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Vollständige Version anzeigen : Waffenrecht: Aufbewahrung von Blankwaffen



Solaris1980
23-03-2019, 16:39
Hallo Leute,

bisher bin ich davon ausgegangen, dass Blankwaffen / Hieb- und Stichwaffen wie Schwerter oder als Waffe definierte Messer, lediglich vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden müssen. Also dass diese in einer Wohnung ohne Minderjährige nicht in veschlossenen Behältnissen gelagert werden müssen.

Mit einiger Bestürzung habe ich auf gutefrage.net jetzt gelesen, dass einige der Auffassung sind, mit folgendem seien bei Punkt 2 nicht nur Schusswaffen, sondern auch Hieb- und Stichwaffen gemeint:

Davon hatte ich bisher noch nie gehört und halte das für Auslegungssache. Oder sind damit explitzit auch Hieb- und Stichwaffen gemeint?



Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

Der in Satz 1 Nummer 1 genannten Norm gleichgestellt sind Normen eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das gleiche Schutzniveau aufweisen. Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse oder Räume sind, sind zulässig, sofern sie

1. ein den jeweiligen Anforderungen mindestens gleichwertiges Schutzniveau aufweisen und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügen.

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Willi von der Heide
23-03-2019, 17:17
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so:

Seit dem 06.07.2019 gilt ja eine neue Aufbewahrungsvorschrift. Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen ( Luftgewehre ) ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Schrank oder einem abschließbaren Raum erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - für Schwerter - ist OK. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

Solaris1980
23-03-2019, 17:46
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so:

Seit dem 06.07.2019 gilt ja eine neue Aufbewahrungsvorschrift. Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen ( Luftgewehre ) ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Schrank oder einem abschließbaren Raum erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - für Schwerter - ist OK. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.


Ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so:

Seit dem 06.07.2019 gilt ja eine neue Aufbewahrungsvorschrift. Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen ( Luftgewehre ) ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Schrank oder einem abschließbaren Raum erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - für Schwerter - ist OK. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

Das hatte ich auch gelesen und das war auch meine Ansicht.

Es waren jedoch mehrere Nutzer bei gutefrage.net die darauf bestanden, mit der Aufbewahrungsvorschrift müsste alles was vom Gesetzgeber als Waffe definiert ist in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Und über google finde ich keine klare Antwort darauf.

Bisher dachte ich auch, ein verschlossener Raum reicht aus.

Im Endeffekt wird das niemand kontrollieren, wenn man nicht sowieso wegen angemeldeter Schusswaffen kontrolliert wird. Aber es interessiert mich doch, wie das jetzt rechtlich aussieht, zumal ich davon tatsächlich bisher nichts gehört hatte.

Fraglich finde ich auch, dass man meines Wissens freie Waffen im "befriedeten Besitztum" führen darf.
Also Führen ja aber an die Wänd hängen nicht, falls dem so ist...

Willi von der Heide
23-03-2019, 17:54
Vielleicht meldet sich ja ein Volljurist, ich habe mit dem Waffenrecht zu tun, aber warte mal lieber auf andere Meinungen.

Rechtlich ist das so, daß du in befriedetem Besitztum - sofern es dir gehört - gar nicht " führst " ... du könntest also auch eine echte Schußwaffe führen. Trotzdem kann man daraus einen Strick drehen, wg. unsachgemäßer Aufbewahrung und Handhabung. Schwieriges Thema und es gibt jede Menge Fallstricke im Waffenrecht.

ThomasL
23-03-2019, 19:15
Fraglich finde ich auch, dass man meines Wissens freie Waffen im "befriedeten Besitztum" führen darf.
Also Führen ja aber an die Wänd hängen nicht, falls dem so ist...
Ist doch plausible. Wenn Du sie führst übst Du die Kontrolle über die Waffe aus. Wenn sie an der Wand hängt nicht (es ging meines Wissens nach gerade auch darum, mißbräuchliche Verwendung durch 3.te - zum Beispiel während einer Feier - zu verhindern). Gerade bei Schusswaffen (auch Gas. Luftpistole etc...) finde ich dies auch unabhängig von gesetzlichen Vorschriften sinnvoll!

Solaris1980
23-03-2019, 19:36
Ist doch plausible. Wenn Du sie führst übst Du die Kontrolle über die Waffe aus. Wenn sie an der Wand hängt nicht (es ging meines Wissens nach gerade auch darum, mißbräuchliche Verwendung durch 3.te - zum Beispiel während einer Feier - zu verhindern).

Stimmt.
Ich war nur davon ausgegangen dass sie an der Wand hängen dürfen wenn weder Minderjährige noch unbeaufsichtigte dritte in der Wohnung sind.

Aber anscheinend ist es tatsächlich so, dass seit 2017 alles was als Waffe definiert ist, in einem verschlossenen Behältnis aufgewahrt werden muss.

Heftig.

Hier wurde darüber auch diskutiert:
https://forum.wildundhund.de/threads/aufbewahrung-freier-waffen.111976/

Eskrima-Düsseldorf
02-04-2019, 15:27
Darf ich mein Fleischmesser noch in der Küche an einer Magnetleiste haben? Ich finde es zum Kotzen wie wir immer mehr entmündigt werden.

ThomasL
02-04-2019, 15:50
Darfst Du, ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Ich bin kein Jurist, habe dies aber von einem so bestätigt bekommen.

Ja, leider gibt es die Tendenz alles zu übertreiben. Auf Nachfrage wurde mir sogar mitgeteilt, dass meine Fechtfeder nicht an der Wand hängen dürfe. Die ist auch keine Waffe im Sinne des Gesetzes - daher habe ich an dieser Aussage auch Zweifel - ist trotzdem jetzt weggeschlossen.

Eskrima-Düsseldorf
02-04-2019, 17:10
Ich bin gespannt wann FMA und ähnliche Kampfkünste verboten werden...

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Esse quam videri
03-04-2019, 09:11
wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
Gibt es schon Urteile wegen sowas?

Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.

gruss

Münsterländer
03-04-2019, 09:28
wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
Gibt es schon Urteile wegen sowas?

Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.

gruss

Es ist sicherlich nicht ohne weiteres vergleichbar, aber bei legalen Schusswaffen-Besitzern sind wir inzwischen so weit, dass die Polizei unangemeldet und ohne richterlichen Beschluss die ordnungsgemäße Waffenlagerung überprüft.
Zwar kann man die Besichtigung verweigern. Aber wer das öfter macht, kann sich über erhöhte Aufmerksamkeit freuen;). Da gibts dann irgendwann halt doch nen Beschluss.

Jetzt sind Schusswaffen-Besitzer ja behördlich bekannt, da ist sowas natürlich einfacher.

Aber wenn man den Besitz von Blankwaffen auch anzeigepflichtig machen würde....

ich glaube und hoffe nicht, dass es dazu kommt. Aber geht theoretisch alles (leider).

Grüße

Münsterländer

Eskrima-Düsseldorf
03-04-2019, 11:14
wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
Gibt es schon Urteile wegen sowas?

Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.

gruss

In dem Mietshaus in dem ich wohne, hat es vor ca. zwei Jahren gebrannt. Polizei und Feuerwehr waren daher auch ohne Durchsuchungsbefehl in meiner Wohnung - bei so einer Gelegenheit kann so etwas auch schon einmal auffallen... Ich finde diese Entwicklung, alles reglementieren, verbieten und kontrollieren zu wollen, auf jeden Fall sehr bedenklich.

Willi von der Heide
03-04-2019, 13:32
wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
Gibt es schon Urteile wegen sowas?

Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.

gruss

Angenommen von der Straße aus, kann man die Sachen an der Wand hängen sehen ... jetzt muß daß nur jemand sein, der dich nicht leiden kann und dich anschwärzen ...

ThomasL
03-04-2019, 13:33
Bei uns (Kreis AB) werden bereits alle die legal eine Waffe besitzen nach und nach kontrolliert (angemeldet) bzw. vor Ort geprüft ob die angegebene Aufbewahrung (wurde schon vor längeren gefordert) auch den Auflagen entspricht.
Letztlich muss nur ein Handwerker im Haus sein, der das dann rum erzählt.
Daher bei mir alles im Schrank, wenn ich es für die Schwerter auch unsinnig finde.

Esse quam videri
03-04-2019, 14:29
Angenommen von der Straße aus, kann man die Sachen an der Wand hängen sehen ... jetzt muß daß nur jemand sein, der dich nicht leiden kann und dich anschwärzen ...

und das reicht für einen richterlichen Beschluss aus?
Es kann genauso eine Dekowaffe o.ä. sein.

Ansonsten werden halt grosse Küchenmesser und Hackebeile in der Wohnung großzügig verteilt:D


gruss

Willi von der Heide
03-04-2019, 17:42
und das reicht für einen richterlichen Beschluss aus?
Es kann genauso eine Dekowaffe o.ä. sein.

Ansonsten werden halt grosse Küchenmesser und Hackebeile in der Wohnung großzügig verteilt:D


gruss

Beantrage einfach noch einen " gelben Schein " und geh der GEZ auf die Nerven ... :D Mal schauen was dann passiert ...

Solaris1980
03-04-2019, 20:03
wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
Gibt es schon Urteile wegen sowas?
Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.
gruss

Also soweit ich das recherchiert hatte ist die "nicht ordnungsgemäße" Aufbewahrung von Blankwaffen nur eine Ordnungswidrigkeit. Glaube nicht, dass es Durchsuchungsbeschlüsse deswegen gibt.

Aber Inhaber von WBK pflichtigen Waffen können deswegen Probleme mit ihrer WBK bekommen. Für alle anderen wird es vermutlich hauptsächlich nur im Nachhinein ein Problem, wenn Minderjährige an die Waffen gekommen sind und etwas passiert.

Robb
12-05-2019, 06:25
Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?

kelte
12-05-2019, 08:32
Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?

Das macht Sinn - gerade im Kriegsfall kann man davon ausgehen, dass die so freigegebenen Waffen nur von den guten Jungs zur persönlichen Verteidigung eingesetzt werden.

https://m.youtube.com/watch?v=RnxlNxFHHCk

Robb
12-05-2019, 11:04
Das macht Sinn - gerade im Kriegsfall kann man davon ausgehen, dass die so freigegebenen Waffen nur von den guten Jungs zur persönlichen Verteidigung eingesetzt werden.

https://m.youtube.com/watch?v=RnxlNxFHHCk

Wer nicht Kriegstauglich ist möchte eventuell hab und gut sowie Freiheit ebenfalls verteidigen.
Und das geht nicht immer friedlich.
Wer macht eigentlich im Endeffekt die Gesetze. Also 1956 gab es ein alliierten Militärrat. Dieser in den deutschen Sektoren das sagen hatte. Bei mir im Osten waren es die Russen mit dem Warschauer Pakt. Nur wie ist es 1990 geworden als die Grenze geöffnet wurde. Und Wir Ossis zur NATO wurden. Gibt es jetzt immer noch so etwas wie ein alliierten bei Rat. Wer weiß das?
Dürfen Politiker frei entscheiden mit der Meinung des Volkes sowie Grundgesetz? Im Bezug zum Waffenrecht.

hand-werker
12-05-2019, 15:01
Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?

Das ist eine hervorragende Idee, denn bekanntlich wird ja gerade in Kriegsgebieten besonders auf die Einhaltung waffenrechtlicher Bestimmungen geachtet.

Pansapiens
12-05-2019, 15:45
Wer nicht Kriegstauglich ist möchte eventuell hab und gut sowie Freiheit ebenfalls verteidigen.
Und das geht nicht immer friedlich.
.


Schon die Haager Landkriegsordnung (HLKO) gesteht der Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes den Kombattantenstatus zu, wenn sie gegen eine Invasion in der sogenannten Levée en masse zu den Waffen greift, ohne Zeit gehabt zu haben eine ordentliche Organisation einzurichten. Artikel 2 der HLKO verlangt in diesem Fall lediglich offenes Tragen der Waffen und das Beachten der Gesetze und Gebräuche des Krieges.

In den Genfer Konventionen wurde diese Bestimmung um Guerillakämpfer erweitert. Zivilpersonen, die während bewaffneter Auseinandersetzungen, eines Krieges oder eines nationalen Befreiungskampfes zu den Waffen greifen, gelten als Kombattanten, wenn sie ihre Waffen offen tragen, solange sie für den Gegner sichtbar sind. Sie benötigen auch keine Unterscheidung von der Zivilbevölkerung in Form von Kennzeichnung oder Uniform, um als Kombattant zu gelten. Sie verlieren den Kombattantenstatus nicht zwingend, machen sich aber unter Umständen strafbar. Ihr Status als Kombattanten ist unabhängig davon, ob sie selbstständig kämpfen oder ob sie eine Kriegspartei unterstützen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant#Levée_en_masse




Wer macht eigentlich im Endeffekt die Gesetze. Also 1956 gab es ein alliierten Militärrat. Dieser in den deutschen Sektoren das sagen hatte. Bei mir im Osten waren es die Russen mit dem Warschauer Pakt. Nur wie ist es 1990 geworden als die Grenze geöffnet wurde. Und Wir Ossis zur NATO wurden. Gibt es jetzt immer noch so etwas wie ein alliierten bei Rat. Wer weiß das?
Dürfen Politiker frei entscheiden mit der Meinung des Volkes sowie Grundgesetz? Im Bezug zum Waffenrecht.


Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung[2] mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit – Deutschland einschließlich Berlins ist infolgedessen endgültig von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit
[....]
Der Vertrag stellt die volle innere und äußere Souveränität des vereinigten Deutschland her.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Klaus
12-05-2019, 18:22
Noch nie den Typen im schwarz-weiss-gestreiften Hemd über das Schlachtfeld laufen sehen, der erstmal alle eingesetzten Waffen auf waffenrechtliche Freigabe und einwandfreie Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen prüft ? Erst wenn der die Hand hebt und horizontal senkt darf geschossen werden.


Was die furchtpare Furchtparkeit des Einsatzes eines Messers zur SV angeht. Ich hatte meinen letzten Autounfall vor 24 Jahren, trotzdem schnalle ich mich jedes Mal gut an und ziehe den Gurt auch fest. Ich trage jetzt seit etwa einem Jahr so gut wie immer ein Messer wenn ich rausgehe. Benutzt habe ich es bisher zum Schneiden von Fleisch, Wurst, Obst und Verpackungen, in der Hand gehabt weil üble Gestalten am Horizont auftauchten habe ich es noch nicht ein mal. Wenn man aber mal hier reinschaut, dann ist Gewalt gegen irgendwelche Leute die nicht dem Milieu angehören allgegenwärtig, die Chance mal derjenige zu sein ist da: https://www.presseportal.de/blaulicht/r/K%F6ln%252FBonn

Wenn ich es nicht brauche bleibt es in der Tasche, das bleibt hoffentlich so. Wenn nicht, dann habe ich zumindest die Möglichkeit. Auf Krav Muay gegen 10 Abzieher möchte ich mich lieber nicht verlassen, und Bier ausgeben soll auch nicht immer helfen.