Vollständige Version anzeigen : Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition
Kusagras
29-09-2025, 11:08
Insbesondere in Berlin scheint die Messergewalt stark zugenommen zu haben
( https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizeistatistik-zeigt-rasanten-anstieg-die-erschutternden-zahlen-zur-messergewalt-in-berlin-14323883.html?icid=topic-list_14408162___ ).
Wohl auch vor diesem Hintergrund erfolgt der Vorstoß eines SEK-Beamten, der Unterschriften für eine Petition sammelt, die das Ende von Bewährungsstrafen bei Messergewalt fordert. Etwas weiter unten ein Interview mit dem Beamten aus dem Tagesspiegel:
Keine Bewährung mehr für Ersttäter: Berliner Ex-Polizist startet Petition für härtere Strafen bei Messergewalt
Ein ehemaliger SEK-Beamter aus Berlin will, dass Straftäter für Angriffe mit Messern immer direkt ins Gefängnis kommen. Hier erklärt er, was er sich davon verspricht.
„Messer machen Mörder“, lautet ein alter Spruch in Polizeikreisen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich das allzu oft bestätigt: Immer wieder wurden Menschen bei Streitigkeiten aus nichtigen Anlässen schwer oder schlimmsten-- falls tödlich verletzt, weil jemand mit einem Messer zustach.
Wie berichtet, ist die Zahl derartiger Angriffe in Berlin in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Der Senat hat darauf bereits reagiert und ein Messerverbot an Kriminalitätsschwerpunkten sowie für den öffentlichen Nahverkehr verhängt.
Der ehemalige SEK-Beamte Karsten Loest ist im Verein „Berliner Initiative sichere Stadt“ aktiv und hat eine Online-Petition gestartet, die härtere Strafen für Angriffe mit Messern fordert. In der Begründung schreibt er, dass solche Attacken selbst für Spezialkräfte der Polizei schwer abzuwehren seien: „Bürger sind in der Regel chancenlos.“ Im Interview erklärt der frühere Elite-Polizist seine Gründe.
Können Sie uns konkrete Beispiele nennen, die zeigen, welchen Nutzen härtere Strafen gegen Messergewalt tatsächlich haben?
Eine Vielzahl der Messerdelikte sind Ad-hoc-Taten. Messer werden zum vermeintlichen Selbstschutz mitgeführt, in entsprechenden Streitigkeiten jedoch offensiv eingesetzt. Je nach den Umständen kommen Täter bei erstmaliger Tat mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Risiko, selbst als Ersttäter zwangsläufig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, dürfte einen Teil der messeraffinen Menschen und potenziellen Messertäter zweifellos abschrecken.
Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet Messerangriffe zahlenmäßig derart zunehmen?
Das Tragen von Messern ist in bestimmten Kulturkreisen gerade unter Männern beliebt und durchaus ein Statussymbol. Die belegte prozentuale Überrepräsentation von Männern mit Migrationshintergrund unter den Tätern ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass Messerdelikte zu einem Großteil ein „importiertes“ Problem sind.
In Ihrer Petition fordern Sie einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch und eine klare Definition, die Messer als Waffen gelten lässt. Inwieweit würden potenzielle Täter Ihrer Ansicht nach dadurch abgeschreckt werden?
Viele Messer fallen bereits unter das Waffengesetz, sind generell verboten oder im öffentlichen Führen eingeschränkt. Gerne weichen potenzielle Täter bereits heute auf messerähnliche Gegenstände wie zum Beispiel einzelne Teile einer Schere aus, deren Einsatz vergleichbar gefährlich für mögliche Opfer ist.
Deshalb sollten in der Definition alle Waffen und Gegenstände eingeschlossen sein, die potenziell tödliche Wirkung erzielen können. Die abschreckende Wirkung entfaltet sich nicht in erster Linie durch die Neudefinition entsprechender Waffen oder Gegenstände, sondern durch die Strafandrohung, die Bewährungsstrafen ausschließt.
Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/keine-bewahrung-mehr-fur-ersttater-berliner-ex-polizist-startet-petition-fur-hartere-strafen-bei-messergewalt-14408162.html?bezuggrd=CHP&utm_referrer=newsletter&utm_source=cp-kurzstrecke
Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.
Ich persönlich finde den Vorstoß richtig: wer ein Messer illegal - (insbes. keine Notwehr, keine Nothilfe vorliegend) einsetzt gegen jemand - ob mit oder ohne Schaden), gehört mit Gefängnis bestraft, die Höhe richtet sich dann natürlich nach dem Schaden.
Kunoichi Girl
29-09-2025, 11:23
...
Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.
Ich persönlich finde den Vorstoß richtig: wer ein Messer illegal - (insbes. keine Notwehr, keine Nothilfe vorliegend) einsetzt gegen jemand - ob mit oder ohne Schaden), gehört mit Gefängnis bestraft, die Höhe richtet sich dann natürlich nach dem Schaden.
Das ist imo mit demokratischen, rechtsstaatlichen grundsätzen nicht vereinbar.
Denn für gewaltstraftaten (körperverletzung, totschlag, vergewaltigung, ...) gibt es bereits strafvorschriften und worin soll der unterschied, ob diese straftaten anstatt mit säure, hammer, kettensäge, eispick(el), aids-spritzen, dynamit etc. oder einem messer begangen werden, liegen, durch den eine solche gesetzgebung gerechtfertigt wäre?
Was käme dann als nächtes?
Etwa, dass migranten, die in der brd und/oder gegenüber Menschen Deutscher Abstammung straftaten begehen (ggf. mehrfach) doppelt so hart bestraft werden wie Menschen Deutscher Abstammung?
Dorschbert
29-09-2025, 11:34
Soweit grundsätzlich erstmal keine Einwände.
Interessant dürfte es dann wohl bei der entsprechenden Ermittlung bzw. der damit einhergehendenStrafantragsstellung werden…
VG Dorschi
Höhere Strafen haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist schon lange bekannt und sollte einem Beamten erst Recht bekannt sein.
Insofern kann man das gerne machen aber an den gewünschten abschreckenden Effekt glaube ich leider nicht. Und ist ja nicht so als würde das Gesetz entsprechende Strafen nicht jetzt schon her geben. Die Richter sind nur aus irgendeinem Grund gerade bei Intensivtätern und Problemkindern besonders zurückhaltend und großzügig mit weiteren Chancen...
Wahrscheinlich wäre schon viel geholfen bezüglich Gewalttaten wenn man anfangen würde konsequent spätestens ab der 3. Verurteilung Leute für lange Zeit in Haft zu nehmen.
concrete jungle
29-09-2025, 14:30
Konsequente Urteile würden da sicher abschreckend wirken, es scheint da keine klare Linie zu geben.
Bei Ersttat-Bewährung sollte es zusätzlich Massnahmen wie Geldzahlungen, viele Sozialstunden (Schulhof fegen=uncool) und verpflichtenden sozialen Trainings geben.
Ein paar Fälle aus der Presse:
https://www.zeit.de/news/2025-06/20/nach-messerattacke-haftstrafen-gegen-brueder-aus-grossfamilie
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/verwaltungsgericht-duesseldorf-messer-verbot-100.html
In Ba-Wü und Bayern wird bei Gewalt meist härter verurteilt:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-urteil-gegen-millionaersverlobte-wegen-wiesn-messerattacke-rechtskraeftig
Royce Gracie 2
29-09-2025, 15:14
Höhere Strafen haben keinen Abschreckungseffekt. Das ist schon lange bekannt und sollte einem Beamten erst Recht bekannt sein.
....
Die Studienlage dazu ist geteilt und großteils unvollständig beziehungsweise mit mangelndem Versuchsaufbau.
Höhere Strafen gibt es meist in Ländern mit mehr Armut.
Wenn dann in Ländern mit mehr Armut genausoviele Straftaten begangen werden wie in Ländern mit weniger Strafen aber auch weniger Armut sagt das erstmal wenig aus.
Können wir gleich jede Bestrafung weglassen und würden trotzdem nicht mehr Verbrechen haben ?
Das kann schon rein logisch gar nicht stimmen.
Würde es z.B. keinerlei Strafe und Konsequenzen auf Diebstahl geben , würde sogar ich mein Glück versuchen , obwohl ich mehr als genug Geld habe mir alles zu kaufen was ich brauche :biglaugh:
Was mich davon abhält ist das Abwägen von Konsequenzen vs. Nutzen.
Da ich mir alles selbst kaufen, kann sind selbst kleinste Konsequenzen bereits 100% abschreckend.
Es ist also die Mischung aus persönlichen finanziellen Mitteln und drohender Strafe
Mir wäre schon ein nerviges 10 Minuten vom Ladendetektiv festgehalten werden viel zu viel aufwand/stress/Strafe...
Für jemand der Pleite ist , ist das dagegen nicht im Ansatz genug Strafe um ihn abzuhalten
Eine Studie 2011 von Cirkveni
Der Abschreckungseffekt der Freiheitsstrafe beruht auf einem gewissen Maß an Härte, weshalb die Abschreckung erst mit einer bestimmten Strafdauer eintritt. Andererseits bringt die Härte der Strafe diesen Abschreckungseffekt nur bis zu einem bestimmten Strafmaß hervor, sodass eine weitere Verschärfung der Freiheitsstrafen nahezu ohne Wirkung bleibt. Zwischen der Mindesthärte, die erforderlich ist, um einen Abschreckungseffekt zu verursachen, und der maximalen Härte, oberhalb derer keine
Abschreckung mehr bewirkt wird, liegt das Feld der effektiven Strafeffizienz. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist weder die Grenze, oberhalb derer eine Strafverschärfung keinen Sinn mehr macht, genau zu ermitteln noch zu bestimmen, ob es eine einheitliche Grenze für den Abschreckungseffekt bei verschiedenen Straftaten und Tätern gibt. Da eine Strafverschärfung bei den Tätern nicht immer eine stärkere abschreckende Wirkung herbeiführt, ist die Frage des nur am Rande vorhandenen Abschreckungseffekts der Strafe ein zentrales Thema der Strafrechtspolitik........
Diese Studie kam auch zu dem Entschluss dass die " Möglichkeiten des legalen Gewinnerwerbs " Straftaten besser verhinden als härtere Strafen.
Das ganze Thema ist halt sehr schwierig zu untersuchen.
Du kannst ja nicht einfach in nem Staat mal eben alle Strafen aussetzen oder die Strafen von der Härte verdoppeln.....
Also vergleicht man unterschiedliche Staaten miteinander die unterschiedlich harte Gesetzte haben , hat dabei aber den gewaltigen Störfaktor der ökonomischen Verteilung von Wohlstand der eben völlig unterschiedlich ist.
Wer die Straftaten in den USA in Ghettos mit den Straftaten in München vergleicht wird folglich zu dem Entschluss kommen dass das Ausmaß der Strafhärte nicht die Anzahl der Straftaten verringert.
Man darf dabei aber nicht ausklammern , dass obwohl in den USA sehr viel härter bestraft wird in diesen kriminellen Gegenden der legale Erwerbsverdienst einfach so viel krass schlechter ist als in München
Kunoichi Girl
29-09-2025, 16:19
…
Man darf dabei aber nicht ausklammern , dass obwohl in den USA sehr viel härter bestraft wird in diesen kriminellen Gegenden der legale Erwerbsverdienst einfach so viel krass schlechter ist als in München
Gut, aber dafür sind doch in münchen der wohnraum und in folge dessen die allgemeinen lebenskosten sehr teuer?
Mr.Fister
29-09-2025, 16:47
Wie bewertet ihr das Ziel der Petition
mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.
interessant würde es dann, wenn man diesbezüglich ein lustiges paketchen schnüren würde, bestehend aus herabsetzung des strafmündigkeitsalters, anwendung des jugendstrafrechts bei heranwachsenden als absolute ausnahme und dann das oben umrissene entsprechend angepasst auch im jugendstrafrecht implementieren würde.
der tag, an dem das passiert, wäre jedoch sicher ein sehr kalter tag in der hölle, an den der teufel dann auch noch gratis-schlittenfahrten verteilen würde...
egonolsen
29-09-2025, 17:42
mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.
Exakt. Das Problem sind nicht zu lasche Gesetze, sondern der falsche Umgang mit dem Jugendstrafrecht. Eigentlich mal als Ausnahme gedacht, scheint es mittlerweile mehr die Regel zu sein, das Jugendstrafrecht bis 20 anzuwenden (man möge mich hier gerne mit harten Statistiken korrigieren, das ist mein aktueller Eindruck, kann falsch sein).
Wenn, dann bräuchten wir einen Kulturwandel in der Justiz, aber keine Verschärfung der Gesetzgebung, worunter dann wieder alle zu leiden hätten. Das würde bei der aktuell vorherrschenden Kultur in meinen Augen sogar kontraproduktiv sein. Wir kennen doch sicher alle die Clips, in denen besonders übereifrige Polizisten den Omis auf dem Weihnachtsmarkt ihre Schweizer Taschenmesser abgenommen hatten.
Die Petition habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Das Jugendstrafrecht wird bis 21 angewandt. Erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr ist zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Das große Problem unseres Strafrechts ist der Paradigmenwechsel von der Sühne zur Resozialisierung im Jahre 1976.
Seitdem wird m.E. mehr für die Täter als die Opfer getan. So war das schon in meiner Zeit als Bewährungshelfer Ende der 80iger und jetzt in meiner Tätigkeit für den Weißen Ring erlebe ich es genau so.
Was mal gut gemeint war ist zu einer Lachnummer für bestimmte Täterkreise geworden.
Hierzu auch: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/zugastbeilisa_ramsbrock_resozialisierung
Und nein: es ist keine konservative Stiftung
Kusagras
29-09-2025, 20:37
...
Was mal gut gemeint war ist zu einer Lachnummer für bestimmte Täterkreise geworden.
Hierzu auch: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/zugastbeilisa_ramsbrock_resozialisierung
Und nein: es ist keine konservative Stiftung
Interessant, Danke.
Kusagras
30-09-2025, 08:02
Das ist imo mit demokratischen, rechtsstaatlichen grundsätzen nicht vereinbar.
Denn für gewaltstraftaten (körperverletzung, totschlag, vergewaltigung, ...) gibt es bereits strafvorschriften und worin soll der unterschied, ob diese straftaten anstatt mit säure, hammer, kettensäge, eispick(el), aids-spritzen, dynamit etc. oder einem messer begangen werden, liegen, durch den eine solche gesetzgebung gerechtfertigt wäre?
SO hab ich den Text nicht verstanden und auch wenn ich Messer schrieb, steht der zitierte Abschnitt im Fokus:
"Deshalb sollten in der Definition alle Waffen und Gegenstände eingeschlossen sein, die potenziell tödliche Wirkung erzielen können. Die abschreckende Wirkung entfaltet sich nicht in erster Linie durch die Neudefinition entsprechender Waffen oder Gegenstände, sondern durch die Strafandrohung, die Bewährungsstrafen ausschließt.
Im Vordergrund ist also das Auschließen einer Bewährungsstrafe und das finde ich- nicht zuletzt aufgrund des hohen Gefährdungspotentials - richtig.
Was käme als nächstes? Etwa, dass migranten, die in der brd und/oder gegenüber Menschen Deutscher Abstammung straftaten begehen (ggf. mehrfach) doppelt so hart bestraft werden wie Menschen Deutscher Abstammung?
Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.
Kusagras
30-09-2025, 08:15
Exakt. Das Problem sind nicht zu lasche Gesetze, sondern der falsche Umgang mit dem Jugendstrafrecht. Eigentlich mal als Ausnahme gedacht, scheint es mittlerweile mehr die Regel zu sein, das Jugendstrafrecht bis 20 anzuwenden (man möge mich hier gerne mit harten Statistiken korrigieren, das ist mein aktueller Eindruck, kann falsch sein)....
Man möge mich korrigieren, aber Bewährung ist nach meiner Kenntnis nicht nur ein Phänomen des Jugenstrafrechts (Unabhängig davon, dass ich auch den Eindruck habe - was ja auch von Jugendrichtern teil so bestätigt wurde- dass grundsätzlich immer Gnade vor Srafe geht). Auch wenn bei gelicher tat natürlich im Jugenstfarecht grundsätzlich milder geurteil wird. Aber warum sollten das Gesetze eigentlich ausreichen? Wenn ich den SEK-Beamten richtig versteh geht es grade darum, im Gesetze sicherzustellen, das bei Überschreiten einer Grenze (z.B. Einsatz eines Messers gegen eines Menschen) eben sofort Haft einsetzt. Selbst verständlich nach Abaluf eines Gerichtsprozesses.
Sowas könnte man eben auch ins Jugenstrafrecht reinschreiben. Aber da wird es einen riesen Aufschrei bei den ganzen Gutmenschem und aus der Sozialindustrie geben.
Kusagras
30-09-2025, 08:21
mag ein ehrenswertes ziel sein, wäre augenblicklich aber die übliche schlichte symbolpolitik, da ein hochkritischer punkt hier sauber ausgeblendet wird, nämlich, dass ein immer größer werdender teil der messerstecher jugendliche und heranwachsende sind, auf die überproportional oft das jugendstrafrecht angewendet wird, weshalb das hier angedachte schlicht großflächig leerlaufen würde.
interessant würde es dann, wenn man diesbezüglich ein lustiges paketchen schnüren würde, bestehend aus herabsetzung des strafmündigkeitsalters, anwendung des jugendstrafrechts bei heranwachsenden als absolute ausnahme und dann das oben umrissene entsprechend angepasst auch im jugendstrafrecht implementieren würde.
der tag, an dem das passiert, wäre jedoch sicher ein sehr kalter tag in der hölle, an den der teufel dann auch noch gratis-schlittenfahrten verteilen würde...
Stimme dir vollumfänglich zu. Leider kapieren einige - in den entsprechenden Gremien vertretene, einflussreiche- Sozialromantiker nicht, dass es auch Leute in Heranwachsenden-Alter gibt, deren Verachtung des Rechtsstaates durch Nachgiebigkeit und Milde ganz und gar nicht erschüttert sondern bestätigt bis gestärkt wird.
Kusagras
30-09-2025, 08:25
Gut, aber dafür sind doch in münchen der wohnraum und in folge dessen die allgemeinen lebenskosten sehr teuer?
Wer, der in DE Anspruch auf Leistungen nach dem SGB hat, muss den hierzulande jemanden abziehen oder gar abstechen,
um zu überleben?
Wir haben, was die Strafbemessungen angeht, in Deutschland das Phänomen, das Straftaten gegen den Besitz i.d.R. höher geahndet (Ausnahme sind Wirtschaftskriminelle) werden als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Das hat m.E. seinen Ursprung darin, dass das älteste bei uns geltende Gesetz das BGB von 1896 (Bürgerliche Gesetzbuch) ist, welches ein Gesetz zum Schutzes des Besitzes ist. Es schützt die Upperclass - die brauchte sich zu Kaiser Wilhelm II. Zeiten kaum Sorgen um ihre körperliche Unversehrtheit machen.
Bemerkenswerter Weise ist das materielle Familienrecht (z.B. Erbrecht, Kindesunterhalt und Betreuungsrecht) in seinen Grundsätzen dort in einem Besitzrecht-Gesetz (nämlich dem BGB) niedergelegt. Das Kind also als Eigentum.
Wenn man sich dann anschaut, wie sehr Kriminelle bei Besitzdelikten härter verurteilt werden als Gewalttäter ohne Delikt gegen den Besitz, kann man durchaus von einer Klassenjustiz sprechen. Dies meine ich nicht im kommunistischen Sinne, sondern im soziologischen: diejenigen, die den "Reichen" nehmen, werden stärker bestraft, als diejenigen die sich innerhalb oder gegen ihre "Klasse" (Hood, soziale Gruppe, Unter- oder Mittelschicht) gewalttätig verhalten.
Kunoichi Girl
30-09-2025, 11:23
Wer, der in DE Anspruch auf Leistungen nach dem SGB hat, muss den hierzulande jemanden abziehen oder gar abstechen,
um zu überleben?
Gut, aber das ist doch in den usa auch nicht erforderlich?
Kunoichi Girl
30-09-2025, 11:43
SO hab ich den Text nicht verstanden und auch wenn ich Messer schrieb, steht der zitierte Abschnitt im Fokus:
Gut, wenn Du es für alle waffen meinst, finde ich es gedanklich eher nachvollziehbar.
Im Vordergrund ist also das Auschließen einer Bewähhrungsstrafe und das finde ich- nicht zuletzt aufgrund des hohen Gefährdungspotentials - richtig.
Finde ich viel zu pauschal und einseitig gedacht.
Denn es gibt sehr gefährliche waffen (zb pistole) und weniger gefährliche waffen (zb nudelholz) und auch sehr gefährliche angreifer (zb 150 kg skinhead) und weniger gefährliche (zb 15 jähriges 50 kg mädchen), soweit man nur auf das gefährdungspotential abstellt.
Dazu sind auch noch die jeweiligen gesamtumstände zu berücksichtigen (zb o.g. mädchen greift mit nudelholz o.g. skinhead an).
Warum sollte man also etwa dem o.g. mädchen bei einem nudelholzangriff auf o.g. skinhead eine bewährungsmöglichkeit versagen?
Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.
Ich kam auf die idee, dass, soweit ideen wie die threadgegenständliche sich durchsetzen würden, als nächstes derartige ideen entstehen und sich durchsetzen könnten.
Es war also ein negativbeispiel, dahingehend, was aus meiner sicht gerade nicht geschehen soll.
egonolsen
30-09-2025, 17:48
Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.
Ich frage mich ja schon länger, wer hier in der Gesellschaft die eigentlichen Rassisten sind: Die, die als Rassisten gesehen werden, oder die, die überall nur Rassismus sehen :D
....
Es war also ein negativbeispiel, dahingehend, was aus meiner sicht gerade nicht geschehen soll.
Ich sehe das auch so. Wieso sollte rechtlich ein gefährlicher Gegenstand wie ein Messer anders gesehen werden als wie eine Axt, ein Auto oder ein Schraubenzieher.
Die Bewertung, welche Art der Strafe / Verurteilung passend zum Gesetz ist, macht das Gericht.
Diese Petition finde ich eher etwas verwirrend, als ob Messer die einzigen gefährlichen Gegenstände sind.
Ich sehe das auch so. Wieso sollte rechtlich ein gefährlicher Gegenstand wie ein Messer anders gesehen werden als wie eine Axt, ein Auto oder ein Schraubenzieher.
Die Bewertung, welche Art der Strafe / Verurteilung passend zum Gesetz ist, macht das Gericht.
Diese Petition finde ich eher etwas verwirrend, als ob Messer die einzigen gefährlichen Gegenstände sind.
Es geht um ein Zeichen gegen eine Art von Angriff, für die das Messer steht.
Kunoichi Girl
01-10-2025, 11:25
Es geht um ein Zeichen gegen eine Art von Angriff, für die das Messer steht.
In einem demokratischen rechtsstaat sind einfache gesetze imo nicht dazu da, zeichen zu setzen, sondern das zusammenleben der dortigen bevölkerung auf grundlage des grundgesetzes zu regeln (brd).
Imo würde ein gesetz wie das vorgeschlagene gegen das GG verstoßen, da es zb in einem fall wie dem von mir in #19 beschriebenen, unverhältnismäßig wäre, dem mädchen die bewährungsmöglichkeit von vorneherein gesetlich zu versagen (zb Art 3 GG: Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden).
Kusagras
02-10-2025, 11:08
Gut, aber das ist doch in den usa auch nicht erforderlich?
Schon viel eher als hier. Nicht umsont campieren da zehn- eher hunderttausende irgendwo am Standtrand rum.
Da sind auch Leute dabei die gutes Einkommen und ein Haus hatten. Und ich bin recht sicher: dort ist man mit
- mehr oder weniger Arbeitsunwilligen- nicht so nachsichtig wie hier: das gibts sicher gleich 100 % Kürzung.
Warum sollte man also etwa dem o.g. mädchen bei einem nudelholzangriff auf o.g. skinhead eine bewährungsmöglichkeit versagen?
Manch einer würde das schon als Bewährungsprobe sehen.
Gut, aber das ist doch in den usa auch nicht erforderlich?
In USA gibt es keine Leistungen nach dem SGB.
Kusagras
02-10-2025, 11:47
...
Denn es gibt sehr gefährliche waffen (zb pistole) und weniger gefährliche waffen (zb nudelholz) und auch sehr gefährliche angreifer (zb 150 kg skinhead) und weniger gefährliche (zb 15 jähriges 50 kg mädchen), soweit man nur auf das gefährdungspotential abstellt. Dazu sind auch noch die jeweiligen gesamtumstände zu berücksichtigen...
(Du plädierst ja jetzt gradezu für das Begehren des SEK-Beamten) Logisch Gesamtumstände, dafür ist ein Gerichtsverfahren da. Es geht hier auch nur um grundsätzliche Herangehensweise; Wortlaute von Gesetzen
müssen und sollen andere erarbeiten. Ich kann natürlich auch mit nem Kugelschreiber jd. töten- Im Grundsatz geht es darum, härter zu bestrafen, wenn ein Gegenstand/Umstand. mit dem jd. widerrechtlich angegriffen wird, potentiell und erfahrungsgemäß geeignet ist, nicht nur Bagatellverletzungen verursacht. Wenn ich dich mit Seifenblasen eindecke ist das was anderes als mit Salzsäure oder Messer- (Schraubenzieher, Brieföffner, [spitzer] Holzstock etc. etc.), logisch.
zb o.g. mädchen greift mit nudelholz o.g. skinhead an).... Warum sollte man also etwa dem o.g. mädchen bei einem nudelholzangriff auf o.g. skinhead eine bewährungsmöglichkeit versagen?
Weil körperliche Unversehrtheit ein hohes von der Verfassung geschütztes Gut ist.
Siehe GG, Artikel 2 Abs. 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundgesetz gilt auch für 150 Kg (+) skinhedas. Und für 50 kg(-)- Mädchen.
Und ich finde eben, das ausführende Gesetze und Rechtsprechung dem zu wenig Rechnung tragen derzeit!
Ich kam auf die idee, dass, soweit ideen wie die threadgegenständliche sich durchsetzen würden, als nächstes derartige ideen entstehen und sich durchsetzen könnten...
Ein der golenden Regeln von guten Diskussionen besagt: Bleibe beim Thema!
Kusagras
02-10-2025, 11:51
In USA gibt es keine Leistungen nach dem SGB.
Ist ja auch ein deutsches Gesetz. In den USA gibt es z.B. auch eine Arbeitslosenversicherung. Letztlich ist die soziale Absicherung in USA - abgehen auch von sehr stark bundesstaatlich ausgerichteten Regeln - aber deutlich weniger ausgeprägt, das dürfte nun jedem bekannt sein, der sich ein wenig damit befasst.
amasbaal
02-10-2025, 11:53
Es geht um ein Zeichen gegen eine Art von Angriff, für die das Messer steht.
also um symbolpolitik mal wieder... (zeichen! und: etwas "steht für etwas")
wie wäre es mit einem zeichen gegen einen angriff, für die der baseballschläger steht oder dioe faust oder das auto oder...
alles nicht nötig: mord ist mord, totschlag ist totschlag, schwere KV ist schwere KV.
da kann man dann juristisch mit den vorhandenen gesetzen zeichen setzen durch entsprechende, zeitnah gefällte urteile.
Kunoichi Girl
02-10-2025, 11:57
Manch einer würde das schon als Bewährungsprobe sehen.
Das natürlich schon!
Kunoichi Girl
02-10-2025, 11:59
Schon viel eher als hier. ...
Das ist imo nur ein gradueller unterschied.
Kunoichi Girl
02-10-2025, 12:05
... Im Grundsatz geht es darum, härter zu bestrafen, wenn ein Gegenstand/Umstand. mit dem jd. widerrechtlich angegriffen wird, potentiell und erfahrungsgemäß geeignet ist, nicht nur Bagatellverletzungen verursacht.
Das ist doch im straftatbestand der gefährlichen körperverletzung schon abgedeckt?
Und ich finde eben, das ausführende Gesetze und Rechtsprechung dem zu wenig Rechnung tragen derzeit!
Und deswegen soll zb das genannte mädchen im genannten fall keine chance auf bewährung erhalten?
Ein der golenden Regeln von guten Diskussionen besagt: Bleibe beim Thema!
Sorry, aber meine überlegung, auf die Du Dich beziehst, gehört zum thema.
also um symbolpolitik mal wieder... (zeichen! und: etwas "steht für etwas")
wie wäre es mit einem zeichen gegen einen angriff, für die der baseballschläger steht oder dioe faust oder das auto oder...
alles nicht nötig: mord ist mord, totschlag ist totschlag, schwere KV ist schwere KV.
da kann man dann juristisch mit den vorhandenen gesetzen zeichen setzen durch entsprechende, zeitnah gefällte urteile.
Das ist alles richtig was du schreibst und ich bin im Grunde auch kein Befürworter von Symbolpolitik. Am Beispiel des Balisong (Butterflymesser) hat man das ja gesehen (philippinisches Tauchermesser, dessen Öffnungsmechanismus jeden Angriff Minuten vorher ankündigt, aber von Tätern zur Einschüchterung eingesetzt wurde) oder dieser Schwachsinn mit Messerverbotszonen etc.
Die Intention der Initiative zielt aber darauf ab, bei Messerangriffen keine Bewährung zuzulassen. Die Bewährung als Rechtskonstrukt läßt sich m.E. aber so eh nicht aushebeln.
ABER: das Messer ist szenetypisch und man würde es damit dieser Szene u.U. erschweren. Darin würde ich einen Effekt sehen, der natürlich Symbolik bleibt.
Abgesehen davon ist es juristisch m.E. völlig unmöglich, einzelne Waffen von der Bewährungsmöglichkeit auszunehmen. Schon garnicht in Deutschland, wo sich sofort sog. progessive / linke Kräfte einen Einzelfall konstruieren um dagegen anzugehen
Kunoichi Girl
02-10-2025, 12:14
...
ABER: das Messer ist szenetypisch
Konkret welche szene meinst Du denn?
... und man würde es damit dieser Szene u.U. erschweren. ...
Imo würde dann auf andere waffen ausgewichen.
amasbaal
02-10-2025, 12:34
natürlich ist es nicht möglich solche differenzierungen juristisch zu machen. wo kämen wir denn hin, wenn es einen unterschied macht, womit man jemanden verletzt. das ist juristisch blödsinn und das würde tür und tor öffnen für unzählige weitere "sonderfälle". das hebelt das system aus und führt dann zu erheblichen ungleichgewichten bei den urteilen von im prinzip gleichen tatbeständen. der eine kommt mit der gleicnen rechtsverletzung mit dem gleichen schaden (KV, verletzter mensch) davon und der andere nicht, nur weil der gleiche schaden mit einem anderen gegenstand erzeugt wurde.
Letztlich ist die soziale Absicherung in USA - abgehen auch von sehr stark bundesstaatlich ausgerichteten Regeln - aber deutlich weniger ausgeprägt, das dürfte nun jedem bekannt sein, der sich ein wenig damit befasst.
Genau.
Etwas dem SGB vergleichbares gibt es dennoch meines Wissens in USA nicht.
Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema nicht so richtig:
Wenn jemand eine andere Person mit Messer, Axt, ... attackiert, ohne vorher selbst ernsthaft angegriffen worden zusein, handelt es sich doch ziemlich klar um einen Tötungsversuch. Ich habe schon das Gerücht gehört, dass ein einfacher Schnitt durch die Halsschlagader oder ein einfacher Schlag mit der Axt gegen den Schädel tödlich sein soll (Ironie Ende). Mir ist nicht klar, wie Richterinnen und Richter da zu Bewährungsstrafen greifen können. Allerdings hatte ich kürzlich mit einer Rechtsanwältin eine Diskussion über Würgen. Sie sagte, sie hatte schon Fälle, bei denen Würgen nicht als Tötungsversuch gewertet wurde. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Es ist kein Wunder, dass viele Kriminelle unser Justizsystem belächeln, ganz egal aus welchem Kulturkreis sie kommen.
Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema nicht so richtig:
Wenn jemand eine andere Person mit Messer, Axt, ... attackiert, ohne vorher selbst ernsthaft angegriffen worden zusein, handelt es sich doch ziemlich klar um einen Tötungsversuch. Ich habe schon das Gerücht gehört, dass ein einfacher Schnitt durch die Halsschlagader oder ein einfacher Schlag mit der Axt gegen den Schädel tödlich sein soll (Ironie Ende). Mir ist nicht klar, wie Richterinnen und Richter da zu Bewährungsstrafen greifen können. Allerdings hatte ich kürzlich mit einer Rechtsanwältin eine Diskussion über Würgen. Sie sagte, sie hatte schon Fälle, bei denen Würgen nicht als Tötungsversuch gewertet wurde. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Es ist kein Wunder, dass viele Kriminelle unser Justizsystem belächeln, ganz egal aus welchem Kulturkreis sie kommen.
Es gibt:
Körperverletzung mit Todesfolge (keine Tötungsabsicht)
Totschlag (Tötung ohne Tötungsvorsatz)
Mord (Tötung aus niederen Motiven und heimtückisch ausgeführt)
Kunoichi Girl
02-10-2025, 15:29
…
Totschlag (Tötung ohne Tötungsvorsatz) …
Sorry, aber totschlag setzt vorsatz voraus.
Möglicherweise meinst Du fahrlässige tötung?
Es gibt:
Körperverletzung mit Todesfolge (keine Tötungsabsicht)
Totschlag (Tötung ohne Tötungsvorsatz)
Mord (Tötung aus niederen Motiven und heimtückisch ausgeführt)
Das verstehe ich ja. Aber wenn jemand mit einem Messer oder einer Axt auf eine andere Person losgeht (ohne vorher ernsthaft angegriffen worden zu sein), dann ist doch eine Absicht oder ein Vorsatz ganz offensichtlich vorhanden. Muss man denn erst vorher notariell beurkunden lassen, dass man jemanden umbringen will.
FireFlea
02-10-2025, 16:30
Ehrlich gesagt, verstehe ich das ganze Thema nicht so richtig:
Wenn jemand eine andere Person mit Messer, Axt, ... attackiert, ohne vorher selbst ernsthaft angegriffen worden zusein, handelt es sich doch ziemlich klar um einen Tötungsversuch. ....
Das verstehe ich ja. Aber wenn jemand mit einem Messer oder einer Axt auf eine andere Person losgeht (ohne vorher ernsthaft angegriffen worden zu sein), dann ist doch eine Absicht oder ein Vorsatz ganz offensichtlich vorhanden. Muss man denn erst vorher notariell beurkunden lassen, dass man jemanden umbringen will.
Scheinbar nicht - ist aus diesem Jahr:
Rache, aber nicht den Tod
Nach einem kurzen Gerangel ging er ins Haus und holte aus der Küche ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen, angerosteten Klinge. Dann ging er zurück zur Haustür und stach einem der Männer von hinten in den Rücken, etwas unterhalb des Schulterblattes. „Sie wollten Rache nehmen, aber nicht seinen Tod“, sagte der Richter zu ihm. Ansonsten hätte er sich eine gefährlichere Körperregion, wie etwa den Hals, für den Stich ausgesucht.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/landgericht-frankfurt-nach-messerattacke-in-frankfurt-drei-jahre-haft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250217-930-377790
Das verstehe ich ja. Aber wenn jemand mit einem Messer oder einer Axt auf eine andere Person losgeht (ohne vorher ernsthaft angegriffen worden zu sein), dann ist doch eine Absicht oder ein Vorsatz ganz offensichtlich vorhanden. Muss man denn erst vorher notariell beurkunden lassen, dass man jemanden umbringen will.
Ich sehe das auch so, ich gebe nur meine desillusionierten Eindrücke und Kenntnisse aus dem deutschen Rechtssystem wieder.
Kusagras
02-10-2025, 19:43
Scheinbar nicht - ist aus diesem Jahr:
Rache, aber nicht den Tod
Nach einem kurzen Gerangel ging er ins Haus und holte aus der Küche ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen, angerosteten Klinge. Dann ging er zurück zur Haustür und stach einem der Männer von hinten in den Rücken, etwas unterhalb des Schulterblattes. „Sie wollten Rache nehmen, aber nicht seinen Tod“, sagte der Richter zu ihm. Ansonsten hätte er sich eine gefährlichere Körperregion, wie etwa den Hals, für den Stich ausgesucht.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/landgericht-frankfurt-nach-messerattacke-in-frankfurt-drei-jahre-haft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250217-930-377790
Darin:
Am 13. April trank er reichlich Bier und Wodka, abends hatte er fast drei Promille Alkohol intus. Gemeinsam mit anderen
Bewohnern stand er vor dem Haus und prahlte den Feststellungen des Gerichts zufolge lautstark mit einer früheren Gefängnisstrafe, weil er in Russland einen Menschen erstochen hatte.
Ich denke dass ist so ein Urteil, wo - der niedrige - soziale Status von Täter UND Opfer die Strafe nach unten zieht.
Wäre das Opfer ein Richter, Politiker oder bekannter Unternehmer, sähe es vermutlich anders aus.
Kusagras
02-10-2025, 20:12
Es gibt wirklich sehr große Unterschiede. Hier 2 Jahre und 10 Monate für folgende Taten:
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024 17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu. Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025091.html
FireFlea
02-10-2025, 20:24
Es gibt wirklich sehr große Unterschiede. ...
Ich muss auch sagen, dass ich die zitierte Begründung des Gerichts im von mir geposteten Fall nicht richtig nachvollziehen kann. Da ist ja nicht jeder John Wick, der gezielt in besonders tödliche Körperregionen sticht. Jemand, der einem anderen ein Messer in den Rücken rammt, hat aus meiner Sicht Tötungsabsicht. Es mag Fälle geben, wo diese nicht gegeben ist aber hier?
Sorry, aber totschlag setzt vorsatz voraus.
Möglicherweise meinst Du fahrlässige tötung?
Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne heimtücke
natürlich ist es nicht möglich solche differenzierungen juristisch zu machen. wo kämen wir denn hin, wenn es einen unterschied macht,
Naja, es macht einen Unterschied.
Es ist dann z.B. gefährliche Körperverletzung, oder eben nicht.
Kunoichi Girl
03-10-2025, 09:33
Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne heimtücke
+1,
genauer gesagt, totschlag ist vorsätzliche tötung eines anderen menschen ohne mordmerkmale, von denen heimtücke eines ist.
Mr.Fister
03-10-2025, 12:10
Du hast recht. Totschlag ist mit Vorsatz aber ohne Mordmerkmal
habs mal dezent angepasst... ;)
Kusagras
03-10-2025, 13:31
Das ist imo nur ein gradueller unterschied.
Was heisst denn in diesem Fall "nur graduell" konkret?
Kusagras
03-10-2025, 13:45
Das ist doch im straftatbestand der gefährlichen körperverletzung schon abgedeckt?
Es geht hier aber in erster Linie darum, Fälle der Bewährung einzuschränken. Damit folgendes nicht mehr vorkommt:
https://www.strafrechtsiegen.de/bewaehrung-nach-gefaehrlicher-koerperverletzung/
Ist schon unglaublich: der Angeklagte/Täter hat mehrere Vorstrafen, steht unter Bewährung, haut einem in die Fre..., , fügt ihm mit einem Messer einen Schnittverletzung zu und kriegt ein Jahr auf Bewährung. Ach ja, leider war er bei der Tat besofffen, da darf man das nicht so ernst nehmen (Anders als beim Auto fahren).
Nene, das ist Kuscheljustiz, für die sie auch von viele Kriminellen verlacht wird.
Und deswegen soll zb das genannte mädchen im genannten fall keine chance auf bewährung erhalten?
Wenn eine Frau dir ein Messer in die Eingeweide rammt sollte das in der Tat keinen Unterschied machen ob sie 50 kg oder 150 kg wiegt. Was soll dieser wenig wiegend-Mädchen-Bonus (am besten noch aus der Antifaszene?) vs. 150 Kg Faschotyp? Wenn es keine SV oder Nothilfe war sondern ein unprovozierter Angriff muss es auch da knallen. Sonst haben wir in der Tat noch zusäctzliche politische Klassenjustiz. Aber es gibt natürlich hierzulande Leute die das richtig finden. Die hätten sich z.B. in der DDR sicher wohl gefühlt, bis sie selbst dran gekommen wären.
Sorry, aber meine überlegung, auf die Du Dich beziehst, gehört zum thema.
Nö.
Paradiso
03-10-2025, 14:13
Wie bewertet ihr das Ziel der Petition und ihre Begründung (Abschreckende Wirkung auf zumindest einen Teil der potentiellen Täter): längst überfällig, nutzlos oder ambivalent? Bitte Fokussierung auf diesen Aspekt.
Ist wohl ein bisschen wie die Strafverschärfung zur Mordanklage bei illegalen Autorennen, um dem Zeitgeist und einer Modeerscheinung entgegen zu wirken.
Kunoichi Girl
03-10-2025, 14:19
Was heisst denn in diesem Fall "nur graduell" konkret?
Dass es auch in usa sozialprogramme gibt, so dass auch dort niemand zum kriminellen messereinsatz gezwungen ist, um zu überleben.
Ist wohl ein bisschen wie die Strafverschärfung zur Mordanklage bei illegalen Autorennen, um dem Zeitgeist und einer Modeerscheinung entgegen zu wirken.
Schon etwas steil, der Begriff Modeerscheinung. Auch wenn ich weiß wie du es meinst.
Vor über 50 Jahren galt der Kampf mit dem Messer in meiner Generation als das Mittel eines Feiglings.
Da hat sich die "Mode" in der Tat gewandelt.
concrete jungle
03-10-2025, 16:15
Denke auch das heutzutage eher gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden als früher, liest sich hier auch so:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/09/messer-gewalt-berlin-zunahme-forschung.html
https://www.lvz.de/lokales/leipzig/messergewalt-in-leipzig-und-dresden-auf-rekordniveau-was-sind-die-ursachen-MRM7BPEU2FACDA3X4YN5XAT6RA.html
Willi von der Heide
03-10-2025, 17:07
So könnte Bestrafung doch auch aussehen:
https://www.youtube.com/watch?v=QbGVJrJu8JI
Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.
So könnte Bestrafung doch auch aussehen:
https://www.youtube.com/watch?v=QbGVJrJu8JI
Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.
Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt:
"Abteilung Brockwinkler Weg - Vollzugsabteilung II
In der Abteilung des offenen Vollzugs befinden sich 23 Haftplätze für erwachsene männliche Gefangene. Vollstreckt werden dort für geeignete Inhaftierte Vollzugszeiten bis maximal 4 Jahre. Der Großteil der dort Inhaftierten befindet sich im sogenannten Freigang. Das bedeutet, dass, neben einer Eignung für stufenweise erweiterbare Vollzugslockerungen, mitgebrachte Arbeitsplätze im Regelfall weiter aufgesucht oder neu gesuchte angetreten werden können.
Justizvollzugsanstalt Uelzen Abteilung II
Brockwinkler Weg 71
21339 Lüneburg"
Willi von der Heide
03-10-2025, 18:57
Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt:
:D Danke für die Info ! Hab ich schon einmal gehört. :D
Mir geht es um einen komplett anderen Ansatz ... das norwegische oder finnische Modell finde ich sehr interessant. Aber wie gesagt ... in D nicht umsetzbar. Anstatt die Tür zu benutzen, rennen wir lieber weiter mit dem Kopf gegen die Wand.
Kunoichi Girl
03-10-2025, 21:56
… Es geht hier aber in erster Linie darum, Fälle der Bewährung einzuschränken. Damit folgendes nicht mehr vorkommt:
https://www.strafrechtsiegen.de/bewaehrung-nach-gefaehrlicher-koerperverletzung/ …
Und deswegen soll dem mädchen mit dem nudelholz aus obigem beispiel von vorneherein die chance auf bewährung versagt werden?
… Wenn eine Frau dir ein Messer in die Eingeweide rammt sollte das in der Tat keinen Unterschied machen ob sie 50 kg oder 150 kg wiegt. …
Das mädchen aus dem beispiel hatte doch kein messer, sondern ein nudelholz?
Nö.
Sorry, aber das ist kein argument.
Kusagras
04-10-2025, 12:38
So könnte Bestrafung doch auch aussehen:
https://www.youtube.com/watch?v=QbGVJrJu8JI
Leider wird das von der Mehrheit abgelehnt.
Ein deutsches Beispiel gibt es doch auch!? Auch wird klar, dass diese Art von Strafvollzug nicht für jeden geeignet ist. Diese Gefangenen bringen tendenziell eien Art Persönlochkeitsstruktur mit, die sowas begünstigt. Sie isn z.B bereit klare Regeln zu akzeptieren und einzuhalten. Jedenfalls die, wo es dann gelingt. Die anderen müssen ja dann wieder zurück in den geschlossenen Vollzug. Eine signifikante Rückfallquote gibt es nämlich auch dort im offenen Vollzug.
Kunoichi Girl
05-10-2025, 09:21
So könnte Bestrafung doch auch aussehen:
…
+1,
denn es geht um resozialisierung.
Hier ein weiteres positives Beispiel:
https://youtu.be/j4EhCnB5018?si=5I8tRE16aUTsAcaz
Passend zu meinen Ausführungen, das Besitzstandsstraftaten härter bestraft werden als Körperdelikte:
Heute wurde in Lüneburg jemand verurteilt. Er hatte Geld aus einem Häuschen in dem Erdbeeren zum Verkauf lagen, gestohlen. Da er ein Messer dabei hatte, wurde es als Raub eingestuft und er bekam 4 Jahre.
Passend zu meinen Ausführungen, das Besitzstandsstraftaten härter bestraft werden als Körperdelikte:
Heute wurde in Lüneburg jemand verurteilt. Er hatte Geld aus einem Häuschen in dem Erdbeeren zum Verkauf lagen, gestohlen. Da er ein Messer dabei hatte, wurde es als Raub eingestuft und er bekam 4 Jahre.
Das war aber nicht das einzige, was der Verurteilte tat. In Vergangenheit raubte er u.a. solch einen Stand aus und bedrohte die Verkäuferin mit dem Messer. Das in Summe führte zu dieser Strafe und nicht, wie es durch deinen Beitrag suggeriert werden könnte, weil er einen unbemannten Stand ausraubte und dabei einen Messer bei sich trug.
Das war aber nicht das einzige, was der Verurteilte tat. In Vergangenheit raubte er u.a. solch einen Stand aus und bedrohte die Verkäuferin mit dem Messer. Das in Summe führte zu dieser Strafe und nicht, wie es durch deinen Beitrag suggeriert werden könnte, weil er einen unbemannten Stand ausraubte und dabei einen Messer bei sich trug.
Nun, das ist richtig. Aber dann vergleiche das mal mit der Häufung an Bewährungsstrafen bei Körperdelikten.
Da gibt es eine systembedingte Abweichung, die dazu führt, daß Besitzstandsstraftaten deutlich höher bestraft werden als Körperdelikte.
Nun, das ist richtig. Aber dann vergleiche das mal mit der Häufung an Bewährungsstrafen bei Körperdelikten.
Bedrohung mit einem Messer IST ein Körperdelikt.
Bedrohung mit einem Messer IST ein Körperdelikt.
Aber in Tateinheit mit Besitzstandsstraftaten in Abgrenzung zu Körperdelikten ohne Besitzstandsstraftaten.
Und auch reine Besitzstandsstraftaten werden i.d.R. härter bestraft als Gewalttaten
concrete jungle
07-10-2025, 14:16
Stimmt, wenn man bei Google News sowas wie ,,Messer Bewährung" eingibt sieht man eine Fülle an Fällen mit schweren Verletzungen wo der Täter noch mit 2 Jahren auf Bewährung und ein paar tausend Euro Geldstrafe davonkommt.
Ohne schnelle und gute medizinische Versorgung wäre das meist ganz anders ausgegangen, hinzu kommt die starke Priveligierung des Rücktritts vom Versuch im Strafrecht(d.h. der Täter hört von sich aus auf zu stechen und wird dafür von Justizia belohnt).
Aus Opfersicht eigentlich untragbar! Die Gangsta Peer Group raunt dann:,,Krasser Typ, aba er kam nochmal glatt davon".
Verglichen dazu sind Strafen ohne Bewährung bei Raub, Diebstahl mit Waffen etc. deutlich schärfer und sicher in der Peer Group abschreckend: ,,Ey,Shiv Shady sitzt jetzt paar Jahre in -Heim" !
amasbaal
07-10-2025, 15:33
Stimmt, wenn man bei Google News sowas wie ,,Messer Bewährung" eingibt sieht man eine Fülle an Fällen mit schweren Verletzungen wo der Täter noch mit 2 Jahren auf Bewährung und ein paar tausend Euro Geldstrafe davonkommt.
und jetzt der entscheidende punkt: ist das bei der nutzung anderer waffenfähiger gegenstände etwa anders? wenn nicht, warum diese fixierung auf messer, denn dann wird ALLGEMEIN recht nachsichtig bei schwerer kv verurteilt. dazu kommt: ist die nachsichtigkeit bei taten mit messern denn eine echte statistische auffälligkeit und nicht nur etwas, was "man sieht", weil es, im gegensatz zum umgang anderen taten mittels gefählicher gegenstände/waffen, als berichtenswert erachtet wird? .... macht nämlich einen großen unterschied ;)
wer härtere strafen bei KV will, kann ja auch an die richter appellierten, das mögliche strafmaß des öfteren mal auszunutzen, statt die mindeststrafen zu verhängen.
ein neues gesetz mit einem extra-strafstatbestand ist selbst für die vertreter der "härtere strafen regeln das" fraktion nicht nötig, wenn richter ihre möglichkeiten, dort, wo es tatsächlich angebracht ist, entsprechend nutzen - auf basis der vorhandenen gesetze.
und jetzt der entscheidende punkt: ist das bei der nutzung anderer waffenfähiger gegenstände etwa anders? wenn nicht, warum diese fixierung auf messer, denn dann wird ALLGEMEIN recht nachsichtig bei schwerer kv verurteilt.
weil messer besonders gefährlich sind, da sie von jederman ohne spezielle einführung, übung oder kraft mit verhehrenden folgen eingesetzt werden kann.
amasbaal
07-10-2025, 16:28
weil messer besonders gefährlich sind, da sie von jederman ohne spezielle einführung, übung oder kraft mit verhehrenden folgen eingesetzt werden kann.
aha, das gilt also anscheinend nicht für schrauenzieher, baseballschläger, knarren, hämmer, ziegelsteine, autos und und und? :)
ok, die meisten, die autos fahren, haben einen führerschein und müssen es fahren können... aber sonst?
eine 0-argument.
Leute, Leute .....
es ging hier speziell um Messer, aber das eigentliche Thema ist doch mittlerweile das Verhängen von Strafen mit Bewährungsauflage, welches von den meisten als nicht grade zielführend bewertet wird, oder?
... nicht, welcher Gegenstand gleich gefährlich ist.
Wir sind hier doch Menschen, die wissen, was alles als Waffe einsetzbar ist - da rennt man doch offene Türen ein.
... und auch dass das Messer hier als Symbol genommen wird, ist doch jedem klar.
Wir drehen uns unnötig im Kreis und konstruieren Widersprüche wo doch eigentlich keine sind.
Kunoichi Girl
07-10-2025, 19:55
…
Wir drehen uns unnötig im Kreis und konstruieren Widersprüche wo doch eigentlich keine sind.
Dass es sinnvoll ist, die bewährungsmöglichkeit aufgrund messerinvolvierung zu versagen, dem widerspreche ich und habe das oben auch mehrfach begründet.
amasbaal
07-10-2025, 23:20
Wir sind hier doch Menschen, die wissen, was alles als Waffe einsetzbar ist - da rennt man doch offene Türen ein.
die von marq ist stets verschlossen, wenns ums messer geht (siehe messerstecherfaden seit vielen monaten).
wenn es egal ist, welches werkzeug, warum dann die frage nach einem SPEZIELLEN vorgehen der justiz, wenn es ums messer geht? ... ist schließlich thema des fadens.
Kunoichi Girl
08-10-2025, 00:14
…
Ich stelle fest, das DU auf diese Idee kamst, nicht jemand anderes.
Schau, es hat sich schon bewahrheitet:
https://youtu.be/po1n2iySuOE?si=FlB4ZbtVfJs3QBvI
Man kann imo immer nur wieder vor populistischen forderungen warnen, weil klar ist, wo das hinführt.
weil messer besonders gefährlich sind, da sie von jederman ohne spezielle einführung, übung oder kraft mit verhehrenden folgen eingesetzt werden kann.
Und das gilt für anderen Waffen bzw. "waffenfähige Gegenstände" nicht?
Bist Du Dir da sicher? Falls ja, biete ich an Dir eine kleine Demonstration zu geben wie effektiv andere Waffen ohne spezielle Einführung, Übung oder Kraft eingesetzt werden können und zeige Dir dazu entsprechendes Material welche Verletzungen dabei entstehen. Eine Bevorzugung von anderen "Waffen" im Sinne leichterer Strafen (genau das ist der Fall, wenn Fälle mit Messer härter bestraft werden) halte ich für nicht zielführend. Generell bei Körperverletzung vor allem mit Waffen (ist sowieso schon ein anderen Tatbestand) härter durchzugreifen ist richtig. Ob eine Bewährungsstrafe in Frage kommt sollte weiter von Fall zu Fall unterschieden werden, allerdings unter stärkerer Berücksichtigung der Opfer!
Dass es sinnvoll ist, die bewährungsmöglichkeit aufgrund messerinvolvierung zu versagen, dem widerspreche ich und habe dad oben such mehrfach begründet.
Du hast meine Aussage nicht verstanden
Genau das habe ich doch geschrieben
die von marq ist stets verschlossen, wenns ums messer geht (siehe messerstecherfaden seit vielen monaten).
wenn es egal ist, welches werkzeug, warum dann die frage nach einem SPEZIELLEN vorgehen der justiz, wenn es ums messer geht? ... ist schließlich thema des fadens.
Ja, richtig. Und die Antwort auf dieses Thema ist doch längst gegeben worden.
Kunoichi Girl
08-10-2025, 07:46
Du hast meine Aussage nicht verstanden
Genau das habe ich doch geschrieben
Am anfang der diskussion fandest Du doch aber die idee mit der bewährungsversagung gut?
amasbaal
08-10-2025, 07:56
Ja, richtig. Und die Antwort auf dieses Thema ist doch längst gegeben worden.
wenn es danach geht, dann müssten wir dutzende fäden schließen.
aber gut, wenn es so ist, dass klar ist, dass die petitioin meist abgelehnt wird und die gründe genannt wurden, dann kann man ja hier aufhören, wenn du erlaubst.
wenn du erlaubst.
Da fällt mir jetzt nichts mehr zu ein
egonolsen
08-10-2025, 20:47
Schau, es hat sich schon bewahrheitet:
[...]
Man kann imo immer nur wieder vor populistischen forderungen warnen, weil klar ist, wo das hinführt.
Mal eine ketzerische Frage: Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus Gäste einlädst, lässt du ihnen mehr oder weniger durchgehen im Vergleich zu deinen Familienmitgliedern?
Mal eine ketzerische Frage: Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus Gäste einlädst, lässt du ihnen mehr oder weniger durchgehen im Vergleich zu deinen Familienmitgliedern?
Also ich würde Familienmitgliedern weniger durchgehen lassen als Gästen. Davon abgesehen, was bezweckst du mit dieser Frage? Ich sage nur Art 3 GG.
Paradiso
09-10-2025, 09:52
Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt
Trotzdem teuer:
"
Etwas teurer ist die Nacht im Knast: Mehr als 11.000 Menschen waren seit 2021 in Berlin im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben (Q: Justizverwaltung). Viele verbüßten die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahren und Diebstahl, aber auch Steuerhinterziehung und Drogenbesitz. Für die Justiz ist das teuer: Die meisten saßen wegen eines kleinen Betrags von 1 bis 15 Tagessätzen ein – bei durchschnittlichen Haftkosten von mehr als 220 Euro pro Tag.
"
Aus dem tagesspiegel leider hinter Bezahlschranke
amasbaal
09-10-2025, 11:03
Also ich würde Familienmitgliedern weniger durchgehen lassen als Gästen.
natürlich. ist überall auf der welt so. ich wüßte keine ausnahme. bevor gäste des hauses ärger bekommen, müssen sie sich schon sehr daneben benehmen, während man als gastgeber immer darauf bedacht ist (sein sollte) sich im besten licht zu zeigen. das ist ehrensache - ganz traditionell (was könnten sonst die nachbarn denken, wenn berichte über fehlverhalten des hausherrn im ort rumgehen...)
edit: es ist nicht umsonst so, dass man noch heute sagt, dass man "das draußen" klärt. das haus ist quasi heilig und draußen wäre der gast ja kein gast mehr, für dessen schutz man verantwortlich ist (traditionelles gastrecht). solange er "drin" ist, ist er sicher - trotz fehlverhalten des gastes (wie gesagt: bis zu einem gewissen punkt).
das mag in hiesigen kulturellen kreisen zunehmend in vergessenheit geraten, aber bei mienem opa war das noch eiserne regel. wehe, man ging einen gast an - egal warum... (wenn der weg war, hat opa dann gelästert, aber nicht, wenn der gast noch gast war. man hatte ihn "aufgenommen", also hatte man ihn auch entsprechend nachsichtig zu behandeln, solange er da war.)
aha, das gilt also anscheinend nicht für schrauenzieher, baseballschläger, knarren, hämmer, ziegelsteine, autos und und und? :)
ok, die meisten, die autos fahren, haben einen führerschein und müssen es fahren können... aber sonst?
eine 0-argument. genau ;) ;)
schraubenzieher benötigen eine größere kraft zum eindringen, baseballschlägen können nicht in hosentaschen mitgeführt werden , hammer ebenfalls nicht und beides muss mit einem höheren kraftaufwand angewendet werden. für ziegelsteine gilt dasselbe, autos können schlecht in gebäude, oeffentliche vehrkehrsmittel , fussgängerzonen, bahnhöfe und clubs mitgenommen werden .
knarren sind schwerer verfügbar und nicht nicht so leise einsetzbar.
die von marq ist stets verschlossen, wenns ums messer geht (siehe messerstecherfaden seit vielen monaten).
wenn es egal ist, welches werkzeug, warum dann die frage nach einem SPEZIELLEN vorgehen der justiz, wenn es ums messer geht? ... ist schließlich thema des fadens.
das werkeug messer ist allerdings die am meisten verwendete waffe ;) und die mit den größen folgen unter disen gefährlichen gegenständen ist, die in auseinandersetzungen und bei straftataten eingesetzt werden.
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.