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Vollständige Version anzeigen : Der Usutu Virus breitet sich jetzt wieder aus...



ThomasL
02-09-2024, 13:45
Zugegeben, ein absichtlich provokant gewählter Titel (Klicks generieren) mit einem wichtigen Hintergrund. Aktuell gibt es die bitte Verdachtsfälle zu melden, u.a. hier: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/krankheiten/usutu/usutu-melden.html

Ich hatte in den letzten 3 Tagen leider schon zwei Meldungen bei denen die Vögel sehr wahrscheinlich diesem Virus zum Opfer gefallen sind (zwei Amseln).

Schnubel
02-09-2024, 14:47
Zugegeben, ein absichtlich provokant gewählter Titel (Klicks generieren) mit einem wichtigen Hintergrund. Aktuell gibt es die bitte Verdachtsfälle zu melden, u.a. hier: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/krankheiten/usutu/usutu-melden.html

Ich hatte in den letzten 3 Tagen leider schon zwei Meldungen bei denen die Vögel sehr wahrscheinlich diesem Virus zum Opfer gefallen sind (zwei Amseln).

Ich sehe einige Amseln mit zerzaustem Gefieder. Bin aber unsicher, ob das nur Federwechsel / Mauser ist oder diese Krankheit. Danke für Deinen Hinweis.

ThomasL
03-09-2024, 06:16
Auf zerzaustes Gefieder alleine würde ich auch nichts geben. Im ersten Fall ist sie mir schon morgens im Garten aufgefallen, hatte nahezu keinen Fluchtinstinkt mehr, Abends lag sie tot mitten im Garten (kahle Stelle am Hinterkopf).

Die Zweite lag in einem Graben auf dem Rücken und zuckte nur noch komisch, ich habe sie dann erlöst.
In beiden Fällen gab es sonst keine sichtbaren Verletzungen.

Schnubel
03-09-2024, 07:18
Auf zerzaustes Gefieder alleine würde ich auch nichts geben. Im ersten Fall ist sie mir schon morgens im Garten aufgefallen, hatte nahezu keinen Fluchtinstinkt mehr, Abends lag sie tot mitten im Garten (kahle Stelle am Hinterkopf).

Die Zweite lag in einem Graben auf dem Rücken und zuckte nur noch komisch, ich habe sie dann erlöst.
In beiden Fällen gab es sonst keine sichtbaren Verletzungen.

Ja...dann war das bestimmt dieser Virus. In dem Link stand ja, man solle die Tiere zum Untersuchen einsenden.

MGuzzi
03-09-2024, 09:47
So weit kommt das noch, das infizierte, tote Vögel per Post verschickt werden.
Für das Einsammeln sind die Veterinärämter zuständig, die haben dafür Spezialbehälter.

Schnubel
03-09-2024, 10:10
So weit kommt das noch, das infizierte, tote Vögel per Post verschickt werden.
Für das Einsammeln sind die Veterinärämter zuständig, die haben dafür Spezialbehälter.

Ja...ehrlich gestanden hatte mich das in dem Bericht auch gewundert, daß der Ottonormalverbraucher das machen soll. Das sollten wirklich die zuständigen Behörden machen. Dann können sie auch gleich ihre Statistik machen.
Ich denke aber, daß sie das gerade an Sonn- und Feiertagen, sowie Wochenenden oder aufgrund der Vielzahl der Fäööe möglicherweise nicht schaffen werden. Vllt könnte das aber die NABU. Oder zumindest helfen bzw. zuarbeiten.

ThomasL
04-09-2024, 06:08
So weit kommt das noch, das infizierte, tote Vögel per Post verschickt werden.
Für das Einsammeln sind die Veterinärämter zuständig, die haben dafür Spezialbehälter.
Ich habe das zwar auch nicht gemacht und finde es etwas "grenzwertig", auf der anderen Seite scheint es zumindest mit Fachleuten abgestimmt zu sein und die Anleitungen klingen vernünftig.

DObwohl nach aktuellem Wissenstand keine Infektionsgefahr von den Vögel ausgeht, wird zum Hantieren mit toten Vögeln das Verwenden von Handschuhen oder einer umgestülpten Plastiktüte sowie eine anschließende Händereinigung empfohlen.
Tote Vögel sollten direkt an das BNI in Hamburg geschickt werden.
Sorgen Sie bitte für einen zügigen Versand und eine sichere Verpackung! Idealerweise sollten die Vögel mit einem Tiefkühlakku versehen, gut gepolstert und wasserdicht verpackt versendet werden. In den Sommermonaten ist eine Isolation mit Styropor sinnvoll.
Es empfiehlt sich besonders vor Wochenenden die Einsendung mit dem BNI oder den Untersuchungsämtern vorab telefonisch abzustimmen.
Ist ein sofortiger Versand nicht möglich, müssen die Vögel bis zum Versand gut verpackt tiefgefroren aufbewahrt werden.
Einsender sollten auf der Verpackung den Schriftzug „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“ anbringen.
Fügen Sie Ihrer Sendung genaue Informationen zum Absender sowie zu Fundort (mit PLZ) und Funddatum bei.
Leider können keine Versand- und andere Unkosten erstattet werden. Wie zahlreiche Mitmenschen unterstützen Sie mit ihrer Zuarbeit jedoch die Erforschung des Usutu-Viren-Ausbruches tatkräftig!
Die Untersuchung der eingesandten Vögel wird vom BNI kostenlos vorgenommen, und selbstverständlich erhält jeder Einsender vom BNI eine Rückmeldung über das Resultat der virologischen Untersuchung.
Untersuchungsstelle für Usutu-Viren

Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNI)
Dr. Jonas Schmidt-Chanasit
Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/krankheiten/usutu/usutu-melden.html

MGuzzi
04-09-2024, 07:04
Ich habe das zwar auch nicht gemacht und finde es etwas "grenzwertig", auf der anderen Seite scheint es zumindest mit Fachleuten abgestimmt zu sein und die Anleitungen klingen vernünftig.

Für mich unvernünftig.
Ein Laie weiß nicht woran die Vögel gestorben sind.
Es kann auch Vogelgrippe sein, oder eine andere ansteckende Krankheit, vor allem wenn sich die Funde häufen Sowas hat nix in der Post verloren, und zuerst muss das Veterinäramt informiert werden. Die tragen zumindest bei Verdacht auf Vogelgrippe sogar Schutzanzüge und Masken.
Niemand von denen würde auf die Idee kommen, einen Vogel mit der Post zu schicken.

ThomasL
04-09-2024, 08:21
Dem würde ich grundsätzlich zustimmen, wobei ich nicht weiß ob das Vorgehen nicht bereits mit staatlichen Stellen abgestimmt ist.

MGuzzi
04-09-2024, 08:39
Dem würde ich grundsätzlich zustimmen, wobei ich nicht weiß ob das Vorgehen nicht bereits mit staatlichen Stellen abgestimmt ist.

Mit welchen?
Die Veterinämeter verschiedener Landkreise warnen davor tote Vögel anzufassen, vor allem dort wo Vogelgrippe grassiert.
Das Bayrische Staatsministerium für Umwelt warnt gibt die,Empfehlung die Veterinärämter. Polizei oder Feuerwhr zu informieren.
Das alles natürlich nicht, wenn man mal einen einzelnen Vogel findet, der darf ja sogar in den Hausmüll.

ThomasL
04-09-2024, 11:55
Woher soll ich das wissen? Weißt du es denn?

MGuzzi
04-09-2024, 12:54
Woher soll ich das wissen? Weißt du es denn?

Komische Frage, es geht doch aus dem was ich geschrieben habe hervor, dass es eben nicht abgestimmt sein kann.
Die Mutmaßung kam ja nicht von mir.
(Auch mit einem " wobei ich nicht weiß, ob..." kann man eine solche Mutmaßung ausdrücken, da braucht man dann nicht empört tun)

FireFlea
04-09-2024, 19:08
Verschiedene Landkreise verweisen aber ebenfalls direkt auf die Nabu Aktion bzw. wird auch darauf verwiesen, dass die Vögel eingeschickt werden können, nachdem das lokale Veterinäramt informiert wurde.

ThomasL
05-09-2024, 07:25
Komische Frage, es geht doch aus dem was ich geschrieben habe hervor, dass es eben nicht abgestimmt sein kann.
Die Mutmaßung kam ja nicht von mir.)
Eben doch, genau hier im zitierten Teil ja schon wieder. Woher weißt Du, dass es nicht doch abgestimmt ist?

MGuzzi
05-09-2024, 11:17
Eben doch, genau hier im zitierten Teil ja schon wieder. Woher weißt Du, dass es nicht doch abgestimmt ist?

Allso wen mehrere Behörden und ein Ministerium das Gegenteil empfehlen, kann es nicht einheitlich abgestimmt sein, ist doch logisch.:confused:

ThomasL
06-09-2024, 06:19
Wo haben sie das, kannst Du dazu was posten? Das was du schriebst bezog sich nach deiner Aussage ja nicht auf einen einzelnen Vogel.

Von "einheitlich" habe ich nebenbei nichts geschrieben (und du bisher auch nichts).

ThomasL
06-09-2024, 06:47
Update: Eine schnelle Suche nach Infos von staatlichen Quellen in Bayern war nicht erfolgreich (schaue später nochmal genauer). Bei der Suche auf Bundesebene habe ich u.a. folgendes gefunden:


In enger Zusammenarbeit mit den veterinärmedizinischen Landesuntersuchungsämtern, den Vogelkliniken der veterinärmedizinischen Fakultäten, dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM), der Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Stechmückenplage (KABS), dem Naturschutzbund (NABU), etlichen Vogelkliniken, Vogelpraxen und Wildvogelauffangstationen sowie ....
Quelle https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/usutu-virus/ Dokument auf der Seite des FLIs - Bundesinstitut für Tiergesundheit
Klingt jetzt für mich schon so, als ob der Nabu da mit staatlichen Stellen zusammenarbeitet.

Beim bayrischen Rundfunk fand ich das hier:

Was soll ich tun, wenn ich eine tote Amsel finde?
Für Deutschland ist der zentrale Ansprechpartner das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) (externer Link) in Hamburg. Dorthin kann man tote Vögel schicken, die dann auf das Virus hin untersucht werden. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie auf der Webseite des Instituts (externer Link). Täglich treffen aus dem gesamten Bundesgebiet zahlreiche Päckchen mit verendeten Vögeln ein - rund 200 Einsendungen bisher. Das sind rund doppelt so viele wie im gesamten Jahr zuvor. Noch konnten nicht alle Tiere untersucht werden, aber rund 25 Prozent der bereits getesteten Vögel waren mit dem Virus infiziert.
Was soll ich tun, wenn ich eine tote Amsel finde?
Für Deutschland ist der zentrale Ansprechpartner das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) (externer Link) in Hamburg. Dorthin kann man tote Vögel schicken, die dann auf das Virus hin untersucht werden. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie auf der Webseite des Instituts (externer Link). Täglich treffen aus dem gesamten Bundesgebiet zahlreiche Päckchen mit verendeten Vögeln ein - rund 200 Einsendungen bisher. Das sind rund doppelt so viele wie im gesamten Jahr zuvor. Noch konnten nicht alle Tiere untersucht werden, aber rund 25 Prozent der bereits getesteten Vögel waren mit dem Virus infiziert.
Zentraler Ansprechpartner klingt für mich jetzt auch irgendwie als ob da eine Koordination staatgefunden hat (ohne Details mit wie und mit wem zu kennen).

Auf der Seite unseres Landkreises gibt es keine Hinweise wie man mit Verdachtsfällen umgehen soll

Das West-Nil-Virus ist nahezu auf der ganzen Welt (Afrika, Asien, Nordamerika, Europa) verbreitet. West-Nil-Virus-Infektionen bei Vögeln und Pferden zählen in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Neben dieser Anzeigepflicht sind bislang keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen vorgeschrieben. https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Startseite/index.php?object=tx%7C3984.5.1&ModID=7&FID=3984.36854.1&NavID=3984.1&La=1
Die Hinweise dort beziehen sich primär auf den Mückenschutz (als Übertragungsquelle).

FireFlea
06-09-2024, 07:13
Es gibt Kreise, die zur Meldung von Fällen auf den NABU verweisen.

Bspw. https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Natur/Amselsterben-Informationen-und-Hinweise-zum-Usutu-Virus.php?object=tx,2736.6&ModID=7&FID=3189.5700.1&NavID=1779.131&La=1

MGuzzi
06-09-2024, 09:03
Klingt jetzt für mich schon so, als ob der Nabu da mit staatlichen Stellen zusammenarbeitet.

Beim bayrischen Rundfunk fand ich das hier:

Zentraler Ansprechpartner klingt für mich jetzt auch irgendwie als ob da eine Koordination staatgefunden hat (ohne Details mit wie und mit wem zu kennen).


Zentraler Ansprechpartner ist man schnell, vor allem für den Rundfunk oder die Presse, die schmeißen schnell alles durcheinander.

Das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) ist keine staatliche Stelle, sondern eine gemeinnützige Stiftung.

Wie gesagt, das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (ist überhaupt nicht schwer zu finden) empfiehlt, die Veterinämter zu verständigen.

Zudem:
Es ist absolut VERBOTEN tote Tiere per Post zu versenden, bei DHL sind nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere auf der Liste der verbotenen "Gegenstände".
Also abgestimmt scheint mir da gar nichts.
Ich habe beim Bernhard-Nocht-Institut angerufen und nachgefragt, man meinte dort nur man habe bisher "keine Probleme" gehabt. Was ist das für eine Einstellung?

ThomasL
06-09-2024, 09:27
Ignorierst du eigentlich absichtlich die Hälfte der von mir geposteten Informationen?

Also für mich sieht es aktuell schon danach aus, als ob da eine Abstimmung stattgefunden hat. Ob es dann sinnvoll ist, ist natürlich wieder eine andere Sache.

ThomasL
06-09-2024, 09:36
Wie gesagt, das Bayrische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (ist überhaupt nicht schwer zu finden) empfiehlt, die Veterinämter zu verständigen.
Stimmt, ist nicht schwer zu finden. Die Suche dort nach Usutu ergab genau "0" Ergebnisse https://www.stmuv.bayern.de/suche/index.htm?q=usutu&filter=*.html#/?h=GJRzxpEBUQ1rKVFXYBw1

Über die Suche bei unserem Veterinäramt finde ich nur die Info die ich heute morgen schon bei unserem Landratsamt gefunden habe:


... mit dem Usutu-Virus, das ebenfalls Wildvögel infiziert. Das West-Nil-Virus ist nahezu auf der ganzen Welt (Afrika, Asien, Nordamerika, Europa) verbreitet. West-Nil-Virus-Infektionen bei Vögeln und Pferden zählen in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Neben dieser Anzeigepflicht sind bislang keine weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen vorgeschrieben. ...
https://www.landkreis-aschaffenburg.de/?object=tx,3984.36866.1
Z.z. also keinerlei Hinweise ob und was man beim Fund toter Vögel machen soll (oder nicht machen soll)

FireFlea
06-09-2024, 09:37
Stinkt ein Paket von DHL, verrottete der Vogel schnell.

MGuzzi
06-09-2024, 09:39
Also für mich sieht es aktuell schon danach aus, als ob da eine Abstimmung stattgefunden hat. .

Das hast du schon geschrieben, aber wie kommst du darauf?
Hast DU gelesen was ICH schrieb?
Das Institut ist KEINE staatliche Stelle. Und,die staatlichen Stellen die ich genannt habe, empfehlen das einschicken der Amseln NICHT.
Also wieso soll es dann nach einer Abstimmung aussehen, das ist völlig unlogisch.
Die Antwort vom Nocht- Institut deutet jedenfalls gar nicht darauf hin, dannn hätte man das gesagt und auf eine Genehmigung hingewiesen. So sieht das nämlich aus, wenn man behördlich etwas "abstimmt".
Msl sehen was der NABU mir schreibt.

ThomasL
06-09-2024, 14:31
Echt anstrengend mit Dir wenn du selbst meine kurze Beiträge nicht vollständig ließt, ich hatte doch diesbezüglich auch das FLI zitiert:

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist in zwölf Fachinstitute an fünf Standorten unterteilt. https://www.fli.de/de/ueber-das-fli/das-fli/

Und nein,, ich weiß nicht ob eine Abstimmung stattgefunden hat, die haben mal wieder verpasst mir die Meetingnotes zu schicken. Aber zu behaupten, es "kann nicht abgestimmt sein" erscheint mir aktuell schon sehr gewagt.

Ich würde mich aber auch immer noch freuen, wenn du deinen Aussagen ebenfalls mit Zitaten und Links untermauerst (ich glaube Dir, trotzdem lese ich es gerne selbst).

MGuzzi
06-09-2024, 21:00
Stimmt, ist nicht schwer zu finden. Die Suche dort nach Usutu ergab genau "0" Ergebnisse

Dann such doch mal nach: "was tun mit toten Vögeln".
Man braucht beim googeln manchmal etwas Kreativität.


Was soll man tun, wenn man tote Vögel findet?
Einzel-Vögel verenden immer wieder aus verschiedensten Gründen. Dennoch sollte man auf keinen Fall einen toten Vogel ungeschützt (ohne Handschuhe) anfassen. Haustiere und Kinder sollte man fernhalten. Handelt es sich um mehrere tote Vögel an einem Fundort, sollte man unbedingt das Veterinäramt, die Polizei oder Feuerwehr informieren.
Quelle: https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige_x.php?id=210#:~:text=Handelt%20es%20sich%2 0um%20mehrere,die%20Polizei%20oder%20Feuerwehr%20i nformieren.

Ist nur ein Beispiel von vielen.
In Wien gibt es eine Sammelaktion mit Abholung, das nacht mehr Sinn.

Wie schon gesagt. DHL verbietet den Versand toter Tiere.
Keine Behörde würde da etwas abstimmen, was faktisch verboten ist, die macht sich dann strafbar.

ThomasL
07-09-2024, 06:16
In deinem Beispiel steht auch wieder nicht von Einzelvögeln und nichts was direkt gegen die beschriebenen Vorgehensweise entspricht (natürlich auch nichts, dass dafür spricht).
DHL verbietet also den Versand toter Tiere (nennt sich dann Geschäftsbedingungen). Ich glaube das jetzt einfach mal auch wenn du es nicht belegst Nur weil die es in ihren Geschäftsbedingungen untersagen ist es aber nicht gesetzlich verboten. Daher ist deine Schlussfolgerung so erstmal nicht schlüssig. Außer es ist wirklich gesetzlich verboten, dafür wäre dann ein Beleg von Dir schön (ich schließe nicht aus, dass es so ist!!!).

Soweit kann ich immer noch nichts sehen, was deine Aussage "kann nicht stattgefunden haben" belegt.

Was Kreativität beim "Googln" betrifft, ich rede von der Suchfunktion auf den jeweiligen Webseiten und da ist keine Kreativität nötig. Wenn da nichts zu "Usutu" gefunden wird, kann es einfach bedeuten, dass da nichts ist. Mit deiner Kreativität hast Du ja nur etwas gefunden, dass für unsere Diskussion nicht wirklich aussagefähig ist.

Wenn keine echten Belege von Dir bekommen bin ich aber erstmal raus, du ignorierst letztlich alles was deine Aussage widerspricht und bringst selbst nichts substanzielles.

Positiv: Bisher habe ich keine weiteren kranken oder toten Amseln im Garten entdeckt. Die, die hier regelmäßig Gast sind rauben weiterhin fröhlich meine Weintrauben - es sei ihnen gegönnt. :D

MGuzzi
07-09-2024, 12:06
.
DHL verbietet also den Versand toter Tiere (nennt sich dann Geschäftsbedingungen). Ich glaube das jetzt einfach mal auch wenn du es nicht belegst Nur weil die es in ihren Geschäftsbedingungen untersagen ist es aber nicht gesetzlich verboten.

Wo habe ich geschrieben: "gesetzlich verboten"?
Wenn es aber solche Regeln gibt, können sich Behörden nichtvrinfach drüber hinwegsetzen, die sind verplichtet sich an sowas zu halten.
Guck mal selber bei DHL, ich habe keine Lust alles vorzukauen.
Aber Ok, wenn es so schwierig ist:
https://www.eurosender.com/de/kurierdienste/dhl/verbotene-artikel
Meine Schlussfolgerungen sind das Resultat meiner Erfahrungen mit behördlichen Abstimmungen, ich bin mir relativ sicher dass es hier jeine Abstimmung bezüglich des Versands toter Vögel mit DHL mit dem Behörden gab.
Du kannst ja gerne anderer Meinung sein.

MGuzzi
07-09-2024, 12:47
Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe

Tierische Stoffe (tote Tierkörper, Tierkörperteile, tierische Futtermittel), bei denen bekannt ist, dass sie keine Krankheitserreger enthalten."

Die Außenverpackungen müssen kistenförmig sein. Tierische Stoffe sind in ein mit einem Desinfektionsmittel (z. B. Formalin) durchtränktes und dann gründlich ausgewrungenes Tuch einzuhüllen und anschließend in einen Beutel aus Polyethylen (PE, Foliendicke mindestens 100 µm bei Päckchen, 50 µm bei Paketen) einzupacken und zu verschließen (Klebeband oder Bindfaden). Dieser Beutel ist in einen weiteren Beutel aus ebenfalls mindestens 100 bzw. 50 µm dicker PE-Folie einzupacken, gleichfalls zu verschließen und in eine ausreichend dimensionierte stabile Faltschachtel aus zweiwelliger Wellpappe zu legen. Der Leerraum zwischen Außen- und Innenverpackung ist mit aufsaugendem Material (z. B. Zellstoff oder einem anderen geeigneten Bindemittel) auszufüllen. Die Packstücke sind mit 50 mm breitem reißfesten Kunststoff selbstklebeband zu verschließen."

Diese Regelungen basieren auf dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

ThomasL
08-09-2024, 07:50
Ja, habe ich gestern auch gefunden. D.h. deine pauschale Aussage es dürften keine toten Tiere gesendet werden war also wirklich falsch bzw. nur eine Geschäftsbedingung (selbst da bin ich mir nicht mehr sicher, da es dazu auch andere Angaben gibt). Hier noch die Quelle für das von Dir zitierte, sollte (muss) man immer mit angeben: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/einsenderichtlinien/verpacken_allgemeine_hinweise.htm
Allerdings zitierst du selektiv, da steht noch viel mehr ;-) Unter anderem Aussagen, die das "keine" deutlich einschränken, was natürlich logisch ist weil jedes Lebewesen immer Krankheitskeime enthält.

Interessant dabei ist u.a.:

5.1. "Freigestellte Veterinärmedizinische Probe" = Nicht Ansteckungsgefährliche Stoffe (Postversand möglich)
Nicht unter die Klasse 6.2 und damit unter das Gefahrgutrecht fallen alle natürlich vorkommenden Stoffe, Materialen und Gegenstände des täglichen Lebens, bei denen sich die Konzentration und Art möglicherweise enthaltener Krankheitserreger auf einem in der Natur vorkommenden Niveau befindet, zum Beispiel Lebensmittel, Wasser- und Umweltproben, Hausmüll, Abwässer und Fäkalien, lebende und tote Tiere sowie Stoffe, die so behandelt wurden, dass enthaltene Krankheitserreger inaktiviert wurden. Der Abtransport von gefallenen Tieren im Normalfall ist damit kein Gefahrguttransport. Durch die tierseuchenrechtliche Meldepflicht des Landwirts ist davon auszugehen, dass gefallene Tiere nicht mit einer Tierseuche infiziert sind, wenn keine entsprechende Meldung vorliegt.
...
5.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe (Postversand nur bei Kategorie B als Maxibrief möglich)
Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinn der Klasse 6.2 des ADR, sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.
D.h. eine Abstimmung könnte durchaus stattgefunden haben. Bei Verdacht auf Seuchen gilt zwar Abschnitt 5.1 i.A. nicht, es ist aber zumindest denkbar, dass er beim Usutu Virus eine Ausnahme aufgrund der erwähnten fachlichen Beurteilung gibt, da die Übertragung des Usutu Virus durch Stechmücken erfolgt und daher kein erhöhtes Risiko besteht (es sind zwar Krankheitserreger enthalten, diese werden aber bei Kontakt nicht übertragen - event. sind sie bei einem toten Tier auch recht schnell abgestorben und nicht mehr aktiv.

Interessant ist auch folgender Abschnitt bzgl. der Einstufung in Kategorie A (beim West-Nil Virus erfolgt die nur für Kulturen, nicht für Tiere die daran gestorben sind):

5.2.1.1 Zuordnung zu Stoffnummern
Tierische Stoffe, die mit Krankheitserregern der Kategorie A behaftet sind, oder Kulturen von Krankheitserregern, die der Kategorie A zuzuordnen wären, sind nach Absatz 2.2.62.1.12.2 ADR der UN-Nummer 2814 (ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen und Tiere) oder der UN-Nummer 2900 (ansteckungsgefährlicher Stoff, nur gefährlich für Tiere) zuzuordnen. Die Zuordnung von tierischem Material erfolgt auf Grundlage der bekannten Anamnese und Symptome des erkrankten Tieres, der lokalen endemischen Gegebenheiten oder der Einschätzung eines Spe-zialisten bezüglich des individuellen Zustands des erkrankten Tieres. Beispiele für ansteckungsgefährliche Stoffe, die in jeder Form unter die Kategorie A fallen, sofern nichts Anderes angegeben ist (Tabelle in Absatz 2.2.62.1.4.1 ADR):

mit UN-Nummer 2814:
Hochpathogenes Vogelgrippe-Virus (nur Kulturen)
Tollwut-Virus (nur Kulturen)
Bacillus anthracis (nur Kulturen)
Brucella abortus, suis und melitensis (jeweils nur Kulturen)
Ebola- und Marburg-Virus
Affenpocken- und Pocken-Virus
West-Nil-Virus (nur Kulturen)

Also ich sehe jetzt immer noch nicht, dass da keine Abstimmung stattgefunden haben könnte. Ob es so ist oder nicht könnten natürlich nur die beteiligten Stellen erläutern. Persönlich würde ich z.Z. Sicherheit vor dem Einsenden unsere Veterinäramt kontaktieren.

Die Vorgehensweise in Wien ist zwar bzgl. des Handlings vermutlich sinnvoller (wenn sie mehrmals wöchentlich sammeln und nicht als symbolische Einmalaktion). Für die vermutliche Zielsetzung, ein mögliches gutes Bild über die deutschlandweite Entwicklung zu gewinnen, taugt sie aber natürlich nicht. Dafür wäre gar keine Kapazität vorhanden (bzw. die Priorität der Behörden nicht hoch genug).

MGuzzi
08-09-2024, 07:54
Ja, habe ich gestern auch gefunden. D.h. deine pauschale Aussage es dürften keine toten Tiere gesendet werden war falsch.

Für DHL trifft sie zu.
Zumindest was den normalen Versand angeht.
Das was da auf der NABU seite vorgeschlagen wird, entspricht nicht den Vorschriften

ThomasL
08-09-2024, 08:45
Für das was du damit "beweisen" wolltest war es aber eben irrelevant. Den zweiten Satz kannst Du nicht wirklich belegen (es ist möglich aber nicht sicher).
Ich bin aber erstmal raus, macht wenig Sinn hier weiter zu diskutieren (da auf einzelne Argumente nicht eingegangen und ständig Dinge verdreht werden).
Ich wünsche Dir aber einen schönen Sonntag, hoffentlich ohne tote Vögel.

FireFlea
08-09-2024, 10:22
Tote Vögel können eingeschickt werden
Besonders wichtig ist der virologische Nachweis von Usutu-, West-Nil-Virus oder anderen Viren in tot aufgefundenen Amseln, Blaumeisen und anderen Vögeln. Diese Untersuchungen nehmen das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg (BNITM) sowie manche Untersuchungsämter vor. Das BNI sammelt bundesweit alle Untersuchungsergebnisse und wertet sie aus.

Bitte unterstützen Sie die wissenschaftliche Untersuchung toter Vögel durch das Einsenden toter Vögel. Die Vögel sollten baldmöglichst eingesammelt und frischtot eingeschickt werden. Bitte beachten Sie dazu folgende Punkte:

Wer eine tote Amsel findet und diese einschicken möchte, sollte folgende Punkte beachten:

Obwohl nach aktuellem Wissensstand kaum eine Infektionsgefahr von den Vögeln ausgeht, wird zum Hantieren mit toten Tieren grundsätzlich das Verwenden von Handschuhen empfohlen.
Die Amseln sollten zügig, idealerweise mit einem Tiefkühlakku versehen, gut gepolstert und wasserdicht verpackt versendet werden. Bei den warmen Temperaturen ist eine Isolation mit Styropor sinnvoll.
Es empfiehlt sich besonders vor Wochenenden, die Einsendung mit dem BNI telefonisch abzustimmen.
Bitte den Schriftzug "Freigestellte veterinärmedizinische Probe" auf der Verpackung anbringen.
Das Porto trägt der Bürger, die Untersuchung ist kostenlos.

https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/krankheiten/usutu-virus/

MGuzzi
08-09-2024, 12:54
Für das was du damit "beweisen" wolltest war es aber eben irrelevant. Den zweiten Satz kannst Du nicht wirklich belegen

Äh, fällt das lesen so schwer? Den Beleg hatte ich längst gebracht. (Verbotsliste DHL).
Aber darum ging es ja auch primär gar nicht.
ich habe auf meine Nachfragen wenig zufrirdenstellende ntworten erhalten, die meine Aussage im Grunde bestätigen.
Weiteres bei Interesse per PN, ansonsten ist hier von meiner Seite die Diskussion beendet.
Wenn wichtige Hinweise darauf fehlen dass eine Abstimmung stattgefunden hat, kann man das natürlich gnorieren.

]

FireFlea
08-09-2024, 13:53
Hier mal was von offizieller Stelle - das LAVES koordiniert und berät in Niedersachsen die kommunalen Veterinärämter,außerdem unterstehen ihm einzelen Veterinärinstitute:



Seit Ende Juli 2024 verzeichnet das Wildtierkompetenzzentrum (WiKo) Hannover des LAVES vermehrte Einsendung von Amseln. Von den seit Juli bis Mitte August untersuchten 21 Amseln konnte in 18 Tieren (85,7 Prozent) das Usutu-Virus nachgewiesen werden.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/wildtiere_und_jagd/deutlicher-anstieg-der-usutu-virus-nachweise-in-niedersachsischen-amseln-157311.html


Gefallene Tiere können zur Untersuchung an folgende Adresse eingeschickt werden:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Eintrachtweg 17
30173 Hannover

Für den Versand mit Post oder Bahn muss das verendet aufgefundene oder krank erlegte Stück Wild auslaufsicher in einer Plastiktüte oder ähnlichem verpackt werden. Sicherheitshalber sollte der Karton noch zusätzlich mit saugfähigem Material wie Zeitungspapier, Holzwolle, Sägemehl oder ähnlichem aufgefüllt werden. Als Anschreiben muss ein ausgefülltes Untersuchungsformular für Wild dem Tierkörper beigelegt werden. Das Schreiben ist ebenfalls vor möglichen anfallenden Flüssigkeiten beispielsweise durch eine Plastiktüte oder Klarsichtfolie zu schützen.

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/wildtiere_und_jagd/diagnostik-von-wildtierkrankheiten-in-niedersachsen-fallwild-dem-tod-auf-der-spur-195274.html

ThomasL
09-09-2024, 05:50
Äh, fällt das lesen so schwer? Den Beleg hatte ich längst gebracht. (Verbotsliste DHL)

]
Ernsthaft, schau mal was du damit beweisen wolltest - dafür ist die DHL Einschränkung irrelevant (gibt nämlich bei weitem nicht nur DHL). Ohne Worte!!! Aber vielleicht fällt ja einer darauf herein, dank der nachträglichen Änderungen deiner Aussagen (sehr unsaubere Aktion). Ursprünglich war die Behauptung (die widerlegt würde) nämlich: Es kann keine Abstimmung mit Behörden stattgefunden haben, weil das Versenden von toten Vögeln (Tieren) per Post verboten wäre (da war noch nicht nur von DHL die Rede). In Zukunft müsste ich also eigentlich bei einer Diskussion mit Dir auch noch alle Texte sicher. Das ist mir aber zu mühsam, damit mal wieder auf die Ignoreliste und gut ist es. Finger still halten wenn Dinge verdreht werden kann ich offensichtlich ja leider nicht ;-)

@FireFlea: Das wird auch ignoriert werden, wie alles was nicht passte.

MGuzzi
09-09-2024, 07:10
). : Es kann keine Abstimmung mit Behörden stattgefunden haben, weil das Versenden von toten Vögeln (Tieren) per Post verboten wäre .

Das ist Quatsch, das ist einer von mehreren Hinweisen.
Und wie gesagt, ich habe nachgefragt, und das war eindeutig.
Für mich ist das damit erledigt.


Ursprünglich war die Behauptung (die widerlegt würde) nämlich: Es kann keine Abstimmung mit Behörden stattgefunden haben, weil das Versenden von toten Vögeln (Tieren) per Post verboten wäre (da war noch nicht nur von DHL die Rede).

Was hast du denn womit wiederlegt, hast du ein Abstimmungsprotokoll vorgelegt?

Und zu deiner Information, die Post und DHL ist identisch, die Deutsche Post gibt es nicht mehr, sie heißt jetzt DHL Group (Marke des Briefgeschäfts „Deutsche Post“ mit Logo Posthorn gibt es noch, aber nicht für den Paketversand).
Und was das Ändern angeht, solange ich nicht zitiert wurde, kann ich ändern wie ich lustig bin.

FireFlea
09-09-2024, 17:09
Was hast du denn womit wiederlegt, hast du ein Abstimmungsprotokoll vorgelegt?

Es gibt Behörden, bei denen Tierkadaver mit der Post eingesendet werden können. Hatte ich gepostet. Da das LAVES ein Landesinstitut ist, dem auch Veterinstitute unterstehen, gehe ich mal davon aus, dass das seine Richtigkeit haben wird.


Und zu deiner Information, die Post und DHL ist identisch, die Deutsche Post gibt es nicht mehr, sie heißt jetzt DHL Group (Marke des Briefgeschäfts „Deutsche Post“ mit Logo Posthorn gibt es noch, aber nicht für den Paketversand).
Und was das Ändern angeht, solange ich nicht zitiert wurde, kann ich ändern wie ich lustig bin.

Die Post macht ja auf ihrer Seite bei den Hinweisen zu Gefahrgütern etc. explizit Ausnahmen. Bspw. eben jene "veterinärmedizinische Proben", die ebenfalls in den DHL Richtlinen aufgeführt sind.

ThomasL
10-09-2024, 06:29
FireFlea: Bitte nicht zitieren, ich habe ihn extra auf Ignore weil es sinnlos ist (ständige Verdrehungen worum es eigentich ging und was er damit "beweisen" wollte und ignorieren - letztlich auch von deinen Beiträgen - von dem was nicht passt macht eine weitere Diskussion mit ihm schlichtweg sinnlos - leider nicht zum ersten Mal). Gar nicht so leicht den zitierten Teil nicht zu lesen.

MGuzzi
10-09-2024, 08:44
Es gibt Behörden, bei denen Tierkadaver mit der Post eingesendet werden können. Hatte ich gepostet.

Da sind sehr genaue und strenge Vorschriften aufgeführt, und bestimmte Formulare müssen ausgefüllt werden.
Zudem geht es da um Wild.
Die Bedingungen werdn durch das was da auf der NSBU Seir angegeben ist, nicht erfüllt.
Zudem steht bei DHL ganz klar, das sichergestellt sein muss dass die versandten Teile nicht infektiös sind.
Also, der NABU hat das si her nicht abgestimmt, was meine Aussage war.
Sonst hätten die das auch bestätigen können, was,sie nicht getan haben.

FireFlea
10-09-2024, 10:55
Da sind sehr genaue und strenge Vorschriften aufgeführt, und bestimmte Formulare müssen ausgefüllt werden.
Zudem geht es da um Wild.
Die Bedingungen werdn durch das was da auf der NSBU Seir angegeben ist, nicht erfüllt.

Vögel fallen unter "Wild". Das LAVES verweist zudem in dem ersten Link, wo es um die Einsendungen von Vögeln geht, auf die eigene "Wild" Seite.

Ob es empfehlenswert ist, dass irgendwelche Passanten tote Vögel einsammeln und versenden ist eine Sache. Möglich ist es scheinbar, wenn das Ministerium darauf verweist und auch schon tote Vögel erhalten hat.

MGuzzi
10-09-2024, 11:12
Vögel fallen unter "Wild".

Nein.
Unter "Wild" fallen Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Andere freilebende Tiere sind vielleicht Wildtiere, aber kein Wild.
Das ist nunmal definiert.

FireFlea
10-09-2024, 11:42
Nein.
Unter "Wild" fallen Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Andere freilebende Tiere sind vielleicht Wildtiere, aber kein Wild.
Das ist nunmal definiert.

Im Titel geht es um "Wildtierkrankheiten". Das LAVES verweist auf diese Seite im Bezug zu Vögeln. Und warum man ein totes Kaninchen verschicken können soll aber einen Vogel nicht, erschließt sich mir nicht. Klar ist jedenfalls, dass Vögel dort eingeschickt werden und das scheinbar auch vom Ministerium nicht beanstandet wird.

MGuzzi
10-09-2024, 12:44
Alles schön und gut.
Guck dir einfach mal die unterschiedlichen genannten Anforderungen an, wie das Einsenden von statten gehen soll.
Beim NABU tut man halt nen Kühlakku dabei, bei DHL sind die Anforderungen an strengsten, infiziertes Material wird ausgeschlossen.
Die Begriffe werden beim LAVES durcheinandergebracht, einmal ist von Wild, dann wieder von Wildtieren die Rede.
Das alles klingt nicht nach einheitlicher Abstimmung.
Der NABU konnte dazu überhaupt keine Antwort geben,d.h. die haben gar nichts abgestimmt, was meine ursprümgliche Aussage war.
Damit ist die Diskussion über dasThema für mich endgültig erledigt.

MGuzzi
10-09-2024, 13:01
FireFlea: Bitte nicht zitieren, ich habe ihn extra auf Ignore weil es sinnlos ist

Wie kindisch ist das denn?