Vollständige Version anzeigen : Ninjaschwert legal?
TheFiddler
05-09-2004, 22:09
Hi,
ich habe in anderen Threads keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden, deshalb stellle ich sie hier:
Ist es es legal ein Ninjaschwert (mit einer Länge von 97cm wie dieses hier: )
http://www.budo-shop.net/pics/pic6/601517.jpg
in der Öffentlichkeit (z.B. in einem Park) zu tragen?
Gilt eine andere Regelung, wenn das Schwert versteckt (beispielsweise unter einem Mantel) getragen wird?
Was gilt, wenn man das Schwert zum LARP (Live Action Role-Playing) mit sich herumtragen möchte?
Nicht dass, das hier falsch verstanden wird:
Ich will keine armen, herzkranken Omis im Park erschrecken oder so :D
Mich interessiert einfach mal, wie das geregelt ist.
PS: Ich bin volljährig.
ChiReiGi
05-09-2004, 22:22
Also um es nur Zuhause haben zu dürfen, gehe ich davon aus, dass man eine Waffenbesitzkarte braucht.
Um esd auch noch mit in die Öffentlichkeit mitzunehmen, denk ich braucht man doch nen Waffenschein. Ist nun mal ein Schwert von einem meter.
Ob man volljährig ist oder nicht. also lang wirst dus nimma haben, wenns dich damit erwischen, denk ich mal. Bin mir aber keinesfalls sicher!
Es könnte jedenfalls darau ankommen, ob das teil geschärft oder stumpf, also nicht geschliffen ist....
Michael1
05-09-2004, 23:35
Wenn du mit einem Schwert auf frei zugänglichem Gebiet herumrennst musst du auf jeden Fall damit rechnen das du Leute (und nicht nur Omi's) erschreckst.
Dementsprechend wirst du auch damit rechnen müssen das sich die Polizei dafür interessiert.
Was das rechtliche betrifft (alles ohne Gewähr!):
Ein scharfes Schwert ist eine Waffe nach §1 WaffG und du musst mindestens 18 sein damit du es erwerben darfst.
Da es eine Waffe ist darfst du es nicht auf öffentlichen Veranstaltungen mitführen (§39 WaffG), egal ob verdeckt oder offen (ausnahmen möglich).
Wie es mit dem Mitführen ausserhalb von öffentlichen Veranstaltungen aussieht ist mir leider nicht klar :-/. Wenn es dich wirklich interessiert schreib doch mal diesem Herrn hier: pp-obb.ruhpolding.pi@polizei.bayern.de
Die haben imho ganz verständliche Internetseiten zu dem Thema WaffG, nur Schwerter hab ich da nicht gesehen.
Stumpfe Schwerter sind keine Waffen im Sinne des WaffG, demnach dürfte das tragen durch das WaffG nicht verboten sein.
Die Polizei könnte es trotzdem interessieren, ist schließlich auf den ersten Blick nicht zu erkennen ob das Ding scharf ist.
Noch ein Link dazu:
http://www.iaido.de/waffen.pdf
Schwert gilt als Hieb- und Stichwaffe.
Damit darfst du es (volljährigkeit vorrausgesetzt) auf öffentlichen Veranstaltungen gar nicht (wie schon gesagt) mitnehmen, und ansonsten in der Öffentlichkeit "führen". Das bedeutet allerdings soweit ich mich erinnere im Klartext: verdeckt tragen.
alle angaben ohne gewähr :)
TheFiddler
06-09-2004, 15:29
Schwert gilt als Hieb- und Stichwaffe.
Damit darfst du es (volljährigkeit vorrausgesetzt) auf öffentlichen Veranstaltungen gar nicht (wie schon gesagt) mitnehmen, und ansonsten in der Öffentlichkeit "führen".
Was ist denn eine "öffentliche Veranstaltung"?
Auch ein Spaziergang im Park?
Und wieso ist Volljährigkeit vorausgesetzt, wenn man's so und so nicht darf?
Ein scharfes Schwert ist eine Waffe nach §1 WaffG und du musst mindestens 18 sein damit du es erwerben darfst.
Da es eine Waffe ist darfst du es nicht auf öffentlichen Veranstaltungen mitführen (§39 WaffG), egal ob verdeckt oder offen (ausnahmen möglich).
Bin volljährig, von daher kein Problem.
Wie gesagt... was ist eine "öffentliche Veranstaltung"?
Und welche Ausnahmen gibt es?
Wenn du mit einem Schwert auf frei zugänglichem Gebiet herumrennst musst du auf jeden Fall damit rechnen das du Leute (und nicht nur Omi's) erschreckst.
Genau das ist der Punkt. Wenn ich es verdeckt tragen würde, könnte das nicht passieren. Nur ich hab mal irgendwo gehört, dass man Schwerter offen in der Öffentlichkeit tragen darf und dass sie nur "verdeckt getragen" verboten wären.
Keine Ahnung ob das stimmt. Sinn ergäbe es allemal, denn wenn ich von vornherein sehe, dass jemand eine Waffe trägt, leg ich mich nicht mit ihm an. Mach ich allerdings einen scheinbar unbewaffneten Typen an und er zieht plötzlich ein Ninjaschwert unterm Mantel vor gibt's wohl kein Zurück mehr...
Stumpfe Schwerter sind keine Waffen im Sinne des WaffG, demnach dürfte das tragen durch das WaffG nicht verboten sein.
Das Ninjaschwert ist laut Beschreibung "aus 420er rostfreiem Stahl, gehärtet und geschliffen."
Bedeutet das, dass es geschärft ist?
Michael1
06-09-2004, 17:13
Was ist denn eine "öffentliche Veranstaltung"?
Auch ein Spaziergang im Park?
Und wieso ist Volljährigkeit vorausgesetzt, wenn man's so und so nicht darf
Bin volljährig, von daher kein Problem.
Wie gesagt... was ist eine "öffentliche Veranstaltung"?
Und welche Ausnahmen gibt es?
Ich greife mal auf das pdf-Dokument zurück das ich beigefügt hatte:
"Öffentliche Veranstaltung ... jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis handelt."
Dazu würden also z.B. Kirmes, Demos, Straßenfeste gehören, meiner Meinung nach auch LARP's so sie denn auf öffentlich zugänglichem Raum stattfinden und zeitlich wie Räumlich begrenzt sind.
Du musst 18 sein um es überhaupt erwerben zu dürfen. Mitnehmen darfst du es dadurch aber trotzdem nicht einfach so überall hin.
Die Ausnahmen dürften für deinen Fall nicht in betracht kommen. Dabei geht es um Einzelfälle bei denen du nicht nur deine Zuverlässigkeit nachweisen musst sondern auch noch ein entsprechendes Bedürfnis, und öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen nicht gefährdet sein.
Genau das ist der Punkt. Wenn ich es verdeckt tragen würde, könnte das nicht passieren. Nur ich hab mal irgendwo gehört, dass man Schwerter offen in der Öffentlichkeit tragen darf und dass sie nur "verdeckt getragen" verboten wären.
Keine Ahnung ob das stimmt. Sinn ergäbe es allemal, denn wenn ich von vornherein sehe, dass jemand eine Waffe trägt, leg ich mich nicht mit ihm an. Mach ich allerdings einen scheinbar unbewaffneten Typen an und er zieht plötzlich ein Ninjaschwert unterm Mantel vor gibt's wohl kein Zurück mehr...
Wie gesagt, dazu kann ich dir leider nichts sagen. Schreib doch einfach ne Mail an die Adresse die ich gepostet habe.
Das Ninjaschwert ist laut Beschreibung "aus 420er rostfreiem Stahl, gehärtet und geschliffen."
Bedeutet das, dass es geschärft ist?
Damit dürfte es zu den Waffen nach §1 WaffG gehören.
Das Ninjaschwert ist laut Beschreibung "aus 420er rostfreiem Stahl, gehärtet und geschliffen."
Bedeutet das, dass es geschärft ist?
Dann taugts eh nix :D :D :D
Hi,
ich habe in anderen Threads keine eindeutige Antwort auf diese Frage gefunden, deshalb stellle ich sie hier:
Ist es es legal ein Ninjaschwert (mit einer Länge von 97cm wie dieses hier: )
http://www.budo-shop.net/pics/pic6/601517.jpg
in der Öffentlichkeit (z.B. in einem Park) zu tragen?
Gilt eine andere Regelung, wenn das Schwert versteckt (beispielsweise unter einem Mantel) getragen wird?
Was gilt, wenn man das Schwert zum LARP (Live Action Role-Playing) mit sich herumtragen möchte?
Nicht dass, das hier falsch verstanden wird:
Ich will keine armen, herzkranken Omis im Park erschrecken oder so :D
Mich interessiert einfach mal, wie das geregelt ist.
PS: Ich bin volljährig.
Ninjaschwert legal?
Nein du darfst das nicht in die Öffentlichkeit mit dir rumtragen.
Es darfst du nur Zuhause aufbewahren.
So wie ich gehört habe darfst du als Trainer das Schwert mit dir führen um zu Veranstalltungen mit zu nehmen sonst ist es verboten laut Waffengesetzt
Mohlenbop
07-09-2004, 10:54
Laut meinem Wissen (ich verkauf die Dinger auch gewerblich z.B. auf FLohmärkten und im Internet) gelten Ninja- Samurai- und sonstige Schwerter NICHT als Waffen, solange sie stumpf sind oder sonstige Eigenschaften eines bei öffentlichen Veranstaltungen verbotenen Gegenstandes nicht besitzen.
Text dazu: "Nicht als Waffe anzusehen sind Gegenstände, die nur die Form einer Waffe besitzen, aber wegen ihrer Eigenschaften nicht als solche eingesetzt werden können (abgestumpfte Spitzen oder stumpfe Schneiden), Nr. 1.9 WaffVwV."
Mit einem geschärften Schwert schaut's also schlecht aus - wenn Du die Klinge allerdings etwas runterschärfst (ungefähr >2mm), hat die Polizei rein rechtlich keine Chance gegen Dich :D ...
Aber was willst Du schon groß tun, wenn Dich auf einmal 5 Polizisten umzingeln und darauf bestehen, Dir das Schwert abzunehmen :cool: !? Recht haben und recht bekommen sind bei uns halt immer noch 2 Dinge :cry: ...
EDIT:
Es ist egal, ob Du Trainer, Schüler, oder "Zivilist" bist - das Gesetz ist hier für (fast) jeden gleich (theoretische Ausnahme: Großhändler, der eine Palette Schwerter durch ein Volksfest zum Verkäufer liefert).
Ninjaschwert legal?
Nein du darfst das nicht in die Öffentlichkeit mit dir rumtragen.
Es darfst du nur Zuhause aufbewahren.
So wie ich gehört habe darfst du als Trainer das Schwert mit dir führen um zu Veranstalltungen mit zu nehmen sonst ist es verboten laut Waffengesetzt
stimmt so definitiv nicht.
TheFiddler
08-09-2004, 15:57
Gibt es denn niemanden, der mir definitiv sagen kann, wie die Sache gesetzlich geregelt ist, wenn es um das besagte, 97cm lange Ninjaschwert "aus 420er rostfreiem Stahl, gehärtet und geschliffen" geht ??
Ich werde an dem Schwert auch auf keinen Fall Veränderungen vornehmen (Abstumpfen der Klinge o.ä.)...
Ich würd einfach nur gern von jemandem, der sich auf dem Gebiet einigermaßen gut auskennt, eine Antwort auf folgende Fragen wissen:
1) Darf ich ein solches Schwert als Volljähriger erwerben?
2) Darf ich das Schwert zu Hause aufbewahren?
3) Darf ich mit dem Schwert überhaupt aus dem Haus?
4) Wenn "ja", müsste ich es "offensichtlich" tragen, muss ich es "versteckt" tragen, ist es situationsabhängig oder bleibt es völlig mir überlassen?
5) Wo dürfte das Schwert getragen werden?
a) Im Park (normaler Spaziergang bzw. Einüben von Formen)
b) Im Wald (Training mit Kumpels)
c) LARP (Live Action Roleplaying, selbst organisiert mit Kumpels)
d) Fußgängerzone
e) Faschingsball
6) Darf man damit ein öffentliches Gebäude betreten (z.B. Turnhalle, Gaststätte)
7) Angenommen ich bin an einem der oben genannten Orte, an dem es gesetzlich erlaubt ist dieses Schwert zu tragen (falls dies an einem der Orte der Fall ist); Kann dann z.B. ein Polizist von mir verlangen ihm das Schwert auszuhändigen bzw. müsste ich dieser Aufforderung nachkommen?
8) Angenommen ich betreibe eine Kampfkunst/einen Kampfsport und werde auf der Straße attackiert (nicht verbal sondern physisch).
a) dürfte ich mich mit dem Schwert gegen einen Angreifer zur Wehr setzen, der ebenfalls bewaffnet ist (Messer, Pistole,...)
b) dürfte ich mich mit dem Schwert gegen einen Angreifer zur Wehr setzen,
der unbewaffnet ist.
9) Angenommen ich betreiben keine Kampfkunst/keinen Kampfsport und werde auf der Straße attackiert (nicht verbal sondern physisch).
a) dürfte ich mich mit dem Schwert gegen einen Angreifer zur Wehr setzen, der ebenfalls bewaffnet ist (Messer, Pistole,...)
b) dürfte ich mich mit dem Schwert gegen einen Angreifer zur Wehr setzen,
der unbewaffnet ist.
Ich habe keinesfalls vor, jede (oder auch nur einige) der oben genannten Situationen zu erleben bzw. herauszufordern. Ich möchte nur wissen, wie das gesetzlich gehandhabt und verstehen warum es so gehandhabt wird.
Außerdem möchte ich mir ein Bild davon machen, ob unsere Gesetze bzgl. Waffen effizient, übertrieben oder vielleicht sogar sinnlos sind!
Mohlenbop
08-09-2004, 18:22
Mensch! Lies Dir doch einfach mein obiges Post genau durch - da steht doch alles drin!
Also nochmal:
1) ja
2) ja
3) ja, wenn stumpf, weil dann keine Waffe mehr (Kurzfassung)
4) ob offen oder verdeckt ist egal -verboten bleibt veroten und erlaubt bleibt erlaubt.
5) wenn Schwert=stumpf (also keine Waffe mehr), dann überall.
6) wenn Schwert=stumpf->ja! auch wenn dich wohl niemand reinlassen wird weil Hausrecht und so ;) - wer will schon nen Gast haben, der mit nem Schwert rumläuft...
7) rein rechtlich kann er's nicht, aber was willst Du schon machen, wenn er's doch tut!?
8a) ja
b) kommt darauf an, was es für ein Angriff ist - bei einem normalen Schlag wohl kaum. Kommt auf die Verhältnismässigkeit drauf an...
9 a&b) das gleiche wie 8) -> ob Kampfkunst oder nicht spielt rein rechtlich keine Rolle.
Bei allem musst Du Dir aber vor Augen halten: Recht HABEN und Recht BEKOMMEN sind 2 verschiedene Sachen!
schau dir doch einfach das Waffengesetz an
und mein Vorgänger hat dir ja schon alles gesagt zudeinen Fragen!!!!!
Lass es also nun sein es bringt nicht weiter zu Fragen ob Lab hin oder her verboten ist verboten und lass es zu Hause im Ständer liegen und so toll ist dein Schwert auch nicht da gibt es sehr viel bessere Nur mal neben bei gesagt
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