USA - 25 Jahre Haft für einen RNC - Mord anstatt Notwehr [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : USA - 25 Jahre Haft für einen RNC - Mord anstatt Notwehr



Little Green Dragon
08-11-2018, 09:41
Bin ich gerade zufällig drüber gestolpert:

In den USA ist jemand wegen Mordes verurteilt worden weil er in einer Auseinandersetzung sein Gegenüber in einen Würgegriff genommen hat in dessen Folge der andere verstorben ist.

https://www.click2houston.com/news/terry-thompson-sentenced-to-25-years-in-prison-for-murder-of-john-hernandez

Zusammenfassung:
(Und bevor sich jetzt wieder jemand die Finger wund googelt - ich erhebe keinen Anspruch darauf, dass es tatsächlich so gewesen ist, sondern gebe nur verkürzt wieder was in den Medien dazu berichtet wurde!)

Vor einem Restaurant der Kette Dennys kam es zum Streit zwischen Terry Thompson und John Hernandez, da Hernandez wohl in betrunkenem Zustand in der Öffentlichkeit uriniert haben soll worüber sich Thompson aufregte. Hernandez soll daraufhin Thompson angegriffen und geschlagen haben (dies konnte wohl auch in den Gerichtsverhandlungen nicht abschließend geklärt werden).

Thompson nahm Hernandez daraufhin in einen Würgegriff von hinten während er auf ihm lag - hiervon existiert ein Video welches auch bei der Gerichtsverhandlung gezeigt wurde.

Der Würger wurde von Thompson angeblich noch für 3,5 Minuten gehalten nachdem Hernandez "getapped" haben soll. Das vollständige Video und die entsprechende Sequenz wurde den Geschworenen in voller Länge vorgespielt, hier ein kurzer Ausschnitt davon:

youtube.com/watch?v=02EwNmbSXPo

In dem jetzt abgeschlossenen Prozess wurde Thompson wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahre wegen Mordes verurteilt - sein Anwalt hatte auf Selbstverteidigung und Notwehr plädiert.

Es kommt ja in dem Kontext SV und Notwehr gern mal der Spruch "I'd rather be judged by 12 than carried by 6" nur zeigt sich an diesem Beispiel doch mal wieder sehr deutlich, dass auch "Notwehr" seine Grenzen hat.


Wegen eines Wildpinklers, eines Schlages und der folgenden Auseinandersetzung gibt es jetzt 2 Familien deren Leben nie mehr so sein wird wie es war. Einer ist tot, der andere wird (sofern es nicht noch eine Revision o.ä. gibt) für min. 12 Jahre lang ins Gefängnis gehen, ob die ebenfalls mit Mordvorwürfen konfrontierte Frau auch ins Gefängnis muss ist noch offen.


Insgesamt wohl das was man als klassische "lose - lose"-Situation bezeichnen kann.

concrete jungle
08-11-2018, 10:20
Interessanter Fall!

Habe noch ein bisschen Infos gesammelt:

https://en.wikipedia.org/wiki/Death_of_John_Hernandez

https://abc13.com/trial-begins-for-man-accused-in-deadly-fight-outside-dennys-/3596122/

Die Frau die den Erwürgten pinnte war damals Sheriffs deputy off duty . Wenn es sogar dann zur Verurteilung (Aussage gekonnt, wohlwollende Ermittlungen etc.) kam...wohl nur wg. des Videos!

IMHO lag auch keine Notwehrsituation mehr vor - und ein zusammentreffen von zwei ,,Ich gebe nicht auf"-Typen, das hier tragisch endete.

Im Land der Extreme gibt das dann so eine harsche Strafe - hierzulande wohl eher KV mit TF oder Totschlag (evtl. sogar minderschwer) und 2-4 Jahre Bau.

Wie oben sehr treffend gesagt, zwei Leben im A. wg. Wildpinkeln, Aufsprechen, Sheriff spielen, Kämpfen wollen...nicht loslassen können.

Syron
08-11-2018, 10:20
Ich habe jetzt nur den (Edit: ersten) verlinkten Artikel gelesen.
Der handelt ja mehr davon, was irgendwann vielleicht mal war - eine nette Erinnerung, warum ich in den Staaten nicht angeklagt werden möchte ;)


Einen Würgegriff solange zu halten, grenzt aber so oder so mindestens an Fahrlässigkeit.
Mehr werde ich da jetzt auch nicht zu sagen, da ich bisher nur den einen Artikel gelesen hab und LGDs Zusammenfassung.

Wegen Pinkelns so ein Faß aufzumachen - Zivilcourage ist ja was Gutes, aber man kann es auch übertreiben.

jkdberlin
08-11-2018, 10:45
Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?

Klaus
08-11-2018, 10:49
Ich finde es gut dass sowas nicht mit "ach, Körperverletzung aus dem Ruder gelaufen, 2 Jahre ! Mit Bewährung!" abgetan wird. Es war wie oben schon erwähnt das Zusammentreffen von 2 Typen auf "isch geb nischt auf !!!!", bei dem der Würger mit Halbwissen einfach immer weiter in seinem "Kampf" geblieben ist. Obwohl jeder Depp weiss dass nach 30 Sekunden Lebensgefahr einsetzt wenn der Choke sitzt. Das ist auch nicht mehr fahrlässig.

Wenn man jemanden schubst, der stolpert blöd, schlägt sich den Kopf an, und verstirbt am Freak Accident, das ist fahrlässig. Jemanden mit einem erlernten Würgegriff minutenlang demütigen wollen und "fertig machen" ist Vorsatz, Roid Rage, was auch immer, aber jedenfalls nicht fahrlässig. Totschlag wäre das Mindeste, und das sollte auch hierzulande eher bei 7-10 Jahren auskommen und nicht bei 2.

Münsterländer
08-11-2018, 10:55
Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?

naja, vorausgesetzt er kann plausibel machen, er habe den Tod nicht beabsichtigt:
Dann wäre es zumindest nach deutschem Recht m.E. fahrlässige Tötung oder vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge.

ich persönlich fände zweiteres logischer, demensprechend auch hier eine Anwaltsmeinung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-wegen-fahrlaessiger-toetung-koerperverletzung-mit-todesfolge-oder-totschlags-gefaengnis_115490.html

Zitat:
Eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB ist dann gegeben, wenn der Täter den Tod der verletzten Person nicht beabsichtigte, diese aber durchaus verletzten wollte. Anders sieht dies beim Totschlag nach § 212 StGB aus. Danach handelt der Täter mit beabsichtigtem Tötungsgrund.
Der Täter eines Totschlages wird nach § 212 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a StGB) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB ist erfüllt, wenn der Täter die Tötung eines anderen Menschen durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unter gleichzeitiger Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung verursacht
Zitatende

Aber als Nicht-Volljurist will ich es dabei auch belassen:D

Grüße

Münsterländer

concrete jungle
08-11-2018, 11:01
Da wurde jedenfalls sehr ernsthaft ermittelt und vor Gericht lange drüber gebrütet:

https://abc13.com/fatal-fight-outside-dennys-demonstrated-in-retrial/4549860/

Denke auch das ,,bewusste Nutzung einer eingeübten gefährlichen Kampftechnik" und ,,das Leben gefährdende Behandlung" sich da vor Gericht böse gegen einen wenden können.

jkdberlin
08-11-2018, 11:03
Als Nicht-Volljurist begebe ich zu bedenken, dass wir hier einen Fall aus den USA haben. Und demnach ist die Diskussion über deutsche Straftatbestände obsolet. Zumal die Voraussetzungen nicht passen. Der wusste, was er tat.

Billy die Kampfkugel
08-11-2018, 11:11
Seltsam finde ich auch die Filmerei, den kann man doch mal versuchen dazu zu bewegen aufzuhören. Wahrscheinlich ist vor lauter Juristerei und Ego keiner mehr zu einer einigermaßen vernünftigen Aktion fähig. :(

Alfons Heck
08-11-2018, 11:16
...dass wir hier einen Fall aus den USA haben...

Habe mal das Thema entsprechend angepasst.

Little Green Dragon
08-11-2018, 11:38
Seltsam finde ich auch die Filmerei, den kann man doch mal versuchen dazu zu bewegen aufzuhören.

Das ist zum einen in den USA immer so eine heikle Sache - man weiß letztendlich nie ob da nicht noch einer ne Knarre hat und dann anfängt um sich zu schießen.

Zum anderen ist es wohl (leider) auch einfach eine gesellschaftliche Entwicklung (siehe Gaffer etc.), dass man lieber erst einmal mit der Kamera drauf hält anstatt sich
hilfreich einzubringen. Gerade auch bei den verschiedensten Kloppereien auf der Straße auf YT: Da stehen zig Leute und filmen das, aber bis dann sich mal einer erbarmt
demjenigen der umgehauen wurde zu helfen vergeht eine halbe Ewigkeit - wenn es denn überhaupt passiert.

Und in den USA ist "murder" auch nicht 100% deckungsgleich mit unserem dt. "Mord" - es gibt da schon noch Abstufungen, 1st degree, 2nd degree murder (ähnlich unserem Totschlag).

jkdberlin
08-11-2018, 13:02
weitere kleinere rechtliche Unterschiede:

- auch wenn man eingreift und dabei einen der Täter o.a. verletzt kann man einfacher wegen "Assault" oder "Battery" selber belangt werden. Die Nothilfe in unserem Sinne (Notwehr für Dritte) ist dort nicht so geregelt wie bei uns.

- zum Thema Filmen: in fast allen Bundesstaaten ist das Filmen in der Öffentlichkeit erlaubt. Die gefilmten Personen haben dann auch weniger Rechte gegen die Veröffentlichung.

Syron
08-11-2018, 13:29
Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?
Deswegen hab ich auch geschrieben grenzt es "mindestens" an Fahrlässigkeit.

Mr.Fister
08-11-2018, 16:57
Es kommt ja in dem Kontext SV und Notwehr gern mal der Spruch "I'd rather be judged by 12 than carried by 6" nur zeigt sich an diesem Beispiel doch mal wieder sehr deutlich, dass auch "Notwehr" seine Grenzen hat.
der spruch wird zwar gerade in den staaten immer wieder gern genommen, letztendlich ist er (selbst in den usa, wo es besagte 12 geschworene tatsächlich gibt) meist grütze und wird bevorzugt von rischtisch hachten jungs benutzt, um ein gewisses vorgehen zu rechtfertigen, bei dem - dank konsequenter, holzschnittartiger schwarz/weiß-sicht - (vermeintlich) gerade keine lästigen schwierigen entscheidungen, wie sie zivile sv regelmäßig erfordert, zu treffen sind (und welches daher eher in ein kriegsgebiet und nicht in eine zivilgesellschaft in der ersten welt passt).

Pansapiens
08-11-2018, 18:30
weitere kleinere rechtliche Unterschiede:
[...]
.

gibt's da ein Jedermanns-Festnahmerecht?

miskotty
08-11-2018, 20:20
gibt's da ein Jedermanns-Festnahmerecht?

Meines Wissens ja

PhilExpat
09-11-2018, 01:15
Der eine hat sich nicht unter Kontrolle, säuft unkontrolliert und pinkelt öffentlich rum ...
Der andere hat seine latenten Agressionen nicht unter Kontrolle ...

Stört es mich, dass beide weg von der Bildfläche sind ? Nicht im geringsten.
Habe ich Mitleid - nein, wieso sollte ich ?

Das sind Menschen mit denen ich sowieso nichts zu tun haben will.

Und weils Amerika ist, vielleicht hätte er den anderen besser erschossen. Dann hätte es sicher Freispruch oder höchstens Bewährung gegeben - LOL

jkdberlin
09-11-2018, 07:10
gibt's da ein Jedermanns-Festnahmerecht?

Civil arrest gibt es, zumindest in den meisten Bundesstaaten, ob überall weiß ich nicht.

ThomasL
09-11-2018, 10:55
Auch wenn am Ende LoL steht, ist halt doch so ein typisches Vorurteil:

Und weils Amerika ist, vielleicht hätte er den anderen besser erschossen. Dann hätte es sicher Freispruch oder höchstens Bewährung gegeben - LOL
In der Realität liegt beim tödlichen Schusswaffeneinsatz in den USA i.d.R. ein Strafverfahren vor einem, dass die meisten finanziell schon mal überfordert und dessen Ausgang keineswegs vorher feststeht.

Little Green Dragon
09-11-2018, 11:12
ob überall weiß ich nicht.

Überall nicht und es wird z.T. sogar noch nach der "schwere" des Vergehens differenziert:

http://solutions-institute.org/tools/citizens-arrest-laws-by-state/

In manchen Staaten muss eine (schwerere) Straftat vorliegen ("felony") bei geringfügigen Vergehen ("misdemeanor") greift das dann nicht.




Stört es mich, dass beide weg von der Bildfläche sind ? Nicht im geringsten.
Habe ich Mitleid - nein, wieso sollte ich ?

Schön, dass Du ja offensichtlich perfekt bist und daher ausgeschlossen werden kann, dass Du Dich jemals irgendwie daneben benimmst oder auch nur einen Fehler begehst... :rolleyes:
Hätten die wohl mal lieber auch Karate praktiziert, dann wären sie sicherlich auch im Sinne des "Budo" so weit entwickelt gewesen, dass sie das bei einer Runde Mate-Tee ausdiskutiert hätten.

Droom
09-11-2018, 14:53
Wären es 30-60 Sekunden gewesen, hätte man da evtl noch über fehlende Absicht sprechen können, aber bei 210 Sekunden hätte er schon lange vorher merken müssen dass der Andere bewusstlos und schlaff ist.
Ist genauso wie wenn ich jemand 10 "Warnschüsse" ins Bein verpasse und mich danach wundere wenn dieser Jemand verblutet...




Das ist zum einen in den USA immer so eine heikle Sache - man weiß letztendlich nie ob da nicht noch einer ne Knarre hat und dann anfängt um sich zu schießen.


Na zumindest hätte man ihn mal verbal angehen und anschreien können damit er aufhört. Wobei man bei einer offensichtlichen Tötungsabsicht auch DEUTLICH aggressiver vorgehen könnte/sollte (zumindest moralisch gerechtfertigt).
Die technisch sauberste Variante wäre wohl denjenigen in der Position selber per RNC zum Aufhören zu zwingen (natürlich für die aller meisten nicht machbar)

Pansapiens
09-11-2018, 19:28
Wären es 30-60 Sekunden gewesen, hätte man da evtl noch über fehlende Absicht sprechen können, aber bei 210 Sekunden hätte er schon lange vorher merken müssen dass der Andere bewusstlos und schlaff ist.


war der 210 Minuten lang bewusstlos oder nur 210 Minuten lang im Würgegriff?

hier mal ein andere längeres Video aus einer anderen Perspektive:


https://www.youtube.com/watch?v=WWZa51_yvv4

Da scheint Hernandez doch längere Zeit des Griffs noch bei Bewusstsein.

Ähnliches ist hierzulande ja auch schon vorgekommen. Auch hier hat jemand, der gegen Regeln verstoßen hat (bei uns ist Ladendiebstahl allerdings ein rechtfertigender Grund für eine Jedermannsfestnahme) und sich demjenigen, der ihn darauf ansprach, widersetzte, zu Boden gebracht, und dort in einer Würgesituation gepinnt, miit Unterstützung durch Dritte.
(im obigen Video hält die Frau von Thompson den Arm von Hernandez fest):



Als der 13 kg schwerere und 13 cm größere D. sich der Feststellung seiner Personalien widersetzte, nach dem Angeklagten schlug - oder ihn beiseite schob - und die Flucht ergriff, verfolgte ihn der Angeklagte und sprang ihn von hinten an, wobei er seinen linken Arm um dessen Hals legte. Durch den Anprall gingen beide zu Boden. Während der Angeklagte versuchte, den in die "Unterlage" geratenen D. "am Boden zu fixieren", rief er um Hilfe und forderte D. "mehrfach auf, sich zu ergeben und zum Zeichen der Aufgabe mit der Hand auf den Boden zu schlagen". D. zeigte jedoch "keine derartige Reaktion". Der "wenige Augenblicke" später hinzukommende Inhaber eines Schuhreparaturstandes, R. , hielt die rechte Hand des D. und, als dieser mit den Beinen um sich schlug, auch ein Bein fest. "Wenige Minuten" danach trat der Leiter des Kaufhauses, M. , hinzu. Er drückte den rechten Arm des D. , den R. "kaum noch" festhalten konnte, mit seinem Knie zu Boden; ferner veranlaßte er, daß die Polizei verständigt wurde. "Während der gesamten Zeit hielt der Angeklagte den Hals des D. weiter in seiner linken Armbeuge, wobei er den ertappten Dieb über einen Zeitraum von mindestens drei Minuten ohne Unterlaß derart würgte, daß diesem die Luftzufuhr vollständig abgeschnitten wurde" (UA 8). Die einoder zweimal gestellte Frage des M. , "ob der Mann noch Luft bekomme", bejahte der Angeklagte. Als wenige Minuten später der Polizeibeamte P. erschien, forderte M. diesen auf, dem D. Handfesseln anzulegen, da sich "D. nach dem Eindruck des ... M. weiterhin derart stark zur Wehr setzte, daß er ihn mit seinem rechten Arm anhob". Nachdem M. und R. den "nunmehr regungslos am Boden liegenden D. " losgelassen hatten, diesem Handfesseln angelegt worden waren und auch der Angeklagte D. losließ, drehte P. dessen "reglosen Körper" um. Das Gesicht des D. war blau verfärbt; er war infolge der Strangulation durch den Angeklagten erstickt.

https://openjur.de/u/65108.html



keines der befassten Gerichte konnte da einen Tötungsvorsatz erkennen.

Im hier diskutierten Fall gab es einen ersten Prozess, in dem sich die Geschworenen nicht einigen konnten:


Thompson’s first trial ended in a mistrial after 11 of 12 jurors decided he was not guilty of murder. Ten decided he was also not guilty of the lesser manslaughter charge. Eight jurors decided Thompson was not even guilty of the lowest possible charge -- criminally negligent homicide.

also acht von zwölf sahen nicht mal fahrlässige Tötung (?)



Na zumindest hätte man ihn mal verbal angehen und anschreien können damit er aufhört. Wobei man bei einer offensichtlichen Tötungsabsicht auch DEUTLICH aggressiver vorgehen könnte/sollte (zumindest moralisch gerechtfertigt).
Die technisch sauberste Variante wäre wohl denjenigen in der Position selber per RNC zum Aufhören zu zwingen (natürlich für die aller meisten nicht machbar)

Ich verstehe nicht, was in oben verlinktem Video die Frau mit dem weißen T-Shirt außer "Stop!" schreit, aber es das "Stop!" könnte sich, auch in Anbetracht ihrer emotionalen Erregung auf die Aktion des Ehepaares Thompson beziehen, da sie den Ernst der Lage erkennt.
Der Mann mit dem schwarzen Outfit wird wohl eher der/einer derjenigen sein, die gegen den/die Filmenden vorgegangen ist, also das Paar Thompson unterstützte.
Eventuell selbst ein Hilfssheriff oder Sicherheitspersonal des Parkplatzes ?.
Da wurde ja noch weiteren Mitgliedern des Harris County Sheriff's Office ein Fehlverhalten vorgeworfen:


As a result of the investigation, other sheriff's office personnel will face disciplinary action. A deputy has received a one-day suspension and 30 days probation. One sergeant was ordered to complete additional training, suspended for five days and transferred to a new assignment.

Another sergeant received a letter of reprimand and was ordered to complete additional training, while a sergeant received a letter of documented counseling.

https://www.chron.com/news/houston-texas/article/Deputy-Chauna-Thompson-terminated-from-sheriff-s-11306134.php


Grund könnte Fehlverhalten bei der Aufarbeitung des Falles sein, aber auch Fehlverhalten vor Ort.
Auch dieser Satz könnte ein Hinweis darauf sein, dass da noch mehr Personal des Sheriffs außer Frau Thompson, die ja (ursrprünglich) nicht im Dienst war, anwesend war:


Melissa Hernandez said she is unsure what to make of Gonzalez not finding any evidence of wrongdoing by the on-duty personnel at the scene where her cousin died.

Insgesamt klingt das weniger wie eine SV-Situation oder ein Kampf Mann gegen Mann, als die Durchsetzung von Regeln durch mehrere gegen einen einzelnen, einige oder mehrere offizielle Ordnungskräfte.
Wenn da nun tatsächlich einer einen anderen in der Öffentlichkeit mit klarer Tötungsabsicht erdrosselt, mit Unterstützung einer Sheriff-Assistentin, während andere umstehende Zeugen am Filmen hindern wollen, und auch dann noch fortfährt, wenn er mitkriegt, dass er gefilmt wird, wäre das schon extrem abgebrüht.

Pansapiens
10-11-2018, 11:41
hier eine Übersicht inklusive einem Interview (0:59) mit einer Angestellten des Restaurants.
Sie erklärt, auf die Frage, warum den keiner runtergezogen hat, dass es den Angestellten des Restaurants, vor dem das passierte, nicht erlaubt sei, bei so was körperlich einzuschreiten, dass sie dafür verklagt werden können.



https://www.youtube.com/watch?v=VKk6v5uxxVE