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Vollständige Version anzeigen : darf man, rechtlich gesehen, würger zur SV einsetzen?



pvater
21-02-2018, 23:50
oder allgemeiner: was darf man i.a. nicht zur SV einsetzen?

ich weiß, dass es natürlich auf die situation, sprich die gefahr, die der angreifer darstellt, ankommt, was vor dem gesetz als "angemessen" erscheint - ich stelle mir also zur einfachheit eine standard auseinandersetzung auf der straße vor, wo jemand blau oder auf koka ist und aus irgendeinem grund handgreiflich wird.

ich hatte z.b. immer (seit ich bjj mache) den eindruck, dass die beste weise einen kampf zu beenden ist: zu boden bringen -> mount oder am besten backtake, und falls dort halten nicht reicht -> rnc.
dann hab ich aber vor kurzem gelernt, dass z.b. bei den amis bloodchokes als "deadly force" gelten, und somit als gefährlicher gelten als z.b. armhebel (selbst wenn der gearmhebelte vielleicht einen gebrochenen arm davon trägt, und der gewürgte hingegen garnichts). also im schlimmsten fall hat man am ende selbst ne anzeige am hals, weil man den gegner für ein paar sekunden schlafen gelegt hat.

wie ist da die rechtslage bei uns?

Willi von der Heide
22-02-2018, 00:04
wie ist da die rechtslage bei uns?

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

pvater
22-02-2018, 00:16
ich kenne das gesetz, die frage geht um die interpretation von "erforderlich", also z.b. präzedenzurteile.

Kannix
22-02-2018, 00:18
Eine Anzeige hast Du immer am Hals. Auch wenn Du in Notwehr handelst wird wegen Körperverletzung ermittelt. Aber Du könntest ja versucht haben ihn zu kontrollieren, also eine Gefahr für Dich abzuwehren. Dabei hast Du ihn in einen Griff bekommen und weil er Dich weiter angreifen wollte, hast Du aus Angst zugedrückt was in einer Bewusstlosigkeit endete. Dagegen stehen natürlich Aussagen von Dritten die feststellen, dass Du genau wusstest was Du tust.
Daher sollte man sich immer vom "Tatort" unerkannt entfernen und im Zweifelsfalle Aussagen nur mit Rechtsbeistand machen. Ich denke wenn die Umstände entsprechend sind wird Dir kein Richter Deine Handlung als Tötungsabsicht unterstellen, sondern das als Notwehr zubilligen.

Kohleklopfer
22-02-2018, 00:27
Das beste was man nach einer Auseinandersetzung machen kann, ist das Weite zu suchen. Dann muss man sich auch keine großen Sorgen um eine Anzeige machen.

Pansapiens
22-02-2018, 06:25
dann hab ich aber vor kurzem gelernt, dass z.b. bei den amis bloodchokes als "deadly force" gelten, und somit als gefährlicher gelten als z.b. armhebel (selbst wenn der gearmhebelte vielleicht einen gebrochenen arm davon trägt, und der gewürgte hingegen garnichts).
also im schlimmsten fall hat man am ende selbst ne anzeige am hals, weil man den gegner für ein paar sekunden schlafen gelegt hat.


Im schlimmsten Fall ist der Gewürgte hinterher tot und der Richter unterstellt Dir eine Tötungsabsicht.
Es gibt auch bedingte Tötungsabsicht, wenn Du das Risiko des Ablebens bewusst in Kauf genommen hast.
Das scheint mir aber in Deutschland nicht so einfach.
Hier wird ja teilweise nicht mal eine Tötungsabsicht gesehen, wenn man in der Gruppe einen (bewusstlos?) am Boden liegenden mehrmals gegen den Kopf tritt (https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.) oder jemanden in den Bauch schießt.

(http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/fuenf-jahre-haft-fuer-schuss-auf-boxer-manuel-charr-14137968.html)Hier ein Fall, wo jemand zu Tode gewürgt wurde:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_4-StR-55899_BGH-zum-Festnahmerecht-eines-Kaufhausdetektivs-Wuergen-eines-Diebes-mit-Todesfolge.news12733.htm


Im zugrunde liegenden Fall hatte der als Ladendetektiv in einem Kaufhaus eingesetzte Angeklagte einen Ladendieb, der sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt und versucht hatte, mit seiner Beute von fünf Compactdiscs zu fliehen, verfolgt, zu Boden geworfen und dort "fixiert". Im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung würgte er den ertappten Dieb, dessen Hals in seiner linken Armbeuge lag, ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten; hierdurch trat der Tod des Diebes ein.
[....]
Der Bundesgerichtshof hat dargelegt, dass der Angeklagte berechtigt war, den 13 kg schwereren und 13 cm größeren flüchtenden Dieb von hinten anzuspringen, dadurch zu Boden zu werfen und dort festzuhalten. Dies ergibt sich aus dem jedermann zustehenden Festnahmerecht gegenüber einem auf frischer Tat betroffenen Täter, der der Flucht verdächtig ist oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Eine (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge könnte dem Angeklagten allerdings angelastet werden, wenn er den Dieb darüber hinaus gewürgt hätte, ohne durch dessen weitere Gegenwehr hierzu veranlasst worden zu sein. Anders wäre es jedoch, wenn sich der Dieb gegen seine Festnahme sofort weiter tätlich zur Wehr gesetzt hätte; dann wäre der Würgegriff des Angeklagten zunächst durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Eine Bestrafung hätte dann (nur) wegen fahrlässiger Tötung erfolgen dürfen, weil der Angeklagte nämlich die alsbald eintretende Bewusstlosigkeit des Diebes, die eine unverzügliche Lockerung des Würgegriffs erforderte, vorwerfbar nicht erkannte.

Zumindest nach diesem Urteil wurde Würgen vom BGH als möglicherweise geboten angesehen, die Vorinstanz hatte das nicht berücksichtigt.
Die Frage wäre, ob der Angriff sicher beendet ist, wenn der andere schon beim Ansetzten des Würgegriffs seine Aufgabe signalisiert, bzw. ob Dir zuzumuten ist, Dich durch loslassen in die Gefahr eines weiteren Angriffs zu begeben.
Die Beurteilung hängt dann natürlich auch von eventuellen Zeugen ab.

Umgekehrt ist aus der Perspektive des Gewürgten ist ein Würgegriff natürlich einer, der potentiell tödlich ist, und ihn eventuell in wenigen Sekunden sehr hilflos macht.
Daher scheinen zumindest mir alle Mittel, sich gegen einen unberechtigten Würgegriff zu wehren, als geboten.

gast
22-02-2018, 08:59
ich hatte z.b. immer (seit ich bjj mache) den eindruck, dass die beste weise einen kampf zu beenden ist: zu boden bringen -> mount oder am besten backtake, und falls dort halten nicht reicht -> rnc.


Naja du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen warum du dich nach dem zu Boden bringen nicht einfach wieder gelöst hast bzw. ob du wirklich das mindeste mögliche Mittel angewendet hast.
Wenn du auf einem Typ bereits auf seinem Rücken draufsitzt z.B. wird wohl ein potentiell tödlicher Angriff typischerweise nicht das mindeste Mittel sein...

OliverT
22-02-2018, 09:56
Es dürfte auch drauf angekommen wie du die Sache vor gericht präsentierst. Die meisten Menschen die sich nicht mit würgen und hebeln auskennen würde Würger wohl für tötliche Techniken halten. Es gibt genug Leute die denken dass du nach ein paar Sekunden würgen direkt stirbst.
Ich persönlich würde mich lieber auschoken lassen, als dass eines meiner Gelenke kaputt gemacht wird. So lange man rechtzeitig wieder loslässt, sollte die Gefahr von bleibenden Schäden geringer sein. Und wenn du dir vor Gericht einen Mediziner als Experten rannholst, der am besten noch BJJ oder ähnliches macht, dann solltest wohl gute Chancen haben damit durchzukommen.

Schnueffler
22-02-2018, 10:13
Wenn du es schaffst, ihn mit einem guten Blutwürger kurzfristig schlafen zu legen, ist alles okay. Du solltest nur merken, wenn es soweit ist, das er weich wird.
Spreche da aus Erfahrung.

gast
22-02-2018, 10:51
Es dürfte auch drauf angekommen wie du die Sache vor gericht präsentierst. Die meisten Menschen die sich nicht mit würgen und hebeln auskennen würde Würger wohl für tötliche Techniken halten. Es gibt genug Leute die denken dass du nach ein paar Sekunden würgen direkt stirbst.

Ein Würger ist eine tödliche Technik.



Ich persönlich würde mich lieber auschoken lassen, als dass eines meiner Gelenke kaputt gemacht wird. So lange man rechtzeitig wieder loslässt, sollte die Gefahr von bleibenden Schäden geringer sein. Und wenn du dir vor Gericht einen Mediziner als Experten rannholst, der am besten noch BJJ oder ähnliches macht, dann solltest wohl gute Chancen haben damit durchzukommen.

Es ist ein bisschen was anderes ob man auf der Matte von einem Kumpel gechoked wird oder auf der Straße von einem Fremden oder? Im Prinzip musst du da damit rechnen dass er eben nicht mehr auslässt und du eben nicht mehr aufwachst ...

Denderan Marajain
22-02-2018, 11:06
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

@TE

Was ist daran undeutlich?

In Österreich lautet der § ein wenig anders


§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Gerar
22-02-2018, 11:21
Wenn du es schaffst, ihn mit einem guten Blutwürger kurzfristig schlafen zu legen, ist alles okay. Du solltest nur merken, wenn es soweit ist, das er weich wird.


Ob das so einfach ist, da bin ich mir nicht sicher, wir sprechen hier vom Notwehr (du wurdest angegriffen, wie auch immer, Stress.........)
Man muss davon ausgehen dass man da bisschen überreagiert, und da sind aus paar Sekunden gleich Minute.

Schnueffler
22-02-2018, 11:24
Ob das so einfach ist, da bin ich mir nicht sicher, wir sprechen hier vom Notwehr (du wurdest angegriffen, wie auch immer, Stress.........)
Man muss davon ausgehen dass man da bisschen überreagiert, und da sind aus paar Sekunden gleich Minute.

Das ist die Gefahr.

Zeiteisen
22-02-2018, 11:52
@TE
In Österreich lautet der § ein wenig anders

"Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Die Regelung in Österreich unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der deutschen. Das, was dort im gesetzlichen Tatbestand steht, ist bei uns durch Rechtsprechung geregelt bzw. entschieden. - Edit: In Deutschland ist allerdings z.B. die "Ehre" ein geschütztes und notwehrfähiges Rechtsgut - in Österreich wohl nicht. Die Unterschiede liegen im Detail...

§ 32 StGB wird durch § 33 StGB ergänzt: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." - Das entspricht Abs. 2 der österreichischen Vorschrift.

Pansapiens
22-02-2018, 11:55
Naja du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen warum du dich nach dem zu Boden bringen nicht einfach wieder gelöst hast bzw. ob du wirklich das mindeste mögliche Mittel angewendet hast.
Wenn du auf einem Typ bereits auf seinem Rücken draufsitzt z.B. wird wohl ein potentiell tödlicher Angriff typischerweise nicht das mindeste Mittel sein...

Was wäre denn eine mildere Alternative?

hand-werker
22-02-2018, 14:07
Kettenfauststoß?

Klaus
22-02-2018, 14:40
Bei nem Ladendiebstahl würde ich das auch als "Überreaktion" beurteilen, wenn einer DREI MINUTEN würgt (hatte der sie noch alle ?). Wenn man noch alle Tassen im Schrank hat, lässt man halt nach 8 Sekunden los und steht auf oder fixiert mit irgendwas (Gürtel, Schnürsenkel, Schal, Jackenärmel). Jemanden zum Kopf bewusstlos schlagen oder treten ist auf Asphalt sicher mindestens genauso gefährlich.

MasterKen
22-02-2018, 14:42
Umgekehrt ist aus der Perspektive des Gewürgten ist ein Würgegriff natürlich einer, der potentiell tödlich ist, und ihn eventuell in wenigen Sekunden sehr hilflos macht.
Daher scheinen zumindest mir alle Mittel, sich gegen einen unberechtigten Würgegriff zu wehren, als geboten.

Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.

Aus dem Gesichtspunkt ist ein Würger in der Selbsverteidigung doch das dümst was man machen kann?
Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.

Wenn man dann noch das Beispiel des TE annimmt, das es ein Betrunkener oder gar unter Drogeneinfluss stehender ist.
Ist die Tötungsgefahr doch noch viel größer.

Schnueffler
22-02-2018, 15:06
Wenn du es aber kontrollieren kannst, kannst du bei nem Blutwürger 21, 22, 23 zählen und dann werden die meisten weich und du kannst sie sanft ablegen und fixieren.

Antikörper
22-02-2018, 15:37
Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.

Aus dem Gesichtspunkt ist ein Würger in der Selbsverteidigung doch das dümst was man machen kann?
Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.

Wenn man dann noch das Beispiel des TE annimmt, das es ein Betrunkener oder gar unter Drogeneinfluss stehender ist.
Ist die Tötungsgefahr doch noch viel größer.

Was ist die alternative? Ihn zu matsch hauen?

OliverT
22-02-2018, 15:46
Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.
Wenn ich einen Choke ansetze dann habe ich den Gegner meist so unter Kontrolle dass er mir kaum noch gefährlich werden kann.

Und wenn ich merke dass er sich nicht mehr wehrt, kann ich den Choke lösen und ihn gegebenfalls anders fixieren.

Pansapiens
22-02-2018, 15:53
Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.


Vielleicht sollte man diesbezüglich Blutwürger und Luftwürger unterscheiden.


Wenn du es aber kontrollieren kannst, kannst du bei nem Blutwürger 21, 22, 23 zählen und dann werden die meisten weich und du kannst sie sanft ablegen und fixieren.

Für einen Zivilisten heißt das wohl eher stabile Seitenlage und vom Acker?

Klaus
22-02-2018, 17:24
Wenn man da wohnt und gefilmt wird oder erkannt ist das eine ganz schlechte Idee, damit räumt man ein "gewusst" zu haben dass man eine Straftat begangen hat. Wenn es nicht klar eine Straftat war (ich haue einem Stalker meiner Freundin derartig eine rein dass seine Ancestors es fühlen können), würde ich immer selbst Polizei und Ambulanz rufen, und zu Protokoll geben dass man mit dem Angreifer zu Boden gegangen ist und ihn nur festgehalten hat. Beim dritten Mal fällt es natürlich auf. Im Rahmen der Berufsausübung kann man das aber auch zugeben, da es nunmal deutlich ungefährlicher ist als jemand Alkoholisierten in den Boden zu rammen. Wenn Waffen im Spiel sind gibt es sowieso kaum Alternativen.

Wong F.
23-02-2018, 12:28
Wenn ich einen Choke ansetze dann habe ich den Gegner meist so unter Kontrolle dass er mir kaum noch gefährlich werden kann.
Und wenn ich merke dass er sich nicht mehr wehrt, kann ich den Choke lösen und ihn gegebenfalls anders fixieren.

So seh ich das auch. Es muß ja erkennbar sein, dass er seine Aggression aufgibt. Wenn er weiter "arbeitet", kann es sogar die bessere Lösung sein, ihn sanft einschlummern zu lassen, als die Sache über Schläge zu regeln, oder sich der Gefahr eines erneuten Angriffs auszusetzen.

Luggage
23-02-2018, 18:25
Naja du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen warum du dich nach dem zu Boden bringen nicht einfach wieder gelöst hast bzw. ob du wirklich das mindeste mögliche Mittel angewendet hast.
Wenn du auf einem Typ bereits auf seinem Rücken draufsitzt z.B. wird wohl ein potentiell tödlicher Angriff typischerweise nicht das mindeste Mittel sein...

Es geht nicht um das "mindeste mögliche Mittel", sondern das mildeste, gleichermaßen geeignete Mittel um den Angriff zu beenden... Was ist denn aus der guten alten Zeit geworden, als auf solche Fragen der Beitrag von Luggage zur Verhältnismäßigkeit verlinkt wurde? :D

Gast
23-02-2018, 23:11
Nach einen Verfahren wegen leichter Körperverletzung würde ich eher dazu neigen den Angriff abzuwehren und zu fliehen.
Weil ich habe die Erfahrung gemacht das ich nachdem ich angegriffen wurde und mich gewehrt hatte dann auch noch auf Schmerzensgeld verklagt wurde. Der Angreifer hat dazu nochmal schon selbst Hand angelegt bevor der zum Arzt wegen
den Atest gegangen ist( Hatte nur Glück das in Polizei Bericht die Verletzungen aufgeführt würden die er bei den eintreffen
Wirklich von mir waren ).Man hatte der vor Gericht nen Haufen Zeugen da die alle seine Geschichte bestätigt haben.

Lange Rede , kurzer Sinn.
Besser keine Polizei , kann nach hinten losgehen.

Schnueffler
23-02-2018, 23:16
Was ist denn eine leichte Körperverletzung?

Gast
24-02-2018, 00:54
Was ist denn eine leichte Körperverletzung?

In meinen Fall paar Hämatome in Gesicht / Oberkörper.
Hat mich am Ende ~ 1000 Euro gekostet. 500 Euro Anwaltkosten plus 50 % der
Gerichtskosten. In Nachhinein hätte ich besser das ohne Polizei geregelt.
Wie sagt man ? Nachher ist man immer schlauer.
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene paar Schuhe.

Schnueffler
24-02-2018, 10:16
Also ich kenne nur Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung.

Wong F.
24-02-2018, 11:08
Also ich kenne nur Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung.

Ja, aber wenn es doch nicht gar so aufgesetzt klingen soll, die Geschichte, dann schwächt man das eben ein bissel ab.

Schnueffler
24-02-2018, 11:25
Ja, aber wenn es doch nicht gar so aufgesetzt klingen soll, die Geschichte, dann schwächt man das eben ein bissel ab.

Dann sollte man aber dennoch die Fakten und bestehenden Regelungen beachten. ;)

Gast
24-02-2018, 14:35
Dann sollte man aber dennoch die Fakten und bestehenden Regelungen beachten. ;)

Keine Plan was Ihr da wieder euch zusammen reimt.
In meiner Angelegenheit war von leichter Körperverletzung
die Rede. Und da gewinnt der der die meinst Zeugen hat.


Und ist nur ein gut gemeinter Tip.
Mich hat die Erfahrung Geld gekostet.

Wenn man den in Würgegriff hat und der Aufgibt / sich soweit berucht
hat das man von den Angreifer ablassen kann. Wieso nicht einfach gehen
ohne Polizei ?

Schnueffler
24-02-2018, 15:11
Es gibt keine "leichte" KV, sondern nur KV, schwere KV oder gefährliche KV. Und was anderes kann auch nicht in deiner Angelegenheit gestanden haben, insbesondere nicht, wenn es vor Gericht ging.

Kannix
24-02-2018, 15:17
In meinen Fall paar Hämatome in Gesicht / Oberkörper.
Hat mich am Ende ~ 1000 Euro gekostet. 500 Euro Anwaltkosten plus 50 % der
Gerichtskosten. In Nachhinein hätte ich besser das ohne Polizei geregelt.
Wie sagt man ? Nachher ist man immer schlauer.
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene paar Schuhe.
D.h. aber Du wurdest nicht zu einer Geldstrafe oder Schmerzensgeld verurteilt?

Gast
24-02-2018, 15:50
D.h. aber Du wurdest nicht zu einer Geldstrafe oder Schmerzensgeld verurteilt?

Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
Die Gegenseite hatte Einspruch eingelegt und das wurde dann vor den Amtgericht verhandelt. Aufgrund dessen das
die Gegenseite Präsente Zeugen vorweisen könnte habe ich mich dann mit der Gegenseite verglichen.

In den Vergleich wurde dann gegenseitig auf weitere Strafverfolgung und Schadenersatz Ansprüche verzichtet.
500 Euro für den Anwalt
500 Euro fürs Amtsgericht.

gast
24-02-2018, 18:27
Es geht nicht um das "mindeste mögliche Mittel", sondern das mildeste, gleichermaßen geeignete Mittel um den Angriff zu beenden... Was ist denn aus der guten alten Zeit geworden, als auf solche Fragen der Beitrag von Luggage zur Verhältnismäßigkeit verlinkt wurde? :D

Danke für die Klarstellung - genau das was gemeint.

hand-werker
24-02-2018, 20:25
Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.

Ich glaube, du reitest dich gerade weiter rein...

Wong F.
24-02-2018, 20:56
Ich glaube, du reitest dich gerade weiter rein...

... ich wollt´s nicht sagen.. :p

Gast
24-02-2018, 22:29
... ich wollt´s nicht sagen.. :p

Jungs was los?
Was wollt Ihr Wetten ?
Ich meine ich habe hier alles Schwarz auf Weiß.
Können da gerne ne Wette draus machen , gut ist etwas
Unfair weil ich ja wie gesagt die Einsweilige Verfügung hier
abgeheftet liegen habe aber wenn Ihr denkt Ihr wisst besser....

Und uns mal wieder zurück zum Thema zu kommen:Aus meiner
Erfahrung die ich gemacht habe ist es besser das ohne Polizei zu
Klären.

Pansapiens
24-02-2018, 22:55
Nach einen Verfahren wegen leichter Körperverletzung würde ich eher dazu neigen den Angriff abzuwehren und zu fliehen.
Weil ich habe die Erfahrung gemacht das ich nachdem ich angegriffen wurde und mich gewehrt hatte dann auch noch auf Schmerzensgeld verklagt wurde.


Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
Die Gegenseite hatte Einspruch eingelegt und das wurde dann vor den Amtgericht verhandelt. Aufgrund dessen das
die Gegenseite Präsente Zeugen vorweisen könnte habe ich mich dann mit der Gegenseite verglichen.

In den Vergleich wurde dann gegenseitig auf weitere Strafverfolgung und Schadenersatz Ansprüche verzichtet.


Ich fass mal zusammen, was ich verstanden habe:
Du wurdest angegriffen, hast Dich gewehrt, dann hast Du die Polizei gerufen und später versucht über einen Anwalt gegen Deinen Angreifer eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzes zu erwirken?
(§1 (http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__1.html)nehme ich an, oder wohnt ihr zusammen?)
Da der andere verbeult war und eine Menge Zeugen hatte habt ihr euch dann verglichen, d.h. der andere darf sich Dir weiterhin nähern (oder was auch immer die einstweilige Verfügung verhindern sollte) und Du bist nun um 1.000 Euro ärmer?



Unfair weil ich ja wie gesagt die Einsweilige Verfügung hier
abgeheftet liegen habe .

Was sollte denn dem anderen mit der Verfügung untersagt werden?

Tori
25-02-2018, 19:44
Nachtigall ick hör dir trapsen :biglaugh:

Wong F.
25-02-2018, 21:24
Nachtigall ick hör dir trapsen :biglaugh:

Mark ist auf Sonntagsausflug. Sonst isses ziemlich ruhig.

Gast
25-02-2018, 23:28
Naja vielleicht sollten wir mal wieder OT gehen ?

Kannix
25-02-2018, 23:34
https://www.youtube.com/watch?v=E8igIX16M-E
https://www.youtube.com/watch?v=UYWHX6Ab5VU

Wong F.
26-02-2018, 01:26
https://www.youtube.com/watch?v=E8igIX16M-E
https://www.youtube.com/watch?v=UYWHX6Ab5VU

Beim zweiten muß ich leider draußen bleiben. Aber das erste Beispiel ist doch genau das, was ich meine. Mal abgesehen davon, dass der A es dem V auch leicht macht.

Luggage
26-02-2018, 20:57
https://www.youtube.com/watch?v=E8igIX16M-E
https://www.youtube.com/watch?v=UYWHX6Ab5VU

Tja, wie der Schnüffler schon sagte, cool bleiben und wissen was man macht. Waren halt auch keine echten SV-Situationen - unter größerem Druck und einer anderen Kräfteverteilung kann da im Stress schon mal mehr schief gehen. Und nicht zu vergessen, dass das gegen mehrere Gegner eher ungünstig ist.

Schnueffler
26-02-2018, 21:11
Tja, wie der Schnüffler schon sagte, cool bleiben und wissen was man macht. Waren halt auch keine echten SV-Situationen - unter größerem Druck und einer anderen Kräfteverteilung kann da im Stress schon mal mehr schief gehen. Und nicht zu vergessen, dass das gegen mehrere Gegner eher ungünstig ist.

Oder man hat auch entsprechende Unterstützung.

Kannix
26-02-2018, 22:07
Tja, wie der Schnüffler schon sagte, cool bleiben und wissen was man macht. Waren halt auch keine echten SV-Situationen - unter größerem Druck und einer anderen Kräfteverteilung kann da im Stress schon mal mehr schief gehen. Und nicht zu vergessen, dass das gegen mehrere Gegner eher ungünstig ist.

Oh mann. Zum Wissen was man macht gehört auch zu wissen was man wann macht

Luggage
26-02-2018, 22:21
Oh mann. Zum Wissen was man macht gehört auch zu wissen was man wann macht
Stimmt, muss aber Leuten mal gesagt werden, die fragen, ob man in der SV würgen darf. War natürlich nicht an dich großen Meister gerichtet, da bilde ich mir natürlich nicht ein, noch irgend etwas neues sagen zu können.

Übrigens kenne ich ein paar Geschichten von an sich ziemlich guten Leuten, die im Stress halt gemacht haben, was sie gut können und sich im Würger am Gegner festgebissen haben - während sie von hinten mit Flaschen malträtiert wurden. Gerade unter großen Druck wird man eher nicht Besonnenheit und Kreativität haben, plötzlich etwas ganz anders zu machen, als man es kennt und kann. Mir ist sowas ja wurscht, wer aber für SV trainiert, darf nicht glauben, da dann zum ersten Mal umschalten zu können, sondern muss das vorher üben - freilich auch keine Garantie für nix.

Kannix
27-02-2018, 00:16
Stimmt, muss aber Leuten mal gesagt werden, die fragen, ob man in der SV würgen darf. War natürlich nicht an dich großen Meister gerichtet, da bilde ich mir natürlich nicht ein, noch irgend etwas neues sagen zu können.

Übrigens kenne ich ein paar Geschichten von an sich ziemlich guten Leuten, die im Stress halt gemacht haben, was sie gut können und sich im Würger am Gegner festgebissen haben - während sie von hinten mit Flaschen malträtiert wurden. Gerade unter großen Druck wird man eher nicht Besonnenheit und Kreativität haben, plötzlich etwas ganz anders zu machen, als man es kennt und kann. Mir ist sowas ja wurscht, wer aber für SV trainiert, darf nicht glauben, da dann zum ersten Mal umschalten zu können, sondern muss das vorher üben - freilich auch keine Garantie für nix.

Wenn man unter Schlägen weiter festhält wie ein Pitbull, dann nicht weil man sich verteidigen will, sondern weil man wegen Aggression den anderen fertig machen will. Das ist hier nicht das Thema. Die ziemlich guten Leute von denen Du ein paar Geschichten kennst, die machen sich keine Gedanken wie Würgen rechtlich beurteilt wird.

miskotty
27-02-2018, 06:48
https://youtu.be/ajhpFT-lVZY
Hier ging’s schief