Vollständige Version anzeigen : e-mail unter meinem Namen verschickt
Holla, ich hab mal wieder was für Euch
Da meine Anwältin gerade im Urlaub ist, frag ich natürlich Euch:D.
Ich versuche es mal zu erklären:
Ein ehemaliger Geschäftspartner hat einen gemeinsamen E-Mail account benutzt und unter eine E-Mail in der Grußformel meinen Namen geschrieben.
Es geht dabei um die Kündigung und Zahlung offener Forderungen eines Vertrages/Lizenznutzung der auf meinen Namen läuft, aber von ihm genutzt und bezahlt wird. Das ist auch zwischen uns vertraglich festgehalten.
Von diesem e-mail Verkehr habe ich erst jetzt viel später durch Zufall erfahren.
Mir geht es nur darum, dass er einem Dritten gegenüber vorgibt er wäre ich.
Das ist meiner Ansicht ein Vertrauensbruch. Er hätte mit eigenem Namen schreiben sollen und die Verhältnisse klarstellen müssen. Oder sich an mich wenden um die Angelegenheit zu regeln.
Nun frage ich mich ob das nicht in irgendeiner Form strafbar ist?
Ich habe mal gegoogelt und §268 Stgb gefunden, bin mir aber nicht sicher ob das zutrifft.
Meinungen?
Identitätsdiebstahl | computerbetrug.de - Infos über Gefahren des Internet (http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/identitaetsdiebstahl)
Vielleicht hilft dir das weiter.
*edit*
Nach meinem Empfinden wären § 238 StGB und § 276 StGB betroffen.
Kohleklopfer
03-08-2017, 17:34
Gibt es nur einen guten Anwalt in deiner Stadt ? ^^
Konsultiere doch einen weiteren, und da sich solche "streitereinen" sowieso in die Länge ziehen können kannst du jetzt einen anderen Anwalt konsultieren und dann nochmal deine Anwältin wenn sie aus dem Urlaub kommt.
Aber so würdest du schonmal wissen was möglich ist, ohne in einem Forum auf eventuelles Halbwissen vertrauen zu müssen.
Identitätsdiebstahl | computerbetrug.de - Infos über Gefahren des Internet (http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/identitaetsdiebstahl)
Vielleicht hilft dir das weiter.
*edit*
Nach meinem Empfinden wären § 238 StGB und § 276 StGB betroffen.
Also Urkundenfälschung schließe ich durch googeln aus:
https://www.ferner-alsdorf.de/strafrecht__urkundenfaelschung-fax-ausdruck-und-email-ausdruck-sind-keine-urkunden__rechtsanwalt-alsdorf__9136/
Wie kommst Du auf Stalking?
Dein Kumpel hat sich auch schon schlau gemacht und folgende Antwort erhalten:
e-Mail erstellt unter falschen Namen - frag-einen-anwalt.de (http://www.frag-einen-anwalt.de/e-Mail-erstellt-unter-falschen-Namen--f115277.html)
§ 269 StGB sieht folgendes vor:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 269 StGB verweist damit direkt auf den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Die Vorschrift soll dabei die Lücke schließen, die sich aus dem für § 267 StGB allgemein anerkannten Erfordernis ergibt, dass die Urkunde eine verkörperte Erklärung darstellen muss (LPK StGB, 3. Aufl., § 269, Rn. 1; M-K-Erb, StGB, 1. Auflage, 2006, § 269 StGB, Rn. 5).
Vorliegend wäre für eine Strafbarkeit Ihrer Person daher relevant, ob die von Ihnen gefälschte e-Mail
a) Einfluss auf eine Rechtsbeziehung hat, aus der mindestens bei einem Beteiligten Rechte oder Pflichten berührt werden,
b) sie sich auf einen konkreten Aussteller bezieht, der mithilfe der e-Mail eine Rechtsbeziehung gestaltet, und
c) die e-Mail in einer Rechtsbeziehung Beweis für eine Tatsache erbringen soll.
Ohne Kenntnis vom Inhalt der von Ihnen versandten e-Mail ist es jedoch von hier aus nicht möglich zu beurteilen, ob Sie den Tatbestand des § 269 StGB verwirklicht haben.
Scheidet eine der unter a-c genannten Voraussetzungen aus, läge vorliegend grundsätzlich Straflosigkeit vor.
miskotty
03-08-2017, 19:36
Spontan würde ich als Laie an Betrug denken und darauf prüfen
Wie kommst Du auf Stalking?
Hatte nur überflogen was auf der verlinkten Seite zitiert war. Wenn man den ganzen Paragraphen durchliest passt es nicht mehr.
Hast du mittlerweile mit einem Anwalt gesprochen. Mich würde mal interessieren was man in so einem Fall machen kann.
A_Outlaw_86
06-08-2017, 00:19
Dein Kumpel hat sich auch schon schlau gemacht und folgende Antwort erhalten:
e-Mail erstellt unter falschen Namen - frag-einen-anwalt.de (http://www.frag-einen-anwalt.de/e-Mail-erstellt-unter-falschen-Namen--f115277.html)
§ 269 StGB sieht folgendes vor:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 269 StGB verweist damit direkt auf den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Die Vorschrift soll dabei die Lücke schließen, die sich aus dem für § 267 StGB allgemein anerkannten Erfordernis ergibt, dass die Urkunde eine verkörperte Erklärung darstellen muss (LPK StGB, 3. Aufl., § 269, Rn. 1; M-K-Erb, StGB, 1. Auflage, 2006, § 269 StGB, Rn. 5).
Vorliegend wäre für eine Strafbarkeit Ihrer Person daher relevant, ob die von Ihnen gefälschte e-Mail
a) Einfluss auf eine Rechtsbeziehung hat, aus der mindestens bei einem Beteiligten Rechte oder Pflichten berührt werden,
b) sie sich auf einen konkreten Aussteller bezieht, der mithilfe der e-Mail eine Rechtsbeziehung gestaltet, und
c) die e-Mail in einer Rechtsbeziehung Beweis für eine Tatsache erbringen soll.
Ohne Kenntnis vom Inhalt der von Ihnen versandten e-Mail ist es jedoch von hier aus nicht möglich zu beurteilen, ob Sie den Tatbestand des § 269 StGB verwirklicht haben.
Scheidet eine der unter a-c genannten Voraussetzungen aus, läge vorliegend grundsätzlich Straflosigkeit vor.
Sowas kann ganz andere folgen haben. In meinem fall ging das ähnlich los. Und da ein dritter unter anderem Namen mein schlechtes Erlebnis mit der Öffentlichkeit teilt und in emails verschickt doch der angeschriebene Vertragspartner mir nichts davon erzählt hat. Bin ich jetzt das Opfer geworden. Geh lieber gleich den Rechtsweg
... Und da ein dritter unter anderem Namen mein schlechtes Erlebnis mit der Öffentlichkeit teilt und in emails verschickt doch der angeschriebene Vertragspartner mir nichts davon erzählt hat. ...
Um welche art vertrag handelte es sich denn dabei?
Grüsse
miskotty
06-08-2017, 10:12
Um welche art vertrag handelte es sich denn dabei?
Grüsse
Er ist fort
Er ist fort
Schade,
Grüsse
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