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Vollständige Version anzeigen : Karambit : Führungsverbot, mit Grund jedoch nicht?



Amageddon
25-11-2016, 21:01
Guten Tag an Alle,
Ich hätte eine Frage zu der Messersorte "Karambit" (sind ja Kampfmesser).
Hab mich viel damit beschäftigt und durch den BKA Feststellungbescheid des Karambits gilt das Messer als Hieb- und Stoßwaffe(von 2012) und somit unterliegt es dem Führungsverbot.
Ich besuchte einen Waffenladen und erkundigte mich nochmal. Dort jedoch wurde mir gesagt das es mit einem bestimmten Grund (wie halt bei allen Messern, zb. fürs Angeln etc. ) führbar ist.
Nun meine Frage.... stimmt das?
Bzw. wenn es die Bestimmungen nicht verletzt ( unter 12cm, feststehend oder zweihand etc.) gilt das Führungsverbot nicht?

Hoffe jemand kann mir weiter helfen und weiß darüber Bescheid.
freue mich auf konstruktive Antworten [emoji4]

Franz
25-11-2016, 21:11
Für Rosenzüchter und Veredler ist es ein unverzichtbares Werkzeug

miskotty
25-11-2016, 21:11
Bei einer Waffe gilt das führverbot und du wirst keinen sozial adäquaten Grund finden ein kerambit zu führen

Amageddon
25-11-2016, 21:14
Bei einer Waffe gilt das führverbot und du wirst keinen sozial adäquaten Grund finden ein kerambit zu führen
und was ist mit der Jagd?

Schnueffler
25-11-2016, 21:15
und was ist mit der Jagd?

Wen oder was willst du denn damit jagen?

Amageddon
25-11-2016, 21:19
Wen oder was willst du denn damit jagen?
Nicht damit jagen[emoji28] zur Jagd mitführen als neck knife

miskotty
25-11-2016, 21:21
und was ist mit der Jagd?

Da gibt es meines Wissens besser geeignete Messer. Und diese solltest du vorziehen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist nicht gut für den Jagdschein

Amageddon
25-11-2016, 21:24
Da gibt es meines Wissens besser geeignete Messer. Und diese solltest du vorziehen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist nicht gut für den Jagdschein
Ne verstoßen möchte ich ja auch nicht. Deswegen war das ja meine Frage zur Gesetzelage. [emoji4]

miskotty
25-11-2016, 21:28
Du wirst niemand überzeugen können das es ausgerechnet ein solches Messer sein muss. Kann also nach hinten los gehen

Amageddon
25-11-2016, 21:33
Du wirst niemand überzeugen können das es ausgerechnet ein solches Messer sein muss. Kann also nach hinten los gehen
mir ging es auch nicht ums überzeugen. Nur über den rechtlichen Hintergrund. Und ob der Händler recht hatte. Damit ich nichts rechtswidriges veranstalte.

Ging mir nur rein ums Informative

Schnueffler
25-11-2016, 21:37
Dem Gesetz nach unterliegen sie einem Führverbot.
Ende.

Amageddon
25-11-2016, 21:37
Dem Gesetz nach unterliegen sie einem Führverbot.
Ende.
danke[emoji1]

Asgar
25-11-2016, 22:11
Dem Gesetz nach unterliegen sie einem Führverbot.
Ende.

Zielst du damit auf die Waffeneigenschaft ab? Den einzigen Feststellungsbescheid den ich spontan kenne bescheinigt diese nämlich nur ganz speziell diesem einen Karambit und weiß gott nicht allen. Oder gibts da was neues?

Schnueffler
25-11-2016, 22:24
Zielst du damit auf die Waffeneigenschaft ab? Den einzigen Feststellungsbescheid den ich spontan kenne bescheinigt diese nämlich nur ganz speziell diesem einen Karambit und weiß gott nicht allen. Oder gibts da was neues?

Ja.
Du könntest zwar für jedes weitere Karambit versuchen einen Feststellungsbescheid zu erwirken und hoffen, das irgendeiner nicht die Waffeneigenschaft erkennt. Aber ich würde meinen Allerwertesten drauf verwetten, dass das BKA sich immer wieder auf den einen Feststellungsbescheid bezieht.
Und bei der normalen Kontrolle wird auch kein Polizist da erstmal einen Unterschied machen.

Lino
26-11-2016, 02:19
und was ist mit der Jagd?

Du jagst ja nicht auf öffentlichem gebiet. Also irrelevant.

Balthus
26-11-2016, 08:04
wie oft bist du schon im Revier kontrolliert worde?

wo ist das Problem:
-Verschlossen zum Revier transportieren, auf der Jagd führen, zurück verschlossen transportieren

Als mir sind diverse Jäger bekannt und KEINER von denen ist je im Revier kontrolliert worden.
+ Man kennt ja die meisten Polizisten in der Gegend weil man nachts raus darf um Angefahrenes Wild nach zu suchen oder nen Fangschuss zu setzen.

Wobei ich jetzt nicht wüsste wozu man den bräuchte ausser vielleicht zum Pilze sammeln.

- mir wäre es das Risiko nicht wert als legaler Waffenbesitzer

Gast
26-11-2016, 10:55
Ja ja die Waffengesetze....
Es sieht gefährlich aus also ist es verboten. Genauso das Butterfly. Selten dämlich. Nimm ein gutes Küchenmesser wenn du umbedingt jemanden schnetzeln musst. Da kannst du immer noch sagen du bist Koch oder so.. ;)

Willi von der Heide
26-11-2016, 11:39
Da gibt es meines Wissens besser geeignete Messer. Und diese solltest du vorziehen.

Jepp ... so sieht es aus. Ein Kerambit ist bei der roten Arbeit nicht wirklich ideal. Sowohl beim zerwirken als auch beim abfangen. Bei letzterem sogar noch weniger.


Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist nicht gut für den Jagdschein

Der ist schneller weg als man " Untere Jagdbehörde " sagen kann.

Gast
26-11-2016, 15:32
Du jagst ja nicht auf öffentlichem gebiet. Also irrelevant.

Alle Wälder in Deutschland sind frei zugänglich, es gilt ein allgemeines Betretungsrecht.
Also ist es öffentlicher Bereich.

Terao
26-11-2016, 19:43
Jepp ... so sieht es aus. Ein Kerambit ist bei der roten Arbeit nicht wirklich ideal. Sowohl beim zerwirken als auch beim abfangen. Bei letzterem sogar noch weniger.Hat ja auch sicher einen Grund, warum eigentlich alle Jagdmesser anders geformt sind.
Außer den größten sind die zudem alle waffengesetzlich total unproblematisch im Wald zu führen.


Es sieht gefährlich aus also ist es verboten.Da bestimmte Messer im urbanen Bereich gerne als Droh- und Einschüchterungsmittel verwendet werden (bzw. wurden, als sie noch erlaubt waren), ist das sogar sehr rational.

Gast
26-11-2016, 21:20
Hat ja auch sicher einen Grund, warum eigentlich alle Jagdmesser anders geformt sind.
Außer den größten sind die zudem alle waffengesetzlich total unproblematisch im Wald zu führen.

Da bestimmte Messer im urbanen Bereich gerne als Droh- und Einschüchterungsmittel verwendet werden (bzw. wurden, als sie noch erlaubt waren), ist das sogar sehr rational.

Kann man so und so sehen. Du weisst so gut wie ich, wie gefährlich Messer sind. Unabhängig von Form und Grösse. Und wenn in du in ner dunklen Gasse ein Messer an der Kehle hast, spielt auch dann die Form und Grösse eine untergeordnete Rolle.

Wenn man jetzt noch die erlaubten Messer anschaut ist die Rationalität für mich schnell dahin. Konsequent, wenn man unser Know-How hat, wäre Messer ab einer gewissen Klingenlänge gänzlich aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Also nur noch Messer im Schweizer Taschenmesser-Stil, welche nicht arretierbar sind, wären dann erlaubt, wenn es nach mir ginge. Berufsmesser wären nur noch am Arbeitsplatz erlaubt.

Mag sich jetzt übertrieben anhören. Aber du hast mit rational angefangen. Die Waffengesetze sind dies aber vielmals nicht.

Lino
27-11-2016, 01:23
Alle Wälder in Deutschland sind frei zugänglich, es gilt ein allgemeines Betretungsrecht.
Also ist es öffentlicher Bereich.

Hat mit der Sache nichts zu tun. Der Jagdgrund, den du gekauft oder gemietet hast ist dein Privatgelaende. Also wird die Waffe da auch nicht gefuehrt. Sunst muesste ein Jaeger ja auch einen Waffenschein fuer die sonstigen Waffen haben. Hat er aber nicht. Die muss er schoen unter Verschluess und ungeladen zum und vom Jagdrevier transportieren.

Tega
27-11-2016, 08:15
Hat mit der Sache nichts zu tun. Der Jagdgrund, den du gekauft oder gemietet hast ist dein Privatgelaende. Also wird die Waffe da auch nicht gefuehrt. Sunst muesste ein Jaeger ja auch einen Waffenschein fuer die sonstigen Waffen haben. Hat er aber nicht. Die muss er schoen unter Verschluess und ungeladen zum und vom Jagdrevier transportieren.

Ich glaube das geht hier komplett am Ursprungsthema vorbei.

So wie ich das verstanden habe wollte der TE das Kerambit grundsätzlich führen und dann bei Auffälligkeiten sagen: "bin auf dem Weg zum Angeln/Jagen.." (...Verkäufer hat gesagt, ich kann es führen wenn ich Angebe ich gehe zum Angeln etc...)

Ein Kerambit WIRKLICH als Messer für den Gebrauch bei der Jagt zu führen ist, wie bereits angemerkt, einfach nicht Zweckmässig.

Balthus
27-11-2016, 08:22
Wenn man das so angeht sollte man das am besten noch untermauern indem man die Angelrute grade dabei hat (wer geht denn ohne Angel angeln)
Oder direkt den Waffenkoffer aufm Rücken/Im Auto und nen Feldstecher dabei...

Huangshan
27-11-2016, 08:40
Nun einige Kampfkunstwaffen sind verboten mit und ohne nachvollziehbaren Grund.


http://www.troph-e-shop.com/media/catalog/product/cache/1/image/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/i/m/image_10_621.jpg

http://geschenkhamster.de/images/geschenke-fuer-g%C3%A4rtner.jpg



Option: kannst dich als Gärtner verkleiden und somit ein Gärtnermesser mitführen? ;)

Phelan
27-11-2016, 09:38
Ein Kerambit ist eine zweiseitig messerscharf geschliffene Waffe, deren runde Klinge für den Einsatz gegen Gelenk und Weichzielen nahe Knochen prädestiniert ist..
Zudem lässt sie sich in den meisten Scheiden sehr gut verstecken/schnell ziehen.

Führt ihr diese Diskussion ernsthaft?

VG,
Phelan

Terao
27-11-2016, 10:05
Wenn man jetzt noch die erlaubten Messer anschaut ist die Rationalität für mich schnell dahin. Konsequent, wenn man unser Know-How hat, wäre Messer ab einer gewissen Klingenlänge gänzlich aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.
Also eher so wie in England? Weiß nicht. Finde, angesichts der Doppelnatur von (den meisten) Messern (als potenziell gefährliche Waffen und nützliche Werkzeuge), die hiesige Regelung mit Ermessensspielraum durch die Polizei eigentlich einen ziemlich brauchbaren Weg.

Amageddon
27-11-2016, 11:17
Ein Kerambit ist eine zweiseitig messerscharf geschliffene Waffe, deren runde Klinge für den Einsatz gegen Gelenk und Weichzielen nahe Knochen prädestiniert ist..
Zudem lässt sie sich in den meisten Scheiden sehr gut verstecken/schnell ziehen.

Führt ihr diese Diskussion ernsthaft?

VG,
Phelan
öhm.... nicht zwangsläufig zweiseitig geschliffen. Und es muss ja nicht als "Waffe" benutzt werden

Terao
27-11-2016, 11:34
Nun einige Kampfkunstwaffen sind verboten mit und ohne nachvollziehbaren Grund.Nun kann man natürlich schlecht argumentieren, dass ausgerechnet eine Kampfkunstwaffe nicht als Waffe konstruiert sei. :p
Es sei denn, sie ist als ausdrückliche Übungswaffe bewusst entschärft.


Und es muss ja nicht als "Waffe" benutzt werdenGeht ja darum, als was sie konstruiert sind. Und, mal ehrlich, wenn die nicht als Waffe konstruiert wären, würde sich doch kein Mensch für diese Pilzmesser interessieren. ;)

Gast
27-11-2016, 13:23
Nun kann man natürlich schlecht argumentieren, dass ausgerechnet eine Kampfkunstwaffe nicht als Waffe konstruiert sei. :p
Es sei denn, sie ist als ausdrückliche Übungswaffe bewusst entschärft.
Geht ja darum, als was sie konstruiert sind. Und, mal ehrlich, wenn die nicht als Waffe konstruiert wären, würde sich doch kein Mensch für diese Pilzmesser interessieren. ;)

Stellt sich mir eine Frage: Wie viel gefährlicher sind den diese Waffen wirklich? Sind sie es überhaupt? Ich tendiere zu nein. Nehmen wir das "Pilzmesser".In den Händen eines Kalimessermeisters der damit regelmässig trainiert. Sicher brutal. Aber da sind wir im Bereich der persönlichen Präferenz und des Messerkampfstils.

Gebe ich dem Laien das Messer in die Hand bin ich froh dass er kein Gerades mit Spitze zum stechen gefunden hat..

Das wäre übrigens mein Schnetzelfavorit:http://www.haushaltsprodukte.ch/-Victorinox-/Schweizer-K%C3%BCchenmesser-Bestecke-Scheren-Manicure-und-Werkzeuge/Metzgermesser/Victorinox-Metzgermesser-Bankmesser-Palisander::153567.html?gclid=CLL7xMGGydACFccp0wod 0PwNqQ

Terao
27-11-2016, 13:43
Stellt sich mir eine Frage: Wie viel gefährlicher sind den diese Waffen wirklich? Sind sie es überhaupt? Ich tendiere zu nein. Nehmen wir das "Pilzmesser".In den Händen eines Kalimessermeisters der damit regelmässig trainiert. Sicher brutal. Aber da sind wir im Bereich der persönlichen Präferenz und des Messerkampfstils.

Gebe ich dem Laien das Messer in die Hand bin ich froh dass er kein Gerades mit Spitze zum stechen gefunden hat..
Bei der Drohwirkung ist das doch wurst. Da gehts darum, wie gefährlich und aggressiv das Ding für den Laien aussieht.
Ist nun mal so, dass Butterflys in der U-Bahn mal sehr trendy waren, Steakmesser aber nie so recht. Soll das WaffG auf sowas gar nicht reagieren?



Das wäre übrigens mein Schnetzelfavorit:Victorinox Metzgermesser Bankmesser, Palisander - Shop für Haushalt, Haushaltswaren, Onlineshop Schweiz, günstig (http://www.haushaltsprodukte.ch/-Victorinox-/Schweizer-K%C3%BCchenmesser-Bestecke-Scheren-Manicure-und-Werkzeuge/Metzgermesser/Victorinox-Metzgermesser-Bankmesser-Palisander::153567.html?gclid=CLL7xMGGydACFccp0wod 0PwNqQ)Ich würde ja einen geraden Klingenrücken bevorzugen. Und ne dickere, robustere Klinge. ;)

Gast
27-11-2016, 13:52
Bei der Drohwirkung ist das doch wurst. Da gehts darum, wie gefährlich und aggressiv das Ding für den Laien aussieht.
Ist nun mal so, dass Butterflys in der U-Bahn mal sehr trendy waren, Steakmesser aber nie so recht. Soll das WaffG auf sowas gar nicht reagieren?

Ich würde ja einen geraden Klingenrücken bevorzugen. Und ne dickere, robustere Klinge. ;)

Stellt sich doch die Frage was diese Idioten dazu bewogen hat ein Messer einzupacken?
Zweite Frage haben sich die Delikte mit Messern verringert seit der Einführung des Verbotes?


Mir geht es um die Form. Ich kenne kein anderes Messer das so schön schnelle Schnitte hinkriegt. Mit der Klinge hast du recht. Würde wahrscheinlich eins anfertigen lassen beim Schmied mit mehr Dicke wenn mir irgendwann alle Sicherungen durchbrennen;)

Terao
27-11-2016, 13:58
Zweite Frage haben sich die Delikte mit Messern verringert seit der Einführung des Verbotes?Sagen wir mal so: Vor dem Verbot musste die Polizei tatenlos danebenstehen, wenn Idioten mit ihren Butterflys auf dem Marktplatz rumspielten. Es handelte sich ja eben gerade nicht um ein Delikt, das in irgendeine Statistik gewandert wäre. Da konnte sich schon der eine oder andere Mitbürger bedroht fühlen. Seit dem Verbot sind diese Dinger vollständig aus dem Straßenbild verschwunden. Wieder kein Delikt weit und breit, aber ein echter Zugewinn an Lebensqualität, möchte ich meinen. :)

Problem ist doch, dass gerade KKler immer gleich an den superbösen, zu allem entschlossenen Messerstecher denken. Die kriegst Du nicht übers Waffengesetz, klar, aber die sind gottlob in der absoluten Minderzahl. Idioten, die gerne posen und Leute ängstigen, sind aber sehr häufig. Und gegen die muss die Polizei halt ne Handhabe haben, auch wenn die nicht grad jemanden abstechen.



Mir geht es um die Form. Jaaa, krumme Klingen schneiden bissl besser, stechen aber nicht so toll. Für ne immer noch relativ kurze Klinge suboptimal, nach meinem Geschmack. :)
Und bei der Größenordnung hätt ich dann auch schon gerne irgendwas als Handschutz, ne Tsuba, ne Parierstange, egal was. Da fängts ja langsam an, dass man mit Bindungen arbeiten kann.

KreuzAs
27-11-2016, 15:46
Hat mit der Sache nichts zu tun. Der Jagdgrund, den du gekauft oder gemietet hast ist dein Privatgelaende. Also wird die Waffe da auch nicht gefuehrt. Sunst muesste ein Jaeger ja auch einen Waffenschein fuer die sonstigen Waffen haben. Hat er aber nicht. Die muss er schoen unter Verschluess und ungeladen zum und vom Jagdrevier transportieren.

1. Nein, das Revier das ich Gepachtet ("gemietet" gibt es eigentlich nicht) habe ist kein "Privatgelaende". Auch wenn mit der Wald gehört ist es zu 99% kein befriedeter Besitz. Es gibt nur ganz, ganz wenige Reviere die wirklich keinen Zutritt für Jedermann erlauben (Jagdgatter).

2. Selbstverständlich führe ich die Waffe auf der Jagd und auf dem Weg zur Jagd.

3. Falsch! Man muss in Deutschland die Waffe auf dem Weg zur Jagd NICHT "unter Verschluess" führen. Lediglich entladen. Pistole im Holster, Gewehr auf dem Beifahrersitz ist vollkommen korrekt.

DEKAR
28-11-2016, 12:15
Da bestimmte Messer im urbanen Bereich gerne als Droh- und Einschüchterungsmittel verwendet werden (bzw. wurden, als sie noch erlaubt waren), ist das sogar sehr rational.

mein bruder wurde mal mit ner schere bedroht (kein scherz)

weg damit?

Doomster
28-11-2016, 14:22
Interessant ist auch die Frage, ab wann ein Messer als Karambit eingestuft wird. Was ist z.B. mit dem SOG Gambit? Oder gar dem Browning Wild Child?

Amageddon
28-11-2016, 15:33
Interessant ist auch die Frage, ab wann ein Messer als Karambit eingestuft wird. Was ist z.B. mit dem SOG Gambit? Oder gar dem Browning Wild Child?
Das ist ne gute Frage

Jadetiger
28-11-2016, 15:54
Das Browning Wild Child (http://www.noze-nuz.com/browning/BR727.jpg) ist ein beidseitig geschliffenes Stoßmesser, dessen Klinge anatomisch in Stoßrichtung abgekrümmt ist, zu diesen Eigenschaften gab es schon diverse Feststellungsbescheide. Ergo: Entweder Führungsverbot oder, wenn es eher Richtung Faustmesser bewertet wird, ganz verboten.

Da ich bis heute nicht wirklich den Sinn des Karambit-Fingerrings verstanden habe (außer, dass ich damit nicht mehr in die aufrechte Position wechseln kann und der Gegner mir damit bei einer Entwaffnung den Finger bricht), empfehle ich, wie auch schon mehrere Poster vor mir, einen Besuch im Gartencenter:

Rosenmesser, Okuliermesser, Rebmesser, Hippe, ... alles ganz eindeutig Gartenwerkzeuge.

http://4.bp.blogspot.com/-goOmMy_q_8A/TuiYDAfQFsI/AAAAAAAAANY/p1ofwbSbcn0/s320/Opionof-2.JPG
Opinel Serpette No. 10

Schnueffler
28-11-2016, 16:07
Faustmesser immer dann, wenn die Klinge Quer zum Griff steht.
http://aktivnews.de/z_symbolbilder/albums/userpics/10007/normal_sicherstellungpiaktivnews_02.jpg

Lugasch
28-11-2016, 16:54
...Da ich bis heute nicht wirklich den Sinn des Karambit-Fingerrings verstanden habe ...(

Wiki sagt:

Der typische Ring am Ende ermöglicht es, das Messer am kleinen Finger einzuhängen, mit beiden Händen z. B. Reispflanzen zu bündeln, das Messer mit einer Bewegung in die Hand zu schwingen, und die Pflanzen abzuschneiden. Im Prinzip ist es also eine Sichel auf Messergröße verkleinert mit einem Fingerring.

auch nur n Werkzeug :)

Lino
29-11-2016, 11:50
Ich glaube das geht hier komplett am Ursprungsthema vorbei.

So wie ich das verstanden habe wollte der TE das Kerambit grundsätzlich führen und dann bei Auffälligkeiten sagen: "bin auf dem Weg zum Angeln/Jagen.." (...Verkäufer hat gesagt, ich kann es führen wenn ich Angebe ich gehe zum Angeln etc...)

Ein Kerambit WIRKLICH als Messer für den Gebrauch bei der Jagt zu führen ist, wie bereits angemerkt, einfach nicht Zweckmässig.


Bei der Jagd "führst" du das Messer nicht in Deutschland. Jagd findet nur auf Privatgelände statt. Also ist hier nicht die Rede von "führen". Jäger tragen auch Pistolen/Revolver als Teil der Jagdausrüstung. Dafür haben die keinen Waffenschein und müssen es auch nicht haben. Wenn die aber vergessen, die Pistole vom Gürtel wegzupacken auf dem Heimweg und das in einer Polizeikontrolle auffällt ist die Hölle los. Das kann eigentlich jeder selber über die Suchmaschine aufrufen, wer interessiert ist.
Genauswenig würde das Führungsverbot eines jeglichen Messers greifen - eben weil es bei der Jagd nicht auf öffentlichem Gebiet stattfindet.

Ratsam wäre: Erst die rechtliche Definition von "führen" aussuchen.

Terao
29-11-2016, 11:51
mein bruder wurde mal mit ner schere bedroht (kein scherz)

weg damit?

Kunstgriff 1

Die Erweiterung. Die Behauptung des Gegners über ihre natürliche Grenze hinausführen, sie möglichst allgemein deuten, in möglichst weitem Sinne nehmen und sie übertreiben; seine eigne dagegen in möglichst eingeschränktem Sinne, in möglichst enge Grenzen zusammenziehn: weil je allgemeiner eine Behauptung wird, desto mehreren Angriffen sie bloß steht. Das Gegenmittel ist die genaue Aufstellung des puncti oder status controversiae.A. Schopenhauer, Die Kunst, Recht zu behalten

miskotty
29-11-2016, 12:19
Bei der Jagd "führst" du das Messer nicht in Deutschland. Jagd findet nur auf Privatgelände statt. Also ist hier nicht die Rede von "führen". Jäger tragen auch Pistolen/Revolver als Teil der Jagdausrüstung. Dafür haben die keinen Waffenschein und müssen es auch nicht haben. Wenn die aber vergessen, die Pistole vom Gürtel wegzupacken auf dem Heimweg und das in einer Polizeikontrolle auffällt ist die Hölle los. Das kann eigentlich jeder selber über die Suchmaschine aufrufen, wer interessiert ist.
Genauswenig würde das Führungsverbot eines jeglichen Messers greifen - eben weil es bei der Jagd nicht auf öffentlichem Gebiet stattfindet.

Ratsam wäre: Erst die rechtliche Definition von "führen" aussuchen.

Warum berechtigt der Jagdschein dann zum führen der Waffe bei der Jagdausübung?

Lino
29-11-2016, 12:22
Stellt sich mir eine Frage: Wie viel gefährlicher sind den diese Waffen wirklich? Sind sie es überhaupt? Ich tendiere zu nein. Nehmen wir das "Pilzmesser".In den Händen eines Kalimessermeisters der damit regelmässig trainiert. Sicher brutal. Aber da sind wir im Bereich der persönlichen Präferenz und des Messerkampfstils.

Gebe ich dem Laien das Messer in die Hand bin ich froh dass er kein Gerades mit Spitze zum stechen gefunden hat..

Das wäre übrigens mein Schnetzelfavorit:Victorinox Metzgermesser Bankmesser, Palisander - Shop für Haushalt, Haushaltswaren, Onlineshop Schweiz, günstig (http://www.haushaltsprodukte.ch/-Victorinox-/Schweizer-K%C3%BCchenmesser-Bestecke-Scheren-Manicure-und-Werkzeuge/Metzgermesser/Victorinox-Metzgermesser-Bankmesser-Palisander::153567.html?gclid=CLL7xMGGydACFccp0wod 0PwNqQ)


Das Argument ist aber politisch gefährlich. Das könnte zu Überreaktionen seitens der Gesetzgeber animieren - wie z.B. in Dänemark, wo man gerade WIEDER das Gesetz geändert hat: Grundsätzlich Führverbot aller Messer - es sei den für einen "anerkennungswürdigen Zweck" - also Sport, Angeln, Kräuter sammeln etc.

Einziger Vorteil: Das schikanöse Verhalten der Behörden gegen Handelsfirmen und Einzelpersonen, wo man nach und nach so gut wie jedes Klappmesser als verbotenes Einhandmesser bezeichnet hat, weil man irgendwie doch einen Weg fand, es mit einer hand zu öffnen, ist vorbei.

Wenn also argumentiert wird - das Eine ist doch nicht gefährlicher als das Andere, liegt die Denkweise der dänischen Politiker aber sehr nahe.

miskotty
29-11-2016, 12:33
Die Jagd an sich wurde ja extra bei den sozial adäquaten Gründen aufgezählt. Fraglich ist halt ob das auch für Messer gilt die nur mäßig geeignet sind. Beim rettungsmesserim Auto wurde das für eunhandmesser verneint

KreuzAs
29-11-2016, 13:02
Bei der Jagd "führst" du das Messer nicht in Deutschland. Jagd findet nur auf Privatgelände statt. Also ist hier nicht die Rede von "führen". Jäger tragen auch Pistolen/Revolver als Teil der Jagdausrüstung. Dafür haben die keinen Waffenschein und müssen es auch nicht haben. Wenn die aber vergessen, die Pistole vom Gürtel wegzupacken auf dem Heimweg und das in einer Polizeikontrolle auffällt ist die Hölle los. Das kann eigentlich jeder selber über die Suchmaschine aufrufen, wer interessiert ist.
Genauswenig würde das Führungsverbot eines jeglichen Messers greifen - eben weil es bei der Jagd nicht auf öffentlichem Gebiet stattfindet.

Ratsam wäre: Erst die rechtliche Definition von "führen" aussuchen.

Und warum machst du es dann nicht? Anstatt hier solche einen Blödsinn von wegen "Privatgelände" und "führen nicht auf der Jagd" zu posten?

§ 13 Absatz 6 WaffG

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.



Wenn die aber vergessen, die Pistole vom Gürtel wegzupacken auf dem Heimweg und das in einer Polizeikontrolle auffällt ist die Hölle los.
Da du es bei meinem letzten Post wohl überlesen hast nochmal deutlicher: Das ist falsch!
:-§

Amageddon
29-11-2016, 13:14
mir geht es nicht um die Jagd sondern um das Karambit.
Ich bedanke mich bei allem die mir weitergeholfen und über das Karambit Informationen gegeben haben[emoji4]

KreuzAs
29-11-2016, 13:15
Schon klar, ich wollte aber den Blödsinn nicht unkommentiert stehen lassen...

Amageddon
29-11-2016, 13:16
Schon klar, ich wollte aber den Blödsinn nicht unkommentiert stehen lassen...
verständlich [emoji4]

Gast
30-11-2016, 05:00
Das Browning Wild Child (http://www.noze-nuz.com/browning/BR727.jpg) ist ein beidseitig geschliffenes Stoßmesser, dessen Klinge anatomisch in Stoßrichtung abgekrümmt ist, zu diesen Eigenschaften gab es schon diverse Feststellungsbescheide. Ergo: Entweder Führungsverbot oder, wenn es eher Richtung Faustmesser bewertet wird, ganz verboten.

Da ich bis heute nicht wirklich den Sinn des Karambit-Fingerrings verstanden habe (außer, dass ich damit nicht mehr in die aufrechte Position wechseln kann und der Gegner mir damit bei einer Entwaffnung den Finger bricht), empfehle ich, wie auch schon mehrere Poster vor mir, einen Besuch im Gartencenter:

Rosenmesser, Okuliermesser, Rebmesser, Hippe, ... alles ganz eindeutig Gartenwerkzeuge.

http://4.bp.blogspot.com/-goOmMy_q_8A/TuiYDAfQFsI/AAAAAAAAANY/p1ofwbSbcn0/s320/Opionof-2.JPG
Opinel Serpette No. 10

Der Ring ist primär als Schlagring gedacht und in der Eispickelhaltung zur besseren Kontrolle. In den FMA sieht man vielmals den eleganten Wechsel von einem Griff zum anderen. Wobei das für mich in die Schnetzelfantasieecke gehört...

ThomasL
30-11-2016, 11:04
Wer sich für ein grundsätzliches Führungsverbot von Messern (außer dem kleine Schweizer) ausspricht, kann meiner Meinung nach nur in der Stadt wohnen und in einem Büro arbeiten.;-)
Gerade wer viel "Outdoor" unterwegs ist, weiß um die Bedeutung eines guten, stabilen Messers, dass mit einer Hand einsatzbereit ist (oder einsatzbereit zu machen ist). Ein Karambit wäre da aber sicher nicht meine erste Wahl.
Wer denkt, dass durch ein grundsätzliches Führungsverbot ein höheres Maß an Sicherheit erreicht werden kann, sollte einfach mal nach England schauen.

Einschränkung: Ich fände ein Totalverbot sinnvoll für alle Örtlichkeiten, in denen gefeiert und Alkohol in starkem Maße konsumiert wird (also z.B. auf eine Volksfest, Disko etc... - nicht aber in einer "Wanderkneipe ;-I ")

Terao
30-11-2016, 11:39
Gerade wer viel "Outdoor" unterwegs ist, weiß um die Bedeutung eines guten, stabilen Messers, dass mit einer Hand einsatzbereit ist (oder einsatzbereit zu machen ist). Im Outdoorbereich (Wandern, Angeln, Jagen, Bushcraften etc.pp.) darf man doch so ziemlich alles führen, was nicht komplett verboten ist. Ist ja ein allgemein anerkannter Zweck.
Ich mach das immer so: Auf dem Weg in den Wald kommt das große Messer, das Beil, die Machete u.ä. in den Rucksack. Vor Ort (also mitten im Dickicht, da, wo mans ja auch erst braucht) kommts dann an den Gürtel. Vollkommen legal und ganz im Sinne des Waffengesetzes.
Kleinere feststehende Messer sind ja eh kein Problem. Und als Hosentaschenbegleiter halt eins, das man mit zwei Händen ausklappen muss. Sehe nicht, wo man da unterversorgt ist.



Ich fände ein Totalverbot sinnvoll für alle Örtlichkeiten, in denen gefeiert und Alkohol in starkem Maße konsumiert wird (also z.B. auf eine Volksfest, Disko etc.Faktisch ist das ja so. Bloß halt nach den Worten des Gesetzes nicht an Alkohol, sondern an Menschenansammlungen geknüpft (wo ja meistens Alkohol fließt...:D).

ThomasL
30-11-2016, 17:01
Im Outdoorbereich (Wandern, Angeln, Jagen, Bushcraften etc.pp.) darf man doch so ziemlich alles führen, was nicht komplett verboten ist. Ist ja ein allgemein anerkannter Zweck.
Das ist immer Auslegungssache, d.h. wenn man sich Ärger nicht erlauben kann (z.B. als WBK oder Jagdscheininhaber) lässt man es dann lieber gleich ganz sein. Außerdem ist das ganze ziemlich unpraktisch. Was mache ich z.B. bei mehrtägigen Wanderungen am Zielort, wenn ein Führungsverbot besteht (ins Hotel fliegen).
Ein Beispiel: Ein bekannter von mir (Handwerker), hatte sein Einhandmesser zur Arbeit dabei und wurde auf dem Heimweg angehalten, es war in der Brotbox (unverschlossen). Er wurde angezeigt und durfte Strafe zahlen.


Faktisch ist das ja so.Nö

Viele Grüße
Thomas

Amageddon
30-11-2016, 17:22
Im Outdoorbereich (Wandern, Angeln, Jagen, Bushcraften etc.pp.) darf man doch so ziemlich alles führen, was nicht komplett verboten ist.


Darum geht es mir ja.... Dürfte ich das Karambit dort führen?! eigentlich ja nicht da es eine "Waffe" im Gesetz ist und kein "Werkzeug". Also gleich vom Gesetz her

Terao
30-11-2016, 17:50
Im Outdoorbereich (Wandern, Angeln, Jagen, Bushcraften etc.pp.) darf man doch so ziemlich alles führen, was nicht komplett verboten ist.


Darum geht es mir ja.... Dürfte ich das Karambit dort führen?! eigentlich ja nicht da es eine "Waffe" im Gesetz ist und kein "Werkzeug". Also gleich vom Gesetz herNja, wenn Du`s dort zu einem anerkannten Zweck benutzt, dürfte das ok sein. Mir fällt jetzt bloß kein anerkannter Zweck für so`n Ding ein.
Praktisch gesprochen bekommts ja bei dieser Art der Benutzung eh keiner zu Gesicht. Hab auch schon Schwerter (also definitiv Waffen) in den Wald transportiert (natürlich im probaten Behältnis), um sie dort zu testen. Wenns keiner sieht, juckt das keinen.

Ich zitiere mal den Herrn Dr. Schäuble, der ja eigentlich wissen muss, wie das Gesetz gedacht ist:

Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.

Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.

Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein
unbeschwertes Vergnügen!http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f104233.html
Punkt.

Doch noch ein Nachtrag: Mich wunderts ja immer bei Mittelaltermärkten. Als Menschenansammlung dürfte man da eigentlich gar nix. Trotzdem rennt da Hinz und Kunz mit beliebig stumpfen oder scharfen Waffen am Gürtel rum, kontrolliert ja kein Mensch. Vielleicht Brauchtumspflege. Ich denke aber eher, es juckt keinen, weil da halt noch nie was passiert ist, weil sich da halt keine relevanten Gruppen treffen. Und andren Besuchern machen die Waffen auch keine Angst, im Gegenteil, die freuen sich, die zu sehen. Dann ist das auch der Polizei wurst.
Punkt ist aber, sie könnte jederzeit eingreifen, wenn sie den Verdacht hätte, dass da doch mal jemand was vorhat. Bevor er tatsächlich aktiv geworden ist. Das ist der Geist des Gesetzes.

ThomasL
01-12-2016, 12:28
Nja, wenn Du`s dort zu einem anerkannten Zweck benutzt,

Du bringst hier zwei Dinge durcheinander. Das Führungsverbot für Messer über 12cm Klingenlänge bzw. Einhandmesser kann durch einen "anerkannten" Zweck " "aufgehoben werden". Das gilt aber nicht für Messer die als Waffe im Sinne des Waffengesetzes eingestuft sind (z.B. diverse "Kampfmesser") bzw. für andere Waffen.

Das ist ja schön was der "Herrn Dr. Schäuble" da sagt. Der Grundgedanke des Gesetzes (Ermessensspielraum) ist auch gar nicht schlecht. Leider sieht halt die Praxis oft anders aus und das Risiko liegt bei dem der die Waffe führt (z.B. Verlust oder WBK oder eben Kosten für Gerichtsverfahren, wenn man der Meinung ist es doch berechtigt geführt zu haben).
Bei der 12cm Regel kein Problem (mein Wandermesser ist jetzt einfach kürzer, reicht auch für Outdoor), bei einem kompletten Führungsverbot von Messern ist es aber schon ein größeres Problem. Sie auch die oben von mir angeführten praktischen Probleme.

Tori
03-12-2016, 12:40
Doch noch ein Nachtrag: Mich wunderts ja immer bei Mittelaltermärkten. Als Menschenansammlung dürfte man da eigentlich gar nix. Trotzdem rennt da Hinz und Kunz mit beliebig stumpfen oder scharfen Waffen am Gürtel rum, kontrolliert ja kein Mensch. Vielleicht Brauchtumspflege. Ich denke aber eher, es juckt keinen, weil da halt noch nie was passiert ist, weil sich da halt keine relevanten Gruppen treffen. Und andren Besuchern machen die Waffen auch keine Angst, im Gegenteil, die freuen sich, die zu sehen

Genau das ist der Punkt ;)

Bei unserem jährlichen Westernschiessen liefen wir mit dem Colt im Holster und der Winchester unter dem Arm zwischen hunderten von Menschen herum. Weder hat es jemand kontrolliert noch ist jemals irgendetwas passiert (warum auch?). Ganz ähnlicher Sachverhalt wie auf Mittelaltermärkten, nur das die Waffen ungeladen waren was bei Messern, Schwertern, Äxten und Rabschnäbeln (sic!:D) ein wenig schwierig wäre ;)

Und da meist alles ordnungsgemäß auf den entsprechenden Ämtern angemeldet ist - no Problem :)

amasbaal
03-12-2016, 19:28
Wobei das für mich in die Schnetzelfantasieecke gehört...

es sei denn: erst phantsielos schnetzeln, dann phantasievoll schnetzeln "spielen" :)

rewdy
05-12-2016, 02:52
Son Karambit sieht schon richtig schlimm aus. Welcher normale Mensch trägt sowas mit sich rum? Es ist doch ganz klar wofür sowas gemacht ist. Genauso hat auch kein normaler Mensch Klebeband und Chloroform im Kofferraum.

Schnueffler
05-12-2016, 06:46
An wen erinnert mich dien ganze Schreiberei?

Filzstift
05-12-2016, 17:07
An wen erinnert mich dien ganze Schreiberei?

der hat hier mal die registry editiert, oder so...

rewdy
06-12-2016, 00:20
Ich hab heute nacht sogar von einem Karambit geträumt! So sehr hat mich dieses Bild verstört. Die Dinger gehören echt verboten. :mad:

Gast
06-12-2016, 01:24
Ich hab heute nacht sogar von einem Karambit geträumt! So sehr hat mich dieses Bild verstört. Die Dinger gehören echt verboten. :mad:

schon wieder?
hattest du uns diesen äußerst interessanten sachverhalt nicht schon unter deinem vorigen nick mitgeteilt?
erzähl mir mehr davon!

Amageddon
06-12-2016, 06:37
Ich hab heute nacht sogar von einem Karambit geträumt! So sehr hat mich dieses Bild verstört. Die Dinger gehören echt verboten. :mad:
Hallo rewdy,
ich freue mich natürlich sehr auch andere Meinungen über bestimmte Dinge zu hören. Auch mal gute Contra - Argumente.
Jedoch interessiert mich hier diesmal nicht die persönliche Meinung sondern das rechtliche Hintergrundwissen.

Falls du weiterhin Albträume von Karambits hast, dann stell dich nächstes mal im Traum vor Sie und sag " ihr seit nur Gegenstände ihr könnt mir garnichts."
Hoffe ich konnte weiter helfen[emoji4]

Gast
06-12-2016, 08:23
Ich hab heute nacht sogar von einem Karambit geträumt! So sehr hat mich dieses Bild verstört. Die Dinger gehören echt verboten. :mad:

ich glaube, du brauchst dringend hilfe ...
sehr dringend!

Filzstift
06-12-2016, 09:38
schnell zu polizei, rewdyegedit! die brsichen noch zeugen für die sammelklage gegen die bösen karambits!

Syron
06-12-2016, 12:45
hattest du uns diesen äußerst interessanten sachverhalt nicht schon unter deinem vorigen nick mitgeteilt?
erzähl mir mehr davon!
Das ist der Grund, aus dem er immer wieder kommt.
Du lädst ihn ein, gibst ihm sonst immer noch Dinkelkekse und bestimmt ein Glas Milch - wer kommt dann nicht immer wieder, um dieselbe Show abzuziehen?

Gast
06-12-2016, 12:47
Das ist der Grund, aus dem er immer wieder kommt.
Du lädst ihn ein, gibst ihm sonst immer noch Dinkelkekse und bestimmt ein Glas Milch - wer kommt dann nicht immer wieder, um dieselbe Show abzuziehen?

ich finde ihn so possierlich!
und ich füttere ihn so gern mit roten heringen ...

<°)))><

Syron
06-12-2016, 13:38
ich finde ihn so possierlich!
und ich füttere ihn so gern mit roten heringen ...

<°)))><
Kannst du dir nicht, wie jeder andere auch, deine Haustiere Zuhause halten? :o

Oder bringe ihm wenigstens mal einen neuen Trick bei!

Gast
06-12-2016, 13:52
Kannst du dir nicht, wie jeder andere auch, deine Haustiere Zuhause halten? :o

Oder bringe ihm wenigstens mal einen neuen Trick bei!

'schulligungk ...
er ist mir unerwartet zugelaufen.
und nun isser halt da.

mit neuen tricks wird es leider auch nichts - ist halt ein one-trick-pony.

Amageddon
06-12-2016, 14:21
könnt ihr bitte wo anders über diesen User reden.
schönen Danke 😊

Gast
06-12-2016, 18:56
Hallo,
Du wirst auf deine Fragen keine eindeutige Antwort bekommen. Da der 42a eben viele Grauzonen enthällt, um den Beamten vor Ort situativ entscheiden lassen zu können. Ob das jetzt sinvoll ist oder nicht spielt ja keine Rolle, in deiner Fragestellung.
Es ist richtig das du Karambit (es gibt kein Plural mit s usw) mit einem sozialen Grund führen dürftest. Allerdings gibt es keine Gewissheit das dein Grund dann auch anerkannt wird.
Lg Garuda

Amageddon
06-12-2016, 21:12
Hallo,
Du wirst auf deine Fragen keine eindeutige Antwort bekommen. Da der 42a eben viele Grauzonen enthällt, um den Beamten vor Ort situativ entscheiden lassen zu können. Ob das jetzt sinvoll ist oder nicht spielt ja keine Rolle, in deiner Fragestellung.
Es ist richtig das du Karambit (es gibt kein Plural mit s usw) mit einem sozialen Grund führen dürftest. Allerdings gibt es keine Gewissheit das dein Grund dann auch anerkannt wird.
Lg Garuda
ja das stimmt jedoch das karambit( also ein bestimmtes) wurde von der BKA als Waffe identifiziert. gilt es dann trotzdem?

Asgar
07-12-2016, 16:32
Nein. Es gibt (im allgemeinen) keine Führerlaubnis für Waffen. Besitz und Transport ist eine andere Geschichte.

Gast
07-12-2016, 16:37
Das ist doch der einzige Grund für diese Reglung, wenn ein Kerambit nicht vom Führungsverbot betroffen wäre, könntest du es doch einfach mitnehmen:)

Solaris1980
07-12-2016, 17:13
Zu dem Thema war letztens übrigens grad ein "Experte" in den Amazon Kommentaren unterwegs. Der Unterschied zwischen einer verbotenen Waffe und dem Führverbot scheint vielen nicht so ganz klar zu sein...

https://www.amazon.de/review/R3S14Q6Q6ZT5FE/ref=cm_cd_notf_message?ie=UTF8&cdForum=FxQ54C530GHHSI&cdPage=1&cdThread=Tx2QWA2DQNJHNW5#Mx2QZ8FUCX3JO6X

Amageddon
09-12-2016, 06:29
Das sind doch mal gelungene Aussagen . Vielen Dank dafür[emoji4]

Ineluki
20-12-2016, 12:07
Amazon Kommentaren

Da (und bei den 1-Stern-Rezensenten) würde es mich nicht wundern wenn sich jemand beschwert, daß ein MP3 Player keine Kochfunktion hat...