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Vollständige Version anzeigen : Hilfe für Dauerkranken(Grundsicherung)



OliverT
15-07-2022, 19:12
Ich brauche mal Hilfe des Schwarms für einen Freund.
Der Freund ist seit längerer Zeit krank und das Krankengeld ist seit Anfang des Jahres abgelaufen. Dann sollte es im Januar glaube ich eine Auszahlung der Rentenkasse geben und ab Februar oder März wäre dann Grundsicherung dran gewesen. Die Rentenkasse hat aber erst im März ausgezahlt und das wurde dann als Geldeingang angerechnet und dann gab es für März schon mal keine Grundsicherung. Das das Geld genutzt wurde um die Schulden der vorherigen Monate zu begleichen hat scheinbar nicht gezählt. Um dann Miete und Rechnungen begleichen zu können hat die Person sich dann Geld von Verwandten und Bekannten geliehen. Das ging per Überweisung aufs Konto und zählte wieder als Geldeingang. Also wieder keine Grundsicherung. Das es Schulden waren zählt nicht.
Problematisch ist auch, dass die Person mit einem Partner zusammen lebt, der zwar Geld verdient, aber nicht so viel, dass es für beide reicht.
Weiterhin wird die Person vom Amt hingehalten. Warum die ersten Anträge abgelehnt wurden weiß ich nicht genau, mittlerweile ist es aber so, das sie einen Antrag stellt, Kontoauszüge schon mitschickt, die Bearbeitung aber Wochen dauert und dann erstmal aktuelle Kontoauszüge angefordert werden.

Weiß jemand, was man da machen könnte?

Finde es echt armselig, dass der Staat immer fleißig Geld verteilt, aber jemand der sich in einem Pflegeberuf jahrelang kaputt gearbeitet hat und mittlweile mit Null dasteht jetzt durchs Raster fällt. Dafür waren die Sozialsystem doch gerade dafür gedacht.

Viskando
15-07-2022, 19:16
naja.
aber immerhin haben alle geklatscht. das is ne menge wert. fuer die muellmaenner klatscht keiner und die arbeiten sich auch dumm und daemlich.

ausserdem hat dein freund alles gemacht was er kann. er lebt halt jetzt in dem ende, an dem die meisten landen frueher oder spaeter.

guten tag realitaet.

Esse quam videri
15-07-2022, 19:34
Kumpel von mir ist Sozpäd, der kümmert sich beruflich um solche Fälle.
Ich hab ihm mal ne Mail geschickt.

gruss

Gast
15-07-2022, 20:33
Hab ja keine Ahnung aus welcher Stadt dein Kumpel kommt, aber in den meisten Städten gibt es genau für solche Probleme(Überblick verloren..) soziale Anlaufstellen, die erstmal Ordnung ins Chaos bringen, Einspruch einlegen, Briefe aufsetzen etc, pp..


Sowas würde ich an seiner Stelle in Anspruch nehmen, wenn möglich, die meisten machen auch gute Arbeit und sind nett...

OliverT
15-07-2022, 21:19
Danke für die Antworten hier und per PN. Genauer kann ich nicht werden, da ich nicht mehr weiß und der Freund auch nicht genauer werden wollte.
Was mich halt ziemlich verstört hat ist, dass Schulden als Einkommen gewertet werden. Das Vermögen mit einberechnet wird war mir klar und auch dass der Partner mit reinspielt. Aber dass man erstmal 3 Monate keine Rechnungen zahlen darf, um per Grundsicherung aufstocken zu können ist hart. Denn darauf läuft es ja raus, wenn selbst geliehenes Geld mit reinzählt.

Bücherwurm
15-07-2022, 21:24
Was mich halt ziemlich verstört hat ist, dass Schulden als Einkommen gewertet werden. Das Vermögen mit einberechnet wird war mir klar und auch dass der Partner mit reinspielt. Aber dass man erstmal 3 Monate keine Rechnungen zahlen darf, um per Grundsicherung aufstocken zu können ist hart. Denn darauf läuft es ja raus, wenn selbst geliehenes Geld mit reinzählt.

Sozialstaat halt, ne? Sry für den Sarkasmus, aber solche Sachen sind usus seit der Einführung von H4. Das reicht nicht zum Leben, auch vor den Preissteigerungen für Energie und Lebnsmittel schon nicht. Vielleicht täte das dem einen oder anderen gut, wenn in seiner Nähe auch mal so ein "Fall" auftaucht.

Teetrinker
18-07-2022, 16:06
Geld leihen von Verwandten/Bekannten nur mit schriftlichem Darlehensvertrag als Bezieher von Grundsicherung oder ALG II.

Kommunikation mit diesen Behörden nur schriftlich per Einschreiben, oder, weil dies auf Dauer teuer wird, per Fax mit qualifiziertem Sendenachweis. Google kennt die gängigen Anbieter.

Nicht mit Ämtern telefonieren, und bloß nicht der Sachbearbeiterin das Herz ausschütten mit privaten Problemen. Jede noch so scheinbar unverfängliche Nebenbemerkung kann einem später auf die Füße fallen. Das sind Profis im Zeit schinden und im Wörter im Maul verdrehen.

Edit: beim Darlehensvertrag ganz genau schriftlich festlegen wann welche Raten fällig sind.

hand-werker
19-07-2022, 08:22
Geld leihen von Verwandten/Bekannten nur mit schriftlichem Darlehensvertrag als Bezieher von Grundsicherung oder ALG II.

...

Schwachsinn. Geliehenes Geld einfach nicht aufs Konto überweisen lassen, dann taucht es auch nicht auf den Auszügen auf.




Kommunikation mit diesen Behörden nur schriftlich per Einschreiben, oder, weil dies auf Dauer teuer wird, per Fax mit qualifiziertem Sendenachweis. Google kennt die gängigen Anbieter.

....

Sendungsnachweis ist tatsächlich nicht verkehrt. Oder (falls möglich) persönlich einreichen und Eingang bestätigen lassen.




Nicht mit Ämtern telefonieren, und bloß nicht der Sachbearbeiterin das Herz ausschütten mit privaten Problemen. Jede noch so scheinbar unverfängliche Nebenbemerkung kann einem später auf die Füße fallen. Das sind Profis im Zeit schinden und im Wörter im Maul verdrehen.
....

Erneut Schwachsinn. Vieles lässt sich telefonisch schnell klären. Zudem werden Gespräch natürlich nicht mitgeschnitten, von daher kann einem da auch nichts "auf die Füße fallen".


(Edit) @OliverT:

Ja, es zählt tatsächlich er Tag, an dem Geld auf dem Konto eingeht - ob das geliehenes Geld ist, verspätete Zahlungen oder sonst was, interessiert erstmal nicht. Wenn es jetzt tatsächlich eng wird, halte ich den Tipp mit der Inanspruchnahme einer Beratungsstelle für gut. Ansonsten in der Behörde vorsprechen / anrufen (vermutlich handelt es sich um ein Jobcenter?) und finanzielle Notlage geltend machen und notfalls um Termin beim Teamleiter bitten. Das so was nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn man höflich bleibt und nicht schon schreiend da einläuft, dürfte klar sein :D

Heidenröslein
19-07-2022, 20:19
[QUOTE=hand-werker;3855818

Sendungsnachweis ist tatsächlich nicht verkehrt. Oder (falls möglich) persönlich einreichen und Eingang bestätigen lassen.


Erneut Schwachsinn. Vieles lässt sich telefonisch schnell klären. Zudem werden Gespräch natürlich nicht mitgeschnitten, von daher kann einem da auch nichts "auf die Füße fallen".

D[/QUOTE]

Naja es ist schon so dass man gezieht "bearbeitet " wird. z.b. du sollst 4 Unterlagen einreichen . Du beschaffst die Sachen nach bestem Gewissen .Da kannnst du fast wetten, dass du dreiTage später wiedr einen Brief hast wo drin steht was gefehlt hat oder was nicht das richtige war . Du bist nie "fertig".

angHell
19-07-2022, 20:59
Immer erstmal Einspruch einllegen und im Zweifel klagen. Die meisten Klagen haben Erfolg. Das System ist krank. Ja, es gibt Beratungen für genau sowas. Im Zweifel auch bei den Gewerkschaften, so er da Mitglied ist (oder ggf. auch war).

Münsterländer
20-07-2022, 10:10
Ich brauche mal Hilfe des Schwarms für einen Freund.
Der Freund ist seit längerer Zeit krank und das Krankengeld ist seit Anfang des Jahres abgelaufen. Dann sollte es im Januar glaube ich eine Auszahlung der Rentenkasse geben und ab Februar oder März wäre dann Grundsicherung dran gewesen. Die Rentenkasse hat aber erst im März ausgezahlt und das wurde dann als Geldeingang angerechnet und dann gab es für März schon mal keine Grundsicherung. [...]Das es Schulden waren zählt nicht.
P[...]
Weiß jemand, was man da machen könnte?


Also, da hätte ich direkt ein Dutzend Detailfragen, die hier aber wohl nicht hingehören.

Grundsatzproblem ist (soweit ich das überblicke) dreierlei:

1.) Zuflussprinzip
Einkommen wird immer für den Monat angerechnet, in dem es zufließt, und eben nicht für den Monat, für dass es gedacht war.
Wenn der Rententräger die Februarleistung erst im März auszahlt, dann gibts im März auch keine Grundsicherung. Dafür dann aber ggf. im Februar, weil da dann ja kein Einkommen da war. Falls der Antrag schon im Februar gestellt war, müsste das gehen.

2.) Schuldentilgung
Sollte man im Hilfebezug wenn überhaupt, nur sehr vorsichtig machen. Am besten mit Schuldnerberatung. Denn wenn das Einkommen den Bedarf deckt, ist bei der Grundsicherung das Buch zu. Wer das Geld dann nicht für den Lebensunterhalt, sondern für was anderes (z.B .eben Schuldentilgung) ausgibt, hat Pech.

3.) Geld leihen
Sollte man immer schriftlich machen mit Tilgungsplan, dann kann es nicht angerechnet werden. (wenn man es bar erhält, ist es i.d.R. nicht nachweisbar, aber falls es doch rauskommt - > Anzeige. muss jeder selber wissen, kann ich aber nicht empfehlen).
Wenn so etwas nicht vorliegt, reicht für viele Träger aber auch ein schriftlicher Nachweis der Geldgeber, dass es geliehenes Geld ist. Da kann man sich bei kulanten Trägern meist noch retten.

Viele Grüße

Münsterländer

Teetrinker
21-07-2022, 05:25
Oje, lieber TE, die „Ratschläge“ hier können deinem Bekannten Kopf und Kragen kosten.

Ich denke auch nicht, dass ein Fachforum für KK/KS hierfür die richtige Anlaufstelle sein kann. Trage lieber hier dein Anliegen vor:

https://www.elo-forum.org/

Alles Gute.

Gast
21-07-2022, 10:39
Ich denke auch nicht, dass ein Fachforum für KK/KS hierfür die richtige Anlaufstelle sein kann. Trage lieber hier dein Anliegen vor: https://www.elo-forum.org/

Es bringt dem TE auch herzlich wenig, sich an irgendein anderes Forum zu wenden ;) In Foren sind hauptsächlich fachliche Laien unterwegs. Er sollte sich an eine richtige Beratungsstelle wenden, wo Fachleute sitzen und verbindliche (!) Auskünfte erteilen können.

Zum Thema Darlehensvertrag hat das Bundessozialgericht 2010 eine klare Richtung vorgegeben:


1. Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sind bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

2. An den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrags unter Verwandten sind strenge Anforderungen zu stellen, um eine Darlehensgewährung eindeutig von einer Schenkung oder einer Unterhaltsleistung abgrenzen zu können.

B 14 AS 46/09 R

Ob die beiden fett markierten Punkte erfüllt sind, kann kein Laie entscheiden. Dazu braucht man fachlich kompetente Beratung.

OliverT
21-07-2022, 12:11
Es bringt dem TE auch herzlich wenig, sich an irgendein anderes Forum zu wenden ;) In Foren sind hauptsächlich fachliche Laien unterwegs. Er sollte sich an eine richtige Beratungsstelle wenden, wo Fachleute sitzen und verbindliche (!) Auskünfte erteilen können.
Da und beim Anwalt hat er sich schon einen Termin geholt. Das hier Hauptsächlich Laien unterwegs sind ist mir klar. Aber trotzdem gibt es hier ja auch immer das ein oder andere Goldnugget zu finden.

Danke nochmal an alle für die Antworten.