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Vollständige Version anzeigen : Souvenirs aus Japan: Kusarigama & Manriki-Kusari verboten oder Mitnahme möglich?



Milton Saturday
15-01-2018, 06:09
Ich hatte diesen Beitrag ursprünglich im Japan Forum gepostet - da sieht es aber keiner. 😂

Ich bin noch bis morgen in Japan und möchte folgende Gegenstände nach München mitbringen (nicht im Handgepäck) - sind diese ähnlich wie Nunchakus oder Gummiwurfsterne komplett verboten?

1. Kusarigama (Eine unscharfe HolzSichel mit einer 3 meter langen Kette und einem Holz Gewicht)
2. Manriki-Kusari (Kette mit 2 Metall Gewichten an den Enden)

Danke für konkrete Informationen

MasterKen
15-01-2018, 11:15
Kannst du das nicht getrennt/auseinandergebaut transportieren, dann wären es nur ne Kette, Gewichte und ne Holzsichel?

Ich denke unsere Waffengesetze sind nicht so eindeutig formuliert, das dir da irgendwer ne Absolution erteilen kann. Es hängt immer an dem einzelnen Beamten der dir das wegnimmt oder eben nicht.
Rein theoretisch sind das ja Sportgeräte zur Ausübung des Sports, so wie ein Tonfa auch. Ob das der Beamte der dich kontroliert auch so sieht ist ne andere Frage :-)

Münsterländer
15-01-2018, 11:20
Moin,

also, Waffen mit Kette sind m.E. immer hochproblematisch wegen der Formulierung in Anlage 2 des Waffengesetzes.

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)

Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Wenn man bereits Nun-Chakus ausdrücklich als Würgewaffe einstuft (m.E. eine durchaus diskutable Sicht) wird die Polizei da bei Waffen mit meterlangen Ketten vermutlich nicht zu einer anderen Sichtweise kommen.

(was auch immer man davon halten mag, schließlich kann ich Ketten auch im Baumarkt kaufen, aber egal)

Grüße

Münsterländer

Tyrdal
15-01-2018, 11:34
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings möchte ich vor den Baumarktketten warnen, da diese in der Regel weder verschweißt noch vernietet o.ä. sind.

Münsterländer
15-01-2018, 11:41
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Allerdings möchte ich vor den Baumarktketten warnen, da diese in der Regel weder verschweißt noch vernietet o.ä. sind.

Zugegeben;)

aber es zeigt trotzdem die... sagen wir mal Inkonsequenz deutscher Waffengesetzgebung.:biglaugh:

- DAS (Kette mit Gewichten) ist eine Würgewaffe!"
- mh, ok, und die Kette dahinten im Baumarkt?
- DAS ist eine Kette!
- okeeeee.......

Als Waffenscheininhaber kenne ich da noch manch anderes witziges Beispiel...
Muss man m.E. nicht immer verstehen.

Sollte man aber trotzdem beachten, wenn man keinen Ärger will.

Grüße

Münsterländer

Schnueffler
15-01-2018, 11:43
Hier hast du sogar einen passenden Festellungsbescheid des BKA dazu:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/091013FbZ115KyoketsuShogei.html?nn=51296
Damit hast du einen verbotenen Gegenstand.

Milton Saturday
15-01-2018, 11:50
Moin,

also, Waffen mit Kette sind m.E. immer hochproblematisch wegen der Formulierung in Anlage 2 des Waffengesetzes.

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)

Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Wenn man bereits Nun-Chakus ausdrücklich als Würgewaffe einstuft (m.E. eine durchaus diskutable Sicht) wird die Polizei da bei Waffen mit meterlangen Ketten vermutlich nicht zu einer anderen Sichtweise kommen.

(was auch immer man davon halten mag, schließlich kann ich Ketten auch im Baumarkt kaufen, aber egal)

Grüße

Münsterländer

Demnach dürften Gummiwurfsterne doch erlaubt sein:

1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Ich schau mal ob ich die kette vom kama (sichel) abmachen kann. Ich habe auch eine echte kama dabei aus einem japanischen Baumarkt. Da mache ich mir keine Sorgen.

Danke für den Link.

MasterKen
15-01-2018, 12:02
das Problem ist doch, das der Zweck des Gegenstandes bestimmt ob es eine Waffe ist oder nicht.
Bei der Kette mit Gewichten ist es ein Metejor, der zum Jonglieren gedacht ist.
https://www.youtube.com/watch?v=00Bf5oERxpY
und
https://www.youtube.com/watch?v=YJ3dlYCylvs

Münsterländer
15-01-2018, 12:07
das Problem ist doch, das der Zweck des Gegenstandes bestimmt ob es eine Waffe ist oder nicht.
Bei der Kette mit Gewichten ist es ein Metejor, der zum Jonglieren gedacht ist.
https://www.youtube.com/watch?v=00Bf5oERxpY

Ja schon, aber wie der jeweils beteiligte Beamte den Zweck beurteilt.....
ich sage nur Vorsicht.

Und insbesondere (geht jetzt über die Frage des TE hinaus) wenn man mit dem gleichen Gegenstand wie in dem Video auf dem Weg zu einem Kampfkunst-Dojo ist, ist die Einschätzung als Waffe (und sei es nur eine Übungswaffe) vermutlich schnell(er) getroffen.:D

Grüße

Münsterländer

Schnueffler
15-01-2018, 13:52
Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?

Milton Saturday
15-01-2018, 14:05
Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?

Wo genau?
Du meinst das gilt als würgewaffe wie ein Nunchaku?

Schnueffler
15-01-2018, 14:37
Wo genau?
Du meinst das gilt als würgewaffe wie ein Nunchaku?


Hier hast du sogar einen passenden Festellungsbescheid des BKA dazu:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/091013FbZ115KyoketsuShogei.html?nn=51296
Damit hast du einen verbotenen Gegenstand.

Der Feststellungsbescheid des BKA aus dem Link.

Münsterländer
15-01-2018, 14:43
Ihr habt aber oben schon den Link gelesen, dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handelt, auch wenn die Klinge stumpf ist?

Falls du (auch) mich meinst:
ja natürlich. Das Thema Kusarigama ist für mich durch (bzw. war es ja im Grunde schon aus der Formulierung in Anlage 2).

Aber es wurde ja weiter über "Gewicht mit Kette" (ob nun Manriki-Kusari, Meteorhammer oder (sportlich) Meteor) gesprochen.
Das ist meiner Meinung nach auch eine verbotene Waffe, wenn es denn überhaupt als Waffe angesehen wird, und nicht etwa als Sportgerät.
Wie würdest du das sehen?

Grüße

Münsterländer

Schnueffler
15-01-2018, 14:47
Kommt drauf an, als was es beworben wird und auf die genaue Beschaffenheit.

Milton Saturday
15-01-2018, 14:50
Der Feststellungsbescheid des BKA aus dem Link.

Danke für die info. Ich mach die kette unbedingt weg. Beim mariki geht das nicht.

Würde unerlaubtes einfach nur eingezogen werden, oder blüht mir ernsthafter Ärger wegen Waffenschmuggel o. Ä.
Ich möchte eigentlich nicht wegen einem holzspielzeug vorbestraft werden. Oder wegen einer Kette. Beim Nunchaku nehme ich nur die Hölzer mit, weil die 8eckig sind. Könnte auch ein tanto-bokuto o. Ä. Sein.

Schnueffler
15-01-2018, 18:38
Ich kenne Staatsanwaltschaften, die eine Strafe von 5.000€ gefordert und auch vor Gericht bekommen haben, weil jemand ein altes Butterflymesser im Schrank hatte. War bei ner Durchsuchung in ner anderen Sache und das Waffenverfahren wurde abgetrennt verhandelt.

Münsterländer
16-01-2018, 08:04
Ich kenne Staatsanwaltschaften, die eine Strafe von 5.000€ gefordert und auch vor Gericht bekommen haben, weil jemand ein altes Butterflymesser im Schrank hatte. War bei ner Durchsuchung in ner anderen Sache und das Waffenverfahren wurde abgetrennt verhandelt.

:ups:
Das finde ich schon recht grob. Weißt zu zufällig, ob das ein "unbescholtener Bürger" war, oder jemand mit (vielleicht sogar einschlägigen) Vorstrafen?

Das absolute Verbot von Butterflys ist auch so etwas, was ich nicht wirklich verstehe. Gibt m.E. bedeutend "gefährlichere" Messer (von Schwertern u.ä. gar nicht zu reden). But anyway.
Mir kommt so was eh nicht ins Haus. a) brauch ichs nicht und b) bin ich meinem Jagdschein nicht böse:D

Grüße

Münsterländer

Schnueffler
16-01-2018, 10:13
Waffenrechtlich war es ein unbescholtener Bürger.
Hatte halt andere Lieblichkeiten und auch so sein Verhalten hat wohl dazu beigetragen.