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Vollständige Version anzeigen : Scharfe Schwerter in der Wohnung?



Karateman1
15-06-2022, 10:58
Hallo,

also man kann ja ab 18 scharfe Schwerter heutzutage sogar auf Amazon kaufen.

Nun werden viele Leute scharfe Schwerter auch an der Wand hängen haben?

Oder ist es inzwischen waffenrechtlich tatsächlich so, dass man (scharfe) Schwerter nur noch in der Vitrine oder sonstwie weggeschlossen aufbewahren muss?

Schnueffler
15-06-2022, 11:09
Du musst sie vor dem Zugriff Dritter sicher aufbewahren. So sagt es das Gesetz.

Karateman1
15-06-2022, 11:13
Du musst sie vor dem Zugriff Dritter sicher aufbewahren. So sagt es das Gesetz.

Vor "unberechtigten" Personen - also z.B. Kindern bzw. Leuten unter 18?

Gibt es in meiner Wohnung nicht.

Oder meinst du, es verhält sich da tatsächlich inzwischen (fast) so, wie mit Schusswaffen?

Schnueffler
15-06-2022, 11:21
Vor "unberechtigten" Personen - also z.B. Kindern bzw. Leuten unter 18?

Gibt es in meiner Wohnung nicht.

Oder meinst du, es verhält sich da tatsächlich inzwischen (fast) so, wie mit Schusswaffen?

Auch wenn Besuch da ist, müssen sich vor Zugriff geschützt sein.

Karateman1
15-06-2022, 11:31
Ich kenne nur Leute Ü-18 (weit Ü-18) - und Kinder hatte ich noch nie zu Besuch.

Ich soll oder muss also, wenn ich Freunde einlade, die selber z.B. HEMA trainieren, diesen Leuten den "Zugriff" auf scharfe Schwerter unmöglich machen?

Transportieren (in einer abgeschlossenen Tasche) darf ich ein scharfes Schwert aber noch?

Wie läuft das dann bei HEMA-Vereinen, die sowas wie Schnitttests üben?

Und wie ist es mit stumpfen Schaukampfschwertern? Die dürfen noch an der Wand hängen?

Schnueffler
15-06-2022, 11:37
Richtig.

MGuzzi
15-06-2022, 11:41
Hallo,

also man kann ja ab 18 scharfe Schwerter heutzutage sogar auf Amazon kaufen.

Nun werden viele Leute scharfe Schwerter auch an der Wand hängen haben?


Warum sagst du nicht gleich, dass du dir ein scharfes Schwert kaufen und dieses an die Wand hängen möchtest?

Karateman1
15-06-2022, 11:43
Weil ich seit Jahren scharfe Schwerter an der Wand hängen habe? Deshalb vielleicht?

Wenn da ansonsten niemand wohnt und Besuch maximal einmal im Jahr zu mir kommt, da kleine Wohnung und obendrein dieser Besuch selber (scharfe) Schwerter bei sich zu Hause hat, weil wir alle HEMA und sonstige KK-Leute sind?

Aber gut: So lange ich wenigstens die stumpfen Übungsschwerter oder komische Edelstahl-Dekoteile aus dem Internet an der Wand haben darf, soll es wohl so sein.

MGuzzi
15-06-2022, 12:27
Weil ich seit Jahren scharfe Schwerter an der Wand hängen habe? Deshalb vielleicht?

Wenn da ansonsten niemand wohnt und Besuch maximal einmal im Jahr zu mir kommt, da kleine Wohnung und obendrein dieser Besuch selber (scharfe) Schwerter bei sich zu Hause hat, weil wir alle HEMA und sonstige KK-Leute sind?

Aber gut: So lange ich wenigstens die stumpfen Übungsschwerter oder komische Edelstahl-Dekoteile aus dem Internet an der Wand haben darf, soll es wohl so sein.

Dann ist deine Frage, ob nun viele Leute scharfe Schwerter an der Wand hängen haben, um so merkwürdiger.

Willi von der Heide
15-06-2022, 14:43
Auf die Schnelle: §36, sowie der 13 + 14 ... da steht alles drin.

Kunoichi Girl
15-06-2022, 17:30
... §36, sowie der 13 + 14 ...


Von welchem gesetz?

OliverT
15-06-2022, 17:39
Von welchem gesetz?

Da man scharfe Schwerter oder allgemein Waffen in der Regel in einem Geschäft kauft, meint er bestimmt das Handelsgesetz.

Kunoichi Girl
15-06-2022, 17:42
Da man scharfe Schwerter oder allgemein Waffen in der Regel in einem Geschäft kauft, meint er bestimmt das Handelsgesetz.


Sehr witzig!

Im strafgesetz habe ich geschaut, aber unter den genannten §§ nichts einschlägiges gefunden.

OliverT
15-06-2022, 17:45
Sehr witzig!

Im strafgesetz habe ich geschaut, aber unter den genannten §§ nichts einschlägiges gefunden.

Hmm, da der TE die Schwerter ja an die Wand hängen möchte, muss er ja eine bauliche Maßnahme vornehmen, damit die da auch halten. Es könnte also auch das Baugesetz gemeint sein.:gruebel:

amasbaal
15-06-2022, 17:52
Sehr witzig!

Im strafgesetz habe ich geschaut, aber unter den genannten §§ nichts einschlägiges gefunden.

noch nie vom WaffG gehört ? :ups:
jetzt bin ich aber enttäuscht....

Kunoichi Girl
15-06-2022, 18:13
noch nie vom WaffG gehört ? :ups:

:halbyeaha ,

manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.



jetzt bin ich aber enttäuscht....

Habe natürlich davon schon gehört, bin aber im moment nicht draufgekommen (s.o.).

Kunoichi Girl
15-06-2022, 18:15
... Es könnte also auch das Baugesetz gemeint sein.:gruebel:


Sehr, sehr toll!

Aber mittlerweile weiß ich‘s (s.o.).

Willi von der Heide
15-06-2022, 18:26
Natürlich meinte ich das WaffG ... sry aber ich bin heute um 05.00 aufgestanden, hatte kein Frühstück, ein bescheidenes Mittagessen, einen halben Liter Wasser und noch immer keinen Dienstschluß ...

Kunoichi Girl
15-06-2022, 18:29
... einen halben Liter Wasser und noch immer keinen Dienstschluß ...


Keep on fighting und viel trinken! :fight:

Willi von der Heide
15-06-2022, 18:35
und viel trinken! :fight:

Klar ... gerade noch einen halben Liter Energy-Plörre runtergekippt ... Läuft ! :cool2:

Kunoichi Girl
15-06-2022, 18:54
Klar ... gerade noch einen halben Liter Energy-Plörre runtergekippt ... Läuft ! :cool2:


:bang:

marq
15-06-2022, 20:44
wieso hat man schwerter an der wand? :confused:

Kunoichi Girl
15-06-2022, 20:48
wieso hat man schwerter an der wand? :confused:


Wenn zb ein einbrecher kommt, könnte es praktisch sein - außer der einbrecher nimmt sich auch eins.

marq
15-06-2022, 20:49
Wenn zb ein einbrecher kommt, könnte es praktisch sein - außer der einbrecher nimmt sich auch eins.

:biglaugh:

Kunoichi Girl
15-06-2022, 20:50
:biglaugh:



:fechtduel

Schnueffler
15-06-2022, 20:55
wieso hat man schwerter an der wand? :confused:

Dekostücke

marq
15-06-2022, 20:56
scharf :D ;) :D

Schnueffler
15-06-2022, 21:02
Jepp, weil man die so geschenkt bekommen hat.

Schnueffler
15-06-2022, 21:02
Wenn zb ein einbrecher kommt, könnte es praktisch sein - außer der einbrecher nimmt sich auch eins.

Und mit solch einer AUssage wäre ein Waffenverbot recht schnell da.

period
15-06-2022, 21:33
wieso hat man schwerter an der wand? :confused:

Am Boden sind sie im Weg...

Kunoichi Girl
15-06-2022, 22:48
Und mit solch einer AUssage wäre ein Waffenverbot recht schnell da.


Da muss man aufpassen.

Schnueffler
15-06-2022, 23:40
Da muss man aufpassen.

Wie bei so vielem Spam

Kunoichi Girl
16-06-2022, 00:30
Wie bei so vielem Spam


Spam sollte m.E. so gut es geht vermieden werden.

Kirke
16-06-2022, 07:16
scharf :D ;) :D
Oh diese Fetische

scharfe Schwerter (völlig unbekleidet!) nebeneinander an die Wand gehängt und fremden Besuchern wehrlos präsentiert

Der Reiz des Verbotenen (§36) ...

Karateman1
16-06-2022, 15:49
:fechtduel

Genau dieses. Was auch sonst?

Karateman1
16-06-2022, 15:52
Dekostücke

Darunter auch ein paar antike, japansiche Teile. Also nicht nur 100 Euro Kram aus dem Internet.

Nur, sorry, ist diese Frage so unberechtigt und von so wenig allgemeinem Interesse?

Denn: Man KANN ab 18 online Schwerter kaufen. Deko-Edelstahl-Fantasy-Schrott - teilweise auch schon oft spitz und fast scharf. Dann aber auch echte, aus Stahl, mit denen man auch Schnittests durchführen kann. Ich meine, ist ja nicth grade selten heutzutage, wie irgendwelche Vorgarten und Hinterhofkrieger wehrlose Plastikflaschen und Tatami zerlegen - auf Youtube usw.

period
16-06-2022, 17:58
Denn: Man KANN ab 18 online Schwerter kaufen. Deko-Edelstahl-Fantasy-Schrott - teilweise auch schon oft spitz und fast scharf. Dann aber auch echte, aus Stahl, mit denen man auch Schnittests durchführen kann. Ich meine, ist ja nicth grade selten heutzutage, wie irgendwelche Vorgarten und Hinterhofkrieger wehrlose Plastikflaschen und Tatami zerlegen - auf Youtube usw.

Das bedeutet aber nicht, dass die nicht auch im Waffenrecht angesprochen werden können - frei zu erwerben sind auch verschiedene andere Dinge wie Armbrüste usw., für die aber dennoch Auflagen gelten. Für historische Waffen (Definition im Waffengesetz je nach Staat ggf. anders geregelt - z.B. Herstellung vor 1890, mindestens hundert Jahre alt o.ä.) gelten ggf. Sonderregelungen. So darf man z.B. ggf. bestimmte (eigentlich verbotene) Waffen wie Stockdegen in einigen Ländern besitzen, wenn diese in die Kategorie fallen. Wie das in Deutschland genau geregelt ist, weiss ich nicht aus dem Stehgreif, als ich da gewohnt habe, hatte ich noch keine scharfen Schwerter.
Generell - und das ist KEIN juristischer Rat - fallen solche Dinge häufig in die Kategorie "wo kein Kläger...". Wenn es dagegen bei Dir aus irgendwelchen Gründen eine Hausdurchsuchung geben sollte, kannst Du Dich naturgemäss darauf verlassen, dass sie zur Sprache gebracht würden. Aber dann würde es vermutlich auch begrenzt viel ändern, wenn die im Waffenschrank stehen - allenfalls würdest Du damit einer Zusatzklage wegen nicht sachgemässer Aufbewahrung entgehen. Haarig würde es vermutlich werden, falls Du eine WBK hast - die wäre dann ggf. allein schon deswegen weg.

Schnueffler
16-06-2022, 18:07
Auf deinem befriedeten Grundstück, darfst du mit den Dingern hantieren wie du willst. In deinem Verein, wenn es von denjeniegem zugelassen ist, der das Hausrecht ausübt, kannst du damit rumhantieren, wie du willst.
Im öffentlichen Park, wirst du ganz schnell ein Problem mit der Polizei bekommen, wenn es nicht angemeldet ist.
Voraussetzung halt immer du bist älter als 18 oder eine Aufsichtsperson überwacht das ganze.
Zum Transport müssen die verschlossen sein und ansonsten vor dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert sein.

Reicht also wenn du nen Schwertfetisch hast, dass du deine Schlafzmmertür abschließt, wenn du Besuch hast.
Aber ganz ehrlich, wo kein Kläger, da kein Richter.

Esse quam videri
16-06-2022, 18:15
Aber ganz ehrlich, wo kein Kläger, da kein Richter.

wollt ich schon die ganze Zeit schreiben, wenn juckst was ihr im Schlafzimmer treibt:D
bischen gesunder Menschenverstand und gut ists.

gruss

Kunoichi Girl
16-06-2022, 19:55
Genau dieses. Was auch sonst?


Alles andere kannst Du vergessen.

Tyrdal
17-06-2022, 14:11
Spam sollte m.E. so gut es geht vermieden werden.

Also die Briten sollen es angeblich mögen ...

Kunoichi Girl
17-06-2022, 14:17
Also die Briten sollen es angeblich mögen ...


Die müssen natürlich wieder aus der reihe tanzen.

Willi von der Heide
17-06-2022, 14:48
@period

Ein Stockdegen ist ein in Deutschland verbotener Gegenstand. Armbrüste sind zwar per Definition keine Schußwaffen, sind aber im Gesetz, Waffen gleichgestellt ( " Verschuß fester Körper " ).

Zu den Schwertern an der Wand ... kann man die von der Straße ( neugierige Nachbarn ) oder vom Wohnungseingang ( neugieriger Paketbote ) aus sehen ? Wenn nämlich ein besorgter Bürger die erblickt, kann das unangenehme Folgen haben.

period
17-06-2022, 21:22
@period

Ein Stockdegen ist ein in Deutschland verbotener Gegenstand. Armbrüste sind zwar per Definition keine Schußwaffen, sind aber im Gesetz, Waffen gleichgestellt ( " Verschuß fester Körper " ).

Zu den Schwertern an der Wand ... kann man die von der Straße ( neugierige Nachbarn ) oder vom Wohnungseingang ( neugieriger Paketbote ) aus sehen ? Wenn nämlich ein besorgter Bürger die erblickt, kann das unangenehme Folgen haben.

Ersteres ist richtig, wenn ich das richtig im Kopf habe ist aber auch in Deutschland der Besitz legal, WENN es erwiesenermassen eine Antiquität ist. Scheint zumindest hier in der Schweiz so zu sein, habe das zumindest mal gelesen und mich gewundert.

Zu zweiterem: erstens kann man das nicht, und ich habe grundsätzlich keine Besucher, die sich daran spiessen würden (no pun intended). Davon abgesehen sieht das Waffengesetz hier diessbezüglich keine Spezifika vor, keine meiner scharfen Waffen ist hier ein verbotener Gegenstand (üblicherweise das Erste, was ich vor Umzügen recherchiere - die Schweiz hat da ein paar lustige Eigenheiten, z.B. eine Mindestlänge bei Dolchen und Wurfmessern mit symmetrischen Klingen; daher sind einige meiner Wurfmesser nich mit umgezogen), die einzige mit Schwertlänge zudem 200 Jahre alt. Was mich angeht also alles im grünen Bereich.

Wenn ich das deutsche WG richtig verstanden habe, wird da aber zwischen Armbrust und Bogen nochmal unterschieden, ebenso zu Zwillen und Luftwaffen unter 7.5 Joule.

Schnueffler
17-06-2022, 22:21
Ersteres ist richtig, wenn ich das richtig im Kopf habe ist aber auch in Deutschland der Besitz legal, WENN es erwiesenermassen eine Antiquität ist. Scheint zumindest hier in der Schweiz so zu sein, habe das zumindest mal gelesen und mich gewundert.

Nein, eine verbotene Waffe braucht eine Ausnahmegenehmigung des BKA, um legal besssen zu werden. Diese ergeht regelmäßig an Museen, politische Würdenträger (Gastgeschenke) oder an Waffensachverständige. Danach wird es sehr eng.

Zu zweiterem: erstens kann man das nicht, und ich habe grundsätzlich keine Besucher, die sich daran spiessen würden (no pun intended). Davon abgesehen sieht das Waffengesetz hier diessbezüglich keine Spezifika vor, keine meiner scharfen Waffen ist hier ein verbotener Gegenstand (üblicherweise das Erste, was ich vor Umzügen recherchiere - die Schweiz hat da ein paar lustige Eigenheiten, z.B. eine Mindestlänge bei Dolchen und Wurfmessern mit symmetrischen Klingen; daher sind einige meiner Wurfmesser nich mit umgezogen), die einzige mit Schwertlänge zudem 200 Jahre alt. Was mich angeht also alles im grünen Bereich.

Wenn ich das deutsche WG richtig verstanden habe, wird da aber zwischen Armbrust und Bogen nochmal unterschieden, ebenso zu Zwillen und Luftwaffen unter 7.5 Joule.
Das fette im Text von mir.

Ja, da liegen massige Unterschiede. Zu zu erklären ist verdammt kompliziert. Normale Zwille = Sportgerät, Zwille mit Unterarmstütze (Präzisionsschleuder) = verbotene Waffe.

Zu dem Schwert an der Wand eine kleine andere Geschichte:
Jeder darf für denprivaten Gebrauch verfassungsfeindliche Symbole und Gegenstände besitzen, sprich er könnte sich sein Schlafzimmer mit Hakenkreuzfahnen zuhängen, wenn sie NICHT öffentlich zur Schau gestellt werden. Kann man aber von der anderen Straßenseite an dir Schlafzimmerwand schauen und sieht diese Flaggen, ist es ein öffentlich zur Schau stellen und verboten.

Willi von der Heide
18-06-2022, 13:52
Ersteres ist richtig, wenn ich das richtig im Kopf habe ist aber auch in Deutschland der Besitz legal, WENN es erwiesenermassen eine Antiquität ist. Scheint zumindest hier in der Schweiz so zu sein, habe das zumindest mal gelesen und mich gewundert.

Zur Schweizer Gesetzgebung, kann ich dir nichts sagen.

Natürlich gibt es in Deutschland eine Handvoll Leute die einen Stockdegen besitzen, aber das sind sowenige, daß man sich da kaum drüber unterhalten muß. " Führen " fällt natürlich vollständig flach, der Handel ist ohne Ausnahmegenehmigung verboten, genauso wie die Herstellung oder die Einfuhr. Bleibt eigentlich nur das " überlassen ". Denkbar ist es, wenn es sich um Sammler handelt, die als Sammelgebiet Tat- und Deliktswaffen sammeln ... wieviele sind das ? Ferner gibt es dann noch Genehmigungen für Sachverständige und Gutachter. Ich wüßte keinen Händler, der dafür eine Genehmigung hat. Bliebe nur der Verkauf unter Sammlern, sofern die Auflage nicht ist, daß der Bestand nicht anwachsen darf.

P.S.:

Ich kenne nur zwei Händler in Deutschland die eine Genehmigung haben, mit vollautomatischen Waffen zu handeln. Daß die auch Stockdegen ( o.ä. ) haben, habe ich noch nie gehört, will es aber nicht ausschließen.

period
18-06-2022, 17:36
@ Willi & Schnüffler:
Ich könnte mich irren, was das angeht - ich konnte die Zitate, an die ich mich zu erinnern glaubte, nicht mehr ausfindig machen. Ich konnte nur was zur "roten WBK" finden, die Sammlern für verbotene Schusswaffen ausgestellt werden kann - anscheinend gilt die jedoch nicht für Hieb- und Stichwaffen. Generell sollte klar sein, dass ich niemandem empfehlen würde, sich sowas zu besorgen, wo es illegal ist, oder irgendwohin einzuführen, wo das Gleiche gilt. Und wie geschrieben, wenn dann ginge es um den Besitz, nicht das Führen.
Stockdegen und "Präzisionsschleudern" sind lustige Themen - beide gelten nach einhelliger Meinung des Rates der mehr oder weniger Weisen als ziemlich besch...eidene Waffen. Stockdegen haben einige inhärente technische Probleme, die meines Wissens noch niemand befriedigend gelöst hat, und "Präzisisonsschleudern" sind weder präziser als andere (daher mislabel) - im Gegenteil eher weniger präzise, bei den Wettkämpfen in GB schiesst niemand so ein Ding, auch wenn sie dort m.W. nicht verboten sind - noch kann man damit wirklich sinnvoll hohe Zuggewichte schiessen (ich konnte das dort testen, wo der Besitz legal ist). Das sind mal wieder zwei Kategorien von verbotenen Gegenständen, die mich überhaupt nicht stören. Ich muss allerdings gestehen, dass ich nicht ungern einen Makhila für meine Stocksammlung hätte, der allerdings aufgrund der bautechnischen Ähnlichkeit zum Stockdegen in weiten Teilen Europas rechtlich auch problematisch ist (auch wenn, wie mal wer hier im Forum geschrieben hat, ein Makhila streng genommen nicht so tut, als ob er irgendwas anderes als ein Makhila wäre). Seis drum - der Makhila mag grenzlegal bis illegal sein, der mindestens ebenso fiese (und im Zweifelsfall erheblich schneller einsatzbereite) Fokos ist dagegen was den Besitz angeht total legal.

Schnueffler
18-06-2022, 18:05
P.S.:

Ich kenne nur zwei Händler in Deutschland die eine Genehmigung haben, mit vollautomatischen Waffen zu handeln. Daß die auch Stockdegen ( o.ä. ) haben, habe ich noch nie gehört, will es aber nicht ausschließen.

Dürften sie eigentlich nicht, da es sich um zwei vollkommen verschiedene Bereiche von Waffen handelt, die beide anderen Verboten unterliegen.

Willi von der Heide
18-06-2022, 19:09
Dürften sie eigentlich nicht, da es sich um zwei vollkommen verschiedene Bereiche von Waffen handelt, die beide anderen Verboten unterliegen.

Damit hast du natürlich absolut recht, aber wir sprechen hier über ein Marktsegment, daß extrem klein ist. Ich meine diese beiden Firmen hier:

https://www.waffen-niedermeier.de/

und

https://www.hermann-historica.de/de/

Ihr Geld verdienen die mit anderen Artikeln. Aber ich habe echt noch nicht gehört, daß die solche Gegenstände wie einen Stockdegen anbieten. Sehr, sehr vorsichtig wäre ich auch mit dem Waffenerwerb in La Gleize, Tongeren usw. ... da wird sowas angeboten, aber es gilt natürlich die belgische Gesetzgebung.

Schnueffler
18-06-2022, 19:39
JA, was man so alles legal, grenzlegal oder auch illegeal (sei es im Erwerberland, sei es im Land der Durchfuhr oder im Land der Einfuhr) im www erwerben kann und was dann nicht legal eingeführt wird, ist ne ganze Menge.

Auf Grund dessen haben wir auch eine recht umfängliche Sammlung, außer scharfen Schusswaffen, die woanders eingelagert und gesammelt werden.

Karateman1
22-06-2022, 13:00
Okay, also DEKO-Schwerter, die üblicherweise stumpf (aber oft spitz sind) darf man (noch) an der Wand haben? Also ohne Vorhängeschloss, Panzerglas und Laserlabyrhinth?

Willi von der Heide
22-06-2022, 13:47
Okay, also DEKO-Schwerter, die üblicherweise stumpf (aber oft spitz sind) darf man (noch) an der Wand haben? Also ohne Vorhängeschloss, Panzerglas und Laserlabyrhinth?

So schauts aus ... es sei denn ( :D ) bei dir sollte mal ne Razzia stattfinden. Dann wird zum Zwecke der Gefahrenabwehr erstmal alles eingesammelt. Daß müßtest du dir dann später wiederholen.

Karateman1
22-06-2022, 16:20
So schauts aus ... es sei denn ( :D ) bei dir sollte mal ne Razzia stattfinden. Dann wird zum Zwecke der Gefahrenabwehr erstmal alles eingesammelt. Daß müßtest du dir dann später wiederholen.

Das sind dann immer diese Zeitungsartikel, wo man lesen kann, dass bei nem Typen 128 Messer, 7 hässliche Edelstahl-Katana und dazu noch ein paar wirklich illegale Sachen wie Schlagringe oder so konfisziert wurden.

Finde ich immer lächerlich, da keinen Unterschied zu machen, denn erlaubte Messer zu sammeln ist ja mal wirklich nicht kriminell. Und so grottigen Dekokram haben auch so viele Leute an der Wand hängen; egal ob irgendwelche Herr der Ringe Schwerter oder neonbunte Katana usw.

ThomasL
22-06-2022, 16:40
Ich würde mich nicht drauf verlassen, das ein Dekoschwert (erst recht ein Spitzes) nicht als Waffe eingestuft wird.

Karateman1: 1+ Gerne liegen da auch noch Luftpistolen und Luftgewehre dabei.

Katamaus
22-06-2022, 16:55
Ich möchte nicht wissen, was für illegale Waffen in so mancher Kobudoka-Wohnung rumliegen. Die werden zum Glück in aller Regel nicht untersucht. :D

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Willi von der Heide
22-06-2022, 18:10
Das Datenrohmaterila deutet daraufhin, daß es vermehrt zum Einsatz von " Klingenwaffen " kommt. Das Ende vom Lied wird ( wieder ) sein, daß harmlose Trekkies keine Bathleths mehr aufhängen dürfen ... Der momentane Zeitgeist ist ebenso, bzw. wird in diese Richtung gesteuert.

D_LU
24-06-2022, 07:59
Das Ende vom Lied wird ( wieder ) sein, daß harmlose Trekkies keine Bathleths mehr aufhängen dürfen ... Der momentane Zeitgeist ist ebenso, bzw. wird in diese Richtung gesteuert.

Tja, reine Augenwischerei seitens der Politik... Während an den wirklichen Ursachen, ich denke die liegen eher im sozialen/gesellschaftlichen Bereich, nichts gemacht wird, wird für den Bürger
der legale Umgang mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen immer mehr erschwert... und die meisten klatschen auch noch Beifall

ThomasL
24-06-2022, 08:02
Nur, sorry, ist diese Frage so unberechtigt und von so wenig allgemeinem Interesse?

Sie ist sicher nicht unberechtigt.