Vollständige Version anzeigen : Hopaesool Rechtslage
Hallo zusammen!
Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
Was meint ihr?
https://www.youtube.com/watch?v=X9LjTYxKAtM
Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
Hallo zusammen!
Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
Was meint ihr?
https://www.youtube.com/watch?v=X9LjTYxKAtM
Erlaubt als Ausweisdokument, als "SV-Waffe" oder als Trainingsinstrument?
Als Dokument? Kann ich mir nicht vorstellen.
Als Trainingsinstrument sicher, ist ja kein Würgeholz
In der SV? Aus meiner Sicht als jur. Volllaie ist das, falls es zu einer Anklage wg. Körperverletzung kommt ein "gefährlicher Gegenstand" also automatisch eine schwere KV. Gilt aber für einen Aschenbecher genauso. Ein Führverbot kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Bin mal gespannt, wie die Experten das bewerten.
So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.
Macht aber sicher Spaß im Training.
Liebe Grüße
DatOlli
Münsterländer
16-12-2021, 11:51
Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
nicht die Kriterien erfüllt? da wäre ich mir (leider) nicht so sicher.
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
Nun-Chackus sind ja offensichtlich beileibe nicht primär oder gar ausschließlich zum Drosseln bestimmt, sind hier aber gleichwohl als (zudem einziges) Beispiel genannt.... naja:rolleyes:
Es würde mich aber gerade daher nicht überraschen, wenn man auch dem o.g. Gegenstand unterstellt "zum Drosseln bestimmt" zu sein.
Bleibt abzuwarten.
Grüße
Münsterländer
Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
Wieso, Leute tragen Bändchen, Ketten, Schlüsselanhänger oder sonst was mit Ihrem Namen. Hier ist ja jede Menge Platz drauf, zB. für medizinische Besonderheiten im Notfall, Blutgruppe, Allergien, whatever.
Oder einfach als "Traditionspflege" für TKD'in
Liebe Grüße
DatOlli
Erlaubt als Ausweisdokument, als "SV-Waffe" oder als Trainingsinstrument?
Als Dokument? Kann ich mir nicht vorstellen.
Als Trainingsinstrument sicher, ist ja kein Würgeholz
In der SV? Aus meiner Sicht als jur. Volllaie ist das, falls es zu einer Anklage wg. Körperverletzung kommt ein "gefährlicher Gegenstand" also automatisch eine schwere KV. Gilt aber für einen Aschenbecher genauso. Ein Führverbot kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Bin mal gespannt, wie die Experten das bewerten.
So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.
Macht aber sicher Spaß im Training.
Liebe Grüße
DatOlli
Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.
. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe.
Liebe Grüße
DatOlli
ein kleiner , stabiler Knirps (Taschenschirm ) mit etwas längerer Schlaufe , wäre unauffällig ^^
Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.
Gab ja da auch schon andere Stimmen, die sicher auch berechtigt sind (->Nun-Chuks).
Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass reines Training damit ein rechtliches Problem darstellt.
Das es eine Menge Spaß machen könnte und man damit ein sinnvolles Koordinationstraining machen kann, kann ich mir hingegen sehr wohl vorstellen.
Liebe Grüße
DatOlli
ein kleiner , stabiler Knirps (Taschenschirm ) mit etwas längerer Schlaufe , wäre unauffällig ^^
Jo, wäre er. Hätte aber noch weniger Impact beim Schwingen. Aber dank der "Polsterung" könnte man dann eventuell auf die Helme verzichten ^^
Liebe Grüße
DatOlli
So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.
Die Dinger sind aus Ebenholz, (Dichte ca. 1,3) und kantig. Ne Beule oder eine Nasenbruch ist damit schon machbar.
hand-werker
16-12-2021, 13:13
Die Frage bezog sich auf den Besitz und höchstens Training.
Mich interessiert daran eigentlich nur das Geschicklichkeitstraining, vom Mitführen irgendwelcher Gegenstände aus "SV-Gründen" halte ich nichts.
Bau es doch nach dem Training auseinander. Dann hast Du nur ein Brett und ein Seil, das wird noch so knapp erlaubt sein.
Die Dinger sind aus Ebenholz, (Dichte ca. 1,3) und kantig. Ne Beule oder eine Nasenbruch ist damit schon machbar.
Ja, ne Beule oder ein Nasenbeinbruch sicher, das fällt für mich allerdings nicht unter "ausreichend Schaden machen". Sowas (Nase) habe ich auch schon mit 'ner PET-Flasche (leer) gesehen. Und klar, wenn das in's Auge geht (fliegt) hat man auch höheren Schaden.
Ausreichend Schaden ist, aus meiner Sicht (muss man ja nicht teilen), wenn damit (unter normalen Umständen) das Jochbein, Schlüsselbein, Elle, Speiche, Rippen o.ä. brechen könnte.
Liebe Grüße
DatOlli
Jo, wäre er. Hätte aber noch weniger Impact beim Schwingen. Aber dank der "Polsterung" könnte man dann eventuell auf die Helme verzichten ^^
Liebe Grüße
DatOlli
naja ,der Schirm ist ja nur Vorwand.(wie so vieles ) Wenn er in einer "stabileren Tasche mit stabiler Schlaufe ist , die vll. noch Metallkanten hat ......... kann man seine kultivierten Techniken mal rauslassen ^^
naja ,der Schirm ist ja nur Vorwand.(wie so vieles ) Wenn er in einer "stabileren Tasche mit stabiler Schlaufe ist , die vll. noch Metallkanten hat ......... kann man seine kultivierten Techniken mal rauslassen ^^
Ok, ist gekauft. Da hätte ich Spaß dran.
Liebe Grüße
DatOlli
Esse quam videri
16-12-2021, 19:01
als Waffe eher suboptimal...
alternative: grosse Metall Mundharmonia mit langer Schnur (damit das Dingen lässig um die Hüfte getragen werden kann)
oder ne Blockflöte aus zölligem Metallrohr nebst Eisenkette
gruss
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
Nun-Chackus sind ja offensichtlich beileibe nicht primär oder gar ausschließlich zum Drosseln bestimmt, sind hier aber gleichwohl als (zudem einziges) Beispiel genannt.... naja:rolleyes:
Es würde mich aber gerade daher nicht überraschen, wenn man auch dem o.g. Gegenstand unterstellt "zum Drosseln bestimmt" zu sein.
Na, unlogische Unterstellungen durch den Gesetzgeber sind logisch natürlich nicht vorhersehbar :D Ich glaube allerdings tatsächlich eher nicht, dass das Ding so eingestuft wird, schon allein, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine entsprechende Breitenwirkung erreicht.
Mich erinnert die Sache ja an bisschen an ein "patu", wenn auch als Gegenstand entschieden weniger effektiv. Was die Demonstration angeht - ich habe es mir zum Prinzip gemacht, nie von Leuten zu lernen, die bewaffneten Gegnern völlig grundlos den Rücken zudrehen, und sei es nur in ihren Demos. Wer immer der Meinung ist, dass der Show-Effekt das wert ist, soll sich seine Interessent*innen woanders suchen.
Münsterländer
17-12-2021, 07:18
Na, unlogische Unterstellungen durch den Gesetzgeber sind logisch natürlich nicht vorhersehbar :D Ich glaube allerdings tatsächlich eher nicht, dass das Ding so eingestuft wird, schon allein, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass es eine entsprechende Breitenwirkung erreicht.
[...]
Der Gesetzgeber hat da halt bisweilen etwas merkwürdige Vorstellungen...
ich würde mir wünschen, dass du recht hast, und er es hier schlichtweg gar nicht bemerkt.*g*
Aber wundern würde mich wie gesagt nix in der Beziehung.
Ansonsten: Absolute Zustimmung.
Grüße
Münsterländer
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