von ihr und auch vieler Links zu Artikeln bin ich aber der Meinung, dass selbst wenn ich nicht beweisen könnte das es stimmt (meine Aussage hat ja relativ viel Spielraum), sie auch nicht nachweisen kann, dass es nicht stimmt.


Deine Aussage hat relativ viel Spielraum?

Sehen wir uns Deine Aussage an:


"@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"

Du verwendest in Deiner Aussage absolute Formulierungen wie "nur" oder "alle"
Derartige Aussagen kann man durch ein einziges Gegenbeispiel widerlegen.
Es reicht also, dass die einen einzigen Menschen mag, der nicht ultrakonservativ ist (egal wie er zu Muslimen oder 68ern steht) oder der ultrakonservativ ist und nicht sowohl Muslime wie auch 68er scheiße findet.
Oder einen, der in irgendeiner Sache nicht ihrer Meinung ist (z.B. ob man Kaffee besser mit Milch oder ohne trinkt) und dennoch Muslime und 68 nicht voll geil findet.
Noch dazu kommt, dass "mögen" eine subjektive Empfindung ist, die nur die Frau selbst beurteilen kann.
Es dürfte Dir bzw. dem Gericht IMO (bin kein Jurist) also schwer fallen, zu beweisen, dass der Satz wahr ist.

Billy die Kampfkugel
12-09-2016, 19:49
Anzeigen kann man viel, viele Sachen übers Internet verlaufen im Sande. Du machst einen Screenshot über alles relevante, schreibst ein Protokoll über alles relevante und läßt das von zwei Zeugen unterzeichnen dass das so im Internet war. Sobald ihr Anwalt kommt kontaktierst du deinen Anwalt gibst ihm das Material ab und die einigen sich auf Einstellung. Problem ist es nur, wenn man den Sachen hinterherlaufen muss. Dein Anwalt argumentiert das dann sauber juristisch für dich durch natürlich in welchem Kontext die Aussage gefallen ist nicht isoliert und wenn der andere Anwalt sieht, die sind vorbereitet rät der seiner Mandantin bestimmt ab.
Bin kein Jurist, aber habe mal am Rande so was mitgekriegt, was der Anwalt wollte bei so einer Internetsache. Du brauchst den sauberen gerichtsfesten Beleg, damit die Gegenseite keinen Stuss erzählen und dich entlastende Dinge untern Tisch fallen lassen kann. Wenn sich Sachen hochschaukeln wird relativiert.

3L9O
12-09-2016, 20:22
Glaub mir die macht keine anzeige ;) ich hab erfahrung mit sowas
Dennächst einfach mit verdeckter IP und fake account dann kann dir keiner was ;)

zocker
12-09-2016, 20:24
... Es dürfte Dir ... also schwer fallen, zu beweisen, dass der Satz wahr ist.


nicht schlecht, herr specht!


gruss

Offline_Fighter
12-09-2016, 20:49
Geh zu deiner Mama und sag das du gemobbt wirst vll. redet sie mit der Frau.

zocker
12-09-2016, 20:51
Geh zu deiner Mama und sag das du gemobbt wirst vll. redet sie mit der Frau.


hoffentlich ist sie nicht die frau.


gruss

der_christoph
12-09-2016, 21:09
Geiler Post Aruna :klatsch:

Korkell
12-09-2016, 22:18
Lass es jetzt stehen und lass es drauf ankommen.
Hab genug Bildmaterial welches zumindest legitimiert, dass ich zu dieser Schlussfolgerung kommen kann.
Dazu kommt, dass ich ihr ja wörtlich nur unterstellt habe ausschließlich solche Leute zu mögen, nicht selbst so jemand zu sein auch wenn eins das andere impliziert.
Mal sehen.
Vor solchen Leuten kusche ich nicht.

Und an den Helden der mir die PN geschickt hat.
Hast du nicht den Mut das einfach hier zu schreiben oder war das so etwas wie ein Einschüchterungsversuch? Affig.

Sorry hatte bei all dem ganz vergessen, dass es hier um ein verdammt heikles Politikum gehen kann.
Die Admins dürfen gerne dicht machen.
Aber trotdzem vielen Dank für die konstruktiven Antworten auch an Aruna.

zocker
12-09-2016, 22:21
Lass es jetzt stehen und lass es drauf ankommen. ...



:yeaha:


gruss

Klaus
12-09-2016, 23:07
Bei übler Nachrede kommt es stark auf den Kontext und die Wortwahl an, von daher - drauf ankommen lassen, und demnächst geschicktere Wortwahl verwenden. Mit "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob ..." kann man viel sagen ohne dass es direkt strafbar wird, weil es eben keine Tatsachenbehauptung ist. Da muss es direkt und stark beleidigend sein bis dass es verfolgt wird. Also "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob Du eine geisteskranke Tussi bist, die nachts Hamster zu Tode foltert und Videos davon macht" wird wohl strafbar bleiben, "... als ob Du ein komisches Verhältnis zu rechtsstaatlichem Handeln hast" eher eine zulässige Meinungsäusserung. Dazwischen dann Graubereich, in dem dann möglicherweise Gerichte tätig werden müssen. Mit ungewissem Ausgang. Bei "... als ob Du Muslime für generell krank hälst" wird meinem Empfinden nach ein Staatsanwalt nicht gross Energie aufwenden um sowas zu verfolgen. Denkbar wär's aber, wenn einer gerade nichts zu tun hat.

3L9O
12-09-2016, 23:28
Lass es jetzt stehen und lass es drauf ankommen.
Hab genug Bildmaterial welches zumindest legitimiert, dass ich zu dieser Schlussfolgerung kommen kann.
Dazu kommt, dass ich ihr ja wörtlich nur unterstellt habe ausschließlich solche Leute zu mögen, nicht selbst so jemand zu sein auch wenn eins das andere impliziert.
Mal sehen.
Vor solchen Leuten kusche ich nicht.



jetzt mach dir mal nicht ins hemd, das schlimmste was dich erwarten kann sind paar euros minus, wir leben hier in deutschland wo mörder und vergewaltiger bewährung bekommen

Mindless
13-09-2016, 01:49
Bei übler Nachrede kommt es stark auf den Kontext und die Wortwahl an, von daher - drauf ankommen lassen, und demnächst geschicktere Wortwahl verwenden. Mit "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob ..." kann man viel sagen ohne dass es direkt strafbar wird, weil es eben keine Tatsachenbehauptung ist. Da muss es direkt und stark beleidigend sein bis dass es verfolgt wird. Also "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob Du eine geisteskranke Tussi bist, die nachts Hamster zu Tode foltert und Videos davon macht" wird wohl strafbar bleiben, "... als ob Du ein komisches Verhältnis zu rechtsstaatlichem Handeln hast" eher eine zulässige Meinungsäusserung. Dazwischen dann Graubereich, in dem dann möglicherweise Gerichte tätig werden müssen. Mit ungewissem Ausgang. Bei "... als ob Du Muslime für generell krank hälst" wird meinem Empfinden nach ein Staatsanwalt nicht gross Energie aufwenden um sowas zu verfolgen. Denkbar wär's aber, wenn einer gerade nichts zu tun hat.

Genau das ist es. Fällst du ein Urteil über eine Person, die deiner Meinung nach: ... meiner Sicht nach... usw... ist was anderes, als zu sagen, die ist so.

Generell würde ich dir aber durch die ganze "Hatespeech-Geschichte" eher einen Bonus einräumen...

Gast
13-09-2016, 06:47
Genau das ist es. Fällst du ein Urteil über eine Person, die deiner Meinung nach: ... meiner Sicht nach... usw... ist was anderes, als zu sagen, die ist so.


Wo ist denn da der Unterschied?

* Silverback
13-09-2016, 07:09
Wo ist denn da der Unterschied?

Das eine ist vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt (je nach Formulierung) und sagt (je nach Fornulierung) eindeutig, dass "ich" glaube, sie sei so (, weil ...)

Das andere ein ist ein (zu beweisender) Absolutismus.

Quite different.

tempestas
13-09-2016, 07:59
Der Fehler ist ja schon, auf Facebook (lol) eine "Diskussion" zu führen :-§

Gast
13-09-2016, 10:14
Das eine ist vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt (je nach Formulierung) und sagt (je nach Fornulierung) eindeutig, dass "ich" glaube, sie sei so (, weil ...)

Das andere ein ist ein (zu beweisender) Absolutismus.

Quite different.

Meine Deutschlehrerin hatte uns angewiesen, Formulierungen wie "meiner Meinung nach" in Aufsätzen zu unterlassen, da es klar ist, dass man seine Meinung schreibt (sofern man nicht explizit das Geäußerte als die Meinung eines anderen kennzeichnet und eventuell die eigene Meinung gegenüberstellt).
Auch wenn einer meint, dass das, was er da verkündet, eine absolute Wahrheit oder bewiesen sei, meint er das letztlich nur.
Die Meinungsfreiheit (besser: Meinungsäußerungsfreiheit oder Redefreiheit)
erlaubt in Deutschland auch nicht die Äußerung jeder Meinung (ob explizit als solche gekennzeichnet oder nicht), Einschränkungen gibt es da insbesondere bei der Ehre des Gegenübers.

Klaus
13-09-2016, 10:43
Dass Deutschlehrer da ganz tolle Vorstellungen haben was "man" machen sollte ist klar. Aus juristischer Sicht kann es aber einen ziemlichen Unterschied machen ob man etwas als Tatsachenbehauptung, klar und deutlich als Meinung, als Satire oder als Frage formuliert. Natürlich muss man sich bemühen dass es nicht zu offensichtlich wird. Gerade bei öffentlichen Personen oder Firmen wird man das mit "Beleidigung" recht hoch hängen, und da kann es dann existentiell werden ob man schreibt "Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften" oder "ich frage mich ob Firma Müller weiss, wie grausam Kinder in Indien beim Coltanabbau behandelt werden, und wieviele dabei sterben". Nen Deutschlehrer werde ich da sicher als allerletzten fragen.

Arganth
13-09-2016, 11:09
Der Fehler ist ja schon, auf Facebook (lol) eine "Diskussion" zu führen :-§

http://imgs.xkcd.com/comics/duty_calls.png

Gast
13-09-2016, 11:23
not a single f*ck was given that day. ;)

Gast
13-09-2016, 11:55
Aus juristischer Sicht kann es aber einen ziemlichen Unterschied machen ob man etwas als Tatsachenbehauptung, klar und deutlich als Meinung, als Satire oder als Frage formuliert. Natürlich muss man sich bemühen dass es nicht zu offensichtlich wird. Gerade bei öffentlichen Personen oder Firmen wird man das mit "Beleidigung" recht hoch hängen, und da kann es dann existentiell werden ob man schreibt "Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften" oder "ich frage mich ob Firma Müller weiss, wie grausam Kinder in Indien beim Coltanabbau behandelt werden, und wieviele dabei sterben".


hier ging es bisher nicht um Satire und auch nicht um Fragen, die zwar eine Tasachenbehauptung enthalten ("In Indien werden Kinder beim Coltanabbau grausam behandelt, für viele mit tödlichen Folgen"), sich aber nicht direkt auf den Angesprochenden (Fa. Müller) beziehen (es wurde ja nicht behauptet, dass Fa. Müller Coltan aus Indien bezieht).
Vielmehr ging es darum, ob man durch die Formulierung "Ich bin der Meinung, dass..." eine üble Nachrede entschärft werden könnte.
Also, ob es nun einen Unterschied macht, ob jemand sagt:
"Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften"
oder
"Ich bin der Meinung, Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften"



Was bedeutet "behaupten oder verbreiten" im Sinne des § 186 StGB?

Jemand behauptet die ehrverletzende Tatsache, wenn er sie als nach eigener Überzeugung zutreffend darstellt, auch wenn man es nur von einer dritten Person erfahren hat. Erzählt jemand beispielsweise seinen Mitarbeitern, der Chef sei ein Dieb, so behauptet er diese ehrverletzende Tatsache über den Chef.
Verbreiten im Sinne von § 186 StGB bedeutet, eine ehrverletzende Tatsache, die man von einem anderen gehört hat, weiterzuerzählen. Einfach gesagt, Gerüchte zu verbreiten. Dieser Fall läge vor, wenn jemand seinen Mitarbeitern erzählt, die Kantinenfrau habe ihm erzählt, der Chef sei ein Dieb.
Auch das Hinzufügen von Zusätzen, wie „wahrscheinlich“ oder „vermutlich“, lässt eine Strafbarkeit nach § 186 StGB nicht entfallen.

Strafrechtskanzlei Dietrich | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin zu Beleidigung und Verleumdung (http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/beleidigung-verleumdung.php#Was)


Kann jemand sagen, "ich meine", ohne damit seine Überzeugung auszudrücken, dass das, was er meint, zutrifft?

Mindless
13-09-2016, 15:19
Bei Beleidigungen wäre ich erst mal vorsichtig, wie das im gesamten Kontext rüberkommt und ob das in einer verbalen oder schriftlichen Unterhaltung passiert. Wenn ich verbreite, der Chef ist wahrscheinlich ein Dieb, ist das üble Nachrede, sofern ich keine Indizien habe, die meine Aussage stützen.

Statt "Firma Müller lässt Kinder in Indien arbeiten" wäre eine Umschreibung besser: "Wie kann Firma Müller dauerhaft solche Kampfpreise fahren, lassen die etwa Kinder in Indien arbeiten?".

Gerade in einem Gespräch kann man mit der richtigen Gestik und Mimik mittels der Umschreibung perfekt erstere Behauptung einfließen lassen. Mir dürfte es nicht schwerfallen, mich da aber beim Staatsanwalt oder Richter rauszureden, dass mein Gegenüber wohl die offensichtliche Übertreibung, die ich einfügte, um meinem Erstaunen ob der niedrigen Preise, nicht verstanden hat. Aber auch mit der Umschreibung habe ich es geschafft, die Verknüpfung Firma Müller + Kinder + Indien in die Köpfe der anderen zu bringen.

Korkells Aussage vom Eingangspost,

"@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"

ist nach meinem dafürhalten keine Beleidigung oder üble Nachrede.

Besser wäre aber gewesen:

Die scheint mich nicht zu mögen, weil ich 68er und Muslime toll finde, wahrscheinlich mag sie wohl nur entgegengesetzt denkende Ultrakonservative.

Keine Chance ihm da was anzudrehen.

Ein "ich meine, (hier Behauptung einfügen)" funktioniert in der Regel nicht immer. Kommt auf den Kontext an.

Oogway
13-09-2016, 19:19
Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen seiner absoluten Formulierungen doch noch richtig Ärger bekommt, aber schauen wir mal, was kommt ...:cool:

Kusagras
13-09-2016, 19:36
Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen seiner absoluten Formulierungen doch noch richtig Ärger bekommt, ...

Wäre auch nicht unverdient und nur der vorgehaltene Spiegel: Macht nicht viel Sinn vermeintliche (?) Pauschalierungen mit eben solchen zu begegnen.

@arganth

Köstlicher Cartoon, hab mich wiedererkannt:p

Gast
13-09-2016, 19:57
Mir dürfte es nicht schwerfallen, mich da aber beim Staatsanwalt oder Richter rauszureden, dass mein Gegenüber wohl die offensichtliche Übertreibung, die ich einfügte, um meinem Erstaunen ob der niedrigen Preise, nicht verstanden hat.


sprichst Du da aus Erfahrung?



Korkells Aussage vom Eingangspost,

"@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"

ist nach meinem dafürhalten keine Beleidigung oder üble Nachrede.


Was fehlt denn Deiner Meinung nach?
Die Tatsachenbehauptung?
Oder dass die behauptete Tatsache geeignet ist, die Frau verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen?

Korkell
13-09-2016, 20:00
http://imgs.xkcd.com/comics/duty_calls.png

Zugegebenermaßen trifft es das bei mir.
Es ist eine verdammte Sucht. Ich hab wieder keinen Club, mit 3 mal Training die Woche reduziert sich das Geschwafel immer drastisch :D

Korkell
13-09-2016, 20:05
Wäre auch nicht unverdient und nur der vorgehaltene Spiegel: Macht nicht viel Sinn vermeintliche (?) Pauschalierungen mit eben solchen zu begegnen.

@arganth

Köstlicher Cartoon, hab mich wiedererkannt:p

In vorangegangenen Posts behauptete Sie, dass die 68er Genderstasi unnachlässig daran arbeitet schon in der Kita Kleinkinder zu Transsexuellen zu erziehen und Muslime aufgrund ihrer martialischen und rückständigen Kultur grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko für Frauen und öffentliche Versammlungen darstellen.
Ich glaube nicht, dass meine Beurteilung mit dem Begriff "Pauschalisierung" treffend beschrieben wird.

Solche Diskussionen führe ich bereits seit über einem Jahr mit ihr da Sie ganz offensichtlich den selben Seiten folgt wie ich, vor allem regionalen und versucht jeden meiner Posts zu attackieren.
Die Äußerung um die es hier geht entspricht übrigens eigentlich nicht meinem Niveau.
Aber mancher kennt das vllt. Diskussionen die sich über zwei Tage erstrecken, bei denen kein Post kürzer als 20 Zeilen ist werden irgendwann ermüdend. Man wird mürbe.

Kusagras
13-09-2016, 20:24
...
Solche Diskussionen führe ich bereits seit über einem Jahr mit ihr ,,,.

Mit welchem Ziel?

Korkell
13-09-2016, 20:34
Nicht nur mit ihr. Wie gesagt. Es ist eine Sucht. Außerdem schärft man damit hin und wieder die eigene Argumentation und weiß immer wohin der Diskurs geht.

3L9O
13-09-2016, 21:00
auch wenn viele es nicht glauben wollen, das internet ist ein rechtsfreoier raum

Gast
13-09-2016, 21:10
Mit welchem Ziel?

Gemocht zu werden?

zocker
13-09-2016, 21:15
Gemocht zu werden?


von wem?


gruss

Gast
13-09-2016, 21:18
von wem?


Von der, über die er sich beklagt hat, dass sie ihn nicht mag, weil er bestimmte Voraussetzungen, die er meint, haben zu müssen, um von ihr gemocht zu werden, nicht erfüllt?

zocker
13-09-2016, 21:20
Von der, über die er sich beklagt hat, dass sie ihn nicht mag, weil er bestimmte Voraussetzungen, die er meint, haben zu müssen, um von ihr gemocht zu werden, nicht erfüllt?


würde man nicht eher versuchen, sich bei so jemandem einzuschleimen?



gruss

Korkell
13-09-2016, 21:29
Von der, über die er sich beklagt hat, dass sie ihn nicht mag, weil er bestimmte Voraussetzungen, die er meint, haben zu müssen, um von ihr gemocht zu werden, nicht erfüllt?

Es war eine ironische Bemerkung gegenüber einer Dritten die sich eingeklinkt und für mich Partei ergriffen hat.
Im Grunde genommen war dieser Kommentar von mir nur None-Sense und Provokation. Wie gesagt, nach einer gewissen Zeit wird man mürbe.
Die Dame wird mich in diesem Leben nicht mehr mögen, das macht nichts denn ich mag sie auch nicht ;)

Kannix
13-09-2016, 22:47
Kann jemand sagen, "ich meine", ohne damit seine Überzeugung auszudrücken, dass das, was er meint, zutrifft?
Ja natürlich. Wenn ich sage "ich meine", oder "meiner Meinung nach" drücke ich aus, dass es durchaus sein kann dass ich mich irre.
Aber Du wirst es sicher besser wissen was ich meine, wenn ich sage dass ich etwas meine;). Ich gebe Dir auf jeden Fall schon mal im voraus recht.
Ich denke Dein Fall ist ziemlich ähnlich gelagert wie der von Korkell.

zocker
13-09-2016, 22:53
... Aber Du wirst es sicher besser wissen was ich meine, wenn ich sage dass ich etwas meine;). Ich gebe Dir auf jeden Fall schon mal im voraus recht. ...


wir hatten mal einen repetitor.

der hat eine dauerunterbrecherin wie folgt ruhiggestellt:
"ich weiss, was sie meinen. bitte lassen sie mich erklären, was sie sagen wollen: ...".


gruss

Gast
13-09-2016, 23:18
würde man nicht eher versuchen, sich bei so jemandem einzuschleimen?


nicht unbedingt (schau Dir doch ein paar Filmklassiker an oder erinnere Dich an Deine Schulzeit..)
Außerdem kann man die öffentliche Ansage "Die mag mich nicht" ja als Aufforderung zum Widerspruch auffassen.
Da ich jetzt weiß, dass die Angesprochene auch weiblichen Geschlechts ist, könnte sich diese Aufforderung natürlich auch an diese richten.



Es war eine ironische Bemerkung gegenüber einer Dritten die sich eingeklinkt und für mich Partei ergriffen hat.

Ist Ironie nicht die Differenz zwischen wörtlicher Bedeutung und wirklicher Bedeutung?
D.h. Du hast das gar nicht so gemeint, wie es da steht?



Die Dame wird mich in diesem Leben nicht mehr mögen, das macht nichts denn ich mag sie auch nicht ;)

Ist das jetzt auch Ironie?
(manche behaupten ja, das Zwinker-Smilie wäre ein Ironiesmilie)

zocker
13-09-2016, 23:28
nicht unbedingt (schau Dir doch ein paar Filmklassiker an ...

bin schon filmklassik-fan.

fällt mir aber keiner ein, bei dem sowas vorkommt.



oder erinnere Dich an Deine Schulzeit..)

die hab´ich voll in erinnerung.

da fällt mir aber auch nichts diesbezügliches ein.

wahrscheinlich bin ich in dem thema noch nicht richtig drin.



Außerdem kann man die öffentliche Ansage "Die mag mich nicht" ja als Aufforderung zum Widerspruch auffassen.

du meinst, der trick wäre, zu schreiben, man würde nicht gemocht, woraufhin der damit gemeinte dann kundgeben soll, er würde einen doch mögen?

falls ja, welche veranlassung hätte er dazu, wenn er einen nicht mag?



Da ich jetzt weiß, dass die Angesprochene auch weiblichen Geschlechts ist, ...

wieso "auch"?

ist korkell eine dame oder hat es damit was anderes auf sich?


gruss

MagetaDerLöwe
13-09-2016, 23:35
Geht es um Anabel Schunke? :D

Gast
14-09-2016, 00:11
bin schon filmklassik-fan.

fällt mir aber keiner ein, bei dem sowas vorkommt.



T1lEqVwY79M




du meinst, der trick wäre, zu schreiben, man würde nicht gemocht, woraufhin der damit gemeinte dann kundgeben soll, er würde einen doch mögen?

falls ja, welche veranlassung hätte er dazu, wenn er einen nicht mag?


Mitleid? So wie bei fishing for compliments?
Allerdings kann es ja darum gehen, ein bisher noch nicht artikuliertes Mögen rauszukitzeln.



wieso "auch"?

ist korkell eine dame oder hat es damit was anderes auf sich?


Es gibt wohl zwei Damen im Spiel: die Abgeneigte und eine die ihm beistand.
An letztere war der Kommentar gerichtet.

Mindless
14-09-2016, 00:15
@Korkell Soll das heißen, dass sich die Leute hier einen Kopf gemacht haben, damit du eine Tussi beeindrucken kannst, die du mittels möglichst legalen Beleidigungen anderen gegenüber beeindrucken und auf deine Seite ziehen willst?

Stellt sich mir gerade so dar, oder wie kann ich das verstehen?

Yip-Man
14-09-2016, 01:29
Genau deswegen führe ich niemals Diskussionen auf Facebook...

Korkell
14-09-2016, 08:58
nicht unbedingt (schau Dir doch ein paar Filmklassiker an oder erinnere Dich an Deine Schulzeit..)
Außerdem kann man die öffentliche Ansage "Die mag mich nicht" ja als Aufforderung zum Widerspruch auffassen.
Da ich jetzt weiß, dass die Angesprochene auch weiblichen Geschlechts ist, könnte sich diese Aufforderung natürlich auch an diese richten.




Ist Ironie nicht die Differenz zwischen wörtlicher Bedeutung und wirklicher Bedeutung?
D.h. Du hast das gar nicht so gemeint, wie es da steht?



Ist das jetzt auch Ironie?
(manche behaupten ja, das Zwinker-Smilie wäre ein Ironiesmilie)

Versuchst du mich zu foppen? :D
Ironisch im Sinne von, sich beleidigt geben um den vorhergegangenen Post zu banalisieren. Ich glaube die Dritte fragte Sie was ihr Problem mit dem von mir gesagten sei weil sie meinee Meinung teilte.
Da ich keine Lust mehr auf intelektuelle Höhenflüge hatte habe ich es, wissend, dass dies nicht der eigentliche Grund ist, auf ihren Mangel an Sympathie mir gegenüber reduziert um ihre durch die Blume niedere Motive vorzuwerfen.

Korkell
14-09-2016, 09:03
@Korkell Soll das heißen, dass sich die Leute hier einen Kopf gemacht haben, damit du eine Tussi beeindrucken kannst, die du mittels möglichst legalen Beleidigungen anderen gegenüber beeindrucken und auf deine Seite ziehen willst?

Stellt sich mir gerade so dar, oder wie kann ich das verstehen?

Die Gute ist Anfang 50. Ich ziehe Menschen die ungefähr in meinem Alter sind vor, dahin wurde der Verdacht doch gerade gelenkt oder? :rolleyes:
Sie ist schlicht und ergreifend eine penetrante Nervensäge die mich bisher unaufhörlich mit ihren stumpfen Ansichten belästigt hat.
Das ganze hat ja noch eine kommunalpolitische Dimension. Musste mich auch schon öffentlich mit ihr auseinandersetzen. Mit einigen Leuten streitet man eben immer wieder.

zocker
14-09-2016, 09:09
T1lEqVwY79M

Die zwei mögen sich doch basismässig aber sowieso schon.



Mitleid? So wie bei fishing for compliments?
Allerdings kann es ja darum gehen, ein bisher noch nicht artikuliertes Mögen rauszukitzeln.

In dieser psychologie bin ich, glaub' ich, noch nicht so richtig drin.




Es gibt wohl zwei Damen im Spiel: die Abgeneigte und eine die ihm beistand.
An letztere war der Kommentar gerichtet.

Aha!

Zum Schluss heisst es noch "schachmatt durch die dame(n) im spiel".

Da muss der korkell uns aufpassen!



Gruss

Gast
14-09-2016, 10:06
Ja natürlich. Wenn ich sage "ich meine", oder "meiner Meinung nach" drücke ich aus, dass es durchaus sein kann dass ich mich irre.


Ich gebrauche die Formulierung (z.B. "IMO") tatsächlich in ähnlichem Sinn: um eine größere Irrtumswahrscheinlichkeit rüberzubringen.
In diesem Sinne wäre man dann tatsächlich von der gemeinten Aussage nicht überzeugt.
Da stellt sich dann die Frage, wie das juristisch gewertet wird.
Die Richter ja nicht blöd und "vermutlich" oder "wahrscheinlich" reicht laut dem verlinkten Artikel zumindest nicht, um der eventuellen Strafbarkeit zu entgehen.

Klaus
14-09-2016, 14:35
Die gedachten Tatsachen als Frage formulieren. Wenn man damit nicht übertreibt, sollte das genug Freiraum lassen sich etwas abzukühlen. Auf Dauer sollte man aber lernen sowas zu ignorieren, oder sich auf Einzeiler ohne strafrechtlich relevante Anteile zu beschränken. ;)

Z.B.: :rolleyes: :halbyeaha :hammer: :cry: :narf: :gnacht: :verbeug: :troete:

Mindless
14-09-2016, 15:51
Die Gute ist Anfang 50. Ich ziehe Menschen die ungefähr in meinem Alter sind vor, dahin wurde der Verdacht doch gerade gelenkt oder? :rolleyes:

Ich wollte dir zeigen, wie ich dir was unterstellen kann, ohne direkt zu beleidigen, eben über eine Frage. Wie Klaus weiter unter richtig schreibt, ist aber auch das nicht auf Dauer geeignet. Daher...


Sie ist schlicht und ergreifend eine penetrante Nervensäge die mich bisher unaufhörlich mit ihren stumpfen Ansichten belästigt hat.
Das ganze hat ja noch eine kommunalpolitische Dimension. Musste mich auch schon öffentlich mit ihr auseinandersetzen. Mit einigen Leuten streitet man eben immer wieder.

... verstehe ich nicht, warum du sie nicht einfach ignorierst? Wenn sie so penetrant ist, wird sie sich wahrscheinlich selbst irgendwann vor den Richter quatschen. Du brauchst also nur darauf zu warten, bis sie die Grenze überschreitet. Nach dem, was ich bereits gelesen habe, macht sie das ihrerseits ja schon und versucht dich genau dazu zu provozieren.

Mindless
14-09-2016, 16:10
Ich gebrauche die Formulierung (z.B. "IMO") tatsächlich in ähnlichem Sinn: um eine größere Irrtumswahrscheinlichkeit rüberzubringen.
In diesem Sinne wäre man dann tatsächlich von der gemeinten Aussage nicht überzeugt.
Da stellt sich dann die Frage, wie das juristisch gewertet wird.
Die Richter ja nicht blöd und "vermutlich" oder "wahrscheinlich" reicht laut dem verlinkten Artikel zumindest nicht, um der eventuellen Strafbarkeit zu entgehen.

Wenn du ins Büro kommst und der Belegschaft erstmal ein fröhliches "Jungs, meiner Meinung nach ist der Chef eine dämliche, schwule Drecksau" entgegen trällerst, wünsch ich dir jetzt schon viel Spaß beim Anfechten der fristlosen Kündigung.

Wovon Klaus und später ich schrieben, war: das Ganze als Meinung verpacken? Ja, aber sehr differenziert und je nach Situation anders. Einfach "Ich meine, dass..." reicht nicht.

Im Zweifel würde ich gedanklich den Mittelfinger zeigen und es gut sein lassen.

* Silverback
14-09-2016, 16:23
Die gedachten Tatsachen als Frage formulieren. ....

Au ja - z.B.:
- "Sind Sie eigentlich blöd?"
- oder: "Sind Sie denn nur bescheuert?"
- oder auch: "Wie blöd sind Sie eigentlich?"

tbc
:rolleyes: :halbyeaha :hammer: :cry: :narf: :gnacht: :verbeug: :troete:

Klaus
14-09-2016, 18:08
Nö, aber "sind Sie der Meinung dass jeder Angehörige einer nicht ortsansässigen Religion, z.B. Sufismus, automatisch menschenverachtende Handlungen als ständiges Persönlichkeitsmerkmal aufweist ?".

Aus juristischer Sicht müsste man um völlig sicher zu sein den Verzicht auf jegliche Formulierung nahelegen, die von einem Richter "ehrabschneidend" ausgelegt werden könnte. Also auch Depp, oder die Frage nach Erbkrankheiten. Ich verwende sowas wie "wenn man jeden Moslem als kranken Kindermörder einstuft ist man nicht ganz dicht", weil es eben keine Person direkt angreift. Im Gegensatz zu "sie glauben wohl ...".

* Silverback
14-09-2016, 18:32
Da hab ich mal von jemand gehört, der mit sowas artig baden gegangen ist.
Szene: Polizeikontrolle.
Dialogausschnitt: "Herr Wachtmeister, da fragt mich doch neulich mein Bekannter: "Bist Du eigentlich noch ganz richtig in der Birne?" ".
Egebnis: Es ging damals wohl in die Hose (wahrscheinlich weil der Polizist nicht so kommunikativ gebildet war :D). (oder weil er nicht mit "Herr Wachtmeister" angesprochen werden wollte :confused:

Gast
14-09-2016, 18:39
Da hab ich mal von jemand gehört, der mit sowas artig baden gegangen ist.
Szene: Polizeikontrolle.
Dialogausschnitt: "Herr Wachtmeister, da fragt mich doch neulich mein Bekannter: "Bist Du eigentlich noch ganz richtig in der Birne?" ".
Egebnis: Es ging damals wohl in die Hose (wahrscheinlich weil der Polizist nicht so kommunikativ gebildet war :D). (oder weil er nicht mit "Herr Wachtmeister" angesprochen werden wollte :confused:

Für Experimentierfreudige:

http://i8.photobucket.com/albums/a33/rolf4s/Sonstiges/Krampf.jpg

zocker
14-09-2016, 18:50
Nö, aber "sind Sie der Meinung dass jeder Angehörige einer nicht ortsansässigen Religion, z.B. Sufismus, automatisch menschenverachtende Handlungen als ständiges Persönlichkeitsmerkmal aufweist ?". ...


ich dachte, diese nicht ortsansässigen religionen würden sich grundsätzlich positiv auf unsere kulturlandschaft auswirken aka bereichernd.

oder gibt´s auch negative bereicherung?

aber das müsste dann wohl eher "verarmung" o.ä. heissen.


gruss

* Silverback
14-09-2016, 19:19
Für Experimentierfreudige:...

:halbyeaha (1 Bild ersetzt (meine) 1.000 Worte).

Fry_
14-09-2016, 19:32
Vorsicht übrigens wenn es heißt "Hältst Du mich für bescheuert?".
Dahinter steht selten der Wunsch nach Erkenntnisgewinn, es ist meist eher eine Art Fangfrage. Kooperative Antworten können da unerwünschte Reaktoinen hervorrufen.
Ich antworte darauf deshalb grundsätzlich mit "darüber habe ich noch nie nachgedacht".

Gast
14-09-2016, 19:35
:halbyeaha (1 Bild ersetzt (meine) 1.000 Worte).

Auch interessant in Bezug auf Beleidigung/üble Nachrede Tatsachenbehauptung/Meinung:


1. Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, sind nicht die Äußerungsteile isoliert zu betrachten, sondern ist die Äußerung in ihrem Gesamtzusammenhang zu bewerten. Soweit eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile einer Äußerung nicht ohne Verfälschung ihres Sinns möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden.
[....]
3. Bezeichnet ein Betroffener einen Polizeibeamten, der ihn in der Vergangenheit mehrmals anlasslos kontrolliert hat und von dem er sich beobachtet fühlt, in einem Eintrag auf seiner Facebook-Seite als „Spanner“, so handelt es sich nicht um eine dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern um eine vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG erfasste Meinung. Inwieweit eine solche Äußerung gerechtfertigt ist, haben die Fachgerichte nach Maßgabe einer Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht zu entscheiden.

BVerfG 1 BvR 2732/15 - 29. Juni 2016 (Thüringer OLG / AG Sonneberg) · hrr-strafrecht.de (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/15/1-bvr-2732-15.php)

Klaus
15-09-2016, 11:02
Das kommt halt davon wenn man besonders "schlau" sein will, und nen Polizisten nur wegen ner Alkoholkontrolle einen reinwürgen will. Wenn ich im Internet jemandem nach einer wahnhaften Tirade nahelege doch mal bei nächster Gelegenheit einen Neurologen aufzusuchen ist das was anderes, als das einem Polizisten zu sagen der am Fenster wissen möchte ob man gesoffen hat oder immer so fährt.