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Vollständige Version anzeigen : Reklamieren?



reneb
18-02-2019, 01:58
Hallo Zusammen,

Ich habe mir die Tage ein Schwert gekauft, an der Klinge sind mehrere Kratzer oder Einkerbungen, benutzt habe ich das Schwert natürlich noch nicht.

Nun bin ich mir nicht sicher ob es sich um einen Reklamationsgrund haltet oder ob das so normal sein soll, da das mein erstes Schwert ist.

Was meint ihr ?

reneb
18-02-2019, 02:00
Hallo Zusammen,

Ich habe mir die Tage ein Schwert gekauft, an der Klinge sind mehrere Kratzer oder Einkerbungen, benutzt habe ich das Schwert natürlich noch nicht.
Falls das auf den Bildern nicht ersichtlich ist, die Kratzer sind nur am Rand als ob es vom schleifen kommen würde.

Nun bin ich mir nicht sicher ob es sich um einen Reklamationsgrund haltet oder ob das so normal sein soll, da das mein erstes Schwert ist.

Was meint ihr ?

Esse quam videri
18-02-2019, 08:40
online beim Händler gekauft?
Dann hats die Widerrufsrecht und Gewährleistung oder Garantie bei Neuware.
Bei Privatkauf kommt es auf die Beschreibung etc an.

gruss

Klaus
18-02-2019, 10:18
Das ist zumindest Vorführware oder ein Rückläufer. Damit hat jemand auf irgendwas rumgedengelt, oder es ist beim Transportieren im Bündel passiert.

Wenn das Schwert ansonsten in Ordnung ist, keine schlechte Montage am Griff, nichts lose, nix klappert, es die richtige Balance hat, keine offensichtlichen schweren Ausbrüche, Riefen oder Sprünge im Kernmaterial, und es auch so biegbar ist wie es sein sollte, würde ich das eher behalten. Diese Kerben bekommt man sowieso in kürzester Zeit wenn man es nicht an die Wand hängt, und es ist eine grössere Lotterie dass sonst alles andere gut ist. Wenn man so ein gutes Schwert erwischt hat das bei diesem Rumhampeln nicht gleich zerbrochen ist, und bei dem die Produktion an sich gestimmt hat, sollte man dankbar sein.

reneb
18-02-2019, 10:39
Danke für eure Antworten

Das Schwert habe ich online beim Händler (Neuware) gekauft. Am Griff sind auch leichte Kratzer, ansonsten ist nichts tragisches mit dem Schwert.

Werde es wohl reklamieren, der Neupreis war 500 euro, bei wieviel Schadensersatz sollte ich eurer Meinung nach zustimmen bei den Mängeln?

* Silverback
18-02-2019, 11:04
...
Das Schwert habe ich online beim Händler (Neuware) gekauft. Am Griff sind auch leichte Kratzer, ansonsten ist nichts tragisches mit dem Schwert.

Werde es wohl reklamieren, der Neupreis war 500 euro,
Na, online-reklamieren heisst ja zunächst einmal: Ware zurück - Geld zurück. Alles tutti.
P.S.: Wichtig ist: * zeitnah handeln (gesetzliche Fristen) * zur Sicherheit dem Verkäufer das schon vorab per email ankündigen (das ist dann evtl. die Stelle, wo auch Handeln in's Spiel kommen kann) * Rücksendung in einer nachwisbaren Form (meine persönliche Meinung: Bei dem Wert (und wenn man den Verkäufer nicht kennt) würde ich persönlich "die volle Palette fahren", heißt: * Einpacken unter Zeugen * Fotos davon machen (lassen) * nachweisbare Versanform wählen * ggf. sogar versicherten Versand wählen).



... der Neupreis war 500 euro, bei wieviel Schadensersatz sollte ich eurer Meinung nach zustimmen bei den Mängeln?
Das ist der Part des südländischen Verhandelns(/Verhandlungsgeschicks):
- Du musst halt überlegen, was es dir (eingedenk der beschriebenen Mängel, aber des sonst wohl vernünftigen Gesamtzustands) Wert ist .... und dann ein paar Euronen als Puffer abziehen.
- dann auf in die Verhandlungsschlacht - die sich aber (aus oben angesprochenen rechtlichen Termingründen) nicht zulange (hin + her) hinziehen sollte (heißt: enge Fristen fürs Antworten setzen (& selbst auch prompt einhalten)).
Viel Erfolg.

Little Green Dragon
18-02-2019, 11:05
bei wieviel Schadensersatz sollte ich eurer Meinung nach zustimmen bei den Mängeln?

Was denn für ein Schadenersatz? Dir ist doch noch gar kein Schaden entstanden der irgendwie zu ersetzen wäre...

Du hast - wenn überhaupt - Ansprüche aus der Mängelhaftung beim Kauf. Hierfür musst Du den VK über den Mangel informieren und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung oder ggf. Ersatzlieferung einräumen. Ob diese Kratzer jetzt tatsächlich einen Mangel darstellen sei mal dahingestellt. Beim Kauf derartiger "Massenware" ist der VK (außer er hat jetzt explizit die absolute Kratzerfreiheit beworben) nur verpflichtet ein Schwert "mittlerer Art und Güte" zu liefern.

Wenn der VK den "Mangel" nicht beseitigen kann (oder will) und ihr euch deswegen auf eine Minderung des Kaufpreises verständigt ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

Und da geht es dann los: Für den VK ist der "Mangel" vielleicht 20,- € "wert" - Du als Käufer siehst das sicherlich etwas anders. Wenn wir hier aber nur von optischen Mängeln sprechen, die sich früher oder später durch ordnungsgemäßen Gebrauch ergeben würden solltest Du Deine Erwartungen da nicht zu hoch schrauben.

reneb
18-02-2019, 12:09
Da hast du recht, dass es sich um eine Mängelrüge handelt :D


Massenware hin oder her, Beschädigungen sollten auch beim 100 Euro Schwert meiner Meinung nach nicht vorhanden sein.

Ich schreibe den Händler jetzt einfach mal an, unter 100 werd ich's wohl zurück schicken.

Kann man sowas raus polieren lassen, was meint ihr?

Little Green Dragon
18-02-2019, 12:17
Massenware hin oder her, Beschädigungen sollten auch beim 100 Euro Schwert meiner Meinung nach nicht vorhanden sein.


Selbst bei einem Neuwagen für 50.000,- € muss man mit kleinsten Kratzern leben...



Ich schreibe den Händler jetzt einfach mal an, unter 100 werd ich's wohl zurück schicken.


1/5 des Kaufpreises für die kleinen Kratzer? (Aufgrund des verblitzten Fotos ist nicht zu erkennen ob da beim Übergang von Pappe zu Plastik ne größere Macke drin ist).

Das ist mehr als optimistisch...



Kann man sowas raus polieren lassen, was meint ihr?

Man kann es zumindest so hinbiegen, dass es optisch etwas besser aussieht. Und genau das wird der VK im Rahmen der Nachbesserung wohl max. auch tun.
(Bei Widerruf muss er es halt zurück nehmen.)

Brummer
19-02-2019, 20:28
meines Wissens ist es so das der Verkäufer erstmal das Recht hat den
Mangel zu beheben sprich in dem Falle Austausch

* Silverback
19-02-2019, 20:52
meines Wissens ist es so das der Verkäufer erstmal das Recht hat den
Mangel zu beheben sprich in dem Falle Austausch

Das gilt für Mängel / Garantieversprechen.

Wenn man sich bei einem online-Bezug noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist befindet (zeitlich engster Rahmen), und er sich auf (das hier angedeutet wilde) Handeln nicht einlässt, dann müsste er es komplett zurücknehmen; Zug um Zug.