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Vollständige Version anzeigen : Ab wann zuschlagen?



Rummenigge
07-12-2019, 12:54
Hallo Sportsfreunde,
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 regelt ja die Notwehr.
Doch ist das alles sehr unklar für mich. Letztendlich ist mir klar, dass ein Richter das entscheidet.
Aber da ich Kickboxer bin, bleibt mir im SV Fall nur das Treten und Schlagen.
Ab wann darf ich zuschlagen, sodass es unter SV fällt und nicht rechtswidrig ist?

a) Aggressor hält mich mit einer Hand am Kragen fest

b) Aggressor schubst mich auf die Brust, sodass ich ein Schritt zurück falle

c) Aggressor holt aus, zu einem vermeintlichen Schlag

d) Aggressor gibt mir eine Ohrfeige

e) Aggressor schlägt zu mit der Faust

Ich würde sagen ab c) wäre es eine Notwehr, um den Angriff abzuwenden.

Bei a) und b) bin ich mir unsicher.
Was meint ihr? Vielleicht Erfahrungen vor Gericht. Hinzu kommt, dass ein Kampfsportler von einem Richter wahrscheinlich strenger beurteilt wird.

Capella
07-12-2019, 13:33
Ich glaube, das kommt sehr stark auf die Situation und die beteiligten Personen an. Und darauf, wie angemessen deine Counterattacke dann ist. Aber auch das Packen am Kragen oder ein Schubser ist durchaus schon eine Attacke und wäre der Punkt, an dem ich mich auch körperlich zur Wehr setzen würde. Es sei denn, der Angreifer ist wesentlich schwächer oder kleiner als ich, oder total besoffen und unkoordiniert oder so. In dem Fall könnte ich mich der Situation warhscheinlich auch gewaltfrei noch entziehen bzw. kann weiter versuchen, zu deeskalieren, ohne um mein Leben fürchten zu müssen, Kommt auch drauf an, ob da noch Leute drum herumstehen, die im Zweifel eingreifen würden, ob schon irgendjemand die Polizei gerufen hat etc.

"Sorry, Herr Richter, ich musste ihm drei Rippen und das Jochbein brechen, er hat mich schief angeguckt und ich hab mich bedroht gefühlt", kommt wahrscheinlich nicht so gut, wenn du selber 90 kg wiegst und Kickboxer bist, und dein Gegner ein abgemagerter betrunkener Obdachloser ist oder so. Wenn du dagegen einem polizeibekannten Straßenschläger gegenübergestanden hast, glaub dir der Richter auch, dass du dir nicht anders zu helfen wusstest. Und auch, wenn es da rechtlich eigentlich keinen Unterschied gibt, hätte ich als Frau wahrscheinlich in einer Notwehrsituation vor Gericht bessere Karten, als du als Mann. (Unfair, aber andererseits hätte ich dafür mehr Probleme, wenn der Aggressor tatsächlich groß und kräftig ist und würde es wahrscheinlich nicht mehr bis vor nen Richter schaffen.)

In einer echten Notwehrsituation wären rechtliche Konsequenzen jedenfalls das absolut Letzte, was mir durch den Kopf gehen würde. Da wäre mir erst mal jedes Mittel Recht, um aus der Situation unbeschadet rauszukommen.

Rummenigge
07-12-2019, 13:38
Ja, die Entscheidung ist schwer. Aber bei einem ebenbürtigen Gegner finde ich das Festhalten und Schuppsen schon sehr bedrohlich. Da aus dem Festhalten schnell ein Aufwärtshaken hinterher kommen kann. Ein Brust Schuppser ist auch schon ein Schritt drüber und ein tätlicher Angriff (ich klammere jetzt mal besoffene Deppen aus).

Paradiso
07-12-2019, 14:45
Aber da ich Kickboxer bin, bleibt mir im SV Fall nur das Treten und Schlagen.
Ab wann darf ich zuschlagen, sodass es unter SV fällt und nicht rechtswidrig ist?


Gute Frage, vor allem wenn nur ein gezielter Schlag reicht um einen Menschen zu töten.

Aktuell geschehen in Augsburg:

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Koenigsplatz-49-Jaehriger-stirbt-nach-Schlag-ins-Gesicht-id56165206.html

Hier fehlen natürlich eine Menge an Hintergrundinformationen, wie zB. sich der Schlagende bedroht gefühlt hat und wie der Getroffene wohin gestürzt ist (Gehsteigkante) oder kollabiert ist (Vorerkrankung, Kreislaufkollaps, Herzversagen).
Aber man sieht, welche Wucht ein Schlag erzeugt und mit welchen Folgen man leben muss.
In diesem Fall hat man 4 Zeugen aus der Gruppe des Betroffenen und 7 aus der des Schlagenden.
Inwiefern der Betroffene zuerst zuschlug geht aus dem Bericht nicht hervor.

Pai Mei
07-12-2019, 15:58
a) Sofern mit "Kragen" Hals gemeint ist - zuschlagen. Sofern mit "Kragen" Rever gemeint ist - Arm wegschlagen.

b) Kommt auf die Härte des Schubsens an. Ist es ein leichter Schubser, der Dich einen Schritt zurücktreten lässt - Open-Hand-Guard hoch, für die Handykameras demonstrieren "ich will keinen Ärger", innerlich jedoch bereit sein Vollgas zu geben. Ist es ein starker "Schubser", der ähnlich einen doppelten Palm Strike schon Wirkung auf Deinem Brustkorb hinterlassen hat - zuschlagen, da Folgeangriffe zu erwarten sind. Ist es ein "Schubser", wobei sich hinter Dir ein Bahngleis und ein einfahrender Zug befindet - zuschlagen, Du rettest damit Menschenleben.

c) Zuschlagen.

d) Zuschlagen.

e) Zuschlagen.

Für die Situationen Typ a) und b) lohnt es sich allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit schon ein paar einfache Hebel & Takedowns zu trainieren, diese Bestandteil Deines Repertoires werden zu lassen. Dafür musst Du ja jetzt nicht jahrelang Jiu Jitsu trainieren. Nimm einfach mal einen Jiu Jitsu-Kurs oder einen SV-Kurs, lass Dir spezifische Antworten auf diese Angriffe zeigen und übe sie immer wieder mit Deinen Kickbox-Partnern nach dem regulären Training.

Und Zuschlagen bedeutet ja nicht nur ins Gesicht.

Pflöte
07-12-2019, 16:02
Finde die Frage sehr seltsam...

Du verteidigst dich offensiv, wenn Du glaubst, dass sonst deine Gesundheit/körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist. Das könnte in jedem der oben genannten Fälle so sein oder auch nicht.

Auch als Kickboxer kannst Du den anderen schubsen oder ohrfeigen, nur mal so am Rande. Du bist nicht aufs schlagen und treten beschränkt.

Willi von der Heide
07-12-2019, 16:25
Hallo Sportsfreunde,
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 regelt ja die Notwehr.
Doch ist das alles sehr unklar für mich. Letztendlich ist mir klar, dass ein Richter das entscheidet.
Aber da ich Kickboxer bin, bleibt mir im SV Fall nur das Treten und Schlagen.
Ab wann darf ich zuschlagen, sodass es unter SV fällt und nicht rechtswidrig ist?

a) Aggressor hält mich mit einer Hand am Kragen fest

b) Aggressor schubst mich auf die Brust, sodass ich ein Schritt zurück falle

c) Aggressor holt aus, zu einem vermeintlichen Schlag

d) Aggressor gibt mir eine Ohrfeige

e) Aggressor schlägt zu mit der Faust

Ich würde sagen ab c) wäre es eine Notwehr, um den Angriff abzuwenden.

Bei a) und b) bin ich mir unsicher.
Was meint ihr? Vielleicht Erfahrungen vor Gericht. Hinzu kommt, dass ein Kampfsportler von einem Richter wahrscheinlich strenger beurteilt wird.

Aha ...

Zum ganzen Text: Sei froh daß du noch nie eine Auseinandersetzung hattest ... also eine richtige. " Schulhofrangeleien " zählen nicht.

Jach
07-12-2019, 16:51
Finde die Frage sehr seltsam...

Du verteidigst dich offensiv, wenn Du glaubst, dass sonst deine Gesundheit/körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist. Das könnte in jedem der oben genannten Fälle so sein oder auch nicht.

Sehe ich auch so. Wenn du dich akut bedroht fühlst und du die Bedrohung nicht mit weniger als mit einem Faustschlag abwehren kannst, ist das wohl als Notwehr zu werten. Sobald aber etwas wie "ich möchte ihm eine Lehre erteilen", "darauf habe ich nur gewartet!", oder "den mache ich jetzt fertig" dazukommt, überschreitet es aber diese Grenze.

"Wie weit darf ich gehen" ist die falsche Frage. Du gehst so weit wie du (gefühlt) musst.

Und nein, ich glaube nicht, dass ein Kampfsportler grundsätzlich strenger beurteilt wird.

Kensei
07-12-2019, 18:17
Wobei es nicht nur um körperliche Bedrohungen geht. Du kannst auch Angriffe auf andere Rechtsgüter als die körperliche Unversehrtheit abwehren, zur Not mit körperlicher Gewalt. Eigentum (Diebstahl) z.B., oder sogar auf deine "Ehre", etwa bei wiederholter Beleidigung der du dich nicht anderweitig entziehen kannst.

Wenn ich das richtig erinnere werden an trainierte Kampfsportler schon andere Maßstäbe gestellt, als an Otto-Normal Bürger. Da gibts Urteile zu.
Umgedreht erinnere ich ein Urteil, wo ein Stadtbekannter Schläger und Kickboxer erschossen wurde und der Schütze freigesprochen wurde, weil man ihm zugebilligte, sich nur mit Schusswaffe gegen einen trainierten, körperlich überlegenen Kämpfer effektiv verteidigen zu können.
Solche Entscheidungen werden aber wohl stark vom Richter abhängen, und ob der bspw. Kampfsporterfahrungen hat.

Das Buch hier finde ich nicht schlecht zum Thema, mit Fallbeispielen:
https://www.amazon.de/Notwehrrecht-Praxis-Handbuch-fuer-Kampfkuenstler/dp/1484168305/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3 %91&keywords=notwehr+kampfsportler&qid=1575742908&sr=8-3

Edit, Nachtrag:
Mein Sensei bläut uns immer ein, im Zweifel auf den Wanst schlagen und nicht ins Gesicht. Sieht vor Gericht immer besser aus. Vieleicht hilft das bei der Entscheidung wann man wie zulangt. ;)

Claymore
07-12-2019, 18:22
Hallo Rummenigge,

also meine Meinung wäre zu

a) haltende Hand blockieren, bei zweiter Hand evtl. Kontrolle über Schulterblockade. Aufpassen auf Kopfstoss. Nachfragen um was es überhaupt geht. Vielleicht hat sich Situation somit schon erledigt. Falls Angriff fortgesetzt wird Gegenangriff aus der Kontrolle heraus.

b) wenn Agressor nicht nachsetzt dann ist sein Angriff abgeschlossen und nicht mehr gegenwärtig (Tatbestandsmerkmale), Notwehrsituation liegt somit rechtlich nicht mehr vor.
Evtl. "Distanzvorsprung" zur Flucht nutzen :)

c), d) und e) eigentich gleiche Ausgangssituation - gegenwärtige Angriffshandlung des Agressors > Gegenangriff (wenn Flucht vorher nicht möglich war)

Wie hart und wohin du schlägst/schlagen musst, hängt von deinen Fähigkeiten und der Konstitution deines Gegners ab.
Prinzipiell nicht überziehen und Ziele bevorzugen die nicht bluten (zb Leberhaken, dürfte einem Kickboxer ja nicht fremd sein), hast sofort alle Zeugen gegen dich.
"Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand!" (sagte einst ein münchener Staranwalt zu mir),
ein anderer Staranwalt meinte: "Ich glaube eher an die Unschuld einer H*** als an die Gerechtigkeit der Justiz!".

Viele Grüße

Pai Mei
07-12-2019, 18:22
Also da muss ich mich jetzt mal kurz vor den Threaderöffner stellen.

Alles gut, jeder glaubt Dir, dass Du die langjährige, krasse Eingriffs-/Spezialeinsatz-/Krisenreaktions-/Geheimdienst-/Straßenerfahrung hast. Einfach mal tief durchatmen.

Ich denke jetzt nicht, dass Threadersteller seine Pickel behandeln muss oder zur Sorte "isch will mal wissen, ab wann isch so zuschlagen könnte, Digga" gehört.
Sowas anzunehmen zeugt erstmal von mangelndem Respekt oder einem Trauma, hm?

Und zum fett unterlegten Satz ... niemand sagt vor Gericht freiwillig, dass er Kampfsport macht. Sowas zu sagen, wäre schlichtweg ... blöd. Sowas macht man nur, wenn man ein Ego-Problem hat. Es kann aber sein, dass es zur Auseinandersetzung Zeugen gibt oder noch schlimmer Handy-Videos, eine weit verbreitete Krankheit.

Sieht man da, wie Du den Aggressor lehrbuchmäßig mit einem perfekten Cross niedergestreckt hast und neben Dir noch die Sporttasche Deines Kampfsportclubs steht, dann stellt sich bei Zweifel zur Verhältnismäßigkeit schon die Frage, ob der Verteidiger als "ausgebildeter Kampfsportler" auch mildere Mittel hätte einsetzen können. Und Kickboxer werden eben - im Gegensatz zu Jessica Musterfrau - gerne mit Millieu in Verbindung gebracht. Demnach ist sowas vor einem Gericht definitiv nicht förderlich. Vielleicht haben ja Polizisten einen Bonus.

Kleiner Scherz am Rande. :)

Bücherwurm
07-12-2019, 18:36
Also da muss ich mich jetzt mal kurz vor den Threaderöffner stellen.

Du kennst ihn?


Alles gut, jeder glaubt Dir, dass Du die langjährige, krasse Eingriffs-/Spezialeinsatz-/Krisenreaktions-/Geheimdienst-/Straßenerfahrung hast. Einfach mal tief durchatmen.

An wen richtet sich das?


Ich denke jetzt nicht, dass Threadersteller seine Pickel behandeln muss oder zur Sorte "isch will mal wissen, ab wann isch so zuschlagen könnte, Digga" gehört. Sowas anzunehmen zeugt erstmal von mangelndem Respekt oder einem Trauma, hm?

???

Pflöte
07-12-2019, 18:39
Ich kann auch leicht Fälle konstruieren, in denen mich der Bösewicht noch nicht berührt haben muss und ich trotzdem in Notwehr handele, wenn ich ihn angreife.

Mit so einer Checkliste kommt man echt nicht weiter mMn. Wie so oft lautet die Antwort „kommt drauf an...“

Nite
07-12-2019, 19:29
Geht es um eine Gürtelprüfung?

Die Fragen erinnern mich so an das Standardrepertoire aus dem Ju Jutsu, Hosinsul, etc.

MCFly
07-12-2019, 20:58
Wobei es nicht nur um körperliche Bedrohungen geht. Du kannst auch Angriffe auf andere Rechtsgüter als die körperliche Unversehrtheit abwehren, zur Not mit körperlicher Gewalt. Eigentum (Diebstahl) z.B., oder sogar auf deine "Ehre", etwa bei wiederholter Beleidigung der du dich nicht anderweitig entziehen kannst.

Das ist richtig. Notwehr bezieht sich auf ein angegriffenes Rechtsgut, i.d.R. bedeutet das für Notwehr Leben, Gesundheit, Freiheit. Genauso können aber auch Rechtsgüter wie Sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum, Ehre oder das Recht am eigenen Bild betroffen sein. Werden diese Rechtsgüter angegriffen, kommt ggf. in jedem Beispiel auch Notwehr in Betracht. Natürlich mit entsprechend harter Auslegung. Bei Beleidigung denke ich hier genau an die erwähnte Schimpfkanonade.


Wenn ich das richtig erinnere werden an trainierte Kampfsportler schon andere Maßstäbe gestellt, als an Otto-Normal Bürger. Da gibts Urteile zu.

Auch das ist richtig. Meines Wissens nach ist da primär der Hintergrund, dass bei Kampfsportlern die Erforderlichkeit besonders im Fokus steht. Z.B. kann es sein, dass einem Profiboxer gefährliche Körperverletzung angelastet wird, wenn er mit den Fäusten zuschlägt, während es bei anderen Zeitgenossen bei einfacher Körperverletzung bleibt. Hier ist die Frage, ob der bloße Einsatz der Fäuste lebensgefährliche Folgen haben könnte. Und das wird im Falle eines Boxers deutlich kritischer gesehen - also schneller bejaht. Wie Du schreibst, gibt es hier Urteile. Die Frage, ob es mildere Mittel gegeben hätte, sollten sich für geübte Kampfsportler also tatsächlich noch vordergründiger stellen, als dies sowieso schon der Fall ist.


Das Buch hier finde ich nicht schlecht zum Thema, mit Fallbeispielen:
https://www.amazon.de/Notwehrrecht-Praxis-Handbuch-fuer-Kampfkuenstler/dp/1484168305/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3 %91&keywords=notwehr+kampfsportler&qid=1575742908&sr=8-3


Das Buch ist sogar sehr ordentlich, ich besitze es auch und kann es nur empfehlen.

Allgemein zum Thema:

Ab wann zuschlagen?

Also, ich beziehe mich eigentlich nur ungern auf amerikanisches Recht, aber in vielen Staaten hat es einen großen Vorteil. Das in Deutschland so gern zitierte Rechtsbewahrungsprinzip ("Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen") gibt es dort vielerorts nämlich nicht. Bzw. gilt dies nur innerhalb des umfriedeten Besitzes. Was dazu führt, dass man wenn möglich bitteschön in Gefahrensituationen fliehen sollte. Ein sehr kluger Ansatz und ein sehr gesunder Ansatz. Ich persönlich halte gar nichts davon, auf Kosten von Leib und Leben auf meinen Rechten zu bestehen.

Im Vorfeld eines möglichen Konfliktes -man nennt es auch Prävention ;)- sollte man sich hierüber Gedanken machen. Es schadet auch nicht, darüber nachzudenken, was man später aussagt und wie man sich verhält. Es geht bitte nicht um Falschaussagen, aber richtig ist: eine subjektive Situation muss einem Richter, der vielleicht noch nie mit Gewalt in Berührung gekommen ist, nie Kämpfen trainiert hat und nie eine heikle Situation, geschweige denn Todesangst, erfahren musste so vermittelt werden, dass die eigene Handlung als plausibel im Sinne des Notwehrrechtes nachvollzogen werden kann. Man muss bedenken, der Angreifer kann ein vorbestrafter Schläger sein - kommt es erst einmal zu einer Gerichtsverhandlung ist er der erste Zeuge, gegen den man sich verteidigen muss. Nur diesmal mit schlüssigen und wahrheitsgetreuen Argumenten.
Von daher gibt es eine Reihe Überlegungen, die man im Vorfeld anstellen sollte. Dies alles auszuführen - naja, dafür gibt es gute Literatur ;)

Wenn es dann allen Überlegungen zum Trotz zu einer gefährlichen Situation kommt, sollte der erste Gedanke sein, so schnell und so unversehrt wie möglich aus dieser Situation "fliehen"(!) zu können. Ich schreibe nicht entkommen, denn der Fluchtgedanke ist passender. Fliehen kann natürlich auch bedeuten, dass ich den anderen vorher komplett ausschalten muss. Mein Gedanke sollte aber immer meinem Wohlergehen gelten. Und erst wenn das gesichert ist, kann ich mich um andere Belange kümmern.

Diese Sichtweise ist ehrlich und vor allem gesund. Wenn mir nachher trotzdem juristisches Nachspiel droht, ist das im Zweifel "höhere Gewalt". Ich kann mir in einer akuten Notwehrsituation nur sehr bedingt leisten, komplexere Überlegungen zu verfolgen.

Damit beantworten sich hoffentlich auch die Fragen des TE: Ich schlage, wenn es für mich zur Abwehr eines Angriffs "erforderlich" ist. Die abstrakten Beispiele bringen da wenig. Wer mich am Kragen packt, kann mich genauso schnell mit einem Schlag verletzen, wie die Person, die gerade ausholt. Sucht jemand Ärger und befindet sich in Schlagdistanz, ist die Situation denkbar bescheiden. Wird er dann auch noch handgreiflich, ist zumindest Notwehr gegeben. Den Rest braucht man nicht diskutieren. Ich persönlich verhalte mich so mit Worten und Gesten, dass ich überzeugt bin, jemanden, der mich trotzdem am Kragen packt, auch mittels Faustschlag abwehren zu dürfen ;)

Schnueffler
07-12-2019, 21:06
Um die Fragen des TE beantworten zu können, müssten so viele Parameter mehr bekannt sein.

Rummenigge
08-12-2019, 09:44
Sicher ist es abstrak. Aber gerade am Kragen packen, hat ja sicher jeder eine Meinung. Und dass wir nicht von 15 Jährigen auf dem Weinfest reden, sollte klar sein.
Mich interessiert, sozusagen die Philosophie von den Usern hier im Forum.
Wo ist eure Schwelle? Kragen packen und Schubsen ist Körperlich, da gibt es nichts zu diskutieren. Und auch der Einstieg, dass sich das Gegenüber mit Adrenalin vollpumpt. Es ist auch ein Austesten, was lässt der sich gefallen. Schritt für Schritt. Ich denke schon, dass man ein Gedanke für sich braucht:"Bis dahin und nicht weiter". Da sonst im Ernstfall die Sache schnell aus dem Ruder läuft. Step für Step, Festhalten, Stubsen, leichte Ohrfeige etc.

Klaus
08-12-2019, 10:19
Auch als Kickboxer kann man clinchen. Solange das kein ausgewachsener Kampf ist, greifende, schubsende Arme wegschlagen, sofort Rausgehen, und den Angriff erwarten. Gegen Gerangel clinchen, ggf. werfen. Keine "Killerslams" gegen 70kg-Hanswürste weil man das immer schon mal probieren wollte. Hände vor den Kopf und sich schützen, erstmal nichts riskieren.

Im Wesentlichen hilft es auch, wenn man schon die Annäherung unterbindet, oder zumindest die Arme hochnimmt ("der Denker") und einen Angriff erwartet. Da fallen dann Ohrfeigen, Suckerpunches, viele Greifmanöver usw. raus, und man kann sofort unterbinden und ringen.

oxox
08-12-2019, 10:49
Beim "Denker" fällt mir der hier ein :)

https://www.youtube.com/watch?v=_XDW6xo5scU

StefanB. aka Stefsen
08-12-2019, 11:22
Ich halte es da ganz wie Geoff Thompson. Hit first and hit hard.

MCFly
08-12-2019, 11:42
Thompson mag ich auch. Ist natürlich sehr direkt. Man kann es auf einen Nenner bringen: wenn man einen Entschluss fasst, dann konsequent und ohne zu zögern.

Eskrima-Düsseldorf
08-12-2019, 11:58
Ich habe mal zu der Frage wann man beim Date versuchen soll das Gegenüber zu küssen, einen Artikel gelesen:
"Genau in dein Moment in dem du darüber nachdenkst."

Gilt auch für das Zuschlagen [emoji6]

Gesendet von meinem moto g(6) play mit Tapatalk

Schnueffler
08-12-2019, 12:56
Ich habe mal zu der Frage wann man beim Date versuchen soll das Gegenüber zu küssen, einen Artikel gelesen:
"Genau in dein Moment in dem du darüber nachdenkst."

Gilt auch für das Zuschlagen [emoji6]

Gesendet von meinem moto g(6) play mit Tapatalk

Das würde aber viel Ärger geben.

Eskrima-Düsseldorf
08-12-2019, 13:46
Das würde aber viel Ärger geben.[emoji3]

Gesendet von meinem moto g(6) play mit Tapatalk

oxox
08-12-2019, 14:06
Ich hätte da Angst, dass mein Date mir spontan in die Fresse haut nachdem ich sie spontan geküsst habe...

StefanB. aka Stefsen
08-12-2019, 15:26
Thompson mag ich auch. Ist natürlich sehr direkt. Man kann es auf einen Nenner bringen: wenn man einen Entschluss fasst, dann konsequent und ohne zu zögern.

Dam voraus geht natürlich der Versuch, oder die Versuche der Deeskalation, dem "Errichten" der Fence, und dann hit first.

Ich finde Thompson erklärt das schon sehr plausibel. Ein, trotz eigener eher defensiver Grundhaltung, immer weiter nach vorne, bedrohlich, voran schreitender Aggressor, wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr mit sich reden lassen und in Folge dessen ist ein Erstschlag imho legitim. Darüber hinaus, wie sagt Thompson: "Today, a fight starts when you hit the ground." Mit anderen Worten, das Risiko abzuwarten bis ich geschlagen werde ist einfach viel zu gross.

Rummenigge
08-12-2019, 18:39
." Mit anderen Worten, das Risiko abzuwarten bis ich geschlagen werde ist einfach viel zu gross.

Guter Punkt. Habe Thompson vor 20 Jahren in so komischen kopierten Plastikordnern gelesen. Könnte ich mir mal wieder kaufen, vielleicht gibt es das jetzt im Kindle.

Rummenigge
08-12-2019, 18:46
Ach Quatsch. Das war Marc Macyoung.
Thompson war die Tür, aus dem Kerni Verlag.

Klaus
08-12-2019, 20:57
Beim "Denker" fällt mir der hier ein :)

https://www.youtube.com/watch?v=_XDW6xo5scU

Funktioniert doch. :)

Rummenigge
09-12-2019, 18:03
Macht der Koch Kampfsport? Gar nicht so schlecht
die Reaktion.

Eskrima-Düsseldorf
09-12-2019, 21:42
Macht der Koch Kampfsport? Gar nicht so schlecht
die Reaktion.Als Koch kann er wahrscheinlich besser mit dem Messer umgehen als wir alle zusammen ;)

Davon ab, wer weiß wie oft die die Szene gedreht haben? [emoji1]

Gesendet von meinem moto g(6) play mit Tapatalk

Pansapiens
09-12-2019, 22:07
Macht der Koch Kampfsport? Gar nicht so schlecht
die Reaktion.

https://youtu.be/zg7j8W4pQqc?t=709

Wulle
10-12-2019, 11:47
Ich halte es da ganz wie Geoff Thompson. Hit first and hit hard.Die Ähnlichkeit zu Cobra Kai ist frappierend [emoji23]

Gesendet von meinem Redmi Note 6 Pro mit Tapatalk

StefanB. aka Stefsen
10-12-2019, 13:40
Die Ähnlichkeit zu Cobra Kai ist frappierend [emoji23]

Gesendet von meinem Redmi Note 6 Pro mit Tapatalk

No Mercy!;)

Banger
10-05-2020, 21:07
Guter Punkt. Habe Thompson vor 20 Jahren in so komischen kopierten Plastikordnern gelesen. Könnte ich mir mal wieder kaufen, vielleicht gibt es das jetzt im Kindle.

Ich empfehle bei allen genannten Punkten einen Lowkick oder einen Körperhaken.
Die genannten Techniken verursachen keinen schweren Verletzungen, aber sorgen dafür das der Angreifer auf Distanz geht und
für das erste geschockt ist. Das weitere Vorgehen hängt dann vom Angreifer ab, ob er weiter angreift oder sich zurückzieht.
Dabei kommt alles auf die Situation an, ob jemand alleine angreift oder in einer Gruppe!

Peter Koch
03-07-2020, 21:25
Es ist wirklich nicht eindeutig zu entscheiden, wo die Notwehrgrenze verläuft.
Was m.E. immer geht, ist der Angriff auf die angreifende Extremität.
z.B.
Griff ins Revert: Fingerhebel mit Quetschen des Daumens
Ohrfeige: Unterarmblock mit links und Schlag von rechts oben mit dem Ellenbogen auf den Bizeps des Angreifers.
oder
Unterarmblock mit links und Schlag mit der rechten Faust von unten auf den Trizeps des Angreifers
oder
Unterarmblock mit links und mit der rechten Hand von außen unter den angreifenden Ellenbogen greifen und Übergang in den Armbeugehebel (bzw. Armbrecher)

https://www.selfdefense.koeln/

C-MO
06-07-2020, 18:02
mir ist es egal ob es als notwehr gilt oder nicht . wer mich anfässt kriegt meine faust in die fresse . ganz einfach

Banger
17-07-2020, 16:00
mir ist es egal ob es als notwehr gilt oder nicht . wer mich anfässt kriegt meine faust in die fresse . ganz einfach

So eine Aktion hatte ich gestern als ein Penner mich nach 2 Euro gefragt hat.
Bloed nur das ich in meiner Heimat bin und nicht in Deutschland und dann gibt er mir einen Klaps auf die Brust.
Ich habe ihm gesagt das ich keine Kohle habe, obwohl meine 500 Euro Citizen Uhr ziemlich strahlte und ich das Cafe
mit 1000 Euro in Scheinen verlassen habe.:D

Schnueffler
17-07-2020, 16:02
So eine Aktion hatte ich gestern als ein Penner mich nach 2 Euro gefragt hat.
Bloed nur das ich in meiner Heimat bin und nicht in Deutschland und dann gibt er mir einen Klaps auf die Brust.
Ich habe ihm gesagt das ich keine Kohle habe, obwohl meine 500 Euro Citizen Uhr ziemlich strahlte und ich das Cafe
mit 1000 Euro in Scheinen verlassen habe.:D

Möchtest du ggf. noch etwas zu deinem Autoschlüssel sagen, mit dem du rumgewedelt hast und von welcher Marke dein Herrenhandtäschen ist?

Banger
17-07-2020, 16:09
Möchtest du ggf. noch etwas zu deinem Autoschlüssel sagen, mit dem du rumgewedelt hast und von welcher Marke dein Herrenhandtäschen ist?

Der typ ist als Penner im Ort stattbekannt und ich wusste das nicht sonst waere ich frueher aggressiver geworden.

Schnueffler
17-07-2020, 16:11
Der typ ist als Penner im Ort stattbekannt und ich wusste das nicht sonst waere ich frueher aggressiver geworden.

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Banger
17-07-2020, 16:13
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Das man solche Leute von Anfang an die Grenzen aufzeigt und nicht zu freundlich sein sollte.
Sonst kann die Sache mit solchen Typen schnell eskalieren.
Wenn man einmal gibt wollen die immer Geld haben.
Das weis man doch.

Schnueffler
17-07-2020, 16:20
Eine sehr verdrehte Weltanschauung, mit Gewalt und Aggression alles lösen zu müssen.

Banger
17-07-2020, 16:23
Eine sehr verdrehte Weltanschauung, mit Gewalt und Aggression alles lösen zu müssen.

Die Welt ist leider nicht immer freidlich und mit Corona steigen auch die Aggressionen der Buerger.
Die Leute kloppen sich wegen Klopapier und das habe ich live erlebt, wie der friedliche Familienvater und der Rentner sich deswegen gekloppt haben.
Ich bin immer friedlich und ruhig, aber man muss halt durchsetzen und ich habe gelesen das du bei der Polizei bist.
Du hast sicher auch solche Erfahrungen gemacht.

Schnueffler
17-07-2020, 16:55
Ich bin zum Glück nicht bei der Polizei.

Banger
17-07-2020, 18:36
Ich bin zum Glück nicht bei der Polizei.

Ah okay

amasbaal
17-07-2020, 22:30
der ist bei einem VIEEEEEL schlimmeren verein.
der (verein) hat mir schon des öfteren messerchen aus den USA oder China einkassiert! :motz:

:D

Schnueffler
17-07-2020, 22:40
der ist bei einem VIEEEEEL schlimmeren verein.
der (verein) hat mir schon des öfteren messerchen aus den USA oder China einkassiert! :motz:

:D

Wenn ich daran schuld gewesen wäre, hättest du auch nen Hausbesuch bekommen. :cool:

amasbaal
17-07-2020, 22:48
ich wollte das "mit der tür ins haus fallen" auslassen.
das waren eher deine schreibtisch-kollegen, die sich um post-angelegenheiten kümmern ;)
so schlimm kann ich also nicht gewesen sein.

Schnueffler
17-07-2020, 23:03
ich wollte das "mit der tür ins haus fallen" auslassen.
das waren eher deine schreibtisch-kollegen, die sich um post-angelegenheiten kümmern ;)
so schlimm kann ich also nicht gewesen sein.

Dann war es Kinderkram, denn ansonsten hätten die es weitergeschickt.
Aber bei dir hätte ich nen Kaffee und nen Kölsch verlangt. :D

period
17-07-2020, 23:32
Dann war es Kinderkram, denn ansonsten hätten die es weitergeschickt.
Aber bei dir hätte ich nen Kaffee und nen Kölsch verlangt. :D

Unsere Beamten bevorzugen niemand, haben die gesagt. Unsere Beamten sind unbestechlich, haben die gesagt :D

Beste Grüsse
Period.

Schnueffler
17-07-2020, 23:54
Unsere Beamten bevorzugen niemand, haben die gesagt. Unsere Beamten sind unbestechlich, haben die gesagt :D

Beste Grüsse
Period.

Unbestechlichkeit steht auch außen vor.
Ab einem gewisen Grad geht es weiter.
Dann werden ggf. die Gründe, der Backround, etc gecheckt.
Dann entscheidet eine StA.

period
18-07-2020, 00:33
Und im Dienst trinken tun die auch nicht, haben die gesagt ;)
Kein Ding, Forum ist Forum, life is life ;) Ich nehme nicht an, dass jede mit Zwinkersmiley hier geäusserte Aussage auch realiter so durchgezogen wird, aber ich konnte einfach nicht widerstehen ;)

Beste Grüsse
Period.

Schnueffler
18-07-2020, 11:15
Spaß muss sein!

shinken-shôbu
18-07-2020, 18:37
Möchtest du ggf. noch etwas zu deinem Autoschlüssel sagen, mit dem du rumgewedelt hast und von welcher Marke dein Herrenhandtäschen ist?:D:D
Soetwas in der Richtung kam mir auch sofort in den Sinn.



Der typ ist als Penner im Ort stattbekannt und ich wusste das nicht sonst waere ich frueher aggressiver geworden.
Hm würdest Du Dich selbst auch als Penner bezeichnen und/oder was genau meinst Du mit dem Begriff Penner?

Banger
19-07-2020, 09:00
:D:D
Soetwas in der Richtung kam mir auch sofort in den Sinn.



Hm würdest Du Dich selbst auch als Penner bezeichnen und/oder was genau meinst Du mit dem Begriff Penner?

Arbeitsloser Alkoholiker!
Was verstehst du denn unter Penner?:D

Buakaw
16-08-2020, 19:54
Also Polizisten schlagen in der Gruppe schon weit bevor a) passieren könnte, vielleicht nicht passieren würde zu und das straffrei. Bei dir denke ich würdest du verurteilt werden, selbst wenn du bei e) reagierst. Sie würden zum Beispiel sagen, dass du nach dem Faustschlag auch einfach weggehen und anzeige hättest erstatten können. Sie würden sagen das zurückschlagen diente nicht mehr der Abwehr, bzw. du müsstest beweisen das dein Schlag danach unbedingt notwendig war um dich danach weiter zu verteidigen. Das ist Praxis. Theoretisch ist es ganz anders, in der Praxis jedoch würde der Staatsanwalt gegen dich vorgehen, sobald der andere auch nur eine Rötung hätte. Die Beweispflicht liegt bei dir.

Scaleop123
19-04-2021, 15:54
Thread ist zwar schon etwas älter..aber ein Thema das mich auch beschäftigt hat.

Ich bin für mich zum Entschluss gekommen das ich zuschlage wenn ich der Meinung bin eine physische Konfrontation ist unausweichlich. D.h man muss mich nicht anpacken aber drohen reicht auch schon aus.

Wenn ich Abends spazieren gehen und auf mich kommen 2 fremde Männer zu die mich massiv bedrohen und mir den Weg versperren und mich einengen bzw mir immer näher kommen, dann agiere ich und versuche beide auszuknipsen und das nicht mit Wattebällchen.

Weil ich in dem Moment ganz einfach eine schwere Bedrohung für meine körperliche Unversehrtheit sehe und sicherlich nicht warte bis es Fäuse hagelt und ich nichts mehr machen kann.

Wie das dann der Richter sieht oder ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt kann ich dann im nachhinein immer noch herausfinden :)

Ich denke auch das SV nur rechtswidrig ist wenn du es übertreibst, d.h den Angreifer total Krankenhausreif prügelst oder auf ihn einschlägst wenn er am Boden liegt und nichts mehr machen kann.

Fakt ist: Ich habe in so einer Situation nicht die Zeit mir rechtliche Paragraphen im Kopf durchzuspielen, da muss reagiert werden.#

Das ist natürlich meine persönliche Meinung, wie sowas dann jetzt im RL wirklich aussieht und abläuft kann man nur wissen wenn es denn dann auch passiert, ich würde immer erst deeskalieren sofern möglich.