Test Verkehrsregeln [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Test Verkehrsregeln



Bücherwurm
08-03-2020, 10:29
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

Ja? Nein? Vielleicht?

* Silverback
08-03-2020, 11:34
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

Ja? Nein? Vielleicht?

Frage an Radio Eriwan. Antwort: Im Prinzip ja, aber ... . In der Praxis: Es kommt auf so viele Parameter an, die die kurze Beschreibung nicht abdeckt (nur ein Beispiel: Behinderung von Fußgängern - auch potenziell).

Bücherwurm
08-03-2020, 12:16
Frage an Radio Eriwan. Antwort: Im Prinzip ja, aber ... . In der Praxis: Es kommt auf so viele Parameter an, die die kurze Beschreibung nicht abdeckt (nur ein Beispiel: Behinderung von Fußgängern - auch potenziell).

:ups: ...

.. wie gesagt: Dort ist Fahrbahn, dann zwei Meter Breitgefahrenes, weil dort immer welche parken, dann kommt die Hecke. Keine Behinderung, keine Füßgänger.

Pansapiens
08-03-2020, 12:24
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

Ja? Nein? Vielleicht?

Wie (mit welchen Verkehrszeichen) ist denn das Halteverbot ausgewiesen und was war die Absicht des das Halteverbot Ausweisenden?



Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen
Weitere Fachbegriffe werden erforderlich, wenn es um die Aufstellung bzw. den Geltungsbereich der Zeichen 283 und 286 geht. Mit Straße wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Bereich bezeichnet, auf dem die Fahrzeuge fahren - dies ist jedoch nicht korrekt. Die Straße ist die Gesamtheit der Verkehrsfläche und umfasst Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parkbuchten und insbesondere die Fahrbahn. Diese Unterscheidung ist wichtig, da absolute und eingeschränkte Haltverbote zunächst nur auf der Fahrbahn gelten. Da insbesondere Seitenstreifen und Parkbuchten nicht zur Fahrbahn zählen, sind dort zur rechtswirksamen Anordnung von Haltverboten entsprechende Zusatzzeichen erforderlich - mehr dazu später.
[...]
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Hat man sich nach sorgfältiger Abwägung für ein absolutes oder eingeschränktes Haltverbot entschieden, stellt sich die Frage, auf welchen Verkehrsflächen das entsprechende Verbot gelten soll. In der Praxis macht man sich darüber oft wenig Gedanken, da man als Antragsteller weiß, wo das Haltverbot benötigt wird - und da gilt es dann eben auch. So einfach ist es aber nicht: Wie bereits beschrieben gelten die Haltverbote (Zeichen 283 und 286) grundsätzlich erst einmal nur auf der Fahrbahn.

Da Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn zählen, erwirkt ein Haltverbot dort keine Wirkung. Dies gilt auch für Parkstreifen oder Parkbuchten - auch hier gelten die Zeichen 283 und 286 zunächst nicht. Erst wenn das jeweilige Verkehrszeichen mittels Zusatzzeichen auf diese Verkehrsflächen erweitert wird, entfaltet es auch dort seine Wirkung.

Der Umstand, dass der Verkehrsteilnehmer die Schilder auch ohne Zusatzzeichen richtig zuordnen kann (man sieht doch was gemeint ist), ist kein Garant für eine rechtssichere Beschilderung. Insbesondere wenn es um Abschleppmaßnahmen geht, kann sich eine fehlerhafte bzw. unvollständige Beschilderung als Problem erweisen.



http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Bilder-Beitrag/Z1060-31.gifhttp://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Bilder-Beitrag/Z1053-34.gif

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Grundlagen.htm


alle Angaben ohne Gewähr und aus den Informationen abgeleitete Handlungen auf eigenes Risiko.....
(Willst Du dort parken, oder "Parksünder" an die Polizei melden?)

Bücherwurm
08-03-2020, 12:30
Wie (mit welchen Verkehrszeichen) ist denn das Halteverbot ausgewiesen und was war die Absicht des das Halteverbot Ausweisenden?

alle Angaben ohne Gewähr und aus den Informationen abgeleitete Handlungen auf eigenes Risiko.....
(Willst Du dort parken, oder "Parksünder" an die Polizei melden?)

:D ...

.. mussich ma guggen. Es geht um die Frage, ob ich das Ticket zahle.

Pansapiens
08-03-2020, 12:40
.. wie gesagt: Dort ist Fahrbahn, dann zwei Meter Breitgefahrenes, weil dort immer welche parken, dann kommt die Hecke. Keine Behinderung, keine Füßgänger.

War aber keine Autobahn oder so....?

Bücherwurm
08-03-2020, 13:54
War aber keine Autobahn oder so....?

Tiefste Provinz, aber Zeichen: https://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/zusatz_seitenstreifen.jpg . Ich kam von der andern Seite und hab es nicht gesehen. Werd wohl löhnen müssen.

* Silverback
08-03-2020, 15:14
.... Ich kam von der andern Seite und hab es nicht gesehen. ....
Vermute mal das heißt, dass Du gegen die Verkehrsrichtung geparkt hast? Wenn dem so ist/war, wirst Du ums Zahlen leider nicht drumrum kommen; aus Gründen die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht. Echt blöde.

angHell
08-03-2020, 20:15
Weil Du beim ausparken nichts siehst. ;)

Bücherwurm
08-03-2020, 20:16
Vermute mal das heißt, dass Du gegen die Verkehrsrichtung geparkt hast? Wenn dem so ist/war, wirst Du ums Zahlen leider nicht drumrum kommen; aus Gründen die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht. Echt blöde.

Also von der Richtung steht nichts drin. Der Vorwurf heißt Parkverbot/Seitenstreifen.

Bücherwurm
08-03-2020, 20:17
Weil Du beim ausparken nichts siehst. ;)

??

* Silverback
09-03-2020, 08:02
Also von der Richtung steht nichts drin. Der Vorwurf heißt Parkverbot/Seitenstreifen.

Dann würde mir jetzt nur och einfallen: Schau mal in die STVZO (ist bei mir leider schon a bisserl her, um das noch zu wissen :)); könnte mir vorstellen, dass da sowas drin steht wie: Wo's nicht ausdrücklich erlaubt ist, isses verboten.

SalvaMea
09-03-2020, 08:07
aus Gründen, die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht.

Das Parken gegen die Verkehrsrichtung ist aus zwei Gründen verboten:

- beim Ausparken musst Du zwangsläufig durch den Gegenverkehr fahren oder über zwei Fahrspuren wenden

- wenn vor dir jemand parkt, kannst Du den Gegenverkehr nicht sehen, weil Du "auf der falschen Seite" sitzt, du siehst nur das vor dir parkende Auto (und da niemand kontrollieren kann, ob zum Zeitpunkt deines Einparkvorgangs jemand vor dir stand, ist es generell verboten)

* Silverback
09-03-2020, 08:09
Das Parken gegen die Verkehrsrichtung ist aus zwei Gründen verboten:

- beim Ausparken musst Du zwangsläufig durch den Gegenverkehr fahren oder über zwei Fahrspuren wenden

- wenn vor dir jemand parkt, kannst Du den Gegenverkehr nicht sehen, weil Du "auf der falschen Seite" sitzt, du siehst nur das vor dir parkende Auto (und da niemand kontrollieren kann, ob zum Zeitpunkt deines Einparkvorgangs jemand vor dir stand, ist es generell verboten)

Boh, komme mir gerade vor, wie in meiner früheren Fahrschule, DANKE!

Schnueffler
09-03-2020, 08:38
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

Ja? Nein? Vielleicht?

Was ist es denn?

Bücherwurm
09-03-2020, 09:50
Was ist es denn?

Na entsprechend der Frage erstmal "nein". Es sei denn, es steht wie in diesem Fall ein Zusatzzeichen. Und gegen die Fahrtrichtung ist überhaupt total verboten, wie der Kollege SalvaMea gut begründet dargelegt hat. :halbyeaha

maxderbruchpilot
09-03-2020, 14:16
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

Ja? Nein? Vielleicht?

Is da eine weiße Durchgezogene Linie am Boden?

Bücherwurm
09-03-2020, 14:25
Is da eine weiße Durchgezogene Linie am Boden?

Neee ... es ist wirklich ne Randstraße. Aber geteert!

* Silverback
09-03-2020, 14:35
... Aber geteert!
... und gefedert :D?
Sorry, der bot sich gerade so an.

maxderbruchpilot
09-03-2020, 14:35
Neee ... es ist wirklich ne Randstraße. Aber geteert!

Hab geantwortet bevor ich dein Schild gesehen habe, das sagt ja aschon alles :-)

Bücherwurm
09-03-2020, 18:24
... und gefedert :D?
Sorry, der bot sich gerade so an.

Höhö ...

Pansapiens
09-03-2020, 19:15
Dann würde mir jetzt nur och einfallen: Schau mal in die STVZO

Deutschland ist ein Rechtsstaat, gibt's nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Rechtsparkgebot:


(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. [...] Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Letzteres ist wohl auch sinnvoll, wie SalvaMea dargelegt hat.

* Silverback
09-03-2020, 20:04
Deutschland ist ein Rechtsstaat, gibt's nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Rechtsparkgebot:
Joh man :bang:


...Letzteres ist wohl auch sinnvoll, wie SalvaMea dargelegt hat.
So wie ich es n paar Posts vorher andeutete also; da hat sich ja die Fahrschule doch noch gelohnt :D.