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Vollständige Version anzeigen : Notwehr und der "Spaß" danach



LongIP
10-09-2004, 01:24
Hallöchen an alle !!

Ich habe mal eine Frage an alle Forumsmitglieder, die ihre KK/KS schon mal in einer SV-Situation auf der Strasse tatsächlich einsetzen mußten.

Ich habe in den ca. 8 Jahren die ich KK betreibe 3 SV-Erlebnisse gehabt, die Gott sei Dank auch alle sehr glimpflich für mich ausgegangen sind. Erfreulicherweise kam es hinterher nie zu einem Prozeß.

Ich bin u. a. auch noch ehrenamtlicher Richter am Strafgericht. Und im Laufe der Prozesse die ich dort verfolgt habe, drängten sich mir folgende Eindrücke auf:

1. die Richter fragen wenig bis gar nicht nach der Entstehung der Verletzungen (sonder eher nach der "schlechten Kindheit" :narf: ). Dinge die etwas "verdeckt" ablaufen werden daher oft übersehen. Offensichtliche Schläge z. B. zum Gesicht - sieht jeder/bluten stark/leicht beweisbar -> ergo harte Strafen
2. sobald herauskam dass einer KK/KS machte, hatte er sofort tierische Probleme von wegen Notwehrexzeß am Hals - auch dann wenn er ganz klar der Angegriffene war
3. was Notwehr ist wird von Leuten (Juristen) definiert, die sich noch nie in ihrem Leben ihrer Haut wehren mußten und auch noch nie richtig gekämpft haben - > ergo komplette Theoretiker
4. KK/KS`lern werden die wundersamsten Sachen zugetraut (Gruß an Hollywood *grummel*

Ist schon mal jemanden entsprechend ähnliches passiert ? Welche Strategien habt ihr für euch entwickelt um Ärger mit Justizia "danach" zu vermeiden ?
Was wurden ggf. im Prozeß für Argumente ins Feld geführt ? Und warum ?


Danke für eure Antworten ;)

Gruß LongIP


P.S.: Wenn ihr nicht im Forum schreiben wollt (wofür ich Verständnis hätte), ich bin auch für private Nachrichten dankbar. Diskretion ist Ehrensache !!!!

Wirrkopp
10-09-2004, 02:45
Wie, du beschwerst dich über Urteile die du selbst mitentscheidest? :hammer:

rennsemmel
10-09-2004, 05:51
Hi LongIP,

zumindest gibt es einige situationen in denen du dich auch geschickt anstellen kannst. Zb in der Disse, viele Zeugen, wenn dich da jemand blöd anmacht, sich gleich hinfallen lassen..ja...schmerzensgeld ist ne feine sache.

Zumindest ist es hilfreich immer cool zu bleiben, sich nicht reizen zu lassen und auch zu wissen wann es zeit ist zu gehen. Die meissten Kloppereien die ich gesehen hab hätten sich eh leicht vermeiden lassen, aber zu viele meinen immer auf ihr Recht beharren zu müssen.

Für illlegate Tipps, such dir am Besten einen guten Rechtsverdreher als Freund :D

MfG
rennsemmel

Sebastian
10-09-2004, 07:14
@LongIP, schau hier mal: http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=18453Ansonsten evtl. auch die Suchfunktion verwenden.

Gruß

Sebastian

Ki. 102
10-09-2004, 12:50
Hi !
Ich finde Marc MacYoung hat auch diesen Aspekt der Selbstverteidigung gut erfasst:
http://www.nononsenseselfdefense.de/german/fight_selfdefense.html

Die Probleme sind einfach da und nicht nur von ahnungslosen Richtern verursacht. Zum Beispiel: Wer grundlos jemanden angreift, wie wahrscheinlich ist es, dass derjenige (und seine Freunde) vor Gericht bei der Wahrheit bleiben ? - gerade wenn er verloren hat und verletzt wurde ?
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Sachlage dann wirklich immer so klar ist ...

Das Tröstliche sehe ich darin, dass man aus rein praktischen, eigennützigen Überlegungen zu dem Ergebnis kommt, das die "Do-Kampfkünste" (und Andere auch) ohnehin lehren: Strikte und ernsthafte Gewaltvermeidung ist der richtige Weg.
GRUß !!

Selbstverteidigung ist legal - Kämpfen ist illegal. (MacYoung)

tobi
10-09-2004, 14:14
Ich habe auch ein Buch von mac young sein schreibstil gefällt mir zwar nicht ganz so aber er hat in vielen Dingen recht.
Es ist echt meistens so wenn dich jemand dumm anmacht und gleich Ärger will, und dabei ist er nur halbstark, dich meistens anzeigt wenn du ihm dann weh tust.
Mac Young hat auch geschrieben das ein Kumpel von ihm immer den Leuten gegen die er sich wehren musste am Boden die Ausweise gestohlen hat. Dann sagte er ich weiß jetzt wie du heist und wo du wohnst, also geh lieber nicht zur Polizei.
Aber von sowas würde ich wohl eher Abraten...
Man kann sehr vielen Situationen aus dem Weg gehen.
Aber gutes Beispiel der Spruch wir kennen ihn alle.
Is was?!
Und dabei schaust du nur in eine Ecke an ihm vobei.
Sagst du einfach nein und klingst nicht gerade wie der stärkste super macho der Welt gibt es oftmals kein Zoff aber sagst du: Nein wiso denn? Gibts sehr schnell Zoff im SV entscheiden oftmals kleinste Worte und kleinste Bewegungen. Man sollte es einfach vermeiden und wenn es echt mal kommt ist ne Anzeige auch nicht immer gleich da. Es gibt Zeugen die sahen das du dich wehren musstest des weiteren wenn er dich nicht kennt war es Anzeige gegen unbekannt und es steht nicht fest ob die dich jemals finden.

Aber ich war noch nie in einer solchen Situation (zum Glück) und ich will es auch nie.

LongIP
10-09-2004, 21:24
@LongIP, schau hier mal: http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=18453Ansonsten evtl. auch die Suchfunktion verwenden.

Gruß

Sebastian


Danke für den Hinweis :) Werde mal stöbern.

Gruß Matthias

seelae
10-09-2004, 21:31
@LongIP
Sind die beschriebenen Probleme geschlechterunspezifisch, oder wird unterschiedlich gefragt und somit auch geurteilt, wenn die Verteidigerin eine Frau ist?

seelae

LongIP
10-09-2004, 21:34
Wie, du beschwerst dich über Urteile die du selbst mitentscheidest? :hammer:


Bitte erst selbst besser machen - DANN lästern. ;)

Es ist eine Sache nach harten und gerechten Strafen zu schreien, es ist eine ganz andere sie vor dem eigenen Gewissen verantworten zu müssen (ich habe wenigstens noch eins............).

Glaub mir einfach mal, wenn ich sage: SPAß macht der Job nicht !!!!!!!!!!
Falls Du mir nicht glaubst, lass Dich einfach auf die Schöffenliste setzen und mach mal ein o. zwei Sitzungsperioden. Ich hatte mir das auch anders vorgestellt anfangs.
Ich hatte mal das überaus zweifelhafte "Privileg" eine junge Frau verurteilen zu müssen, die aus Liebe zu ihrem 20 älteren Geliebten ihr Baby erwürgt hat. Sowas verändert einen Menschen ziemlich !!!!! Also bei mir war das wenigstens so.

Übrigens - Gerichtsurteile sind in Deutschland - zumindest im Strafsenat - Mehrheitsentscheidungen.......... Ich könnte sogar Recht haben, was bringt es, wenn ich überstimmt werde ????

Sei so nett und denk bitte mal drüber nach :cool:


Gruß LongIP

LongIP
10-09-2004, 21:39
@LongIP
Sind die beschriebenen Probleme geschlechterunspezifisch, oder wird unterschiedlich gefragt und somit auch geurteilt, wenn die Verteidigerin eine Frau ist?

seelae


Körperliche Gewalt geht zum Großteil von Männern aus. Gewalt unter Frauen ist mir noch nicht "untergekommen".

Ob der Verteidiger ne Frau o. nen Mann ist, ist m. M. nicht entscheidend gewesen (mir zumindest nicht aufgegangen). Höchstens dann wenn Männer Gewalt gegen Frauen ausgeübt haben (insbesondere bei sexuell veranlasster Gewalt). Frauen sind da einfach auch die besseren Psychologen !!!

Entscheidend m. E. war vielmehr ob der Verteidiger rhetorisch gut war. Da kann man dann evt. doch noch mal ein paar "Punkte" machen.

sumbrada
10-09-2004, 21:40
Ich ahb schon mal daran gedacht, micht eintragen zu lassen und werde es irgendwann auch tun.
Klar kann man überstimmt werden, aber man kann alles tun, den anderen die Realität zu zeigen.

Wirrkopp
11-09-2004, 01:15
Bitte erst selbst besser machen - DANN lästern. ;)

Es ist eine Sache nach harten und gerechten Strafen zu schreien, es ist eine ganz andere sie vor dem eigenen Gewissen verantworten zu müssen (ich habe wenigstens noch eins............).

Glaub mir einfach mal, wenn ich sage: SPAß macht der Job nicht !!!!!!!!!!
Falls Du mir nicht glaubst, lass Dich einfach auf die Schöffenliste setzen und mach mal ein o. zwei Sitzungsperioden. Ich hatte mir das auch anders vorgestellt anfangs.
Ich hatte mal das überaus zweifelhafte "Privileg" eine junge Frau verurteilen zu müssen, die aus Liebe zu ihrem 20 älteren Geliebten ihr Baby erwürgt hat. Sowas verändert einen Menschen ziemlich !!!!! Also bei mir war das wenigstens so.

Übrigens - Gerichtsurteile sind in Deutschland - zumindest im Strafsenat - Mehrheitsentscheidungen.......... Ich könnte sogar Recht haben, was bringt es, wenn ich überstimmt werde ????

Sei so nett und denk bitte mal drüber nach :cool:


Gruß LongIP

Hi LongIP,
dein Ausgangspunkt waren aber SV-Situationen. Das sind in erster Linie (einfache) Körperverletzungen und die landen ja nun selten erstinstanzlich vor der Strafkammer. Dann schon eher vorm Schöffengericht und da ist das Verhältnis 2 zu 1. Aber auch bei der Strafkammer reicht es ja, wenn du den anderen Schöffen und einen Berufsrichter überzeugst. Dabei verstehe ich auch eins nicht. Einerseits sprichst du von der Verantwortung vor deinem eigenen Gewissen, andererseits fragst du, was es denn bringt wenn du überstimmt wirst. Das passt doch nicht zusammen ;)
Das ich nach „harten und gerechten Strafen“ schreie ist mir im übrigen nicht so ganz aufgefallen.
Besser machen geht leider auch nicht, da laut Gerichtsverfassungsgesetz solche wie ich nicht als Schöffen berufen werden sollen. Deswegen ging ich auch gleich zum „lästern“ über :D

PS: Finde es aber trotzdem gut, dass du dich entschlossen hast, dieses Amt wahrzunehmen.
PPS: Ich habe so eine ungefähre Vorstellung von diesem ganzen Kram mit den Schöffen und den Gerichten und den krassen Fällen und so ;)

chino
11-09-2004, 01:29
Hi,

als Jurist kann ich sagen, dass es da eigentlich kaum Probleme mit SV-Situationen von KKlern gibt. Es ist halt immer eine Beweisfrage (Zeugen etc.)

Zum Notwehrexzess kann ich nur sagen, dass ein intensiver Notwehrexzess gem. § 33 StGB gerechtfertigt ist, wenn ihr aus Furcht, Schrecken etc. über die erforderliche Verteidigung hinausgeht (kleiner Tipp :-))

Jedoch liegt Notwehr nur vor, wenn der Angriff gegenwärtig ist, d.h. kurz bevorsteht oder noch andauert (also nicht erst nach 15 Minuten nach der Beleidigung zuschlagen, sondern gleich)

So long

chino

Kannix
11-09-2004, 13:19
(also nicht erst nach 15 Minuten nach der Beleidigung zuschlagen, sondern gleich)


Beleidigung->NOtwehr :confused:

chino
11-09-2004, 14:50
Natürlich. Wenn dich jemand beleidigt kannst du die -natürlich im Rahmen- auch körperlich zur Wehr setzen. (es gibt natürlich Einschränkungen, bei zb. Bagatellangriffen etc.)

Alles in allem ist das Notwehrrecht für einen Laien sehr undurchsichtig. Da fällt es zugegeben in SV Situationen oft schwer auf der "sicheren Seite" zu sein.

Allerdings sollte ein guter Anwalt in der Lage sein, diese Situation entspr. zu meistern ;-)

Gruß
chino

LongIP
11-09-2004, 22:03
Hi,

als Jurist kann ich sagen, dass es da eigentlich kaum Probleme mit SV-Situationen von KKlern gibt. Es ist halt immer eine Beweisfrage (Zeugen etc.)

Zum Notwehrexzess kann ich nur sagen, dass ein intensiver Notwehrexzess gem. § 33 StGB gerechtfertigt ist, wenn ihr aus Furcht, Schrecken etc. über die erforderliche Verteidigung hinausgeht (kleiner Tipp :-))

Jedoch liegt Notwehr nur vor, wenn der Angriff gegenwärtig ist, d.h. kurz bevorsteht oder noch andauert (also nicht erst nach 15 Minuten nach der Beleidigung zuschlagen, sondern gleich)

So long

chino


Ist ja hochinteresant !! Kannst Du mir da mal nen paar Musterurteile bzw. Fundstellen geben ?? Gibt es da evt. spezielle Fachliteratur drüber ?

Kleiner Tip reicht schon - "weiterhangeln" kann ich mich dann wohl schon selber (hab "Juris" "LexSoft" u. div. andere Dateien auf der Arbeit zur Verfügung :D )

Gruß Matthias

LongIP
11-09-2004, 22:08
Hi LongIP,
dein Ausgangspunkt waren aber SV-Situationen. Das sind in erster Linie (einfache) Körperverletzungen und die landen ja nun selten erstinstanzlich vor der Strafkammer. Dann schon eher vorm Schöffengericht und da ist das Verhältnis 2 zu 1. Aber auch bei der Strafkammer reicht es ja, wenn du den anderen Schöffen und einen Berufsrichter überzeugst. Dabei verstehe ich auch eins nicht. Einerseits sprichst du von der Verantwortung vor deinem eigenen Gewissen, andererseits fragst du, was es denn bringt wenn du überstimmt wirst. Das passt doch nicht zusammen ;)
Das ich nach „harten und gerechten Strafen“ schreie ist mir im übrigen nicht so ganz aufgefallen.
Besser machen geht leider auch nicht, da laut Gerichtsverfassungsgesetz solche wie ich nicht als Schöffen berufen werden sollen. Deswegen ging ich auch gleich zum „lästern“ über :D

PS: Finde es aber trotzdem gut, dass du dich entschlossen hast, dieses Amt wahrzunehmen.
PPS: Ich habe so eine ungefähre Vorstellung von diesem ganzen Kram mit den Schöffen und den Gerichten und den krassen Fällen und so ;)


Das mit dem "harten und gerechten Strafen" war zugegebenermaßen eine allegemeine Aussage. Ich bin da halt schon oft genug genervt worden.

Darf man fragen, warum Du nicht zum Schöffen ernannt werden darfst ?

Den Wiederspruch den Du ansprichst - da stimme ich sogar mit Dir überein. Ich nenne es aber nicht Wiederspruch sondern das tatsächliche Leben. Es ist manchmal einfach so........... Das hindert mich aber doch nicht daran mir so meine Gedanken drüber zu machen :rolleyes:

mariana
12-09-2004, 04:19
Beleidigung->NOtwehr :confused:

Klar, nachdem du schon für eine Ohrfeige Schmerzensgeld zahlen kannst!
Aber wenn du beweisen kannst, dass der oder die andere dich da grad derbe beleidigt hat...
Wie war das, auch Frauen dürfen ihre Ehre verteidigen, und da bekämst du von mir bestimmt eine Ohrfeige. Also natürlich net du persönlich, ausser du suchst grad Streit, gelle!? :D

seelae
12-09-2004, 10:33
@Chino
Hast du http://www.nononsenseselfdefense.de/german/fight_selfdefense.html gelesen? Was denkst Du als Jurist dazu?
Da der Text uebersetzt ist, kann es sein, dass ein leicht anderes Rechtssystem als das deutsche vorliegt und so andere Vorraussetzungen gemacht werden...

Ich frage nur nach, weil sich das, was ich dort gelesen habe nur schlecht mit deiner Aussage deckt...

seelae

vstm
12-09-2004, 10:53
Darf man fragen, warum Du (wirrkopp) nicht zum Schöffen ernannt werden darfst ?



Wirrkopp arbeitet vermutlich in einem Rechtsberuf da wirrkopp:

1. sich auskennt
2. nicht zum Schöffen ernannt werden darf (als jurist wäre er kein "Laien"richter)
3. rotzfrech ist (=> das kommt mit der juristischen Ausbildung)

SO und jetzt legt bitte jemand ein konkretes SKANDALurteil auf den Tisch bei dem ein Kampfsportler wegen NW-Überschreitung verurteilt wurde. Darauf warte ich nämlich schon lange.

chino
12-09-2004, 18:32
@LongIP

Ja, am besten schaust du mal in einen Kommentar zum StGB nach (Tröndle/Fischer ist sehr gut).

Da steht alles was du wissen musst, schau unter den Paragraphen 32 und 33 nach. Dann auch 185 (Beleidigung) und 223 (Körperverletzung).

Gruß
chino

chino
12-09-2004, 18:40
@seelae

Also für mich ist dieser Beitrag nicht sehr seriös. Es entspricht in keinem Fall einer rechtlichen fundierten Darstellung des Notwehrrechts. Es scheint der Verfasser hat hier eigene Wahrheiten aus seiner Praxis zu Grunde gelegt. Nicht emfehlenswert.

Sicherlich beim Notwehrrecht in Theorie und Praxis zu unterscheiden. In diesen Situationen ist es oft hilfreich Zeugen zu haben.

Gruß
chino

LongIP
12-09-2004, 20:47
Wirrkopp arbeitet vermutlich in einem Rechtsberuf da wirrkopp:

1. sich auskennt
2. nicht zum Schöffen ernannt werden darf (als jurist wäre er kein "Laien"richter)
3. rotzfrech ist (=> das kommt mit der juristischen Ausbildung)

SO und jetzt legt bitte jemand ein konkretes SKANDALurteil auf den Tisch bei dem ein Kampfsportler wegen NW-Überschreitung verurteilt wurde. Darauf warte ich nämlich schon lange.


Eine weitere (mögliche) Variante aufgrund derer man nicht zum Schöffen ernannt werden darf, ist die, dass man entsprechend vorbestraft ist........... Unterstelle ich ihm hier ausdrücklich nicht !!!!!!!!!!!!!

Ich werfe das nur als weitere Variante auf. Diese Personen haben dann nämlich meistens auch erstaunlich grundlegende Kenntnisse unseres Rechtssystems :cool:

Und noch mal was ganz - seit wann dürfen denn ausgebildete Juristen nicht mehr zum Schöffen ernannt werden :ups: ???? Wenn dem so wäre, dann frage ich mich doch sehr ernsthaft, was der andere Schöffe - mit dem ich die Sitzungen bestreite - da macht. Der ist nämlich angestellter (Voll-) Jurist bei einer Kommunalverwaltung. Sorry - aber ich glaube da bist Du etwas auf dem gedanklichen Holzweg :)

Skandalurteil - kein Problem !!! Der BGH (man beachte!!!) hat mal entschieden, dass der Einsatz einer Schußwaffe gegen einen Kampfsportler eine zulässige Selbstverteidigungsmaßnahme ist. Fundstelle kann ich Dir jetzt leider nicht sagen, aber jederzeit zu finden in "Die Angst" o. "Die Tür" von K. R. Kernspecht.
Zugebenermaßen ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Zuhältern; aber m. E. trotzdem sehr bedenkliches Urteil (auch wenn es bereits in den 70-80er Jahren gefällt wurde).

Gruß Matthias

LongIP
12-09-2004, 20:49
@LongIP

Ja, am besten schaust du mal in einen Kommentar zum StGB nach (Tröndle/Fischer ist sehr gut).

Da steht alles was du wissen musst, schau unter den Paragraphen 32 und 33 nach. Dann auch 185 (Beleidigung) und 223 (Körperverletzung).

Gruß
chino



Danke für den Tip. Werde ich mir in der LG-bücherei mal raussuchen.

Gruß Matthias

Wirrkopp
12-09-2004, 21:46
Wirrkopp arbeitet vermutlich in einem Rechtsberuf da wirrkopp:

1. sich auskennt
2. nicht zum Schöffen ernannt werden darf (als jurist wäre er kein "Laien"richter)
3. rotzfrech ist (=> das kommt mit der juristischen Ausbildung)

oder


Eine weitere (mögliche) Variante aufgrund derer man nicht zum Schöffen ernannt werden darf, ist die, dass man entsprechend vorbestraft ist........... Unterstelle ich ihm hier ausdrücklich nicht !!!!!!!!!!!!!

Ich werfe das nur als weitere Variante auf. Diese Personen haben dann nämlich meistens auch erstaunlich grundlegende Kenntnisse unseres Rechtssystems :cool:


Außerdem könnte der Wirrkopp auch unter 25, über 70, krank, pleite, Bundespräsident, Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung, Vollstreckungsbeamter, Polizeibeamter oder Religionsdiener usw. usw. sein :D

@LongIP: Bitte genaues Aktenstudium :D Entsprechend Vorbestrafte (FHS über 6 Monate) sind unfähig für das Amt eines Schöffen. Ich soll nur nicht berufen werden ;)

reschpekt
12-09-2004, 22:17
Gibts eigentlich irgentwelche Unterschiede bei der Rechtslage(SV,KK,usw) zw. Deutschland und Österreich??

Wirrkopp
12-09-2004, 22:17
Skandalurteil - kein Problem !!! Der BGH (!!!!) hat mal entschieden, dass der Einsatz einer Schußwaffe gegen einen Kampfsportler eine zulässige Selbstverteidigungsmaßnahme ist. Fundstelle kann ich Dir jetzt leider nicht sagen, aber jederzeit zu finden in "Die Angst" o. "Die Tür" von K. R. Kernspecht.
Zugebenermaßen ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Zuhältern; aber m. E. trotzdem sehr bedenkliches Urteil.

Gruß Matthias

Und was ist daran der Skandal :confused:

LongIP
13-09-2004, 01:13
oder



Außerdem könnte der Wirrkopp auch unter 25, über 70, krank, pleite, Bundespräsident, Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung, Vollstreckungsbeamter, Polizeibeamter oder Religionsdiener usw. usw. sein :D

@LongIP: Bitte genaues Aktenstudium :D Entsprechend Vorbestrafte (FHS über 6 Monate) sind unfähig für das Amt eines Schöffen. Ich soll nur nicht berufen werden ;)


Diese Varianten sind mir durchaus bekannt........... Entgegen erstem Anschein bin ich da (glaube ich zumindest) einigermaßen im Bilde. Ich bin zwar kein Volljurist, aber immerhin DiplomVerwaltungswirt u. Wirtschaftsprüfer

Es gibt bekanntlich Unterschiede zwischen DARF nicht berufen werden und SOLL nicht berufen werden. Im Prinzip zu vergleichen mit "Soll" und "Ist"-Vorschriften. Wobei ich das "soll nicht berufen werden" auf eine Stufe stelle mit einer Soll-Vorschrift mit eingeschränktem Ermessenrahmen (möglicherweise sogar Ermessensreduzierung auf Null). Ich gehe aber davon aus, dass Dir solche Unterschiede klar sind, sonst hättest DU nämlich nicht in dieser Art argumentiert ........ :halbyeaha

Ich möchte jedoch mal dezent darauf hinweisen, dass Hintergrund meiner Frage in diesem Threat nicht der Wunsch nach einer intellektuellen Diskussion über das Amt des Schöffen gewesen ist ;)

LongIP
13-09-2004, 01:18
Und was ist daran der Skandal :confused:


Also ich möchte nun beim besten Willen nicht persönlich werden oder Dich in irgendeiner Form angreifen, aber wenn diese Frage ernst gemeint ist, dann gehen unsere Auffassungen zu diesem "Thema" wahrscheinlich dermaßen stark auseinander, dass jede weitere Diskussion ohne Ergebnis verlaufen würde.

Ich persönlich finde das Urteil zumindest sehr bedenklich. Aber hier gilt wahrscheinlich das alte Juristenmotto: 3 Juristen - 4 Meinungen :D

Ki. 102
13-09-2004, 15:22
@seelae
Also für mich ist dieser Beitrag nicht sehr seriös. Es entspricht in keinem Fall einer rechtlichen fundierten Darstellung des Notwehrrechts.Der Beitrag gibt auch nicht vor das zu sein.
Und inwiefern ist er nicht seriös ?


Es scheint der Verfasser hat hier eigene Wahrheiten aus seiner Praxis zu Grunde gelegt.Nicht unbedingt verkehrt das zu tun. (Immerhin scheint er Wahrheiten aus der Praxis zu haben.)


Nicht emfehlenswert.Gut - aber warum nicht? Und wofür? Nicht empfehlenswert, um in Jura-Doktorarbeiten zitiert zu werden, oder für das Verhalten auf der Straße ?


Sicherlich beim Notwehrrecht in Theorie und Praxis zu unterscheiden. In diesen Situationen ist es oft hilfreich Zeugen zu haben.Hätte ich gar nicht gedacht !

Nichts für ungut. Ich meine MacYoung versucht dem Leser die Augen zu öffnen, welche Gefahren und weiteren Folgen eine SV-Situation mit sich bringen kann. Der "Spaß danach" (vor Gericht), der hier Thema ist, ist einer der unerfreulichen Aspekte. Unseriös finde ich das nicht.

Fragwürdig, (so objektiv "richtig" es auch sein mag) finde ich eher, wenn ein Jurist hier den Ratschlag gibt:
Wenn dich jemand beleidigt kannst du die -natürlich im Rahmen- auch körperlich zur Wehr setzen.
GRUß !!

Alfons Heck
13-09-2004, 22:15
Skandalurteil - kein Problem !!! Der BGH (man beachte!!!) hat mal entschieden, dass der Einsatz einer Schußwaffe gegen einen Kampfsportler eine zulässige Selbstverteidigungsmaßnahme ist. Fundstelle kann ich Dir jetzt leider nicht sagen, aber jederzeit zu finden in "Die Angst" o. "Die Tür" von K. R. Kernspecht.
Zugebenermaßen ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Zuhältern; aber m. E. trotzdem sehr bedenkliches Urteil (auch wenn es bereits in den 70-80er Jahren gefällt wurde).
Aus der Lektüre des Schloßherrn KRK:
Blitzdefence, WU SHU-VERLAG KERNSPECHT, 4.Auflage April 2001, ISBN 3-927553-10-7 Zitat von S.71:

(Quelle: EzSt 4 vom 29. April 1985, Entscheidungssammlung Strafrecht, Loseblattsammlung).
Soll ein Revisionsgericht zu einem vorhergehenden Landgerichtsurteil gefällt haben.

Kannst ja mal nachsehen was da genau steht. Wäre recht interessant wenn Du es hier dann mitteilen würdest.

Wirrkopp
15-09-2004, 00:10
Also ich möchte nun beim besten Willen nicht persönlich werden oder Dich in irgendeiner Form angreifen, aber wenn diese Frage ernst gemeint ist, dann gehen unsere Auffassungen zu diesem "Thema" wahrscheinlich dermaßen stark auseinander, dass jede weitere Diskussion ohne Ergebnis verlaufen würde.

Ich persönlich finde das Urteil zumindest sehr bedenklich. Aber hier gilt wahrscheinlich das alte Juristenmotto: 3 Juristen - 4 Meinungen :D

Ja das war tatsächlich ernst gemeint. Ich vermute aber, dass dein "Unverständnis" über meine Frage in erster Linie in unserem unterschiedlichen Kenntnisstand übers Notwehrrecht begründet liegt ;) Auch wenns nicht so aussieht, ich denke mir bei dem was ich hier schreibe sogar ab und zu was :D

vstm
15-09-2004, 10:52
Eine weitere (mögliche) Variante aufgrund derer man nicht zum Schöffen ernannt werden darf, ist die, dass man entsprechend vorbestraft ist........... Unterstelle ich ihm hier ausdrücklich nicht !!!!!!!!!!!!!

Ich werfe das nur als weitere Variante auf. Diese Personen haben dann nämlich meistens auch erstaunlich grundlegende Kenntnisse unseres Rechtssystems :cool:

...

Skandalurteil - kein Problem !!! Der BGH (man beachte!!!) hat mal entschieden, dass der Einsatz einer Schußwaffe gegen einen Kampfsportler eine zulässige Selbstverteidigungsmaßnahme ist. Fundstelle kann ich Dir jetzt leider nicht sagen, aber jederzeit zu finden in "Die Angst" o. "Die Tür" von K. R. Kernspecht.
Zugebenermaßen ging es dabei um eine Auseinandersetzung zwischen Zuhältern; aber m. E. trotzdem sehr bedenkliches Urteil (auch wenn es bereits in den 70-80er Jahren gefällt wurde).

Gruß Matthias

So, was ist jetz bei diesem thread schon herausgekommen?

1. Wirrkopp ist offensichtlich ein vorbestrafter Knacki. (Da er sich ja mit der Materie offensichtlich auskennt.)

2. DU bist im wahrsten Sinne des Wortes ein "Laien"-Richter.

3. Es ist grundsätzlich skandalÖÖÖÖÖÖÖÖS wenn man einen körperlich überlegenen Angreifer als unterlegener Notwehrübender mit einer Waffe abwehrt. (Ist ja wohl auch unmännlich und feige! :D )

4. KRK ist der Autor von "Die Tür". D.h. Geoff Thompson hat bei "Watch my Back" wohl böse abgeschrieben?