KFZ - "Besonderes" Kennzeichen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Dextrous
12-12-2018, 11:45
Hallo zusammen,

ich hatte vor 4 Wochen einen nicht verschuldeten Autounfall, mit Krankenhausaufenthalt etc. und habe mir anschließend einen Anwalt genommen.
Heute bekomme ich die Meldung, dass es sich bei dem Kennzeichen XYZ um ein besonderes Kennzeichen handelt und das zentrale Fahrzeugregister hierüber keine Informationen hat und es zu der entsprechenden Behörde weitergeleitet wird.
Habe meinem Anwalt auch direkt zurückgeschrieben was das denn bitte genau bedeutet.... Noch keine Antwort.
Es war ein normales "weißes" Kennzeichen. Kein Saisonkennzeichen, keins für Diplomaten etc.

Kennt sich jemand mit sowas aus?
Beamter in Zivil oder so? Ich kann mir das irgendwie nicht ganz erklären....

VG

Nagare
12-12-2018, 12:44
-

Wizard
12-12-2018, 13:02
Könnte eventuell ein ziviles Fahrzeug der Bundeswehr gewesen sein.
Diese sind nicht im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert...

Pansapiens
12-12-2018, 14:10
Heute bekomme ich die Meldung, dass es sich bei dem Kennzeichen XYZ um ein besonderes Kennzeichen handelt

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_aller_Kfz-Kennzeichen_der_Bundesrepublik_Deutschland

Dextrous
12-12-2018, 14:16
Habe ich schon durchgeschaut. Ist definitiv nicht dabei. Es handelt sich nach außen hin, um ein ganz normales Kennzeichen.

ainuke
12-12-2018, 16:07
Wir hatten bei der Bundeswehr für die Generalsfahrzeuge zivile Wechselkennzeichen. Vielleicht gibt es das auch bei anderen gefährdeten Personen (hochrangige Staatsanwälte, Richter, etc.)

OliverT
12-12-2018, 17:14
Könnte eventuell ein ziviles Fahrzeug der Bundeswehr gewesen sein.

Dann hätten aber die Feldjäger zum Unfall kommen müssen.

Pansapiens
12-12-2018, 17:25
Dann hätten aber die Feldjäger zum Unfall kommen müssen.

da fällt mir auf:
Hat der Unfallgegner Fahrerflucht begangen, oder wozu braucht der Anwalt eine Auskunft über das KFZ-Kennzeichen?

Schnueffler
12-12-2018, 19:20
Es gibt viele gesperrte Kennzeichen.
Aus den unterschiedlichsten Gründen.

PhilExpat
13-12-2018, 00:03
Geheimdienst - Du solltest die Klage besser fallen lassen, wahrscheinlich wurde schon jemand auf Dich angesetzt alle Spuren zu beseitigen ... lol

Dextrous
13-12-2018, 06:51
da fällt mir auf:
Hat der Unfallgegner Fahrerflucht begangen, oder wozu braucht der Anwalt eine Auskunft über das KFZ-Kennzeichen?Um die Versicherung des Gegenübers herauszubekommen. Name etc. ist ja alles vorhanden, aber zur Versicherung hat er der Polizei wohl keinerlei Auskunft gegeben. Fahrerflucht hat er nicht begangen, war selber kurz im KH.

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Ripley
13-12-2018, 08:51
Na, dann muss die Polizei eben bei ihm anklingeln und den Versicherer samt Versicherungsnummer erfragen.
Was denn sonst?

Dextrous
13-12-2018, 08:56
Na, dann muss die Polizei eben bei ihm anklingeln und den Versicherer samt Versicherungsnummer erfragen.
Was denn sonst?

Ja, anscheinend steht er aber wie gewisse Diplomaten bei sowas "über" dem deutschen Gesetz, so wie der Fall des Diplomaten, der bei einem Autounfall jemanden getötet hat, aber das keine rechtliche Strafe nach sich gezogen hat.
Ich weiß den Fall leider grade nicht auswendig, aber daran kann ich mich definitiv erinnern.

Little Green Dragon
13-12-2018, 10:55
Ja, anscheinend steht er aber wie gewisse Diplomaten bei sowas "über" dem deutschen Gesetz, so wie der Fall des Diplomaten, der bei einem Autounfall jemanden getötet hat, aber das keine rechtliche Strafe nach sich gezogen hat.


Nö tut er - zumindest was die Versicherung angeht - nicht. Diplomaten können strafrechtlich für Verkehrsverstöße nicht oder nur bedingt belangt werden, dass ändert nichts daran, dass auch die ihre Fahrzeuge entsprechend versichern lassen müssen wenn sie diese im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Insofern ist die Einholung über die Versicherungsinformationen durch die Polizei hier eigentlich kein Thema. Ansonsten kann ja auch Dein Anwalt den Unfallgegner kontaktieren und ihn auffordern mitzuteilen wo und wie das Fahrzeug versichert ist.

Inumeg
13-12-2018, 10:59
Ist nicht auch so, dass man in so einem Fall (unbekannte oder keine Versicherung der Verursachers) die eigene Versicherung den Schaden regulieren lässt/lassen kann, und die holt sich dass dann vom Verursacher (bzw dessen Versicherung) wieder?

Dextrous
13-12-2018, 11:06
Mir wurde von meinem Anwalt nur gesagt, dass er in diesem speziellen Fall keine Informationen direkt von dem Fahrer einholen kann, sondern das direkt mit der zuständigen Behörde geregelt werden muss. Ob das für die Polizei gilt weiß ich nicht, aber die hat mich halt darum gebeten einen Anwalt einzuschalten.

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Dextrous
16-01-2019, 12:30
Kurze Info: Die Person ist Beamter. Welche Bezeichnung weiß ich nicht, aber auf jeden Fall in einem Ministerium tätig.
Mehr Infos gehören hier denke ich auch nicht rein.

VG und vielen Dank für die Tipps.

Klaus
16-01-2019, 13:07
Solange sich das entsprechende Ministerium zu dem Schaden bekennt, die Rechnungen bezahlt und ggf. auch noch Krankenhauskosten inklusive Folgekosten, ist es ja auch egal welches das Kennzeichen war. Das dürfen die einschliesslich des Namens des Fahrers gerne für sich behalten, wenn das nicht als Aufhänger dient um die Haftung für die Unfallfolgen in Abrede zu stellen und niederschmettern zu wollen.

Dextrous
16-01-2019, 13:09
Ne, bezahlen tun die wohl.
Es hat sich nur etwas hinausgezögert, weil niemand wusste wo die zugehörige Stelle ist, an die sich mein Anwalt wenden muss...
Auf Reaktion wird aber noch gewartet. Anspruch wurde aber nun wenigstens gestellt mit bestimmter Frist.

angHell
16-01-2019, 13:45
Dank trotzdem fürs aufklären, war ja spannend. :)

Macabre
16-01-2019, 15:29
"Bei Staatsanwälten, die in der Szene ermitteln, gehen die Behörden auf Nummer sicher: Die Namen werden nicht beim Einwohnermeldeamt geführt, ihre Kfz-Kennzeichen können nicht abgefragt werden, alle persönlichen Kontaktpersonen stehen in einem Fragebogen."

https://www.bz-berlin.de/berlin/das-ist-die-frau-die-arafat-abou-chaker-in-den-knast-brachte