Vollständige Version anzeigen : Messer und Notwehr
Soll noch einmal jemand sagen das der Einsatz eines Messers zur Notwehr nicht gestattet ist
Messerstich eines Teenagers im Asylheim wird nicht bestraft | WAZ.de (http://www.derwesten.de/staedte/essen/messerstich-eines-teenagers-im-asylheim-wird-nicht-bestraft-id12347954.html)
:ups:
Mr.Fister
10-11-2016, 22:19
Soll noch einmal jemand sagen das der Einsatz eines Messers zur Notwehr nicht gestattet ist :ups:
das sagt so eigentlich keiner... siehe http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/
Schnueffler
10-11-2016, 22:34
das sagt so eigentlich keiner... siehe http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/
Oh doch, das kommt doch alle Nase lang!
evtl. täusche ich mich da, aber mir kommt es schon so vor ,das jedesmal wenn das Thema Messer und SV aufkommt, überwiegend die Meinung vertreten wird,das man vor Gericht sehr schlechte Karten hat ( warum hat man ein Messer überhaupt dabei, hätte es keine andere Möglichkeit gegeben ,...) .
Scheint in diesem Fall aber wohl nicht so gewesen zu sein.
Mr.Fister
10-11-2016, 23:07
evtl. täusche ich mich da, aber mir kommt es schon so vor ,das jedesmal wenn das Thema Messer und SV aufkommt, überwiegend die Meinung vertreten wird,das man vor Gericht sehr schlechte Karten hat ( warum hat man ein Messer überhaupt dabei, hätte es keine andere Möglichkeit gegeben ,...)
du erkennst aber schon einen unterschied zwischen
das man vor Gericht sehr schlechte Karten hat
und
das der Einsatz eines Messers zur Notwehr nicht gestattet ist
oder?
der unterschied mag auf den ersten blick gering sein, ist aber entscheidend hier... ;)
Mr.Fister
10-11-2016, 23:09
Oh doch, das kommt doch alle Nase lang!
ok, dann eben so: das sagt aber niemand relevantes. :)
Schnueffler
10-11-2016, 23:17
ok, dann eben so: das sagt aber niemand relevantes. :)
Jau, das unterschreibe ich!
Mir ist persönlich auch ein Fall bekannt, wo der Einsatz eines Messers als Notwehr anerkannt wurde.
Münsterländer
11-11-2016, 07:12
evtl. täusche ich mich da, aber mir kommt es schon so vor ,das jedesmal wenn das Thema Messer und SV aufkommt, überwiegend die Meinung vertreten wird,das man vor Gericht sehr schlechte Karten hat ( warum hat man ein Messer überhaupt dabei, hätte es keine andere Möglichkeit gegeben ,...) .
Scheint in diesem Fall aber wohl nicht so gewesen zu sein.
Das eine schließt das andere ja auch nicht aus;)
Wenn man sagt (der Meinung bin ich auch) Messer bei Notwehr ist grundsätzlich heikel, kann es ja trotzdem einzelne Sachverhalte geben, wo es als in Ordnung empfunden wird.
Es könnte sein, es kommt drauf an.... die denkbaren Sachverhalte sind vielfältig.
Aber als Blankoschein sollte man das m.E. nicht betrachten.
Das "arme Opfer" war wesentlich älter - vermutlich größer und kräftiger -
und würgt beidhändig - das ist zumindest versuchter Totschlag !
Das rechtfertigt ein Messer - oder eine Gabel in's Auge !
Einfach mal ordentlich selbst würgen lassen - DANN beurteilen !
Little Green Dragon
11-11-2016, 09:41
Also ein Verfahren bei dem jemand zunächst wegen versuchtem Mord vor Gericht stand (und mehrere Monate in U-Haft saß) als Argumentation zu nehmen um zu sagen Messer für SV sei ja doch kein Problem halte ich für - sagen wir vorsichtig - gewagt...
Wo habe ich etwas beurteilt ?
Aber ein komischer Beigeschmack bleibt bei der Story mMn. schon. Ein 14 jähriger geht mit Messer in der Tasche zu einem 25 jährigen, provoziert ihn, schlägt ohn ins Gesicht ,und als dieser sich wehrt ( höchstwahrscheinlich übertrieben,von würgen mir zwei Händen steht allerdings nichts im Artikel) sticht ihm der Junge direkt in den Hals.
Little Green Dragon
11-11-2016, 20:23
Und das sich das genau so abgespielt hat weißt Du woher?
Möchtest Du das jetzt in die Richtung lenken, das die Medien alle manipuliert sind oder lügen, oder hast du den Artikel (Link) nicht gelesen?
Um das ganze aber abzukürzen, nein ich war nicht live dabei und kenne auch keinen Augenzeugen persönlich.
amasbaal
11-11-2016, 21:38
ein bekannter von mir wurde wegen totschlags verurteilt, nachdem er jemandem ein messer in den hals gerammt hat, der ihn gerade mit ner knarre bedrohte (stellte sich heraus: war eine gasknarre).
das treffen der beiden, war allerdings kein zufallstreffen und handgreiflichen stress hatten die auch schon eine ganze weile.
wie in einem beitrag oben geschrieben: kommt immer drauf an...
Little Green Dragon
11-11-2016, 21:38
?
Um das ganze aber abzukürzen, nein ich war nicht live dabei und kenne auch keinen Augenzeugen persönlich.
Also weißt Du auch nicht ob und wer
da wen provoziert hat...
Mehr brauch man zu Deiner "Würdigung" des Vorfalls eigentlich nicht zu sagen.
Schnueffler
11-11-2016, 21:50
Möchtest Du das jetzt in die Richtung lenken, das die Medien alle manipuliert sind oder lügen, oder hast du den Artikel (Link) nicht gelesen?
Um das ganze aber abzukürzen, nein ich war nicht live dabei und kenne auch keinen Augenzeugen persönlich.
Von daher, nur ein Pressebericht!
Es kommt seeeehr darauf an. Auch auf das Messer.
Und an alle die ihr ultracooles taktisches Messer schon eingepackt haben:
!Vergesst nicht, dass der beschriebene Fall unter das Jugendstrafrecht fällt!
Mr.Fister
12-11-2016, 10:17
Und an alle die ihr ultracooles taktisches Messer schon eingepackt haben:
!Vergesst nicht, dass der beschriebene Fall unter das Jugendstrafrecht fällt!
ok, ich sollte vermutlich besser nicht fragen, aber sei es drum:
und was soll das eine mit dem anderen zu tun haben? :gruebel:
Billy die Kampfkugel
12-11-2016, 11:33
Das Gericht folgte dabei Verteidiger Andreas Renschler, der schon früh von einer Notwehrlage gesprochen hatte, die nicht zu bestrafen sei. Staatsanwältin Birgit Jürgens war im Prozess ebenfalls vom Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Sie stufte den Stich in den Hals aber als gefährliche Körperverletzung ein und forderte zwei Jahre Jugendstrafe.
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Messerstich eines Teenagers im Asylheim wird nicht bestraft | WAZ.de (http://www.derwesten.de/staedte/essen/messerstich-eines-teenagers-im-asylheim-wird-nicht-bestraft-id12347954.html#plx617817526)
Das Problem ist einfach dieser weite Interpretationsspielraum sobald einer eine Waffe hat. Wenn keine Waffe mit im Spiel gewesen wäre, wäre man wahrscheinlich gar nicht auf den Gedanken gekommen es könne sich um versuchten Mord handeln.
Doc Norris
12-11-2016, 12:13
Mir ist persönlich auch ein Fall bekannt, wo der Einsatz eines Messers als Notwehr anerkannt wurde.
Das ist von Fall zu Fall verschieden und basiert im wesentlichen auf einer "Würdigung des Einzelfalles". ;)
Das ist von Fall zu Fall verschieden und basiert im wesentlichen auf einer "Würdigung des Einzelfalles". ;)
Ja, natürlich. Das entscheidet am Ende ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren. Und bis dahin ist es ein langer Weg.
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Doc Norris
12-11-2016, 12:24
Ja, natürlich. Das entscheidet am Ende ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren. Und bis dahin ist es ein langer Weg.
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
So ist es.
Und ob der Einsatz - von was auch immer (Panzerfaust, Kettensäge, Spreng- bzw. Bärenfalle oder Sturmgewehr) - durch Notwehr gedeckt war, entscheidet letztendlich das Gericht.
Man kann also keine pauschale Aussage treffen, ob der Einsatz - von was auch immer - von der Notwehr gedeckt wäre oder es eben nicht ist.
Ist im Endeffekt ein bisschen wie in der Lotterie - man weiß nie wirklich, was als Ergebnis herauskommt.
Vllt interessant: http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/selbstverteidigung-eigenem-messern-notwehr-165161/index2.html#post3188981
ok, ich sollte vermutlich besser nicht fragen, aber sei es drum:
und was soll das eine mit dem anderen zu tun haben? :gruebel:
Dass der Gebrauch des Messers bei einem Erwachsenen sehr viel schwerer wiegt als bei einem Jugendlichen. Jugendstrafrecht eben. Ist zumindest bei uns in der Schweiz so.. Der Fall würde anderst angesehen werden bei einem Erwachsenen.
Mr.Fister
12-11-2016, 13:24
Ist zumindest bei uns in der Schweiz so
ah, okay, schweizer recht - dazu kann ich nix beitragen. ;)
ah, okay, schweizer recht - dazu kann ich nix beitragen. ;)
Wird in Deutschland nicht gross anderst sein.
Hosenscheißer
12-11-2016, 17:56
Ich würde kein Messer für die Notwehr nutzen eher schon einen Elektroschocker.
Man wird schneller als Täter verurteilt als man denkt.
Wird in Deutschland nicht gross anderst sein.
Na, da spricht der Experte - jedenfalls heißt es in Deutschland nicht "anderst" ;)
Na, da spricht der Experte - jedenfalls heißt es in Deutschland nicht "anderst" ;)
https://www.anwalt.de/rechtstipps/jugendstrafrecht-wann-warum-fuer-wen_004818.html
Da ich im CH Justizvollzug arbeite kenne ich unser Jugendstrafrecht ziemlich gut.
Der Link bestätigt meine Aussage. Deckt sich ziemlich mit unserem.
Allgemein sind sich das deutsche und schweizer Strafrecht ziemlich ähnlich.
So weit leben wir ja nicht auseinander. :)
ein bekannter von mir wurde wegen totschlags verurteilt, nachdem er jemandem ein messer in den hals gerammt hat, der ihn gerade mit ner knarre bedrohte (stellte sich heraus: war eine gasknarre).
das treffen der beiden, war allerdings kein zufallstreffen und handgreiflichen stress hatten die auch schon eine ganze weile.
wie in einem beitrag oben geschrieben: kommt immer drauf an...
Da scheinen es also auch eine Menge Begleitumstände zu geben, die wir nicht kennen - also ein schlechter vergleich.
Z.B. "... kein Zufallstreffen ..." - kann man das als "Gewalt vorgeplant" verstehen. Falls so, sehr relevant.
Aber wenn man den Fall, der eigentlich Threadthema ist kurz aufrollt: Der Junge hat als den Alteren und vermutlich Stärkeren erst einen geklatscht. Wird also für unrechtmäßig gehalten, aber nur ausreichend für eine Verwarnung.
Der 23-Jährige rächt sich indem er den 14-Jährigen würgt. Es gab keinen Angriff mehr zu stoppen, also keine Notwehr.
Damit ein unrechtmäßiger Angriff, wogegen der 14-Jährige sich wehrt. Mit dem Mittel was er zur Verfügung hat und womit er den Angriff stoppen kann. Das Urteil finde ich OK.
Wie man überhaupt auf die Idee mit einer Mordanklage kommt ist mir Rätzelhaft. Dafür hätte er den 23-Jährigen extra in sein Zimmer locken müssen mit der konkreten Absicht, ihn zu töten. Das war ja überhaupt nicht der Fall. Selbst wenn der 23-Jährige da rein gekommen war und dummes Zeig geredet hätte und der Junge in Aufregung ihn erstochen hätte, wäre es immer noch sehr schwierig es als Mord zu bewerten.
Was ICH zumindest daraus erkenne: Staatsanwälte sind auch nicht immer die Schlauesten und mit einem guten Anwalt kommt man durch. Nur sollte man schön die Klappe halten und nichts sagen, bis man nicht weiß, was man sagen soll, egal wie sicher man ist, im Recht zu sein.
Manche meinen, das sollte man doch, weil die Polizei es sonst verdächtig finden könnte. In dem Fall würde ich die Polizeibeamten darauf hinweisen, dass ein Polizeibeamter in der gleichen Situation sich auch nicht anders verhält - wenn er das nicht glaubt, sollte er mal den Anwalt seiner Polizeigewerkschaft fragen, wozu normalerweise geraten wird.
Wer von euch trägt denn draußen ein Messer?
Ich fürchte selbst im Notwehrfall würde das sofort gegen einen ausgelegt nach dem Motto wer trägt denn ein Messer mit sich rum? Der muss ja ein ganz böser Bube sein... :rolleyes:
Was für Messer sind denn überhaupt geeignet um die mit sich rumzuschleppen?
fujikomma
04-12-2016, 02:14
Zeitmesser!
Mcgyver-konditionierte Selbstständigdenkende und- handelnde,die ernstzunehmen sind...
Männer ohne Tools,müssen um Hilfe fragen und können anderen nur mit Worten helfen:D
oder sie kennen jemand mit Tool(SAK)/WD40 und Panzerband;)
Aber wenn man den Fall, der eigentlich Threadthema ist kurz aufrollt: Der Junge hat als den Alteren und vermutlich Stärkeren erst einen geklatscht. Wird also für unrechtmäßig gehalten, aber nur ausreichend für eine Verwarnung.
Der 23-Jährige rächt sich indem er den 14-Jährigen würgt. Es gab keinen Angriff mehr zu stoppen, also keine Notwehr.
Damit ein unrechtmäßiger Angriff, wogegen der 14-Jährige sich wehrt. Mit dem Mittel was er zur Verfügung hat und womit er den Angriff stoppen kann. Das Urteil finde ich OK.
Wie man überhaupt auf die Idee mit einer Mordanklage kommt ist mir Rätzelhaft. Dafür hätte er den 23-Jährigen extra in sein Zimmer locken müssen mit der konkreten Absicht, ihn zu töten. Das war ja überhaupt nicht der Fall. Selbst wenn der 23-Jährige da rein gekommen war und dummes Zeig geredet hätte und der Junge in Aufregung ihn erstochen hätte, wäre es immer noch sehr schwierig es als Mord zu bewerten.ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Hosenscheißer
04-12-2016, 10:54
ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Das Urteil ist ja Situationsbedingt und nicht Allgemein erklärt worden und somit leicht zu verstehen da es eine Notwehr war. Dein Fall ist keine Notwehr damit wäre es Totschlag.;)
oldtomtom
04-12-2016, 13:31
ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt. Jedes Strafverfahren betrifft einen Einzelfall.
Aber es scheint bei solchen Diskussionen wie im Fußball zu sein: 80 Mio Bundestrainer wissen alles besser als Jogi.
Staatsanaälte sind weisungsgebunden, im Gegensatz zu Richtern. Und Staatsanwäalte klagen manchmal an, um den hwarzen Peter an das Gericht (so ala: seht her, ich habe doch angeklagt aber der böse Richter hat freigesprochen) weiterzuschieben. Keine Eier, ein Verfahren einzustellen.
Aber es scheint bei solchen Diskussionen wie im Fußball zu sein: 80 Mio Bundestrainer wissen alles besser als Jogi.
ja, aus dem paar textzeilen, lässt sich leider kaum erschliessen wie es wirklich war, ansonsten würde ich einen richter nicht so einen hohen stellenwert einräumen..da gibt richtig gute und auch jede menge realitätsfremde flaschen- wie überall wo menschen arbeiiten..
ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Das Urteil ist ja Situationsbedingt und nicht Allgemein erklärt worden und somit leicht zu verstehen da es eine Notwehr war. Dein Fall ist keine Notwehr damit wäre es Totschlag.;)
Dann erklär mal, warum die von K-1 Fan entworfene Situation keine Notwehr ist.
ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Fände ich überzogen. Dass ein Türsteher jemandem umbringt ist eher unwahrscheinlich bei einem gestörten Angreifer sähe es anders aus.
Der Typ könnte dem Türsteher ja erstmal in die Unterarme ritzen wenn das nichts nützt paarmal in den Bauch und wenn das immer noch nichts nützt dann kann man immer noch weiter sehen.
Wer von euch trägt denn draußen ein Messer?
Ich fürchte selbst im Notwehrfall würde das sofort gegen einen ausgelegt nach dem Motto wer trägt denn ein Messer mit sich rum? Der muss ja ein ganz böser Bube sein... :rolleyes:
Was für Messer sind denn überhaupt geeignet um die mit sich rumzuschleppen?
Dazu gibt es schon einen Thread, wo die, die darüber Auskunft geben wollen, es tun.
Welche Messer? Vor allem mittlere bis größere Klappmesser mit arretierbarer Klinge - wobei bestimmte Trageverbote, die natürlich Situations- und geobraphisch bedingt sein können, natürlich beachtet werden müssen.
In welcher Situation stellst du dir denn vor ein Messer in Notwehr benutzen zu können?
Ohne mich in irgendwelchen juristischen Einzelheiten zu verwickeln: Was glaubst du passiert, wenn jemand dienstlich ausgerüsteten Polizeibeamten mit einem gefährlichen Gegenstand, wie z.B. Messer, Axt, Baseballschläger bedroht oder angreift ...
Zieht er dann zur Abwehr seinen Pfefferspray, seinen Schlagstock oder seine Pistole?
Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf Notwehr.
Sind Klappmesser erlaubt? Wieso sind die erlaubt und Springmesser verboten?
Das wirkt nicht sonderlich durchdacht.
Ob die Klinge nun klappt oder springt wo ist da der große Unterschied? :rolleyes:
ich finde das urteil scheisse..aber nunja..:)
mal eine andere situation..14 jähriger kommt nicht in die disko, türsteher lässt ihn aufgrund seine alters nicht rein..14jähriger scheuert türsteher einen..der wird sauer und packt dem bengel mit einer hand würgt und ihn und stellt ihn an die wand und fragt was der scheiss soll, 14jähriger zieht messer und sticht es dem türsteher ohne vorwarnung in hals. deiner meinung nach auch gerechtfertigt?
Das ist ja nicht vergleichbar ..
... außer wenn der Türsteher ihn tatsächlich in einer lebensbedrohlichen Weise "würgt", also Atemwege und Blutbahnen schließt. Weil dann ist er schon dabe ihn zu töten - und handelt rechtswidrig.
Wenn er nur seine Hand da als Machtdemonstration hält und fragt, was das soll, dann ist die Handlung des Türstehers ja nicht rechtswidrig.
Das ist ja nicht vergleichbar ..
... außer wenn der Türsteher ihn tatsächlich in einer lebensbedrohlichen Weise "würgt", also Atemwege und Blutbahnen schließt. Weil dann ist er schon dabe ihn zu töten - und handelt rechtswidrig.
Stimmt schon, aber gleich in den Hals?
Das finde ich schon heftig. Außerdem denk mal an die Sauerei.
Dann würde ich lieber versuchen den Genitalbereich zu treffen. 2-3 schnelle Stiche und dann vielleicht noch Klinge drehen sollte
auch funktionieren.
Das wäre für beide Parteien die beste Lösung. der Angegriffene kommt frei und der Türsteher lebt weiter. Der wird dafür sicher auch dankbar sein. Vielleicht können sie sich dann auch irgendwann beieinander entschuldigen und die Sache abhaken.
Stimmt schon, aber gleich in den Hals?
....
Das, natürlich ist fragwürdig. Bei einer evtl. großen Person gegen eine kleine Person ist es überzogen.
Nur, bei "Türsteher" gegen "14-Jährigen" weiß ich nichts über das Größenverhältnis.
Ich bin selber 176/69. Größer war ich auch nicht als ich aktiv als Türsteher war. Ich weiß nicht, ob ich je einen 14-Jährigen troublemaker hatte, der größer war als ich, aber ich habe definitiv mit vielen 15-16-Jährigen trainiert die es waren.
Ich habe oft einen Griff zum Hals benutz, um Leute einfach zurückzutreiben - also nicht gegen eine Wand und nicht festgehalten. Der leichte Weg aus dem Griff war einfach rückwärts gehen, da wo die eh hin sollten.
Nach einem blitzartigen Handgemänge habe ich auch mal jemanden mit einer angedeuteten Revers-Strangulierung gegen die Wand gedrückt (er trug dazu ganz passend eine Lederjacke). Damit wurde er keineswegs gefährdet - ich ließ ihn nur damit wissen, dass ich meinen Arm nur ein paar cm drehen musst, um ihn komplett zu kontrollieren. Ich habe ihn nur so lange gehalten, wie es meinem Kollegen dauerte die Treppe runter zu laufen und die Tür kurz aufmachen ...
Man muss halt ab und zu etwas tun, Leute einzuschüchtern bzw. ihren Kampfwillen runter zu schrauben. Ob dies nun wirlich alles immer nach Meinung eines juristen korrekt ist, wird , solange niemand genau DADURCH verletzt wird, auch nicht aufgeklärt. Es mag aber korrekt sein, weil es offensichtlch geeignet war einen gegenwärtigen Angriff zu stoppen.
Aber angenommen der Türsteher wurde selbst schon verletzt, weil der Typ wie ein Irrer schlägt und tritt, dann wäre es auch unverhältnismäßig, wenn er den Typen dann lediglich entfernen dürfte.
Nehmen wir an der Türsteher verfügt über die Mittel einen Angreifer sowohl sanft als auch weniger sanft gefügig zu machen dürfte er dann in so einem Fall die weniger sanfte Methode wählen?
Sonst lernt der Asi ja, dass er selbst austeilen kann wie er will aber ihm selbst darf man nichts machen, sondern er wird einfach nur rausgeworfen.
Das ist eigentlich schon eine philosophische Frage. Angenommen jemand wird attackiert und dieser jemand kann sich problemlos verteidigen und er belässt es dabei den Angreifer einfach mit nem Armhebel ruhig zu stellen und ihn dann zum Abhauen zu bewegen, dann sucht der Typ sich einfach ein nächstes Opfer und das kann sich vielleicht nicht verteidigen und das steckt dann richtig ein.
Wäre es dann nicht gewissermaßen im Hinblick auf die Mitmenschen, die sich nicht verteidigen können, die Pflicht des Attackierten den Angreifer nicht so glimpflich davon kommen zu lassen?
Steht alles im Thread.
Bevorstehend oder gegenwaertig.
Wie genau sind diese beiden Begriffe denn definiert?
Wann ist etwas gegenwärtig bzw bevorstehend? Ohne genaue zeitliche Angaben ist das viel zu vage. Zudem sind die Übergänge ja fluide das macht das Ganze noch komplizierter.
Ist das juristisch überhaupt klar festgelegt? Oft ist das alles willkürlich und unwissenschaftlich?
Schnueffler
06-12-2016, 05:59
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtssprechung!
Wie genau sind diese beiden Begriffe denn definiert?
Wann ist etwas gegenwärtig bzw bevorstehend? Ohne genaue zeitliche Angaben ist das viel zu vage. Zudem sind die Übergänge ja fluide das macht das Ganze noch komplizierter.
Ist das juristisch überhaupt klar festgelegt? Oft ist das alles willkürlich und unwissenschaftlich?
Schau dir ein paar Urteile durch, lese vor allem die Urteilsbegruendungen, dann weisst du, wie genau etwas juristisch festgelegt ist.
Aber kurz: Wenn jemand aggresives Verhalten zeigt und scgon das Messerin der Hand haelt oder danach gregreift, dann kann man davon ausgehen, dass ein Angriff gleich kommt un es darf gehandelt werden.
Du wirst aber feststellen, dass wenn jemand der meinte in Notwehr gehandelt zu haben und trotzdem verurteilt wurde, dann meistens aufgrund seiner eigenen Aussage.
Die zwei Hauptregeln sind also: Gewalt, vor allem potentiell toedliche Mittel anwenden wenn wirklich notwendig ...
und ...
hinterherschoen die Klappe halten bis man genau weiss, was man sagen oder nicht sagen soll.
Hat man eventuell eine illegale Waffe benutzt - Schlagstock oder Messer, die einem Fuehrungsverbot unterliegt - ist es fuer die Notwehr im Prinzip belanglos.
Ein Tuersteher in meinem Umfeld hat z.B. mal einen ebenfalls mit einer Pistole bewaffneten Moerder zu stoppen versucht und ihn dabei erschossen.
Wie es vor Gericht dargestellt wurde, war der klassische "halt, Waffe fallen lassen", Pistole auf Tuersteher gerichtet, Boom. Mag in Real anders gewesen, aber das war seine gut ueberlegze Aussage in Abstimmung mit dem Anwalt. Gin auch so durch. Todschlag wg. Notwehr, also Freispruch. Geldstrafe wg der Pistole.
Extremer koennen wir es wohl kaum erleben - aber man muss ja sagen, dass das Urteil OK war.
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