Selbstverteidigung ohne tödliche Punkte [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Selbstverteidigung ohne tödliche Punkte



tipt9
08-08-2017, 13:42
Hallo zusammen,

mich interessiert das Thema Kampfsport schon seit längerem und ich habe ein paar Sachen einmalig bis wenige Male ausprobiert. Taekwando, Kickboxen, Kempo-Jitsu, Dju-Su, Tai Chi, Aikido und Judo. Am besten hat mir noch Aikido und Judo gefallen. Was mich interessiert ist, wie ich mich gegen einen Angreifer so verteigen kann, dass ich ihm keine tödlichen Verletzungen zufüge, wie es bei einem Schlag gegen die Schläfe oder einem Tritt gegen den Solarplexus passieren kann. Wie würdet ihr einen Angreifer fernhalten und auf welche Punkte würdet ihr gehen ohne halt den Tod des andren in Kauf zu nehmen? Danke im vorraus für Eure Antworten.

Mfg.

Lino
08-08-2017, 14:12
Aus dem, was du da nennst, dass du trainiert hast, dürftest du doch eigentlich genügend Grundlage haben um dir less-lethal Techniken für SV auszusuchen.

Jeder Knock-Out schlag kann tödlich sein, auch wenn es meistens nicht der Fall ist. Das Einzige, wo es extrem Unwahrscheinlich ist sind die ganzen Hebeltechniken, die es in Aikido, Jiu-Jitsu, Judo, FMA usw. gibt und die sich alle ähneln, weil sie gegen die gleichen Gelenke eingesetzt werden. Die Unterschiede liegen in den Taktiken und den Trainingsmethoden.

Was ist es denn konkret, was du erwartest? Einen sicheren Knock-Out-Schlag, der unter keinen Umständen tödlich sein kann? Das gibt es nicht. Immer, wenn du durch Mechanische Einwirkung, die Körperfunktionen vermindert oder hemmt zum Punkt von Kampfunfähigkeit, gibt es die Möglichkeit die ganz zu stoppen.

Und auch wenn kaum jemand von der direkten Einwirkung eines Low-Kicks stirbt, kann er auf die Straße trotzdem so fallen, dass er sich tödlich verletzt. Passiert zwar selten, aber es passiert.
Im Boxring passiert es fast nie, weil der Boden dafür gebaut ist. Die schwersten KO-Schäden im öffentlichen Raum passieren nicht durch den KO-Schlag selbst sonder vom Aufprall auf den Boden.

zocker
08-08-2017, 14:16
Also im tkd würde sich zb der seitkick zum bein des aggressors mit entsprechenden folgetechniken anbieten - wenn man ihn wirksam beherrscht; aber das gilt ja für alle (einzel)techniken.

Sonst könnte man zb noch weggehen oder -laufen.


Grüsse

Kohleklopfer
08-08-2017, 14:17
Außerdem sind die Umstände entscheidend.
Du kannst dein gegenüber z.b Ausknocken und er fällt unklüglich und knallt mit dem Kopf auf den Bordstein, schon kann er Tod sein, sowas geht schneller als man vielleicht denkt.

Aber als Verteidiger würde ich mir selten sorgen um die Gesundheit des Angreifers machen...das beste was man nach einer SV Situation machen kann (wenn z.b die Schuld etc Unklar ist ) einfach den Ort des Geschehens schnellst möglich zu verlassen. ;)

zocker
08-08-2017, 14:20
...das beste was man nach einer SV Situation machen kann (wenn z.b die Schuld etc Unklar ist ) einfach den Ort des Geschehens schnellst möglich zu verlassen. ;)

Andererseits hat man da dann u.u. das thema der strafbarkeit wg. unterlassener hilfeleistung.


Grüsse

Kohleklopfer
08-08-2017, 14:41
Andererseits hat man da dann u.u. das thema der strafbarkeit wg. unterlassener hilfeleistung.

Das schon, aber wenn man bleibt hat man evtl mal eben eine Anklage wegen schwerer Körperverletzung am Hals. Und die bekommt man als KS'ler sehr schnell.

Gerar
08-08-2017, 14:43
§ 35
Entschuldigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.

So wie schon Kohleklopfer sagte, sich erst keine sorgen um die Gesundheit des Angreifers machen...........
Wenn man in SV Situation sich von vorne Gedanken um den Angreifer mach, sehe ich als komplett falschen Ansatz.
Im SV geht es in erster linie um mich, um meine Gesundheit, um mein Leben, dann kommen dritte (Familie, Bekannten andere Opfer), und ganz ganz am ende, kommt der Angreifer.

Gerar
08-08-2017, 14:48
Andererseits hat man da dann u.u. das thema der strafbarkeit wg. unterlassener hilfeleistung.


Man kann Hilfe leisten und trotzdem weg sein.
Sein Handy nehmen, Hilfe holen, und weg, Situation abwarten und dann wen man sich beruhigt hat, entscheiden was besser ist.

zocker
08-08-2017, 16:10
Man kann Hilfe leisten und trotzdem weg sein.
Sein Handy nehmen, Hilfe holen, und weg, Situation abwarten und dann wen man sich beruhigt hat, entscheiden was besser ist.


Jedenfalls besser als nichts,

Grüsse

big X
09-08-2017, 06:42
das handy unterdrückt immer die nummer?
auch bei anruf einer notfallnummer?

sonst kannst du auch gleich bleiben.

Schnueffler
09-08-2017, 07:44
das handy unterdrückt immer die nummer?
auch bei anruf einer notfallnummer?

sonst kannst du auch gleich bleiben.

Nein, da sieht man die Nummer.

Gerar
09-08-2017, 07:55
das handy unterdrückt immer die nummer?
auch bei anruf einer notfallnummer?
sonst kannst du auch gleich bleiben.

Nicht mit eigenem Handy, sondern mit seinem (wenn der KO ist) anrufen.

Ripley
09-08-2017, 08:20
Nicht mit eigenem Handy, sondern mit seinem (wenn der KO ist) anrufen.Äh ...

Okay, helft mir mal.

Wenn ich jemanden in einer SV-Situation, die ich für mich mit Notwehrlage (in ihrer rechtlichen Bedeutung!) übersetze, kampf- und handlungsunfähig mache, dann sollte es doch auch kein Problem darstellen, wenn ich das bzw. den ggf. erforderlichen Not(arzt)ruf unter meinem Klarnamen mache. (Ich selbst würde in so einem Fall auch flottest die Polizei hinzuziehen.)

Wenn ich dem anderen hingegen einfach so eine reingezimmert habe, dann ist das zumindest für mich keine SV-Situation mehr, sondern eben ein mehr oder minder auf Gegenseitigkeit beruhendes Reinzimmern. Da bin ich dann aber im Bereich Körperverletzung OHNE exkulpierende Notwehr.

Schnueffler
09-08-2017, 08:35
Recht haben und Recht bekommen sind leider oftmals zwei verschiedene Paar Schuhe.

Dann kommen auf einmal die ganzen Brüder von dem Angreifer im Nachgang und behaupten du hättest angefangen, ihn provoziert oder sonst was in der Richtung.

Miyagi
09-08-2017, 08:38
Äh ...

Okay, helft mir mal.

Wenn ich jemanden in einer SV-Situation, die ich für mich mit Notwehrlage (in ihrer rechtlichen Bedeutung!) übersetze, kampf- und handlungsunfähig mache, dann sollte es doch auch kein Problem darstellen, wenn ich das bzw. den ggf. erforderlichen Not(arzt)ruf unter meinem Klarnamen mache. (Ich selbst würde in so einem Fall auch flottest die Polizei hinzuziehen.)

Wenn ich dem anderen hingegen einfach so eine reingezimmert habe, dann ist das zumindest für mich keine SV-Situation mehr, sondern eben ein mehr oder minder auf Gegenseitigkeit beruhendes Reinzimmern. Da bin ich dann aber im Bereich Körperverletzung OHNE exkulpierende Notwehr.
Das Problem ist meist nicht die rechtliche Lage, sondern die Einschätzung des Richters und die Beweislage (die ja durchaus durch falsche Zeugen beeinflusst werden kann).

Ripley
09-08-2017, 08:40
Dann kommen auf einmal die ganzen Brüder von dem Angreifer im Nachgang und behaupten du hättest angefangen, ihn provoziert oder sonst was in der Richtung.
:D
Ich denke, an genau diesem Punkt bin ich als Frau mal echt im Vorteil.
Wieso ich Schmalweib jetzt aus heiterem Himmel auf jemand anderen einprügeln sollte (und rein statistisch sind die meisten Angreifer ja nun mal a) männlich, b) größer und schwerer als ich), das ist nicht sooo einfach zu vermitteln.

Schnueffler
10-08-2017, 10:25
:D
Ich denke, an genau diesem Punkt bin ich als Frau mal echt im Vorteil.
Wieso ich Schmalweib jetzt aus heiterem Himmel auf jemand anderen einprügeln sollte (und rein statistisch sind die meisten Angreifer ja nun mal a) männlich, b) größer und schwerer als ich), das ist nicht sooo einfach zu vermitteln.

Wieder mal der ...Bonus! :-§

Lino
16-08-2017, 13:46
Nein, da sieht man die Nummer.

Man kann ja die SIM-Karte raus nehmen und dann die Notrufnummer wählen.

Schnueffler
16-08-2017, 14:10
Man kann ja die SIM-Karte raus nehmen und dann die Notrufnummer wählen.

Sieht man immer noch die IMEI.

Little Green Dragon
16-08-2017, 14:13
Ähm Nein das geht schon seit 2009 nicht mehr.

Notruf ohne Pin ja ohne Sim nein - u.a. um dem
Missbrauch von Notrufnummern und Scherzkeksen vorzubeugen.

Schnueffler
16-08-2017, 14:25
Ähm Nein das geht schon seit 2009 nicht mehr.

Notruf ohne Pin ja ohne Sim nein - u.a. um dem
Missbrauch von Notrufnummern und Scherzkeksen vorzubeugen.

Das ist mir auch neu. Ich weiß nur, das generell die IMEI dabei mit übertragen wird.

Little Green Dragon
16-08-2017, 18:22
http://www.retter.tv/de/neues-aus-der-industrie.html?ereig=-Deutschland-Notruf-nur-mit-aktivierter-SIM-Karte-im-Handy-moeglich-&ereignis=23213


https://mobil.teltarif.de/notruf-sim-karte-handy/news/34332.html