PDA

Vollständige Version anzeigen : PrüfungsO Shotokan-Karate 1. Dan Frage



Dagmar
05-11-2023, 09:27
Liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage zur PrüfungsO zum 1. Dan im Shotokan und frage mich, was gemeint ist:

"Kata
Tokui Kata frei aus Kanku Dai, Jion, Empi, Hangetsu (nicht eine bisher gezeigte Kata)
1 Shitai Kata aus Heian 1-5, Tekki Shodan, Bassai Dai, Kanku Dai, Jion, Empi"

Was könnte "nicht eine bisher gezeigte Kata" bedeuten? Bezieht sich das auf alle neun Kyu-Prüfungen?
D. h. wenn ich zum 1. Kyu die Jion gemacht habe, dann scheidet sie als Tokui-Kata aus?

Ist vielleicht eine doofe Frage und so will ich den Prüfer nicht fragen, weil mir das peinlich ist.

LG
Dagmar

Katamaus
05-11-2023, 09:35
D. h. wenn ich zum 1. Kyu die Jion gemacht habe, dann scheidet sie als Tokui-Kata aus?

Ja, genau so.

Kensei
05-11-2023, 09:47
So kenne ich das auch. Was aber auch bedeutet, dass es derselbe Prüfer ist oder es irgendwo vermerkt wurde, was du bei den letzten Graden für eine Kata gezeigt hast.

Katamaus
05-11-2023, 09:49
es irgendwo vermerkt wurde

Bin da nicht mehr ganz up to date aber ich meine, das würde heutzutage in den Pass eingetragen.

Kensei
05-11-2023, 09:54
Würde Sinn machen. Zumal man sich spätestens beim DAN ohnehin einem externen Prüfer stellen sollte und den nicht beim heimischen Coach ablegt. Der hätte dann erst recht keine Ahnung, was du zuletzt irgendwo für'ne Kata gezeigt hast.

ainuke
05-11-2023, 11:45
Bin da nicht mehr ganz up to date aber ich meine, das würde heutzutage in den Pass eingetragen.

Normalerweise wird das nicht in den Pass eingetragen. Allerdings sollte man auf die Frage "Welche Kata hast Du denn zur letzten Prüfung gemacht?" eine gute Antwort drauf haben und diese Kata dann auch zeigen können.

surviver21
05-11-2023, 14:37
Ist vielleicht eine doofe Frage und so will ich den Prüfer nicht fragen, weil mir das peinlich ist.

LG
Dagmar

Das wäre aber genau die richtige Adresse. :)

Dagmar
05-11-2023, 14:46
Ich danke euch für die Meinungen.
Nein, es wird nicht in den Ausweis eingetragen.
Ich würde die Prüfung bei dem selben und einem weiteren Prüfer ablegen. Damit es keine Probleme gibt, nehme ich eben nicht die Jion, obwohl ich die sehr mag.
Muss nun sowieso Kanku Dai und Empi lernen bis dahin und nehme eine solche.
LG
Dagmar

surviver21
05-11-2023, 15:01
Nein, es wird nicht in den Ausweis eingetragen.
LG
Dagmar

Schon.

Ripley
05-11-2023, 15:49
D. h. wenn ich zum 1. Kyu die Jion gemacht habe, dann scheidet sie als Tokui-Kata aus?

Das kommt auf den Verband an. Im DJKB hast du die Freiheit, in der Dan-Prüfung die gleiche Kata wie schon zum 2. oder 1. Kyu zu wählen.
Sie sollte nur noch mal nach "mehr" aussehen.

Schnubel
07-11-2023, 07:45
Ich danke euch für die Meinungen.
Nein, es wird nicht in den Ausweis eingetragen.
Ich würde die Prüfung bei dem selben und einem weiteren Prüfer ablegen. Damit es keine Probleme gibt, nehme ich eben nicht die Jion, obwohl ich die sehr mag.
Muss nun sowieso Kanku Dai und Empi lernen bis dahin und nehme eine solche.
LG
Dagmar

Soweit ich weiß, wird das nicht irgendwo eingetragen. Außer vllt. in den Prüfungslisten. Aber der Prüfer, selbst wenn es für Dich ein unbekannter sein solle, wird wahrscheinlich fragen. Dann wäre es blöd zu flunkern. Wenn das dann rauskommt...
Man kann ja aber auch mit dem zukünftigen Prüfer Kontakt aufnehmen. Viele machen das und trainieren dort auch, damit sie wissen, was auf sie zukommt. Ist durchaus üblich. Ich würde daher trotzdem fragen, ob Du Deine Lieblingskata machen kannst. Schließlich soll man ja auch "sein" Karate zeigen. Und für mich ist eine Entwicklung des Karates nicht an der Menge von irgendwelchen Kata gemessen, sondern, an dem, was zu mir passt. Mit anderen Worten "mein Karate" finden, sozusagen Karate und mein Körper und meine Fähigkeiten.
Aber um sicher zu gehen, daß es keine Schwierigkeiten gibt bei der Prüfung, kannst Du die anderen auch neu lernen. Es sind beide sehr schöne Kata

surviver21
07-11-2023, 13:31
Soweit ich weiß, wird das nicht irgendwo eingetragen.

Dochdoch. :)

ainuke
07-11-2023, 14:21
Soweit ich weiß, wird das nicht irgendwo eingetragen.
...

Das kann ich innerhalb des DKV so bestätigen. Weder bei meinen eigenen Kyu/Dan-Prüfungen, noch bei irgendwelchen Prüfungen meiner Schülerinnen und Schüler bei anderen Prüfern wurde jemals eine Prüfungskata dokumentiert.

Wenn man mit zukünftigen Prüfern spricht, sollte man unbedingt klären, ob sie bestimmte Vorstellungen haben. Mir hat bei den letzten Dan-Prüfungen einer der Prüfer jeweils klar gesagt, welche spezifische Kata er sehen möchte.

surviver21
07-11-2023, 16:14
Das kann ich innerhalb des DKV so bestätigen. Weder bei meinen eigenen Kyu/Dan-Prüfungen, noch bei irgendwelchen Prüfungen meiner Schülerinnen und Schüler bei anderen Prüfern wurde jemals eine Prüfungskata dokumentiert.


Das mag sein. Ich kenne dafür mehrere, die es machen, darunter Prüfer, die in halb DL Prüfungen abnehmen. In meinem Pass z.B. sind die gezeigten Kata am Feld mit dem jeweiligen Grad handschriftlich vermerkt.

Es ist also offenbar so, dass es zwar keine Vorschrift gibt, aber die Praxis dennoch gepflegt wird. Eine andere Sache ist die, dass es ja durchaus sinnvoll wäre, die zur jeweiligen Kata gezeigten Prüfungen zu vermerken, um die Einhaltung der eigenen PO kontrollieren zu können. Nicht alles ist eben zu Ende gedacht.