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Vollständige Version anzeigen : Angeblich Fahrzeug beschädigt



NightFury
07-11-2017, 10:15
...aus der Rubrik geschichten die das Leben schreibt:

Gestern kam ein Schreiben ins Haus... von der Polizei! :ups:
Darauf steht man habe vor 2 Monaten im Zeitraum von Freitag bis Montag Vormittag einen Parkschaden an einem anderen Auto verursacht?!

Wir leben mitten in der Großstadt. Die Parkplatzfluktuation ist hier durchaus auch am Wochenende gegeben. Wir wissen gar nicht mehr ob oder wie oft wir an diesem Wochenende mit dem Auto unterwegs waren und somit ggf. der Verursacher gar nicht sein können. Außerdem ist uns keine Schädigung bewusst.

Wie seht ihr das? Kann man bei einer so schwammigen Tatzeit überhaupt zur Verantwortung gezogen werden?
Wir sind uns sehr sicher das wir keinen Schaden verursacht haben - wollen jetzt aber nicht am Ender der "Buh-Mann" für einen Schaden sein.
Würdet ihr bei der Polizei aussagen oder direkt zum Anwalt (RSV vorhanden). Oder Überhaupt? Meint ihr da kann überhaupt was raus kommen und was würdet ihr machen?

Wir immer schon mal merci für eure Meinungen ;)

Ripley
07-11-2017, 10:29
Anwalt! Direkt!
BEVOR du in irgendeiner Form auf das Schreiben reagierst.
Keine Experimente mit "brav Rede und Antwort stehen, weil ich mir ja nix zuschulden hab kommen lassen"!

Ich spreche da aus Erfahrung ...

zocker
07-11-2017, 10:29
Direkt zum anwalt!

Vorher keine aussage bei der polizei!

Geht ja um unfallflucht, soweit ich verstanden habe.



Grüsse

Edit:

Ripley war schneller.

* Silverback
07-11-2017, 10:30
Wenn RSV vorhanden, würde ich definitiv erstmal zum Anwalt - der kann das alles weitere in die Wege leiten (z.B. Frage nach Zeugen).

Klaus
07-11-2017, 10:54
Zeugen kann jeder der das will "besorgen", bei einem Bekannten von mir waren da bei einem Unfall im Kreisverkehr auf einmal haufenweise Freunde des Beteiligten "zufällig" auch da und haben "alles genau gesehen". Wichtig ist, dass man auch ins Spiel bringt wenn gar keine Beschädigungen am eigenen Fahrzeug vorhanden sind, bzw. keinerlei Lacksplitter oder andere faktische Beweise zum Auto passen. Ein guter Anwalt sollte Knallzeugen die sofort auf zufällig mitgeführten Zetteln das Kennzeichen notiert haben wollen zerlegen können.

NightFury
07-11-2017, 11:58
Ich war tatsächlich gerade auf den Trichter: Wir haben nix getan wir können ja mal zur Vernehmung...

Aber so wie ihr reagiert und das am Ende tatsächlich "Fahrerflucht" sein könnte was dann eine Straftat darstellt bin ich jetzt auch eher skeptisch.

An unserem Fahrzeug ist kein Schaden ersichtlich. Bei den 3 Ein/Auspark Vorgängen die wir getätigt haben waren wir bei 2 davon gemeinsam. Heißt ich kann als Zeuge fungieren.

(Aber stimmt natürlich - da kann es auch gut mal sein das der andere sich welche bis dahin "organisiert" hat).

Frag mich nur wie die davon ausgehen wollen das wir das waren über so einen Zeitraum. . .

Tyrdal
07-11-2017, 12:07
Frag mich nur wie die davon ausgehen wollen das wir das waren über so einen Zeitraum. . .Vielleicht hat sich jemand euer Nummernschild ausgedacht. So wars bei mir auch mal. Ich hab die Polizei allerdings auch ohne Anwalt überzeugen können, da ich zur Unfallzeit beim Training war (was ca 20km vom Unfallort entfernt war) und somit jede Menge Zeugen hatte.

NightFury
07-11-2017, 12:09
Vielleicht hat sich jemand euer Nummernschild ausgedacht. So wars bei mir auch mal. Ich hab die Polizei allerdings auch ohne Anwalt überzeugen können, da ich zur Unfallzeit beim Training war (was ca 20km vom Unfallort entfernt war) und somit jede Menge Zeugen hatte.

Als meine bessere Hälfte den Termin zur Anhörung telefonsich bei der Polizei verschoben hat meinte der verantwortliche Polizist, dass sie vor Ort waren und das aufgenommen haben. Die Adresse ist auch direkt neben unserer Wohnung.

Narexis
07-11-2017, 12:13
Ich war tatsächlich gerade auf den Trichter: Wir haben nix getan wir können ja mal zur Vernehmung...

Aber so wie ihr reagiert und das am Ende tatsächlich "Fahrerflucht" sein könnte was dann eine Straftat darstellt bin ich jetzt auch eher skeptisch.

An unserem Fahrzeug ist kein Schaden ersichtlich. Bei den 3 Ein/Auspark Vorgängen die wir getätigt haben waren wir bei 2 davon gemeinsam. Heißt ich kann als Zeuge fungieren.

(Aber stimmt natürlich - da kann es auch gut mal sein das der andere sich welche bis dahin "organisiert" hat).

Frag mich nur wie die davon ausgehen wollen das wir das waren über so einen Zeitraum. . .

(Ganz egal, ob mit RSV oder ohne.)
Anwalt ist das einzige im Wortschatz enthaltene Wort :). Den kannst Du dann auch mal fragen, um was es bei Dir eigentlich genau geht ;), wie bzw. ob Du ihm die Arbeit erschwerst, wenn Du bis dahin in irgendeiner Weise für Stoff in der Akte gesorgt hast (Schreiben, Aussage, Aktenvermerk nach Vorsprache oder Telefonat,...) und was er von den so häufig getätigten Aussagen wie (sinngemäß) „Ich weiß es nicht mehr genau, ob ich dort in der Nähe war (bzw. kann ich so genau nicht sagen bzw. ich bin da zwar häufiger in der Nähe, aber), ich habe auf jeden Fall nichts bemerkt und keinen Schaden am Auto.“ hält und wie diese Aussage gerne gewertet wird ;). Den kannst Du dann auch gleich fragen, was bzw. welchen Wert es hat, die Lebensgefährtin als Zeugin aufzuführen, die mit Dir im Auto saß oder umgekehrt.

(Nur) Dein Anwalt erhält dann auch einen ganz anderen Einblick als Du ;). Lass Dich aufklären, was dieser scheinbar „kleine“ Vorfall tatschächlich zu bedeuten hat und was er für Folgen haben kann ;).
Ach und informiere Dich, zu welchem Anwalt Du gehst ;).

LG

Vom Tablet gesendet.

Lino
07-11-2017, 12:45
Zeugen kann jeder der das will "besorgen", bei einem Bekannten von mir waren da bei einem Unfall im Kreisverkehr auf einmal haufenweise Freunde des Beteiligten "zufällig" auch da und haben "alles genau gesehen". Wichtig ist, dass man auch ins Spiel bringt wenn gar keine Beschädigungen am eigenen Fahrzeug vorhanden sind, bzw. keinerlei Lacksplitter oder andere faktische Beweise zum Auto passen. Ein guter Anwalt sollte Knallzeugen die sofort auf zufällig mitgeführten Zetteln das Kennzeichen notiert haben wollen zerlegen können.


Es kann aber nicht jeder Zeugen besorgen die Zuverlässig sind.
Vor allem nicht mehrere. Die tendieren nämlich dazu übereinstimmende Aussagen zu haben. Nichts ist eigentlich unglaubwürdiger. Und ganz ehrlich, wer will vor ZWEI MONATEN genau gesehen haben, dass ein Auto ein Anderes beim Ausparken berührt und zerkratzt hat. Selbst wenn sie von der Entfernung VIELLEICHT erkennen können, dass es eine Berührung gegeben haben soll - Stoßstange gegen Stoßstange kann es z.B. - ist es keine Garantie, dass es einen Schaden gibt. Und selbst wenn es einen Schaden gibt, haben die gesehen, dass er gerade DA entstanden ist - oder gibt es überhaupt an beiden Autos übereinstimmende Spuren?
So was lässt sich ja mit akribischer Logik zerpflücken.

Übrigens:
90% aller Strafverfahren werden mit der Aussage des angeklagten als wichtigstes Beweismittel geführt ...

Meine Taktik wäre auch: Wenn sie mich beschuldigen wollen, sollen die das tun. Ich muss nichts dazu sagen. Dann Anwalt Akteneinsicht beantragen lassen und mal sehen, was für einen Quatsch sie da zusammengebraut haben und auf dieser Grundlage weiter verfahren.

Ripley
07-11-2017, 13:11
Ich war tatsächlich gerade auf den Trichter: Wir haben nix getan wir können ja mal zur Vernehmung...
Aber so wie ihr reagiert und das am Ende tatsächlich "Fahrerflucht" sein könnte was dann eine Straftat darstellt bin ich jetzt auch eher skeptisch.

Zu Recht.

Und eine entsprechende Verurteilung ist gleich auf mehreren Ebenen sehr schmerzhaft.
Da kommen nämlich zum Strafbefehl noch Fahrverbot, Punkte in Flensburg und natürlich das Begleichen des gegnerischen Schadens hinzu.
Übrigens: auch Geldstrafen sind Vorstrafen ...

Nochmal: Anwalt!
Egal, ob Rechtschutzversicherung oder nicht. Verurteilung kommt teurer.

Ggü. der Polizei Klappe halten! Höchstens Personendaten.

zocker
07-11-2017, 13:15
... natürlich das Begleichen des gegnerischen Schadens hinzu. ...

m.w. hat die kfz-haftpflichtversicherung des unfallflüchtigen versicherungsnehmers u.u. das recht, vom versicherungsnehmer die durch die vericherung an den geschädigten geleisteten zahlungen zurückzufordern.


grüsse

Billy die Kampfkugel
07-11-2017, 15:46
Man kann aus so etwas eine Fahrerflucht stricken und alleine deshalb würde ich zum Anwalt gehen. Der kann das Ganze vernünftig sortieren, bevor man sich in etwas hineinreitet.

Klaus
07-11-2017, 17:09
Ich entnehme aus der Beschreibung, dass die Polizei das von Anfang an, also unmittelbar nach dem Vorfall, aufgenommen hat. Und dass es nur 2 Monate gedauert hat bis der Brief von der Staatsanwaltschaft kam.

Beliebtes Spiel, man hat selbst einen Parkrempler verursacht weil man rückwärts gegen einen Kübel gefahren ist. Damit man nicht selbst zahlt, stellt man sich dann unmittelbar an ein Fahrzeug hinter einem, berührend oder mit nem Zentimeter Abstand. Ruft dann die Polizei, und sagt dann "schauen sie mal, der hat mir die Stoßstange reingedrückt und ist dann einfach abgehauen!".

Hier ist es Pflicht, einen Fachanwalt der sowas jeden Tag hat einzuschalten, weil der genau weiss wie er vorgehen muss. Mehr schreibe ich mal nicht.

NightFury
07-11-2017, 17:36
Ich entnehme aus der Beschreibung, dass die Polizei das von Anfang an, also unmittelbar nach dem Vorfall, aufgenommen hat. Und dass es nur 2 Monate gedauert hat bis der Brief von der Staatsanwaltschaft kam.


Nein, das habe ich dann wohl etwas unklar formuliert.
Die Polizei hat sich bei uns gemeldet und uns den Termin zur "Zeugen"-Befragung mitgeteilt.

Erst jetzt im Telefonat hat sich rausgestellt, dass wir die jenigen laut Polizei sind, die den Schaden am anderen Auto verursacht haben.


Der Zeitraum in dem der Schaden wohl passierte ist mit einem ganzen Wochenende angeben...

Meine vermutung ist ähnlich wie du (Klaus) sagtest.
Ohne arglist zu vermuten:
Person geht zu Fahrzeug, sieht schaden, sieht Parkendes Auto, ruft Polizei und sagt das is irgendwann in den letzten 3 Tagen passiert.

....
....
Vorhin mit der RSV und deren internen Anwälten gesprochen: Hingehen, Adresse abgeben, sagen das man keinen Schaden am eigenen Auto bemerkt hat und weitere Aussagen nicht tätigen. Erst wenn es wirklich zu einer Anklage ect kommen sollte den Anwalt einschalten.
Das wäre wohl das Prozedere (zu minderst müssen wir es wahrscheinlich so machen weil sonst die RSV sich rauswinden wird :P - wenn sie es schon so von uns "wünschen")

zocker
07-11-2017, 18:05
...
Vorhin mit der RSV und deren internen Anwälten gesprochen: Hingehen, Adresse abgeben, sagen das man keinen Schaden am eigenen Auto bemerkt hat und weitere Aussagen nicht tätigen. Erst wenn es wirklich zu einer Anklage ect kommen sollte den Anwalt einschalten.
Das wäre wohl das Prozedere (zu minderst müssen wir es wahrscheinlich so machen weil sonst die RSV sich rauswinden wird :P - wenn sie es schon so von uns "wünschen")


:kaffeetri


grüsse

zocker
07-11-2017, 18:17
will mal nicht so böse sein:


1)
sobald ein ermittlungsverfahren wg. unfallflucht gegen dich, wie offensichtlich vorliegend, eingeleitet ist, ist deine rsv eintrittspflichtig, soweit der verkehrsrechtsschutzbereich dort überhaupt abgedeckt ist.

2)
du hast, vorbehaltlich sonderregelungen, freie anwaltswahl, d.h. du musst nicht einen von der rsv vorgeschlagenen ra beauftragen.
der ra wird normalerweise auch die kostendeckungszusage bei der rsv für dich beantragen.

3)
wie ripley schon geschrieben hat, werden die anwaltskosten, selbst wenn die rsv diese nicht übernehmen müsste, vsstl. günstiger kommen, als die unangenehmen folgen, wenn was (zunächst) selbstgebasteltes in die hose geht.
ich würde daher mit dem ´rumgeeiere aufhören.

4)
es muss natürlich jeder so machen, wie er meint.


grüsse

Narexis
07-11-2017, 18:34
Vorhin mit der RSV und deren internen Anwälten gesprochen: Hingehen, Adresse abgeben, sagen das man keinen Schaden am eigenen Auto bemerkt hat und weitere Aussagen nicht tätigen.
Mal so 'ne blöde Frage:
Du hast dem "internen" Anwalt ein Mandat erteilt und er hat Dich dahingehend beraten und Dir gegenüber somit auch sämtliche Pflichten?
Was war das denn für ein Anwalt und womit setzt er sich hauptsächlich auseinander?

(Wirklich überraschend, dass die Versicherung Dir rät, sie nicht zu beanspruchen, ist es nicht... Wie und wieso sollte sich die Versicherung denn "rauswinden" können, wenn Du sie beansprucht, weil Du einen Anwalt kontaktierst und ihm ein Mandat erteilst? (Steht da was im Vertrag und was ist alles abgedeckt? Selbst wenn Du es zahlst, würde ich mich an Deiner Stelle fragen, was Dir wichtiger ist...) Dir ist schon klar, als was Du geführt bzw. vernommen wirst?
Hat er Dir am Telefon wenigstens erklärt, was das für Dich bedeutet und was für Konsequenzen Dein Handeln haben kann?

Bist Du denn wenigstens der Meinung, dass es die Versicherung irgendwie interessiert, was bei Dir am Schluss hinten rauskommt, solange Du Deine Beiträge zahlst und sie nicht beanspruchst?

Es gibt den besten Anwalt und den erstbesten, zu dem Deine RSV Dich verbindet oder sogar den erstbesten, der Dich (noch) nicht einmal vertritt. Welchen Du wählst, liegt in Deinen Händen und die drei müssen nicht immer eine Person sein.)

LG

Vom Tablet gesendet.

NightFury
07-11-2017, 22:28
Komme gerade aus dem Training... Antworte morgeb früh gern nochmal ausführlich.
Der Vertrag sieht zunachst die Beratung an der Hotline vor. Dort sitzen zu den jeweiligen Bereichen Fachanwälte.



Gesendet von meinem LG-H818 mit Tapatalk

NightFury
08-11-2017, 09:30
Moin, moin,
also ich versuche hier nochmal kurz darauf einzugehen.

Die Halterin ist meine bessere Hälfte insofern hat sie diese Einladung bekommen. In dem Schriftstück der Polizei steht "Ladung als Zeugin" und nicht das sie als Tatverdächtige eingeladen ist. Insofern kann ich verstehen das die RSV da noch nicht gleich den Staranwalt von München bezahlen will.

Der Anwalt der RSV zu dem wir vermittelt wurden ist für KFZ Themen zuständig (meine annahme: Fachanwalt des Themas - ob vielleicht nicht noch ein Strafrechtler zu befragen ist, das frage ich mich inzwischen ein wenig).

Der Vorfall ist jetzt über 4 Wochen zurück und der Zeitraum in dem es angeblich passiert ist erstreckt sich über 3 Tage.
Wir beide kommen als Fahrer in Frage sind uns aber nichts bewußt und auch noch bei so gut wie allen Fahreten gemeinsam unterwegs gewesen.

Ich glaube, dass das Ding im Sand verläuft...

Ach ja, der Anwalt hat uns quasi nur "Erstberaten" ein tatsächliches Mandat oder ähnliches liegt nicht vor und sobald gegen einem von uns offiziell ermittelt wird haben wir auch sofort das Recht uns einen Anwalt zu nehmen.


Habe ich jetzt was wirklich wichtiges übersehen?
Wenn meine Lebensgefährtin dort hin geht und jediglich mitteilt das sie keinen Schaden am Auto wahrgenommen hat und sonst nichts sagt sehe ich das Thema für erledigt. Da ich davon ausgehe das die Beweislage äußerst dünn ist und der Strohhalm nun die Befragung ist an dem sich die Polizei klammert.

PS: Ich finds toll das ihr mich so tatkräftig unterstützt! :p

MasterKen
08-11-2017, 11:06
. im Zeitraum von Freitag bis Montag Vormittag einen Parkschaden an einem anderen Auto verursacht?!


Zeitraum ein ganzes Wochenende. LoooL :D:cool:

zocker
08-11-2017, 11:39
... Ich glaube, dass das Ding im Sand verläuft...


:halbyeaha


Grüsse

Ripley
08-11-2017, 12:40
Habe ich jetzt was wirklich wichtiges übersehen?
Wenn meine Lebensgefährtin dort hin geht und jediglich mitteilt das sie keinen Schaden am Auto wahrgenommen hat und sonst nichts sagt sehe ich das Thema für erledigt. Da ich davon ausgehe das die Beweislage äußerst dünn ist und der Strohhalm nun die Befragung ist an dem sich die Polizei klammert.

Auf der Wache ...
PM Meiermüllerschulze: "Ach, Frau Nightfury, dann haben Sie ja sicher nichts dagegen, wenn wir uns Ihren Wagen mal genauer ansehen, nicht wahr?!"
Frau Nightfury: "..." (Was willste da schon gegen sagen?)

Und schwupps, seid ihr dran.

Konkret haben mich seinerzeit (Anfang 90er Jahre) Abriebspuren (!) an der Stoßfängergummiauflage eines 15 Jahre (!) alten Wagens Kopf und Kragen gekostet.
Und bis heute bin ich der Überzeugung (zwar zum angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Ort gewesen zu sein, aber) den mir angelasteten Unfall/Schaden NICHT verursacht zu haben. Nützt(e) nur nix.

Was nochmal ist so schwierig zu verstehen am vielfach gegebenen Rat, von Anfang an einen (GUTEN) Anwalt einzubinden?

Lino
08-11-2017, 13:33
Von Anfang an die Klappe halten, was ein Grundrecht ist - uns sehen, ob die überhaupt was zusammenkriegen, womit man den Anwalt beauftragen kann.


@In dem Schriftstück der Polizei steht "Ladung als Zeugin"

Eigentlich ein beschissener Trick - das will man nämlich einerseits den Druck machen, dass man aussagt, weil man das als Zeuge dazu verpflichtet ist, dann wenn genug gesagt ist, wird umgedreht und man ist beschuldigt. Wieder: Wichtigstes Beweismittel in 90% Fällen die Aussagen des Beschuldigten.

Zum Glück kann man nicht dafür belangt werden, ein schlechtes Gedächtnis zu haben.
"Korrekt. Mein Auto war an dem Tag da geparkt. Wenn an dem Tag was Ungewöhnliches passiert wäre, würde ich mich daran erinnern ... mehr kann ich nicht dazu sagen. Worauf basieren sie denn ihre Annahmen."
"Dürfen wir gegenwärtig nicht sagen."
"Dann kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen. Haben Sie sonst noch fragen?" (Die ich eh nicht beantworten werde).

Macabre
08-11-2017, 13:44
Das Zeugen Gesetz wurde erst kürzlich geändert:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

;)

xrune
08-11-2017, 14:08
Was ich an der RSV nicht verstehe ist halt das ganze Brimborium was da veranstaltet wird.
Vorallendingen „interne RA“, die an der Hotline sitzen?
Also ich kenn das eigentlich von meiner RSV nur so:
-Du gehst zum Anwalt Deiner Wahl
-Legst Dein Kärtchen mit den Vers.daten vor
-Kriegst Deine Beratung
-Erteilst das Mandat oder auch nicht
-Zahlst Deine Selbstbeteiligung nach Erhalt der Aufforderung dieses zu tun

* Silverback
08-11-2017, 14:09
...

Zum Glück kann man nicht dafür belangt werden, ein schlechtes Gedächtnis zu haben.
"Korrekt. Mein Auto war an dem Tag da geparkt. Wenn an dem Tag was Ungewöhnliches passiert wäre, würde ich mich daran erinnern ... mehr kann ich nicht dazu sagen. Worauf basieren sie denn ihre Annahmen."
"Dürfen wir gegenwärtig nicht sagen."
"Dann kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen. Haben Sie sonst noch fragen?" (Die ich eh nicht beantworten werde).

Ok, der ist gut :halbyeaha :D

NightFury
08-11-2017, 16:35
Auf der Wache ...
PM Meiermüllerschulze: "Ach, Frau Nightfury, dann haben Sie ja sicher nichts dagegen, wenn wir uns Ihren Wagen mal genauer ansehen, nicht wahr?!"
Frau Nightfury: "..." (Was willste da schon gegen sagen?)

Und schwupps, seid ihr dran.

Konkret haben mich seinerzeit (Anfang 90er Jahre) Abriebspuren (!) an der Stoßfängergummiauflage eines 15 Jahre (!) alten Wagens Kopf und Kragen gekostet.
Und bis heute bin ich der Überzeugung (zwar zum angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Ort gewesen zu sein, aber) den mir angelasteten Unfall/Schaden NICHT verursacht zu haben. Nützt(e) nur nix.

Was nochmal ist so schwierig zu verstehen am vielfach gegebenen Rat, von Anfang an einen (GUTEN) Anwalt einzubinden?

"Ich bin mit den öffentlichen Verkerhsmitteln da und außerdem klingt das so als wäre ich der Tatverdächtige und nicht der Zeuge." Und wenn ist das was für die SpuSi"

Sorry das es dir so erganen ist - hoffe das wird bei uns nicht der Fall.


Das Zeugen Gesetz wurde erst kürzlich geändert:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

;)

Danke! Schau ich heute Abend mal rein.


Was ich an der RSV nicht verstehe ist halt das ganze Brimborium was da veranstaltet wird.
Vorallendingen „interne RA“, die an der Hotline sitzen?
Also ich kenn das eigentlich von meiner RSV nur so:
-Du gehst zum Anwalt Deiner Wahl
-Legst Dein Kärtchen mit den Vers.daten vor
-Kriegst Deine Beratung
-Erteilst das Mandat oder auch nicht
-Zahlst Deine Selbstbeteiligung nach Erhalt der Aufforderung dieses zu tun

Bei unserer ist das wohl anders. Ich kenne aber keine RSV die dir einen Anwalt bezahlt wenn du erstmal "ganz unschuldig" als Zeuge geladen wirst.
Kannst mir gerne schreiben bei welcher du bist und ich überlege mir zu wechseln :P


"Sich an nichts mehr erinnern zu können" ist ja bei über 4 Wochen durchaus legitim und somit wird die Zeugenaussage auch inhaltslos - aber der Pflicht nachgekommen.
:halbyeaha

xrune
08-11-2017, 16:58
Ein Beratungstermin kann ich immer machen, also pro Angelegenheit einen.
Deshalb Selbstbeteiligung, hält die Leute davon ab wegen jeder Kleinigkeit los zu rennen.
Ist in Deinem Fall aber anders gelagert, Verkehrsdelikt etc. ..., haben Dir andere schon genug zu geschrieben.

zocker
08-11-2017, 17:09
... " ... Und wenn ist das was für die SpuSi" ...

ich hoffe für dich, dass bei dir nicht diese soko zuständig ist, insbesondere hinsichtlich spusi: ...

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... "ganz unschuldig" als Zeuge geladen wirst. ...

... und dir eine solche gerichtsvehandlung erspart bleibt:

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stichwort bei min. 3:58: "einspruch! das zeugenhemd ist nicht konkret."


grüsse

Narexis
08-11-2017, 19:52
"Ich bin mit den öffentlichen Verkerhsmitteln da und außerdem klingt das so als wäre ich der Tatverdächtige und nicht der Zeuge." Und wenn ist das was für die SpuSi"

Sorry das es dir so erganen ist - hoffe das wird bei uns nicht der Fall.
Mit derartigen Äußerungen - insbesondere den neunmalklugen (von Laien) - oder auch denen von Lino würde ich mal zu einem Anwalt gehen und ihn fragen, was er davon hält bzw. wie diese gerne gewertet werden... Frag ihn doch einfach mal, wie derartige Aussagen - sinngemäß: Ja, ich war dort, aber ich habe überhaupt nichts bemerkt und keinen Schaden entdeckt. (Noch besser: Natürlich hab ich an dem Wochenende auch das Auto bewegt und ausgeparkt, aber dabei ist nie was passiert (bzw. habe ich nichts bemerkt).) - gewertet werden, wenn's blöd läuft oder was er davon hält. (Du bist der Meinung, es wäre hilfreich, wenn die Akte nicht leer ist, sondern klassische Schutzbehauptungen enthält und ggf. sogar manche Punkte oder Zusammenhänge bestätigt werden?)

Naja, es geht ja nicht um Dich, sondern Deine Freundin :p.


Wie dem auch sei, viel Erfolg und eine ganze Menge Glück. Es liegt an euch und noch deutlicher kann man es langsam nicht mehr sagen. Hoffentlich spart ihr nicht am falschen Ende und Deine Vermutung/Hoffnung bewahrheitet sich :).
(Ich hab mit dem Verkehrsrecht allerdings auch nichts am Hut und folgere lediglich aus meine Rechtsgebieten und persönlichen Erfahrungen bzw. Erlebnissen und Erzählungen... Andererseits will ich auch in keinster Weise irgendwie beratend tätig werden, sondern Dich lediglich ein Bisschen zum Reflektieren einladen :).)

(/e: Du folgerst bzw. vermutest ziemlich viel ;). Hoffen wir mal, dass Du Deinen Folgerungen genug vertraust, um die Konsequenzen zu tragen und es in Deinem Sinne ausgeht :).)

LG

Vom Tablet gesendet.

Klaus
08-11-2017, 20:09
Der Knackpunkt sollte - bei korrekter Verhandlung - sein, dass der Tatzeitpunkt nicht mal exakt angegeben werden kann, und es offenbar keinen Zeugen gibt der sagt er habe den genauen Vorgang zu diesem Zeitpunkt beobachtet. Dafür braucht man aber Akteneinsicht, also Anwalt. Ein Haufen Fahrzeuge haben von irgendwann Abriebspuren, aber die müssten gesichert und per Gutachten mit der Stoßstange des anderen Fahrzeug verglichen werden. Nur wenn die materialtechnisch identisch sind, ist das ein klares Indiz, wenn nicht ist es sogar ein Gegenbeweis. Ein Anwalt sollte Augenscheinbeweise ala "sieht man doch" zerpflücken, wenn da nichts gesichert und begutachtet wurde. In Trivialfällen, also wo die Fahrzeuge ineinander verkeilt auf der Fahrbahnstehen mit Glassplittern, sichtbaren Schäden und Co., kann man sich sicher nicht rausreden, aber bei Parkremplern ohne Zeugen und größeren Schäden die aufgrund von Fotos klar zueinander passen ?

Ohne Anwalt kommt man aber eventuell in Teufels Küche, also ein richtiges Beratungsgespräch mit einem neutralen Anwalt der exakt diesen Fall ansieht sollte man schon mitnehmen.

* Silverback
09-11-2017, 01:54
@ Narexis: 1+ :halbyeaha

@ TE: Noch deutlicher kann man es eigentlich nicht sagen: KEINE EXPERIMENTE.

Oder anders: "Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance"!

Heißt: Nicht experimentieren, sondern aus den Anregungen hier lernen ... und einen Anwalt nehmen (der wird dafür bezahlt es richtig zu machen (und hat darin Erfahrung)).
Alles andere ist IMHO (russisch) Roulette.

Viel Erfolg.

NightFury
28-11-2017, 13:12
Kleines Update:

Unfallflucht wurde fallen gelassen und wird jetzt im Rahmen des OWiG behandelt.

Das heißt wir werden dann wohl mit dem juristischen Beistand anfangen.

Grüße!
NF

Ripley
29-11-2017, 07:18
Der erste Satz erschließt sich mir zwar nur begrenzt (was wird deiner Frau denn nun vorgeworfen?), aber Anwalt ist ... richtig.
(Das war die am wenigsten sarkastische Variante, derer ich fähig bin)

NightFury
29-11-2017, 09:15
Das wissen wir noch nicht.