Vollständige Version anzeigen : Energieausweis / Heizungsanlage
hand-werker
26-05-2021, 07:42
Servus,
ich muss einen Energieausweis erstellen und hab da (trotz des Nicknames) so viel Ahnung wie ein Schwein vom Fliegen. Ich konnte mir das Meiste zusammensuchen, verzweifel aber an den Angaben zur Heizungsnalge. Eingebaut ist ein Buderus G115-21.
Handelt es sich um einen
Standardkessel (fossil)
Niedertemperaturkessel (fossil)
Brennwertkessel (fossil)?
(Die anderen Auswahlmöglichkeiten wie Fernwärme etc. kann sogar ich ausschließen ;) )
Ohne Gewähr, scheint ein Standardkessel zu sein. Ich selbst komme aber aus der kaufmännischen Gebäudeverwaltung
insofern...
carstenm
26-05-2021, 07:55
Äh ... wie jetzt ?
Bitte entschuldige, es interessiert mich nur als Eigentümer, weil das für mich kürzlich ein Thema war:
Um überhaupt einen Energieauseweis ausstellen zu dürfen, muss man doch eine entsprechende Qualifikation haben?
Wie kommt's daß du das machen darfst/musst, ohne die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen?
hand-werker
26-05-2021, 08:42
Ich mach das hierüber:
https://www.energieausweis-online-erstellen.de
"ich muss einen Energieausweis erstellen" war evtl. etwas unpassend formuliert :)
carstenm
26-05-2021, 08:55
Aaaaahhhh .... coooool!
Danke für den Hinweis!
... allerdings ... auf meinem Heizkessel von 1962 steht nicht mal was drauf ...
Viel Glück dir dabei!
:)
Wer stellt Energieausweise aus?
Die Qualifikationsanforderungen an die Aussteller von Energieausweisen sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Wer die Qualifikation "mitbringt", darf Energieausweise für Neubauten und bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen sowie für den Zweck des Verkaufs oder der Vermietung ausstellen. Ein Zulassungsverfahren gibt es nicht, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Die Aussteller von Energieausweisen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Handwerker und Techniker. Zu dieser Eingangsqualifikation muss in den meisten Fällen die Erfüllung einer weiteren Voraussetzung hinzukommen, wie etwa eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Die Einzelheiten sind in § 88 GEG geregelt.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena), deren Mitgesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist, pflegt eine bundesweite Ausstellerdatenbank: Dort können interessierte Gebäudeeigentümer oder Vermieter nach Eingabe ihrer Postleitzahl Energieausweisaussteller in ihrer Region finden.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und zu Energieausweisen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Quelle BMI
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/energieausweis-133424/
Wieso jetzt jemand meint, man könne das online selbst erledigen, ist mir nicht so ganz klar?
Zu Deinem Kesselfragen kann ich Dir sagen daß das gute Stück vermutlich fossile Brennstoffe verwendet, es sei denn, Du betreibst es mit Biogas.
Besagtes Gerät ist nicht mehr in Produktion, also schon älter. Stellt sich die Frage, ob da der Originalbrenner und Bestückung drin ist, kann Dir nur Dein Heizungsfachmann sagen, oder Dein Schornsteinfeger.
Die wären vermutlich sogar zertifizierte Energieberater.
https://www.kesselheld.de/buderus-g115/
hand-werker
26-05-2021, 11:20
Wieso jetzt jemand meint, man könne das online selbst erledigen, ist mir nicht so ganz klar?
Info vom Makler an mich: Bitte beantragen Sie unter der genannten URL einen Energieausweis.
Soso, der macht sich das ja einfach der Makler.
Wie Du o.a. link entnehmen kannst, gibt´s wohl neue gesetzliche Vorgaben.
Da sind seit 01.05.21 jetzt auch Makler in der Pflicht, das war vorher nicht so.
Keine Ahnung wie das Geschäftsmodell von der Energieberatungsseite war/ist,
sind alle Angaben auf Dich zurückzuführen, weil ja niemand qualifiziertes vor Ort war.
Ergo nehmen die wohl an, daß die fein raus sind.....
Wenn ich das richtig sehe, wollen die auch 99 Flocken von Dir?
Ganz ernsthaft? Ruf Deinen Schornsteinfeger an, frag´, ob der Dir das macht und was der dafür haben will, bzw. kann der Dir jemanden in der Nähe empfehlen
Du mußt anscheinend seit 01.05. auch ein CO2 Zertifikat haben und und eine persönliche Energieberatung
ist auch Pflicht.
Das ist naklar (wir sind ja in der BRD) mit Bußgeld belegt, 10 Riesen, wenn ich das grad richtig gelesen habe.
Die bleiben möglicherweise an Dir hängen.
hand-werker
26-05-2021, 12:42
Vielen Dank für die Hilfe, dann bringe ich wohl doch einen Architekten an den Start. Bzgl. CO2-Zertifikat und persönlicher Beratung stelle ich mich mal auf den Standpunkt, dass ich vom Makler schriftlich habe, welche Unterlagen ich beibringen soll / muss.
Ich möchte Panzerknackers Hinweis auf den Schornsteinfeger wiederholen.
hand-werker
27-05-2021, 10:12
Ah so, sorry. Ja, unseren Schornsteinfeger habe ich angerufen. Der stellt keine Energieausweise mehr aus. Er hätte sich zertifizieren lassen müssen, auf die Gebühren hatte er keinen Bock.
Auf der Webseite https://www.dena.de/ (die zertifizieren laut Stiftung Warentest / Finanztest solche Sachverständigen) bin ich auf einen Architekten gestoßen, der ganz in der Nähe wohnt und eine entsprechende Zertifizierung hat.
Edit:
Hier ist der direkte Link, falls das mal jemand braucht.
https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten/
Das wundert mich ehrlich gesagt, der Schornsteinfeger klebt nämlich seit neuesten auf Deine Heizung einen von diesen lustigen
Energieaufklebern, das ist wohl Pflicht (siehe gefordertes Beratungsgespräch).
Ich habe ´mal um 2010 drüber nachgedacht, die 2,5K in die Zertifizierung zu stecken, bin davon abgekommen, da ich eher
im Bereich Kälte, Klima unterwegs war und das nicht so unbedingt brauchte.
Wie ja oben angemerkt, ist die Vorschriftenlage stark verändert, die Rechtsgrundlage wurde ja auch verschoben.
Habe mich jetzt nicht so intensiv damit beschäftigt, aber ich denke, ohne das Zertifikat inklusive der Wiederauffrischung braucht
man in Zukunft nicht als Baugeschäft, Architekt, Schornsteinfeger, HLK-Betrieb irgendwo auftauchen.
Beispielsweise wird in der Kältetechnik schon seit Jahren zusätzlich zum Meistertitel eine Zertifizierung nach Chemikalienverordnung gefordert,
gilt auch für die Gesellen.
E-Check war mal das Zertifikat des Bayerischen VDE, das benutzen jetzt alle für die wiederkehrenden Prüfungen nach VDE 701/703,
GUV-A3.
Da sollte der gute Mann nochmal drüber nachdenken, Schornsteinfeger sind ja nicht mehr mit Gebietsschutz versehen.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.