Was sind Waffen? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Was sind Waffen?



kritikmusssein
26-12-2018, 22:16
Könnt Ihr lieben mir mal aufzählen was für euch persönlich so als Waffe gilt?

Bin da immer verwirrt. Ich sehe zum Beispiel ein einfaches zweihändig bedienbares unter 8,5 cm langes Klappmesser nicht als Waffe.

Schnueffler
26-12-2018, 22:27
Kleiner Tipp:
Lies im WaffG

kritikmusssein
26-12-2018, 22:30
Aber ich fragte doch nach "für euch persönlich".

Schnueffler
26-12-2018, 22:33
Aber ich fragte doch nach "für euch persönlich".

Das was da drin steht.

kritikmusssein
26-12-2018, 22:35
Schnüffler du bist ein schwieriger Mensch.

Schnueffler
26-12-2018, 22:36
Schnüffler du bist ein schwieriger Mensch.

Du wiederholst dich.

Billy die Kampfkugel
26-12-2018, 22:40
*seufz*
Nur weil etwas klein ist, ist es nicht ungefährlich, das Gegenteil ist der Fall, weil es verdeckt zum Einsatz kommen kann.
Ich hatte schon Kontakt mit Sachen die im Video so bei 7:30 vorgestellt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=nmpqQopdMoo
Und ja, wenn einem das ans Gesicht gehalten wird, geht der Hintern auf Grundeis. Sei froh, wenn wenigstens die Absicht von staatlicher Seite besteht etwas den Deckel draufzuhalten, so hilflos und verquer wie es auch anmutet.

shinken-shôbu
26-12-2018, 22:52
Schnüffler du bist ein schwieriger Mensch.
Seine Antwort war doch eigentlich recht leicht zu verstehen?

kritikmusssein
26-12-2018, 23:04
Schinken Schinken Schinken. Ich meine doch persönlich.

ThomasL
27-12-2018, 08:38
Wobei ich die Frage nicht schlecht finde, in einem anderen Thread schrieb Klaus das Messer (unter 12cm etc...) zwar Waffen sind, aber geführt werden dürfen. Meines Halbwissen nach gelten Messer aber nicht pauschal als Waffen. Daher muss man ja z.B. ein "Kampfmesser" verschlossen aufbewahren, seine Küchenmesser aber nicht (auch hier wieder mein Wissenstands als Laie).
Ich muss jetzt erstmal Holz machen, danach folge ich aber mal dem Rat vom Schnüffler.

Cam67
27-12-2018, 10:02
Abgesehen von Gesetzlicher Definition ?

dann wohl alles was ich an Objekten (inklusive Körper ) benutze, um mich zu verteidigen , zu kämpfen oder einfach einen Menschen (Tier) zu verletzen . Steine , Stühle , Seile Werkzeuge ..... etwas was ich in die Hand nehmen kann , werfen kann oder etwas gegen das ich Jemanden werfen , stoßen kann usw.
dann wird wohl erst der Gebrauch von Etwas , dieses Etwas zur Waffe machen.
Das schliesst dann wohl auch , Methoden , Gedanken , Strategien , Worte , Verhalten usw. mit ein

miskotty
27-12-2018, 10:06
Hier fehlt noch der satz: Deine Mutter ihr Gesicht

ThomasL
27-12-2018, 13:30
@Cam67: Nein, nach gesetzlicher Definition.

Cam67
27-12-2018, 13:35
@Cam67: Nein, nach gesetzlicher Definition.

steh grad auf dem Schlauch . was meinst du ?

vll. hab ich mich auch verguckt , aber ich hab es so verstanden , das nach der persönlichen Sicht von Waffen gefragt wurde ? lieg ich falsch ?

ThomasL
27-12-2018, 13:44
Also mich interessiert es nach gesetzlicher Definition und ich denke für die meisten dürfte dies auch interessanter sein. Ob es dem TE darum ginge ist aber schwer zu sagen.

Was ich kenne (und eben nochmal nachgesehen habe):

Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Dazu kommen dann diverse Artikel die ich gelesen habe, in denen es um die konkrete Auslegung geht.
Beispiel: Im Wald hatte ich gerade meinen Spalthammer und meine Motorsäge dabei, die falle meines (Halb-)Wissens (!) nach nicht unter diesen Paragraphen da sie nicht unter a und b fallen. Daher das mitführen im Auto (erst recht auf dem Weg in den Wald) kein Problem.
Sobald man sie allerdings als Waffe einsetzt, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

Cam67
27-12-2018, 13:53
Also mich interessiert es nach gesetzlicher Definition und ich denke für die meisten dürfte dies auch interessanter sein. Ob es dem TE darum ginge ist aber schwer zu sagen.

Was ich kenne (und eben nochmal nachgesehen habe):

Dazu kommen dann diverse Artikel die ich gelesen habe, in denen es um die konkrete Auslegung geht.
Beispiel: Im Wald hatte ich gerade meinen Spalthammer und meine Motorsäge dabei, die falle meines (Halb-)Wissens (!) nach nicht unter diesen Paragraphen da sie nicht unter a und b fallen. Daher das mitführen im Auto (erst recht auf dem Weg in den Wald) kein Problem.
Sobald man sie allerdings als Waffe einsetzt, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

ah ok , danke.

da bewege ich mich ja , mit meiner persönlichen Sicht , gar nicht soo weit weg , vom gesetzlichen Gedanken. ^^ der Gebrauch macht es zur Waffe.
aber , um zu wissen was man mit sich führen darf , ist vorherige Erkundigung nicht schlecht .
hab nie Waffen in diesem Sinn dabei , aber immer Werkzeuge . und ein kleiner Schraubendreher oder ein fettes Fahrradschloss , erfüllt den gleichen Zweck . xd

ThomasL
28-12-2018, 10:03
da bewege ich mich ja , mit meiner persönlichen Sicht , gar nicht soo weit weg , vom gesetzlichen Gedanken. ^^ der Gebrauch macht es zur Waffe.
Hmm, von den explizit angeführten Gegenständen abgesehen, ist es beim führen / besitzen doch erstmal relevant ob sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Daher ist ein Kampfmesser (auch kleiner 12cm Klingenlänge) erstmal eine Waffe die du nicht führen darfst und verschlossen aufbewahren musst. Das 16cm Küchenmesser meiner Frau ist aber vom Wesen nach dazu bestimmt, Fleisch und Gemüse zu schneiden. Daher muss es nicht weggeschlossen werden und gäbe es nicht das zusätzliche (!) Führungsverbot für Messer > 12cm Klingenlänge (unabhängig von ihrer Einstufung als Waffe) könnte man es sogar mitführen.
Wäre dein Schraubzieher zur Verwendung als Waffe von Dir angespitzt, würde er vermutlich auch als Waffe gelten.

Beim Gebrauch eines "gefährlichen Gegenstands" sieht die Sache dann wohl anders aus, damit habe ich mich aber (zum Glück) bisher nicht befassen müssen.

Anmerkung. Ich bin in Rechtsfragen ein Laie, daher sind Irrtümer hier nicht ausgeschlossen.

miskotty
28-12-2018, 10:31
Hmm, von den explizit angeführten Gegenständen abgesehen, ist es beim führen / besitzen doch erstmal relevant ob sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Daher ist ein Kampfmesser (auch kleiner 12cm Klingenlänge) erstmal eine Waffe die du nicht führen darfst und verschlossen aufbewahren musst. Das 16cm Küchenmesser meiner Frau ist aber vom Wesen nach dazu bestimmt, Fleisch und Gemüse zu schneiden. Daher muss es nicht weggeschlossen werden und gäbe es nicht das zusätzliche (!) Führungsverbot für Messer > 12cm Klingenlänge (unabhängig von ihrer Einstufung als Waffe) könnte man es sogar mitführen.
Wäre dein Schraubzieher zur Verwendung als Waffe von Dir angespitzt, würde er vermutlich auch als Waffe gelten.

Beim Gebrauch eines "gefährlichen Gegenstands" sieht die Sache dann wohl anders aus, damit habe ich mich aber (zum Glück) bisher nicht befassen müssen.

Anmerkung. Ich bin in Rechtsfragen ein Laie, daher sind Irrtümer hier nicht ausgeschlossen.

Der angespitzte Schraubenzieher wäre meines Wissens sogar eine verbotene Waffe, ähnlich dem Baseballschläger in den Nägel geschlagen werden um nachträglich eine waffeneigenschaft zu erstellen

Cam67
28-12-2018, 10:42
Der angespitzte Schraubenzieher wäre meines Wissens sogar eine verbotene Waffe, ähnlich dem Baseballschläger in den Nägel geschlagen werden um nachträglich eine waffeneigenschaft zu erstellen

auch mal interessant.
was wäre mit einem Dorn ? einer Ahle ? mit zusätzlicher Anspitzung ? ..... die Funktion als Werkzeug wäre ja immer noch gegeben .
Einem kleinen Kreuzschlitz ? mit leicht geschliffenen Kanten ? .... die Funktion als Werkzeug wäre hier auch noch gegeben .

wäre das Führen dann schon verboten ?
würde der SV-Gebrauch ev. nicht anerkannt werden , weil Vorsatz unterstellt wird ?

miskotty
28-12-2018, 11:17
auch mal interessant.
was wäre mit einem Dorn ? einer Ahle ? mit zusätzlicher Anspitzung ? ..... die Funktion als Werkzeug wäre ja immer noch gegeben .
Einem kleinen Kreuzschlitz ? mit leicht geschliffenen Kanten ? .... die Funktion als Werkzeug wäre hier auch noch gegeben .

wäre das Führen dann schon verboten ?
würde der SV-Gebrauch ev. nicht anerkannt werden , weil Vorsatz unterstellt wird ?

Soweit meine Kenntniss: sobald man einen Gegenstand nachträglich so verändert, dass er eine waffeneigenschaft hat, fällt er unter verbotene Waffe. Wenn der Schraubenzieher geschliffen wird, weil eine bestimmte Schraube dann passt, kein Problem. Spitz ich ihn an und hab ihn zu sv Zwecken in der Tasche-am *****

Kensei
28-12-2018, 11:39
Eben. Sowas sind dann Einzelfallentscheidungen vor Gericht. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass es maßgeblich für die Spielfähigkeit war, in deinen Basy zwei Nägel reinzuschlagen, Glückwunsch. ;) Das klären im Zweifel dann Schöffen und Richter...

Cam67
28-12-2018, 12:05
ok danke.
es steht und fällt also in dieser Grauzone mit meiner Fähigkeit , es glaubhaft darzustellen . ^^

Pansapiens
29-12-2018, 08:58
Soweit meine Kenntniss: sobald man einen Gegenstand nachträglich so verändert, dass er eine waffeneigenschaft hat, fällt er unter verbotene Waffe. Wenn der Schraubenzieher geschliffen wird, weil eine bestimmte Schraube dann passt, kein Problem. Spitz ich ihn an und hab ihn zu sv Zwecken in der Tasche-am *****

woraus leitet sich das ab?
Aus dem Verbot von Anscheinswaffen?

Edit: Falscher Begriff, ich meine "Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
Also Anscheinsschraubendreher oder Anscheinsbaseballschläger....

Kensei
29-12-2018, 09:34
Was soll das mit Anscheinswaffen zu tun haben? Hast du den Begriff mal nachgeschaut? Dabei geht es um Gegenstände, die realen Waffen zum Verwechseln ähneln, bspw. Spielzeugpistolen, Gasknarren usw., die also den "Anschein" einer realen Bedrohung erwecken, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist.

Das leitet sich meines Wissens nach aus dem Zweck eines Gegenstandes ab bzw. aus den mit der Veränderung entstandenen Eigenschaften die auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet sind. Wenn dir ein Gericht später vorhält, dass der einzige Zweck deines angeschärften Schraubenziehers darin liegt, andere Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen und ansonsten kein vernünftiger handwerklicher Grund erkennbar ist den Schraubenzieher zu beschleifen, dann hast du eine Waffe geschaffen. Dann würde wohl noch geklärt werden, ob diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit von dir hätte geführt wären dürfen, und entsprechend dann das Strafmaß bemessen.

Pansapiens
29-12-2018, 11:14
Was soll das mit Anscheinswaffen zu tun haben? Hast du den Begriff mal nachgeschaut? Dabei geht es um Gegenstände, die realen Waffen zum Verwechseln ähneln, bspw. Spielzeugpistolen, Gasknarren usw., die also den "Anschein" einer realen Bedrohung erwecken, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist.


Du hast Recht, ich hab den falschen Begriff verwendet:
Ich meinte das Umgekehrte, also Waffen, die den Eindruck erwecken, keine zu sein:
Aus Anlage 2 des Waffengesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html):


Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen [...] ist verboten:
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;



Das leitet sich meines Wissens nach aus dem Zweck eines Gegenstandes ab bzw. aus den mit der Veränderung entstandenen Eigenschaften die auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet sind. Wenn dir ein Gericht später vorhält, dass der einzige Zweck deines angeschärften Schraubenziehers darin liegt, andere Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen und ansonsten kein vernünftiger handwerklicher Grund erkennbar ist den Schraubenzieher zu beschleifen, dann hast du eine Waffe geschaffen. Dann würde wohl noch geklärt werden, ob diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit von dir hätte geführt wären dürfen, und entsprechend dann das Strafmaß bemessen.

Miscotty sprach von verbotenen Waffen, das geht über das Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, dass sich aus dem Führungsverbot einer Hieb oder Stoßwaffe ergibt, hinaus und verbietet IMO auch jeglichen Umgang, also auch Besitz.
Ich darf ja durchaus Waffen zu Hause haben, für die ein Führungsverbot besteht, und die auch - in geschlossenen Behältnissen transportieren- aber eine verbotene Waffe darf ich nicht mal besitzen (?)
Also kein vollautomatisches Gewehr, keinen Wurfstern, kein Nun-Chaku, kein Fall-, Spring-, Butterfly- oder Faustmesser.
Ein Dolch ist wohl nicht verboten, ich darf ihn nur nicht führen.

Kensei
29-12-2018, 11:20
Meines Wissens sowohl als auch. Es gibt ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, es gibt aber auch ein Verbot bspw. für Kriegswaffen, die ich als Zivilist generell nicht haben darf. Auch nicht zuhause privat. Sprengmittel, Chemische/Biologische Kampfstoffe, vollautomatische Sturmgewehre usw. usf.
Das gilt aber nicht für den angeschliffenen Schraubenzieher oder die Nagelbewährte Holzlatte, falls du das meinst ;)
Ich denke Miscotty hat sich auf das Führen in der Öffentlichkeit bezogen...

Pansapiens
29-12-2018, 11:58
Ich denke Miscotty hat sich auf das Führen in der Öffentlichkeit bezogen...

o.k. das kann sein, da er auf die Frage von Cam67 "wäre das Führen dann schon verboten ?" antwortete...



Es gibt ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, es gibt aber auch ein Verbot bspw. für Kriegswaffen, die ich als Zivilist generell nicht haben darf. Auch nicht zuhause privat. Sprengmittel, Chemische/Biologische Kampfstoffe, vollautomatische Sturmgewehre usw. usf.
Das gilt aber nicht für den angeschliffenen Schraubenzieher oder die Nagelbewährte Holzlatte, falls du das meinst


Letzteres meinte ich (also eher den thematisierten nagelbewehrten Baseballschläger, als eine Latte).
Heutzutage sind ja auch Gegenstände verboten (Umgangsverbot), die jetzt nicht wirklich zu Kriegswaffen gehören (Wurfsterne, Nun-Chaku, Fallmesser...).

Kensei
29-12-2018, 12:31
Ja, da hast du natürlich recht. Vor allem das Nun-Chaku Verbot ist mMn wohl der größte waffenrechtliche Blödsinn, der daraus resultiert, dass das Nun-Chak mit einer mittelalterlichen "Garotte", also einer Würgeschlinge mit Handgriffen gleichgesetzt wurde.
Soviel zur "Expertise" exotischer Nahkampfwaffen in einigen Kreisen des BKA... :rolleyes:

Chrisdz
30-12-2018, 11:47
Also gut, wenn es denn "persönlich" sein soll: ALLES !!!
Und das meine ich so!

Mit ca. 14, 15 hab ich aufm Bau gearbeitet und zwischendrin Kohle verdient. In der Mittagspause haben sich zwei Gesellen zuerst "gekabbelt", dann hat sich das aufgeheizt, dann wurde eine wilde Rauferei draus und dann hat der eine den anderen in einen Schwitzkasten vom Feinsten genommen.
Der andere bekam Panik, konnte da nicht raus, hat verzweifelt nach irgendwas zum Verteidigen gesucht und in seiner Hosentasche (hat dann später die Polizei mitgenommen) mehr oder weniger aus Zufall ein klitzekleines "Souvenirmesserchen" vom letzten Besuch beim Jugo gefunden. Ihr wisst schon, so'n absolut billiges Klappdingsbums, aus zwei zusammengenieteten Holzplättchen mit einer stumpfen Blechklinge dazwischen, keine 3, 4 cm lang, man kann damit im Normalfall nicht mal ein Briefkuvert aufmachen. War früher mal gang und gäbe, dass sie einem so was beim Jugo deines Vertrauens auf den Balkanteller gesteckt haben, um den gegrillten Speck oder das halbe Würstchen damit aufzuspiessen.
Also mit dem Teil in der Hand, das er irgendwie aufkriegt und nach hinten stösst, erwischt er seinen Kontrahenten, bekommt etwas Abstand und zieht durch! Der andere presst sich seine Hände instinktiv vor den Bauch und geht langsam zu Boden. Der andere hatte ihm damit die Bauchdecke geöffnet und seine Eingeweide fielen ihm beinahe raus. Es ist zum Glück nichts Tragisches passiert, der Notarzt war gleich da, das Schwabinger Krankenhaus um die Ecke, nach 14 Tagen lief das Opfer wieder rum...

Dieses "Messer" ist alles, aber keine "Waffe" im Sinne des Waffengesetzes, man könnte es sogar ev. als Spielzeug bezeichnen.

In meinen SV-Kursen kommt zwangsläufig immer die Frage nach Waffen, also bitte, setz dich in die U- oder S-Bahn mit einer Tageszeitung und einem Kugelschreiber (Wegwerfmodell, 20 Cent). Alle gängigen Tageszeitungen mit Ausnahme der BLÖD (zu dünn, zu viele Bilder und nur flüssiger Text in Form von Sch...) werden zusammengerollt zu tödlichen Waffen, der Kuli in der Hand sowieso.

Alte Oma mit Einkaufstüte (vorzugsweise Stoffbeutel) und drei Tomaten drin - absolute Ninja-Frau mit tödlicher Technik, wenn sie das Teil schwingt und dir über den Schädel zieht.

Noch Fragen, Hauser?
Nein, Kienzle!

Pansapiens
30-12-2018, 12:01
Alte Oma mit Einkaufstüte (vorzugsweise Stoffbeutel) und drei Tomaten drin - absolute Ninja-Frau mit tödlicher Technik, wenn sie das Teil schwingt und dir über den Schädel zieht.


Dosentomaten?

miskotty
30-12-2018, 12:59
Meines Wissens sowohl als auch. Es gibt ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, es gibt aber auch ein Verbot bspw. für Kriegswaffen, die ich als Zivilist generell nicht haben darf. Auch nicht zuhause privat. Sprengmittel, Chemische/Biologische Kampfstoffe, vollautomatische Sturmgewehre usw. usf.
Das gilt aber nicht für den angeschliffenen Schraubenzieher oder die Nagelbewährte Holzlatte, falls du das meinst ;)
Ich denke Miscotty hat sich auf das Führen in der Öffentlichkeit bezogen...

Nö,hat er nicht. Wenn du deinen Baseballschläger mit Nägeln verzierst und der wird dort gefunden, dann dürfte es eine Anzeige geben. Nicht aber, wenn du den Schläger in diesem Zustand vom Hersteller bezogen hast, dann ist es nur ne hiebwaffe und es gilt führverbot

Alfons Heck
30-12-2018, 13:11
Dosentomaten?
Nein Tomatendosen mit 10g Abtropfgewicht bei 500g Inhalt.

Alfons Heck
30-12-2018, 13:24
Wer die deutschen Gesetze und offizielle Informationen sucht: https://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?40870-Waffen-Gesetze-Verordnungen-usw
Wer weitere links kennt; bitte Info an mich.
Ich füge die dann ein.


Gruß
Alfons.

Chrisdz
31-12-2018, 07:56
Dosentomaten?

Auch ein guter Witz könnte eine tödliche Waffe sein (siehe Monty Pyton), wenn er denn gut wäre....

ThomasL
31-12-2018, 09:11
Tageszeitungen mit Ausnahme der BLÖD (zu dünn, zu viele Bilder und nur flüssiger Text in Form von Sch...
Made my Day:D