Erwartet mich hohe Strafe?! [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Erwartet mich hohe Strafe?!



sporty90
18-11-2016, 16:50
Hey Leute,

Kurz zu mir, bin 26 Jahre alt und mache nun seit ca 1.5 Jahren MMA, würde mich als ganz gut einschätzen, natürlich der Trainingsdauer entsprechend, war aber schon immer sportlich und gehe auch pumpen.

Jetzt war ich am Wochenende den Bday vom Bruder meiner Freundin feiern, meine Freundin war dementsprechend auch anwesend. Im Club angekommen fing ein Kumpel vom Bruder meiner Perle an mich anzumachen, zuerst Verbal, dort wurden Sprüche geklopft wie.

DER TYP: " Deine Freundin ist viel zu gut für dich du Lappen"
" Du kleiner Wichser "

Habe ich schön ignoriert, dann sprach meine Freundin mit einem anderen Typen aus der Disse, dieser komische Vogel brachte dann wieder Sprüche wie " Nahh, mal sehen mit wem deine Freundin heute nach hause geht, ich würde Sie auch mal gerne nehmen"

Auch das war mir relativ Schnuppe, ich bin weder jemand der Eifersüchtig wird noch lasse ich mich durch Worte provozieren, keine Chance bei mir da ich wegen sowas keinen Ärger anfange, bin stattdessen einfach in einer anderen Ecke gegangen.

Der Typ kam mir nach und fing an mich zu stoßen, ich sagte er möge damit bitte aufhören, keine Reaktion seinerseits, er machte weiter und lachte nur " Was willste denn sonst machen?"

Er machte weiter und ich warnte noch weitere male, erwähnte auch das ich Kampfsport mache was vielleicht ein Fehler war, denn dadurch wurde er nur noch mehr provoziert " Hahaha, meinste das bringt was? Komm doch"

Aufjedenfall machte er weiter, schubste mich und dann kam der Augenblick wo ich reflexartig reagierte.

Er schubste mich und nahm seine Faust schnell nach oben, ich dachte mir das er mich schlagen will und brachte sofort einen Takedown, schützte dabei sogar noch seinen Kopf weil ich ihn nicht verletzen wollte sondern nur zum aufhören bewegen wollte, habe den guten dann aufm Boden fixiert bis die anderen leute gekommen sind.

Ihr könnt euch nicht vorstellen wie der gute ausgerastet ist nachdem er aufm Boden lag, war ihm sichtlich unangenehm weil auf der Feier viele hübsche Mädels anwesend waren, aufjedenfall ging er dann von der Party nach Hause und drohte mir noch das er mich finden und fertig machen würde.

Kann euch auch sagen warum ich so reagierte, ich hatte mal vor einigen Jahren, als ich noch keinen Kampfsport machte, eine ziemlich blöde Situation, eine sehr Gefährliche sogar.

Ich war mit einem guten Freund in einer Disco, dort waren zwei andere Typen die extrem Aggro waren, einer Schlug ohne grund meinen Kumpel nieder welcher Glück im unglück hatte, ihm passierte nichts.

Mir erging es leider nicht so gut, ich wollte schlichten und sagte mehrfach das sie doch aufhören sollen, reagierte nicht als der eine auch vor mir seine Faust erhob und ich wurde dermaßen verprügelt.

Auf mich wurde so lange und stark eingeprügelt das ich dachte " das wars, sag Goodbye" die Täter sind dann iwann geflohen ( wurden auch nie erwischt weil die Polizei sich mit sowas kaum aufhällt solange nicht was schlimmes passiert)

Ich weiß noch genau das die Täter auf mich einschlugen wie auf einem Sandsack, der eine sagte dann zum anderen " Krass was der einstecken kann, der geht nicht zu boden, lass mal verpissen sonst haben die uns gleich"

Mein Kumpel stand wieder und schaute mich an und meinte nur " Krass, wir müssen zum Arzt, sieh dich an ", ich also sofort aufs WC um in den Spiegel zu sehen, mein Gesicht war voller Blut, musste mit Alk im Blut sofort genäht werden und hatte den Fetten Cut am linken Auge.

Es folgten sehr sehr viele Stunden im Krankenhaus, dort kam raus das mein jochbein und Jochbogen gebrochen waren, musste zum glück nicht operiert werden.

Jo, seitdem bin ich einfach vorsichtig, wenn jemand die Fäuste mir gegenüber hebt ist vorbei, dann gibt es was aufs Fell, habe ich mir damals geschworen und jetzt habe ich anscheinend ein Problem.

Darf ich fragen ob ich eurer Meinung nach richtig gehandelt habe`?

below
18-11-2016, 17:02
Ich kapier nicht ganz wofür du jetzt eine Strafe erwartest?

sporty90
18-11-2016, 17:04
Der Typ will eine Anzeige machen, sagte mir schon meine Freundin.

Er ging schon zum Arzt um sich seine Schürfwunde bestätigen zu lassen.

Little Green Dragon
18-11-2016, 17:16
Ja Du gehst jetzt 5 Jahre in den Bau...

Und wenn Du MMA vor Gericht erwähnst sogar 10! Du hättest mindestens 3x drauf hinweisen, dass Du seit April MMA machst, außerdem gehört der Satz: "Sonst muss ich mich wehren und das wird übel für Dich..." zu jedem realen SV-Einsatz.




Und so wird es wirklich laufen:

1.) Anzeige ist sehr unwahrscheinlich

2.) Sollte er doch zur Polizei gehen wirst Du von dort vorgeladen um Deine Sicht der Dinge zu Schildern (sollte ja genug Zeugen geben das er angefangen hat)

3.) Polizei gibt Aussagen an die Staatsanwaltschaft - die schauen einmal drüber und das Ding wird eingestellt

4.) Hast Du keine Zeugen und das Ding geht vor Gericht - siehe oben MMA = 10 Jahre... (just kidding)

AnscheinendZuWeich
18-11-2016, 17:18
Keiner weiss was da passieren wird. Prinzipiell gilt: nicht über laufende Verfahren im Internet reden.
Ansonsten kann man nur mutmaßen. Ich mutmaße mal: da passiert gar nichts. Vllt schriebt jemand nen Rap Song drüber.

Edit: der grüne Drache war schneller.

Feitosa
18-11-2016, 17:32
Also mich würde ja interessieren, welchen Takedown du angewendet hast und gleich zeitig seinen Kopf geschützt hast ? :gruebel:

Falls du Zeugen hast, die bestätigen können, dass er dich geschubst hat und ständig verbal angemacht hat, hast du nicht viel zu erwarten.Du hast ihn drauf hingewiesen damit aufzuhören, du hast ihn auf deine Kampfsport Erfahrung hingewiesen und bist der Situation aus dem Weg gegangen, in dem du dich in eine andere Ecke gestellt hast.

Das einzige Problem ist "ich dachte mir das er mich schlagen will" und solange er das nicht getan hat, hat er keine Straftat begangen und du warst nicht in einer Notwehrsituation.Wie gesagt, du brauchst Zeugen, die das alles bestätigen.

Zeigt er dich an, ist er im Besitz eines ärztlichen Dokuments, haben die Polizisten bzw die Ärzte Fotos von seinen Verletzungen gemacht und hast du keine Zeugen, die deine Geschichte bezeugen können, hast du dich strafbar gemacht.Laut § 223 StgB ist das eine Körperverletzung und dafür gibt es bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (kommt auf deine Akte an und ja auch der Versuch ist strafbar)

OliverT
18-11-2016, 18:14
Das einzige Problem ist "ich dachte mir das er mich schlagen will" und solange er das nicht getan hat, hat er keine Straftat begangen und du warst nicht in einer Notwehrsituation.
Das ist falsch.

Feitosa
18-11-2016, 18:20
Das ist falsch.

Kannst auch begründen, warum es falsch ist und auch Argumente dafür bringen?

OliverT
18-11-2016, 18:33
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch fortdauert.
Gegenwärtiger Angriff - Definition und Erklärung (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gegenwaertiger-angiff/)

Nach deiner Aussage müsste ich auch warten bis ich angeschossen oder niedergestochen wurde, bevor ich mich gegen einen bewaffneten Angreifer verteidigen darf.

Feitosa
18-11-2016, 18:44
https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


Gegenwärtiger Angriff - Definition und Erklärung (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gegenwaertiger-angiff/)

Nach deiner Aussage müsste ich auch warten bis ich angeschossen oder niedergestochen wurde, bevor ich mich gegen einen bewaffneten Angreifer verteidigen darf.

Süß :D musstest dir jetzt die Antwort auf Google suchen ?

Ich diskutiere mit dir und nicht mit irgendwelchen Links, also wir haben hier eine Putativnotwehr. Er sagt selbst "ich DACHTE mir das er mich schlagen will" und ging irrtümlich davon aus, dass der Typ ihn schlagen will (vllt wollte er ihn auch nur einschüchtern).In vermeintlicher Notwehr greift er den von ihm erwähnten Angreifer an und verletzt ihn mit einem Takedown. Er erfüllt somit den Straftatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StgB (Körperverletzung)

PS: Die Verhältnismäßigkeit passt auch nicht, den ein "schubsen" rechtfertigt kein Takedown mit anschließender Fixierung.Von anschießen ist hier nicht die rede, also bleiben wir bitte beim Sachverhalt ;)

gion toji
18-11-2016, 18:57
Er sagt selbst "ich DACHTE mir das er mich schlagen will" und ging irrtümlich davon aus, dass der Typ ihn schlagen willwie kommst du drauf, dass er irrtümlich davon ausging, dass der Typ ihn schlagen will? Warst du dabei? Wenn der Angreifer die Faust hochnimmt, macht er das nicht aus Spass. Hinterher kann er natürlich erzählen, dass er den TE nur einschüchtern wollte, spielt aber alles keine Rolle, wenn der TE glaubhaft darlegen kann, dass er sich bedroht fühlte. Und das ist, sofern die Geschichte wahr ist, ziemlich eindeutig

Nohands
18-11-2016, 19:00
Ja,
seh ich genauso.

Gruß
Nohands
.

Schnueffler
18-11-2016, 19:00
Süß :D musstest dir jetzt die Antwort auf Google suchen ?

Ich diskutiere mit dir und nicht mit irgendwelchen Links, also wir haben hier eine Putativnotwehr. Er sagt selbst "ich DACHTE mir das er mich schlagen will" und ging irrtümlich davon aus, dass der Typ ihn schlagen will (vllt wollte er ihn auch nur einschüchtern).In vermeintlicher Notwehr greift er den von ihm erwähnten Angreifer an und verletzt ihn mit einem Takedown. Er erfüllt somit den Straftatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StgB (Körperverletzung)

PS: Die Verhältnismäßigkeit passt auch nicht, den ein "schubsen" rechtfertigt kein Takedown mit anschließender Fixierung.Von anschießen ist hier nicht die rede, also bleiben wir bitte beim Sachverhalt ;)

Naja, süß würde ich nicht sagen, aber korrekte Auslegung.
Hast du die gef. KV gerade rauseditiert?
Wenn Beleidigungen gefallen sind, es eine Schuppserei gab und der Typ die Faust schnell hoch nahm, würde ich auch davon ausgehen.
Und dann bietet mir die Notwehr alles einzusetzen, um den Angriff definitiv abzuwenden.
Der Angriff war noch gegenwärtig, Schuppserei, Faust heben --> Vorbereitung zum Schlag, also Verteidigung.
Und in der SV/Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit.

Feitosa
18-11-2016, 19:07
wie kommst du drauf, dass er irrtümlich davon ausging, dass der Typ ihn schlagen will? Warst du dabei? Wenn der Angreifer die Faust hochnimmt, macht er das nicht aus Spass. Hinterher kann er natürlich erzählen, dass er den TE nur einschüchtern wollte, spielt aber alles keine Rolle, wenn der TE glaubhaft darlegen kann, dass er sich bedroht fühlte. Und das ist, sofern die Geschichte wahr ist, ziemlich eindeutig

Ich beurteile, was ich in dem Beitrag lese und nur weil jemand seine Fäuste hochnimmt, ist das keine Notwehrsituation.Hat der Typ zugeschlagen? Nein hat er nicht und natürlich spielt es eine Rolle vor Gericht, ob er Ihn einschüchtern wollte oder schlagen wollte.

Sich bedroht fühlen ist keine Rechtfertigung für einen Takedown mit anschließender Fixierung.Verhältnismäßigkeit nennt man so etwas :rolleyes:

Schnueffler
18-11-2016, 19:11
Ich beurteile, was ich in dem Beitrag lese und nur weil jemand seine Fäuste hochnimmt, ist das keine Notwehrsituation.Hat der Typ zugeschlagen? Nein hat er nicht und natürlich spielt es eine Rolle vor Gericht, ob er Ihn einschüchtern wollte oder schlagen wollte.

Sich bedroht fühlen ist keine Rechtfertigung für einen Takedown mit anschließender Fixierung.Verhältnismäßigkeit nennt man so etwas :rolleyes:

Vorher beleidigen, schuppsen und dann die Faust heben.

Feitosa
18-11-2016, 19:11
Naja, süß würde ich nicht sagen, aber korrekte Auslegung.
Hast du die gef. KV gerade rauseditiert?
Wenn Beleidigungen gefallen sind, es eine Schuppserei gab und der Typ die Faust schnell hoch nahm, würde ich auch davon ausgehen.
Und dann bietet mir die Notwehr alles einzusetzen, um den Angriff definitiv abzuwenden.
Der Angriff war noch gegenwärtig, Schuppserei, Faust heben --> Vorbereitung zum Schlag, also Verteidigung.
Und in der SV/Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit.

Fäuste schnell hochnehmen ist kein Angriff auf Leib, Gesundheit oder den Besitz.Man geht wie du davon aus, dass es ein Angriff werden soll und das nimmt man Putativnotwehr ;) Also ist hier keine Notwehr gegeben

"Und in der SV/Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit." dafür möchte ich Belege sehen, den dass ist völliger Blödsinn lol

PS: Ob ich editiert habe spielt keine Rolle, auf den Inhalt kommt es an

Little Green Dragon
18-11-2016, 19:11
Sorry aber das ist mal wieder juristische Haarspalterei von Außenstehenden.

Du wirst geschubst, der andere holt aus (oder bewegt schnell die Hand) - wer glaubhaft machen kann, dass er davon ausgegangen ist der andere wollte zuschlagen kommt mit einem sanften Takedown inkl. Fixierung davon.
Punkt.

Was und wie es genau gewesen ist weiß keiner hier und das ist jedes:

"Ja wenn aber..."

oder

"Hätte..."

vollkommen überflüssig.

Hätte hätte Fahrradkette oder wie war das.

Feitosa
18-11-2016, 19:13
Vorher beleidigen, schuppsen und dann die Faust heben.

Kann man die Polizei rufen und muss nicht einen Takedown anbringen, hier ist keine Notwehr vorhanden.Verhältnismäßigkeitsprinzip sollte dir langsam ein Begriff sein :rolleyes:

Little Green Dragon
18-11-2016, 19:15
Jetzt wird es endgültig albern...

hand-werker
18-11-2016, 19:16
@ Feitosa: Du weißt schon, dass es im deutschen Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit gibt?

Feitosa
18-11-2016, 19:18
Du weißt schon, dass es im deutschen Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit gibt?

Wenn ich dich ohne Waffen angreife und du erschießt mich, war das dann verhältnismäßig ?

musclesnatch
18-11-2016, 19:18
@TE:
Ich versteh die Eingangsfrage nicht ganz....
für was solltest Du betraft werden??

Schnueffler
18-11-2016, 19:22
Fäuste schnell hochnehmen ist kein Angriff auf Leib, Gesundheit oder den Besitz.Man geht wie du davon aus, dass es ein Angriff werden soll und das nimmt man Putativnotwehr ;) Also ist hier keine Notwehr gegeben

"Und in der SV/Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit." dafür möchte ich Belege sehen, den dass ist völliger Blödsinn lol

PS: Ob ich editiert habe spielt keine Rolle, auf den Inhalt kommt es an


Kann man die Polizei rufen und muss nicht einen Takedown anbringen, hier ist keine Notwehr vorhanden.Verhältnismäßigkeitsprinzip sollte dir langsam ein Begriff sein :rolleyes:

Wo steht denn im Gesetz irgendetwas von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung? Eine Güterabwegung wird nach Auslegung der Gesetze schon gefordert, aber keine Verhältnismäßigkeisprüfung.
Und ich sehe einen direkt bevorstehenden Angriff auf meine Gesundheit, wenn ich beleidigt werde, geschuppst und die Faust geht hoch.
Und die richterliche Auslegung eines gegenwärtigen Angriffs, gegen den die Notwehr statthaft ist, wurde dir ja schon gezeigt.
Ansonsten empfehle ich dir mal folgendes zu lesen und versuchen zu verstehen:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

OliverT
18-11-2016, 19:24
Süß :D musstest dir jetzt die Antwort auf Google suchen ?
1. habe ich Ecosia genutzt
2. hatte ich keine Luste mein Unterrichtsmaterial von meinen Rechtskundeunterrichten rauszusuchen.



Ich diskutiere mit dir und nicht mit irgendwelchen Links,Mir hat man mal beigebracht das man seine Behauptungen möglichst mit Quellen belegen sollte.


also wir haben hier eine Putativnotwehr.
Eine Putitativnotwehr liegt vor wenn man fälschlicherweise von einer Notwehrlage ausgeht. Dazu müsstest du jetzt also wissen ob er die Fäuste gehoben hat um zu zuschlagen, oder um sich damit selbst die Augen zureiben.


Er sagt selbst "ich DACHTE mir das er mich schlagen will" und ging irrtümlich davon aus, dass der Typ ihn schlagen willWarst du dabei?



Von anschießen ist hier nicht die rede, also bleiben wir bitte beim Sachverhalt ;)Es war ein Beispiel um dir den Fehler in deiner Auslegung zu zeigen. Sowas ist ein normales Stilmittel in Diskussionen.

sporty90
18-11-2016, 19:25
Bin noch auf weitere Antworten gespannt.

Egal wie das ausgehen wird, ich werde meine Schlüsse aus sowas ziehen.

Wie handelt ihr denn in solchen Fällen?

@Feitosa: Also müsste ich deiner Meinung nach erst warten bis der Täter versucht mich zu Schlagen, was ist wenn ich dann nicht mehr die Chance habe mich zu wehren weil er mich Traf und ich evtl Ko gegangen bin?! Dann habe ich einfach Pech gehabt?!

Verrücktes Rechtssystem, kann gut verstehen wenn es Leute gibt die sich "richtig" wehren sobald der Angreifer nicht deinen Namen kennt.

Ich weiß noch genau wie das war als ich damals zur Polizei ging, hatte einen 4 cm langen Cut, Jochbein und Jochbogen waren durch und mein Gesicht sah aus wie eine Farbtabelle beim Lackierer, von den Schmerzen will ich überhaupt nicht anfangen.

Da sagte mir der Kripo Beamte nur " Ach ja, jetzt lassen Sie mal die Kirche im Dorf, nicht schön was da passierte aber es handelt sich ja nur um eine leichte Körperverletzung", einige Wochen später bekam ich Post " Die Täter konnten leider nicht ermittelt werden"

Wofür ich bestraft werden soll? Er hat ein paar Kratzer am Knie, also Schürfwunden, keine Ahnung ob sowas für eine Anzeige reicht, außerdem war der Typ super sauer und meine Freundin sagte das Sie sich sicher ist, da wird was kommen.

Nebenbei ist es nicht wirklich schwer verletzungen vorzutäuschen, Stauchungen z.b gehen immer und dann ist es bestimmt schon eine Körperverletzung.

Feitosa
18-11-2016, 19:31
Wo steht denn im Gesetz irgendetwas von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung? Eine Güterabwegung wird nach Auslegung der Gesetze schon gefordert, aber keine Verhältnismäßigkeisprüfung.
Und ich sehe einen direkt bevorstehenden Angriff auf meine Gesundheit, wenn ich beleidigt werde, geschuppst und die Faust geht hoch.
Und die richterliche Auslegung eines gegenwärtigen Angriffs, gegen den die Notwehr statthaft ist, wurde dir ja schon gezeigt.
Ansonsten empfehle ich dir mal folgendes zu lesen und versuchen zu verstehen:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/

Auch die frage ich, wenn ich dir THEORETISCH 2-3 Backpfeifen gebe, darfst du mich das erschießen und/oder abstechen ?

Ich behaupte, es wäre verhältnismäßig zu meinem Angriff übertrieben gewesen und du machst dich Strafbar.Geht die Faust hoch so ist dass KEIN gegenwärtiger angriff.

OliverT
18-11-2016, 19:31
Wenn ich dich ohne Waffen angreife und du erschießt mich, war das dann verhältnismäßig ?
Das kann problemlos rechtens sein.

@TE
Alle ähnlichen Fällen aus meinem Umkreis wurden aus Mangel an öffenlichem Interesse eingestellt. Zumindest solange keiner schwerwiegend verletzt war.

Nohands
18-11-2016, 19:34
Hi sporty90,
alles richtig gemacht.
Schließlich ist keiner wirklich zu Schaden gekommen.

Gruß
Nohands
.

MagetaDerLöwe
18-11-2016, 19:35
Süß :D musstest dir jetzt die Antwort auf Google suchen ?

Ich diskutiere mit dir und nicht mit irgendwelchen Links, also wir haben hier eine Putativnotwehr. Er sagt selbst "ich DACHTE mir das er mich schlagen will" und ging irrtümlich davon aus, dass der Typ ihn schlagen will (vllt wollte er ihn auch nur einschüchtern).In vermeintlicher Notwehr greift er den von ihm erwähnten Angreifer an und verletzt ihn mit einem Takedown. Er erfüllt somit den Straftatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StgB (Körperverletzung)

PS: Die Verhältnismäßigkeit passt auch nicht, den ein "schubsen" rechtfertigt kein Takedown mit anschließender Fixierung.Von anschießen ist hier nicht die rede, also bleiben wir bitte beim Sachverhalt ;)

In welcher Welt lebst Du denn?

OliverT
18-11-2016, 19:35
Geht die Faust hoch so ist dass KEIN gegenwärtiger angriff.
Geht die Faust hoch weil er mich schlagen will, dann ist es ein gegenwärtiger Angriff. Außer er will vorher noch ein paar Stunden mit erhobener Faust rum rennen bevor er zuschlägt.

Feitosa
18-11-2016, 19:35
Bin noch auf weitere Antworten gespannt.

Egal wie das ausgehen wird, ich werde meine Schlüsse aus sowas ziehen.

Wie handelt ihr denn in solchen Fällen?

@Feitosa: Also müsste ich deiner Meinung nach erst warten bis der Täter versucht mich zu Schlagen, was ist wenn ich dann nicht mehr die Chance habe mich zu wehren weil er mich Traf und ich evtl Ko gegangen bin?! Dann habe ich einfach Pech gehabt?!



Die Staatsanwaltschaft wird dich fragen, warum haben sie die Party nicht verlassen als sie bedroht wurden ? warum haben sie nicht die Polizei angerufen als sie geschubst wurden ?

Hätte er dir eine verpasst, wärst du mit einem Takedown völlig im Recht, da er eine Körperverletzung begangen hat und du ihn somit hindern wolltest, das er weiter auf die einschlägt. Jetzt musst du vor Gericht sagen, ich dachte er schlägt zu und deswegen habe ich so gehandelt. Er hat nicht zugeschlagen, sondern die geschubst und beleidigt, aber das rechtfertigt nun mal keinen Angriff, wie du es getan hast. Sorry

Little Green Dragon
18-11-2016, 19:37
Auch die frage ich, wenn ich dir THEORETISCH 2-3 Backpfeifen gebe, darfst du mich das erschießen und/oder abstechen ?

.


Das wäre dann ein Notwehrexzess und hat mit der Ausgangssituation mal 0,0 zu tun.

Feitosa
18-11-2016, 19:40
Also manche hier leben wohl in Texas, aber vom deutschen Rechtsstaat habt ihr nicht wirklich viel Ahnung :D

"in welcher Welt lebst du", "keine Luste mein Unterrichtsmaterial von meinen Rechtskundeunterrichten rauszusuchen." und NATÜRLICH kann man ihr in Deutschland jemanden erschißen, wenn man ne Backpfeife bekommt lol

Hört mir bitte auf Leute :D:D:D:D:D:D:D:D

Feitosa
18-11-2016, 19:41
Das wäre dann ein Notwehrexzess und hat mit der Ausgangssituation mal 0,0 zu tun.

War ein Beispiel und nicht auf den Beitrag bezogen.

Schnueffler
18-11-2016, 19:41
Auch die frage ich, wenn ich dir THEORETISCH 2-3 Backpfeifen gebe, darfst du mich das erschießen und/oder abstechen ?

Ich behaupte, es wäre verhältnismäßig zu meinem Angriff übertrieben gewesen und du machst dich Strafbar.Geht die Faust hoch so ist dass KEIN gegenwärtiger angriff.

Wenn ich kein anderes Mittel hätte, um meine Gesundheit zu schützen kann es rechtens sein!
Den Link zu der Ausarbeitung von Luggage hast du gelesen und auch verstanden?
Ich warte von dir noch immer auf den Nachweis/Beweis, das es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt im Notwehrrecht.
Und wie nach richterlicher Auslegung ein gegenwärtiger Angriff definiert ist, hast du auch verstanden?

Feitosa
18-11-2016, 19:44
Wenn ich kein anderes Mittel hätte, um meine Gesundheit zu schützen kann es rechtens sein!
Den Link zu der Ausarbeitung von Luggage hast du gelesen und auch verstanden?
Ich warte von dir noch immer auf den Nachweis/Beweis, das es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt im Notwehrrecht.
Und wie nach richterlicher Auslegung ein gegenwärtiger Angriff definiert ist, hast du auch verstanden?

Warum so fordernd und aggressiv ?
Wir bräuchten erst mal einen Sachverhalt und deswegen meine Frage, ob du mich erschießen darfst, wenn ich dir eine Backpfeife geben würde und du behauptest es ist völlig rechtens :D

Den Richter oder die Staatsanwaltschaft möchte ich sehen, die so ein Urteil in Deutschland fällt. Es wäre mehr als Absurd

Schnueffler
18-11-2016, 19:46
Das wäre dann ein Notwehrexzess und hat mit der Ausgangssituation mal 0,0 zu tun.

Nicht unbedingt. Je nach Ausgangssituation muss ich davon ausgehen, das es nicht bei den zwei Backpfeifen bleibt. Wenn ich selbst unter Umständen körperlich eingeschränkt bin /Arm oder Bein in Gips), etc. kann es eine Möglichkeit sein, solange der Angriff weiter gegenwärtig ist.


Also manche hier leben wohl in Texas, aber vom deutschen Rechtsstaat habt ihr nicht wirklich viel Ahnung :D

"in welcher Welt lebst du", "keine Luste mein Unterrichtsmaterial von meinen Rechtskundeunterrichten rauszusuchen." und NATÜRLICH kann man ihr in Deutschland jemanden erschißen, wenn man ne Backpfeife bekommt lol

Hört mir bitte auf Leute :D:D:D:D:D:D:D:D

Welche Ahnung hast du denn vom deutschen Rechtsstaat?
Wo ist der Beweis der nötigen Verhältnismäßigkeitsprüfung?

OliverT
18-11-2016, 19:46
und NATÜRLICH kann man ihr in Deutschland jemanden erschißen, wenn man ne Backpfeife bekommt
Sagt wer?

sporty90
18-11-2016, 19:47
@all: Ich finde es auch nicht prickelnd wenn feitosa recht hat, nicht weil ich etwas gegen diesen User habe sondern weil es einfach in meiner jetzigen Situation schlecht ist.

Aber glaub ihr nicht das er ein mit seinen Aussagen richtig liegt? Also ich kann mir schon vorstellen das die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ( falls es soweit kommen sollte ) sehr kritisch nachfragt.

Schnueffler
18-11-2016, 19:48
Warum so fordernd und aggressiv ?
Wir bräuchten erst mal einen Sachverhalt und deswegen meine Frage, ob du mich erschießen darfst, wenn ich dir eine Backpfeife geben würde und du behauptest es ist völlig rechtens :D

Den Richter oder die Staatsanwaltschaft möchte ich sehen, die so ein Urteil in Deutschland fällt. Es wäre mehr als Absurd

Ich bin nicht aggressiv.
Ich finde nur, das du auch mal einen Nachweis antreten solltest, anstelle nur heiße Luft von dir zu geben und sich über andere Leute lustig zu machen.

Feitosa
18-11-2016, 19:51
Ich bin nicht aggressiv.
Ich finde nur, das du auch mal einen Nachweis antreten solltest, anstelle nur heiße Luft von dir zu geben und sich über andere Leute lustig zu machen.

Erforderlichkeit der Notwehrhandlung:Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Tja ist wohl nichts mit erschießen bei Backpfeifen hm ? ;)

Little Green Dragon
18-11-2016, 19:51
War ein Beispiel und nicht auf den Beitrag bezogen.



Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

Woher hast Du denn Deine fundierten juristischen Kenntnisse?

OliverT
18-11-2016, 19:53
Aber glaub ihr nicht das er ein mit seinen Aussagen korrekt liegt?Nein.



Also ich kann mir schon vorstellen das die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ( falls es soweit kommen sollte ) sehr kritisch nachfragt, könnte ich mir einfach so vorstellen.
Wenn es so abeglaufen ist wie du es geschildert hast, der andere keine schwerwiegenden Verletzungen davon getragen hat und er nicht massenhaft "Zeugen" hat die seine Geschichte bestätigen, dann wirst du zu hoher wahrscheinlichkeit kein Wort mit dem zuständigen Staatsanwalt wechseln.

Die meisten Staatsanwälte sind überlastet und haben gar keine Lust sich mit so einem Pipifax rumzuschlagen.

Such dir am besten ein paar Leute von der Party die deine Geschichte bestätigen können, wenn die Polizei dich auffordert machst du deine Aussage, danach müssen dann deine Zeugen ihre Aussage machen und nach 1+ Jahr(en) bekommst du dann wahrscheinlich einen Wisch von der Staatsanwaltschaft, der dir mitteilt es keinen interessiert.

Feitosa
18-11-2016, 19:54
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...

Woher hast Du denn Deine fundierten juristischen Kenntnisse?

Die sind einfach so vom Himmel gefallen :cool:

gion toji
18-11-2016, 19:56
https://www.strafverteidiger.hamburg/notwehr/

Schnueffler
18-11-2016, 19:58
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung:Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Tja ist wohl nichts mit erschießen bei Backpfeifen hm ? ;)


Was ist, wenn du 2 meter groß bist, 120 kg wiegst, ich nur 50 kg bei 160 cm ein Arm bis zur Schulter und ein Bein in Gips und mich nicht anders wehren kann?
Somit hast du selbst dir ins Knie geschossen!!!

Feitosa
18-11-2016, 20:02
@all: Ich finde es auch nicht prickelnd wenn feitosa recht hat, nicht weil ich etwas gegen diesen User habe sondern weil es einfach in meiner jetzigen Situation schlecht ist.

Aber glaub ihr nicht das er ein mit seinen Aussagen richtig liegt? Also ich kann mir schon vorstellen das die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ( falls es soweit kommen sollte ) sehr kritisch nachfragt.

Du brauchst Zeugen !!!!! Die Leute hier schreiben zu 80% völligen Blödsinn und glaub es mir bitte, die Staatsanwaltschaft sieht Körperverletzungen nicht ganz so locker wie Diebstahl und Beleidigung.Wenn du 2-3 oder mehr Personen hast, die deine Geschichte zu 100% bestätigen bist du fein raus.Falls es sich so zugetragen hat, wie du beschrieben hast.Falls nicht wird die Staatsanwaltschaft und der Richter es in einem Kreuzverhör sehr schnell herausfinden, wer lügt und wer nicht.

Feitosa
18-11-2016, 20:06
Was ist, wenn du 2 meter groß bist, 120 kg wiegst, ich nur 50 kg bei 160 cm ein Arm bis zur Schulter und ein Bein in Gips und mich nicht anders wehren kann?
Somit hast du selbst dir ins Knie geschossen!!!

Also nochmal......"Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das MILDESTE aus allen möglichen und GLEICHWERTIG effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden."

Wenn ich 2 Meter groß bin, 120 kg wiege kannst du mir trotzdem bei einer Backpfeife nicht einfach mal das Gehirn mit einer 9mm ausbomben. Ist halt so in Deutschland

Schnueffler
18-11-2016, 20:07
https://www.strafverteidiger.hamburg/notwehr/

Danke! Deckt sich ja mit dem Beitrag von Luggage, der wenn ich mich recht erinnere ja Staatsanwalt ist.


Du brauchst Zeugen !!!!! Die Leute hier schreiben zu 80% völligen Blödsinn und glaub es mir bitte, die Staatsanwaltschaft sieht Körperverletzungen nicht ganz so locker wie Diebstahl und Beleidigung.Wenn du 2-3 oder mehr Personen hast, die deine Geschichte zu 100% bestätigen bist du fein raus.Falls es sich so zugetragen hat, wie du beschrieben hast.Falls nicht wird die Staatsanwaltschaft und der Richter es in einem Kreuzverhör sehr schnell herausfinden, wer lügt und wer nicht.

Wo sind denn deine Nachweise zu deiner heißen Luft?
Welche juristische Ausbildung hast du denn genossen?

gion toji
18-11-2016, 20:08
Wenn du 2-3 oder mehr Personen hast, die deine Geschichte zu 100% bestätigen bist du fein raus.Falls es sich so zugetragen hat, wie du beschrieben hast.Falls nicht wird die Staatsanwaltschaft und der Richter es in einem Kreuzverhör sehr schnell herausfinden, wer lügt und wer nicht.Moment, das kapiere ich jetzt nicht: erst behauptest du, dass seine Handlung keine Notwehr ist und jetzt auf einmal doch?

Little Green Dragon
18-11-2016, 20:10
Die sind einfach so vom Himmel gefallen :cool:



Dann behalte Deine himmlischen Ergüsse bitte für Dich - Du sorgst mit Deinem gefährlichen 1/16 Wissen nur dafür das der TE unnötig verunsichert wird.

miskotty
18-11-2016, 20:13
@all: Ich finde es auch nicht prickelnd wenn feitosa recht hat, nicht weil ich etwas gegen diesen User habe sondern weil es einfach in meiner jetzigen Situation schlecht ist.

Aber glaub ihr nicht das er ein mit seinen Aussagen richtig liegt? Also ich kann mir schon vorstellen das die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen ( falls es soweit kommen sollte ) sehr kritisch nachfragt.

Keine Sorge. Feitosa ist definitiv derjenige in dieser Diskussion der am wenigsten Ahnung hat. Halte dich zB an Schnüffler. Der klingt per Namen schon so als hätte er beruflich mit sowas häufiger zu tun ;)

Schnueffler
18-11-2016, 20:13
Also nochmal......"Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das MILDESTE aus allen möglichen und GLEICHWERTIG effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden."

Wenn ich 2 Meter groß bin, 120 kg wiege kannst du mir trotzdem bei einer Backpfeife nicht einfach mal das Gehirn mit einer 9mm ausbomben. Ist halt so in Deutschland

Dann zähl mir doch mal die weiteren Mittel auf, die den Angriff sicher und endgültig beenden!
Und beantworte mal die an dich gestellten Fragen.

Feitosa
18-11-2016, 20:14
Danke! Deckt sich ja mit dem Beitrag von Luggage, der wenn ich mich recht erinnere ja Staatsanwalt ist.



Wo sind denn deine Nachweise zu deiner heißen Luft?
Welche juristische Ausbildung hast du denn genossen?

Siehe bitte meine letzten 2 Kommentare von mir an dich
Meine juristische Ausbildung ist einfach so vom Himmel gefallen

Du wirkst sehr aufgebracht, wütend und aggressiv auf mich und psychologisch gesehen, zeig mir du mir nur, dass ich vollkommen im Recht bin.Sonst würde es keinen Grund für dich geben so aggressiv zu werden

Schnueffler
18-11-2016, 20:16
Keine Sorge. Feitosa ist definitiv derjenige in dieser Diskussion der am wenigsten Ahnung hat. Halte dich zB an Schnüffler. Der klingt per Namen schon so als hätte er beruflich mit sowas häufiger zu tun ;)

Wie kommste denn auf sowas???
Ich habe nur den Beitrag unseres StAs hier und den der Strafverteidiger, die gion toji hier verlinkt hat, auf den Sachverhalt und die aufgeworfenen Fragen subsumiert.

gion toji
18-11-2016, 20:17
Du wirkst sehr aufgebracht, wütend und aggressiv auf mich und psychologisch gesehen, zeig mir du mir nur, dass ich vollkommen im Recht bin.Sonst würde es keinen Grund für dich geben so aggressiv zu werdensind deine Pschikologie-Kenntnisse auch vom Himmel gefallen?

Feitosa
18-11-2016, 20:19
Dann zähl mir doch mal die weiteren Mittel auf, die den Angriff sicher und endgültig beenden!
Und beantworte mal die an dich gestellten Fragen.

Krav Maga, BJJ, MMA, Boxen, Kickboxen, Ju Jutsu, Jiu Jitsu, Ringen, Wing Chun, Sambo, Sanda, Muay Thai, Alpha Combat, Ninjutsu, Karate, Taekwondo, Panantukan, Weglaufen, Polizei anrufen, um Hilfe rufen, sich bewusstlos stellen :p

Schnueffler
18-11-2016, 20:20
Siehe bitte meine letzten 2 Kommentare von mir an dich
Meine juristische Ausbildung ist einfach so vom Himmel gefallen

Du wirkst sehr aufgebracht, wütend und aggressiv auf mich und psychologisch gesehen, zeig mir du mir nur, dass ich vollkommen im Recht bin.Sonst würde es keinen Grund für dich geben so aggressiv zu werden

:rotfltota:rotfltota:rotfltota
Da scheint einiges vom Himmel gefallen zu sein!
Nur heiße Luft und null Nachweis!
Ein "Ist halt so" hat nun mal keine Beweiskraft oder kann in einer Diskussion Grundlagen schaffen um jemanden zu überzeugen.
Und das was du an Fundstellen rausgesucht hast, ohne Quellenangabe, schießt dir eher ins Knie, als das es deine Argumentation unterstützt.
Dann noch versuchen irgendwelche Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und persönlich zu werden, zeigt eigentlich nur, dass die Munition im eigentlichen Gefecht aufgebraucht ist und es nutzlos war.

Feitosa
18-11-2016, 20:20
sind deine Pschikologie-Kenntnisse auch vom Himmel gefallen?

Pschikologie sagt mir jetzt gerade nichts ....sorry

Schnueffler
18-11-2016, 20:22
Krav Maga, BJJ, MMA, Boxen, Kickboxen, Ju Jutsu, Jiu Jitsu, Ringen, Wing Chun, Sambo, Sanda, Muay Thai, Alpha Combat, Ninjutsu, Karate, Taekwondo, Panantukan, Weglaufen, Polizei anrufen, um Hilfe rufen, sich bewusstlos stellen :p

aus:
https://www.strafverteidiger.hamburg/notwehr/
Die Flucht vor den Angreifern ist übrigens kein milderes Mittel zur Verteidigung.

Und mit Arm und Bein in Gips machst du das alles?

Polizei anrufen und bis die eintreffen weiter Backpfeifen kassieren?

Siehst selber, Schwachfug.

Feitosa
18-11-2016, 20:23
:rotfltota:rotfltota:rotfltota
Da scheint einiges vom Himmel gefallen zu sein!
Nur heiße Luft und null Nachweis!
Ein "Ist halt so" hat nun mal keine Beweiskraft oder kann in einer Diskussion Grundlagen schaffen um jemanden zu überzeugen.
Und das was du an Fundstellen rausgesucht hast, ohne Quellenangabe, schießt dir eher ins Knie, als das es deine Argumentation unterstützt.
Dann noch versuchen irgendwelche Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen und persönlich zu werden, zeigt eigentlich nur, dass die Munition im eigentlichen Gefecht aufgebraucht ist und es nutzlos war.

Wo bin ich den bitte persönlich geworden ???????
Dieser Kommentar bestätigt mich nur darin, dass du sehr wütend und aggressiv bist.Einen Nachweis habe ich gebracht und den kannst du nun akzeptieren oder auch nicht.Anscheinend möchtest/kannst du es nicht ertragen, dass ich im Recht bin und musst die Debatte jetzt unbedingt am Leben erhalten.

Mr.Fister
18-11-2016, 20:23
Falls nicht wird die Staatsanwaltschaft und der Richter es in einem Kreuzverhör sehr schnell herausfinden, wer lügt und wer nicht.


Ein Kreuzverhör (engl. cross-examination) ist eine im anglo-amerikanischen Prozessrecht übliche Befragung der Zeugen und im Strafprozess auch des Angeklagten abwechselnd (über Kreuz) durch den Staatsanwalt und den Strafverteidiger.


Die gerichtliche Vernehmung durch Staatsanwalt und Verteidiger ist in Deutschland in § 239 StPO geregelt, entspricht aber nicht dem anglo-amerikanischen Kreuzverhör.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzverh%C3%B6r

soviel zum juristischen klugscheissen im internet für heute... :biglaugh:

Feitosa
18-11-2016, 20:25
aus:
https://www.strafverteidiger.hamburg/notwehr/
Die Flucht vor den Angreifern ist übrigens kein milderes Mittel zur Verteidigung.

Und mit Arm und Bein in Gips machst du das alles?

Polizei anrufen und bis die eintreffen weiter Backpfeifen kassieren?

Siehst selber, Schwachfug.

Du darfst gerne auf die Nahkampfsysteme und Kampfsportarten eingehen und von "Arm und Bein in Gips" war glaube ich nie die rede :rolleyes:

miskotty
18-11-2016, 20:26
Zum zusammenfassen: wenn es so abgelaufen ist dürfte es aller Wahrscheinlichkeit unter Notwehr fallen. Der Angriff war begonnen, allein das schubsen und die anmachen des Gegners legen einen Angriff nah. Das zu Boden bringen ist geeignet den Angriff zu beenden und stellt ein mildes Mittel dar um ihn sicher zu beenden. Weggehen musst du nicht.(recht muss unrecht nicht weichen)
Also ganz entspannt bleiben und wenn er anzeigt stell gegenanzeige wegen versuchter kv, Beleidigung usw.

Feitosa
18-11-2016, 20:27
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreuzverh%C3%B6r

soviel zum juristischen klugscheissen im internet für heute... :biglaugh:

Schreibt derjenige, wo Wikipedia als Ersatz für eigenes Wissen benutzt :D:D:D:D

gion toji
18-11-2016, 20:28
Und mit Arm und Bein in Gips machst du das alles?wenn du Panantukan machst, macht das nix

Feitosa
18-11-2016, 20:32
Warum seid ihr alle so feindselig und aggressiv?? Aber meine Herren, bitte die Contenance wahren! :rolleyes:

Schnueffler
18-11-2016, 20:33
Du darfst gerne auf die Nahkampfsysteme und Kampfsportarten eingehen und von "Arm und Bein in Gips" war glaube ich nie die rede :rolleyes:


Was ist, wenn du 2 meter groß bist, 120 kg wiegst, ich nur 50 kg bei 160 cm ein Arm bis zur Schulter und ein Bein in Gips und mich nicht anders wehren kann?
Somit hast du selbst dir ins Knie geschossen!!!

Post 46 war es!

miskotty
18-11-2016, 20:35
Du darfst gerne auf die Nahkampfsysteme und Kampfsportarten eingehen und von "Arm und Bein in Gips" war glaube ich nie die rede :rolleyes:

Wenn derjenige alle diese Systeme beherrscht und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Angriff ohne Pistole abwehren kann ist der Schuss eben nicht erforderlich. Trifft das nicht zu KANN er erforderlich sein. Wenn eine Drohung mit der Waffe und ein Warnschuss und eine Schuss in weniger gefährliche Bereiche nich zum beenden des Angriffs führen würden.

Da hat aber jemand bei der 34a Unterrichtung geschlafen

Schnueffler
18-11-2016, 20:36
wenn du Panantukan machst, macht das nix

:ups::cool:

Feitosa
18-11-2016, 20:43
Wenn derjenige alle diese Systeme beherrscht und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Angriff ohne Pistole abwehren kann ist der Schuss eben nicht erforderlich. Trifft das nicht zu KANN er erforderlich sein. Wenn eine Drohung mit der Waffe und ein Warnschuss und eine Schuss in weniger gefährliche Bereiche nich zum beenden des Angriffs führen würden.

Da hat aber jemand bei der 34a Unterrichtung geschlafen

Was die 34a Unterrichtung mit der Waffensachkunde zutun muss man nicht verstehen. Außerdem ist für die Waffensachkunde die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO notdwendig ;) So viel zum Thema geschlafen.

OliverT
18-11-2016, 20:44
Schreibt derjenige, wo Wikipedia als Ersatz für eigenes Wissen benutzt :D:D:D:D

Also steht auf Wikipedia nichts wahres?

Feitosa
18-11-2016, 20:45
Also steht auf Wikipedia nichts wahres?

Wer hat das behauptet ?

OliverT
18-11-2016, 20:50
Wer hat das behauptet ?

Dann musst du mir mal den Post erklären.

Schreibt derjenige, wo Wikipedia als Ersatz für eigenes Wissen benutzt :D:D:D:D

Feitosa
18-11-2016, 20:53
Dann musst du mir mal den Post erklären.

Wikipedia ersetzt fehlendes Wissen, was ist daran so unverständlich ?

gion toji
18-11-2016, 20:56
:ups::cool:der Gips verstärkt deine Schläge sogar noch ;)
Ich muss es wissen - meine Panantukan-Kenntnisse sind mir vom Himmel gefallen

Willi von der Heide
18-11-2016, 20:56
Also nochmal......"Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das MILDESTE aus allen möglichen und GLEICHWERTIG effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden."

Wenn ich 2 Meter groß bin, 120 kg wiege kannst du mir trotzdem bei einer Backpfeife nicht einfach mal das Gehirn mit einer 9mm ausbomben. Ist halt so in Deutschland

Beantworte doch mal Schnuefflers Fragen, du weichst immer aus.

gion toji
18-11-2016, 20:57
Und geh bitte auch auf Beitrag 50 (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/erwartet-mich-hohe-strafe-180839/index4.html#post3543726) ein

OliverT
18-11-2016, 20:58
Wikipedia ersetzt fehlendes Wissen, was ist daran so unverständlich ?
Woher weißt du denn, dass er den Wikipediaartikel nicht nur als Beleg genutzt hat?

Schnueffler
18-11-2016, 21:00
Beantworte doch mal Schnuefflers Fragen, du weichst immer aus.

Ich glaube kaum, dass da noch was kommt.

Willi von der Heide
18-11-2016, 21:03
Ich glaube kaum, dass da noch was kommt.

Sturm im Wasserglas also ...

Erinnert mich an die " Experten " die mit den Kollegen diskutieren wollen ... die Klassiker:

1.) Mein Vater spielt mit dem Polizeipräsidenten Golf/Tennis.
2.) Ich studiere Jura.
3.) Was sie da machen ist Strafvereitelung im Amt
( :megalach::megalach::megalach: )

Feitosa
18-11-2016, 21:05
Ich gehe auf alles ein, nur akzeptiert ihr es halt nicht.
Ihr stellt doch eine Frage nach der anderen und geht auf nichts ein.
Bekommt ihr ne Antwort von mir, werdet ihr wütend und aggressiv

Schnueffler
18-11-2016, 21:05
Ja, die kenne ich auch alle.

gion toji
18-11-2016, 21:09
Ich gehe auf alles ein, nur akzeptiert ihr es halt nicht.kannst du bitte nochmal deinen Beitrag verlinken, in dem du auf Beitrag 50 eingegangen bist? Ich kannst irgendwie nicht finden

Feitosa
18-11-2016, 21:10
kannst du bitte nochmal deinen Beitrag verlinken, in dem du auf Beitrag 50 eingegangen bist? Ich kannst irgendwie nicht finden

Das schaffst du bestimmt selbst ;)

Mr.Fister
18-11-2016, 21:12
Wikipedia ersetzt fehlendes Wissen, was ist daran so unverständlich ?

oder aber, da das ja auf mein posting gemünzt war: wikipedia fasst kurz zusammen, was man eh weiss und damit erspart man sich schreibarbeit... ;)

Feitosa
18-11-2016, 21:17
was man eh weiss und damit erspart man sich schreibarbeit... ;)

Wenn man es eh weiss, braucht man kein Wiki und schreibarbeit sparen.... naja :rolleyes:

Schnueffler
18-11-2016, 21:17
kannst du bitte nochmal deinen Beitrag verlinken, in dem du auf Beitrag 50 eingegangen bist? Ich kannst irgendwie nicht finden


Das schaffst du bestimmt selbst ;)

Du bist weder auf das, noch auf irgendeiner meiner Fragen oder sonst was eingegangen.
Nur heiße Luft und BlaBlaBla von dir.
Aber versuchen dem TE irgendwas zu suggerieren.

Kannix
18-11-2016, 21:19
Du brauchst Zeugen !!!!! Die Leute hier schreiben zu 80% völligen Blödsinn und glaub es mir bitte, die Staatsanwaltschaft sieht Körperverletzungen nicht ganz so locker wie Diebstahl und Beleidigung.Wenn du 2-3 oder mehr Personen hast, die deine Geschichte zu 100% bestätigen bist du fein raus.Falls es sich so zugetragen hat, wie du beschrieben hast.Falls nicht wird die Staatsanwaltschaft und der Richter es in einem Kreuzverhör sehr schnell herausfinden, wer lügt und wer nicht.
Die 80% völligen Blödsinn werden zu 100% von Dir geschrieben. Halt jetzt endlich die Klappe:rolleyes:

gion toji
18-11-2016, 21:20
Das schaffst du bestimmt selbst ;)äh, ne, wenn ich das könnte, dann würde ich ja nicht drum bitten

Feitosa
18-11-2016, 21:24
Die 80% völligen Blödsinn werden zu 100% von Dir geschrieben. Halt jetzt endlich die Klappe:rolleyes:

Ich halte meine Klappe nicht, aber du kannst gerne deine halten ;)

Feitosa
18-11-2016, 21:25
Du bist weder auf das, noch auf irgendeiner meiner Fragen oder sonst was eingegangen.
Nur heiße Luft und BlaBlaBla von dir.
Aber versuchen dem TE irgendwas zu suggerieren.

Ich bin drauf eingangen und dann wurdest du persönlich :D

Feitosa
18-11-2016, 21:26
äh, ne, wenn ich das könnte, dann würde ich ja nicht drum bitten

Einfach mal versuchen und wenn es nicht geht, dann hast du wohl Pech gehabt

Schnueffler
18-11-2016, 21:26
Ich halte meine Klappe nicht, aber du kannst gerne deine halten ;)

Ohoh!
Den Experten und Guachter zu anzugehen ist keine gute Idee!

Willi von der Heide
18-11-2016, 21:27
So ...

Feitosa auf die Ignorierliste und Strang gemeldet ... ist ja bekloppt hier :rolleyes:

gion toji
18-11-2016, 21:28
sind eigentlich irgendwo wieder Ferien?

Feitosa
18-11-2016, 21:29
Ich finde es so genial, dass ihr im Rudel jetzt ankommt und trotzdem euren Standpunkt nicht verteidigen könnt, weil er nun mal nicht stimmt.
Ihr müsst mich beleidigen, werdet persönlich und wirkt extrem aggressiv.
Eine Frage wird nach der anderen gestellt, aber von mir verlangen auf alles einzugehen. Sehr schwache Leistung meine Herren, aber ich hab meinen Spaß
:D:D:D:D:D

OliverT
18-11-2016, 21:30
Wenn man es eh weiss, braucht man kein Wiki und schreibarbeit sparen.... naja :rolleyes:
Da wir einfachen Leute leider nicht alles wissen und auch nicht alles behalten können, hat es sich so eingebürgert, dass man bei Behauptungen Belege und Quellenangaben angibt, damit andere auch nachprüfen können ob man nur Dünnpfiff labert, oder ob auch etwas hinter den Aussagen steckt.

Feitosa
18-11-2016, 21:30
So ...

Feitosa auf die Ignorierliste und Strang gemeldet ... ist ja bekloppt hier :rolleyes:

Melden wegen was ? Was hab ich den bitte getan ? :D
Ich habe niemanden beleidigt, sondern meinen Standpunkt vertreten und das ist alles. Ihr kommt halt nur nicht drauf klar und das ist alleine euer Problem :rolleyes:

Feitosa
18-11-2016, 21:31
Da wir einfachen Leute leider nicht alles wissen und auch nicht alles behalten können, hat es sich so eingebürgert, dass man bei Behauptungen Belege und Quellenangaben angibt, damit andere auch nachprüfen können ob man nur Dünnpfiff labert, oder ob auch etwas hinter den Aussagen steckt.

Man kann alle meine Aussagen prüfen und sie werden sich als Wahrheit bestätigen. Es liegt an euch, dieses zu akzeptieren oder auch nicht

OliverT
18-11-2016, 21:32
Ich finde es so genial, dass ihr im Rudel jetzt ankommt und trotzdem euren Standpunkt nicht verteidigen könnt, weil er nun mal nicht stimmt.
Ja das Forum ist leider voller Falschfahrer.


Man kann alle meine Aussagen prüfen und sie werden sich als Wahrheit bestätigen.
Gesetzbuch sagt neeeeeeiiiiiin.

gion toji
18-11-2016, 21:34
Da wir einfachen Leute leider nicht alles wissen und auch nicht alles behalten können ..du bist ja doof. Wenn du was nicht weisst, lass es dir einfach vom Himmel fallen. Hat bei mir mit Panantukan auch funktioniert ;)

Feitosa
18-11-2016, 21:35
Ja das Forum ist leider voller Falschfahrer.


Gesetzbuch sagt neeeeeeiiiiiin.

Ich hab nie behauptet, dass es ein Forum ist leider voller Falschfahrer.

Ein Buch sagt erst mal garnichts, da es nicht sprechen kann und "neeeeiiiiiinn" steht dort auch nicht drin :cool:

OliverT
18-11-2016, 21:36
Wenn du was nicht weisst, lass es dir einfach vom Himmel fallen. Hat bei mir mit Panantukan auch funktioniert ;)
Mir ist mal ein Ast auf den Kopf gefallen. Aber davon bin ich nicht schlauer geworden. Ich habe nur Kopfschmerzen bekommen :cry:

miskotty
18-11-2016, 21:37
Was die 34a Unterrichtung mit der Waffensachkunde zutun muss man nicht verstehen. Außerdem ist für die Waffensachkunde die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO notdwendig ;) So viel zum Thema geschlafen.

Notwehr kommt schon bei der 34a. Jetzt kann ich deine "Kenntnisse "zumindest einordnen. Wo steht eigentlich das die waffensachkunde an eine vorhandene 34 a gebunden ist? Man darf zwar vorher nicht arbeiten, aber ich darf sie nicht ablegen? Wo steht das?

gion toji
18-11-2016, 21:39
Mir ist mal ein Ast auf den Kopf gefallen. Aber davon bin ich nicht schlauer geworden. Ich habe nur Kopfschmerzen bekommen :cry:nicht so voreilig! Hast du getestet, ob du unerwartete Kenntnisse in Dendrologie bekommen hast?

gast
18-11-2016, 21:46
DER TYP: " Deine Freundin ist viel zu gut für dich du Lappen"
" Du kleiner Wichser "

Habe ich schön ignoriert, dann sprach meine Freundin mit einem anderen Typen aus der Disse, dieser komische Vogel brachte dann wieder Sprüche wie " Nahh, mal sehen mit wem deine Freundin heute nach hause geht, ich würde Sie auch mal gerne nehmen"


Allerspätestens da geht man zu den Securities und macht die darauf aufmerksam dass man von einem Typen belästigt wird. Wenn er weitermacht läßt man ihn eben rausschmeissen.

So, und jetzt weiter mit der Verhältnismäßigkeit die es gibt oder auch nicht...

Feitosa
18-11-2016, 21:46
Notwehr kommt schon bei der 34a. Jetzt kann ich deine "Kenntnisse "zumindest einordnen. Wo steht eigentlich das die waffensachkunde an eine vorhandene 34 a gebunden ist? Man darf zwar vorher nicht arbeiten, aber ich darf sie nicht ablegen? Wo steht das?

Du machst meine "Kenntnisse" daran fest, dass ich die Unterrichtung 34a,die Waffensachkunde und die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO kenne !? :rolleyes: Die sollte so ziemlich jeder kennen.

Die Waffensachkunde ist nicht daran gebunden, den auch jemand der im Schützenverein ist, darf sie machen.Sollte man aber gewisse Berufe wie z.B. S-Bahnwache ausüben wollen, so ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abzulegen, da man ohne diese solche Berufe nicht ausführen darf.

Ich habe nichts anderes behauptet

OliverT
18-11-2016, 21:48
nicht so voreilig! Hast du getestet, ob du unerwartete Kenntnisse in Dendrologie bekommen hast?
Ich glaube nicht. Aber dank dir habe ich jetzt ein neues Wort gelernt, mit dem ich auf der nächsten Familienfeier intellent wirkent kann.

Also hat der Vorfall im Endeffekt doch zu einer Wissenserweiterung geführt. Hat nur ein paar Jahre gedauert.

PS:
Diesem Forum fehlt ein sich nachdenklich den Bart kraulender Smilie.

miskotty
18-11-2016, 21:53
Du machst meine "Kenntnisse" daran fest, dass ich die Unterrichtung 34a,die Waffensachkunde und die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO kenne !? :rolleyes: Die sollte so ziemlich jeder kennen.

Die Waffensachkunde ist nicht daran gebunden, den auch jemand der im Schützenverein ist, darf sie machen.Sollte man aber gewisse Berufe wie z.B. S-Bahnwache ausüben wollen, so ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abzulegen, da man ohne diese solche Berufe nicht ausführen darf.

Ich habe nichts anderes behauptet

Du meinst die ubahn Wache. Die haben Schusswaffen.
Die waffensachkunde für bewachungsgewerbe ist nicht die für sportschützen und die waffensachkunde hast du ja reingeworfen und ich weiß nicht genau wieso. Fakt ist: du hast keine Ahnung.

Nuada
18-11-2016, 21:54
Hey Leute, ich behaupte etwas, das ich nicht belegen kann und das der gängigen Rechtsprechung widerspricht. Dass ihr das kritisiert und Belege fordert, zeigt mir, dass ich Recht habe.

Mr.Fister
18-11-2016, 21:54
PS:
Diesem Forum fehlt ein sich nachdenklich den Bart kraulender Smilie.

ach komm, sei nicht so hart - der kopfkratzer tut es doch auch... :gruebel:

Feitosa
18-11-2016, 21:56
Du meinst die ubahn Wache. Die haben Schusswaffen.
Die waffensachkunde für bewachungsgewerbe ist nicht die für sportschützen und die waffensachkunde hast du ja reingeworfen und ich weiß nicht genau wieso. Fakt ist: du hast keine Ahnung.

Ich meine Geld-, Werttransport, Personenschutz, Citystreifen im S-/U-Bahn-Bereich die ohne eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO die Waffensachkunde nicht absolvieren dürfen ;) Fakt ist: Mehr Ahnung als du auf jedenfall :cool:

OliverT
18-11-2016, 21:56
ach komm, sei nicht so hart - der kopfkratzer tut es doch auch... :gruebel:
Den habe ich doch glatt übersehen.

Aber ein Smilie mit Bart wäre trotzdem cooler. :cool:

Feitosa
18-11-2016, 22:00
Also außer Gegenfragen, immer wieder neuen Fragen, persönliche Angriffe auf meine Person, Sarkasmus und beleidgungen kommt nicht viel von euch :D

Ich bin halt nun mal im Recht, ob ihr das nun wollt oder nicht und da könnt ihr noch so aggressiv gegen mich vorgehen (auch im Rudel) es ändert nichts an der Tatsache.

miskotty
18-11-2016, 22:04
Ich meine Geld-, Werttransport, Personenschutz, Citystreifen im S-/U-Bahn-Bereich die ohne eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO die Waffensachkunde nicht absolvieren dürfen ;) Fakt ist: Mehr Ahnung als du auf jedenfall :cool:

Geld-werttransport braucht sachkundeprüfung? Personenschutz braucht sachkundeprüfung? Und die dürfen keine waffensachkunde ablegen oder dürfen sie nicht arbeiten? Citystreife in der ubahn? Sbahn Wache braucht waffensachkunde? Auch wenn sie keine Schusswaffe hat? Hat meines Wissens nur die ubahnwache München.
Du Experte

Schnueffler
18-11-2016, 22:07
Ich meine Geld-, Werttransport, Personenschutz, Citystreifen im S-/U-Bahn-Bereich die ohne eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO die Waffensachkunde nicht absolvieren dürfen ;) Fakt ist: Mehr Ahnung als du auf jedenfall :cool:


Also außer Gegenfragen, immer wieder neuen Fragen, persönliche Angriffe auf meine Person, Sarkasmus und beleidgungen kommt nicht viel von euch :D

Ich bin halt nun mal im Recht, ob ihr das nun wollt oder nicht und da könnt ihr noch so aggressiv gegen mich vorgehen (auch im Rudel) es ändert nichts an der Tatsache.

Gib es zu!
Du sitzt jetzt vor deinem Rechner mit deinem 15. Bier und freust dich, das wir auf deine Verarsche reingefallen sind.

gion toji
18-11-2016, 22:08
Du sitzt jetzt vor deinem Rechner mit deinem 15. Bier ...eher mit seinen 15 Jahren ;)

Feitosa
18-11-2016, 22:09
Geld-werttransport braucht sachkundeprüfung? Personenschutz braucht sachkundeprüfung? Und die dürfen keine waffensachkunde ablegen oder dürfen sie nicht arbeiten? Citystreife in der ubahn? Sbahn Wache braucht waffensachkunde? Auch wenn sie keine Schusswaffe hat? Hat meines Wissens nur die ubahnwache München.
Du Experte

Fragen über Fragen :D Die arbeiten in der Sicherheitsbranche und dort wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorrausgesetzt um diese Berufe auszuüben.Hat man diese absolviert, kann man die Waffensachkunde machen.
Die Waffensachkunde kann man auch ohne Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, aber dann nicht in diesem Berufen tätig sein.Personenschutz und Geld-werttransport ohne eine Waffe als Selbsschutz ist natürlich Absurd.

Ein Experte bin ich nicht, aber für dich reicht es offensichtlich ;):cool:

OliverT
18-11-2016, 22:09
Ida könnt ihr noch so aggressiv
Kannst du mal bitte Beispiele für diese Aggressivität zitieren.
Ich persönlich wüsste jetzt keinen Beitrag den ich als aggressiv bezeichen würde.

Feitosa
18-11-2016, 22:11
Gib es zu!
Du sitzt jetzt vor deinem Rechner mit deinem 15. Bier und freust dich, das wir auf deine Verarsche reingefallen sind.

Ich trinke kein Alkohol und meine alles so, wie ich es geschrieben habe.
Du kannst es gerne ins lächerliche ziehen, aber dass macht dich nicht gerade glaubwürdiger und lässt dich nicht gerade in einem positiven Licht stehen.

"Den Charakter kann man auch aus den kleinsten Handlungen erkennen."

Lucius Annaeus Seneca

miskotty
18-11-2016, 22:12
Fragen über Fragen :D Die arbeiten in der Sicherheitsbranche und dort wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorrausgesetzt um diese Berufe auszuüben.Hat man diese absolviert, kann man die Waffensachkunde machen.
Die Waffensachkunde kann man auch ohne Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, aber dann nicht in diesem Berufen tätig sein.Personenschutz und Geld-werttransport ohne eine Waffe als Selbsschutz ist natürlich Absurd.

Ein Experte bin ich nicht, aber für dich reicht es offensichtlich ;):cool:

Es gibt noch ne Unterrichtung die für bestimmte Berufe ausreicht;)

Gast
18-11-2016, 22:15
Schreibt derjenige, wo Wikipedia als Ersatz für eigenes Wissen benutzt :D:D:D:D

schreibt derjenige, der wörtlich aus Wikipedia ohne Quellenangabe zitiert... :p

Feitosa
18-11-2016, 22:15
Kannst du mal bitte Beispiele für diese Aggressivität zitieren.
Ich persönlich wüsste jetzt keinen Beitrag den ich als aggressiv bezeichen würde.

Also wenn du hier mitgelesen hast, dann gab es einige Angriffe auf meine Person.
Ich wurde sarkastisch als "Experte" bezeichnet,ich solle meine Klappe halten, ich habe nur heisse Luft usw.

Jetzt gib mir mal ein Beispiel, wo ich hier die Person eines Users angegriffen habe.Ich habe geschrieben, dass 80% was geschrieben wurde Blödsinn ist, aber das bezieht sich auf den Inhalt der Texte und nicht auf die Person die ihn verfasst hat.

Feitosa
18-11-2016, 22:16
schreibt derjenige, der wörtlich aus Wikipedia ohne Quellenangabe zitiert... :p

Unterstellt derjenige, ohne Beweise für seine Aussagen :p

Feitosa
18-11-2016, 22:18
Es gibt noch ne Unterrichtung die für bestimmte Berufe ausreicht;)

Die Unterrichtung soll abgeschafft werde und die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird standart.Es soll mehr Qualität in den Berufsfeldern bringen, damit nicht jeder solche Berufe nach einer Woche unterweisung arbeiten kann.

Finde ich gut, wenn ich hier so einige Kommentare lese

miskotty
18-11-2016, 22:24
Die Unterrichtung soll abgeschafft werde und die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird standart.Es soll mehr Qualität in den Berufsfeldern bringen, damit nicht jeder solche Berufe nach einer Woche unterweisung arbeiten kann.

Finde ich gut, wenn ich hier so einige Kommentare lese

Soll bedeutet das es noch nicht ist. Und du hast weniger Ahnung als jemand der die Unterrichtung verschlafen hat.

Feitosa
18-11-2016, 22:27
Soll bedeutet das es noch nicht ist. Und du hast weniger Ahnung als jemand der die Unterrichtung verschlafen hat.

Naja wie gesagt, mehr Ahnung als du hab ich auf jedenfall :)
Alleine, dass du mir etwas unterstellst und es nicht belegen kannst, sagt doch schon alles. Du kennst weder mich persönlich und weisst auch nicht, welchen Beruf ich ausübe und welche Qualifikation ich besitze.

Ich würde mir kein Urteil über eine Person erlauben, die ich nicht persönlich kenne, aber man soll nicht von sich auf andere schließen ;)

Gast
18-11-2016, 22:29
Schreibt derjenige, wo Wikipedia als Ersatz für eigenes Wissen benutzt :D:D:D:D
schreibt derjenige, der wörtlich aus Wikipedia ohne Quellenangabe zitiert... :p
Unterstellt derjenige, ohne Beweise für seine Aussagen :p




Erforderlichkeit der Notwehrhandlung:Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Tja ist wohl nichts mit erschießen bei Backpfeifen hm ? ;)


Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)#Erforderlichkeit_der_Notwehr handlung

miskotty
18-11-2016, 22:33
Naja wie gesagt, mehr Ahnung als du hab ich auf jedenfall :)
Alleine, dass du mir etwas unterstellst und es nicht belegen kannst, sagt doch schon alles. Du kennst weder mich persönlich und weisst auch nicht, welchen Beruf ich ausübe und welche Qualifikation ich besitze.

Ich würde mir kein Urteil über eine Person erlauben, die ich nicht persönlich kenne, aber man soll nicht von sich auf andere schließen ;)

Die Behauptung bezweifle ich. Deine Unkenntnis zeigt sich in deinen Ausführungen. Außer du stellst dich bewusst dumm. Kann natürlich auch sein

OliverT
18-11-2016, 22:35
Ich wurde sarkastisch als "Experte" bezeichnet,ich solle meine Klappe halten, ich habe nur heisse Luft usw.
Jemanden sarkastisch als Experten zu bezeichnen ist für dich aggressiv?




Jetzt gib mir mal ein Beispiel,


und es nicht belegen kannst, sagt doch schon alles.
Ernsthaft jetzt?
Du machst dich über Leute lustig weil sie ihre Aussagen mit Quellenangaben belegen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann hast du keine deiner Aussagen irgendwie belegt, von dem vom Himmel gefallenen Wissen mal abgesehen.
Selbst die Nachfragen die mit Zitaten aus diesem Thema von dir belegt werden sollten hat du nicht beantwortet.
Und jetzt forderst du von anderen plötzlich Beweise für ihre Aussagen?

Schnueffler
18-11-2016, 22:37
Naja wie gesagt, mehr Ahnung als du hab ich auf jedenfall :)
Alleine, dass du mir etwas unterstellst und es nicht belegen kannst, sagt doch schon alles. Du kennst weder mich persönlich und weisst auch nicht, welchen Beruf ich ausübe und welche Qualifikation ich besitze.

Ich würde mir kein Urteil über eine Person erlauben, die ich nicht persönlich kenne, aber man soll nicht von sich auf andere schließen ;)

Doch, tust du ständig.

Kreuzkuemmel
18-11-2016, 22:41
Mein Gott Leute, der Typ trollt doch.

Feitosa
18-11-2016, 22:47
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)#Erforderlichkeit_der_Notwehr handlung


Und jetzt ?

MagetaDerLöwe
18-11-2016, 22:50
Also wenn du hier mitgelesen hast, dann gab es einige Angriffe auf meine Person.
Ich wurde sarkastisch als "Experte" bezeichnet,ich solle meine Klappe halten, ich habe nur heisse Luft usw.

Jetzt gib mir mal ein Beispiel, wo ich hier die Person eines Users angegriffen habe.Ich habe geschrieben, dass 80% was geschrieben wurde Blödsinn ist, aber das bezieht sich auf den Inhalt der Texte und nicht auf die Person die ihn verfasst hat.

Heiße Luft ist natürlich etwas völlig anderes als Blödsinn. Ich habe extrem wenig Ahnung von der Juristerei und weiß trotzdem absolut sicher, dass Du falsch liegst. Warum kannst Du dir nicht eingestehen, dass andere offensichtlich mehr Wissen in diesem Bereich haben? Tut Dir das weh? Ein Tipp für die Zukunft: Wenn man sich 8 Seiten lang nach seinem Irrtum aufführt wie ein 12-jähriger, arroganter Fatzke wird es psychologisch selten einfacher, seine Fehler zu zugeben. Du kannst doch einfach die von den anderen Usern genutzten Quellen lesen, da steht alles drin, was Du wissen musst. Den Thread-Ersteller unnötig verrückt zu machen (Kreuzverhör und Co), damit man sein Viertelwissen präsentieren kann, ist auf jeden Fall richtig scheiße.

Deine Sturheit im Irrtum ist übrigens das, was Leute aggressiv macht. Wie, wenn man in der falschen Stimmung mit V-Theoretikern diskutiert - heißt nicht, dass die Recht haben. Aber bei deiner Quellenarbeit bist Du vielleicht auch Impfgegner oder Flat-Earther.

Feitosa
18-11-2016, 22:50
Jemanden sarkastisch als Experten zu bezeichnen ist für dich aggressiv?





Ernsthaft jetzt?
Du machst dich über Leute lustig weil sie ihre Aussagen mit Quellenangaben belegen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann hast du keine deiner Aussagen irgendwie belegt, von dem vom Himmel gefallenen Wissen mal abgesehen.
Selbst die Nachfragen die mit Zitaten aus diesem Thema von dir belegt werden sollten hat du nicht beantwortet.
Und jetzt forderst du von anderen plötzlich Beweise für ihre Aussagen?

Ich mache mich über niemanden Lustig !!!! Ich habe auf sarkastische Fragen mit sarkastischen Antworten gekontert.Und nochmal, ich habe meine Aussagen belegt und ob du das akzeptierst oder nicht ist mir ehrlich gesagt völlig egal

Feitosa
18-11-2016, 22:52
Die Behauptung bezweifle ich. Deine Unkenntnis zeigt sich in deinen Ausführungen. Außer du stellst dich bewusst dumm. Kann natürlich auch sein

Alsdo wenn ich mich "bewusst dumm" stelle und es trotzdem für dich reicht, naja dann solltest du dir mal gedanken machen. Und lass deine Unterstellungen und beleidigungen, lass es einfach wenn du nicht anständig diskutieren kannst

Schnueffler
18-11-2016, 22:53
Ich mache mich über niemanden Lustig !!!! Ich habe auf sarkastische Fragen mit sarkastischen Antworten gekontert.Und nochmal, ich habe meine Aussagen belegt und ob du das akzeptierst oder nicht ist mir ehrlich gesagt völlig egal

Wo hast du denn irgendwas belegt, was dir nicht wieder rechts und links um die Ohren gehauen wurde?
Ich habe keine einzige Anwendung oder Subsumtion gelesen.

Feitosa
18-11-2016, 22:55
Ein Tipp für die Zukunft: Wenn man sich 8 Seiten lang nach seinem Irrtum aufführt wie ein 12-jähriger, arroganter Fatzke wird es psychologisch selten einfacher, seine Fehler zu zugeben. Du kannst doch einfach die von den anderen Usern genutzten Quellen lesen, da steht alles drin, was Du wissen musst. Den Thread-Ersteller unnötig verrückt zu machen (Kreuzverhör und Co), damit man sein Viertelwissen präsentieren kann, ist auf jeden Fall richtig scheiße.

Deine Sturheit im Irrtum ist übrigens das, was Leute aggressiv macht. Wie, wenn man in der falschen Stimmung mit V-Theoretikern diskutiert - heißt nicht, dass die Recht haben. Aber bei deiner Quellenarbeit bist Du vielleicht auch Impfgegner oder Flat-Earther.

Also dich muss und werde ich nicht ERNST nehmen und selbst ein "12-jähriger, arroganter Fatzke" verfasst nicht so einen lächerlichen Text, wie du es getan hast. :D:D:D:D Meine Güte, aber man kann gut über dich lachen haahahhaah

Feitosa
18-11-2016, 22:57
Wo hast du denn irgendwas belegt, was dir nicht wieder rechts und links um die Ohren gehauen wurde?
Ich habe keine einzige Anwendung oder Subsumtion gelesen.

Ich habe deine Meinung widerlegt, dass du nicht einfach jemanden erschießen kannst, wenn er dich ohne Waffen angreift.Du hast es dann ins lächerlich gezogen und bist mit absurditäten wie "Gips am Amr und Beinen" gekommen.
Du wurdest klar und deutlich widerlegt und bist halt jetzt wütend darüber ..deal with it

Feitosa
18-11-2016, 23:05
NOCHMAL ihir könnt mich beleidigen, mir Dummheit unterstellen, mich Persönlich angreifen, euch über mich Lustig machen usw

ABER ich bin im Recht und alleine eure Reaktionen bestätigen mich zu 110%
Wie sagt man doch so schön "Getroffene Hunde bellen"

Ich warte nur darauf, dass mir jemand androht vor meine Haustür zukommen :D
und/oder meine Eltern beleidigt.Also schockieren würde es mich nicht.
Was mich EXTREM schockiert, dass man einige hier deutlich aggressive Menschen überhaupt in einem Kampfsport-Verein aufnimmt und trainiert.
Sollte man auf jedenfall Juristisch dagegen vorgehen um andere Menschen zu schützen !!!!!

Schnueffler
18-11-2016, 23:13
Ich habe deine Meinung widerlegt, dass du nicht einfach jemanden erschießen kannst, wenn er dich ohne Waffen angreift.Du hast es dann ins lächerlich gezogen und bist mit absurditäten wie "Gips am Amr und Beinen" gekommen.
Du wurdest klar und deutlich widerlegt und bist halt jetzt wütend darüber ..deal with it

Der einzige, der etwas ins lächerliche gezgen hat, bist du und damit bin ich hier raus!

Feitosa
18-11-2016, 23:15
Der einzige, der etwas ins lächerliche gezgen hat, bist du und damit bin ich hier raus!

Ich wünsche dir trotzdem eine gute Nacht (ja ist ernst gemeint)

miskotty
18-11-2016, 23:18
Also hab ich recht wenn mir alle widersprechen...
Da eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten :D

Cam67
18-11-2016, 23:18
NOCHMAL
Wie sagt man doch so schön "Getroffene Hunde bellen"



irgendwie bekomme ich hier nur einen seitenlang bellend mit, aber wahrscheinlich bin ich gerade zu aggressiv drauf.
(zum Glück bin ich in keinen Verein mehr ^^)

Nite
19-11-2016, 01:00
Sollte man auf jedenfall Juristisch dagegen vorgehen um andere Menschen zu schützen !!!!!
Mach mal! :kaffeetri

Sven K.
19-11-2016, 11:00
Sorry, Leute. Ich beende den Kinderkram mal.