Vollständige Version anzeigen : SWS System Without System - Macht es jemand und Meinungen?
Hi zusammen,
bitte verschieben falls falscher Fred.
Little Green Dragon
06-01-2017, 15:53
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f77/sws-basierend-jkd-konzept-137267/#post2662949
Die Präsentation hier im Board war nicht überzeugend.
Ununoctium
07-01-2017, 00:47
Die Präsentation hier im Board war nicht überzeugend.
Jo - aber YouTube liebt Ihn scheinbar ;)
Die Videos dort sind auch besser.
Sind paar gute Moves dabei.
Letztendlich ist es aber wie bei Karl Ess, Tim Gabel und Flying Uwe
Jugendliche produzieren YouTube Videos für Jugendliche und versuchen dadurch zu Geld und Ruhm zu kommen.
Ist jetzt nicht mein Ding, aber wenn es das ist was er für sein Leben möchte warum nicht.
Franz, also nimmst du seine Erfahrung und Kompetenz eher nicht ernst?
Mr.Fister
13-03-2017, 10:29
Franz, also nimmst du seine Erfahrung und Kompetenz eher nicht ernst?
ich glaube, zu jeder nachfrage nach diesem herren, seiner "kompetenz" oder sonstwas sollte man in möglichst großer schrift den schon oben genannten, altbekannten link posten:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f77/sws-basierend-jkd-konzept-137267/#post2662949
in der hoffnung, dass das noch ein paar mehr leute lesen. da erübrigt sich dann vieles.
soviel dann zu "kompetenz", "ernst" nehmen etc...
Mit S.. ist es hier im Forum wie mit Harry Potter und Vold......
Man sollte es nicht erwähnen. Auch den Gründer nicht.
Aber die Seite ist so lustig:D
Aus der Rechtschreibung könnte man ein Trinkspiel machen:D
"Das System ohne System mag anfangs etwas merkwürdig klingen, hat aber ein sehr effektives Konzept.
Da viele Systeme im SwS ausgeübt werden, gehört das System ohne System aber zu keinem dieser Systeme." lol
Weiterlesen hier:
Das System ohne System von David Ruessel (http://www.davidruessel.de/sws/ueber-sws.html)
amasbaal
13-03-2017, 12:14
Da viele Systeme im SwS ausgeübt werden, gehört das System ohne System aber zu keinem dieser Systeme."
kung fu lastiges neo-ju jutsu :ups:
Nennt er denn mittlerweile seine Lehrer?
Eigentlich gibt es nur ein Foto mit dem Namen seines Lehrers vom Qi Xing Tang Lang Qaun, wie er schreibt, da hat er als Kind mit angefangen und wohl auch lange gemacht....
Das System ohne System von David Ruessel (http://www.davidruessel.de/sws/instruktor.html)
Lies selbst.
Warum habe ich bei diesen Freds immer das Gefühl, dass der Geist von der Person, die nicht genannt werden darf, im Fred präsent ist?:rolleyes:
...dass der Geist von der Person, die nicht genannt werden darf...
Jetzt machst Du mich aber neugierig... ;)
Schnueffler
13-03-2017, 15:59
Wen meinst du?
Jetzt machst Du mich aber neugierig... ;)
Wolfsden war einer seiner Geister. Einen potenziellen neuen werde ich in Zukunft genauer beobachten..:)
Franz Graf
22-10-2017, 11:33
Hallo zusammen.
Folgendes ist meine Meinung, bzw. ist das was ich verstanden habe.
David sagt nicht wer ihm gewisse Stile (bei einigen hat er es ja) beigebracht hat, da sein Lehrer und er sonst Probleme kriegt, da David als Nichtmitglied unterrichtet wurde. Ich kann mir schon vorstellen, dass dies je nach Verband Probleme geben könnte.
David will seine erreichten Graduierungen in den genannten KK`s nicht nennen, da er sich von diesen "Systemen" lösen will. Sie sollten nur zeigen, dass er mal was "bekanntes" gelernt und eine solide Grundlage hat. Nun hat er seine eigene KK "zusammengestellt" und da gibt es scheinbar eigene Graduierungen bzw. Stufen.
Einige vom Forum finden seine Techniken gut (mich inklusive).
Ich denke, ich habe das Wichtigste zusammen.
Im JKD und im Inosanto Kali gibt es keine Verbände. Und zumindest unter den direkten Schülern von Guro Dan Inosanto gibt es keine Geheimnisskrämetei. Man strickt sich eine Legende wenn man keine Lineage vorweisen kann. So einfach ist das.
Franz Graf
22-10-2017, 12:46
Im JKD und im Inosanto Kali gibt es keine Verbände.
Ok, sorry, das wusste ich nicht.
Danke
KravMaPanda
22-10-2017, 17:09
Einige vom Forum finden seine Techniken gut (mich inklusive).
Ob du etwas gut oder schlecht findest, ist natürlich deine Sache.
Ich halte nicht besonders viel von seiner Arbeit.
Hier mal etwas, was mich besonders stört:
Wenn man über SV redet und in dem Bereich unterrichtet, sollte man u.A. eine gewisse Kompetenz bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen haben.
Die hat Herr Ruessel meiner Meinung nach nicht.
in seinem letzten Video zum Thema "Notwehr" hat er unentwegt von Verhältnismäßigkeit geredet, die es im Notwehrrecht so nicht gibt.
https://www.youtube.com/watch?v=xOL3_PeGF_M
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Das eigentliche Problem ist nicht, dass er in seinen Videos Quatsch erzählt, sondern dass er seine kaum vorhandenen Kompetenzen (hier speziell im Bereich Notwehrrecht) und Fehlinterpretationen in seine Kurse einbaut und die Kursteilnehmer für den Quatsch auch noch zahlen.
www.sws-germany.de (http://www.sws-germany.de/)
Tab "Zielgruppen":
"Inhalte Theorie und Praxis
1. Rechtsgrundlagen der Selbstverteidigung."
Sorry, aber ich hasse es, wenn sich Laien als Fachpersonal ausgeben. ;)
TREiBERtheDRiVER
22-10-2017, 18:14
David ist ein "netter Typ".
Er hat auch mal diverse Stile/Dinge gelernt und "kann was".
David ist aber "nicht seriös".
Wenn du 10 Jahre lang Judo, Kick/Boxen, MT, BBT, Eskrima, BJJ usw. gemacht hast, dann wirst du was drauf haben. Hast "Zertifikate/Graduierungen", evtl. diverse Kämpfe hinter dir... oder nen schwarzen Gürtel. Jetzt kannst du mit reden, Leute werden wissen was du getan hast, werden dich verstehen.
Wenn du 10 Jahre lang SWS gemacht hast, wirst du wahrscheinlich hören "Was bitte? Hä?". Und wenn du dann anfängst rumzuschwurbeln, das es ja ein "System OHNE (!!!) System" sei, dann wirst du wahrscheinlich nicht das Intresse deines Gesprächspartners geweckt haben, sondern nur sehen wie er die Augen verdreht. Dann wirst du müde belächelt, und dein Gesprächspartner dreht sich wieder um, um mit den großen Jungs weiter zu reden.
tja :)
Alephthau
22-10-2017, 18:30
in seinem letzten Video zum Thema "Notwehr" hat er unentwegt von Verhältnismäßigkeit geredet, die es im Notwehrrecht so nicht gibt.
Ein leicht unterernährter betrunkener, Einbeiniger mit Armprothese schubst immer wieder und teilt Ohrfeigen in Richtung seines "Opfers" (z.B. Dich) aus, wie sähe es bei folgenden Reaktionen mit Notwehr aus?:
a) Ich breche ihm sofort das Genick
b) Ich ziehe ein Messer und steche ihm gezielt in die Kehle
c) Ich knall ihn sofort mit meiner 45er über den Haufen
Gruß
Alef
Es hat halt immer noch keins hier :( :
http://gifimage.net/wp-content/uploads/2017/01/Popcorn-GIF-Image-for-Whatsapp-and-Facebook-25.gif
Finde den david gar nicht so schlimm.
Redet halt viel und ist offensichtlich auf publikum aus.
Ist doch aber so ganz fit.
Grüsse
KeineRegeln
22-10-2017, 22:35
Finde den david gar nicht so schlimm.
Redet halt viel und ist offensichtlich auf publikum aus.
Ist doch aber so ganz fit.
GrüsseUnd?? Ist das jetzt ein Kriterium für dich, dass es ihm zu zu trauen ist, dass er Lehren kann?
Sorry, ich bleibe bei meiner persönlichen Meinung: wer ihn für einen guten Lehrer hält, hat keine Ahnung von der Kunst zu Kämpfen.
Für mich sind eben die Kriterien "er ist fit" und "er ist ja ganz nett" keine keine die Aussage ob jemand ein guter Kampfkunst Lehrer ist.
Und?? Ist das jetzt ein Kriterium für dich, dass es ihm zu zu trauen ist, dass er Lehren kann? ...
Anhand welcher kriterien (aus seinen videos) willst du das denn beurteilen?
Grüsse
KeineRegeln
22-10-2017, 22:42
Anhand welcher kriterien (aus seinen videos) willst du das denn beurteilen?
GrüsseAn Hand der x Sachen die ich schon oft genug hier im Forum an direkten Beispielen demonstriert habe.
Und ich bin mir sicher dass du das ein oder andere Mal die Freds gelesen hast.
Was soll also die Frage?
... Und ich bin mir sicher dass du das ein oder andere Mal die Freds gelesen hast.
Von denen noch nichts; verlink‘ doch mal oder erklär‘s nochmal!
Ein Beispiel würde (mir) reichen.
Was soll also die Frage?
Bist ja schon fast so streng wie ripley.
Grüsse
a) Ich breche ihm sofort das Genick
Sorry, bin ich zu schwach für
b) Ich ziehe ein Messer und steche ihm gezielt in die Kehle
Ich trage kein Messer
c) Ich knall ihn sofort mit meiner 45er über den Haufen
Also wähle ich alternative c)
:p
concrete jungle
23-10-2017, 09:09
Der Typ bedient halt Klischees,
passt halt genau zur Alters-und Zielgruppe...
und das halte ich persönlich für schlimm!
Nix können, aber laut aufsprechen!
... Nix können, ...
Ist das denn bei ihm so?
Falls ja, woran ist das zu erkennen?
Grüsse
Franz Graf
23-10-2017, 12:26
Ob du etwas gut oder schlecht findest, ist natürlich deine Sache.
Ich halte nicht besonders viel von seiner Arbeit.
Hier mal etwas, was mich besonders stört:
Wenn man über SV redet und in dem Bereich unterrichtet, sollte man u.A. eine gewisse Kompetenz bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen haben.
Die hat Herr Ruessel meiner Meinung nach nicht.
in seinem letzten Video zum Thema "Notwehr" hat er unentwegt von Verhältnismäßigkeit geredet, die es im Notwehrrecht so nicht gibt.
https://www.youtube.com/watch?v=xOL3_PeGF_M
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Das eigentliche Problem ist nicht, dass er in seinen Videos Quatsch erzählt, sondern dass er seine kaum vorhandenen Kompetenzen (hier speziell im Bereich Notwehrrecht) und Fehlinterpretationen in seine Kurse einbaut und die Kursteilnehmer für den Quatsch auch noch zahlen.
www.sws-germany.de (http://www.sws-germany.de/)
Tab "Zielgruppen":
"Inhalte Theorie und Praxis
1. Rechtsgrundlagen der Selbstverteidigung."
Sorry, aber ich hasse es, wenn sich Laien als Fachpersonal ausgeben. ;)
Meinst du, weil David sagt man darf nicht zur Waffe greifen und im Text das Beispiel mit dem Mädchen und dem Messer steht?
Franz Graf
23-10-2017, 13:05
Ein leicht unterernährter betrunkener, Einbeiniger mit Armprothese schubst immer wieder und teilt Ohrfeigen in Richtung seines "Opfers" (z.B. Dich) aus, wie sähe es bei folgenden Reaktionen mit Notwehr aus?:
a) Ich breche ihm sofort das Genick
b) Ich ziehe ein Messer und steche ihm gezielt in die Kehle
c) Ich knall ihn sofort mit meiner 45er über den Haufen
Gruß
Alef
Ist wohl alles Unverhältnismässig. :-§
Franz Graf
23-10-2017, 13:10
David ist ein "netter Typ".
Er hat auch mal diverse Stile/Dinge gelernt und "kann was".
David ist aber "nicht seriös".
Wenn du 10 Jahre lang Judo, Kick/Boxen, MT, BBT, Eskrima, BJJ usw. gemacht hast, dann wirst du was drauf haben. Hast "Zertifikate/Graduierungen", evtl. diverse Kämpfe hinter dir... oder nen schwarzen Gürtel. Jetzt kannst du mit reden, Leute werden wissen was du getan hast, werden dich verstehen.
Wenn du 10 Jahre lang SWS gemacht hast, wirst du wahrscheinlich hören "Was bitte? Hä?". Und wenn du dann anfängst rumzuschwurbeln, das es ja ein "System OHNE (!!!) System" sei, dann wirst du wahrscheinlich nicht das Intresse deines Gesprächspartners geweckt haben, sondern nur sehen wie er die Augen verdreht. Dann wirst du müde belächelt, und dein Gesprächspartner dreht sich wieder um, um mit den großen Jungs weiter zu reden.
tja :)
Sorry, was heist "rumzuschwurbeln"?
Das mit dem "ohne System" finde ich auch unglücklich gewählt.
Franz Graf
23-10-2017, 13:11
Es hat halt immer noch keins hier :( :
http://gifimage.net/wp-content/uploads/2017/01/Popcorn-GIF-Image-for-Whatsapp-and-Facebook-25.gif
:D cool
Little Green Dragon
23-10-2017, 13:19
Ist wohl alles Unverhältnismässig.
Das hier hast Du aber schon gelesen?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Mit Verhältnismäßigkeit muss man beim Thema Notwehr erst einmal gar nicht um die Ecke kommen. Und wenn selbsternannte SV-Experten es dann noch nicht mal auf die Kette bekommen das ganze halbwegs juristisch sauber darstellen zu können, sollte man sich entsprechende "Ratgeber"-Videos lieber sparen.
Franz Graf
23-10-2017, 13:20
Der Typ bedient halt Klischees,
passt halt genau zur Alters-und Zielgruppe...
und das halte ich persönlich für schlimm!
Nix können, aber laut aufsprechen!
Welche "bestimmte Alters-und Zielgruppe" meinst du?
Franz Graf
23-10-2017, 13:25
Das hier hast Du aber schon gelesen?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Mit Verhältnismäßigkeit muss man beim Thema Notwehr erst einmal gar nicht um die Ecke kommen. Und wenn selbsternannte SV-Experten es dann noch nicht mal auf die Kette bekommen das ganze halbwegs juristisch sauber darstellen zu können, sollte man sich entsprechende "Ratgeber"-Videos lieber sparen.
Ja hab ich, aber ich erkenne nicht genau welche Aussage du bei dem Video falsch findest. Sorry, ich steh auf dem Schlauch.
Schreib doch bitte welche Aussage du meinst.
Verhältnismässigkeit hat bei uns auch mit Notwehrexzess zu tun.
Mangelnde Expertise weglabern. Ich bedauere diesen Trend
KravMaPanda
23-10-2017, 13:50
Das hier hast Du aber schon gelesen?
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Mit Verhältnismäßigkeit muss man beim Thema Notwehr erst einmal gar nicht um die Ecke kommen. Und wenn selbsternannte SV-Experten es dann noch nicht mal auf die Kette bekommen das ganze halbwegs juristisch sauber darstellen zu können, sollte man sich entsprechende "Ratgeber"-Videos lieber sparen.
Den Beitrag hatte ich vorsorglich auch schon verlinkt. War wohl vergebens.
KravMaPanda
23-10-2017, 13:53
Ja hab ich, aber ich erkenne nicht genau welche Aussage du bei dem Video falsch findest. Sorry, ich steh auf dem Schlauch.
Schreib doch bitte welche Aussage du meinst.
Verhältnismässigkeit hat bei uns auch mit Notwehrexzess zu tun.
Bitte was?
Franz Graf
23-10-2017, 14:05
Bitte was?
Ich habe das video geschaut und den link gelesen (sofort als ich es gesehen habe), es war also nicht vergebens!
Aber ich merke nicht genau welche Aussage du falsch findest. Oder findest du alles schlecht?
Wie gesagt ich weis nicht welche Aussage du meinst, es wäre deshalb nett, wenn du es mir erklären oder wenigstens Stichwortartig mitteilen könntest.
Danke schon im Voraus
KeineRegeln
23-10-2017, 14:20
Es geht darum dass es keine Verhältnismäßigkeit gibt, sondern Notwehrexzess.
Beispiele: 4 jähriges Kind hat ein Messer in der Hand und sagt, ich will dich töten. Du schlägst ihm daraufhin alle Zähne aus. Du warst nie ernsthaft in Gefahr. Notfallexzess.
Vor dir steht ein Mann, mit nem Baseballschläger und will dich damit verprügeln. Du hast ein Messer in der Tasche und eine 45iger. Du ziehst die 45iger und erschießt den Mann. Kein Exzess. Ein Schlag mit dem Bäsi an den Kopf könnte dich töten. Das Messer ihn nicht sofort stoppen. Also Schusswaffe ziehen.
Außerdem dürftest du nach dem Notwehrrecht zum Beipspiel einen Angriff auf die Ehre mit physischer Gewalt abwehren. Müsstest du die Verhältnismäßigkeit beachten dürftest du das nicht.
KeineRegeln
23-10-2017, 14:32
Und noch was. Wenn dein Gegner 60 kg wiegt und du ein 160 kg Muskel-Mann bist, der den Kleinen bedroht, dann darf der sehr wohl ein Messer ziehen. Anders sieht es aus wenn er einen Elektroschocker hat. Dann muss er den Elektroschocker nehmen, unter der VORAUSSETZUNG dass er an beides gleich gut dann kommt.
Man merkt deinem Idol eben sehr sehr schnell an, dass sein Wissen hauptsächlich aus YouTube ist...
Franz Graf
23-10-2017, 15:29
Es geht darum dass es keine Verhältnismäßigkeit gibt, sondern Notwehrexzess.
Du hast recht, da du dich auf Straftatbestände beziehst.
Fairerweise will ich aber noch sagen, das man umgangsprachlich von nicht verhältnismässig spricht (sogar vor Gericht), zumindest in der Schweiz.
Franz Graf
23-10-2017, 15:31
Außerdem dürftest du nach dem Notwehrrecht zum Beipspiel einen Angriff auf die Ehre mit physischer Gewalt abwehren. Müsstest du die Verhältnismäßigkeit beachten dürftest du das nicht.
Im Text stand was von Ohrfeige, stimmt also. Würde ich persönlich jedoch nicht machen.
Franz Graf
23-10-2017, 15:37
Und noch was. Wenn dein Gegner 60 kg wiegt und du ein 160 kg Muskel-Mann bist, der den Kleinen bedroht, dann darf der sehr wohl ein Messer ziehen. Anders sieht es aus wenn er einen Elektroschocker hat. Dann muss er den Elektroschocker nehmen, unter der VORAUSSETZUNG dass er an beides gleich gut dann kommt.
Man merkt deinem Idol eben sehr sehr schnell an, dass sein Wissen hauptsächlich aus YouTube ist...
Das mit dem Bedrohen kann aber auch zu krass gehandhabt werden, wenn man bei einem "Anrempler" den Gegner gleich zu Boden Schlägt. Ist aber nur meine persönliche Meinung!
Mit "deinem Idol" meinst du aber jetzt nicht mich oder?
Falls doch, ich habe in der KK/KS keine Idole!
KeineRegeln
23-10-2017, 15:45
Das mit dem Bedrohen kann aber auch zu krass gehandhabt werden, wenn man bei einem "Anrempler" den Gegner gleich zu Boden Schlägt. Ist aber nur meine persönliche Meinung!
Mit "deinem Idol" meinst du aber jetzt nicht mich oder?
Falls doch, ich habe in der KK/KS keine Idole!Wenn du nur angerempelt wirst, bist du nicht in Notwehr! Nur wenn glaubhaft ist, das er dich noch zum Krüppel schlagen will.
Antikörper
23-10-2017, 15:48
Franz, die Sache ist doch die, warum muss man sich als Experte "präsentieren", wenn man offensichtlich nur oberflächliches und nicht sonderlich fundiertes Wissen hat.
KeineRegeln
23-10-2017, 15:56
Franz, die Sache ist doch die, warum muss man sich als Experte "präsentieren", wenn man offensichtlich nur oberflächliches und nicht sonderlich fundiertes Wissen hat.Um Leute anzuziehen die weniger Wissen und möglichst nicht hinterfragen.
Hinterfragt man, ist man ganz schnell raus.
Franz Graf
23-10-2017, 16:00
Wenn du nur angerempelt wirst, bist du nicht in Notwehr! Nur wenn glaubhaft ist, das er dich noch zum Krüppel schlagen will.
:halbyeaha
Hab ich leider schon in anderen SV-Clips früher gesehen.
Antikörper
23-10-2017, 16:02
Um Leute anzuziehen die weniger Wissen und möglichst nicht hinterfragen.
Ja aber warum? Geld? Anerkennung? Selbstbeweihräucherung? Lange weile?
Franz Graf
23-10-2017, 16:03
Franz, die Sache ist doch die, warum muss man sich als Experte "präsentieren", wenn man offensichtlich nur oberflächliches und nicht sonderlich fundiertes Wissen hat.
Da hast du recht, dies tun aber leider viele.
Franz Graf
23-10-2017, 16:04
Hinterfragt man, ist man ganz schnell raus.
Denkst du bei David ist das so?
Franz Graf
23-10-2017, 16:05
Ja aber warum? Geld? Anerkennung? Selbstbeweihräucherung? Lange weile?
Ich denke es wird als Muss für jeden SV-Kurs oder Clip angesehen.
KeineRegeln
23-10-2017, 16:23
Denkst du bei David ist das so?Es ist bei vielen so.
Ob David so ist? Ich kann nur sagen, dass mein Eindruck bei den ganzen Clips in YouTube und seinen Beiträgen im Forum, ich kein Interesse mehr hätte ihn persönlich kennenzulernen. Anfangs dachte ich noch, dass er ja wenigstens nett ist. Nettigkeit muss in meinen Augen nachhaltig sein um von Wert zu sein.
KeineRegeln
23-10-2017, 16:24
Ja aber warum? Geld? Anerkennung? Selbstbeweihräucherung? Lange weile?Bei dem Einen ist es dies, bei dem Anderen ist es das, aber bei den Meisten ist es ein Mix.
Franz Graf
23-10-2017, 16:41
Nettigkeit muss in meinen Augen nachhaltig sein um von Wert zu sein.
:halbyeaha
Und noch was. Wenn dein Gegner 60 kg wiegt und du ein 160 kg Muskel-Mann bist, der den Kleinen bedroht, dann darf der sehr wohl ein Messer ziehen. Anders sieht es aus wenn er einen Elektroschocker hat. Dann muss er den Elektroschocker nehmen, unter der VORAUSSETZUNG dass er an beides gleich gut dann kommt.
Man merkt deinem Idol eben sehr sehr schnell an, dass sein Wissen hauptsächlich aus YouTube ist...
Letzter Satz:beer::beer::beer:
@Franz
Hier drinn sind hochgraduierte KKler und Leute aus dem Sicherheitsbereich unterwegs. Und die sehen halt ziemlich schnell die Fehler. Die Liste ist lang. Das Thema Verhältnismässigkeit ist so ein Thema und Dauerbrenner. Dawwid zeigt in einem anderen Video unter anderem Teleskopschlagtechniken wo er fast standartmässig Helikopterschläge und Hammerschläge gegen den Kopf des Angreifers macht.
Justiz und seriöse Sicherheitsdienste werden normalerweise nach Monadnokchart audgebildet. Kopf ist rote Zone.
http://posa.org.au/wp-content/uploads/2010/08/Monadnock-trauma-chart.pdf Helikopterschläge und Twirlen sind absolut verpönt im professionellen Bereich! Da gibt es solche Kinderkacke nicht. Die Waffe darf nicht aus der Hand fliegen. Was wenn der Gegner sie kriegt? Aber Dawwid hat halt sein Wissen aus Chakie Chan-Filmen. Auch zeigt er gerne Stoppkicks JKD mässig auf das Kniegelenk. Sicherlich effizient aber auch vielmals nicht verhältnismässig.
Ich könnte aus den meisten seiner Videos negative Sachen aufzeigen. Und müsste nicht einmal gross Pünktchen scheissen. Da sind zum Teil echt grobe Fische drinn. Dawwid ist ein Youtubekind und kopiert gerne von anderen Youtubern. Und seine Videos strotzen vor Selbstherrlichkeit welche seine Fehler und Unwissen nur noch mehr hervorheben.
... Helikopterschläge und Twirlen ist absolut verpönt im professionellen Bereich! Da gibt es solche Kinderkacke nicht. Die Waffe darf nicht aus der Hand fliegen. Was wenn der Gegner sie kriegt? ...
wenigstens mal was konkretes zur technik!
... Ich könnte aus meisten seiner Videos negative Sachen aufzeigen. ...
bring´doch noch ein beispiel zu waffenloser technik,
grüsse
Franz Graf
23-10-2017, 18:11
Das mit dem Waffe verlieren (darf wirklich nicht passieren) ist mir nicht aufgefallen, ich kenne aber auch nicht alle Clips, nur etwa im einstelligen Bereich.
KeineRegeln
23-10-2017, 18:12
Letzter Satz[emoji481][emoji481][emoji481]
[emoji481][emoji481][emoji481]
Eigentlich müsste man die ganzen threads wo er thematisiert wird verlinken und wenn einer wieder sagt, wie toll er ihn findet den Link als Antwort geben.
Franz, du solltest die SuFu nutzen und dir die kompletten Freds durchlesen. Hat meist auch informativen Wert für einen selbst.
[emoji482]
Franz Graf
23-10-2017, 18:27
[emoji481][emoji481][emoji481]
Eigentlich müsste man die ganzen threads wo er thematisiert wird verlinken und wenn einer wieder sagt, wie toll er ihn findet den Link als Antwort geben.
Franz, du solltest die SuFu nutzen und dir die kompletten Freds durchlesen. Hat meist auch informativen Wert für einen selbst.
[emoji482]
Ok, ich such mal bei Gelegenheit alle Beiträge zu "SWS" kann aber dauern.
:o
KeineRegeln
23-10-2017, 18:34
Viel Spaß^^
KeineRegeln
23-10-2017, 18:38
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=137267
;)
Franz Graf
23-10-2017, 18:42
Hier der erst Thread;)
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f77/sws-basierend-jkd-konzept-137267/
Danke für die Hilfe. Das war einer den ich kannte.
Ja ich finde es auch schade, das er seine Quali nicht nennt (oder nennen darf wie er sagt).
Franz Graf
23-10-2017, 18:46
Ich finde auch schade, dass er damals sagte, dass er kein Training mit den Forummitgliedern macht. Vielleicht hat sich das ja mittlerweile geändert.
Franz Graf
23-10-2017, 18:47
fehlpost
wurde korrigiert.
wurde korrigiert.
:yeaha:
grüsse
sein jkd trainer war wohl irgendein conceptler namens dirk. nachname unbekannt.
Es geht darum dass es keine Verhältnismäßigkeit gibt, sondern Notwehrexzess.
Beispiele: 4 jähriges Kind hat ein Messer in der Hand und sagt, ich will dich töten. Du schlägst ihm daraufhin alle Zähne aus. Du warst nie ernsthaft in Gefahr. Notfallexzess.
Vor dir steht ein Mann, mit nem Baseballschläger und will dich damit verprügeln. Du hast ein Messer in der Tasche und eine 45iger. Du ziehst die 45iger und erschießt den Mann. Kein Exzess. Ein Schlag mit dem Bäsi an den Kopf könnte dich töten. Das Messer ihn nicht sofort stoppen. Also Schusswaffe ziehen.
hab hier im forum schon von fällen gelesen bei denen die sv mit nem messer als notwehr exzes betrachtet wurde obwohl der angreifer vorher schon jemanden ausgeknockt hatte. das war allerdings auch son spezieller richter der mehrere so ne urteile gefällt hatte. keine ahnung ob das mittlerweile konsequenzen für den gegeben hat oder der damit durchgekommen ist.
sein jkd trainer war wohl irgendein conceptler namens dirk. nachname unbekannt.
hab hier im forum schon von fällen gelesen bei denen die sv mit nem messer als notwehr exzes betrachtet wurde obwohl der angreifer vorher schon jemanden ausgeknockt hatte. das war allerdings auch son spezieller richter der mehrere so ne urteile gefällt hatte. keine ahnung ob das mittlerweile konsequenzen für den gegeben hat oder der damit durchgekommen ist.
Hatte der Richter tendenziell recht. Ich kenne die Umstände nicht. Aber schlussendlich war die Situation dass ein unbewaffneter Angreifer mit einer lethalen Waffe traktiert wurde. Das ist nicht mehr verhältnismässig. Jetzt müsste man mehr zu den Umständen wissen. War der Angreifer ein zwei Meter Hühne? Dazu ein bekannter Stadtschläger der gerne am Wochenende auf Koks ist? War die Messerperson eine Frau? Oder ein schwächlicher Mann etc etc. Ein Kampfkünstler der Dawwid heisst? Unter Umständen musste die Messerperson davon ausgehen dass sie aus der Situation nicht lebend herauskommt. Dann aber, nur evtl., wäre das Messer als Equalizer in Ordnung gewesen.
Wie geht es dem Angreifer? Schwer verletzt?
Ein unvorhergesehener Schwinger auf der Strasse würde die meisten von uns hier drinn ausknocken..
So viel wie nötig, so wenig wie möglich= Verhältnissmässig
Schnueffler
24-10-2017, 05:44
Es gibt in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit.
Zeig mir mal bitte, wo das stehen soll.
Es wird maximal von einer Güterabwägung in den Kommentaren gesprochen.
Es gibt in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit.
Zeig mir mal bitte, wo das stehen soll.
Es wird maximal von einer Güterabwägung in den Kommentaren gesprochen.
Sorry Schweizer Recht.
Die Abwehr muss im Verhältnis zum Angriff stehen.
Aber ich denke dass erklärt es ganz gut WIKI Deutsches Notwehrrecht:
32
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. ==> Hier drinn ist die Verhältnismässigkeit Versteckt.
33
Überschreitung der Notwehr
.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.=> Und hier in dem Sinne die Überschreitung, welche es ja nur geben kann, wenn nicht dem Angriff angeglichen gehandelt wurde
Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Die Notwehrhandlung ist geeignet, wenn durch die Verteidigung die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest gefördert werden kann.
Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[6] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.[7]
Schnueffler
24-10-2017, 06:01
Wenn du jetzt noch deine zitierte Quelle angibst, dann ist fast alles gut.
Hat er doch, § 32 und § 33 StGB !
Wenn du jetzt noch deine zitierte Quelle angibst, dann ist fast alles gut.
Schweizer Notwehrrecht ist viel besser ausgedeutscht:D:
Rechtfertigende Notwehr
Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
Art. 16 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld. / Entschuldbare Notwehr
Entschuldbare Notwehr
1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
Das meiste habe ich aus Wikipedia. Nur den letzte Satz habe ich nicht verstanden, da brauche ich einen deutschen Rechtsverdreher, vielleicht kannst du mir helfen?:
Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[6] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.[ Wikipedia Deutsches Notwehrrecht)
Mr.Fister
24-10-2017, 09:05
Das meiste habe ich aus Wikipedia. Nur der letzte Satz habe ich nicht verstanden, da brauche ich einen deutschen Rechtsverdreher, vielleicht kannst du mir helfen?:
guck vielleicht mal dort rein:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Münsterländer
24-10-2017, 09:24
guck vielleicht mal dort rein:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/beitrag-luggage-thema-recht-sv-78769/#post1402304
Immer wieder gut:halbyeaha
Wenn ich mich nicht irre, firmiert nahezu alles, was "Laien" als Verhältnismäßigkeit in der SV bezeichnen juristisch korrekt unter dem Begriff der Erforderlichkeit (versimpelt: erforderlich ist nur die mildeste erfolgsversprechende Maßnahme).
Das mag jetzt wie Wortklauberei wirken, aber Verhältnismäßigkeit ist in der Juristerei nun mal etwas anderes, wie Luggage ja sehr trefflich beschreibt.
Nichtsdestotrotz sollte gerade im Sicherheitsgewerbe (wo man ja von gewaltkompetenten Personen ausgehen kann) dieser Punkt natürlich beachtet werden. Egal, wie man ihn nun laienhaft nennt.;)
Anders ausgedrückt: es gibt keine Verhältnismäßigkeit in der Notwehr. Das was der Laie unter dem Begriff meistens versteht gibt es allerdings schon:D
Grüße
Münsterländer
Schnueffler
24-10-2017, 10:05
Hat er doch, § 32 und § 33 StGB !
Ungefähr 9 min nachdem ich ihn gebeten hatte.
Schnueffler
24-10-2017, 10:10
...
32
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. ==> Hier drinn ist die Verhältnismässigkeit Versteckt.
...
Nein, es ist keine Verhältnismäßigkeit.
Selbst wenn ich mit meinen 100 trainierten kg und Erfahrungen im Kampfsport sage, ich konnte für mich den Angriff nur sicher abwehren, wenn ich dem 60 kg Angreifer den Schlagstock ins Gesicht haue, weil... (hier eine passende Begründung einfügen), dann ist das so.
Du magst dann ggf. sagen, mit dem Gewichtsunterschied und der Erfahrung wäre es unverhltnismäßig. Aus meiner Sicht und meiner Begründung nicht. Und da greift dann die Erklärung in der Klammer.
Nein, es ist keine Verhältnismäßigkeit.
Selbst wenn ich mit meinen 100 trainierten kg und Erfahrungen im Kampfsport sage, ich konnte für mich den Angriff nur sicher abwehren, wenn ich dem 60 kg Angreifer den Schlagstock ins Gesicht haue, weil... (hier eine passende Begründung einfügen), dann ist das so.
Du magst dann ggf. sagen, mit dem Gewichtsunterschied und der Erfahrung wäre es unverhltnismäßig. Aus meiner Sicht und meiner Begründung nicht. Und da greift dann die Erklärung in der Klammer.
Ich verstehe nicht ganz also frage ich anders:
1) Gibt das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Strafrecht? Auch wenn vielleicht nicht explizit namentlich erwähnt?
2) Du verstehst was ich mit verhältnismässig meine? Ich meine damit dass es im CH Strafrecht nicht verhältnismässig ist, dem unbewaffneten Angreifer wiederholt den Stock an die Schläfe zu hauen, wenn es auch mit weniger ginge den Angreifer erfolgreich zu stoppen? Und da kommt eben alles zum tragen. Situation vorher, währenddessen, was ich an Material, Masse und Kampferfahrung, Alter und Gewicht mitbringe. Und das gleiche gilt für mein Gegenüber?
Meine Reaktion muss in Relation zum Angriff und Angreifer sein und natürlich darf ich weitermachen wenn der Angreifer immer noch probiert mich anzugreifen.
:confused:
Münsterländer
24-10-2017, 11:04
Ich verstehe nicht ganz also frage ich anders:
1) Gibt das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Strafrecht? Auch wenn vielleicht nicht explizit namentlich erwähnt?
Moin
im Beitrag von Luggage wird darauf Bezug genommen, und ich habe es oben auch versucht nochmal klarzustellen
Erforderlichkeit = ziemlich genau was du (und viele andere) mit Verhältnismäßigkeit meinen (wie wehre ich mich, was ist angemessen im Rahmen meiner Möglichkeiten)
Verhältnismäßigkeit = Abwägung des Wertes der jeweils betroffen Rechtsgüter (sind Maßnahmen überhaupt geboten)
Zweiteres bei Notwehr kein Thema, bei Notstand z.B. u.U. aber schon.
Grüße
Münsterländer
Moin
im Beitrag von Luggage wird darauf Bezug genommen, und ich habe es oben auch versucht nochmal klarzustellen
Erforderlichkeit = ziemlich genau was du (und viele andere) mit Verhältnismäßigkeit meinen (wie wehre ich mich, was ist angemessen im Rahmen meiner Möglichkeiten)
Verhältnismäßigkeit = Abwägung des Wertes der jeweils betroffen Rechtsgüter (sind Maßnahmen überhaupt geboten)
Zweiteres bei Notwehr kein Thema, bei Notstand z.B. u.U. aber schon.
Grüße
Münsterländer
Ok. Danke jetzt verstehe ich. Begrifflichkeiten:D
Danke
Schnueffler
24-10-2017, 11:10
Eine Verhältnismäßigkeit gibt es in dem Sinne nicht, nur eine Güterabwägung, die nicht in einem krassen Missverhältnis stehen darf.
Meine Ausbildung ist jetzt was her, deswegen hoffe ich, dass ich den Sachverhalt noch so richtig hinbekomme.
Sachverhhalt:
Opa sitzt im Rollstuhl und zwei Jungs klauen seine Kirschen aus dem Baum. Notwehrrecht: Andauernde Angriff auf seine Güter.
Abwehr: Er schießt die Jungs mit dem gewehr aus dem baum raus und verteidigt so seine Güter.
Früher ohne Güterabwägung:
Freispruch, weil es für ihn das einzige Mittel war, seine Güter zu verteidigen.
Heute mit Güterabwägung:
Verurteilung, weil krasses Missverhältnis.
Auf die SV Situation bezogen:
Ich wähle meine Mittel so, dass sie nicht in einem krassen Missverhältnis stehen, aber den Angriff ohne Schäden für mich sicher abwehren. Ohne Schäden kann auch bedeuten, dass ich nicht das Risiko der gebrochenen Mittelhand bei einem Schlag in Kauf nehmen muss, sondern mittels eines Hilfsmittels zuschlagen kann. Selbiges die Gefahr durch Kratz- oder Beisspuren mir eine Krankheit einzufangen.
Selbst die Möglichkeit eines Risikos reicht aus, dass ich es nicht riskieren muss.
Wieder Bsp. 100kg Kampfsportler als Verteidiger, 60kg Angreifer, ich sehe für mich als einzige Möglichkeit meine Gesundheit bei dem Angriff zu schützen, in dem ich das Messer ziehe und einsetze, dann muss ich es für mich in der Situation begründen können.
Die Staatsanwaltschaft wird natürlich in beide Richtungen ermitteln und wenn du alleine bist und der Andere auf einmal 10 zeugen aus dem hut zaubert, wirst du, obwohl du dich eigentlich nur nach recht und Gesetz verteidigt hat, verurteilt.
Franz Graf
24-10-2017, 11:45
sein jkd trainer war wohl irgendein conceptler namens dirk. nachname unbekannt.
hab hier im forum schon von fällen gelesen bei denen die sv mit nem messer als notwehr exzes betrachtet wurde obwohl der angreifer vorher schon jemanden ausgeknockt hatte. das war allerdings auch son spezieller richter der mehrere so ne urteile gefällt hatte. keine ahnung ob das mittlerweile konsequenzen für den gegeben hat oder der damit durchgekommen ist.
Notwehrexzess, hat weniger mit einem Gegenstand zu tun sonder mit den "Umständen". Ich kann ja mal ein Beispiel bringen dauert aber länger um es zu schreiben.
Muss jetzt aber schon wieder weg.
Münsterländer
24-10-2017, 12:10
Eine Verhältnismäßigkeit gibt es in dem Sinne nicht, nur eine Güterabwägung, die nicht in einem krassen Missverhältnis stehen darf.
Meine Ausbildung ist jetzt was her, deswegen hoffe ich, dass ich den Sachverhalt noch so richtig hinbekomme.
Sachverhhalt:
Opa sitzt im Rollstuhl und zwei Jungs klauen seine Kirschen aus dem Baum. Notwehrrecht: Andauernde Angriff auf seine Güter.
Abwehr: Er schießt die Jungs mit dem gewehr aus dem baum raus und verteidigt so seine Güter.
Früher ohne Güterabwägung:
Freispruch, weil es für ihn das einzige Mittel war, seine Güter zu verteidigen.
Heute mit Güterabwägung:
Verurteilung, weil krasses Missverhältnis.
[...]
Ja, der Kirschbaumfall als Beispiel für ein krasses Missverhältnis ist auch zu beachten.:D
Aber der war halt so gestrickt, dass der Opa nicht gehen kann, und die Schrotflinte das mildeste ihm zu Verfügung stehende Mittel darstellt (=Schuss notwendig).
Das ist in der Rechtsfolge natürlich nicht akzeptabel, daher der Sonderkniff "krasses Missverhältnis".
Wäre er gut zu Fuß gewesen, wäre der Schuss schon wegen der fehlenden Notwendigkeit rausgefallen.
Und ich bleibe dabei: Die Notwendigkeitsprüfung ist juristisch kein Verhältnismäßigkeitsprüfung, entspricht aber durchaus dem, was sich der Laie häufig darunter vorstellt (Wahl des mildesten Mittels).
Ergo kann ich die Verwirrung verstehen:D
Grüße
Münsterländer
Schnueffler
24-10-2017, 12:34
Die Verwirrung kann ich auch verstehen.
Das "krasse Missverhältnis" bei der Güterabwägung kam ja auch erst später hinzu.
Früher (lang, lang ist es her) wäre der Schuss unter die Notwehr gefallen.
In der Laienmeinung kann man es ggf. so darstellen, nur liest und hört man es oft bei angeblichen Profis.
Und dann werden auch Sachen unterschlagen/unterstellt, die auf den jeweiligen Sonderfall zu subsumieren wären und so das Bild gänzlich ändern, wie die eigene Wunde und die Vermutung, dass der Angreifer ansteckende Krankheiten trägt, sprich die Brgründung im konkreten Einzelfall.
KravMaPanda
27-10-2017, 15:55
Alles wird einfacher, wenn man ein Video zum Thema hat. :D
Notwehr - § 32 StGB - Prüfungsschema (https://www.youtube.com/watch?v=RLn1od5on3A)
Hatte der Richter tendenziell recht. Ich kenne die Umstände nicht. Aber schlussendlich war die Situation dass ein unbewaffneter Angreifer mit einer lethalen Waffe traktiert wurde. Das ist nicht mehr verhältnismässig. Jetzt müsste man mehr zu den Umständen wissen. War der Angreifer ein zwei Meter Hühne? Dazu ein bekannter Stadtschläger der gerne am Wochenende auf Koks ist? War die Messerperson eine Frau? Oder ein schwächlicher Mann etc etc. Ein Kampfkünstler der Dawwid heisst? Unter Umständen musste die Messerperson davon ausgehen dass sie aus der Situation nicht lebend herauskommt. Dann aber, nur evtl., wäre das Messer als Equalizer in Ordnung gewesen.
Wie geht es dem Angreifer? Schwer verletzt?
Ein unvorhergesehener Schwinger auf der Strasse würde die meisten von uns hier drinn ausknocken..
So viel wie nötig, so wenig wie möglich= Verhältnissmässig
das war wohl zu dem zeitpunkt als irgendwelce komaschläger wieder in den medien haben und der typ mit dem messer ist wohl in panik geraten wenn ich das richtig in erinnerung habe.
Alles wird einfacher, wenn man ein Video zum Thema hat. ...
Oder wenn man lugaschs alten beitrag liest (s.o.).
Grüsse
KravMaPanda
28-10-2017, 10:29
Oder wenn man lugaschs alten beitrag liest (s.o.).
Grüsse
Habe ich gelesen und im Vorfeld auch eingefügt. ;)
Also der BGH prüft die Verhältnismäßigkeit schon bei der Notwehr.
4 StR 309/98
Notwehr: Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigung mit einer lebensgefährlichen Waffe
...Dem Angeklagten kann seine Notwehrbefugnis auch nicht mangels Verhältnismäßigkeit der Abwehr versagt werden. Allerdings hat der Verteidigende, wenn ihm mehrere wirksame Mittel oder Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen und er Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit hat, dasjenige Mittel zu wählen, das dem Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5)....
Und wer schon mal vor einem Strafrichter stand, wird verwundert feststellen, dass die ganz eigene Ansichten von der Schutz- und Trutzwehr haben...
Habe ich gelesen und im Vorfeld auch eingefügt. ;)
:halbyeaha
Grüsse
Schnueffler
28-10-2017, 14:58
Also der BGH prüft die Verhältnismäßigkeit schon bei der Notwehr.
4 StR 309/98
Notwehr: Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigung mit einer lebensgefährlichen Waffe
...Dem Angeklagten kann seine Notwehrbefugnis auch nicht mangels Verhältnismäßigkeit der Abwehr versagt werden. Allerdings hat der Verteidigende, wenn ihm mehrere wirksame Mittel oder Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen und er Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit hat, dasjenige Mittel zu wählen, das dem Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5)....
Und wer schon mal vor einem Strafrichter stand, wird verwundert feststellen, dass die ganz eigene Ansichten von der Schutz- und Trutzwehr haben...
Hervorhebung durch mich!
Alleine das muss man dann begründen können.
Mangelnde Expertise weglabern. Ich bedauere diesen TrendWieso, das heißt doch, dass wir alten Säcke, die noch richtig gelernt haben, einen echten Vorteil haben gegen das trendige Gemüse (oder Fallobst :D).
Münsterländer
30-10-2017, 07:08
Also der BGH prüft die Verhältnismäßigkeit schon bei der Notwehr.
4 StR 309/98
Notwehr: Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verteidigung mit einer lebensgefährlichen Waffe
...Dem Angeklagten kann seine Notwehrbefugnis auch nicht mangels Verhältnismäßigkeit der Abwehr versagt werden. Allerdings hat der Verteidigende, wenn ihm mehrere wirksame Mittel oder Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen und er Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit hat, dasjenige Mittel zu wählen, das dem Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5)....
Und wer schon mal vor einem Strafrichter stand, wird verwundert feststellen, dass die ganz eigene Ansichten von der Schutz- und Trutzwehr haben...
Danke, bestätigt nochmal das 100-fach geschriebene.
Versagung der Notwehr wegen Verhältnismäßigkeit nicht möglich (siehe erster Satz) weil es das bei der Notwehr so nicht gibt.
Alles was danach kommt ist (nochmal) im juristischen Sinn Erforderlichkeit:D
Grüße
Münsterländer
Oder wenn man lugaschs alten beitrag liest (s.o.).
Grüsse
Ihr meint wohl Luggage? :)
Ihr meint wohl Luggage? :)
Ja, Entschuldigung!
Grüsse
Danke, bestätigt nochmal das 100-fach geschriebene.
Versagung der Notwehr wegen Verhältnismäßigkeit nicht möglich (siehe erster Satz) weil es das bei der Notwehr so nicht gibt.
Alles was danach kommt ist (nochmal) im juristischen Sinn Erforderlichkeit:D
Grüße
Münsterländer
Das habe ich leider abgeschnitten, es erfolgt noch ein Verweis zur Verhältnismäßigkeitsentscheidung früherer Tage. Es gibt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die jedoch eigentlich die Ausnahme sein sollte. In der Praxis steht sie jedoch oft im Mittelpunkt, da sollte man sich nicht täuschen lassen.
Mr.Fister
30-10-2017, 18:21
Das habe ich leider abgeschnitten, es erfolgt noch ein Verweis zur Verhältnismäßigkeitsentscheidung früherer Tage.
verlink das ding doch gleich im volltext ;):
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1998-09-24/4-str-309_98/
bin da mal durchgegangen und hatnix mehr mit SWS zu tun dafür mit einem 20 Jahre alten Urteil:
"Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 32 Rdn. 16 bis 16 e m.w.N.); doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]jew. mit zahlr. weit. Nachw.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 6, 13). Nach diesen in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben durfte der Angeklagte, wie es seine Absicht war, "B. notfalls kampfunfähig machen", um dessen fortwährende "Faustangriffe ... zu stoppen". Daß dies für den Angeklagten am ehesten durch den Einsatz des mitgeführten Messers zu erreichen war, liegt auf der Hand. Von daher war es ein geeignetes Mittel der Abwehr; es war aber auch erforderlich."
hervorhebung von mir, zitatquelle:
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1998-09-24/4-str-309_98/
Also wenn eine andere Abwehr als eine tötlich zweifelhaft ist um einen Angriff zu beenden, ist diese gerechtfertigt ...
Danke für das Urteil.
Hier mal wieder etwas neues von der Expertenfront....
https://m.youtube.com/watch?v=779fGTwvSO4
Der Typ ist einfach ein ....
Kohleklopfer
05-11-2017, 18:07
Danke für das Urteil.
Hier mal wieder etwas neues von der Expertenfront....
https://m.youtube.com/watch?v=779fGTwvSO4
Der Typ ist einfach ein ....
Ich kann dies und dann kann ich das und ich kann jenes und bla bla bla und das alles während der Angreifer still steht und mich ein bisschen befummelt! Yeah!:cool: Krasse lifestyle Kampfkunst, easy follow like subscribe ....
:D
Antikörper
06-11-2017, 10:13
Dann hört doch auch auf ihn weiter zu pushen... :rolleyes: nervige "Menschen" gibt es doch wahrlich genug auf der Tube
Doomster
06-11-2017, 12:07
Und aller juristischer Fachsimpelei zum Trotz sehen wir uns mit Fällen wie diesen hier konfrontiert.
Der Albtraum des Tibor Sturm - Störungsmelder (http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2008/11/20/der-albtraum-des-tibor-sturm_580)
Umstrittenes Urteil in Ludwigsburg: Amtsgericht bestraft Helfer - Landkreis Ludwigsburg - Stuttgarter Nachrichten (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.umstrittenes-urteil-in-ludwigsburg-amtsgericht-bestraft-helfer.0e912ce4-0806-486e-9f32-86239c65dee6.html)
hand-werker
06-11-2017, 12:47
Zum ersten Fall (Tibor Sturm) gab es damals einen Thread
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f43/selbstverteidigung-anf-ngt-146747/
Ganz unschuldig am Urteil war er wohl nicht, da er scheinbar den Richter nicht ernstgenommen und auf dessen Fragen nicht geantwortet hat.
An den zweiten Fall erinnere ich mich auch noch, gab es da nicht auch einen Thread zu? Das mit dem gebrochenen Kiefer und der Vorstrafe kommt mir bekannt vor - kam da nicht noch was nach bzw. gab es keine Revision?
die allgemeine bzw "veröffentlichte" stimmung scheint mir schon (immer noch) in folgende richtung zu gehen:
man soll "zivilcourage" zeigen, aber bitte nicht (zu) brutal:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/au-haidhausen-ort43334/muenchen-nach-po-grabschen-brutale-schlaegerei-am-ostbahnhof-8795582.amp.html
Nachbar in Frechen wurde totgeprügelt, weil er einer Frau helfen wollte - Köln - Bild.de (http://m.bild.de/regional/koeln/totschlag/angeklagter-schlaegt-nachbar-tot-53732562.bildMobile.html)
kann mich da natürlich auch irren.
grüsse
Notwehrhilfe nur so:
http://2.bp.blogspot.com/-YITBVr7M1vA/U_dpGsVZbEI/AAAAAAAABqA/EePg0QmQQNI/s1600/url.jpg
... http://2.bp.blogspot.com/-YITBVr7M1vA/U_dpGsVZbEI/AAAAAAAABqA/EePg0QmQQNI/s1600/url.jpg
Ist batman nicht ein gegenspieler des kingpin?
Grüsse
Münsterländer
06-11-2017, 15:25
Ist batman nicht ein gegenspieler des kingpin?
Grüsse
*hust* Batman = DC, Kingpin = Marvel
düüüüünnes Eis*g*
und OT, deswegen Schluss davon:)
Danke für das Urteil.
Hier mal wieder etwas neues von der Expertenfront....
https://m.youtube.com/watch?v=779fGTwvSO4
Der Typ ist einfach ein ....
Ich hab das Video zwar nicht gesehen nur reingesehen und kenne mich nicht aus, aber hält er sein Spray nicht schon vollkommen verkehrt? Ich denke man soll immer mit dem Daumen drücken? Sein Winkel sieht auch scheiße aus so...
*hust* Batman = DC, Kingpin = Marvel
düüüüünnes Eis*g* ...
Bin einfach schon zu lange raus.
Aber batman ist doch lieb und der kingpin böse, oder?
Grüsse
Maxime_Bruel
08-11-2017, 15:18
Bin einfach schon zu lange raus.
Aber batman ist doch lieb und der kingpin böse, oder?
Grüsse
Du meinst den Pinguin :cool:
Gegenwehr
26-12-2017, 18:20
verlink das ding doch gleich im volltext ;):
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1998-09-24/4-str-309_98/
Interessanter Tathergang und gutes Beispiel!
Hier auch ein sehr interessanter Fall vom BGH an das Landgericht zurückgegeben:
"Missverhältnis Angriff und Verteidigung" (https://www.strafrechtsblogger.de/bgh-zur-einschraenkung-des-notwehrrechts-aufgrund-eines-krassen-missverhaeltnisses-zwischen-angriff-und-verteidigungshandlung/2016/08/)
Urteil des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4d0f11a33705989c23b2e9bada749005&nr=74902&pos=1&anz=2)
Aber das Thread Thema war ja ein anderes und dazu wie auch zu den Videos ein Hinweis:
Talk less... bzw. geh zugunsten der Praxis sparsam mit deiner Trainingszeit um....
Haben bisher keine aktuellen Veranstaltungen bzw. Seminare gefunden. Geben die denn öffentlich zugängliche Kurse in Hamburg? War schon mal jemand bei einem Kurs?
amasbaal
26-12-2017, 18:38
Du meinst den Pinguin :cool:
ne, er meinte garantiert unseren kingpin hier :D
ne, er meinte garantiert unseren kingpin hier :D
COMICNERDMODUS ON:
Kingpin = Marvel und böse
Pinguin = DC und böse
BORD-KINGPIN = echt und manchmal pöse:mad:
:D
ne, er meinte garantiert unseren kingpin hier :D
also erstmal meinte ich den echten kingpin.
ob der unser kingpin hier böse ist, interessiert mich aber natürlich auch.
bin ja jetzt informiert.
grüsse
amasbaal
28-12-2017, 15:26
also erstmal meinte ich den echten kingpin.
ob der unser kingpin hier böse ist, interessiert mich aber natürlich auch.
bin ja jetzt informiert.
grüsse
die frage ist, böse gegenüber wem?
ich wüßte da was mit 2 buchstaben.... äh, nein, konkreter mit 4 buchstaben.
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