Abmahnung: kein "Black Friday" mehr... [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Abmahnung: kein "Black Friday" mehr...



jkdberlin
22-11-2016, 07:59
Black Friday: Chinesische Firma mahnt deutsche Händler ab - PC-WELT (http://www.pcwelt.de/news/Black-Friday-Chinesische-Firma-mahnt-deutsche-Haendler-ab-10077141.html?utm_source=best-of-pc-welt-manuell&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter&ext_id=3543617&r=26651021322271&lid=602321&pm_ln=4)

* Silverback
22-11-2016, 09:27
Durchaus interessant - vor allem, weil das Markenrecht ja ein abmahnbewehrter Dschungel ist.
Allerdings hat die Firma/ der Anwalt wohl geflissentlich vergessen, dass die Firma nur Markenschutz beantragt hat in den folgenden drei Klassen: 9, 35, 41.
Näheres siehe folgender Link zum DPMA-Vorgang: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020130575741/DE

Und dh.: Wenn man unter dem Namen "Black Friday" jetzt nicht gerade etwas von dieser (zugegeben recht langen) Liste anbietet ... dann: Gibt's keinen Markenschutz.

Heisst: Es macht in jedem Fall Sinn, sich vor Benutzung irgendeines Begriffs auf der Website des DPMA.de schlau zu machen.


P.S.: Persönliche Randanmerkung: Eigentlich hätte das DPMA diesen Antrag auf Erteilung einer Wortmarke (bei Bildmarken schaut's anders aus) ablehnen müssen, weil es sich bei dem Begriff um ein Allgemeingut handelt. Aber gut, es sitzen halt auch "nur" Menschen dort.
Ergänzung: Alle anderen Wortmarkenanträge sind nämlich zurückgewiesen worden.
P.P.S.: Heisst aber auch, dass die Markeneintragung durchaus auch nachträglich gerichtlich angefochten werden kann (z.B. auch wegen offenkundigen Irrtums ... wenn man das nötige Kleingeld und die nötige Ausdauer mitbringt :ups:.

jkdberlin
22-11-2016, 09:48
2013...ist halt die Frage, ob es da schon als "Allgemeingut" galt. Man kann aber durchaus deswegen heute dagegen vorgehen...sollen ja schon sich ein paar gefunden haben.

Gast
22-11-2016, 10:11
2013...ist halt die Frage, ob es da schon als "Allgemeingut" galt. Man kann aber durchaus deswegen heute dagegen vorgehen...sollen ja schon sich ein paar gefunden haben.

ich kannte das gar nicht :p
Gibt es in Deutschland allerdings schon ab 2006 und die unter anderem abgemahnte black-friday.de gab es wohl schon 2012:


Simon Gall [black-friday.de] betont außerdem, er habe ein eigenes, sogenanntes prioritätsälteres Kennzeichenrecht, weil er schon seit 2012, also vor der Black Friday GmbH (erst 2013 an den Start gegangen), entsprechende Domains besitzt und betreibt. Am 3. November hat Simon Gall eine Gegenabmahnung verschickt, in der er die Unterlassung unter anderem der Sperrungen des Facebook Accounts und Löschung der Android-App aus dem Playstore verlangt. Die Frist dafür ist bereits abgelaufen, eine Antwort hat er nicht erhalten.

Black Friday: Kampf mit Abmahnungen und gesperrten Facebook-Seiten (http://www.onlinemarketingrockstars.de/black-friday-markenrecht/)

* Silverback
22-11-2016, 10:16
2013...ist halt die Frage, ob es da schon als "Allgemeingut" galt. Man kann aber durchaus deswegen heute dagegen vorgehen...sollen ja schon sich ein paar gefunden haben.

yeps ...
und darüberhinaus gibt's ja auch immer noch die Möglichkeit (würde ich Zweifelsfall sowieso machen), an den Namen ein (R) anzuhängen. Das geht (wie ja z.B. weltweit das oft zitierte Coaca Cola (r) zeigt). Es wär ja auch noch schöner, wenn man nach erfolgter Markeneintragung einen Namen niemals mehr schreiben/ aussprechen/ denken dürfte (ganz im Sinne von Harry Potters "Youknowwho" :D).

jkdberlin
22-11-2016, 10:20
ein an den Namen angehängtes (r) hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung...

* Silverback
22-11-2016, 11:15
ein an den Namen angehängtes (r) hat in Deutschland keine rechtliche Bedeutung...

Bedeutet aber, dass man um die Bedeutung der eingetragenen Marke weiß und sie anerkennt ... sie gleichwohl (mit diesem Zusatz versehen) aber (i.d.R. unfallfrei) erwähnen darf. Das ist zumindest mein Kenntnisstand (nach einigen Markenrechtsstreitigkeiten, bei denen ich Federn gelassen habe :ups:);
Ergänzung: Auf vielen Websites findet sich ja noch ein zusätzlicher Hinweis, den man sinngemeäß (und wenn man Zeit hat :) ) noch einfügen kann, i.S.v.: "Bei XY handelt es sich um eine eingetragene Marke. ...".

jkdberlin
22-11-2016, 12:40
Erwähnen darf man sie immer, nur halt nicht im Gewerbe in den eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklassen nutzen...egal ob mit oder ohne (R).

* Silverback
22-11-2016, 13:02
... nicht ... in den eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklassen nutzen....

DAS ist der springende Punkt.

Klaus
22-11-2016, 15:49
In Deutschland spielt der "black friday" eigentlich eh keine Rolle, von daher muss man diesen Terminus auch nicht soooo dolle nutzen. Ich kann mir kaum vorstellen dass man einen Satz ala "In den USA ist heute Black Friday, und wir feiern das mit ein paar Sonderangeboten!" verbieten kann, insbesondere mit Black Friday als einen Link auf ne Wikiseite die den Terminus im Sinne von US-Allgemeingut erklärt. Das wäre als ob man "Thanksgiving" als Marke schützen lässt und dann alle in D erreichbaren Nachrichtenseiten abmahnt die das Wort verwenden.

Rene
22-11-2016, 18:02
Also seit ein paar Jahren is mir das schon geläufig. Häufig im Mails von Computer- und Fotohändlern ist mir das untergekommen.

* Silverback
22-11-2016, 18:42
Und es wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch mehr werden, weil z.B. alle Geschäfte immer wieder auf der Suche nach einem Anlass sind (wie abstrus auch immer), um (vermeintliche) Sonderangebote an- und auszupreisen.

jkdberlin
23-11-2016, 08:06
... Das wäre als ob man "Thanksgiving" als Marke schützen lässt und dann alle in D erreichbaren Nachrichtenseiten abmahnt die das Wort verwenden.

Das wäre durch das Markenrecht nicht zu schützen...

* Silverback
23-11-2016, 08:47
Das wäre durch das Markenrecht nicht zu schützen...

Eigentlich nicht ... und die gleiche Argumentation (freihaltungsbedürftiger Begriff) lässt sich auch auf den "Black Friday" anwenden.