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Vollständige Version anzeigen : Bedroht fühlen



dark-Ninja
07-07-2004, 19:55
Hallo

Ich hab letzt in einem Forum gelesen (weis nichtmehr welches, könnte sogar des hier gewesen sein), das wenn man sich von jemand bedroht fühlt, zuschlagen kann und juristisch im recht ist.

Also im Beispiel:
Ich stehe irgendwo rum, dann kommt einer und proletet mich halt an. Er stellt sich im abstand von 1 - 1,50 meter (oder näher) zu dir und proletet rum. Du bittest ihn 3 mal höfflich bitte weiter wegzugehen ( su sagt es im abstand von 30 sec), was er aber nicht nachgeht. Du fühlst dich weiter bedroht von ihm. Darfst du jetzt zuschlagen und dabei juristisch im recht sein??


Mir ist klar, man sollte einen kampf auf jeden Fall vermeiden, mach ich auch immer, aber diese Frage läst mich ncihtmehr in ruhe...

Danke für die Antworten

Ronin2004
07-07-2004, 20:01
Hallo

Ich hab letzt in einem Forum gelesen (weis nichtmehr welches, könnte sogar des hier gewesen sein), das wenn man sich von jemand bedroht fühlt, zuschlagen kann und juristisch im recht ist.

Also im Beispiel:
Ich stehe irgendwo rum, dann kommt einer und proletet mich halt an. Er stellt sich im abstand von 1 - 1,50 meter (oder näher) zu dir und proletet rum. Du bittest ihn 3 mal höfflich bitte weiter wegzugehen ( su sagt es im abstand von 30 sec), was er aber nicht nachgeht. Du fühlst dich weiter bedroht von ihm. Darfst du jetzt zuschlagen und dabei juristisch im recht sein??


Mir ist klar, man sollte einen kampf auf jeden Fall vermeiden, mach ich auch immer, aber diese Frage läst mich ncihtmehr in ruhe...

Danke für die Antworten

Hallo,

Du darfst dich dann wehren, wenn der angriff "UNMITTELBAR" bevorsteht. das ist im zweifel, wenn dich jemand anpöbelt und dieser dich wirklich angreifen will. schlägst du zuerst zu hast du allerdings das problem, dass der eigentliche angreifer vor gericht behaupten wird, er wollte dich garnicht angreifen. kannst du beweisen, dass er dich angreifen wollte (zeugen!!!) bist du im recht.

also nochmal kurz: rechtlich darfst du dich zwar schon wehren, wenn du sicher bist, dass er dich angreifen will, bzw. seinen angriff mit der pöbelei schon begonnen hat. in der beweisaufnahme wirds im zweifel vor gericht schwierig.

Ronin

mariana
07-07-2004, 20:21
Und wie ist es wenn man Frau ist, grad mal 1,66 m, 57 kg, und man wird am frühen morgen (5 h früh) von 'nem Typen festgehalten, weil der meint, dass er sich jetzt mit dir unterhalten muss. Und du kennst den gar nicht?
Ich hatte es zuerst verbal versucht und mit Arm wegreissen, aber der liess einfach nicht locker und hielt wieder und wieder fest.

Zur Info:
Ich hab ihn dann auf's Auge und als er meine Finger schnappte und verbog, hab ich ihn zwischen die Beine getreten. (Hatte keine Hand mehr frei.) Naja, und dann stehen gelassen.
Peinlich, ich schlag ja eigentlich nie zu, aber da war mir wohl etwas der Geduldsfaden gerissen...

IronFist
07-07-2004, 20:53
Das ist ja dann wieder was anderes. Weil du eine Dritte in Schutz genommen hast. Da ist es dann vor allem wichtig, wie viel du schlägst. Ein Schalg im Affekt zu viel und du kannst wieder der Verlierer vor Gericht sein. Sehr heikle Angelegenheit!

Gruß

MJ23
07-07-2004, 21:24
Das ist ja dann wieder was anderes. Weil du eine Dritte in Schutz genommen hast. Da ist es dann vor allem wichtig, wie viel du schlägst. Ein Schalg im Affekt zu viel und du kannst wieder der Verlierer vor Gericht sein. Sehr heikle Angelegenheit!

Gruß

Ähm, ich geh ja mal davon aus, dass Sie mit der 1,65m Frau sich selbst gemeint hat. :)

MJ

nemesis
07-07-2004, 22:13
Peinlich, ich schlag ja eigentlich nie zu, aber da war mir wohl etwas der Geduldsfaden gerissen...

Wars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst? ;)

neutral
08-07-2004, 00:03
Zum Thema "Bedroht fühlen" fallen mir 2 Sachen ein. Eine, die ich eben in der Zeitung las und die mich wieder mal köstlich amüsiert hat. Und eine Frage, auf die ich mal gern eine Antwort wüsste.

1.) Also da las ich vor etlichen Tagen auf der Titelseite einer Boulevardzeitung (nein ich kauf die nie, lese nur das Titelblatt im Verkaufsstand oder wenn sie in der U-Bahn auf dem Sitz oder in der Arbeit auf dem Tisch liegt :o ) dass da ein 14-jähriger "fast tot" gewürgt wurde von einem ca. 80-jährigen gemeingefährlichen Rentner, obgleich der zuckersüße goldige Teenager dem netten Onkel doch nur beim Trepperuntergehen behiflich sein wollte. Ja sowas gibt´ s noch. Was für eine Story für ein Boulevardblatt ! Typischer Fall von Gewaltopfer als Dank für gute Manieren. Irre Zeiten ! :D
Nun ja, in derselbigen Zeitung las ich heute, natürlich in einer kleinen unauffälligen Randspalte irgendwo miittendrin in der Zeitung, dass der gemeingefährliche Rentner nach der Aufklärung des Falls in Wirklichkeit ein 59-jähriger Psychiatriepatient war, der an Angszuständen litt und sich von dem jungen Mann bedroht gefühlt hatte, und ihn deshalb laut Zeitung so lang würgte, bis dem Teenager "die Luft wegbilieb"
:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

2.) Was ich immer schon mal wissen wollte (hat jetzt nichts mit der idealtypischen Zeitungsente oben zu tun):
Wie darf man sich eigentlich gegen "Nötigung" wehren, oder wann beginnt etwas eigentlich, eine Nötigung zu sein ? Also wenn mir einer nur mit blöden Sprüchen den Weg versperrt, sich vor mir aufbaut und mich nicht vorbeilässt, mir zu nahe kommt und mich von meinem Weg abbringt und drangsaliert, ohne mich aber richtig anzugreifen - was darf ich tun, und was nicht ? Wieviel muss man sich gefallenlassen, und ab wann (und in welcher Weise) kann man sich darauf berufen dass "das Recht nicht vor dem Unrecht weichen muss" ? :confused:

Survive_This!
08-07-2004, 00:45
Das ist alles ziemlich schwer zu definieren, da es im Falle einer Gerichtsverhandlung eben nur auf die Sicht des Richters bzw., wie darlegung der Situation ankommt.

Das Notwehrrecht definiert sich im Prinzip so, dass Notwehr das ist, was einen unmittelbaren Angriff gegen sich selbst, jemand anderen (Nothilfe), das eigene oder fremdes Eigentum oder die eigene oder fremde Ehre verhindert.

Maßgeblich bei all diesen Dingen ist eben immer die oft genannte Verhältnismäßigkeit!

Also, als "unmittelbar" lässt sich wohl am einfachsten definieren, wenn der Angreifer grade am Ausholen ist, oder schon Prügel androht, was sich im Realfall natürlich nur durch Zeugen belegen lässt.
D.h., wenn dich einer anpöbelt darfst du erstmal noch garnichts.

Im Fall von Mariana würde natürlich jeder Richter eher dem "Unbekannten" irgendeine Absicht zusprechen, da es unwahrscheinlich ist, dass ein körperlich derart unterlegener Gegner einen Angriff startet.

Wenn aber ein durchschnittlich gebauter Kerl sich mit einem Anderem gleicher Statur fetzt, wird der Richter unter Umständen erstmal den böse anschauen der laut Zeugen den ersten Schlag getan hat.

Mit der Verteidigung von Eigentum und Ehrgefühl ist es dann wieder was anderes, da die Unversehrtheit des Menschen beidem übergeordnet ist und in solchen Fällen nur der Richter zu entscheiden hat.

Am wichtigsten bei solchen Fällen ist eben die Verhältnismäßigkeit.

D.h., wenn dir einer eine klatschen will, erwartet ein Richter als Notwehr, dass du dich verteidigst, bis dir die Möglichkeit zur Flucht geboten wird.
Also kannst du als KKler nicht all deine schönen Techniken an irgendnem Besoffenen ausprobieren, der grade Streit sucht.

Je nach Zeugenaussage, kann dir unterstellt werden, dass du überreagiert hast, weil dem Angreifer ein paar Rippen gebrochen sind.

Andererseits, wenn dich einer mit einer Waffe, also mit Tötungsabsicht (Messer etc...) angreift, werden gebrochene Gliedmaßen und Langzeitschäden beim Angreifer vielleicht sogar als verhältnismäßig angesehen.

Schlecht steht man allerdings immer da, wenn bekannt wird, dass man Kampfsport oder Kunst betreibt, da die Gerichtsbarkeit dann viel mehr Kontrolle über so eine Situation verlangt.

neutral
08-07-2004, 01:13
@Survive_This!
bist du sicher dass du dich auskennst, oder sind das eher die üblichen "Ich habe gehört, dass..."-Kolportagen aus dem Internet ? So hört es sich nämlich an, insbesondere der letzte Satz klingt in meinen Ohren irgendwie eher selbergebacken. :)

marq
08-07-2004, 01:21
Also im Beispiel:
Ich stehe irgendwo rum, dann kommt einer und proletet mich halt an. Er stellt sich im abstand von 1 - 1,50 meter (oder näher) zu dir und proletet rum. Du bittest ihn 3 mal höfflich bitte weiter wegzugehen ( su sagt es im abstand von 30 sec), was er aber nicht nachgeht. Du fühlst dich weiter bedroht von ihm. Darfst du jetzt zuschlagen und dabei juristisch im recht sein??
nein eine präventiver Schlag ist nicht erlaubt.

erst wenn ein angriff unmittelbar bevorsteht oder gerade begonnen hat

control
08-07-2004, 03:59
Ich hab letzt in einem Forum gelesen (weis nichtmehr welches, könnte sogar des hier gewesen sein), das wenn man sich von jemand bedroht fühlt, zuschlagen kann und juristisch im recht ist.

nein, du darfst nicht rechtens zuschlagen. es sei denn du wehrst einen angriff ab.
ansonsten musst du immer das mildeste mittel zur angriffsabwehr wählen.
dies kann mitunter in dem eigenen entfernen liegen.
sollte jedoch eine beleidigung mit anproleten gemeint sein, so darfst du dich einer solchen ehrveletzung auch erwehren. die beleidigung muss jedoch andauern, wie in deinem bsp.
grundsätzlich bringt eine juristische klärung der frage nicht viel, da es sich um juristischen kleinscheiß handelt. die kernproblematik stellt sich in der geschilderten situation als eine vorsatz- fahrlässigkeitsfrage bzw. putativnotwehr dar. in der folge solltest du nach deinem gesunden menschenverstand handeln, denn so wird dein tatsächliches tun auch strafrechtlich beurteilt. entweder du haust zu, wenn du sicher bist, dass dir keiner auf die schliche kommt oder du lebst nach dem venünftigen grundsatz: leben und leben lassen.

als kampfsportler ist der richter grundsätzlich der auffassung, dass man körperlich fit und technisch geschult ist. deshalb darf im rahmen einer notwehrhandlung nicht gerade der effektivste schlag angewendet werden, vielmehr geht es bei der notwehrhandlung den angriff abzuschwächen oder gar zu beseitigen. das heißt,j ein netts halts maul müßte reichen. wenn nicht dann eine nette ohrfeige und was sich dann ergibt, ergibt sich halt.
du solltest aber eine solche situation ausnutzen, um deinen inneren trieb zu befriedigen, so bist du nur einer von vielne und wirst dich auch in deiner argumentation kaum von den anderen unterscheiden, so dass du zu einer strafe verklnackt wirst. solltest du aber moralisch redlich gehandlet haben, so droht dir kein unrecht.
sicher eine garantie gibt es für nichts bis auf den tod. deshalb verstrick dich nicht in juristendeutsch und handel einfach so, wie dein instinkt dir rät und dein verstand und herz dir erlaubt.

worlock
08-07-2004, 07:11
bist du sicher dass du dich auskennst, oder sind das eher die üblichen "Ich habe gehört, dass..."-Kolportagen aus dem Internet ? So hört es sich nämlich an, insbesondere der letzte Satz klingt in meinen Ohren irgendwie eher selbergebacken. :)

Absolut NICHT. Zum einen sind derartige Situationen letzendlich immer abhängig davon, wie die Situation vor Gericht dargelegt wird und werden KANN und im Endeffekt, wie der Richter beurteilt. Und für die Tatsache, dass Kampfsportler grundsätzlich eher 'nen schlechteren Stand hinsichtlich der Beurteilung von Notwehrüberschreitung haben, gibt es zahlreiche Beispiele. Latürnich muss darüber auch Kenntnis bestehen, was aber recht flink gehen kann, wenn das "Opfer" (also der Täter) den Verteidiger kennt oder der Verteidiger unter Eid gestellt und danach befragt wird.

Zum anderen - aber diese Meinung ist rein persönlich und nicht böse gemeint - halte ich Survive This' Beitrag für den ersten wirklich Fundierten in diesem Thread, von daher irritiert mich der Kolportagen-Seitenhieb, der ausgerechnet von der Person stammt, die zuvor noch im latenten Offtopic über irgendwelche Bildzeitungsberichte schwadroniert hat, die für die Dark-Ninjas Fragestellung letztlich total uninteressant sind ;)

Nochmals zum Thema:

Notwehr, Notstand und Nothilfe werden unter anderem (!) im Strafgesetzbuch geregelt.



§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33
Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


Sehr entscheidend bei der Bewertung von Notwehr bzw. deren Überschreitung sind die Begrifflichkeiten der Erforderlichkeit und Gegenwärtigkeit (§ 32, Abs. 2), wonach klar sein dürfte, dass es NIE rechtens ist, jemanden zu verdreschen, der sich vor einem aufbaut und rumprollt. Der Angriff muss gegenwärtig sein und das ist er wohl immer erst in dem Moment, wo er erfolgt. § 33 wird übrigens SEHR eng ausgelegt, d.h. Furcht und Schrecken müssen vom Notwehrenden tatsächlich glaubhaft gemacht werden, also bitte nicht denken "cool, da haut mir einer eine auf's Maul, ich nehm den dafür auseinander und sag hinterher, sorry ich hatte halt Schiß vor dem", so einfach isses nicht ;)

Pragmatisch ist daher, im Falle eines gegenwärtigen Angriffes zunächst die geeignete und notwendige Abwehrmaßnahmen (und sei es "nur" Ausweichen) zu treffen und dabei lautstark potentiell umstehenden Zeugen zu signalisieren, dass man angegriffen wird ("Hey, warum willst Du mich schlagen? HEY, sehen Sie das, der will mir was tun!"), so blöd das auch klingt. Auf der sicheREren Seite ist man damit allemal, wenn man dem Idioten dann irgendwann wirklich eine verpult, damit Ruhe ist. Im Endeffekt ist die fünfte Distanz (Abwesenheit) aber immer die effektivste für die SV ;)

nemesis
08-07-2004, 09:33
Wars nichWars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?t vielleicht plötzlich auftretende Angst?Wars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?

warum fragst deinen sifu nicht, wo er seinen stil, von welchem Lehrer er gelernt hat?
vor wem oder was hast du angst?
vor dem zorn deines sifu?

Wars nichWars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?t vielleicht plötzlich auftretende Angst?Wars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?
Wars nichWars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?t vielleicht plötzlich auftretende Angst?Wars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst?.

Hallo control!

oder wer immer Du auch sein magst...

WIESO SCHICKST DU MIR SOLCH EINEN MIST PER PN?
Klemmt Deine Tastatur? Geht nur Copy&PAste mit einem von Dir entworfenem Zusatztext,hm?

Seltsam - 1 Beitrag öffentlich geschrieben, dazu DAS!

Eigentlich bleibt PN da wo sie ist, hier aber können es mal andere lesen.
Schreibs doch auch öffentlich! Denn so ein Mist fliegt gleich wieder aus meiner Box raus !


nemesis

nemesis
08-07-2004, 09:55
insbesondere der letzte Satz klingt in meinen Ohren irgendwie eher selbergebacken. :)

Das ist aber wahr !

Denn laut Gesetz wird ein Kampfsportler oder ein Kampfkünstler als Waffe angesehen und somit schärfer in der Gerichtsbarkeit behandelt. ;)

VG

nemesis

Tuned
08-07-2004, 11:21
Das ist aber wahr !

Denn laut Gesetz wird ein Kampfsportler oder ein Kampfkünstler als Waffe angesehen und somit schärfer in der Gerichtsbarkeit behandelt. ;)

VG

nemesis

Nein das stimmt so nicht, denn ein Mensch kann nie ein Gegenstand sein (Menschenrechte) und kann somit auch nie eine Waffe sein bzw als so eine gelten!
Aber das Gerücht kenn ich auch und hab früher auch dran geglaubt =P

Aber ich lass mich natürlich gerne belehren!

MfG
~Tuned

Ryo
08-07-2004, 11:27
Denn laut Gesetz wird ein Kampfsportler oder ein Kampfkünstler als Waffe angesehen und somit schärfer in der Gerichtsbarkeit behandelt. ;)

Das iss auchs on murks.. machste 6 Monate KK und bist voll der könenr vorm Gericht wa ;-)
Irgendjemand meinte mal der in so ne SV situation kam als der richter sagte er iss ja KSler und hätte wissen müssen blabla.. der hat ihn KO geschlagen oder zumindst geschlagen weis nichtmehr was.. jedenfalls meinte er das er Judo mache und das hätte nichts mit Judo zu tun gehabt ;-) Hatte dann wohl auch recht bekommen *G*

How ever.. im Falle der Dame...Also wenn dich einer Festhält.. dann iss das schonmal 1. Ein Angriff 2. Körperverletzung (er berührt dich ja und nich zu knapp, kann auch blutergüsse geben) 3. Freiheitsberaubung (Sozusagen gefangen in seinen Armen ;-)
In dem Fall ist es sicher rechtens sich zu wehren.

Zum Thema anpöbeln...ja was soll man machen wenn da son riese vor einem steht und dich blöde anmacht.. du drehst dich um um inne andre richtung zu gehen (ach scheiss auf die u-bahn ich lauf die 13km heim....) und er stellt sich wieder vor dich... folglich kannst du nirgendswohin... probieren könnte man noch wegrennen.. aber watt iss nun wenn der andere schneller iss hmmm... was ist wenn die pöbelei aufm Bahnhof ist und du den letzten zug nachause bekommen musst?
Naja man könnte sicher auch sein handy zücken.. 110 wählen.. und nett sagen ich ruf jetzt die polizei.. entweder verpisst der sich dann.. oder er startet einen angriff um dir das handy zu entreissen oder dich zu schlagen... dann darfste auch zulangen ;-) (also wenn er sich verpisst natürlich nich ;-)

Und was dieses "HEy der will mich schlagen" rufen angeht... wenn die Polizei kommt hat keiner mehr was gesehen...

Was uns mal irgendwo gesagt wurd (weis nichtmehr wo das war) ist das man wenn man irgendwo in nebenstraßen ist und sowas passiert nicht HILFE POLIZEI rufen soll sondern HILFE FEUER ;-)

Weil Polizei=stress...böse leute die sich wegen meiner aussage rächen

Feuer= Oh gott das könnte ja auf meine Wohnung übegreifen....

nemesis
08-07-2004, 11:37
Nein das stimmt so nicht, denn ein Mensch kann nie ein Gegenstand sein (Menschenrechte) und kann somit auch nie eine Waffe sein bzw als so eine gelten!
Aber das Gerücht kenn ich auch und hab früher auch dran geglaubt =P

Aber ich lass mich natürlich gerne belehren!

MfG
~Tuned

Sorry, aber das kannte ich nicht anders als so. :o


ps: gibt es denn hier am Board keinen Rechtsverdreher?

Zambo
08-07-2004, 11:40
Und wie ist es wenn man Frau ist, grad mal 1,66 m, 57 kg, und man wird am frühen morgen (5 h früh) von 'nem Typen festgehalten, weil der meint, dass er sich jetzt mit dir unterhalten muss. Und du kennst den gar nicht?
Ich hatte es zuerst verbal versucht und mit Arm wegreissen, aber der liess einfach nicht locker und hielt wieder und wieder fest.

Zur Info:
Ich hab ihn dann auf's Auge und als er meine Finger schnappte und verbog, hab ich ihn zwischen die Beine getreten. (Hatte keine Hand mehr frei.) Naja, und dann stehen gelassen.
Peinlich, ich schlag ja eigentlich nie zu, aber da war mir wohl etwas der Geduldsfaden gerissen...

Richtig gehandelt. Man muss nicht warten, bis Schlimmeres passiert.

worlock
08-07-2004, 12:14
Und was dieses "HEy der will mich schlagen" rufen angeht... wenn die Polizei kommt hat keiner mehr was gesehen...

Bitte genau lesen. Es geht mir darum, sich für den Falle der Strafantragserhebung auf die sichere Seite zu stellen. Nicht um die polizeiliche Vernehmung. Diesen Versuch von Anbeginn zu Unterlassen steht natürlich jedem frei. Ist dann aber auch persönliches Pech, wenn so erst recht die Zeugen ausbleiben, als im Falle einer gescheiterten Offensive - dieses Eigenverantwortungsgefühl sollte jeder selbst für sich festlegen ;)

silent seeker
08-07-2004, 12:30
Erst mal tosender APPLAUS für mariana... :D

Nun zu meiner Frage:
Man liest hier sehr oft, dass die Erwähnung von KK-Kenntnissen uns vor Gericht in eine schlechtere Ausgangsposition bringt. Wie erfahren denn die Papiertiger die dich verurteilen von deinen KK-Aktivitäten?

Bis auf einige WT'ler hab ich noch nirgends Leute gesehen, die ihr Glaubensbekenntnis aufm T-Shirt tragen. Also wie erfährt die Gegenseite davon? :confused:

~

Ryo
08-07-2004, 12:45
Bitte genau lesen. Es geht mir darum, sich für den Falle der Strafantragserhebung auf die sichere Seite zu stellen. Nicht um die polizeiliche Vernehmung.
Du meinst wenn man bei der Strafantragserhebung sagt Man hätte Gerufen "Hilfe der will mich schlagen sehen sie das" steht man besser da?
Naja ok ich hatet solche situationen glücklicherweis enoch nicht die bis dahin gingen. Aber Ohne Zeugen ist diese Aussage doch im prinzip auch nichts wert...der Andere kann genau dasselbe behaupten...


Wie erfahren denn die Papiertiger die dich verurteilen von deinen KK-Aktivitäten?

Kriminal-Ermittlungen ?
Fragen Freundskreis aus, oder dich selbst ;-)
Bekommen raus das Du am Di. dem 1.6.2004 um 20:30uhr im Kampfsportverein warst ;-) irgendwie sowas.
Sie bekommen es vermutlich nicht immer raus. Aber oft genug denk ich.
Aber wie bereits geschrieben wenn Du jemandem Ins Gesicht schlägst mit der Faust und die Nase brichst und machst eigentlich ähh z.B. Judo dann soll der Richter mal erklären seit wann Schlagtechnicken mit der Faust zum Gesicht im Judo gang und gäbe sind ;-)

neutral
08-07-2004, 21:42
Zum anderen - aber diese Meinung ist rein persönlich und nicht böse gemeint - halte ich Survive This' Beitrag für den ersten wirklich Fundierten in diesem Thread, von daher irritiert mich der Kolportagen-Seitenhieb, der ausgerechnet von der Person stammt, die zuvor noch im latenten Offtopic über irgendwelche Bildzeitungsberichte schwadroniert hat, die für die Dark-Ninjas Fragestellung letztlich total uninteressant sind ;)@worlock
vielleicht sagst du noch kurz dazu inwieweit du zu deinen Urteilen und juristischen Aussagen qualifiziert bist ? :)
Auf mich wirkte der besagte Poist genau so wie ich es geschrieben habe. Ich bin zwar kein Jurist, hab aber schon viele Laien-Posts über das Thema SV/Notwehrrecht gelesen und auch geschrieben, und das veranlasste mich zu meiner Frage - die offensichtlich nicht an dich gerichtet war, weshalb mich deine Einmische ebenfalls leicht "irritiert" :)

ausgerechnet von der Person stammt, die zuvor noch im latenten Offtopic über irgendwelche Bildzeitungsberichte schwadroniert hat, die für die Dark-Ninjas Fragestellung letztlich total uninteressant sind abgesehen davon, dass die (IMO etwas alberne) Fragestellung zu dem Zeitpunkt bereits beantwortet war, sich bereits eine zweite, andere Fragestellung ergeben hatte, und nebenbei der Thread gerade dabei war ins Geplauder überzugehen, wesehalb mich deine Einmische ebenfalls etwas "irritiert" :) , gibt es durchaus einen Zusammenhang zwischen der "tz"-Reportage und der Anfangsfrage. Man kann ja erstmal mitdenken statt gleich Urteile auszusprechen, besonders falls man selber was mit Recht/Ordnung zu tun haben sollte wäre das nicht verkehrt. :mad:
Stellt euch mal vor jeder der sich irgendwie "bedroht fühlt" (weil jemand eine spiegelnde Brille aufhat, eine Lederjacke anhat und auf einmal lautlos neben dir nachts am Fahrkartenautomaten ansteht ?) dürfte deshalb "Geh weg !" schreien und anschließend zuschlagen, und sich hinterher auf "den Bedroht fühlen" - Paragraphen berufen ? :confused:
Trotzdem wiederhole ich meine Frage (ist das verboten ?) , wie das ist, wenn einem einer den Weg versperrt, einem näher kommt, einen abdrängt und einen drangsaliert, ohne direkt anzugreifen ? Inwieweit gilt das schneidende Rechtsprinzip, in welcher Form darf man sich durchsetzen ? Natürlich hat das nichts unbedingt direkt und 1 zu 1 was mit dem Notwehrparagraphen zu tun - genauso wenig wie das "Bedroht fühlen" ... sonst bräuchte man darüber ja garnicht reden :rolleyes: :rolleyes:

Daimyo
08-07-2004, 22:08
meinst das so, daß man von einer person nicht vorbeigelassen wird?
sie macht nix, schlägt nicht, schubst nicht, sondern versperrt nur den weg,
bestimmt und leicht bedrohlich, macht vielleicht ein paar sprüche,
legt aber nicht hand an sondern provoziert nur..

??

Ryo
08-07-2004, 22:25
Ich sehe das abdrängen als nötigung..
Und nötigung ist doch im prinzip auch eine art rechtswidriger angriff.
wenn dir eine zu nahe kommt und dich nicht vorbeilässt und du gehst einfach in die andere richtung und da lässt er dich auch wieder nicht vorbei iss das wohl nen rechtswidriger angriff... denn ich find das ist erstens nicht rechtens und 2. beraubt es meine freiheit...

Angriff iss relativ denk ich mal.
Aber wenn jemand in deinen Schutzbereich von ca. 80cm eindringt kann man das schon als angriff deuten.. iss auslegungssache.. denn wenn man sich bedroht fühlt darf man sich auch wehren. Aber halt angemessen.

Daimyo
08-07-2004, 22:33
was wäre das in dem fall deiner meinung nach?

schubsen?

ich will hier keine verbindliche antwort, wo ich sagen könnte...

"der hat aber gesagt, ich darf.."

sondern nur mal meinungen/gedanken..

Ryo
08-07-2004, 22:37
Das Problem am Schubsen ist.. das es bereits ein Körperlicher Angriff ist ;-)

Das iss alles relativ dafür gibts leider keine allheilformel.
evtl. einfach den arm etwas deckend zur seite nehmen so als wolltest du den angreifer beiseiteschieben aber ohne körperkontakt herzustellen und so versuchen an ihm vorbeizugehen.. wenn er dann deinen arm berührt mit seinem körper kannste ihn wegpushen und dann schnell weiter... alternativ zuhaun wenn er dich berührt und du dich bedroht fühlst.. denn in dem fall hat er ja den körperkontakt hergestellt du wolltest nur an ihm vorbei ;-)

Aber das ist alles relativ und auslegungssache...
Eigentlich kann keiner dazu wirklich was sagen... denn vor Gericht isses wieder auslegungssache.

mariana
09-07-2004, 12:18
Wars nicht vielleicht plötzlich auftretende Angst? ;)

Nein. I bin a bisserl blöd und wüsste nicht wieso ich Angst haben sollte. Der Typ hatte eher mein Mitleid. Ich würd net gern ausschaun wie'n schleimiger Kriecher :D

mariana
09-07-2004, 12:25
@Survive_This!
bist du sicher dass du dich auskennst, oder sind das eher die üblichen "Ich habe gehört, dass..."-Kolportagen aus dem Internet ? So hört es sich nämlich an, insbesondere der letzte Satz klingt in meinen Ohren irgendwie eher selbergebacken. :)

Also uns haben unsere Trainer als wir den gelben (!) Gurt in Ju-Jutsu bekommen hatten daaaaaaaaaaaaamals einen kopierten Auszug aus dem Notwehrparagraphen ausgeteilt und meinte nur, wir würden jetzt als Waffe zählen.

Demnach wäre ein Gelbgurt (der natürlich grösser wäre alls ich :D ) in die Bredouille gekommen, wenn er sich irgendwo gewehrt hätte.

Wir mussten zwar drüber lachen, aber wir hatten dann anders darüber gedacht!

Blue_Dragon
10-07-2004, 01:14
Es ist so wenn du dich bedroht fühlst weil dir einer zu nahe kommt dann ist das rechtlich so er hat dich weder bedroht noch sonst irgendwie angegriffen auch wenn du sagst das er doch weiter gehen soll er hat auch das recht dort zu stehen wo Platz. Auch must du sehen das mann sich immer angemessen Verteidigen soll das heist du kannst ihn jetzt nicht boxen nur weil er dir zu nahe kam. Das sind so die grosse Gesetze für die XXXXXX in Deutschland. Da hilft wirklich nur eins du must selber gehen wenn er dir dann hinter her läuft sieht die sache schon wieder anders aus dann kann mann das als nötigung sehen da wiederum würde ich ihn darauf ansprechen das du dich genötigt fühlst und was dann weiter geht fällt dann wirklich unter notwehr sofern du es beweisen kannst. Ich hoffe ich hab dir ein bischen geholfen


Blue_dragon

Alephthau
10-07-2004, 06:53
Hi,

Zum Thema mit der "tödlichen Waffe" Kampfsportler:

Die Richter gehen im allgemeinen davon aus, daß man wenn man so einen Sport betreibt auf solche Situationen vorbreitet ist und diese deshlab "besser" händeln könne. Der Panikbonus den z.B. Lieschen Müller bekommen würde fällt dadurch meist weg!

Zur Situtaion ansich:

Der Notwehparagraph bezieht sich nicht nur auf Tätlichkeiten sondern auch auf andere rechtswidrige Handlungen gegen einen selbst! (z.B. Beleidigung, Nötigung etc.)

Steht man jetzt also fröhlich herum und eine Person fängt einen an mit Worten zu belästigen ist dies schon ein rechtswidriger Angriff. Natürlich kann man demjenigen nicht sofort einen vor den Latz knallen, aber man kann ihn auffordern seine Handlungen zu unterlassen.
Tut er dies nicht darf man auch zu "härteren" Mitteln greifen und ihm mit sanfter körperlicher Gewalt von seinem tun abbringen. Wichtig ist, daß die Handlung noch gegenwärtig ist. Hat er z.B. aufgehört einen zu beleidigen ist "der Angriff" nicht mehr gegenwärtig und somit keine Notwehrsituation mehr gegeben!
Beleidigt er aber weiter ist der Angriff noch gegenwärtig und man darf weitere Handlungen unternehmen um diesen abzuwehren...darunter fällt auch ihn mit körperlichem Schmerz davon abzubringen!

Gruß

Alef

Blue_Dragon
10-07-2004, 09:14
@Alephthau wenn du einem vor die Latz knallst obwohl er nur wörtlich bzw verbal handelt und des vor gericht kommst bist du aber 100% dran oder du kennst den richter persönlich . Auf ein Verbaler Angriff darf kein körberlicher Angriff folgen mann darf rechtlich in diesem Fall nur zur Polizei gehen und ihn Anzeigen wegen beleidigung.


Blue_Dragon

Daimyo
10-07-2004, 09:37
kenn ich auch so..

feuer ist ausschließlich mit zu bekämpfen.

wenn mich jemand beleidigt, kann ich maximal zurück beleidigen (besser: ignorieren)
und wenn er dann den nächsten schritt zur (angedeuteten) handgreiflichkeit macht,
kann ich mich physisch wehren.

mariana
10-07-2004, 10:45
yep, dem kann ich zustimmen.

In der Disco hatte ich auch mal so'nen Fall. Ein Typ tanzte vor mir und ich krieg dauernd auf unnatürliche, also absichtlich schlagende Weise den Ellenbogen in Seite oder Magen. Da ging mir aber auch ersteinmal eine rote Wand vor Augen hoch, plötzlich war die jedoch weg, ich lächelte stille in mich hinein und liess den Typen vom Bouncer (Türsteher) rauswerfen und Hausverbot erhielt er auch :D
Und dann stellte sich heraus, dass er das bei den Mädels (!) um mich herum vorher auch gemacht hatte, da alle zu misch angelaufen kamen, um mir auf die Schulter zu klopfen. War ein gutes Gefühl :) Besser als der Stress, wenn ich "versehentlich " zurückgerempelt hätte.

Sayonara

mariana, die de-eskalierende (äh...) ;)

sumbrada
10-07-2004, 10:59
Hallo

Ich hab letzt in einem Forum gelesen (weis nichtmehr welches, könnte sogar des hier gewesen sein), das wenn man sich von jemand bedroht fühlt, zuschlagen kann und juristisch im recht ist.

Also im Beispiel:
Ich stehe irgendwo rum, dann kommt einer und proletet mich halt an. Er stellt sich im abstand von 1 - 1,50 meter (oder näher) zu dir und proletet rum. Du bittest ihn 3 mal höfflich bitte weiter wegzugehen ( su sagt es im abstand von 30 sec), was er aber nicht nachgeht. Du fühlst dich weiter bedroht von ihm. Darfst du jetzt zuschlagen und dabei juristisch im recht sein??


Mir ist klar, man sollte einen kampf auf jeden Fall vermeiden, mach ich auch immer, aber diese Frage läst mich ncihtmehr in ruhe...

Danke für die Antworten


Du darst schon zuschlagen, du darfst nur nicht gewinnen.
;)