Vollständige Version anzeigen : Politics: Schutz des Begriffs Wuwei & Abmahnung
FireFlea
01-02-2018, 19:04
https://tqj.de/abmahnung-droht-fuer-den-gebrauch-von-wuwei-qigong/
s. Link "Abmahnung droht für den Gebrauch von „Wuwei Qigong“
ohne Worte....
* Silverback
01-02-2018, 20:15
... s. Link "Abmahnung droht für den Gebrauch von „Wuwei Qigong“
ohne Worte....
Hab's grad mal gegoogelt: "Wuwei Qigong" ist tatsächlich ne eingetragene Wortmarke, das ist richtig.
Allerdings, gibt's da durchaus einige Wege, wie man mehr oder weniger elegant darumherumkommen kann :)!
Wenn allerdings jemand diesen Begriff seit mehr als 10 Jahren benutzt und das mit Dokumenten schlüssig beweisen kann,
könnte er auch ältere Rechte geltend machen (per Markenanfechtung/ Gerichtsweg (was allerdings lange dauert)).
Aufpassen sollte man allerdings allemal,
das Markenrecht ist recht knifflig
(und Abmahnanwälte lauern überall :mad:)
P.S. (Nachtrag): evevev. kann man bei dem DPMA noch eine Beschwerde einlegen,
weil es sich um einen beschreibenden (freihaltungsbedürftigen) Begriff handelt.
Mein Tipp: Diesen Weg würde ich aber nur mit einem, auf Patentrecht spezialisierten Anwalt gehen (und der kostet halt auch Geld).
P.P.S.: Dass der Markeninhaber T.R. allerdings möglicherweise nicht zu der geldgierigsten Sorte gehört, wird IMHO daran deutlich, dass er in dem besagten Fall erstmal eine (kostenneutrale) Vorwarnung ausgesprochen hat; mit nem bösartigen Anwalt geht das auch anders :ups:.
Glückskind
01-02-2018, 20:53
Hab's grad mal gegoogelt: "Wuwei Qigong" ist tatsächlich ne eingetragene Wortmarke, das ist richtig.
Allerdings, gibt's da durchaus einige Wege, wie man mehr oder weniger elegant darumherumkommen kann :)!
Was im Wing Chun Zirkus zu allerlei "lustigen" Schreibweisen geführt hat.
Es dürfte mWn bereits reichen wenn man statt "Wuwei Qigong" "Wu wei Qi Gong" schreibt.
P.P.S.: Dass der Markeninhaber T.R. allerdings möglicherweise nicht zu der geldgierigsten Sorte gehört, wird IMHO daran deutlich, dass er in dem besagten Fall erstmal eine (kostenneutrale) Vorwarnung ausgesprochen hat; mit nem bösartigen Anwalt geht das auch anders :ups:.
Wenn es also nicht aus Geldgier geschieht, was bleibt dann als Erklärungsansatz? Hat da einfach jemand Pech beim Denken gehabt?
Diese Leute auf dem Patentamt - denken die nach bei sowas?
* Silverback
02-02-2018, 07:48
Was im Wing Chun Zirkus zu allerlei "lustigen" Schreibweisen geführt hat.
Es dürfte mWn bereits reichen wenn man statt "Wuwei Qigong" "Wu wei Qi Gong" schreibt.
Leider NÖ!
Wenn es also nicht aus Geldgier geschieht, was bleibt dann als Erklärungsansatz? Hat da einfach jemand Pech beim Denken gehabt?
Da gibt's durchaus ne Menge vorstellbarer Gründe, warum so was passiert (ehrenhafte und weniger solche :( ).
Und auch ganz banale: Da die Markeneintragung (aus welchen anderen Inspirationen heraus) auch Geld kostet (ohne Markenanwalt, also selbst initiiert (wofür die Eintragung des Markeninhabers als Ansprechpartner schon schließen lässt) alleine 300,- Euronen.
Diese Leute auf dem Patentamt - denken die nach bei sowas?
Ich frag nochmal. "Wuwei" - " Nichthandeln im Sinne von „Enthaltung eines gegen die Natur gerichteten Handelns“." Ausnahmsweise bietet WP mal eine einigermaßen brauchbare Definition. Also: Wie kommt man auf die Idee, QiGong-Übungen mit diesem Begriff zu erweitern? Und das dann auch noch schützen zu lassen? Was soll das aussagen?
Und der Beamte oder wer immer das entscheidet: Prüft der nicht, inwieweit hier ein vielgebrauchter Begriff einen Schutzstempel kriegt, den er nicht verdient hat?
Was wäre, wenn ich mein Zeug "Atem-QiGong" nennen würde (ebenso sinnfrei!) und diesen Begriff schützen lassen möchte? Geht das durch? Und ich verklage dann jeden, der den Begriff "Atem" im Zusammenhang mit "QiGong" benutzt??
Die Frage ist aber, ob man Begriffe überhaupt schützen kann, die seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten Eigennamen sind, und nicht das Produkt eigenen Marketings. Döner-Spiess, Bœuf Stroganov, Bismarck-Hering, das kann man ja mal versuchen zu schützen. Ich denke man muss nur nachweisen dass dem so ist (das kann schwierig werden ohne z.B. Druckerzeugnisse wo der Name verwendet wird die zuverlässig datierbar sind), und kann die Marke dann löschen lassen. Das ist aber ein juristischer Vorgang den man nicht einfach überspringen kann.
Ich finde allerdings, dass der Mitarbeiter des Amts hier keine gute Arbeit geleistet hat. Simples Googeln nach dem Begriff fördert schon diverse Videos zu Tage, die viel älter sind, und die nichts mit der Schule oder ihrem Besitzer der den Antrag gestellt hat zu tun haben. Wie man dann die Marke erteilen kann ist mir schleierhaft, ich kenne aber auch die juristischen Kriterien nicht.
Huangshan
02-02-2018, 10:07
Mich wundert schon lange garnichts mehr.
Man kann ja den Begriff auf Pinyin schreiben wúwéi qìgōng.
Ob die Rechtsverdreher dagegen was machen können? ;)
* Silverback
02-02-2018, 10:17
...
Man kann ja den Begriff auf Pinyin schreiben wúwéi qìgōng.
Ob die Rechtsverdreher dagegen was machen können? ;)
Leider ja :(
* Silverback
02-02-2018, 10:32
Vorab: ich bin kein Anwalt; ich halte nur selbst einige Marken und war auch schon ein paarmal mit Anwaltshilfe selbst vor Gericht ... :rolleyes:
Von daher ist alles Folgende ganz sicher nicht "DIE" (einzige) Wahrheit, die vor Gericht Bestand hätte.
Ich frag nochmal. "Wuwei" - " Nichthandeln im Sinne von „Enthaltung eines gegen die Natur gerichteten Handelns“." Ausnahmsweise bietet WP mal eine einigermaßen brauchbare Definition. Also: Wie kommt man auf die Idee, QiGong-Übungen mit diesem Begriff zu erweitern? Und das dann auch noch schützen zu lassen? Was soll das aussagen?
Ego? Handfeste wirtschaftliche Interessen? Aus purer Laune? ...?
Und der Beamte oder wer immer das entscheidet: Prüft der nicht, inwieweit hier ein vielgebrauchter Begriff einen Schutzstempel kriegt, den er nicht verdient hat?
Meine Erfahrung: Mangels fehlender Sachkenntnisse und vor allem mangels fehlender Zeit (die haben Aktenstapel auf dem Schreibtisch, da sind die Alpen ein Sch.... dagegen :) ) so gut wie nie.
Deswegen werden ja alle zu veröffentlichenden Marken auf der DPMA-Website veröffentlicht - und jeder hat selbst die Möglichkeit und das Recht (aber eben auch die Pflicht!!!) das ständig (ich weiß, ist halt ka*** :( ) zu checken und ggf. Widerspruch einzulegen, BEVOR DER PROZESS ABGESCHLOSSEN IST! Danach wird's definitiv schwieriger!
Was wäre, wenn ich mein Zeug "Atem-QiGong" nennen würde (ebenso sinnfrei!) und diesen Begriff schützen lassen möchte? Geht das durch? Und ich verklage dann jeden, der den Begriff "Atem" im Zusammenhang mit "QiGong" benutzt??
Es gibt relativ wenige sog. "absolute Schutz-/ Eintragungshindernisse" (und auch die sind davon abhängig, wie fit u./o. überlastet der dafür zuständige Beamte ist:
- Gattungsbegriff (wie z.B. "Taschentuch"
- "freihaltebedürftige Begriffe" (dazu würde imho (wiegesagt: bin kein Vollprofi)) "Qigong" zählen); "Atem-Qigong": höchstwahrscheinlich Auslegungssache.
Bleibt halt jetzt wahrscheinlich nur noch der Weg der Rechtsbeschwerde - was auf jeden Fall Geld kostet.
P.S. Nachtrag: Leichter wird's auf jeden Fall, gegen "Bildmarken" vorzugehen, bzw. sie zu umgehen; wenn man nicht ganz bescheuert ist, wird man i.d.R. nicht das gleiche Bild benutzen. "Wortmarken" dagegen sind, wenn sie einmal eingetragen sind, deutlich stabiler ... und damit schwerer auszuhebeln.
Allerdings (Tipp (eines Anwalts an mich), von dem ich selbst gerne Gebrauch mache): Wenn eine Eintragung einmal durch ist, lohnt sich immer noch der Blick auf die "Markenklassen", in denen der Begriff eingetragen ist (i.d.R. sind das 3, manchmal auch mehr); weil der Begriff eigentlich nur in diesen und für diese Klassen geschützt ist.
MasterKen
02-02-2018, 11:27
Die Frage ist aber, ob man Begriffe überhaupt schützen kann, die seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten Eigennamen sind, und nicht das Produkt eigenen Marketings.
Ja kann man, Markenrecht ist eine reine Frage des Geldes.
Siehe Jack Wolfskin, die haben sich den Abdruck eines Hundes als Markeschützen lassen und alle abgemahnt die eine Pfote vewendet haben.
Es wurden sogar Bärenpfotenabdrücke abgemahnt, obwohl die eine Zehe mehr haben.
Anders wie bei einem Patent, sollte es aber sehr wohl eine Bedeutung haben, wenn jemand anderes die gleiche Marke schon länger benutzt.
Nur muß man das mit einem guten Markenrechtsanwalt durchsetzen und die Marke löschen lassen.
Der Mitarbeiter im Amt trägt nur die Marke ein, er macht keine Prüfung auf Richtigkeit oder Zulässigkeit, das ist die Sache des Markenrechtsanwalts.
MasterKen
02-02-2018, 11:35
Allerdings (Tipp (eines Anwalts an mich), von dem ich selbst gerne Gebrauch mache): Wenn eine Eintragung einmal durch ist, lohnt sich immer noch der Blick auf die "Markenklassen", in denen der Begriff eingetragen ist (i.d.R. sind das 3, manchmal auch mehr); weil der Begriff eigentlich nur in diesen und für diese Klassen geschützt ist.
Die Nizzaklassen 41, 16, 44 sind schon gut gewählt
* Silverback
02-02-2018, 12:03
Die Nizzaklassen 41, 16, 44 sind schon gut gewählt
Sind sie, definitiv :).
Trotzdem gibt's da noch ein paar Schlupflöcher .... Kreativität ist halt gefragt (wenn "man" (werauchimmer) bei der Markeneintragung nicht aufgepasst hatte!
Wie sieht das eigentlich mit folgendem Szenario aus:
- ich mache, als irgendeiner von 20 Leuten die von einem alten Kellner in China Blonk-Qigong gelernt haben, nur dieses Blonk-Qigong, ohne Neuerungen, anderen Namen etc.
- ich mache eine Schule für Blonk-Qigong in der Fassung des alten Kellners auf, und lasse mir den Namen schützen
- anschliessend mahne ich die 19 anderen Leute die in der gleichen Schule des gleichen Kellners genau das gleiche gelernt haben ab, und verlange dass sie den Namen Blonk nicht mehr verwenden dürfen
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass sowas legal sein dürfte, in Deutschland kann man sich aber eher viel vorstellen was nicht gehen dürfte (siehe Cum-Ex) aber zumindest vorübergehend legal war.
* Silverback
02-02-2018, 19:32
Wie sieht das eigentlich mit folgendem Szenario aus:
- ich mache, als irgendeiner von 20 Leuten die von einem alten Kellner in China Blonk-Qigong gelernt haben, nur dieses Blonk-Qigong, ohne Neuerungen, anderen Namen etc.
- ich mache eine Schule für Blonk-Qigong in der Fassung des alten Kellners auf, und lasse mir den Namen schützen
- anschliessend mahne ich die 19 anderen Leute die in der gleichen Schule des gleichen Kellners genau das gleiche gelernt haben ab, und verlange dass sie den Namen Blonk nicht mehr verwenden dürfen
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass sowas legal sein dürfte, in Deutschland kann man sich aber eher viel vorstellen was nicht gehen dürfte (siehe Cum-Ex) aber zumindest vorübergehend legal war.
a) Also allein die Wahrscheinlichkeit, das 19 DEUTSCHE bei ein- und demselben chinesischen Kellner was gelernt haben, würde ich jetzt als nicht so exorbitant groß ansehen - plus vor allem, dass die gleichen Leute das Gelernte auch gleich noch als Marke anmelden wollen.
b) Und da die Markenklassen (3) normalerweise (zumindestens für die initial abgedrückten 300 Schleifen) nur auf D beschränkt sind, minimiert das Risiko schon a weng. Einen EU-Schutz gibt's natürlich auch :) - nur ist der deutlich teurer (mit dem netten Nebeneffekt, dass die meisten das schon recht genau überlegen).
Ansonsten: May the Blonk be with you :D
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