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Vollständige Version anzeigen : Training in Mehrparteienhäusern



Billy die Kampfkugel
14-02-2020, 15:36
Wieder mal auf youtube gesurft ;)
Naja der Kanal ist bekannt und Geschichten aus dem "echten Leben" sind ja ein beliebtes Format:
https://www.youtube.com/watch?v=IaEbNreFNB8&list=PL1i8Hl72jdJGUUl008ByyCOhSK5ibMmxj&index=3
Vom menschlichen her kann ich es durchaus nachvollziehen, allerdings müßte ich bei der Sache auch die andere Seite hören und mehr Hintergrundinformationen haben. Von daher will ich das gar nicht weiter werten.

Alles weitere sind meine persönlichen Gedankenspiele und beziehen sich nicht auf das Video, da zu wenig Info.
An und für sich komme ich ins Nachdenken. Ist es ratsam professionellen Kampfsport-/SV Unterrricht anzubieten im Mietshauskeller und "draußen" sozusagen on da Street. Übernachtet wird gegebenenfalls im Trainingsraum im Mietshaus. Ginge im Prinzip, auf Dauer wahrscheinlich nicht konfliktfrei, aber ein Herz für Selbständige und so irgendwie muss das Geld ja verdient werden...

Was denkt ihr dazu ein professioneller Minifightclub pro Straße ist das drin, familiäres Umfeld und so, back to tradition, die Nachbarn werden sich daran gewöhnen... oder eher problematisch in deutschen Landen?

kaffeegeniesser
14-02-2020, 20:15
Hallo,



An und für sich komme ich ins Nachdenken. Ist es ratsam professionellen Kampfsport-/SV Unterrricht anzubieten im Mietshauskeller und "draußen" sozusagen on da Street. Übernachtet wird gegebenenfalls im Trainingsraum im Mietshaus. Ginge im Prinzip, auf Dauer wahrscheinlich nicht konfliktfrei, aber ein Herz für Selbständige und so irgendwie muss das Geld ja verdient werden...

"professionell" heißt gegen Bezahlung? Gehe ich mal davon aus, wenn du von "Herz für Selbständige" sprichst.

Ich würde prüfen: Bebauungsplan des Gebietes, in dem das Mietshaus liegt.

a) Ist es ein reines Wohngebiet, dann siehe § 3 BauNVO https://dejure.org/gesetze/BauNVO/3.html => kann erlaubt werden.
b) Ist es ein allgemeines Wohngebiet, dann siehe § 4 BauNVO https://dejure.org/gesetze/BauNVO/3.html => kann erlaubt werden.
c) …..usw. siehe https://dejure.org/gesetze/BauNVO

Ohne Bauantrag bzw. Antrag auf Nutzungsänderung (kommt auf das Bundesland an) darfst Du gewerblich sowieso nichts betreiben. Und mit Bauantrag kommen Themen wie Brandschutz, Fluchtwege, Sanitärausstattung usw. auf. Zu gut Deutsch: wird vermutlich nicht genehmigt, wenn Du nicht die entsprechende Ausstattung nachweisen kannst.

Gruß

Billy die Kampfkugel
16-02-2020, 11:03
Im Prinzip schon, in der Praxis...

OliverT
16-02-2020, 15:00
Der Vermieter hat auch noch ein Wörtchen mitzureden.

PhilExpat
17-02-2020, 00:05
Alta, was machst Du Gedanken...
Du hast Streetfightclub, ganz privat. Du und Deine Brüder machen das schon!
Wenn Nachbar meckert oder Vermieter dann geh vorbei und mach klar wer das sagen hat. Bist Du Fighter oder Muschi?

Also Bruda, mach Dein Club, und wenn gut komm isch vorbei und zeig Dir Tricks verstehst....