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Vollständige Version anzeigen : Nunchaku



MIMI
06-10-2004, 21:09
Hallo wollte wissen ob es in der nähe von Stuttgart ( Umgebung) einen Nunchaku Verein gibt?

Michael Kann
06-10-2004, 22:22
Gehört hier rein ;)

Kudos
07-10-2004, 10:02
Hallo wollte wissen ob es in der nähe von Stuttgart ( Umgebung) einen Nunchaku Verein gibt?

Nunchakus sind doch illegal in Deutschland :ups:

dark-Ninja
07-10-2004, 10:11
Nunchakus sind doch illegal in Deutschland :ups:

Nein, sind sie nicht. In Manchen Bundesländern wie z.B. Baden Württemberg (ist des einzige was mir im mom enfällt, sind aber mehr) sind Nunchakus erlaubt

JuMiBa
07-10-2004, 10:23
Nein, sind sie nicht. In Manchen Bundesländern wie z.B. Baden Württemberg (ist des einzige was mir im mom enfällt, sind aber mehr) sind Nunchakus erlaubt

Du bist nicht uptodate... ;) ...nach dem neuen Waffengesetz ist jede Art von Nunchaku in ganz Deutschland verboten... Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Bundesländer und Sportgruppen sind alle erloschen...

S.d.a.h.:

http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=19207&highlight=nunchaku

http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=15890&highlight=softnunchaku

Gruß Micha

Michael Kann
07-10-2004, 10:25
Ne unnötige Diskussion wie ich meine und wurde ja auch schon häufig hier behandelt, siehe hier:
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=19607&highlight=Nunchaku
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=19207&highlight=Nunchaku
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=11019&highlight=Nunchaku
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=15890&highlight=Nunchaku
http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=7942&highlight=Nunchaku

Bitte einfach mal die Suchfunktion dbzgl. nutzen ...

MIMI
07-10-2004, 13:50
Ich will wissen ob man es in Stuttgart tranieren kann und nicht ob es verboten ist!

Nunchakus mit soll bruchstelle und aus Schaumstoff sind erlaubt!!

Michael Kann
07-10-2004, 13:54
*räusper* WENN ES VERBOTEN IST, DANN WÄRE ES FÜR DENJENIGEN DER ES ZUGIBT ZU UNTERRICHTEN DOCH SCHON EIN WENIG PROBLEMATISCH!

Ich hoffe, Du gibst mir da Recht ;)

Des weiteren, lies Dir die angegebenen Threads bzgl. Erlaubt/Verboten durch - dann setze Dich ans Telefon (die Nr. findest Du in den entsprechenden Diskussionen) und rufe das BKA an und laße es Dir bestätigen das sie VERBOTEN sind.

Ob Du Dich daran hälst ist nicht mein Problem, doch solange es keine wirkliche Klärung dieses Problems gibt, gibt es bei uns kein Nunchaku Training mehr :winke:

MIMI
07-10-2004, 15:27
http://www.sport-nunchaku-do.de

Schau unter Infos Sport nunchaku. Dann weiter zu Sind nunchakus verboten?
Da wirst du dann lesen können das Spoft mit sollbruchstelle nicht verboten sind!



Bitte hier klicken

Joker
07-10-2004, 15:43
http://www.sport-nunchaku-do.de

Schau unter Infos Sport nunchaku. Dann weiter zu Sind nunchakus verboten?
Da wirst du dann lesen können das Spoft mit sollbruchstelle nicht verboten sind!



Bitte hier klicken

Is klar.... Ruf beim BKA an... war auch mal in dem Irrglauben...

Kudos
07-10-2004, 16:12
Da wirst du dann lesen können das Spoft mit sollbruchstelle nicht verboten sind!


Ich konnte das nirgends lesen, höchstens dass "soft-nunchakus mit Sollbruchstelle" innerhalb von München zu Trainingszwecken erlaubt sind.

Meines Wissens nach ist jede Waffe, die eigentlich nur zum erdrosseln verwendet werden kann, in der BRD verboten. Den genauen Gesetzestext zu finden ist sicherlich nicht schwer. Anscheinend eignen sich diese Softnunchakus mit Sollbruchstelle nicht zum erdrosseln und sind deshalb, zumindest innerhalb von München, nicht verboten.

Michael Kann
07-10-2004, 21:44
http://www.sport-nunchaku-do.de

Schau unter Infos Sport nunchaku. Dann weiter zu Sind nunchakus verboten?
Da wirst du dann lesen können das Spoft mit sollbruchstelle nicht verboten sind!

Kenne Dirk´s Seite recht gut und habe bis zur letzten Waffengesetzänderung fleißig seine Nunchaku verkauft, dass ändert aber nichts daran, dass Dirk NICHT der Gesetzgeber ist (leider ;)) und es vom BKA entschieden wird und damit alle Ausnahmegenehmigungen die es gab, also auch die die Dirk hat, hinfällig sind. Also, langer Rede kurzer Sinn - BKA anrufen und gut is ;)

Anbei einfach mal noch n paar Daten und die passende pdf. als Anhang - so für die UNGLÄUBIGEN unter uns ;)
http://www.bka.de/ oder direkt unter http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht.html
(0611) -550 mit dem Waffenreferatsleiter verbinden laßen

Sollte ansich reichen, wenn nicht, mir auch Recht :winke:

Patrick V.
14-10-2004, 16:34
zurzeit läuft das verfahren von dirk noch solange hat das bka keine rechtliche Grundlage !!!!

beschaffenheit und ausführung spielen keine Rolle !!
was ist das für eine Scheiße, dann ist ein Springseil oder so auch verboten (zwei Stöcke mit einem seil oder änlichem verbunden).....! oder ist das Wort Nunchaku ausschlaggebend dann nennt mann es halt anderst !

Der Beamte der dies aufgefasst hat sollte sich mal Gedanken machen was für einen Müll er schreibt !

Michael Kann
15-10-2004, 00:19
zurzeit läuft das verfahren von dirk noch solange hat das bka keine rechtliche Grundlage !!!!

Was? Solange hat das BKA keine rechtliche Grundlage? Woran machst Du das denn fest?

Tengu
15-10-2004, 11:36
Entschuldigt, wenn ich mich da mit meinen äußerst rudimentären juristischen Kenntnissen reinhänge.

Was war zuerst da? Das Waffengestz mit seiner Festlegung, das Nunchaku´s unter verbotene Waffen fallen. Erst danach kam das Verfahren. Deswegen gilt ersteres. Und zwar solange bis das Gesetz geändert wird. Irgendein Gerichtsurteil spielt dabei keine Rolle. (oder ich hab bei all meinen Rechtsvorlesungen gepennt....was ich ja nicht ausschließe ;) )


Gruß

Tengu

Patrick V.
15-10-2004, 22:30
Es geht nicht um um Nunchakus (Waffengesetz Drosselholzer) diese sind natürlich Verboten !!!!
Sorry wenn das falsch rüber gekommen ist !
Es geht rein um die soft Nunchakus mit Sollbruchstelle mit diesen kann mann keinen erdrosseln und um das geht es im Waffengesetz.
Das Gerichtsverfahren geht darum ob diese überhaubt unter das Gesetz Fallen ! Wenn das so Entschieden wird, würden sehr viele Altagsgegenstände unter das Gesetz fallen !
zwei Würstchen mit einer Schnur verbunden.......Beschaffenheit und Ausführung spielen keine Rolle ! :D

Michael Kann
16-10-2004, 07:47
:hammer:

Jetzt hab ich Euch doch extra auch das Dokument vom BKA
inkl. der Adresse wo die Dokumente zu finden sind
inkl. Ansprechpartner beim BKA
inkl. Adresse BKA
inkl. Tel. Nr.
gegeben und es scheitert doch am GLAUBEN (nicht Wissen) :D

Glauben ist doch eine sehr starke Waffe ;)

SnakeCCCP
16-10-2004, 09:55
also ich hab noch nicht davon gehört das man mit einem Nunchaku jemanden erdrosselt......es ist doch eine sehr gefährliche schlagewaffe mit der könner die sämtliche knochen brechen können :rolleyes:

Patrick V.
16-10-2004, 10:57
Das ist schon richtig aber im Waffengesetz sind sie unter Drosselhölzer eingetragen nicht als Schlag Waffe !
Aber wie gesagt aus Holz oder änlichem sind sie so oder so Verboten ! Es geht nur um die soft ausführung, man kann ja versuchen mit Schaumstoff einen zu erschlagen........
Das BKA macht nicht die gesetze es für sie nur aus !

Wenn alles so klar wäre hatten sie den shop von dirk schon lange dicht gemacht genauso wie seine organisation !
Fragt am besten da mal nach er kann euch rechtlich bestimmt mehr sagen !
http://www.kampfsport-shop.de/

Michael Kann
16-10-2004, 11:36
Das ist schon richtig aber im Waffengesetz sind sie unter Drosselhölzer eingetragen nicht als Schlag Waffe !
Aber wie gesagt aus Holz oder änlichem sind sie so oder so Verboten ! Es geht nur um die soft ausführung, man kann ja versuchen mit Schaumstoff einen zu erschlagen........
Das BKA macht nicht die gesetze es für sie nur aus !

Wenn alles so klar wäre hatten sie den shop von dirk schon lange dicht gemacht genauso wie seine organisation !
Fragt am besten da mal nach er kann euch rechtlich bestimmt mehr sagen !
http://www.kampfsport-shop.de/

Hab ich doch alles schon gemacht ... ABER DIRK IST NICHT DER GESETZGEBER, leider will das nicht in Deinen Kopf. Möglicherweise ist Dir auch noch nicht aufgefallen, dass die Mehrzahl der Leute hier liebend gern weiter mit dem Nunchaku arbeiten würden (es ggf. auch tun, aber nicht öffentlich drüber schreiben :rolleyes: ). Dirk hat meine vollste Unterstützung (war jahrelang sein Kunde) und wenn ich ihm durch ne Unterschrift helfen kann, dann tue ich dies sofort.

Ansonsten gilt, solange es keinen RICHTELICHEN Beschluß gibt, dass hier:

Patrick V.
16-10-2004, 17:53
Im Gesetzestext und im Bescheid steht "durch Handhabung und Beschaffenheit dazu bestimmt die Gesundheit zu schädigen" ! Kann man das mit den Soft Nunchakus ? Nur weil ein Beamter meint es verbieten zu müssen..... armes Deutschland ! :rolleyes:
Beschaffenheit und Ausführung spielen keine Rolle !
Was dann..... ? :confused:
Die Frage ist, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich des BKA?
Leider Habe ich zur zeit keinen Scanner, ich hab einen Bescheid wo das BKA zugibt, daß es nicht in ihren Zuständigkeisbereich fällt, und darum geht auch das Verfahren von Dirk !
So lange kann Dirk seinen Shop auch weiter führen, ansonsten kann er dicht machen !
Also ist es meines Wissens nach so, daß der Beschluß vom BKA bezüglich soft Nunchakus steht, aber auf Eis liegt bis das Verfahren abgeschlossen ist !
Ich würde es wegen des ganzen Stress bis dahin allerdings auch nicht anbieten ! Als Lehrgangsleiter ist Dirk solange totzdem willkommen, in Dortmund war er auch !

Um auf die Frage vom Anfag zurück zu kommen, in Tuttlingen bietet es einer trozdem offiziell an, ist aber 100 KM von Stutgart entfernt !

BobbyPI
16-10-2004, 18:30
Also ich brauch keine Nunchaku.. mi reicht ein Kabel auch... ;)... und zum schlagen irgedine Bierflasche...

Finde solche Gesetze dumm... wenn man mit nem Waffenschein Waffen haben darf sollte man genauso über ne Bescheinigung für solche Waffen (z.B. durch nen Verein, Verband etc... Nunchakus haben dürfen...). Bei uns in Österreich sind die auch verboten, aber kaufen kann man sie trotzdem, genauso wie man keine Messer mitführen darf die so und so lange sind, aber kaufen kann man sie trotzdem...

Zzz..

silent seeker
16-10-2004, 19:46
Nunchakus haben dürfen.... Bei uns in Österreich sind die auch verboten, aber kaufen kann man sie trotzdem, genauso wie man keine Messer mitführen darf die so und so lange sind, aber kaufen kann man sie trotzdem
Bitte nichts durcheinanderbringen. Was man kaufen darf ist logischerweise nicht verboten. ;)

Längenbeschränkung für Messer gibt es in Österreich ebenfalls nicht. Du kannst theoretisch alles mitführen, bis hin zum mittelalterlichen Bihänder dessen Klinge fast so lang ist wie du selbst. Die Cops werden dich als Schwertträger sofort von der Strasse fischen, aber mit einer anderen formaljuristischen Begründung, und nicht weil deine Klinge zu lang ist.

~

captainplanet
16-12-2004, 14:07
Ich weiß nicht, wie das in unserem schönen Land (Österreich) genau ist. Ich hab mir nur sagen lassen, daß ich mich mit meinen Nunchakus besser nicht erwischen lassen soll... weiß jemand genaueres über die Rechtslage?!?

Über die Situation in Deutschland hab ich ja genug gelesen. Das Argument mit den Würgehölzern geht mir übrigens überhaupt nicht ein: Warum sollte ich jemanden mit einem Nunchaku erwürgen? Es ist doch viel einfacher, denjenigen damit zu erschlagen! In einer Kampfsituation ist es gar nicht so einfach, das Ding um den Hals des Gegners zu legen. Wenn ich jemanden von hinten überrasche, ginge das zwar ganz gut. Aber ist es etwa weniger gefährlich, erschlagen zu werden als erdrosselt? Da muß man wohl Beamter sein, um das zu verstehen....

Grüße Georg

oliverk71
07-04-2005, 06:43
Also: Nunchakus sind in Deutschland seit 1971 verboten. Das Softnunchaku wurde erst mit dem neuen Waffengesetz verboten, vielmehr mit dem Feststellungsbescheid des BKA. Rechtswirksam ist dieser Feststellbescheid aber noch nicht und bis zur endgültigen Entscheidung ist das Softnunchaku erlaubt! Im Waffengesetz ist ausdrücklich von einer "Waffeneigenschaft" die Rede, die Softnunchakus nun mal nicht haben. Das BKA hat da eine etwas eigentümliche Meinung, um es mal vornehm auszudrücken. Wer Interesse daran hat, das das echte Nunchaku wieder erlaubt wird, kann sich hier eintragen: http://pro-nunchaku.de.vu

Darkpaperinik
07-04-2005, 09:40
da fällt mir eine lustige anekdote von einem bekannten ein..

in den 80ern saß er 9 monate in der JVA in ellwangen ein, wegen nunchaku besitz..

hintergrund:

er und 2 kumpels haben wohl sich unberechtigt zugang zu einem wohnobjekt samt inventar verschafft (landläufig "einbruchsdelikt")...

er sass im auto und sollte den "designated driver" spielen (landläufig "fahrer des fluchtfahrzeuges") .. da er wohl definitiv in seinem kellnerjob ne harte woche hatte dachte er, er könne wohl ein wenig die augen zu machen..

irgendjemand meinte dann er müsse ihn mit lautem klopfen an die scheibe wecken.. der freundliche herr war auch sehr interessiert an seinem befinden, namen, etc. - lag wohl an der grünen kleidung.. weniger lustig fanden sie allerdings das nunchaku auf dem rücksitz..

und genau deshalb hat ihn dann der staatsanwalt drangekriegt. 9monate ohne bewährung!

Kudos
07-04-2005, 13:24
da fällt mir eine lustige anekdote von einem bekannten ein..
in den 80ern saß er 9 monate in der JVA in ellwangen ein, wegen nunchaku besitz..
hintergrund:
er und 2 kumpels

Was hast Du denn für Bekannte? Warst Du einer von den zwei :D?

Pass auf, dass niemand Deine Stöcke mal zusammen bindet und Dich wegen illegalem Waffenbesitz anklagt :D

FrAgGlE
07-04-2005, 13:27
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass jemand wegen des "reinen" besitzes eines nunchaku eine derart hohe strafe bekommt. hier wird doch noch mehr bzw. eine kriminelle vorgeschichte im spiel gewesen sein ;)

Darkpaperinik
07-04-2005, 14:17
Was hast Du denn für Bekannte? Warst Du einer von den zwei :D?

Pass auf, dass niemand Deine Stöcke mal zusammen bindet und Dich wegen illegalem Waffenbesitz anklagt :D

tjaaa.. wüsstest du gerne, hä? :D

da ich meistens ca. 6-8 stöcke mitnehme würd ich ja dann richtig probleme bekommen ;)

believe it or not.. er hat 9 monate bekommen.. (ich kenne die urteilsbegründung nicht.. ich denke der bruch hat auch ne rolle gespielt..)

FrAgGlE
07-04-2005, 16:13
believe it or not.. er hat 9 monate bekommen.. (ich kenne die urteilsbegründung nicht.. ich denke der bruch hat auch ne rolle gespielt..)

das denke ich auch...


mfg frau salesch :cool:

LiYauSan
07-04-2005, 19:09
hab da nebenbei 'ne frage ist auch dreier-chaku (Sam jeet kuon (oder so), dreigliederstab) verboten???

bitte bitte antworten

vielen dank im voraus
MfG LiYauSab

captainplanet
07-04-2005, 19:45
hab da nebenbei 'ne frage ist auch dreier-chaku (Sam jeet kuon (oder so), dreigliederstab) verboten???

Prinzipiell ist der Sansetsukon auch geeignet, jemanden zu erwürgen und wäre damit nach derselben "Logik" wie das Nunchaku verboten. Auf der anderen Seite könnte man sagen, daß er aufgrund seiner Reichweite eher als Schlagwaffe einzuordnen ist. Ist wohl eine Frage der Auslegung. :rolleyes:

Razyel
07-04-2005, 20:08
Soweit ich weiß bezieht sich das Gesetz lediglich auf ZWEI Holzstäbe mit einer Kette oder ähnlichem verbunden. Würde man nun 3 Holzstücke kombinieren, wäre der Name Nunchaku nicht mehr zutreffend und das GEsetz würde somit nicht greifen.

Naja ich würd an deiner Stelle aber den BKA anrufen und deine Frage schildern.

captainplanet
07-04-2005, 20:17
Soweit ich weiß bezieht sich das Gesetz lediglich auf ZWEI Holzstäbe mit einer Kette oder ähnlichem verbunden. Würde man nun 3 Holzstücke kombinieren, wäre der Name Nunchaku nicht mehr zutreffend und das GEsetz würde somit nicht greifen.

Das Gesetzt legt sich meines Wissens nach weder auf die Bezeichnung "Nunchaku" noch auf die Anzahl der Stäbe fest, es ist nur sinngemäß die Rede von Sachen, die zum Würgen gedacht sind. Hirnloses allgemeines Gefasel halt, wo man alles und nichts hineininterpretieren kann. Daß das Softnunchaku verboten ist, steht ja auch nicht ausdrücklich so im Gesetz. Nur die Rechtsverdreher vom BKA sind der Meinung, daß das auch da drunter fällt. :mad:

LiYauSan
09-04-2005, 11:36
danke für die infos

MfG LiYauSan

oliverk71
16-04-2005, 12:11
Das Sansetsukon (Dreigliederstab) ist in Deutschland auf jeden Fall verboten. Ob zwei oder drei Stäbe ist dem Gesetzgeber egal. Allerdings bezweifele ich stark, daß die meisten Polizisten das auch wissen. Und da mit so einem sperrigen Ding auch keiner rumlaufen wird, werden die auch kaum darauf aufmerksam.

Siehe auch in der Wikipedia unter Nunchaku.