"Eagle Claw" [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Rebounter
25-12-2020, 21:08
Guten Abend,

auf der Suche nach einem Gadget / Trainingsgerät für die SV bin ich auf den Kubotan gestoßen welcher wie ihr vielleicht wisst nicht verboten ist. Als ich etwas weiter recherchiert habe bin ich auf eine sogenannte "Eagle Claw" gestoßen welche ich vom Prinzip her nicht schlecht finde da sie vielseitig einsetzbar ist, gerade auch im Training. Die Frage die ich mir nun stelle ist ob das aus Holz gefertigte Gerät als Waffe angesehen werden kann, es erinnert etwas an ein Karambit oder einen Schlagring.. Ist jedoch komplett aus Holz gefertigt.

Ich möchte anmerken das ich einen Gebrauch von Waffen etc. nicht verherrliche, nicht das mich irgendwer falsch versteht.

Anbei findet ihr ein Bild

Mich würden eure Meinungen dazu interessieren.

LG.

Lubo ILC
25-12-2020, 22:11
Guten Abend,

auf der Suche nach einem Gadget / Trainingsgerät für die SV bin ich auf den Kubotan gestoßen welcher wie ihr vielleicht wisst nicht verboten ist. Als ich etwas weiter recherchiert habe bin ich auf eine sogenannte "Eagle Claw" gestoßen welche ich vom Prinzip her nicht schlecht finde da sie vielseitig einsetzbar ist, gerade auch im Training. Die Frage die ich mir nun stelle ist ob das aus Holz gefertigte Gerät als Waffe angesehen werden kann, es erinnert etwas an ein Karambit oder einen Schlagring.. Ist jedoch komplett aus Holz gefertigt.

Ich möchte anmerken das ich einen Gebrauch von Waffen etc. nicht verherrliche, nicht das mich irgendwer falsch versteht.

Anbei findet ihr ein Bild

Mich würden eure Meinungen dazu interessieren.

LG.

Hengt davon ab als was du es verwendest. Wenn damit trainierst ist es ein Trainings Gerät, wenn du jemanden damit verletzt, wird es sicherlich als Waffe angesehen. Wofür brauchst du es?

Pansapiens
25-12-2020, 22:41
Hengt davon ab als was du es verwendest. Wenn damit trainierst ist es ein Trainings Gerät, wenn du jemanden damit verletzt, wird es sicherlich als Waffe angesehen.

Das ist Unsinn.
Was eine Waffe ist, ist im Waffengesetz festgelegt, bzw. der konkreten Auslegung dieses Gesetzes durch eine maßgebliche Stelle.

Wenn man z.B. in der Schweiz oder in GB mit dem vom BKA in Deutschland nicht als Hieb- oder Stichwaffe angesehenen Kubotan rumläuft, macht man sich strafbar.

Alfons Heck
25-12-2020, 22:43
Ich tendiere dazu den abgebildeten Gegenstand als Schlagring zu bezeichnen. Damit wäre er ein verbotener Gegenstand.
Eine Frage was die zuständige Behörde dazu sagt.


Gruß
Alfons.

amasbaal
25-12-2020, 22:53
Ich tendiere dazu den abgebildeten Gegenstand als Schlagring zu bezeichnen. Damit wäre er ein verbotener Gegenstand.
Eine Frage was die zuständige Behörde dazu sagt.


Gruß
Alfons.

ja, ist eindeutig ein "schlagring" (mit nur einem ring). ich würde drauf wetten, dass das ding verboten ist oder noch verboten wird, falls es vom bka nicht schon in "der liste" als schlagring geführt wird.

Billy die Kampfkugel
26-12-2020, 05:13
Erinnert mich an die Laubsägearbeiten aus der fünften Klasse. Sollte eigentlich ein Brieföffner werden. Ein wenig krumm gefeilt. War noch ein Dreier ...
Vom Schlüsselanhänger bis zur Mordwaffe kann das alles sein, wenn einer wirklich will. Am Ende zieht dein Gegenüber noch was richtiges aus der Tasche, weil du mit so einem Ding rumspielst. Muss doch nicht sein.

D_LU
30-12-2020, 07:15
Mich würden eure Meinungen dazu interessieren.



In Sachen Waffenrecht sich auf Meinungen anderer zu verlassen kann Dir Probleme bringen.

Ob es als Schlagring gewertet wird? Who knows...
Ein Karambit ist auch legal aber Du darfst es nicht führen.

Rechtssicherheit bekommst Du nur durch ein Feststellungsbescheid des BKA.