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Vollständige Version anzeigen : DSGVO: was müssen Freiberufler beachten?



Pansapiens
26-05-2018, 12:05
seit 25.5 gilt ja die DSGVO der EU mit entsprechenden Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen.
Was müssen diesbezüglich Leute beachten, die andere Leute auf selbständiger Basis unterrichten und demensprechend deren Daten speichern?
Gibt es dazu Merkblätter, Checklisten oder ähnliches?

Wong F.
26-05-2018, 13:26
Gibt es dazu Merkblätter, Checklisten oder ähnliches?

https://physio.de/datenschutz/index.php

jkdberlin
27-05-2018, 07:19
seit 25.5 gilt ja die DSGVO der EU mit entsprechenden Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen.


Das mit den "Unternehmen" ist so eine Sache.
Generell betrifft es jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Jeden.
Jetzt muss also geklärt werden, was sind "personenbezogene" Daten und was heißt "verarbeiten".

kleiner Überblick dazu:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html#sponfakt=4

Offline_Fighter
27-05-2018, 08:02
Nun das KKB verarbeitet Personenbezogene Daten definitiv. Von dem her habt ihr eure AGB geändert?

jkdberlin
27-05-2018, 08:20
Nun das KKB verarbeitet Personenbezogene Daten definitiv. Von dem her habt ihr eure AGB geändert?

Den Datenschutz findest du hier: https://www.kampfkunst-board.info/forum/impressum.php?

Pansapiens
27-05-2018, 08:47
Das mit den "Unternehmen" ist so eine Sache.
Generell betrifft es jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Jeden.


Mit "Unternehmen" meinte ich im Rahmen von geschäftlichen Zwecken, in Artikel 2. steht:


(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/


Da hätte ich mich als Privatperson im Rahmen nicht gewerblicher Tätigkeiten mal ausgenommen.
Oder muss ich jetzt, wenn mir jemand im privaten Rahmen seine Kontaktdaten gibt und ich die auf einem Smartphone oder sonstwie elektronisch speichere, den darüber aufklären, ihm sagen, wie ich seine Daten vor Zugriff schütze und dafür Sorge tragen, dass die Daten auch nach entsprechender Zeit wieder gelöscht werden? :ups:


http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html#sponfakt=4[/url]

Prima, danke!:)

jkdberlin
27-05-2018, 09:10
Tatsächlich kommt es darauf. Da gibt es leider noch gar keine Rechtssicherheit. Ich lese da in verschiedenen juristischen Foren zu und da gibt es einige Überlegungen. Sicher ist, wenn du diese Daten ausschließlich privat verarbeitest, brauchst du keine Genehmigung, aber:
- wenn du diese Daten zB bei WhatsApp nutzt, dann kann es durchaus sein, dass du dazu eine Genehmigung brauchst, da Whatsapp die Daten speichert und u.a. Facebook dann darauf Zugriff hat.

"Sagen" hilft dann wohl auch nicht, die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, ein konkludentes Handeln reicht wohl nicht aus.

CeKaVau
04-06-2018, 08:51
Hallo,

ich hatte vor zwei Wochen einen Minikurs dazu und die angesprochene Zeile:


c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

wurde ebenfalls angesprochen.

Der vortragenden Anwalt war der Meinung, dass einem die als Normalperson überhaupt nichts nutzt. Die Zeile gilt nur für persönliche und familiäre Daten im engsten Familienkreis. (Wenn Du zum Beispiel die Adressen Deiner Eltern und Geschwister in einer excel-Datei führst.)
Das ganze ist schon ausgehebelt, wenn Du die Daten auf Deinem Smartphone hast, weil damit die "Daten in Drittland"-Regelung greift, weil die Google-, bzw. Apple-Server im Ausland stehen.

Grüße
SVen

P.S.: Ich bin kein Anwalt und habe von der Schulung sicherlich vieles nicht verstanden. Das gebe ich hiermit offen zu. Ich habe jedenfalls für alle Mailingslisten und die SKB-Shotokan-Prüfer, die ich verwalte, zumindest mal ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt. Ich wollte das eigentlich auf meine SKB-Kontaktseite hochladen, konnte den SKB aber bisher noch nicht dazu bewegen.
Wen es interessiert, kann ich das Teil ja mal zuschicken.

SVen

jkdberlin
04-06-2018, 09:08
Es ist alles noch sehr unsicher, nichts ist geklärt. Ich habe von den drei ersten Anmahnungen gelesen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html

das dauert noch einige Monate/Jahre, bis da so etwas wie eine Rechtssicherheit entsteht....

Klaus
04-06-2018, 09:14
Da steht "oder" zwischen persönlich und familiär. Rumdeuterei würde ich den Gerichten überlassen, und nicht Behauptungen aufstellen die dazu führen dass jeder seine privaten Telefonkontakte komplett löschen muss, und danach jeden anschreiben für eine schriftliche Genehmigung. Ich habe noch von niemandem eine Mail bekomme dass er gerne meine Einwilligung möchte um in sein Telefonbuch aufgenommen zu werden.

Sobald man aber teilgewerbliche Tätigkeiten ausführt, und z.B. allen Leute in seinem Verzeichnis Rundmails schickt in denen in irgendeiner Form berufliches angesprochen oder verlinkt ist, gilt das nicht mehr. Dann muss man ganz sicher eine Einwilligung einholen. Dafür dürfte vermutlich schon eine Signatur reichen wo man Dienstleistungen in Anspruch nehmen könnte.

jkdberlin
04-06-2018, 09:30
ich habe zu dem Thema heute etwas gelesen, nachdem die Benutzung von WhatApp auf einem Diensthandy gegen die DSGVO verstößt, wenn man nicht die schriftliche Einverständniserklärung aller Kontakte hat....

das macht dann ein Problem, wenn man z.B. ein Handy für Privat und (Teil-) Gewerbe nutzt.

Johnny99
04-06-2018, 09:36
klar, in dem Moment ist man ja gewerblich tätig beim Diensthandy. Wobei man die geschäftlichen Kontakte vermutlich mit der Datenschutzerklärung die man denen zukommen lässt erschlagen hat. Private Kontakte auf dem Firmenhandy würde ich als Unternehmen aber spätestens jetzt mit der DSGVO untersagen ...

ThomasL
05-06-2018, 10:55
Bzgl. WhatsApp: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/continental-verbietet-whatsapp-und-snapchat-auf-diensthandys-a-1211214.html

jkdberlin
05-06-2018, 11:19
ich denke, da wird noch viel mehr kommen...

die hummel
05-06-2018, 12:20
Die Handwerker haben hier einiges zusammengestellt: https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/
Da kann man sich ganz gut einlesen.

Alfons Heck
05-06-2018, 15:56
Danke für den link.


Gruß
Alfons.

Gerar
06-06-2018, 06:44
Noch was zum Thema WhatsApp:


Datenschutzbedenken: Continental verbietet WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbedenken-Continental-verbietet-WhatsApp-und-Snapchat-auf-Dienst-Handys-4068318.html)

Circle Defense
06-06-2018, 08:33
Da ich (derzeit) ohnehin keine Kurse mache, habe ich meine Website mal abgedreht. Aber ganz ehrlich: wie kommen zigtausende (EUweit wohl Millionen) normale Leute dazu, Heerscharen von Juristen zu engagieren, die ohnehin nur Geld kosten aber keine Rechtssicherheit bieten können? In der Tintenburg namens EU sitzen tausende bestens finanzierte Beamte, die nicht in der Lage sein sollen, Regeln auszuarbeiten, die sofort verständlich sind? Bis heute weiß man ja nicht einmal genau, wie hoch die Strafen für welche Fälle sein sollen. Es muss doch möglich sein, ein Musterpaket auszuarbeiten für die Standardfälle (Website mit Dienst A, B, C...), an dem man sich orientieren kann.
Warum lassen wir uns das gefallen? Ich bin ansonsten kein EU-Gegner aber dieser Schildbürgerstreich geht wirklich zu weit.

Circle Defense
06-06-2018, 08:37
Allein wenn man hört, dass manche 3 Juristen engagieren und diese 3 verschiedene Meinungen vertreten, muss einem klar sein, dass diese Verordnung kompletter Murks ist und einem Normalbürger keinesfalls zumutbar. Der einzige Sinn des Ganzen ist es, kleine Unternehmen aus dem Markt zu drängen. Die Großen haben ganze Complianceabteilungen und können sich jeden Rechtsstreit leisten. Die Konzernlobby hat sich wieder mal durchgesetzt und es gibt genug Dumme, die das Ganze auch noch bejubeln, weil nun endlich ihre Daten geschützt seien. :rolleyes:

Was immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.
Erich Kästner

Wong F.
06-06-2018, 08:56
einem Normalbürger keinesfalls zumutbar.

.. und es gibt genug Dumme, die das Ganze auch noch bejubeln, weil nun endlich ihre Daten geschützt seien. :rolleyes:


Dort, wo ich meine Daten gerne geschützt wüßte, werden sie nicht geschützt, auch und gerade nicht durch die "Verordnung".

Dafür wird jede Menge Papier gewälzt. Ein Verein, der eine Mitgliederliste anlegt, muß jetzt eine Dokumentation darüber führen, dass er eine Mitgliederliste angelegt hat.

Ich überlege, ob Widerstand durch Passivität angemessen ist.

Circle Defense
06-06-2018, 09:34
Völlig richtig, es werden nur kleine Unternehmen schikaniert, der Staat ist meist ausgenommen und Konzerne finden Wege, ihre Interessen durchzusetzen, dann stimmt man eben gleich einem mehrseitigen Dokument zu, das undurchsichtig formuliert ist.
Wenn es aber in mehreren EU-Staaten Widerstand geben würde, könnte man mit Sicherheit Druck ausüben. Das ist keine normale Verordnung sondern bedroht kleine Unternehmen in ihrer Existenz.

* Silverback
06-06-2018, 09:41
...
Ich überlege, ob Widerstand durch Passivität angemessen ist.

Prinzipiell (manchmal) nützlich, nuuur im konkreten Fall ...
- fällt der berühmte Sack Reis in China davon bestimmt nicht um
- läuft man halt im schlimmsten Fall Gefahr, dass man von irgendeinem Abmahnunternehmen (die bestimmt bald wie Pilze aus dem Boden schießen werden) eine reingedrückt bekommt. Und das kann potenziell ins Geld gehen (im wahrsten Sinne des Wortes).

Gerar
06-06-2018, 09:57
Ich bin in einem Sportverein ehrenamtlich tätig.

Was da auf uns zu kommt, ist einfach nur Frechheit, wenn es weiter so geht gibt es bald keine Vereine. :mad:
Mitgliederverwaltung, Einwilligungen wegen jedem Schei... und jeder sagt dir was anders.
Das letzte war :ups: wir sollen von jedem Trainer/Mitglied WhatsApp Einwilligung holen, die in irgend einer Gruppe drin sind und Verein betrifft, also Trainingsgruppen, Fahrgemeinschaft Gruppen.......................

Circle Defense
06-06-2018, 10:38
Warum lasst ihr euch das alles gefallen? Es muss doch irgendwelche Institutionen geben, die gegen diese Verordnung sind. Dann kann man daraus eine echte Protestbewegung in mehreren Ländern machen. Die EU-Kommissarin lacht dazu nur blöd, sie bekommt schließlich Millionen innerhalb von ein paar Jahren dafür, dass sie den Konzernen dient.

Alfons Heck
07-06-2018, 11:42
Hier ein link https://datenschutz.hessen.de/ für alle Hessen.


Gruß
Alfons.

Alfons Heck
07-06-2018, 11:47
Warum lasst ihr euch das alles gefallen? Es muss doch irgendwelche Institutionen geben, die gegen diese Verordnung sind.
Eher nein da "nur" das BDSG in die DSGVO überführt wurde.
Das BDSG wurde nur wenig beachtet und jetzt gibt es einen Hype zur DSGVO. Also eher eine Luftnummer die Aufregung.


Gruß
Alfons.

jkdberlin
07-06-2018, 13:05
Im Hinblick auf die DSGVO auch interessant: https://www.lead-digital.de/urteil-fanpage-betreiber-fuer-facebook-mitverantwortlich/

Alfons Heck
08-06-2018, 13:22
Union will Abmahngebühren aussetzen: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/dsgvo-union-will-abmahngebuehren-aussetzen/150/3094/372648

Bücherwurm
02-04-2019, 16:02
http://www.chronik-karate.de/

maxderbruchpilot
02-04-2019, 18:38
Kräht doch kein Hahn danach, außer du hast einen Konkurenten der dir böses will.

jkdberlin
03-04-2019, 07:55
außerdem ist das falsch. "Alte" Fotos betrifft das nicht, Rückwirkungsverbot.

Esse quam videri
03-04-2019, 09:08
außerdem ist das falsch. "Alte" Fotos betrifft das nicht, Rückwirkungsverbot.

bei alten Posts von Influencern mit nicht gekennzeichneter Werbung scheint es anderzu sein.

gruss

jkdberlin
03-04-2019, 10:14
bei alten Posts von Influencern mit nicht gekennzeichneter Werbung scheint es anderzu sein.

gruss

Quelle?

Esse quam videri
03-04-2019, 14:32
Quelle?

hab auf die schnelle nur das hier gefunden:https://www.turi2.de/aktuell/verlag-mahnt-influencer-riccardo-simonetti-wegen-jahre-alter-posts-ab/

meine es aber letzte Woche im Spiegel gelesen zu haben, kann auch faz gewesen sein.

gruss

jkdberlin
03-04-2019, 14:51
Ja, aber das UWG gab es Ja vorher auch schon, nur wird es nun auch bei Influencern in Instagram und Facebook angewandt.
Ausserdem ist das eine Abmahnung, kein Urteil. Versuchen tun es einige immer wieder...