silent seeker
26-10-2004, 01:47
Hi,
meine Infos zu den in Italien gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht mehr die neuesten, und für wirkungsvolles googeln ist mein Italienisch zu schwach.
Konkret interessieren mich 2 Dinge:
++ gibt es ein Folder-Verbot a la Schweiz ?
++ gibt es Längen-Beschränkung für feststehende einschneidige Klingen ?
Ich hoffe mal, Roberto kann einem ahnungslosen Nordländer aus der Patsche helfen... :D
~
meine Infos zu den in Italien gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht mehr die neuesten, und für wirkungsvolles googeln ist mein Italienisch zu schwach.
Konkret interessieren mich 2 Dinge:
++ gibt es ein Folder-Verbot a la Schweiz ?
++ gibt es Längen-Beschränkung für feststehende einschneidige Klingen ?
Ich hoffe mal, Roberto kann einem ahnungslosen Nordländer aus der Patsche helfen... :D
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