Vollständige Version anzeigen : Reform des §42a WaffG und die Folgen
Ich verfolge auf Twitter (und in den Nachrichtenmedien) die derzeitige Hyste... äh Debatte, Debatte! um das Waffengesetz.
Da ich selbst zugegebenermaßen nur begrenzt Ahnung vom Thema habe, widme ich mich den Ausführungen u.a. von Lars Winkelsdorf. Das ist der hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lars_Winkelsdorf Halte ihn für ganz gut informiert.
Die praktische Umsetzung der geplanten Novelle birgt nämlich da, wo sie eine Novelle ist - und nicht etwa, inhaltsgleich mit dem BESTEHENDEN Gesetz ein Verbot des Führens von Messern auf Festen und Veranstaltungen vorsieht - massive Probleme auch im gänzlich unkämpferischen Alltag.
Auszüge, wie gesagt aus den Winkelsdorfer Tweets:
Nagefeile im Schminkkoffer kostet dann also bis zu 10.000 Euro Geldbuße, um nur ein Beispiel zu nennen.
(...)
Ausnahmen sind möglich, etwa für Gastronomen, also für den gewerblichen Bereich, dürften aber wohl erkennbar gebührenpflichtig werden und bis zu 260,- Euro kosten, sobald man den dauerhaften gewerblichen Bereich verlassen würde
Weihnachtsbazar, Sportfeste und sowas halt (...)
Also überall da, wo die Mamas Sachstand jetzt noch für Spenden Kuchen verkauften, die Papas am Grill standen, da dürfte es massive Probleme geben und draufgezahlt werden müssen, soll das legal ablaufen
(...)
Denkt bitte daran, dass für so eine Ausnahmegenehmigung eine Prüfung der "waffenrechtlichen Zuverlässigkeit" notwendig wird
D.h. es erfolgen Abfragen beim Verfassungsschutz, BKA und Zollkriminalamt
Etwa drei Monate Vorlauf solltet ihr also einplanen, wollt Ihr Kuchen verkaufen
Link zum Gesamt seiner Erklärungen:
https://x.com/winkelsdorf/status/1829468759477649629?s=19
Das wird noch spannend.
Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass dieser hahnebüchene Blödsinn unverändert vom Bundestag abgenickt wird, so wird doch einiges davon, dem derzeitigen Aktionismus geschuldet, in der Endfassung auch dem harmlosen Wanderer und Pilzsucher noch auf die Füße fallen bzw. die Taschen umkrempeln.
amasbaal
30-08-2024, 14:07
hat sich nicht viel geändert zu vorher, siehe messerstecher faden.
laut massnahmekatalog, der auf der pressekonferenz vorgestellt wurde:
- keine messer auf öffentlichen veranstaltungen (eigentlich nichts neues. galt immer schon für sämtliche "versammlungen" und in einigen bundesländern auch für veranstaltungen unter freiem himmel, da versammlung und veranstaltung dort juristisch in eins gedacht wird - so hab ich das jedenfalls in erinnerung). ausnahme: dort, wo sie notwendig sind (gastrostände usw.)
- keine messer auf bahnhöfen, in zügen und bus-fernverkehr.
- "umgangsverbot" für sogenannte "springmesser" (warum die gefährlicher sein sollen, als andere bleibt ein rätsel, aber die sind eh nur spielzeuge, betrifft mich und die meisten bushcrafter und EDC-messer träger nicht)
- personenbezogenes messerführverbot (wer zb. einschlägig vorbestraft ist, kann also mit einem solchen belegt werden)
- allgemein mehr einschränkungen im öffentlichen raum (klar definierte messerverbotszonen)
alles halb so wild. das wichtigste: kein wort mehr von klingenlängen. was nicht geführt werden darf und nicht als "verbotene waffe" definiert wird, muss halt "transportiert" werden, wie bisher (verschlossenes behältnis, zb. umhängetasche mit doppel-reißverschluss, der mit einem kleinen gepäckschloss verschlossen wird. nach wie vor ungeklärt: ab wann ist ein behältnis "verschlossen". reicht es, das messer mit führverbot im rucksack zu haben, der so verschnürt ist, dass man keinen unmittelbaren "zugriff" mehr hat? muss ein schloss dran? da sind sich bisher richter und polizisten uneinig. der eine entscheidet so, der andere so. ist das gleiche mit feststellbaren zweihandklappmessern, die sich "irgendwie" doch mit einer hand öffnen lassen, aber nicht dafür konstruiert wurden.)
die haben halt wild umher gelabert, ohne kenntnis der rechtslage. was da manchmal gesagt wurde, war haarsträubend. von 15cm länge müsse verboten werden (führverbot über 12 gibt es seit jahren), über unspezifisches "messer verbieten" (dabei können nur waffen verboten werden, also zb. messer, die als zweckbestimmung "waffe" haben oder bestimmte eigenschaften aufweisen, wie einen um mindestens 45° abgewinkelten griff [stoßwaffe] oder eine komplett zweischneidige klinge usw., dürfen bereits nicht öffentlich geführt werden, sind aber nicht komplett verboten, wohingegen spielzeuge, wie butterfly messer als waffe eingeordnet wurden und KOMPLETT illegal sind) bis hin zur bezeichnung "gefährliche messer" (was soll das sein? welches ist denn nicht potentiell "gefährlich"? warum ist ein 5cm mini-einhandklappmesser gefährlicher, als ein fleischermesser mit 20cm klingenlänge in der küche?) usw. usf.
das war alles wortgeklingel für ahnungslose bürger zu wahlzeiten.
frage: warum soll man eine waffenrechtliche zuverlässigkeit nachweisen müssen? gibt es juristisch keinen grund für, denn, siehe oben, was eine "waffe" ist, ist definiert und messer an sich gelten NICHT als waffen, nur einige spezielle. ein "messerführverbot" ist kein "waffenverbot", weshalb ja auch der begriff "waffenverbotszone" irreführend ist. de facto sind es verbotszonen für waffen (knarre usw.) und GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE (messer, schraubenziher, hämmer, tierabwehrspray usw.)
FireFlea
30-08-2024, 15:01
s. Messerstecher Faden sagst Du so leicht, der ist nur für uns erlesene Mitglieder des Politik Bereichs :D
hopihallido
30-08-2024, 18:21
Bin gespannt, ob es weiterhin die Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (z.B. auch KWS) gibt, da ja auch für die ein berechtigtes Interesse für das Führen der Waffe oder des Messers vorliegt.
Pansapiens
30-08-2024, 18:38
Bin gespannt, ob es weiterhin die Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (z.B. auch KWS) gibt, da ja auch für die ein berechtigtes Interesse für das Führen der Waffe oder des Messers vorliegt.
inwiefern hat man mit einem kleinen Waffenschein ein berechtigtes Interesse, ein Messer zu führen?
amasbaal
30-08-2024, 18:41
Bin gespannt, ob es weiterhin die Ausnahme für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (z.B. auch KWS) gibt, da ja auch für die ein berechtigtes Interesse für das Führen der Waffe oder des Messers vorliegt.
ich wüßte nicht, dass es diese ausnahme gibt. wo steht das, dass es für das führen von messern mit führverboten eine ausnahme gibt, die im zusammenhang mit dem KWS (o.ä.) steht? ein messer, das nicht ausdrücklich als waffe deklariert ist, ist keine waffe im sinne des waffengesetzes.... (die allermeisten mit führverbot gelten waffenrechtlich auch nicht als waffe)
da hatte mal einer bei nem "rechtsexperten" in YT diese frage gestellt. antwort: keine ausnahme. kein berechtigtes interesse. keine waffe. die scheine haben damit null und nichts zu tun. einzige ausnahme: ausnahmen bezüglich der waffenverbotszone (mehr als 4cm), SOLANGE ES EINE ENTSPRECHENDE RECHTSVERORDNUNG für die jeweilige waffenverbotszone gibt, also nicht allgemeingültig in den zonen. außerhalb der zonen spielt es keine rolle. da gilt nur der 42a und da spielt es keine rolle.
deshalb: wenn du mehr weißt und zeigen kannst, wo das steht (verlinken wäre prima), dann wäre das von großem interesse.
edit:
ah... da ist ein anderer clip zum thema
https://www.youtube.com/watch?v=JwimCCNHtdk
... nur in einigen bestimmten waffenverbotszonen, für die es eine entsprechende sondergenehmigung gibt. i.d.r. also keine ausnahme wg. KWS. auf keinen fall relativiert er den 42a, nur die regelung der speziellen "zone" für die es eine entsprechende verordnung gibt.
weißt du, welche zonen in welchen städten das sind? ich nicht.
Pansapiens
30-08-2024, 18:52
ich wüßte nicht, dass es diese ausnahme gibt. wo steht das, dass es für das führen von messern mit führverboten eine ausnahme gibt, die im zusammenhang mit dem KWS (o.ä.) steht?
jemand meinte weiter vorne [edit: im anderen Thread], das gälte für Führverbote in Waffenverbotszonen:
[messer führen in waffenverbotszone doch möglich, wenn]...... man einen kleinen waffenschein hat.
das ist jedenfalls die eindeutige aussage in einer rechtsverordnung, die den beamten der polizeiinspektion Halle das ganze durcheinander etwas klarer macht. dort ist unter den ausnahmen wg. "berechtigtem interesse" ausdrücklich der besitz einer waffenrechtlichen erlaubnis (zu der auch der kleine waffenschein gehört) erwähnt und das dies auch in bezug auf das führen von messern gilt.
ich gehe mal davon aus, dass die erlaubnis zum führen nicht alle messer betrifft, sondern nur die, die auch 42a konform sind.
https://www.youtube.com/watch?v=RMf6z8vwMzk
amasbaal
30-08-2024, 19:00
jemand meinte weiter vorne, das gälte für Führverbote in Waffenverbotszonen:
du bist zu schnell :)
inzwischen hab ich einen guten videoclip gefunden und verlinkt...
ja, in einigen zonen für die es entsprechende verordnungen gibt. ansonsten gilt auch mit KWS der 42a.
concrete jungle
30-08-2024, 19:09
Scheint mir blosser Aktionismus um Aktiv zu wirken...
concrete jungle
30-08-2024, 19:11
Sehr später hektischer Aktionismus um den Osten bei den drohenden Wahlen nicht vollends zu verlieren?
Glaube der relevanten Klientel bleibt das egal, siehe UK wo derbe Haftstrafen drohen und trotzdem mit der Machete zum Notting Hill Karneval gegangen wird...
hopihallido
30-08-2024, 19:20
inwiefern hat man mit einem kleinen Waffenschein ein berechtigtes Interesse, ein Messer zu führen?
Gem. §42 WaffG. Im Satz (6) heißt es:
In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
Auch gut hier erklärt: https://www.knivesandtools.de/de/ct/messergesetz.htm
48341
Pansapiens
30-08-2024, 19:46
-
Pansapiens
30-08-2024, 21:33
Link zum Gesamt seiner Erklärungen:
https://x.com/winkelsdorf/status/1829468759477649629?s=19
Muss man sich dafür bei x anmelden? Ich seh nur eine Erklärung zum Thema Besitz
MatscheOne
30-08-2024, 21:59
Ehrlich gesagt glaub ich nicht, daß man/frau demnächst beim Kuchen backen auf dem Nachbarschaftsfest eine Ausahmegenehmigung braucht... :biglaugh:
Oder ein Metzger auf dem Weg zur Arbeit... :biglaugh:
So ein Quatsch, noch ist nix beschlossen.... :blume:
MatscheOne
30-08-2024, 22:05
Ein verschärftes Waffengesetz kann auch nur mit mehr/neuen Befugnissen der Executive einhergehen und die Executive ächzt ja jetzt schon unter den jetzigen Anforderungen...
Wohin soll das führen...?
:soldat:
amasbaal
30-08-2024, 23:15
Ein verschärftes Waffengesetz kann auch nur mit mehr/neuen Befugnissen der Executive einhergehen und die Executive ächzt ja jetzt schon unter den jetzigen Anforderungen...
Wohin soll das führen...?
:soldat:
hat sie bekommen.
pressekonferenz: anlasslose kontrollen ermöglichen/erleichtern. ein verdacht ist nicht mehr nötig... und das gilt unabhängig von der messersache, also "allgemein"
amasbaal
30-08-2024, 23:18
Gem. §42 WaffG. Im Satz (6) heißt es:
Auch gut hier erklärt: https://www.knivesandtools.de/de/ct/messergesetz.htm
48341
sag ich ja: IN EINER WAFFENVERBOTSZONE..., wenn ich das nicht falsch gelesen habe (bin unterwegs). nicht allegemein 42a, sondern das, was mit "zone" zu tun hat. wie im clip oben ja auch gesagt.
MatscheOne
30-08-2024, 23:48
hat sie bekommen.
pressekonferenz: anlasslose kontrollen ermöglichen/erleichtern. ein verdacht ist nicht mehr nötig... und das gilt unabhängig von der messersache, also "allgemein"
Ja, hab ich auch gelesen, darauf wollte ich ja auch hinaus, anlasslos scheint aber nur für Bundespolizei angedacht zu sein...
amasbaal
31-08-2024, 00:37
Ja, hab ich auch gelesen, darauf wollte ich ja auch hinaus, anlasslos scheint aber nur für Bundespolizei angedacht zu sein...
wie kommst du da drauf?
amasbaal
31-08-2024, 01:40
frei nach dem motto: marketing heißt, trends aufgreifen - ob negativ-image oder nicht, spielt keine rolle, solange der zu verkaufende gegenstand im zentrum der öffentlichen diskussion steht
genialer schachzug der marketingabteilung, das genau jetzt rauszuhauen.
:biglaugh::hammer:
aktuelle LIDL werbung:
https://www.msn.com/de-de/lifestyle/shopping/schnell-zugreifen-dieses-beliebte-messer-set-gibt-es-bei-lidl-zum-unschlagbaren-preis/ar-BB1qwZ50?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=719c20b649c1411687970ded88f0f028&ei=72
Schnell zugreifen, wer weiß, wie lange man damit noch ungehindert nach hause fahren darf...
irgendwelche dumpfbacken in den kommentaren der aktuellen berichte über Solingen und verschärfungen glauben nämlich tatsächlich, sie dürften nur noch 4cm messer tragen, weil sie zu doof sind, richtig zuzuhören oder zeitung zu lesen. die unterscheiden nicht zwischen "zone&veranstaltung" und sonstiger öffentlichkeit (gerade erst schaudernd und zugleich amüsiert in den kommis zu einem anderen artikel gelesen.
in der BWL nennt man das "idiotenzielgruppe". LIDL macht das genau richtig: schnell kaufen, bevor es zu spät ist als gedanken in die hohlen köpfe der msn-stammkommentatoren hineinpflanzen :)
Bist Du sicher, dass Du die Werbung richtig gelesen und verstanden hast?
Hat mit dem aktuellen Thema nichts zu tun und das LOL ist auch nicht berechtigt. Im Gegenteil, es ist ein gutes Beispiel dafür, dass viele in der Bevölkerung sich nicht von der Hysterie anstecken lassen und Messer weiter primär wichtige Werkzeuge sind.
Was Kontrollen in Bussen und sonst wo betrifft. Bei uns schafft man es auf Grund von Personalmangel nicht mal mehr zu garantieren, dass jeder Bus der auf dem Plan steht auch fährt. Aber ein Messerverbot könnte man natürlich durchsetzen und kontrollieren. https://www.youtube.com/shorts/qupkpDN8XKYhttps://www.youtube.com/shorts/qupkpDN8XKY
Die traurige Wahrheit ist, dass man solche Vorfälle wie letzte Nacht (oder eben in Solingen) nicht mit schärferen "Waffengesetzen" verhindern kann: https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/messerangriff-im-bus-bei-siegen-fordert-sechs-verletzte-drei-davon-lebensgefaehrlich-BZS27GM6ORGJTEUJD4TMZGXSZE.html
Nette Anekdote zum Stichwort vergessene Nagelfeile und hohe Strafen.
Eine mir nahestehende weibliche Person war vor kurzem in FFM im Main Tower. Am Eingang gibt es dort Kontrollen wie am Flughafen. Da der Detektor anschlug, fragte sie das Personal ob sie eventuell ein Taschenmesser im Rucksack habe. Sie verneinte dies (im guten Glauben) und musste dann nur zwei Dosen Äppler rausräumen. Wieder zuhause kontrollierte sie ihren Rucksack nochmal genauer und fand darin doch tatsächlich ein "vergessenes" Taschenmesser.
Was sind jetzt wieder Äppler?? Immer dieser Lokalslang...
FireFlea
31-08-2024, 11:01
Was sind jetzt wieder Äppler?? Immer dieser Lokalslang...
Apfelwein
Pansapiens
31-08-2024, 11:29
wie kommst du da drauf?
ist ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, die ist nur für die Bundespolizei zuständig
Justizminister Buschmann hat auf der Pressekonferenz selbst eingeräumt, dass Terroristen sich von Messerverboten nicht abhalten lassen werden. Unter anderem deshalb plant die Regierung eine Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei. Konnte sie bislang nur bei bestimmten Verdachtsmomenten Personenkontrollen durchführen, soll dies in Zukunft - in Stichproben - anlasslos möglich sein.
Die dafür erforderliche Änderung des Bundespolizeigesetzes kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit schnell vollzogen werden. Allerdings ist Polizeirecht im Grundsatz Ländersache, die Bundespolizei hat begrenzte Zuständigkeiten, etwa für Bahnhöfe oder den Grenzschutz. Ob die Landespolizeigesetze ebenfalls geändert werden, bleibt abzuwarten.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/sicherheitspaket-solingen-migration-waffen-asylrecht-100.html
amasbaal
31-08-2024, 12:10
ist ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, die ist nur für die Bundespolizei zuständig
Justizminister Buschmann hat auf der Pressekonferenz selbst eingeräumt, dass Terroristen sich von Messerverboten nicht abhalten lassen werden. Unter anderem deshalb plant die Regierung eine Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei. Konnte sie bislang nur bei bestimmten Verdachtsmomenten Personenkontrollen durchführen, soll dies in Zukunft - in Stichproben - anlasslos möglich sein.
Die dafür erforderliche Änderung des Bundespolizeigesetzes kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit schnell vollzogen werden. Allerdings ist Polizeirecht im Grundsatz Ländersache, die Bundespolizei hat begrenzte Zuständigkeiten, etwa für Bahnhöfe oder den Grenzschutz. Ob die Landespolizeigesetze ebenfalls geändert werden, bleibt abzuwarten.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/sicherheitspaket-solingen-migration-waffen-asylrecht-100.html
danke, der sachverhalt war eigentlich klar, aber im moment des schreibens nicht präsent.
na, es wäre schon armselig (aus der sicht der agierenden politiker), wenn sie so ein tam atm machen und dann wird noch nicht mal an der durchsetzbarkeit von abstrakten maßnahmen flächendeckend gearbeitet. wenn es ländersache ist (sind ja polizeiangelegenheiten jenseits von bahn und grenze), dann ist das aber auch logisch. es wäre nur äußerst merkwürdig, wenn die parteien, die im bund solche kontrollen wollen, es im land dann nicht mehr wollen.
Reul hat sich in diese richtung ja bereits geäußert. das wird also bestimmt kommen: mehr zonen und evtl. auch solche, die durchgehend und nicht nur zu bestimmten "stoßzeiten" gelten. das ist ja in den "vergnügungsmeilen" meist (oder sogar immer????) der fall.
ich mag ja nicht kontrolliert werden - prinzipiell, aber, wenn man schon verbotszonen im "öffentlichen" raum in größerer zahl möchte, dann machen die nur sinn, wenn da dann auch kontrolliert werden kann. das bedarf länderübergreifende vorgehensweise und... wie so oft erwähnt: mehr personal.
gerade im TV: eine "polizeibekannte" psycho-drogi frau (deutsche), hat in einem bus auf dem weg zu einem volksfest in Siegen auf leute eingestochen. zum glück "nur" verletzte. je mehr das dominantes thema in der öffentlichkeit ist, desto mehr werden psychos das im kopf haben und desto eher werden sie in psychotischen phasen stechen... das ist laienhafte küchenpsychologie, scheint mir aber zumindest eine gewisse logik zu haben. das soll jetzt nicht heißen, dass man die diskussion nicht führen sollte, zeigt nur, wie komplex das ganze ist.
die sache mit "personenbezogenen" messerverboten könnte wirklich sinn machen (solange die betroffenen personen, und davon gehe ich von "polizeibekannten", "auffällig" gewordenen psychos aus, auch regelmäßig kontrolliert werden können)
Dorschbert
31-08-2024, 12:13
Sehr später hektischer Aktionismus um den Osten bei den drohenden Wahlen nicht vollends zu verlieren?
Glaube der relevanten Klientel bleibt das egal, siehe UK wo derbe Haftstrafen drohen und trotzdem mit der Machete zum Notting Hill Karneval gegangen wird...
100% Acc.
amasbaal
31-08-2024, 12:14
Bist Du sicher, dass Du die Werbung richtig gelesen und verstanden hast?
Hat mit dem aktuellen Thema nichts zu tun und das LOL ist auch nicht berechtigt. Im Gegenteil, es ist ein gutes Beispiel dafür, dass viele in der Bevölkerung sich nicht von der Hysterie anstecken lassen und Messer weiter primär wichtige Werkzeuge sind.
hab ich.
natürlich bezieht sich die werbung nicht ausdrücklich drauf. es geht nur ums timing der werbung und die unterschwellige wirkung.
LOL deshalb, weil das dann unfreiwillig komisch ist - falls dieser effekt nicht sogar gewollt ist, was ja dann gerade ein gelungener marketingstreich wäre.
aus der sicht eines afd-fanboys würde ich das LOL an der stelle setzen, wo betont wird, dass die messer so schön "bunt" sind.
humor kann auch unfreiwillig oder sehr unterschwellig sein... oder einfach auch nur im auge des betrachters liegen.
Katamaus
31-08-2024, 13:18
es wäre nur äußerst merkwürdig, wenn die parteien, die im bund solche kontrollen wollen, es im land dann nicht mehr wollen.
Da sagt mir meine Kristallkugel, dass Länder wie Bayern da durchaus ausscheren könnten.
das ist laienhafte küchenpsychologie, scheint mir aber zumindest eine gewisse logik zu haben.
Dieses Nachahmerverhalten ist doch eigentlich bekannt, wenn nicht gar belegt, oder? Jeder Psycho, der Aufmerksamkeit will, weiß, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Pansapiens
31-08-2024, 14:49
Gelten die 6cm dann nur für "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer", wie bisher die 12?
Justizminister Buschmann hat auf der Pressekonferenz selbst eingeräumt, dass Terroristen sich von Messerverboten nicht abhalten lassen werden.
Wiirklich???
amasbaal
31-08-2024, 15:05
Gelten die 6cm dann nur für "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer", wie bisher die 12?
davon ist doch keine rede mehr.
edit: da wurde frei phantasiert und wie immer ungenau kommuniziert
auf einem vorschlag (der als vorlage für die diskussion der innenminister und der gesetzgeber diente) stand wörtlich "feststehend" und nicht "feststellbar". das wären also die "feststehenden", wie die mit den max. 12 cm.
in der ankündigung nun zeitnah umzusetzender änderungen, ist von klingenlänge gar nicht mehr die rede. habe im messerstecherfaden auch schon aufgelistet, was geändert werden soll. de fakto ändert sich nichts wesentliches, was "messerarten" und klingenlänge angeht, sieht man vom "umgangsverbot" für springmesser ab.
sinnvoller sind ja auch die beschlossenen "personenbezogenen" führverbote.
https://www.youtube.com/watch?v=LpAFhXhkov0
amasbaal
31-08-2024, 15:09
zu siegen:
frau
psycho
polizeibekannt (drogen)
nur männer sind opfer
tatwaffe einhandmesser, das zu führen verboten ist. in einer mitgeführten tasche: weitere messer und ein schraubenzieher
das sieht aber nicht nach "zufälligem" ausraster aus...
Pansapiens
31-08-2024, 15:14
davon ist doch keine rede mehr.
wovon? von 6cm Klingenlänge?
Falls ja, siehe das zweite Video im vorne schon verlinkten ZDF-Beitrag ab 1:11 (erste Markierung)
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/sicherheitspaket-solingen-migration-waffen-asylrecht-100.html
die 12cm werden auf 6cm reduziert (außerhalb von Festen, Zonen, ÖPV).
EDIT: okay, das Video ist vom 12.08.
Ich dachte, da werden die aktuellen Maßnahmen vorgestellt. Hat sich da durch den Terrorangriff nochmal was geändert?
Im Artikel selbst steht:
soll auf Bundesebene ein absolutes Verbot von Messern bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Sportereignissen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommen.
da würde ich schließen, dass es außerhalb der genannten Orte kein absolutes Messerverbot geben soll
amasbaal
31-08-2024, 15:24
schau dir den link in meinem vorherigen beitragan, da wird das ergebnis der pressekonferenz genannt
du bist WIEDER zu schnell gewesen. musste das noch mal raussuchen...
keine erwähnung von "längen", aber andere maßnahmen
und ja: totales messerverbot auf öffentlichen veranstaltungen in zügen und fernbussen
Katamaus
31-08-2024, 15:43
und ja: totales messerverbot auf öffentlichen veranstaltungen in zügen und fernbussen
Führungsverbot? Nicht im Hand sondern nur im Aufgabegepäck? Fragen über Fragen… die können mich einfach mal.
amasbaal
31-08-2024, 15:57
Führungsverbot? Nicht im Hand sondern nur im Aufgabegepäck? Fragen über Fragen… die können mich einfach mal.
es kann nur ein führverbot sein, wenn messer nicht als illegale waffe an sich definiert werden. nur die springmesser und die bereits bis jetzt im 42a entsprechend genannten werden imeigentlichen sinne verboten sein. legale und damit kaufbare messer, die man außerhalb der öffentlichkeit führen und anwenden darf, müssen logischerweise dann auch von ort a nach ort b transportierbar sein und nicht jeder hat ein auto oder kann ort b zu fuß oder mit dem fahrrad erreichen. so jedenfalls sagt es juristische und lebensweltliche logik...
bleibt die frage: mit oder ohne schloss verschlossen und... hat das ganze irgend etwas mit logik zu tun? ah, ja stimmt: handgepäck (verschlossen) oder aufzugebendes gepäck ist dann natürlich auch ne offene frage.... stimmt!
Apfelwein
Und der ist gefährlich?
amasbaal
31-08-2024, 16:12
Und der ist gefährlich?
oh ja. die flasche sogar auch. glasflaschen und gläser sind ja bereits auf gewissen veranstaltungen nicht zugelassen. braucht es kein gesetz für: hausrecht reicht (würde auch bei volksfesten und in sachen messer reichen. müsste der veranstalter nur so bestimmen und könnte vesuchen, es mit security-zugangskontrollen auch durchzusetzen).
Katamaus
31-08-2024, 17:08
oh ja. die flasche sogar auch. glasflaschen und gläser sind ja bereits auf gewissen veranstaltungen nicht zugelassen. braucht es kein gesetz für: hausrecht reicht (würde auch bei volksfesten und in sachen messer reichen. müsste der veranstalter nur so bestimmen und könnte vesuchen, es mit security-zugangskontrollen auch durchzusetzen).
Müsste man halt noch Fr. Faeser erklären, die auf der PK davon geschwafelt hat, dass man das dann auch auf dem Oktoberfest verbieten könnte. Da sind schon lange sämtliche Messer verboten. Kann sie ja mal probieren, da eins reinzuschmuggeln.
PS: ich weiß, dass es um Gläser ging. Gilt aber auch für Messer.
PPS: Bsp. für Glasflaschenverbot: Fußballstadion.
amasbaal
01-09-2024, 00:21
:hammer:
2.12min. und folgende... :ups:...:o
https://www.youtube.com/watch?v=U8o9CZTgImM
in diesem sinne auch
https://www.youtube.com/watch?v=iOVOuECV-3w
https://www.youtube.com/watch?v=LioN9k1EVoU
Und der ist gefährlich?
Für nicht Hessen? Definitiv, vor allem in Verbindung mit der regionalen Küche. Ich denke aber eher, dass es darum ging, dass die nicht wollten, dass Alkohol mit reingebracht wird. Oder eben, dass nichts herunter geworfen oder herunter fallen kann (ein Äpplerdose aus 240m Höhe auf dem Kopf zu bekommen dürfte ziemlich sicher tödlich sein).
Es waren nebenbei Dosen keine Flaschen - keine Ahnung wie einige hier jetzt auf Flaschen kommen. Wichtiger ist aber auch, trotz Röntgen wurde das Messer nicht entdeckt.
hab ich.
natürlich bezieht sich die werbung nicht ausdrücklich drauf. es geht nur ums timing der werbung und die unterschwellige wirkung.
LOL deshalb, weil das dann unfreiwillig komisch ist - falls dieser effekt nicht sogar gewollt ist, was ja dann gerade ein gelungener marketingstreich wäre.
Ich kann es natürlich auch nicht wissen, aber für mich ist die Sache viel simpler. Sehr viele, wie eben auch die, die die Werbung machetn und schalteten, verfolgen das Thema überhaupt nicht (oder zumindest nicht wie wir hier). D.h. ich glaube eher die machen sich darüber keine Kopf - was eher positiv ist, den für sehr viele sind Messer nachwievor in erster Linie ein Gebrauchgegenstand.
Die Faeser ist wirklich nur noch zum fremdschämen.
FireFlea
01-09-2024, 07:56
:hammer:
2.12min. und folgende... :ups:...:o
Naja, aber der Youtuber bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm. Beschwert sich die ganze Zeit darüber, dass das Justizministerium keine Ahnung habe und dass laut §42 schon seit 30 Jahren Messer auf Volksfesten verboten seien. Dann zeigt er noch §1 Abs2 und verweist auf "Hieb- und Stichwaffen" um sich dann wieder über das Ministerium zu beschweren. Der zweite Youtuber erzählt das Gleiche, Messer sind doch schon verboten usw. Auch der Dritte greift das auf. Stimmt aber doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch?
Nur stimmt seine Aussage ja nicht, §42 bzw. §1 Abs. 2 schränken ja nicht das generelle Mitführen von Messern auf Volksfesten ein. Und Hieb- und Stichwaffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind ja explizit nicht alle Messer.
Und - dafür kann er nix aber die Kommentare unter dem Clip sind eine ziemliche AfD Shitshow.
Pansapiens
01-09-2024, 08:20
Naja, aber der Youtuber bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm. Beschwert sich die ganze Zeit darüber, dass das Justizministerium keine Ahnung habe und dass laut §42 schon seit 30 Jahren Messer auf Volksfesten verboten seien. Dann zeigt er noch §1 Abs2 und verweist auf "Hieb- und Stichwaffen" um sich dann wieder über das Ministerium zu beschweren. Der zweite Youtuber erzählt das Gleiche, Messer sind doch schon verboten usw. Stimmt aber doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch?
Nur stimmt seine Aussage ja nicht, §42 bzw. §1 Abs. 2 schränken ja nicht das generelle Mitführen von Messern auf Volksfesten ein.
nicht?
(2) Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Welches Messer fällt nicht unter a) oder b)?
Katamaus
01-09-2024, 08:27
Welches Messer fällt nicht unter a) oder b)?
Das findest Du raus, wenn Du nachsiehst, welche das sind, „die in diesem Gesetz genannt sind“.
FireFlea
01-09-2024, 08:32
nicht?
(2) Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Welches Messer fällt nicht unter a) oder b)?
Nach bisheriger Regelung nach meinem Verständnis einige.
Feststehende Messer, Klappmesser und Taschenmesser
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (zum Beispiel Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig ist.
https://ag-waffensachkunde.de/unterlagen/messer-hieb-und-stosswaffen
https://ag-waffensachkunde.de/unterlagen/abmessungen-waffengesetz
amasbaal
01-09-2024, 08:58
AfD Shitshow.
allerdings
amasbaal
01-09-2024, 09:19
wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig ist.
das ist mir auch erst vor ein paar jahren klar geworden.
da meist davon die rede ist, dass "dolche" nicht führbar sind, dachte ich immer, dass zb. ein "stiefeldolch" mit 7,5cm klingenlänge, wie der, den ich seit jahrzehnten in der schublade habe, eine nichtführbare waffe sei, ist er aber nicht. er ist praktisch nutzlos als messer, wenn er nicht als stichwaffe verwendet wird (oder als brieföffner), ist aber dennoch keine waffe im rechtlichen sinne.
was ich im messerstecherfaden verlinkt hatte, ist auch so ein beispiel....
reines stecher"werkzeug", aber keine "waffe". Ich konnte es kaum glauben, aber der BKA feststellungsbescheid ist eindeutig:
https://www.boker.de/sigurd-42-02bo098
feststellungsbescheid: https://www.boker.de/media/pdf/2e/c4/49/Festellungsbescheid_Sigurd_42.pdf
... weshalb das ding auch "Sigurd 42" (nach §42a) getauft wurde
Katamaus
01-09-2024, 09:23
Also gut…
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.htm)
Und dann schaut man in
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html) nach und findet dort die genauere Definition:
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Durch logisches Ausschlussverfahren folgt auch für den Nicht-Juristen: Alle anderen Messer sind keine Waffen im Sinne des WaffG.
amasbaal
01-09-2024, 09:30
...eines der ältesten werkzeuge der welt, das sich als waffe MISSBRAUCHEN lässt, wie viele andere werkzeuge auch, die dadurch dann quasi zu temporären, nicht zweckbestimmt verwendeten "wehrzeugen" werden.
ergänzend zum von Katamaus zitierten: es ist auch als waffe eingeordnet, wenn es ein bestimmtes modell ist, das LAUT HERSTELLERBEZEICHNUNG eine waffe ist. zumindest ist dieses modell dann nicht mehr führbar
Ich muss zugeben dass ich, als Schweizer, da schon manchmal etwas neidisch über die Grenze nach Norden schaue.
Dieses Unsicherheitsgefühl dem man hier in der wilden Schweiz ausgesetzt ist, wo fast jeder Haushalt eine Schusswaffe hat geht wirklich auf keine Kuhhaut; man muss einfach mal abends durch Luzern laufen ums sich überhaupt annähernd vorstellen zu können, was hier los ist.
Deutschland hat die Sicherheit nicht nur dank der gut ausgetüftelter Regulierungen und Gesetze viel besser im Griff; vor Allem regiert stets der gesunde Menschenverstand mit. :narf:
Ich muss zugeben dass ich, als Schweizer, da schon manchmal etwas neidisch über die Grenze nach Norden schaue.
Dieses Unsicherheitsgefühl dem man hier in der wilden Schweiz ausgesetzt ist, wo fast jeder Haushalt eine Schusswaffe hat geht wirklich auf keine Kuhhaut; man muss einfach mal abends durch Luzern laufen ums sich überhaupt annähernd vorstellen zu können, was hier los ist.
Deutschland hat die Sicherheit nicht nur dank der gut ausgetüftelter Regulierungen und Gesetze viel besser im Griff; vor Allem regiert stets der gesunde Menschenverstand mit. :narf:
Als jemand, der zur Zeit in der Schweiz lebt, aber vorher ausser in Italien und Österreich auch in Deutschland: die Schweiz ist in vieler Hinsicht ein gewisser Sonderfall. Dazu gehört auch, dass mir als Expat bei jeder sich bietenden Gelegenheit erklärt wird, wie viel besser alles doch in der Schweiz geregelt sei :D Die Umkehrung in eine Parodie ist mir aber neu, danke dafür ;)
Ich würde es so ausdrücken: das ganze Konzept der Schweiz funktioniert deswegen so, weil allen Bewohnern klar ist, dass man in vieler Hinsicht einen Sonderstatus gegenüber allen Nachbarländern hat, und diesen Sonderstatus unbedingt halten will. Die allermeisten Probleme lassen sich lösen, indem man einfach mehr Geld in die Hand nimmt - wenn es z.B. Mangel an Pflegefachkräften gibt, dann wird man das in der Schweiz als Letzter merken (auch wenn man dadurch ggf. den Mangel in den Mangel in den Balkanländern etc. verstärkt). Das heisst nicht, dass man nicht auch Nägel mit Köpfen macht, z.B. als man 2008 bei der Einführung des neuen (Einhand-) Soldatenmessers auch gleich das Führen von Einhandmessern erlaubt hat, und diese auch noch gleich als NICHT gefährliche Gegenstände deklariert hat. Man argumentiert hier gerne damit, dass die Schweiz im Gegensatz zu den Nachbarländern eben eine Sackmesserkultur habe - das mit dem Gegensatz stimmt so zwar nicht wirklich, aber egal. Dennoch wird immer wieder mal nach einer Messerstecherei im Ausgang ein Führungsverbot diskutiert, das könnte hier also ggf. auch noch in der einen oder anderen Form kommen.
Teetrinker
01-09-2024, 16:17
Frau Faeser, bitte sofort Besteck verbieten! Oder zumindest Besteckverbotszonen einführen.
Mann sticht Partygast mit Besteckmesser in den Hals (https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-trotz-metalldetektoren-mann-mit-besteckmesser-in-hals-gestochen-66d4276678f47027c38ac849)
amasbaal
01-09-2024, 16:20
Besteckverbotszonen einführen.
das braucht sie nicht mehr. ist ja schon. darfst du nicht in den "zonen" dabei haben, wenn über 4cm besteckmesserklinge. IM restaurant ist das was anderes, da nicht im öffentlichen raum, sondern in einem "privaten" und, wen die party "draußen" und nicht auf nem privatgrundstück ist, ist es ja sozusagen eine "veranstaltung unter freiem himmel", da gilt künftig das allgemeine messerverbot. theoretisch darf keiner irgendwelche messer (welcher art auch immer) auf veranstaltungen ausserhalb eines privatgrundstücks führen, außer eben, er betreibt die gastronomie. theoretisch, wie gesagt und noch nicht als gesetz verabschiedet. praktisch wird das eh nicht gehen: mit was sollen denn dann die gastrokunden ihr essen zu sich nehmen? ist dann nur noch plastikbesteck zum grillteller erlaubt? das wird noch lustig, wenn details geklärt werden müssen, v.a., wenn irgendwann plastikbesteck aus ökologischen gründen verboten wird. dann müsste man sich messer schnitzen... nur womit? und sind dann die extrem scharfen und spitzen hartholzmesser, die man auch in messershops kaufen kann (gleichen den üblichen "normalen" messern) nicht auch "gefährliche" messer? dass verbote nur messer aus einem bestimmten material (diverse stahlsorten) betreffen, steht nirgendwo. diverse "geheimagentenmesser", die angeboten werden, damit man damit auch durch kontrollen (metalldetektoren) kommt, sind ja zb. auch aus kunststoff (oder eben die besagten geschärften und angespitzten hartholzteile)
@QuiRit und period,
danke für eure Info's bezüglich der Schweiz.
.
Gruß
Nohands
.
@QuiRit und period,
danke für eure Info's bezüglich der Schweiz.
.
Gruß
Nohands
.
Willst du emigrieren?
messerjocke2000
02-09-2024, 13:31
Also gut…
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.htm)
Und dann schaut man in
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html) nach und findet dort die genauere Definition:
Durch logisches Ausschlussverfahren folgt auch für den Nicht-Juristen: Alle anderen Messer sind keine Waffen im Sinne des WaffG.
Das sind die Definitionen zu verbotenen Gegenständen, nicht die Definition einer Waffe allgemein.
Die ist ganz ganz oben im Gesetz.
Waffen sind
...
2.
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Insbesondere heißt in dem Fall, dass es eben nicht darauf beschränkt ist.
Im Gesetz genannt sind explizit auch Springmesser, die eigentlich verboten, in bestimmten Fällen aber als Ausnahme erlaubt sind. Das war, was Du gepostet hast.
Als Waffen gelten sie, da geeignet und im Gesetz genannt aber regelmäßig.
So entscheidet auch regelmäßig das BKA bei seinen Entscheiden. Außer es sind dies ganzz kleinen Mini Messer mit unter 41mm Klingenlänge...
Katamaus
02-09-2024, 13:43
Das sind die Definitionen zu verbotenen Gegenständen, nicht die Definition einer Waffe allgemein.
Die ist ganz ganz oben im Gesetz.
.
Messer sind keine Hieb- oder Stoßwaffen. Die sind eben als Werkzeug gedacht aber „wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet (…), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Genau deswegen geht es NUR um die (von Dir unter fett markierten), „die in diesem Gesetz genannt sind“. Und die sind an den Stellen genannt, die ich zitiert hatte.
FireFlea
02-09-2024, 13:57
https://youtu.be/mDJ6VQtQTjw?si=dBMUlPLRSTl6QVKe
amasbaal
02-09-2024, 14:06
https://youtu.be/mDJ6VQtQTjw?si=dBMUlPLRSTl6QVKe
:muetze:
schluss mit der debatte! genau.
Der IS spottet:
"So zeige die Debatte über Messerverbote und Klingenlängen die Unfähigkeit der „Ungläubigen“, Angriffe zu verhindern."
Selbst der IS ist schlauer als unsere Politiker - erschreckend!
messerjocke2000
02-09-2024, 15:34
Messer sind keine Hieb- oder Stoßwaffen. Die sind eben als Werkzeug gedacht aber „wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet (Â…), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Genau deswegen geht es NUR um die (von Dir unter fett markierten), „die in diesem Gesetz genannt sind“. Und die sind an den Stellen genannt, die ich zitiert hatte.
Nochmal: nein. Die Definition von Waffen sind zwei Sätze.
Es gibt Hieb und Stoßwaffen. Die sind ihrem Wesen nach dazu bestimmt..bla. (Dolch, Schwert, Bajonett) Ja, das ist gerne mal schwammig, weil da auch die Herstellerintention mit einfließt.
Deshalb gibt es bei Böker auch nur noch Fahrtenmesser :D, früher hatten die auch Tactical-Messer ;)
Dann gibt es Gegenstände, die ihrem Wesen nach NICHT dazu bestimmt sind. Aber geeignet und im Gesetz genannt. (Springmesser etc.)
Was Du gepostet hast sind die Definitionen von verbotenen Gegenständen. Das hat mit der Waffendefinition nicht viel zu tun.
Auch ein "Taschenmesserprivileg" Springmesser ist eine Waffe nach dem WaffG und ein Einhandmesser. Führen ist damit gleich doppelt nicht.
An das WaffG kann man nicht mit Logik dran gehen. Weil es immer wieder geändert und erweitert wurde und nicht aus einem logischen Guss ist. Das ärgert z.B. alle Messersammler seit Jahrzehnten. Ist aber halt so. Nur weil wir ein Messer als Werkzeug ansehen, kann das Waffengesetz das komplett anders sehen und z.B. das Kabar TDI als Stoßdolch einstufen. Oder Wurfsterne verbieten...
amasbaal
02-09-2024, 15:48
der entscheidende punkt für mich, ist ja nicht, dass ich darunter leiden würde, die wirklich für alltägliche nutzung, schnitzen, hacken usw. brauchbaren messer aufgrund einer verschärfung, wie sie in der diskussion war aber nun wohl doch nicht umgesetzt wird, nicht griffbereit führen zu können, sondern in "verschlossenen behältnissen" transportieren zu müssen. es ist eher der absolute widerwillen, mich durch etwas gesetzlich einschränken zu lassen, das nicht nur keinen sinn im sinne der "effektivität" hat, sondern auch meine ganz persönliche, aber niemandem schadende messer-nerdigkeit angreift. da sträubt sich der freiheitsliebende individualanarchist in mir, der trotz längst vergangener jugend einfach nicht absterben will...
ganz ehrlich: wäre es zu einem totalen messerverbot im "öffentlichen raum" gekommen, ich hätte es ignoriert. die 6cm hätte ich als EDC noch knurrend hingenommen (und eben die verschließbare tasche für alle anderen genutzt, wenn ich mal jenseits des städtischen asphalts unterwegs wäre).
wenn allles so bleibt, wie es derzeit aussieht, ist ja eigentlich (fast) alles in ordnung. ein wenig mehr rechtssicherheit durch klare formulierungen und einheitliche "praktische" auslegung durch die exekutive wäre aber dringend nötig. das war es aber ohnehin schon. auch nötig ist m.e. ein wenig mehr sachverstand bei den politikern und v.a. bei autoren und moderatoren in den medien.
hieß es in dem IS statement nicht auch: selbst wenn wir uns von messerverboten abschrecken lassen würden, dann hätten wir noch "hämmer und geburtstagstorten" (mit ner bombe drin)?
amasbaal
02-09-2024, 16:03
kann das Waffengesetz das komplett anders sehen und z.B. das Kabar TDI als Stoßdolch einstufen. Oder Wurfsterne verbieten...
ja, aber das TDI ist messer, das stoßeigenschaften aufgrund des winkels des griffes haben, weshalb im feststellungsbescheid dann eine ausdrückliche einstufung als stoßwaffe erfolgt. für messer, die nicht entsprechend eingestuft werden, gilt das nicht. die sind keine stoßwaffen. die sind messer ... werkzeuge - auch fürs BKA. wurfsterne sind ne ganz eigene kategorie. die sind keine messer, mit denen man dinge schneidet, die sind wurfsterne. das können nur entweder sportgeräte oder waffen sein. die haben keinen anderen zweck.
die rechtsunsicherheit besteht ja darin, dass es natürlich nur für ein paar wenige modelle einen solchen feststellungsbescheid (stoßwaffe oder nicht) gibt und damit für den kontrollierenden beamten große freiräume zur eigeninterpretation bestehen. die regel in der praxis ist aber: ist kein negativer bescheid vorhanden und fällt das messer nicht in die kategorie der grundsätztlich verbotenen messer (von den bauart her - springmesser, faustmesser, dolch mit über 8,5cm klinge usw.) und wird als verwendungszweck vom hersteller nicht "kampfmesser" (fighting knife) angegeben oder durch die beschreibung keine entsprechende inhaltliche aussage getätigt, sind es werkzeuge, die als waffe "missbraucht" werden können (messer wird als mittel der SV oder als zum kämpfen gedacht beworben = waffe. "combat knife" ist ne andere kategorie übrigens, so komisch das klingen mag, denn die sind "allzweck" armee messer, mit denen man kämpfen KANN und die in TEILEN fighting knife eigenschaften haben, die aber von soldaten faktisch v.a. als sehr robuste allrounder genutzt werden und deren konstruktion v.a. diesen aspekt berücksichtigen).
übrigens dachte ich früher immer, dass "American Tanto" klingen automatisch zu einem führverbot führen würden, weil da ständig ein bestimmter BKA bescheid, der ein Tanto messer betraf, als beleg genutzt wurde. ist aber nicht so: der bescheid gilt nur für das begutachtete messer, nicht für die klingenart an sich. auch der "ring am griff" ist kein kriterium - siehe das von mir verlinkte reine stechermesser mit ring, dem bescheinigt wurde KEINE "stoßwaffe", sondern nur ein messer mit ring zu sein. es hat keine waffeneigenschaften. ist nur ein messer (für den BKA sachverständigen, der den bescheid geschrieben und das messer damit entsprechend juristisch eingestuft hat! und wenn die autoritäten das so sagen, schreiben und abstempeln, ist es "offiziell" so).
MatscheOne
02-09-2024, 16:58
Was droht einem denn, wenn man am Bhf mit einem Küchenmesser, oder beidseitig geschliffenem Stiefeldoch, oder Einhandmesser erwischt wird...?
Ist das automatisch ne Straftat, oder OWi, klar, Messer wird eingezogen....?
amasbaal
02-09-2024, 17:12
Was droht einem denn, wenn man am Bhf mit einem Küchenmesser, oder beidseitig geschliffenem Stiefeldoch, oder Einhandmesser erwischt wird...?
Ist das automatisch ne Straftat, oder OWi, klar, Messer wird eingezogen....?
bußgeldbescheid. maximal 10.000€, wenn ich das richtig erinnere. aber bei erstvergehen, ohne vorstrafe und v.a. wenn nicht im zusammenhang mit einer straftat mit messer erwischt (dabei gehabt während straftat) und wenn es ein offensichtlich total harmloses teil ist (staffelung: küchenmesser, einhandmesser, stiefeldolch)... sollte das im "normalen" bereich von bußgeldern sein. straftat wäre das führen der wirklich verbotenen messer. die als verbotene waffe gelten.
es werden auch hin und wieder verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt (wenn es wirklich offensichtlich ist, dass nichts böses damit gewollt wurde, man glaubhaft machen konne, dass man von einer waffenverbotszone nichts wußte und wenn das messer zwar in die kategorie fällt, aber zb. nur ein 4cm mini-einhandklppmesser war, das überhaupt nicht fürs messerstechen geeignet ist.)
dass jemand 10.000 € zahlen musste habe ich noch nie gehört, kommt aber sicher vor, wenn im zusammenhang mit zb. einer schweren KV (begangen, ohne das messer gezückt zu haben) und vorhandenen vorstrafen oder x-ter wiederholungstat.
leider haben wir ja scheinbar keinen fachanwalt hier, der aus der PRAXIS berichten kann.
edit:
ist zwar schon was älter, aber es betrifft den 42a und zu dem zeitpunkt waren es auch schon maximal 10.000 € (in einem text wird von im durchschnitt unterem 3stelligen betrag ausgegangen, in einem anderen, dass es oft einstellungen gibt oder es aber nur zu einer "verwarnung" mit einem kleinen "verwarngeld" kommt. das messer ist in jedem fall erst mal weg und bleibt es auch, wenn dem einspruch, den man einlegen kann, nicht stattgegeben wird.)
https://www.juraforum.de/forum/t/verstoss-waffg-42a.497913/
eine weitaus gravierendere folge wäre ein entsprechender eintrag, der bei künftigen personalienabfragen bei irgendwelchen polizeikontrollen dazu führt, dass dich die beamten dann als "potentiell bewaffneten" betrachten und entsprechend mit dir umgehen. ob das aber in die entsprechenden register kommt, die man routinemäßig abfragen kann, weiß ich nicht.
Katamaus
02-09-2024, 17:25
An das WaffG kann man nicht mit Logik dran gehen. Weil es immer wieder geändert und erweitert wurde und nicht aus einem logischen Guss ist. Das ärgert z.B. alle Messersammler seit Jahrzehnten. Ist aber halt so.
Doch. Kann man. Aber wenn sich Dir meine Logik nicht erschließt, kein Problem. Dann erkläre doch mal bitte, wie da irgendwie draus hervorgehen soll, dass Messer, außer den genannten wie Faustmesser, Dolche oder was auch immer, als Waffen im Sinne des Waffengesetzes anzusehen sind.
Nur weil wir ein Messer als Werkzeug ansehen, kann das Waffengesetz das komplett anders sehen und z.B. das Kabar TDI als Stoßdolch einstufen. Oder Wurfsterne verbieten...
Genau das sage ich ja. :confused:
MatscheOne
02-09-2024, 17:26
bußgeldbescheid. maximal 10.000€, wenn ich das richtig erinnere. aber bei erstvergehen, ohne vorstrafe und v.a. wenn nicht im zusammenhang mit einer straftat mit messer erwischt (dabei gehabt während straftat) und wenn es ein offensichtlich total harmloses teil ist (staffelung: küchenmesser, einhandmesser, stiefeldolch)... sollte das im "normalen" bereich von bußgeldern sein. straftat wäre das führen der wirklich verbotenen messer. die als verbotene waffe gelten.
es werden auch hin und wieder verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt (wenn es wirklich offensichtlich ist, dass nichts böses damit gewollt wurde, man glaubhaft machen konne, dass man von einer waffenverbotszone nichts wußte und wenn das messer zwar in die kategorie fällt, aber zb. nur ein 4cm mini-einhandklppmesser war, das überhaupt nicht fürs messerstechen geeignet ist.)
dass jemand 10.000 € zahlen musste habe ich noch nie gehört, kommt aber sicher vor, wenn im zusammenhang mit zb. einer schweren KV (begangen, ohne das messer gezückt zu haben) und vorhandenen vorstrafen oder x-ter wiederholungstat.
leider haben wir ja scheinbar keinen fachanwalt hier, der aus der PRAXIS berichten kann.
Danke...
amasbaal
02-09-2024, 17:38
Danke...
ich hab da noch einen link zum juraforum hineineditiert. da wird es etwas konkreter: eher ne summe im unteren 3-stelligen bereich, oft nur "verwarnung" mit "verwarngeld", auch manche einstellung. messer kann man wieder bekommen, wenn einem einspruch gegen den bußgeldbescheid und die beschlagnahme stattgegeben wird.
MatscheOne
02-09-2024, 18:38
Ich find in dem Zussammenhang ja den Artikel vön Stöcker ganz gut.....
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/solingen-der-terror-und-die-reaktionen-gefuehlte-bedrohungen-und-reale-risiken-a-5ba05260-f37a-4b93-910d-c556a30ab33c
"Wenn man den Terror, der von einzelnen Männern ausgeht, die sich individuell radikalisieren (solche Verläufe gibt es übrigens auch unter Rechtsextremen) eindämmen will, helfen weder generelle Verbote von Dingen, die auch als Mordwaffen zweckentfremdet werden können (wie Küchenmesser oder Autos) noch rassistische Ressentiments. Dazu kommt eine bittere Wahrheit: Kein Staat kann absolute Sicherheit garantieren, so entsetzlich das für die Angehörigen von Terroropfern ist."
amasbaal
02-09-2024, 21:58
fairerweise sollte man aber auch im hinterkopf behalten, dass die idee hinter den 42a verboten die ist, dass man erreichen möchte, dass v.a. jugendliche nicht mit nem messer rumlaufen, weil sie sich irgendwie bedroht fühlen (und dafür tun die sensationsberichterstattungen ja einiges) und meinen, sich damit im extremfall verteidigen zu können, aber nicht die erfahrung und die coolnes besitzen, die finger von dem ding zu lassen, wenn es zu einer körperlichen konfrontation kommt, die noch nicht lebensgefährlich ist. panik... und schon ist das messer in der hand und es gibt ne katastrophe.
die meisten messervorfälle sind nicht die absichtlichen tötungsdelikte.
wie Reul, was immer man von ihm politisch halten mag, auch sagte: man soll die messerdiskussion nicht mit der terrorismusdiskussion zusammenbringen. das sind zwei verschiedene baustellen.
was ich sehr gut finde: diese projekte, in denen polizisten oder sv-lehrer in schulen gehen und durch gespielte "szenarios" klar machen, was passieren kann, wenn man ein messer zum vermeintlichen selbstschutz bei sich hat und eine keilerei oder auch nur eine, warum auch immer, nicht verdaubare beleidigung oder ähnliches stattfindet, und was die reale wirkung eines messereinsatzes gegen jemanden ist (eben nicht: ich stech den mal, dann tuts ihm weh und der hört auf, sondern sich darüber bewußt werden, wie schnell eine schlagader oder sonstwas "zufällig" getroffen ist, wenn es zu einem kampf kommt, mit all dem chaos. selbst wir "geübte" treffen da kaum noch bestimmte, eingegrenzte zielbereiche, wenn es unkooperatives, simulierters kämpfen ist, bei dem beide alles geben. das meiste geht daneben und das kann böse enden).
deshalb bin ich ja der Idee "personenbezogene messerverbote" für "auffällige" und polizeibekannte schläger, bandenmitglieder, widerholte 42a verstoßer usw. aussprechen zu können nicht abgeneigt, bzw., wenn es noch auf "unterer ebene" abläuft und es sich nur um einen "poser" handelt, verwarnende "gefährderansprachen" im elterlichen zu hause durchzuführen.
Pansapiens
02-09-2024, 22:34
Also gut…
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.htm)
Und dann schaut man in
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html) nach und findet dort die genauere Definition:
Durch logisches Ausschlussverfahren folgt auch für den Nicht-Juristen: Alle anderen Messer sind keine Waffen im Sinne des WaffG.
Okay, danke.
Dann lagen nicht nur die hämischen Youtuber lagen falsch, sondern auch der Fragende bei der Pressekonferenz, nur leider war die Staatssekretärin nicht vorbereitet.
Die werden nun also in §42 noch explizit "Messer" reinschreiben.
Pansapiens
02-09-2024, 22:38
Ich muss zugeben dass ich, als Schweizer, da schon manchmal etwas neidisch über die Grenze nach Norden schaue.
Dieses Unsicherheitsgefühl dem man hier in der wilden Schweiz ausgesetzt ist, wo fast jeder Haushalt eine Schusswaffe hat geht wirklich auf keine Kuhhaut; man muss einfach mal abends durch Luzern laufen ums sich überhaupt annähernd vorstellen zu können, was hier los ist.
dafür solle man sich in der Schweiz nicht mit einem Kubotan erwischen lassen? :p
amasbaal
03-09-2024, 00:24
Die werden nun also in §42 noch explizit "Messer" reinschreiben.
kannst du sagen, wie du das meinst? es geht da, in den entsprechenden Teilen des textes, andauernd um messer
Schnueffler
03-09-2024, 01:09
Zu dem 42a und dessen Umsetzung und wer sich alles dazu berufen fühlt eine kleine Anekdote:
Kollege und ich dienstlich unterwegs und mussten den RE der Deutschen Bahn nutzen. Kommen zwei Herren auf uns zu, ungefähr dreifacher Bauchumfang zum Brustkorb: Ey ihr zwei, ihr seid verhaftet, wegen dem Einhandmesser.
Kollege und ich hatten beide ein Einhandmesser in der rechten Tasche.
Wir beide: Leute geht einfach weiter, andere Baustelle. Die beiden machen weiter einen auf dicke Hose, was sie angeblich dürften.
Kollege hebt die Jacke an, meint nur, wenn das Einhandmesser euch schon solch einen Stress auslöst, was ist hier damit? (Und zeigt seine Dienstwaffe).
Beide Typen: Ahm, oh, ah, Polizei?
Jepp.
Weg waren sie.
Pansapiens
03-09-2024, 01:10
kannst du sagen, wie du das meinst? es geht da, in den entsprechenden Teilen des textes, andauernd um messer
42, nicht 42a
Da geht es nur in Absatz (6) (Verordnungsermächtigungen für (Messer-)Verbotszonen) um Messer.
In Absatz (1), wo es um die Teilnahme an "öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen",bzw. "Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und Tanzveranstaltungen" geht,
steht nur "Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2".
Also wurden bisher Messer, die keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind, bei solchen Gelegenheiten nur durch 42a eingeschränkt, so wie sonstwo im öffentlichen Raum auch. d.h. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm und sonstige Messer, die keine Waffen sind, mit beliebiger Klingenlänge, waren führbar, jetzt darf man bald gar kein Messer mehr führen.
Also bisher:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.
geplant:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 oder Messer führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche, Tanzveranstaltungen und für öffentliche Verkehrsmittel..
-------------
In Absatz (6) soll dann aus Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter einfach Messer werden.
An § 42a ändert sich - wenn die 6cm vom Tisch sind - IMO gar nichts. Außer da kommt das personenbezogene Führverbot rein.
messerjocke2000
03-09-2024, 08:17
Doch. Kann man. Aber wenn sich Dir meine Logik nicht erschließt, kein Problem. Dann erkläre doch mal bitte, wie da irgendwie draus hervorgehen soll, dass Messer, außer den genannten wie Faustmesser, Dolche oder was auch immer, als Waffen im Sinne des Waffengesetzes anzusehen sind.
Und du schmeißt schon wieder verbotene Gegenstände und Waffen allgemein durcheinander.
Verbotene Gegenstände sind gelistet. Darunter fällt das Faustmesser, Butterfly, Wurfsterne etc. etc. etc.
"Eigentliche" Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Die sind NICHT gelistet.
Darunter fallen mit Sicherheit Dolche, Bajonette und Schwerter. Mit Sicherheit nicht Schweizer Messer und Küchenmesser. Dazwischen ists grau. Ob ein "taktisches Küchenmesser" jetzt eine Waffe ist oder nicht, kann letztlich rechtssicher das BKA feststellen. Da spielt dann z.B. auch die Bewerbung durch den Hersteller eine Rolle. Wenn ich ein Pettymesser mit Kydexscheide rausbringe und es als Waffe bewerbe, wird es wahrscheinlich auch als solche bewertet. Das gleiche Messer mit Messerblock als Scheide und als Küchenmesser beworben, wird wahrscheinlich anders bewertet.
Die Diskussionen darüber finden sich in Foren seit 30 Jahren. Oder man schaut mal die Feststellungsbescheide durch, da wird neben technischen Dingen wir Klingenform und Vorhandensein eines Fingerschutzes eben auch geschaut, wie ein Gegenstand beworben wird.
Beispiel bei einem Plastik"messer":
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/121001FbZ254SNAGControler.pdf?__blob=publicationFi le&v=3
Hätte man das Teil als Trainer beworben, wäre es ziemlich sicher nicht als Waffe gewertet worden.
Und Plastikmesser stehen nicht in einer deiner Definitionen. Trotzdem isses eine Waffe...
Kann ja deiner Logik nach gar nicht sein, weils nicht in der Definition steht.
Oder hier: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/100901FbZ200SAKOLethalInjection.html?nn=119010
Bau das gleiche Ding mit etwas dickerem Griff und nenn es Lederahle. Keine Waffe. Mach ein Kettchen dran und nenn es "Lethal Injection" und es ist eine Stoßwaffe.
Andersrum:https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/061219FbZ76MiniButterflyundSpringmesser.pdf?__blob =publicationFile&v=3
Butterflymesser sind bei deinen Definitionen dabei, in dem Fall aber explizit keine Waffen, weil nicht geeignet...
ABER. Im Gesetz steht eben auch: "die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Faustmesser z.B. auch dann, wenn sie explizit nicht ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, sondern als Werkzeuge. Zur Fellbearbeitung oder zum Zerwirken von Wild zum Beispiel. Trotzdem ein verbotener Gegenstand.
Butterflys sind auch nur nach ihrem Verschlussmechanismus nach verboten, nicht ihrer Waffeneigenschaft.
Heißt, das Faustmesser zählt halt auch als Waffe, obwohl es ein Werkzeug ist. Weil es geeignet und genannt ist. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Die Regel ist der erste Satz.
Kurz: Ob ein Messer eine Waffe ist oder nicht, lässt sich in vielen Fällen NICHT aus dem Gesetz ablesen, sondern muss entschieden werden. Meist durch Vorlage beim BKA, wo nicht nur der Gegenstand selbst, sondern auch die Intention des Herstellers relevant ist.
Verbotene Gegenstände sind immer Waffen, weil im Gesetz genannt, auch wenn es eigentlich klar Werkzeuge sind.
Dito Springmesser.
Katamaus
03-09-2024, 09:36
Und Plastikmesser stehen nicht in einer deiner Definitionen. Trotzdem isses eine Waffe...
Kann ja deiner Logik nach gar nicht sein, weils nicht in der Definition steht.
Oder hier: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/100901FbZ200SAKOLethalInjection.html?nn=119010
Gute Güte! Jeder Spatz ist ein Vogel aber nicht jeder Vogel ist ein Spatz…
Das Ding ist als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft worden Steht ja im Bescheid!
Ich geb‘s auf…
messerjocke2000
03-09-2024, 13:40
Gute Güte! Jeder Spatz ist ein Vogel aber nicht jeder Vogel ist ein Spatz…
Das Ding ist als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft worden Steht ja im Bescheid!
Ich geb‘s auf…
Ja, und so können andere Messer auch als Waffe eingestuft werden.
Auch wenn sie nicht im Gesetz genannt werden.
Deine Logik, das alle Messer, die nicht im Gesetz genannt werden, keine Waffen sind, zieht nicht, weil Blankwaffen eben nicht namentlich (oder auch nur mit technischen Begriffen) definiert sind. Sondern nur über die Wesensbestimmung.
Ist doch jetzt nicht so schwierig zu verstehen, oder?
Oder anders rum, wenn nur die Messer als Waffen zählen, die im Gesetz genannt werden, warum ist ein Dolch oder ein Bajonett dann eine Waffe? Steht ja nirgendwo was von Dolch oder Bajonett im Gesetz.
Katamaus
10-09-2024, 08:15
Wendt: Kriminellen sind Klingenlängen völlig egal (https://www.bild.de/news/inland/messer-polizei-gewerkschafter-wendt-kriminellen-sind-klingenlaengen-egal-66bb354b8a4fab4ef963e98a)
amasbaal
10-09-2024, 10:28
Wendt: Kriminellen sind Klingenlängen völlig egal (https://www.bild.de/news/inland/messer-polizei-gewerkschafter-wendt-kriminellen-sind-klingenlaengen-egal-66bb354b8a4fab4ef963e98a)
ich würde kritisch einwenden; im prinzip ja, aber nicht VÖLLIG, denn, je länger, desto besser, solange sie sich noch bequem verstecken lassen, und wenn es tatsächlich ums töten geht erst recht. ausnahme: im knast. da geht es eher um die GANZ kurzen klingenlängen (meist UNTER 6cm), denn die kann man sich noch mit geschick in den hintern stopfen, um sie durch die gegend zu schmuggeln (fragt mich nicht, wie die das gefahrlos machen. da kennt Willi bestimmt ein paar geschichten).
ich hab mal ein widerliches IS video gesehen - genau genommen nur ein paar photos daraus und der rest wurde aus dem off beschrieben. da machten die einen "live" lehrgang irgendwo in Syrien, über das thema, wie man ein messer einsetzen sollte. im grunde war das ein "targreting" video, demonstriert an einer lebenden, aufrecht stehend an einen zaun gefesselten person, an der man die "verletzenden" und die "lethalen" punkte durchging, bis dem armen mann am Ende die kehle durchgeschnitten und das messer ins herz gerammt wurde. der "ausbilder" für die jugendlichen und kinder (!), die zuschauten, betonte immer wieder: "the longer the better" (laut übersetzung). das messer, das er selbst benutzte war eines der typischen 15-18cm combat knifes.
... und dieses ekelerregende stückweise "ausbildungs"-töten ist nicht mal ne IS erfindung. findet sich auch in Mexico, bei den Japanern im WWII kontext, bei den Ustasha-Kroaten und überall, wo gewisse leute mit gewissen ideologien ihre kriegsphantasien ausleben. oft werden die schüler auch aktiv beteiligt, damit sie "desensibilisiert" werden und nach so ner tat "nicht mehr rzurück" können.
wie dem auch sei: richtig große klingen haben natürlich eine heftigere zerstörungskraft als ein 8cm EDC... deshalb macht eine GEWISSE begrenzung ja durchaus THEORETISCH sinn. die haben wir aber schon.
edit: macht sinn, wenn sich dann auch PRAKTISCH dran gehalten wird. betrifft, wenn, dann den typischen szene-jugendlichen, nicht aber echte schwerverbrecher.
Hier https://x.com/winkelsdorf/status/1833218047026315464?s=19
... kann man wohl den Entwurf des neuen §42a nachlesen.
Man beachte! " Waffen UND Messer"!
Nicht nur m.E. sind damit auch ALLE Messer gemeint, auch Plastik-, Butter, Taschenmesser(chen) etc. pp., keineswegs nur die eindeutig(?) als "Waffen" klassifizierten.
Aber wie ihr meint...
Katamaus
10-09-2024, 19:15
Aber wie ihr meint...
Ich sehe da nur den 42 und nicht den 42a. Das war hier schon mal Thema: Gilt „nur“ für öffentliche Veranstaltungen, privat gem. Hausrecht und in Waffenverbotszonen. Auf die Wiesn, ins Flugzeug oder ins Stadion bringst Du jetzt schon kein Messer rein. Insofern hält sich die Verschärfung in Grenzen.
amasbaal
10-09-2024, 19:25
äh, dir ist schon klar, dass es dabei nicht um die "öffentlichkeit" an sich geht, sondern um veranstaltungen und verbotszonen?
wo ist da jetzt der WESENTLICHE unterschied zu vorher? (ok, sie wollen mehr zonen schaffen, aber qualitativ: wo ist der unterschied zu dem bereits in den vorhandenen zonen verbotenem?)
die genannten ausnahmen waren auch bisher die genannten ausnahmen, soweit ich das beim überfliegen wahrnehme
hier in köln sind des öfteren ja auch mal biergläser auf der straße verboten (in entsprechend gekennzeichneten zonen, bei bestimmten anlässen).
waffen und messer waren in den verbotenen zonen immer schon nicht führbar. ich verstehe nicht, was da jetzt neu sein soll.
ich kann weiter mein 8cm EDC messerchen tragen - nur halt nicht da, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist. same same.
und sollten die bisher in zonen erlaubten 4cm nun nicht mehr erlaubt sein: WER HAT DENN ÜBERHAUPT SOWAS? ich kenne da niemanden. 4cm ist doch sinnlos. das braucht wirklich keiner.
kann so bleiben. werd ich nicht protestieren (aber das kopfschütteln über absurditäten im gesetz werd ich nicht mehr los)
eine reine politische nebelkerze.
ach so: da haben wir es ja wieder: ausnahme ist das nicht zugriffsbereite transportieren von ort zu ort. da steht nicht mal mehr "verschlossenes behältnis", also fällt auch die frage weg, ob an die tasche ein schloss muss oder nicht. es reicht, wenn es "nicht zugriffsbereit" ist. so gesehen hatte der attentäter von Manheim sogar vorausschauend gesetzestreu gehandelt, bevor er zur mordtat schritt: er hatte sein messer in einem rucksack und musste es ja erst rauskramen.
das ist alles lächerlich. muss ich durch ne zone, kommt das ding bei mir eben in eine umhängetasche (sogar mit schloss). bin ich dann durch, kann es wieder raus (warum eigentlich? kann eigentlich ja die ganze zeit drin bleiben, solange ich es nicht nutze - außerhalb des als verbotszone gekennzeichneten häuserblocks oder der veranstaltung natürlich). wo nicht geführt wird, wird halt transportiert.
interessant: wenn DAS der gültige text ist, kann jeder also doch legal 12cm messer mit auf ne veranstaltung nehmen. nur halt nicht "zugriffsbereit" und noch längere, wenn im "verschlossenes behältnis", wie es im 42a bisher in sachen 12cm+ geregelt war. es kann durch die veranstaltung "transportiert" werden. sehr schlecht formuliert das ganze, sollte die absicht gewesen sein, dass kein messer mehr auf ne veranstaltung darf.
wie bisher kann die scurity aber über hausrecht ein solches transportiertes messer einkassieren, müsste es dann aber wieder bei verlassen der veranstaltung zurück geben, da ja nicht gegen das gesetz verstoßen wurde, das einen transport durch den verbotsbereich ja ausdrücklich erlaubt.
Pansapiens
10-09-2024, 21:39
Aber wie ihr meint...
wie wer meint? Auf Basis der Posts von FireFlea und Katamaus schrieb ich weiter vorne:
geplant:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 oder Messer führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche, Tanzveranstaltungen und für öffentliche Verkehrsmittel..
die haben das nun in einen neuen Absatz geschrieben und Ausnahmen eingefügt, damit man z.B. im Hausrechtsbereich einer Gastronomie noch Besteck benutzen kann.
Falls der Tweet stimmt und vollständig ist, wurde entgegen meiner Einschätzung Absatz (6) unangetastet gelassen (falls der Tweet stimmt) und die Messer zu den Waffen in Absatz (5) gepackt.
D.h. in Verbotszonen, bei denen das Verbot aufgrund von Menschenansammlungen gilt und nicht aufgrund von einschlägigen Straftaten, darf man wohl weiterhin mit 4cm rumlaufen (?) also
1.auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,
2.in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
3.in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
4.auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen
Pansapiens
10-09-2024, 21:45
wo ist da jetzt der WESENTLICHE unterschied zu vorher?
Führverbot für jegliche Messer auf öffentlichen Veranstaltungen.
amasbaal
10-09-2024, 22:16
Führverbot für jegliche Messer auf öffentlichen Veranstaltungen.
ja klar, ist für mich nicht wesentlich, konnte man vorher auch haben, wenn es der veranstalter wollte (und viele - siehe Oktoberfest oder fußballspiele - machen das ja schon seit jeher)
und wer kontrolliert dann?
private security bei jeder, noch so kleinen sache mit ein paar leuten????? wer zahlt das?
taschen- und ganzkörperkontrollen auf wochen-/floh-/eventmärkten?
der letzte flohmarkt, auf dem ich war, verlief parallel zur straße - ein langer korridor. stehen da welche zur kontrolle am anfang und am ende, geht der herr terrorist einfach in der mitte über die straße und ist da. wie soll das praktisch funktionieren? alle veranstaltungen einzäunen?
Pansapiens
10-09-2024, 22:29
der letzte flohmarkt, auf dem ich war, verlief parallel zur straße - ein langer korridor. stehen da welche zur kontrolle am anfang und am ende, geht der herr terrorist einfach in der mitte über die straße und ist da. wie soll das praktisch funktionieren? alle veranstaltungen einzäunen?
geht eventuell weniger um Terroristen, als um Leute, die ein Messer ohne konkrete Absicht mitführen aber im Konfliktfall einsetzen
Da kann kann man die üblichen Verdächtigen verdachtsunabhängig kontrollieren...
und damit die Messerdichte auf solchen Veranstaltungen reduzieren.
Läuft doch heute in den Verbotszonen schon so?
amasbaal
10-09-2024, 22:33
geht eventuell weniger um Terroristen, als um Leute, die ein Messer ohne konkrete Absicht mitführen aber im Konfliktfall einsetzen
Da kann kann man die üblichen Verdächtigen verdachtsunabhängig kontrollieren...
und damit die Messerdichte auf solchen Veranstaltungen reduzieren.
Läuft doch heute in den Verbotszonen schon so?
wann hat denn einer der üblichen verdächtigen jemand auf einem flohmarkt erstochen?
und ist man dann auf dem flohmarkt kann man sich eins kaufen :) steht da ja unter den ausnahmen: verkaufsstände. das darf dann logischerweise jeder wieder durch den flohmarkt nach hause transportieren ;)
was ist erigentlich aus dem m.e. einzigen vernünftigen ansatz geworden: individuelle führverbote für "einschlägige"....
Pansapiens
10-09-2024, 22:38
wann hat denn einer der üblichen verdächtigen jemand auf einem flohmarkt erstochen?
ich denke da eher an Straßenfeste
ich denke da eher an Straßenfeste
Da hast du zweifellos recht, warum man aber auch Kinos und Theater mit dazunehmen muss erschließt sich mir nicht. Sind jetzt keine Horte der spontanen Auseinandersetzung bei der Messer ins Spiel kommen.
hand-werker
11-09-2024, 13:40
was ist erigentlich aus dem m.e. einzigen vernünftigen ansatz geworden: individuelle führverbote für "einschlägige"....
Die sind faschistisch ;)
amasbaal
11-09-2024, 14:09
Die sind faschistisch ;)
wenn sogar ich die ok finde, sind die nicht faschistisch ;):-§ (zumal "einschlägig" nichts mit herkunft, sondern mit vorstrafen und zugehörigkeit zu banden usw. zu tun hat)
Experten - ich bin da eher neutral - raten zu einem "Waffenverbot für Asylbewerber" (umfassend, auch für gefährliche Gegenstände - haben ja eh ein Arbeits"verbot", Ausnahmen können gestellt werden). Da wird das eindeutig an der Herkunft festgemacht.
Viele Praktiker - gerade aus den Bundesbörden - würden das als sehr effektiv ansehen.
Hält zwar einen Angreifer letztendlich nicht "von einem Amoklauf ab", aber die Adressaten der zielgerichteten Maßnahmen sind fokussiert.
SCHWEIZER WAFFENRECHT
Art. 7 Verfahren für Angehörige bestimmter Staaten
1 Der Bundesrat kann den Erwerb, den Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die
Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbe-
standteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen
von und das Schiessen mit Waffen durch Angehörige bestimmter Staaten verbieten...
(Hinweis: Hier geht es gar nicht "um das Führen", schon "der Besitz" ist verboten... Und: Welche Staaten das sind..., siehe Google...)
amasbaal
11-09-2024, 18:42
SCHWEIZER WAFFENRECHT
Art. 7 Verfahren für Angehörige bestimmter Staaten
1 Der Bundesrat kann den Erwerb, den Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die
Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbe-
standteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen
von und das Schiessen mit Waffen durch Angehörige bestimmter Staaten verbieten...
(Hinweis: Hier geht es gar nicht "um das Führen", schon "der Besitz" ist verboten... Und: Welche Staaten das sind..., siehe Google...)
ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot. :)
WAFFENRECHT ÖSTERREICH
Neues Waffengesetz: Generelles Verbot für Asylwerber
Am Mittwoch wurde über das neue Waffengesetz im Ministerrat entschieden. Es gibt einige Änderungen.
Regierungskoordinator und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einer “Mischung” zwischen Sicherheitsbedürfnis und einzelnen Freiheitsrechte. “Es wurden nötige Verschärfungen vorgenommen und die Rechtssicherheit gestärkt.” Das Gesetz enthält u.a. ein generelles Waffenverbot, also auch von Messern und Hiebwaffen, für Drittstaatsangehörige und damit für Asylwerber...
(Hinweis: Das gilt in A schon etwas länger., die Erfahrungen sind sehr gut.. Gerade wird über eine "Verschärfung für Asylanten" auch in Richtung gefähr. Gegenstände/Werkzeuge/pp. nachgedacht...)
@ Amas...
ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot.
Bitte:
- Einige Messer sehr wohl.
- Es kommt auf den Kanton an, einige haben das erweitert.
- In naher Zukunft wird da wohl für Messer (aller Art), Werkzeuge, pp. für Asylanten bestimmter Staaten kommen.
Willi von der Heide
11-09-2024, 21:16
Wie währe es mit einem Führverbot von sämtlichen Messertypen ausschließlich für junge Männer ? Bis ungefähr 25 ?
Ist die größte Gruppe der Täter und der Opfer.
Pansapiens
11-09-2024, 22:35
Experten - ich bin da eher neutral - raten zu einem "Waffenverbot für Asylbewerber" (umfassend, auch für gefährliche Gegenstände - haben ja eh ein Arbeits"verbot",
Was für "Experten"?
Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL)?
Jetzt legt der Verband einen 4-Punkte-Plan für ein individuelles Waffenverbot vor, der sich gegen radikalisierte Asylbewerber richtet.
[...]
Der BZL fordert konkret:
1.) Individuelles und vollumfängliches Waffenverbot (inklusive aller Arten von Messern) für Asylsuchende. Wiederholter Verstoß führt zum Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung.
2.) Sämtliche Erstaufnahmestellen und Asylunterkünfte werden zu Waffenverbotszonen erklärt, in denen Messer nur bis zu einer Klingenlänge von 4 Zentimetern erlaubt sind.
3.) Verbot der Abgabe von Messern jenseits 4 Zentimeter Klingenlänge an Asylsuchende für den Einzel- und Onlinehandel. Bei Zuwiderhandlung entsprechend hohe Geldstrafen.
4.) Klares und robustes Mandat für Polizei und Ordnungsbehörden, diese Verbote und Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.
https://www.jagdverband.de/radikalisierte-asylbewerber-gezielt-entwaffnen
Ich würde mal sagen, das richtet sich gegen jegliche Asylbewerber, nicht nur radikalisierte.
Die muss man dann wohl auch irgendwie markieren, damit Punkt 3.) auch klappt.
Oder Jedermensch kann Messer nur noch gegen Vorlage eines Ausweises erwerben.
messerjocke2000
12-09-2024, 07:26
Die muss man dann wohl auch irgendwie markieren, damit Punkt 3.) auch klappt.
Ja, vielleicht was an der Kleidung verpflichtend befestigen.
Hui Bub, was die raushauen, ist ja schon massiv drüber...
Katamaus
12-09-2024, 07:50
Ja, vielleicht was an der Kleidung verpflichtend befestigen.
Genau! Und warum sollten die auch Gemüse schneiden dürfen. Roh und im Block verzehrt ist doch eh viel gesünder.
Hui Bub, was die raushauen, ist ja schon massiv drüber...
:halbyeaha
ja, waffen. kein werkzeugverbot, also auch kein messerverbot. :)
Das Schweizer Waffengesetz ist etwas speziell, weil es auch "gefährliche Gegenstände" kennt. Dazu gehören neben Werkzeugen aller Art z.B. auch feststehende Messer, wenn ich das richtig im Kopf habe (die Schweizer Soldatenmesser dagegen dezidiert NICHT, seit 2008 gilt das auch für die Einhandmesser). Und für die gilt immer der berechtigte Führungsgrund, analog zum Paragraph 42a.
amasbaal
17-09-2024, 12:37
so, da es einige immer noch nicht glauben wollen:
"was sind waffen nach dem WaffG"?
YT-kanalbetreiber ist beruflich "waffensachverständiger"
https://www.youtube.com/watch?v=UIVQTsDygLQ
wobei man das springmesser inzwischen ja nicht mal mehr kaufen/besitzen darf (umgangsvebot. aus der "waffe per verordnung" wurde eine generell verbotene waffe). ansonsten ist es nach wie vor der stand der dinge.
in diesem sinne auch hier (schwerpunkt klingenlängen und wie man sie misst und nervende Odenwolf werbung. deren teile sind zwar ganz gut, aber deren aggressive werbung in YT nervt einfach):
https://www.youtube.com/watch?v=Ask8UQlvy8w
Gesetzesnovelle verschwindet von Tagesordnung
Noch diese Woche hätte der Bundestag final über das Maßnahmenpaket anlässlich der Verschärfung des Waffenrechts beraten sollen. Nun ist dieser Punkt nicht mehr auf den Tagesordnungen zu finden.
Hintergrund könnte zum einen der breit aufgestellte Protest der Verbände sein - die*Petition des Bundesverbands zivile Legalwaffen*hat bereits rund 106 000 Unterzeichner; dazu gibt es vom VDB einen extrem*erfolgreichen Briefgenerator*für Nachrichten an die Bundestagsabgeordneten. Zum anderen verlief aber am gestrigen Montag eine Expertenanhörung im Innenausschuss anders, als es sich Nancy Faeser wahrscheinlich vorgestellt hat. Die geladenen Experten kritisierten einhellig das Maßnahmenpaket als unnötig und nicht umsetzbar. Zudem werde nicht die korrekte Zielgruppe angesprochen. Die Experten, darunter Niels Heinrich von der Fachlichen Leitstelle NWR und Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, waren sich einig, dass die geplante Gesetzesverschärfung keineswegs zu mehr Sicherheit beiträgt. Einige Redner sagten auch direkt, dass sich Attentate wie Mannheim und Solingen so und so nicht verhindern ließen. Klare Worte, eine Reaktion von Innenministerin Faeser ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/gesetzesnovelle-verschwindet-von-tagesordnung.html?sfnsn=scwspwa
Tja.
amasbaal
24-09-2024, 17:30
Tja.
:biglaugh:
was bleiben wird: anlasslose kontrollen durch mehr verbotszonen ermöglichen und das umgangsverbot von sogenannten springmessern, die man eh schon nicht führen darf, damit man sagen kann, man hätte ja eine "gefährliche messersorte" (:muetze:) verboten.
dass sich in der sache erst mal nicht so viel bewegt, hat aber m.e. nicht mit den paar protestbriefen zu tun, sondern eher damit, dass wahlkampfrelevante themen eben andere (migration, Ukraine .... usw.) sind und die bestätigung der "ampel" als "verbots- und verordnungsgeil" auch nicht so toll kommt.
https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/gesetzesnovelle-verschwindet-von-tagesordnung.html?sfnsn=scwspwa
lol das ist ja wie in den USA mit der National Rifle Association.
:biglaugh:
was bleiben wird: anlasslose kontrollen durch mehr verbotszonen ermöglichen und das umgangsverbot von sogenannten springmessern, die man eh schon nicht führen darf, damit man sagen kann, man hätte ja eine "gefährliche messersorte" (:muetze:) verboten.
dass sich in der sache erst mal nicht so viel bewegt, hat aber m.e. nicht mit den paar protestbriefen zu tun, sondern eher damit, dass wahlkampfrelevante themen eben andere (migration, Ukraine .... usw.) sind und die bestätigung der "ampel" als "verbots- und verordnungsgeil" auch nicht so toll kommt.
wichtig sind ja auch die einführung der waffenverbotszogen in öffentlichen verkehrsmitteln, partymeilen, in den rotlichtbezirken, innenstädten, parks und drogenzonen und die dadurch kontroll möglichkeit.
mir ist es nämlich egal, mit welchem messer ich bedroht werde, ob mit einem legalen messer, wie hier in diversen videos gepostet wurde, welche auch nach der möglichen verschärfung legal bleiben , aber tötlich sind oder einem illegalem messer.
MatscheOne
25-09-2024, 13:29
https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/gesetzesnovelle-verschwindet-von-tagesordnung.html?sfnsn=scwspwa
Tja.
:biglaugh:
amasbaal
25-09-2024, 13:33
mir ist es nämlich egal, mit welchem messer ich bedroht werde, ob mit einem legalen messer, wie hier in diversen videos gepostet wurde, welche auch nach der möglichen verschärfung legal bleiben , aber tötlich sind oder einem illegalem messer.
mir auch. :)
amasbaal
25-09-2024, 14:06
... obwohl, woher soll ichs wissen, da ich ja noch nie mit einem meser bedroht wurde...
und bei genauer überlegung werde ich dann wahrscheinlich doch lieber mit 7cm klingenlänge als mit 20 cm bedroht. macht nämlich durchaus einen unterschied. tödlich können beide sein. die wahrscheinlichkeit bei letzterem, dass man einen ernsten angriff, der der bedrohung folgen könnte, nicht übersteht, ist aber ungleich höher.
wie oft ist euch das denn als "zivilist" (nicht polizei oder security) und abseits von kriminellen milieus, in denen ihr ja wohl eher nicht zu hause seid, passiert?
und bei genauer überlegung werde ich dann wahrscheinlich doch lieber mit 7cm klingenlänge als mit 20 cm bedroht. macht nämlich durchaus einen unterschied. tödlich können beide sein. die wahrscheinlichkeit bei letzterem, dass man einen ernsten angriff, der der bedrohung folgen könnte, nicht übersteht, ist aber ungleich höher.
20 cm können aktuell auch noch legal sein, wenns ein Zweihand-Klappmesser ist - im Zweifelsfall Jörg Sprave fragen ;)
wie oft ist euch das denn als "zivilist" (nicht polizei oder security) und abseits von kriminellen milieus, in denen ihr ja wohl eher nicht zu hause seid, passiert?
Als ich noch am Bahnhof gewohnt habe, hatte ich zweimal Unterhaltungen mit Leuten aus dem Milieu, die mich "interviewen" wollten, wo auf beiden Seiten die rechte Hand unter die Jacke bzw. an die Hüfte gewandert ist. Damit hat sich die Sache dann auch erledigt, ob das genau diesem Umstand geschuldet war und/oder Stiernacken und Ringerohren kann ich schwer sagen.
MatscheOne
25-09-2024, 18:46
.
lol das ist ja wie in den USA mit der National Rifle Association.
Das hier?
Zum anderen verlief aber am gestrigen Montag eine Expertenanhörung im Innenausschuss anders, als es sich Nancy Faeser wahrscheinlich vorgestellt hat. Die geladenen Experten kritisierten einhellig das Maßnahmenpaket als unnötig und nicht umsetzbar. Zudem werde nicht die korrekte Zielgruppe angesprochen. Die Experten, darunter Niels Heinrich von der Fachlichen Leitstelle NWR und Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, waren sich einig, dass die geplante Gesetzesverschärfung keineswegs zu mehr Sicherheit beiträgt
Passt wohl nicht in dein Weltbild, oder?
Nebenbei nennt sich das Pluralismus, muss Dir nicht schmecken ist aber ein Pfeiler jeder funktionierenden Demokratie (und dazu gehört nebenbei in den USA auch die NRA).
...wie oft ist euch das denn als "zivilist" (nicht polizei oder security) und abseits von kriminellen milieus, in denen ihr ja wohl eher nicht zu hause seid, passiert?
In Fällen wo das Messer auch wirklich draußen war (und nicht nur abstrakt von Waffen holen gesprochen wurde) in Deutschland (!) genau einmal, und da war ich noch im Milieu unterwegs und es war ein milieuspezifische Geschichte. Die Bedrohung galt auch eher meiner Kutte als meiner Person. Ich krame nochmal in meiner Erinnerung ob mir noch was einfällt (das Alter, ihr wisst schon).
lSind halt überzogene Ängste bezogen auf die reale Gefährungslage. Erst recht wenn man noch bedenkt, dass zwischen einer Bedrohung und einem Angriff i.d.R. auch noch ein sehr weiter Weg liegt.
wie oft ist euch das denn als "zivilist" (nicht polizei oder security) und abseits von kriminellen milieus, in denen ihr ja wohl eher nicht zu hause seid, passiert?
Mir persönlich einmal, beim Hundespaziergang. Ein fremder Hund (Lab) kam auf meinen Hund zu (von allem etwas, mag aber keine fremden Hunde) und fing an zu pöbeln. Der Lab trug weder Halsband noch Geschirr. Mein Hund hat zurückgebellt und das Herrchen (schätzungsweise 18-20 Jahre alter Junge) meinte im gebrochenen deutsch "geh weiter". Ich meinte nur, dass er seinen Hund zurück rufen sollte und beim nächsten mal ein Halsband oder besser noch, Geschirr anlegen sollte, damit sein Hund nicht einfach auf fremde Hunde zu rennt. Daraufhin hat der Junge ein Klappmesser gezogen und meinte "geh weiter oder ich stech dich ab".
Ich bin dann weiter gegangen und nach Hause gefahren. Im Endeffekt jetzt keine wirklich "gefährliche" Situation, aber dennoch...eigentlich schade, weil der Hund, obwohl er anfangs am pöbeln war, war er später interessiert und meiner hat sich auch beruhigt. Es hätte also eine nette Situation werden können, hätte der komische Typ nicht alles versaut. Zuhause hab ich die Polizei verständigt, aber da das ganze dann schon fast eine Stunde her war, ist wahrscheinlich auch nicht mehr viel passiert. Seitdem nehm ich nun immer ein Pfefferspray und mein Handy mit!
... obwohl, woher soll ichs wissen, da ich ja noch nie mit einem meser bedroht wurde...
und bei genauer überlegung werde ich dann wahrscheinlich doch lieber mit 7cm klingenlänge als mit 20 cm bedroht. macht nämlich durchaus einen unterschied. tödlich können beide sein. die wahrscheinlichkeit bei letzterem, dass man einen ernsten angriff, der der bedrohung folgen könnte, nicht übersteht, ist aber ungleich höher.
wie oft ist euch das denn als "zivilist" (nicht polizei oder security) und abseits von kriminellen milieus, in denen ihr ja wohl eher nicht zu hause seid, passiert?
vor 35a im station. hatte auf einmal ein faustmesser unter der nase.
war auch ein grund warum ich bei dir angefangen habe.
amasbaal
26-09-2024, 17:28
vor 35a im station. Hatte auf einmal ein faustmesser unter der nase.
War auch ein grund warum ich bei dir angefangen habe.
:)
edit: 35 jahre ist das schon her? mann, was sind wir jung geblieben :ups:
mann ist halt so jung wie mann sich fühlt:biglaugh:.
ich werde nächstes jahr 8.
amasbaal
11-10-2024, 01:59
Gemeinsam mit dem VDB, IVSH und BSB setzen wir uns weiterhin intensiv gegen die geplanten Verschärfungen des Waffenrechtes ein. Am Montag, den 23.09. tagte der Innenausschuss zu dem als „Sicherheitspaket“ bezeichneten Gesetzesvorstoß. Dieser wurde von Sachverständigen im Ausschuss für Inneres und Heimat überwiegend zurückhaltend, teils auch ablehnend bewertet.
Im folgenden Video stellen VDB-Vizepräsident Frank Satzinger und Böker-Prokurist Thomas Wurth die geplanten Maßnahmen vor und gehen auf die Arbeit der Verbändeallianz der vergangenen Wochen und Monate ein.
https://www.youtube.com/watch?v=tMGEQaTAHWk
mit dem schusswaffenthema kenne ich mich nicht aus. da hab ich eher ein distanzierteres verhältnis zu... mir persöhnlich geht es nur um die messersache. die beiden brauchen ne ganze weile, um zu den eigentlich interessanten dingen zu komnmen... :)
edit: allerdings ist das mit dem, wie das politisch praktisch gelaufen ist mit dem gesetzentwurf auch recht interessant... innenansichten...
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