Ernstfall [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Bompatr
22-04-2002, 20:28
Hi zusammen:

Jeder kennt folgende Situation:
Ein aggressiver Mensch greift einen fast immer zuerst verbal und geht auf sein Opfer zu. Ich halte das alleine schon für eine aggressive Handlung.
Aber wie würdet ihr reagieren wenn jemand dicht vor euch steht ? Würde dieser Mensch angreifen, ist doch eh alles zu spät.
Man muss also eine gewisse Distanz wahren.
Ich würde denjenigen erstmal warnen und würde hart und feste auf den Solar Plexus schlagen (aus juristischen Gründen; kommt nicht so aggressiv wie Schlag zum Kopf). Vielleicht würde derjenige so überrascht sein, dass ich ihn anschließend umwerfe.

Ich weiß aber nicht, ob ein Schlag zum Solar Plexus im Ernstfall so effektiv ist. Muss man den Solar Plexus genau treffen oder reicht auch eine Abweichung von ca. 1 cm ?
Denn unter der Bekleidung kann ich ja kaum die genaue Postion des Solar Plexus ausmachen. Was haltet ihr davon ?????

Schlappen
22-04-2002, 21:30
Salve, ich gebe euch jetzt mal einen Tipp, aus über 20 Jahren Bar- und Clubpraxis: Schnell einen Schritt vor gehen und ihn einfach festhalten und richtig küssen und dann noch schneller wieder zurück, die Meisten sind so platt, dass sie überhaupt nicht mehr wissen, was sie wollten und wo sie eigentlich sind. Aber dieser Tipp ist mit Vorsicht zu geniessen und sollte nur von wirklich erfahrenen Kämpfern, Schiebern, etc. angewandt werden. ;)
so long :cool:

PS: Es gibt keinen Ernstfall, es sei denn man provoziert ihn! ;)

Harrington
23-04-2002, 06:55
Guter Tip aber da fehlt mir die coolness zu,glaub ich..:cool:

Der Solar Plexus ist ein schwer zu treffendes Ziel und wenn du ihn nicht richtig triffst wird dir der Schlag nicht viel bringen.

Knie hoch...



greetinxxx...

lamiech
23-04-2002, 08:58
@Schlappen:

Die Sache hat einen kleinen, bei Dir durchaus verstehbaren Denkfehler.
Andere Typen werden nicht NUR von Mädels angemacht! ;)

CU
Lamiech

Bokuto
23-04-2002, 09:12
Original geschrieben von Schlappen
... schnell einen Schritt vor gehen und ihn einfach festhalten und richtig küssen und dann noch schneller wieder zurück, die Meisten sind so platt, dass sie überhaupt nicht mehr wissen, was sie wollten und wo sie eigentlich sind ...

ich hau mich wech, der Tipp ist Gold wert! :respekt:

Gruß
Dirk

samabe
23-04-2002, 11:43
Warum sollte ein Schlag auf den solar plexus juristisch nicht ins Gewicht fallen?

Anscheinend (zum Glück) scheint Dir die Schlagkraft mit der Faust zu fehlen. Wenn man mit der Faust locker einen Bruchtest hinbekommen kann, kann man sich ja vorstellen, was es bedeutet, mit dieser Wucht auf einen Menschen einzuschlagen. Wenn dieser Mensch dann zusätzlich unter Herzrhytmusstörungen leidet oder gar einen Herzschrittmacher hat, könnte dies bedeuten, dass Du ihn tötest.

Aber warum gleich Zuschlagen? Oft gilt ja auch die Regel: Bellende Hunde beißen nicht. Genau so, wie bei einigen Beiträgen in diesem Forum ansonsten Forumsteilnehmer Angst vor den "bösen'" Androhungen anderer Forumsteilnehmer haben müßten.

**********

Schlappen
23-04-2002, 12:00
Salve,
@lamiech, du hast mal wieder nicht richtig gelesen, da steht was von erfahrenen Schiebern, etc, nicht Vollidioten, die sich das Maul zerreissen.

******************

Bompatr
23-04-2002, 18:21
@ Samabe


Wenn dieser Mensch dann zusätzlich unter Herzrhytmusstörungen leidet oder gar einen Herzschrittmacher hat, könnte dies bedeuten, dass Du ihn tötest.

im Prinzip könnte jeder Schlag/Tritt/Wurf tödliche Folgen haben. Ich suche eine Trefferzone, die den Gegner effektiv stoppt, als auch nicht zu gefährlich ist. Ich denke aber, dass es diese Trefferzone nicht gibt. Ein Schlag ins Gesicht stelle ich mir aber immer noch gefährlicher vor, als ein Schlag zum Brustkorb.


Aber warum gleich Zuschlagen? Oft gilt ja auch die Regel: Bellende Hunde beißen nicht

Auch richtig. Aber wenn einer völlig aggressiv auf dich zukommt und nur ein paar Zentimeter vor dir steht, stehen deine Chancen bei einem möglichen Angriff schlecht. Nur wenn man als erster zuschlägt erhöht man seine Überlebenschancen. Man geht davon aus, dass in so einer Situation nur 10 % zu schlagen. Aber meiner Meinung nach sind 10 % schon zuviel.

Thyura
23-04-2002, 18:39
Haha, Schlappen!

Hast du ne ungefähre Vorstellung, was passiert, wenn ich deinen Tip anwende? :biglaugh:

lamiech
23-04-2002, 19:00
@Thyura:
Eh pass auf Du, guck nich so sonst krisse eine...
Hasse wat gesacht oder wat?! :biglaugh: :biglaugh: :biglaugh:

CU
Lamiech

Thyura
23-04-2002, 19:01
Na, wer wird denn vorher warnen...?

:biglaugh:

uksplinter
23-04-2002, 23:43
Wer von so einem widerlichen Typen wie Schlappen geküsst wird, fällt anschließend tot um. Und das wäre als Überschreitung der Notwehr mit Todesfolge strafbar.
:D
Ein Treffer auf das obere Nasenbein hingegen oder ein nicht zu fester "chin jab" erscheinen mir da praktischer.

Frosch
24-04-2002, 07:49
Loooooooollll :D :p

bettina
24-04-2002, 08:16
Also, wenn ich jetzt einen Herzschrittmacher hätte, und würde einen Steit (Rauferei, Fight) provozieren, und das Ding kommt aus dem Takt, oder auch wenn es nur Herzrhythmusstörungen sind, von denen ich keine Ahnung hab, und fall deshalb tot um, so konnte mein Gegner das doch nicht wissen, daher wär es doch keine Notwehrüberschreitung??

Ciao

bettina

Jibaku
24-04-2002, 08:39
Selbst wenn ich es weiss, kann in der Person des Täters mit Sicherheit kein Umstand begründet liegen, der mich effektiver Mittel der Verteidigung (Notwehr) beraubt.

Der Angegriffene muss in keinem Falll die Gefährdung eigener Güter hinnehmen um den Angreifer zu schonen!

Wenn also diese "Herzrythmusstörungen" mir nicht die Möglichkeit einer milderen Abwehr gleicher Eignung ermöglichen, so kann ich sehr wohl die erforderlichen MIttel (=solche die geeignet sind den Angriff, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzuwehren, und dabei das relativ mildeste Mittel sind) ergreifen.

Der gesetzliche Background ist bei Notwehr selten ein Problem, die Mittel sind sehr weitreichend, das Problem ist der Beweis, daß diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren und wenn der Angreifer tot ist und man auch noch Kampfsportler (Künstler oder was auch immer) ist sollte man schon eine sehr Eindeutige und Lückenlose Beweislage haben....

samabe
24-04-2002, 09:17
Eben die geeigneten Mittel sind das Problem. Er ist mir nah gekommen und hat mich angeschrien. Also gehe ich in eine andere Dimension, wenn ich als Erster zuschlage. Und damit ist es schwierig, Notwehr zu begründen.

uksplinter
24-04-2002, 14:02
Wenn er dich nur anschreit ohne dich anzufassen, gibt es keine gesetzlich erlaubte Notwehr. Sieh' ihm kurz fest in die Augen (mentales Duell), dann siehst du schon, wie mutig er ist. Er sieht das natürlich bei dir auch ! Dann nimmst du eine verdeckte Vorkampfstellung ein (z.B. die auf meiner homepage unter "Allgemeines über der Strassenkampf") und gehst wieder auf Abstand. Aber nicht nach hinten sondern zur Seite. Gleichzeitig Umschalten auf Silhouettenblick. Danach sagst du gar nichts mehr oder etwas Freundliches, nichts Ironisches oder so.

Wer rumschreit, will den anderen einschüchtern, um den Kampf zu vermeiden. Wenn du nicht mitspielst und stillschweigend deutlich machst, daß er beim ersten tätlichen Angriff bereuen wird geboren zu sein, werden viele Kandidaten friedlicher. Das hat bei einem alten Mann wie mir schon einige Male wunderbar geklappt !:cool:

Dr. Ralf
24-04-2002, 15:13
Hallo zusammen,
ich bezieh mich hier mal auf das Ausgangsposting von Bompatr.
Wenn jemand aggressiv schreiend auf mich zukommt, dann lasse ich es nicht zu, dass er sich auf Schlagdistanz nähert. Wenn er in Schlagdistanz ist, dann kann man mit einer noch so guten Reaktion bei einem Angriff kaum etwas machen, da die mittlere Schlagzeit deutlich unterhalb der Reaktionszeit liegt. Notwehr liegt nicht nur dann vor, wenn man einen bereits laufenden Angriff abwehrt, sondern auch wenn man einen offensichtlich bevorstehenden Angriff verhindert, wobei zugegebenermaßen hier der Nachweis schwierig ist.
Ich würde also zunächst mal sofern das möglich ist auf Distanz bleiben, meine Hände offen (deeskalierend aber trotzdem in einer günstigen Position für Abwehr und Angriff) vor meinen Körper bringen. Ich würde verbal laut und deutlich zu verstehen geben, dass es für mich so aussieht, als ob mich mein Gegenüber rechtswidrig angreifen möchte und ihn auffordern dies zu unterlassen. Beim weiteren Eindringen des Typs in meine „Sicherheitsdistanz“ würde ich ihm mit der flachen Hand ins Gesicht schlagen (sozusagen eins vor den Latz knallen) gleichzeitig aber zurückgehen (wieder auf Distanz) die Hände offen (wieder deeskalierend) in Position bringen und klar machen, dass ich keinen Streit möchte und er auf Distanz bleiben soll. Dieses hat zur Folge, dass sich der Kontrahent meistens entweder direkt für einen Angriff oder für den Abbruch der Aktion entscheidet. Im ersten Fall kann ich mich auf Notwehr berufen und härter reagieren, da er mich ja attackiert. Im zweiten Fall ist die Sache erledigt. Durch den Schlag mit der offenen Hand erzwinge ich in den meisten Fällen eine Entscheidung. Außerdem kann ich vor Gericht argumentieren, dass ich extra mit offener Hand attackiert habe um mein Gegenüber nicht zu verletzen und die offensichtliche Gefahr von mir abzuwenden. (Was man dem Richter nicht sagen muss ist, dass ein Schlag mit offener Hand nicht unbedingt weniger Wirkung erzielt als ein Fauststoß. Dies ist eine von mehreren möglichen Varianten.
Gruß Ralf

error404
24-04-2002, 15:57
Wenn du nicht mitspielst und stillschweigend deutlich machst, daß er beim ersten tätlichen Angriff bereuen wird geboren zu sein, werden viele Kandidaten friedlicher.

Hey, das hört sich echt gut an :D :cool: vorallem sehr, sehr cool und lässig. Ich kann drauf wetten, dass wenn man es so macht wie du es beschrieben hast sich der Angreifer die ganze Sache noch mal überlegt :p ;)

ciao Alex

Benji
24-04-2002, 16:01
Hi!

Ich kenn da jemanden der grundsätzlich auf offene Hände beim Gegner lauert und sofort nach den Fingern greift wenn er sie in Reichweite hat.
Wenn erstmal Zeige- und Ringfinger gebrochen sind muss man schon ziemlich hart drauf sein um mit der Hand weiter auszuteilen.
Ich heul ja schon allen Bekannten die Ohren voll, wenn ich mir den Daumen am Sandsack verstaucht hab :p
Cheers

Benji

Dr. Ralf
24-04-2002, 17:15
Hallo Benji,
und ich kenn kaum einen Richter bei dem es gut ankommt, wenn man von vornherein mit der geschlossenen Faust deeskaliert. Bezüglich Fingergreifen gilt, wenn man sich der Gefahr bewußt ist, dann hat man Möglichkeiten sie zu umgehen.
Gruß Ralf

Dao
24-04-2002, 19:09
Hi DrRalph,
auf die kurze Schnelle "gute Ansätze".
Ob das dann in der Realität sich auch so abspielt zeigt das Leben.
Aber der Ansatz der Deeskalation ist da und das finde ich gut.
Höre zu oft diesen "Totschlagansatz mit voller Hose".

peter j.

Jibaku
24-04-2002, 19:10
Notwehr liegt nicht nur dann vor, wenn man einen bereits laufenden Angriff abwehrt, sondern auch wenn man einen offensichtlich bevorstehenden Angriff verhindert,

Das ist so nicht richtig!
Notwehr ist nur gegen "gegenwärtige rechtswidrige Angriffe" zulässig.
Für die Einschlägigkeit des relativ weit reichenden Notwehrrechts nach §32 StGB ist diese Gegenwärtigkeit unabdingbare Voraussetzung!
Was richtig ist, die Rechtsprechung sieht die Gegenwärtigkeit nicht erst mit dem Schlag als gegeben an, wohl muß der Angreifer aber unmittelbar zur Tat ansetzen (Waffe ziehen, Ausholen etc.).
Ein solches kann natürlich mit dem "agressiven" losstürmen gegeben sein, aber hier bewege ich mich auf sehr dünnem Eis, denn wenn der Angreifer nicht mit dem Angriffsvorsatz auf mich zu kam, handelt es sich um "Putativnotwehr", was meine Lage deutlich verschlechtert!

Eine "Präventivnotwehr" also ein der Tathandlung vorgezogenes "Abwehrverhalten" in dem sicheren Wissen, daß sonst ein Angriff erfolgen wird (Wie weiß man soetwas schon sicher..) ist nicht nach §32 sondern nach §34 StGB geregelt, dessen Möglichkeiten für den Anwender wesentlich geringer sind, will heißen man darf nicht annährend so "scharf" reagieren wie bei tatsächlicher Notwehr.
Und schon bei dieser klaffen gesetzliche Möglichkeiten und die Beurteilung vor Gericht für den Abwehrenden oft überraschend weit auseinander, zumal bei Kampfsportlern...!

Dr. Ralf
25-04-2002, 09:03
Hallo Jibaku,
du hast natürlich Recht mit dem was du sagst. Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit dem Absatz natürlich den Ansatz zum Angriff. Das Problem bei solchen Sachen ist nur eindeutig zu definieren, wann denn nun der rechtswidrige Angriff gegenwärtig ist.
Gruß Ralf