Kündigungsfristen [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Kündigungsfristen



miskotty
30-04-2023, 10:22
Hi,

will grad wieder einsteigen und hab den Vertrag einer Kampfsportschule vor mir liegen, dabei ist mir aufgefallen, dass da eine Klausel drinsteht mit „Kündigungsfrist 3 Monate… und Vertrag verlängert sich um Zeitraum 6/12 Monate bei nicht kündigen.

Ich dachte, das wäre mittlerweile nicht mehr zulässig? Hatte was mit 1 Monat Frist und nach Ablauf monatlich kündigen im Kopf gehabt…

Weiß da jemand was genaues?

Ripley
30-04-2023, 10:35
Unterschiedliche Anbieter, unterschiedliche Verträge. Wenn du sowas unterschreibst, ...

Alternativ vielleicht mal nach einem Verein (e.V.) gucken?

miskotty
30-04-2023, 10:37
Ev bieten in der Gegend nicht die passende Zeit für schichtdienst an.
Mir geht es um gesetzliche Regelung, die ist ja für alle Anbieter gleich.
https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/fitnessstudios-setzen-neues-gesetz-nicht-um-75296

Björn Friedrich
30-04-2023, 11:21
Ich würde sagen, das das bei Neuverträgen seit März 2022 nicht mehr zulässig ist.

miskotty
30-04-2023, 15:26
Ich würde sagen, das das bei Neuverträgen seit März 2022 nicht mehr zulässig ist.
Danke, so versteh ich es auch.

Pansapiens
30-04-2023, 15:50
Ich dachte, das wäre mittlerweile nicht mehr zulässig? Hatte was mit 1 Monat Frist und nach Ablauf monatlich kündigen im Kopf gehabt…

Weiß da jemand was genaues?

Du scheinst richtig zu liegen:


Das Gesetz wird das nun ändern. Es beinhaltet zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher. Erstens: Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt. Zweitens: Haben Verbraucher diese Frist verpasst, dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen monatlich kündbar sein.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fitnessstudio-kuendigungsfrist-verbraucherzentrale-1.5538209



Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
[...]
9. bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses, es sei denn das Vertragsverhältnis wird nur auf unbestimmte Zeit verlängert und dem anderen Vertragsteil wird das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen, oder
c) eine zu Lasten des anderen Vertragsteils längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer;
dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge;

https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

miskotty
30-04-2023, 20:09
Hab mal ein bisschen weitergelesen. Ca 90 Prozent des Vertrages und der Homepage entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Der Betreiber mag Kampfsport offenbar mehr als das ganze Drumherum:D

jkdberlin
01-05-2023, 07:41
Achtung: das gilt für gewerbliche Anbieter, nicht für Vereine.

miskotty
01-05-2023, 09:09
Ist kein Verein, kommerzielle Kampfsportschule

Bardino
01-05-2023, 09:38
Auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, auf die Diskussionen im Fall der Fälle kann man verzichten.

Darauf achten das die entsprechenden Fristen verwendet werden, spart im Nachgang unnötigen Ärger ;)
Denn bevor man auf einen zahlenden Kunden verzichtet, nimmt Betreiber meist die neuen Bedingungen an...

jkdberlin
01-05-2023, 09:48
Ist kein Verein, kommerzielle Kampfsportschule

Dann siehe oben.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch um jeweils 1 Monat.

Kensei
01-05-2023, 09:58
Und die 3 Monate Kündigungsfrist, sind die noch statthaft?

Meinst du mit "Verein" allgemein nach BGB, oder gemeinnützige Vereine, für die das nicht gilt, Frank?

Ich meine, im Kampfsportbereich wird ja fast jede Gruppe irgendwie als Verein organisiert sein.

miskotty
01-05-2023, 19:24
Und die 3 Monate Kündigungsfrist, sind die noch statthaft?


So wie ich das lese, ist es nur noch ein Monat.

jkdberlin
02-05-2023, 07:15
Und die 3 Monate Kündigungsfrist, sind die noch statthaft?

Meinst du mit "Verein" allgemein nach BGB, oder gemeinnützige Vereine, für die das nicht gilt, Frank?

Ich meine, im Kampfsportbereich wird ja fast jede Gruppe irgendwie als Verein organisiert sein.

Vereine, die keine Dienstleistung erbringen, sondern z.B. eine Mitgliedschaft anbieten.

Kensei
02-05-2023, 13:25
Ok, also Karnickelzüchter und sowas? Bietet ein Kampfsportverein eine Dienstleistung an, oder gehts da nur um Mitglieder, die ein gemeinsames Interesse verbindet?

jkdberlin
02-05-2023, 17:00
Das hängt von der Satzung ab. Wir bieten eine Mitgliedschaft zur Förderung der Kampfkunst. Aber unsere Kündigungsfrist war schon seit 1998 1 bzw. 2 Monate ...

Wizard
03-05-2023, 13:50
Mal zu der allgemeinen Abgrenzung des Begriffes "Verein":

§ 21 BGB "Nicht wirtschaftlicher Verein"
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

§ 25 BGB "Verfassung"
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.

§ 39 BGB "Austritt aus dem Verein"
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
(2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.

Für eine Mitgliedschaft in einem Verein gelten also andere Regeln, wie für eine Mitgliedschaft in einem (kommerziell betriebenen) Studio, bei dem die Verbraucherschutzrechte gelten.
In einem Verein kann man z. B. bei einer Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Während der Corona-Zeit hätte auch nicht einfach den Beitrag nicht zahlen dürfen,
nur weil kein (Trainings-)Betrieb stattgefunden hat.

Ob ein Verein gemeinnützig ist, hängt allerdings einzig und allein von der Verwendung der Mittel ab. Das bestimmt das Finanzamt. Mit der Gemeinnützigkeit sind nämlich steuerliche Vorteile verbunden.