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Vollständige Version anzeigen : Aktion ist schneller wie Reaktion - Verteidiger auch durch das Gesetz im Nachteil?



DerDichterundDenker
16-05-2024, 02:10
Grundsätzlich ist die Aktion schneller wie die Reaktion.

Einhandmesser sind zum Führen regelmäßig nicht erlaubt. Viele sind der Meinung, dass dies widersinnig ist, und dass der Öffnungsmechanismus wohl anatomisch keine Unterschiede macht.

In einer fiktiven Situation, fällt bei genauer Beobachtung zusätzlich auf, dass durch diese Gesetzgebung, der Verteidiger, der bereits auf Grund oben genannten Umstandes bezüglich der Reaktion auf die Aktion, zeitmäßig im Nachteil ist.

Wenn jetzt ein potenzieller Angreifer, sich entschließt anzugreifen, muss der Verteidiger (wir nehmen an, eine Flucht der Situation etc. ist leider nicht möglich) darauf reagieren. Nun hat der Angreifer im schlimmsten Fall durch seine Entscheidung natürlich den Vorteil "bereit" zu sein und ggf. sein Messer zur Hand.
Der Verteidiger muss jetzt, obwohl er schon massiv im Nachteil ist, selbst wenn er durch andere taktische Manöver Zeit gewinnen könnte, immernoch (falls dies im Rahmen der gesetzlichen Notwehr, der einzige legitime Weg sich zu verteidigen ist), sein Messer vorbereiten.

Durch § 42a hat er nun (Bezug faltbare Messer) einen weiteren, möglicherweise sogar entscheidenden Nachteil, da ihn der Gesetzgeber dazu zwingt noch langsamer zu sein als er durch die Natur der Sache schon sein muss. Nicht nur, dass er langsamer ist, auch jeder zusätzliche notwendige mechanische Vorgang, erhöht die Gefahr von Fehlern beim Öffnen und ähnliches.

Also um es diesen Hintergrund nun als Hypothese aufzustellen: Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass der gesetzestreue Bürger einem potenziellen Angreifer in Bezug auf faltbare Messer zusätzlich im Nachteil ist, da es einem Angreifer gleich ist, wie lange er für das Bereitmachen seines Messers benötigt, weil er den Zeitpunkt des Angriffs bestimmen kann.

Was ist euere Meinung dazu?

amasbaal
16-05-2024, 03:00
meine güte.

:weirdface

du hast nicht die geringste ahnung von knife combatives (bzw. von KKs/stilen, die sich mit "messern" befassen) oder sv, nicht wahr?

aber macht nichts. brauchst du bloß in einen der vielen messer-gelaber fäden reinschauen. alles schon x-mal durchgekaut.


In einer fiktiven Situationhat der verteidiger
bei genauer Beobachtung (wie beobachtet man eigentlich fiktives?) ein 42a konformes feststehendes messer, das so getragen wird, dass vorher trainierte "quick draw" techniken aus den unterschiedlichsten lagen heraus und mit parierender/blockender, fassender, distanz wahrender oder "deckender" pushend-pullend-schlagender oder sonst wie sinnvoll tätiger freier hand jederzeit möglich sind, FALLS man denn überhaupt schnell genug reagieren kann.

im übrigen ist ein sog. zweihandmesser nicht unbedingt ein großer nachteil, wenn es um das thema feinmechanik/grobmechanik unter high stress sv bedingungen geht und man entsprechende vorgehensweisen vernünftig trainiert hat.

dein grundsätzlicher denkfehler: ein angreifer wird dich nicht zum duell herausfordern und dann zieht ihr beide zur gleichen zeit, wie im western :rolleyes: er wird das messer in der hand haben und dich überfallen. du bist derjenige, der reagieren muss, und noch nicht "bereit" ist - nicht er.

was du da geschrieben hast, lohnt sich nicht, zu diskutieren, weil es zeigt, dass du nur ein gedankenspiel ohne ausreichende kenntnis dessen, worüber du nachdenkst hast, um gedanken denken zu können, die eine theorie oder auch nur fundierte these zur tatsächlichen praxis begründen könnte.

ich würde empfehlen, erst mal einen einblick in die themen SV, messer und juristerei zu bekommen.
überhaupt: ein messer ist keine waffe gegen einen messerangriff - jedenfalls nicht im ersten moment (siehe oben: er hat eins, du nicht, jedenfalls nicht in der hand. also musst du erst mal distanz und ein "zeitfenster" mit anderen mitteln gewinnen. da hilft dir im ersten moment kein eigenes messer. als untrainierter schadet das eher, weil du in panik darauf fixiert sein könntest, es in die hand zu bekommen, statt erst mal den angriff abzuwehren, damit klar zu kommen, gestochen worden zu sein, eine position zu schaffen, die das ziehen erst ermöglicht usw. usf.
deine vorstellung von den abläufen scheint mir ziemlich naiv und ... ja... SEHR fiktiv zu sein ;)

ich bin, was den einsatz eines messers gegen einen überfall mit einem messer angeht, sehr skeptisch - und das, obwohl ich mich seit jahrzehnten auf das thema "messer" sozusagen spezialisiert habe (im kampfkunstrahmen der FMA aber auch im sinne von "knife combatives").

Cam67
16-05-2024, 03:20
Was ist euere Meinung dazu?

Du kanst nicht reagieren auf etwas was du nicht kommen siehst , egal wie toll die Spielzeuge sind die du dabei hast . Klappen hin oder her . Meine Meinung dazu ^^

FredKuneDo76
16-05-2024, 06:56
Der Gesetzgeber sieht überhaupt nicht vor, dass man in Deutschland Messer als "Selbstverteidigungswaffe" trägt.

Du darfst halt ein Messer als Gebrauchsgegenstand/Werkzeug dabei haben, aber sobald ein Messer als Waffe eingestuft wird und unter das Waffengesetz fällt, wird das Führen untersagt. (Und ja, da gibt es immer wieder fragliche Entscheidungen, warum ein Messer als Waffe eingeordnet wird)

Nochmal mit anderen Worten: Der Gesetzgeber möchte, dass du gar nicht auf die Idee konmst, dass du Messer als eine Waffe zur Selbstverteidigung trägst.

Dass die Verteidigung mit einem Messer unter Umständen in einem Notwehrfall akzeptiert wird ist ein etwas anderes Thema. (Und "unter Umständen" bedeutet da eben auch, dass man a) hinterfragen wird, ob ein Messer in der Situation das geeignete Mittel war b) hinterfragen wird, warum du ein Messer dabei hattest)

ThomasL
16-05-2024, 07:07
DerDichterundDenker:biglaugh:
Durch § 42a hat er nun (Bezug faltbare Messer) einen weiteren, möglicherweise sogar entscheidenden Nachteil, da ihn der Gesetzgeber dazu zwingt noch langsamer zu sein als er durch die Natur der Sache schon sein muss. Nicht nur, dass er langsamer ist, auch jeder zusätzliche notwendige mechanische Vorgang, erhöht die Gefahr von Fehlern beim Öffnen und ähnliches.

Wo nochmal im § 42a ist festgelegt, dass man nur ein faltbares Messer tragen darf???

hand-werker
16-05-2024, 08:30
Was ist euere Meinung dazu?

Dass Du keine Ahnung hast.

jkdberlin
16-05-2024, 08:49
Closed - das wird nichts wenn es schon so anfängt.