Wie weit darf Notwehr gehen? 13jähriger in Berlin erstochen. [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Wie weit darf Notwehr gehen? 13jähriger in Berlin erstochen.



Banger
02-11-2020, 17:42
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-13-jaehriger-erstochen-tatverdaechtiger-stellt-sich-a-b37b5db9-7ebb-4e6c-b9da-e25f09fc9b7d

Wie weit darf Notwehr gehen? 13jähriger in Berlin erstochen.

Macabre
02-11-2020, 17:54
Ich denke, daß Notwehr nicht am Alter des Opfers festgelegt wird, sondern immer eine Abwägungsentscheidung der Situation ist..


Ich sag mal so, es gibt heutzutage ja 13-jährige, 180cm gross mit Vollbart... :)

Da könnte Notwehr durchaus angemessen sein..

Ist aber alles Spekulation...

Dr.Jekyll
02-11-2020, 18:01
Denke man sollte noch etwas warten bis man den Fall hier diskutiert, gibt noch keine Infos was da genau passiert ist. Da würde man sich ziemlich schnell in Spekulationen verlieren.

Pansapiens
02-11-2020, 18:28
Ich denke, daß Notwehr nicht am Alter des Opfers festgelegt wird, sondern immer eine Abwägungsentscheidung der Situation ist..


Ich sag mal so, es gibt heutzutage ja 13-jährige, 180cm gross mit Vollbart... :)

Da könnte Notwehr durchaus angemessen sein..


Ist nun mal Gesetz
Gegen minderjährige ist nur Schutzwehr erlaubt, sondern nur Trutzwehr.
Da geht es nicht um die Größe und die Gesichtbehaarung, sondern die Schuldfähigkeit.
Einem geistig Behinderten oder aufgrund von Drogenkonsum nicht zurechnungsfähigen, musst Du auch schonend behandeln.


Es gibt 5 Fallgruppen, bei denen, wenn einschlägig, sich der Verteidiger auf Schutzwehr verweisen lassen muss und nur wenn unumgänglich zu schonender Trutzwehr greifen darf. Diese 5 Fallgruppen beschreiben aber eher die Peripherie dessen, was das Notwehrrecht eigentlich abdecken möchte und sind sozial-ethische Einschränkungen, die jeder mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann. Im Regelfall sind sie nicht einschlägig, weshalb ich vom "Kern" des Notwehrrechtes sprach. Diese 5 Fallgruppen sind:
1.) Angriffe schuldlos handelnder oder ersichtlich irrender (Kinder unter 14 Jahren, massiv betrunkene (3 promille aufwärts), geistig Behinderte, etc.)

https://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?78769-Beitrag-von-Luggage-zum-Thema-Recht-und-SV

period
02-11-2020, 18:28
Notwehr ist ein juristisch umrissener Begriff, auch in Hinblick auf Verhältnismässigkeit. Ist die nicht gegeben, wäre es ggf. ein Fall von Notwehrüberschreitung, wenn ich nicht irre. Ist kein Anlass gegeben, wäre es zumindest Totschlag, bei Vorsatz Mord. Aber das alles ohne zu wissen, wie die Sachlage ist, geschweige denn, wie die Gerichte entscheiden werden...

Period.

period
02-11-2020, 18:29
Diese 5 Fallgruppen sind:
1.) Angriffe schuldlos handelnder oder ersichtlich irrender (Kinder unter 14 Jahren, massiv betrunkene (3 promille aufwärts), geistig Behinderte, etc.)

Da schau an, wieder was gelernt...

Beste Grüsse
Period.

Pansapiens
02-11-2020, 18:33
Okay, laut Wikipedia muss das erkennbar sein:


Der Gebrauch des Notwehrrechts kann weiterhin nicht geboten sein, wenn der Angriff von einer Person ausgeht, die erkennbar schuldlos handelt. So verhält es sich etwa, wenn der Angriff von einem Kind[80] oder einem Volltrunkenen ausgeht oder sich der Angreifer in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) befindet.[81] In einem solchen Fall bedarf es des vollen Umfangs des weitreichenden Notwehrrechts nicht, um die Rechtsordnung zu schützen.

auch die angegebene Quelle spricht von "kann".
Dann fällt man wohl auf Verhältnismäßigkeit zurück


Einschränkungen des Notwehrrechts ergeben sich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs als auch gegenüber Angriffen von schuldlos Handelnden (z.B. schuldloser Irrtum des Angreifers), d.h. in den Fällen, in denen die Prinzipien der Notwehr – Schutz des angegriffenen Rechtsguts, Bewährung der Rechtsordnung im ganzen – an Bedeutung verlieren (Kunz a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Schumann, „Zum Notwehrrecht und seinen Schranken – OLG Hamm, NJW 1977, 590” in JUS 1979, Heft 8, S. 559, 564; Lenckner in Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., München 1997, § 32 Rdnr. 52). In diesen Fällen kann eine Verteidigung, die über bloße Schutzwehr hinausgeht, unzulässig sein. Aktive Gegenwehr ist nur in einem solchen Rahmen zulässig, in dem die zugefügte Verletzung nicht außer Verhältnis zu dem drohenden Schaden steht (entspr. § 228 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB; s. Lenckner in Schönke-Schröder, a.a.O.; Schumann a.a.O., S. 565).

https://openjur.de/u/292063.html

hand-werker
02-11-2020, 19:03
auch in Hinblick auf Verhältnismässigkeit.

Er hat "Jehova" gesagt :D
Es gibt im deutschen Notwehrrecht keine Prüfung auf Verhältnismässigkeit (außer in krassen Ausnahmen, wie z. B. Kindern, die Bonbons klauen). Das ist sehr schön in dem Link erklärt, den Pansapiens in Beitrag #4 gepostet hat.

@Pansapiens: Wenn da "erkennbar schuldlos" steht, dann muss es nach meinem Verständnis für den Verteidiger in der konkreten Situation erkennbar sein, dass der Angreifer schuldlos handelt. Das könnte bei einem Angriff einer Gruppe in der Nacht aber schwierig zu erkennen sein.
Auf Grundlage der bisher bekannten (wenigen) Anhaltspunkte würde ich aktuell auf Notwehr spekulieren.

Klaus
02-11-2020, 19:15
Mal unabhängig von dem was da konkret passiert ist:
- wenn eine Traube von um die 10 Jugendlichen mit nem 22jährigen dabei den Mann wirklich angegriffen hat um ihn zu berauben oder zu verprügeln, dann ist es Notwehr
- wenn die ihn nur "beleidigt" haben dann nicht

Ich befürchte es lässt sich gar nicht aufklären, was genau passiert ist.

Macabre
02-11-2020, 19:16
Ist nun mal Gesetz
Gegen minderjährige ist nur Schutzwehr erlaubt, sondern nur Trutzwehr.
Da geht es nicht um die Größe und die Gesichtbehaarung, sondern die Schuldfähigkeit.
Einem geistig Behinderten oder aufgrund von Drogenkonsum nicht zurechnungsfähigen, musst Du auch schonend behandeln.


Es gibt 5 Fallgruppen, bei denen, wenn einschlägig, sich der Verteidiger auf Schutzwehr verweisen lassen muss und nur wenn unumgänglich zu schonender Trutzwehr greifen darf. Diese 5 Fallgruppen beschreiben aber eher die Peripherie dessen, was das Notwehrrecht eigentlich abdecken möchte und sind sozial-ethische Einschränkungen, die jeder mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen kann. Im Regelfall sind sie nicht einschlägig, weshalb ich vom "Kern" des Notwehrrechtes sprach. Diese 5 Fallgruppen sind:
1.) Angriffe schuldlos handelnder oder ersichtlich irrender (Kinder unter 14 Jahren, massiv betrunkene (3 promille aufwärts), geistig Behinderte, etc.)

https://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?78769-Beitrag-von-Luggage-zum-Thema-Recht-und-SV

Ja, danke für die Information, ich dachte mir schon, daß es da eine Grenze nach "unten" gibt...


P.s. wichtig ist in deiner Hervorhebung ist das Wort "ersichtlich", deshalb mein Beispiel, von meinem biodeutschem Freund, der mit 14 schon Vollbart hatte und für alle Aussenstehenden als "volljährig/erwachsen" eingeschätzt wurde....

Banger
02-11-2020, 20:01
Mal unabhängig von dem was da konkret passiert ist:
- wenn eine Traube von um die 10 Jugendlichen mit nem 22jährigen dabei den Mann wirklich angegriffen hat um ihn zu berauben oder zu verprügeln, dann ist es Notwehr
- wenn die ihn nur "beleidigt" haben dann nicht

Ich befürchte es lässt sich gar nicht aufklären, was genau passiert ist.

Ich glaube schon das eine Aufklärung stattfinden wird und sollte der 13 Jährige wirklich den Mann mit mehreren
Jugendlichen angegriffen haben was wahrscheinlich ist, dann hat er den Tod verdient.
Der 13 Jährige soll polizeibekannt sein also kein Unschuldslamm und er hat auch nicht mehr bei der Mutter gewohnt.
Ich glaube das der Mann der den Jungen und den 22 Jährigen abgestochen hat freigesprochen wird wegen Notwehr.

Stixandmore
02-11-2020, 20:15
, dann hat er den Tod verdient.

Ist jetzt nicht dein Ernst!

Teamplay
02-11-2020, 20:52
Ist jetzt nicht dein Ernst!

Was hat er denn sonst verdient, deiner Meinung nach, wenn er z.B. auch mit einem Messer in der Gruppe von 7 Leuten einen Mann nachts angreift?

hand-werker
02-11-2020, 20:56
... und los geht's

Klaus
02-11-2020, 21:06
"Verdient" würde ich nicht erzählen. Verhauen werden und in der "Besserungsanstalt" oder Psychiatrie landen, ok. Aber von mehr sollte man bei dem Alter nicht sprechen. Die Diskussion ist aber fehl am Platz.

Stixandmore
02-11-2020, 21:08
... und los geht's

Von mir aus; mir ist meine Zeit zu schade so 'nem "Weichkeks" zu antworten:rolleyes:

Banger
02-11-2020, 21:10
Was hat er denn sonst verdient, deiner Meinung nach, wenn er z.B. auch mit einem Messer in der Gruppe von 7 Leuten einen Mann nachts angreift?

Leider richtig!
Warum machen das die Leuten und kümmern sich nicht um ihre Sachen.
In welcher kaputten Gesellschaft leben wir! Brauch wir wieder Zuchthäuser????

Macabre
02-11-2020, 21:12
Ich glaube schon das eine Aufklärung stattfinden wird und sollte der 13 Jährige wirklich den Mann mit mehreren
Jugendlichen angegriffen haben was wahrscheinlich ist, dann hat er den Tod verdient.
Der 13 Jährige soll polizeibekannt sein also kein Unschuldslamm und er hat auch nicht mehr bei der Mutter gewohnt.
Ich glaube das der Mann der den Jungen und den 22 Jährigen abgestochen hat freigesprochen wird wegen Notwehr.

Ich hätte mir meine Antwort sparen sollen, dachte ich doch schon am Anfang dieses Post, daß du billige Meinungsmache betreiben willst..

Ich distanziere mich von diesen, deinen Aussagen...!

hallosaurus
02-11-2020, 21:27
Widerlich was & in welcher Häufigkeit mittlerweile auf deutschen Straßen passiert. Von den Profilen her, würde ich beiden Parteien eine ordentliche Schuld zusprechen. Strenge Urteile sind aufgrund der Umstände wohl ausgeschlossen.

Schnueffler
02-11-2020, 21:33
Nur noch Freaks unterwegs, wie man gerade in Wien sieht.

Kusagras
02-11-2020, 21:40
Nur noch Freaks unterwegs, wie man gerade in Wien sieht.

Echt heftig, muss sagen BILD berichtet in live-Interviews recht informativ und sehr sachlich.

Mehrere Tote und Verletzte von Rettungskräften bestätigt... . Es hat an verschiedenen Orten gekracht.

Teamplay
02-11-2020, 21:42
Edit

Stixandmore
02-11-2020, 22:11
"...Weichkeks. Position in der Topliste: keine - Kategorien: Jugendsprache, Beleidigungen"

Es sieht eher aus, dass du unreif und blöd bist, um sogar eine einfache Frage zu beantworten

:biglaugh: ich frag mich warum du mir antwortest? Dazu fällt mir aber ein netter Spruch ein:
"Wer sich den Schuh anzieht, dem passt er":cool:

Banger
02-11-2020, 22:31
Ich hätte mir meine Antwort sparen sollen, dachte ich doch schon am Anfang dieses Post, daß du billige Meinungsmache betreiben willst..

Ich distanziere mich von diesen, deinen Aussagen...!

Du musst nicht antworten wenn es dir nicht passt.
Meine Meinung wird ja von vielen Bürgern geteilt.

Macabre
02-11-2020, 22:44
Du musst nicht antworten wenn es dir nicht passt.
Meine Meinung wird ja von vielen Bürgern geteilt.

:rolleyes:

Stixandmore
02-11-2020, 22:48
Meine Meinung wird ja von vielen Bürgern geteilt.

Echt? Von wem den bitte:gruebel:

angHell
02-11-2020, 23:19
Nur noch Freaks unterwegs, wie man gerade in Wien sieht.

Früher war alles besser!

Katamaus
02-11-2020, 23:32
Früher war alles besser!

Sogar die Zukunft!

jkdberlin
03-11-2020, 06:29
closed.