Opferentschädigung [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Robb
10-06-2018, 14:29
Hat jemand Erfahrung mit so etwas ? Was ist das? Ist eine beamtenbeleidigung das gleiche?

Wong F.
10-06-2018, 14:37
Hat jemand Erfahrung mit so etwas ? Was ist das? Ist eine beamtenbeleidigung das gleiche?

Warum sollte das das gleiche sein?

Das ist wie Pizza und Belag.

Willi von der Heide
10-06-2018, 14:47
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/oeg.html

Robb
10-06-2018, 14:49
Warum sollte das das gleiche sein?

Das ist wie Pizza und Belag.
(der kotzende Smily ist weg) ich habe gerade Pizza Pause eingelegt.
Ich kenne beides nicht weiß aber das es im D. Gesetzbuch existiert.

Ripley
10-06-2018, 15:03
(der kotzende Emily ist weg) ich habe gerade Pizza Pause eingelegt.
Ich kenne beides nicht weiß aber das es im D. Gesetzbuch existiert.Na, dann googel doch einfach mal, in welchem Gesetzbuch etwa die Beamtenbeleidigung zu finden ist.

Und dann googelst du nach Opferentschädigung

Wenn du dann weißt, was was ist und wo es zu finden ist, bist du schon mal weiter.

Robb
10-06-2018, 15:06
Der Willi hat schon den richtigen Beitrag eingebracht. Erfahrung hast du nicht damit oder?

Tim2000
10-06-2018, 16:07
Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?

Wong F.
10-06-2018, 16:16
Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?

DAS ist auch ein bemerkenswerter Ersteitrag. Man geht in ein Kampfkunstforum und findet dann genau diesen Faden.

Macabre
10-06-2018, 16:31
Ach ja,

der Robb... Versucht schon länger hier zum "nachdenken" anzuregen...

Ich google jetzt erstmal nach Einzeller/Amöbe/Pantoffeltierchen...!


:winke:

Willi von der Heide
10-06-2018, 16:45
Der Willi hat schon den richtigen Beitrag eingebracht. Erfahrung hast du nicht damit oder?

Ein bißchen ... am Rande sozusagen. Für eine Rechtsberatung bin ich aber der falsche Ansprechpartner.

Hier noch ein interessanter Link aus NRW ( von wo ich wech bin ;) ): https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/index.php

Robb
10-06-2018, 23:04
Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?
Ich hatte heute nur etwas in der Zeitung über neuen Opferbeauftragten gelesen. Und wollte etwas mehr darüber wissen.

Mit Mikroorganismen habe ich nix gemeinsam. Auch bazillen haben ihren Stamm ah ich meine stolz.

TREiBERtheDRiVER
11-06-2018, 00:45
Es gibt keine Beamtenbeleidigung!

Es ist egal ob du einen Beamten oder eine andere Person beleidigst.
Die Beleidigung als solche, ist einfach eine Missachtung oder Nichtachtung der Ehre einer Person.
Geahndet wird das dann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe (https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html).

Da Beamte, ich gehe jetzt mal von Polzisten aus, aber nun mal öfters beleidigt werden und auch immer mindestens zu zweit auftreten (Kollege ist Zeuge), hält sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Mythos der Beamtenbeleidigung. Diese sei besonders "böse" oder "teuer", was aber nicht stimmt.

Auch gibt es Fälle wo ein Polizist als Person nicht direkt beleidigt wurde: "Ihr Polizisten seid doch alles miese Drecksschweine!".
Aber im Nachhinein von diesem Polizisten und seinem Kollegen als "Du Polizist bist ein mieses Drecksschwein!" zu Protokoll gegeben bzw. vor Gericht so wiedergegeben wird.
Gibt es dann keine weiteren Zeugen, welche deine bzw. die korrekte Version bestätigen können, hast du die Arschkarte gezogen :)

Grundsätzlich wird das mit einer Geldstrafe abgegolten. Diese liegt zwischen 100€ bis zu 10 000€.
Mal eben einen Polizisten auch nur zu duzen, kann dann schnell mal 500€ oder mehr kosten.

Während einem selbst das eigentlich egal ist (dein Arzt wird dich nicht anzeigen weil du ihn unhöflich geduzt hast), sind Polizisten eben darin "geschult" und wissen wie teuer das werden kann.
Ob du aber einem Polizisten oder irgendeinem Fremden den Stinkefinger zeigst, ist egal. Beides kann dich, wenn es zur Anzeige kommt, jedoch mehrere Tausend Euro (~3000-5000€) kosten.

Ist das gleiche wie mit einem "Mundraub", den es so auch nicht gibt.
Es gibt nur Diebstahl/Vermögen-/Eigentumsdelikt oder Raub, wobei bei letzterem eine Gewaltanwendung statt findet.
Nehm ich dir deinen Lolly weg, ist das eben Diebstahl. Hau ich dir dabei eins in die Fresse, war das Raub. Aber nur weil der Lolly gerade bei dir im Mund war, ist das eben kein "Mundraub" :D

Im Sinne einer Beleidigung, wird natürlich das Opfer dann über die Geldstrafe des Täters "entschädigt", wobei du das Geld nicht erhälst, sondern dieses dem Staate zu Gute geführt wird (Genugtuung). Es sei denn du verklagst nach bzw. in dem strafrechtlichen Verfahren denjenigen wiederum zivilrechtlich explizit auf Schmerzensgeld. Das wird aber in den meisten Fällen abgelehnt. Dazu muss eine Beleidigung schon eine längerfristige und "attestierbare" psychische Störung beim Opfer auslösen. Das wiederum kann natürlich durch eine Gegendarstellung oder Berichtigung gemindert/genullt werden.

Für ein Forum wie dieses bedeutet das: Wirst du hier beleidigt, kannst du eine Löschung des Beitrags "anregen", oder juristisch erwirken. Der Betreiber dieses Forums ist allerdings nicht dafür "zuständig" jeden Beitrag geflissentlich auf eine Persönlichkeitsverletzung zu überprüfen. Muss aber dann handeln, wenn ihm dies nahegelegt wird. Der Herausgabe von Verkehrsdaten (also der IP) muss er nicht zwingend nachkommen, da er laut TMG §10 (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html) solange nicht dazu verpflichtet ist, wie er nicht Kenntnis über eine Rechtsverletzung erlangt hat. Weiterhin kann er auch bei in Kenntnisnahme einfach alle gespeicherten IPs löschen und hat dann im Zweifel nichts mehr. Oder man richtet es so ein, das jeden Monat sowieso alle geloggten IPs gelöscht werden. Bis zur juristisch erzwungenen Herausgabe, hat man dann halt nichts mehr.


lg

Robb
11-06-2018, 05:35
Hast Du mal eine Zigarette? " nein und dem Staat schuldest jetzt 500 €
MH das sind wohl notwendige Umgangsformen man lernt nicht aus. Danke für die Informativen Beiträge.

Tim2000
11-06-2018, 12:55
Also, wenn jemand, zB, körperlich schwer misshandelt wird und deswegen lange Zeit arbeitsunfähig ist, kann er Geld vom Staat verlangen. Häufig haben die Täter kein Geld oder nicht so viel Geld. Damit der Geschädigte nicht „leer ausgeht“, gibts das Opferentschädigungsgesetz. Der Geschädigte kann dann Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen. Mecklenburg- Vorpommern will dazu einen Opferbeauftragten einrichten, der sich um so etwas kümmert. Vorher war da, glaube ich, das Sozialamt zuständig.

TREiBERtheDRiVER
11-06-2018, 14:51
Hast Du mal eine Zigarette? " nein und dem Staat schuldest jetzt 500 €.

Du fragst einen Polizisten sowas nicht. Komplett schwachsinnig wäre so etwas.

Du gehst ja auch nicht zum Arzt und fragst ihn duzend nach einer Zigarette im Behandlungszimmer?!

Und solltest du das tun, dann gibt es dafür eventuell eben eine Geldstrafe, denn du hast das ganz sicher nicht gesagt weil du eine Zigarette haben wolltest, sondern um den Polizisten in seiner Ehre zu beleidigen bzw. zu provozieren.

zocker
11-06-2018, 15:07
... Der Geschädigte kann dann Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen. Mecklenburg- Vorpommern will dazu einen Opferbeauftragten einrichten, der sich um so etwas kümmert. Vorher war da, glaube ich, das Sozialamt zuständig.


weshalb wird das geändert?

gibt´s jetzt mehr opfer?


grüsse

Raging Bull
11-06-2018, 20:45
Hast Du mal eine Zigarette? " nein und dem Staat schuldest jetzt 500 €
MH das sind wohl notwendige Umgangsformen man lernt nicht aus. Danke für die Informativen Beiträge.

Das ist Quark.

Das Duzen ist nicht per se strafbar. Es kommt da auf den Kontext an. Man spricht da davon, dass durch das Duzen ein herabwürdigendes Werturteil zum Ausdruck kommt.

Es ist auch Quatsch, dass Polizisten besonders häufig Beleidigungen anzeigen, weil sie zu zweit sind und wissen, dass das teuer werden kann. Die gehören schlicht zu der Berufsgruppe, die ganz besonders häufig den Leuten ungenehme Sachen durchsetzen müssen und dadurch (und weils auch mittlerweile so ne Art Mut-/Intelligenzprobe geworden ist) einfach besonders oft beleidigt werden. Dazu mag kommen, dass die die Anzeige selbst während der Arbeitszeit tippen können und nicht in ihrer Freizeit umständlich zur Polizei gehen müssen.

Der normale Streifenbeamte ist da aber erstens ohnehin eher unempfindlicher, zweitens erwartet das auch die Rechtsprechung von ihm.

Der Mythos von der Beamtenbeleidigung kommt vermutlich profan aus anderen Ländern (wie beispielsweise auch das Kreuzverhör) aus Medien (wie die Vorstellung der Rechtsanwalt wäre da in irgendeiner Form weisungsbefugt) oder aber aus der grundsätzlich eher obrigkeitshörig geprägten Geschichte der Deutschen.

Mundraub gab es mal. Übrigens ebenso wie die Unterscheidung Mord/Totschlag anhand des Vorsatzes. Mundraub gibt es seit rund 40 Jahren nicht mehr in der BRD, die Unterscheidung Mord/Totschlag anhand des Vorsatzes dürfte jetzt bestimmt schon 100 Jahre passé sein. Ich meine die gab's auch nur kurz.

Pansapiens
11-06-2018, 21:28
Mundraub gab es mal. Übrigens ebenso wie die Unterscheidung Mord/Totschlag anhand des Vorsatzes.[...] die Unterscheidung Mord/Totschlag anhand des Vorsatzes dürfte jetzt bestimmt schon 100 Jahre passé sein. Ich meine die gab's auch nur kurz.

Mord/Totschlag wurden nicht anhand des Vorsatzes unterschieden, sondern anhand der Überlegung (Planung vs. Affekt), wie in anderen Ländern auch heute noch.
Die besonderen Mordmerkmale wurden bei uns während der Nazidiktatur eingeführt.

1872 bis 1941:
Mord:
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.

Totschlag:
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.

seit 1941:
Mord:
(2) Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Totschlag:
Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.

(Januar 1975 ist dann das "vorsätzlich" beim Totschlag weggefallen)

https://lexetius.com/leges/StGB/Inhalt?36#2-16

zocker
11-06-2018, 22:08
... Die besonderen Mordmerkmale wurden bei uns während der Nazidiktatur eingeführt.

Da wäre es m.e. aber schon lange zeit gewesen, das mal zu ändern.




1872 bis 1941:
... , wegen Mordes mit dem Tode bestraft.

Das wurde doch schliesslich auch geändert.


Grüsse