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Vollständige Version anzeigen : Haftungsklauseln bei Lehrgängen



Inumeg
13-03-2017, 12:32
Häufig findet man auf Lehrgangsaussschreibung noch einen Satz wie "Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung" oder "Haftung nur im gesetzlichen Rahmen". Da stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit sind solche Sätze rechtswirksam? Also:

1) Wofür hafte ich als Veranstalter/Ausrichter/Trainer auf jeden Fall? Sicherlich hat gelten für den Hallenbetreiber die Verkehrssicherungspflicht und für den Trainer gewisse Sorgfaltspflichten. Und natürlich kann man sich bei Vorsatz nicht von der Haftung befreien. Aber was kann ich sonst noch definitiv nicht ausschließen?

2) Welche Haftungsrisiken kann ich durch entsprechende Sätze auf einer Ausschreibung ausschließen? Wie wäre das zu formulieren?

Doc Norris
13-03-2017, 12:57
Häufig findet man auf Lehrgangsaussschreibung noch einen Satz wie "Ausrichter und Veranstalter übernehmen keine Haftung" oder "Haftung nur im gesetzlichen Rahmen". Da stellt sich mir jetzt die Frage, in wie weit sind solche Sätze rechtswirksam? Also:

1) Wofür hafte ich als Veranstalter/Ausrichter/Trainer auf jeden Fall? ...

2) Welche Haftungsrisiken kann ich durch entsprechende Sätze auf einer Ausschreibung ausschließen? Wie wäre das zu formulieren?

Zu Nr. 1:
Grundsätzlich lässt sich eine Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zustande kommen oder in gleicher Weise durch den / die Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nicht ausschließen (vgl. § 309 Nr. 7 a, b BGB).

Zu Nr. 2:
An dieser Stelle passe ich mal.

Lass das lieber von einem Anwalt vor Ort machen, dieser kann jedenfalls besser auf deine individuellen Interessen eingehen, als wir hier im Forum. ;)

Inumeg
13-03-2017, 13:31
Lass das lieber von einem Anwalt vor Ort machen, dieser kann jedenfalls besser auf deine individuellen Interessen eingehen, als wir hier im Forum. ;)

Schon klar. Nur laufen hier ja sicherlich genug rum, die selber Lehrgänge geben und sich damit ggf schon beschäftigt haben...