Mr.Fister
26-08-2004, 13:35
ein zeitungsartikel, welcher mal wieder verdeutlicht, wie schnell man sich in einer sv-situation wiederfinden kann :
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=76982
Als der Fahrgast die Beine auf dem Sitz rügte, schlug der Rüpel zu
Bonner Gericht schickt 22-Jährigen hinter Gitter
Von Rita Klein
Bonn. Der Mann auf der Anklagebank tat am 15. Januar genau das, woran viele Fahrgäste in Bussen und Bahnen Anstoß nehmen: Der 22-Jährige flegelte sich abends gegen 22 Uhr auf seinem Sitz in der Linie 62, hatte die Füße auf das gegenüberliegende Polster gelegt und trank eine Flasche Bier.
Als in Kessenich ein anderer Fahrgast einstieg und ihn bat, die Füße vom Sitz zu nehmen, schlug der Rüpel den Mann wortlos und mit brutaler Gewalt zusammen. Nun sitzt der reichlich und auch einschlägig vorbestrafte Mann vor dem Bonner Amtsgericht - und bereut nichts. Im Gegenteil.
Er sei angegriffen worden, behauptet er sogar. Denn der 53-Jährige Fahrgast habe sich vor ihm aufgebaut und ihn unentwegt angeglotzt wie im Kino. "Darf`s auch noch was Popcorn sein?" habe er den Mann deshalb gefragt. Und da sei der ausgetickt und habe ihn angegriffen. Dieser Geschichte aber widerspricht der damals verletzte Ergotherapeut energisch. Und auch Zeugen haben den Vorfall anders in Erinnerung, nämlich genau so, wie das Opfer ihn schildert.
Demnach schlug der Angeklagte dem 53-Jährigen nicht nur ohne Vorwarnung die Bierflasche ins Gesicht, sondern bearbeitete den Kopf des Mannes anschließend gleich weiter mit den Fäusten, wie ein "Trommelfeuer" habe das ausgesehen.
Blutüberströmt, mit Prellungen, Hämatomen und zwei ausgeschlagenen Zähnen wurde der 53-Jährige ins Krankenhaus gebracht. Die körperlichen Verletzungen sind mittlerweile verheilt, aber seine Angst wird er nicht los, wenn er nur ans Bahnfahren denkt.
Dass der 22-Jährige so gar keine Einsicht und Reue zeigt, kommt vor Gericht gar nicht gut an. Wegen gefährlicher Körperverletzung und wiederholten Schwarzfahrens wird er zu zehn Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung. Außerdem muss der aggressive Angeklagte, der direkt vor der Tat wegen einer von ihm angezettelten Schlägerei aus dem Wohnheim geworfen worden war, an das Opfer 1 000 Euro Schmerzensgeld und 198 Euro Schadenersatz für beschädigte Kleidung zahlen.
(25.08.2004)
fister
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=76982
Als der Fahrgast die Beine auf dem Sitz rügte, schlug der Rüpel zu
Bonner Gericht schickt 22-Jährigen hinter Gitter
Von Rita Klein
Bonn. Der Mann auf der Anklagebank tat am 15. Januar genau das, woran viele Fahrgäste in Bussen und Bahnen Anstoß nehmen: Der 22-Jährige flegelte sich abends gegen 22 Uhr auf seinem Sitz in der Linie 62, hatte die Füße auf das gegenüberliegende Polster gelegt und trank eine Flasche Bier.
Als in Kessenich ein anderer Fahrgast einstieg und ihn bat, die Füße vom Sitz zu nehmen, schlug der Rüpel den Mann wortlos und mit brutaler Gewalt zusammen. Nun sitzt der reichlich und auch einschlägig vorbestrafte Mann vor dem Bonner Amtsgericht - und bereut nichts. Im Gegenteil.
Er sei angegriffen worden, behauptet er sogar. Denn der 53-Jährige Fahrgast habe sich vor ihm aufgebaut und ihn unentwegt angeglotzt wie im Kino. "Darf`s auch noch was Popcorn sein?" habe er den Mann deshalb gefragt. Und da sei der ausgetickt und habe ihn angegriffen. Dieser Geschichte aber widerspricht der damals verletzte Ergotherapeut energisch. Und auch Zeugen haben den Vorfall anders in Erinnerung, nämlich genau so, wie das Opfer ihn schildert.
Demnach schlug der Angeklagte dem 53-Jährigen nicht nur ohne Vorwarnung die Bierflasche ins Gesicht, sondern bearbeitete den Kopf des Mannes anschließend gleich weiter mit den Fäusten, wie ein "Trommelfeuer" habe das ausgesehen.
Blutüberströmt, mit Prellungen, Hämatomen und zwei ausgeschlagenen Zähnen wurde der 53-Jährige ins Krankenhaus gebracht. Die körperlichen Verletzungen sind mittlerweile verheilt, aber seine Angst wird er nicht los, wenn er nur ans Bahnfahren denkt.
Dass der 22-Jährige so gar keine Einsicht und Reue zeigt, kommt vor Gericht gar nicht gut an. Wegen gefährlicher Körperverletzung und wiederholten Schwarzfahrens wird er zu zehn Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung. Außerdem muss der aggressive Angeklagte, der direkt vor der Tat wegen einer von ihm angezettelten Schlägerei aus dem Wohnheim geworfen worden war, an das Opfer 1 000 Euro Schmerzensgeld und 198 Euro Schadenersatz für beschädigte Kleidung zahlen.
(25.08.2004)
fister