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Vollständige Version anzeigen : ist es sinvoll [...]



Wasi
13-11-2004, 20:35
in einer SV situation, in der man sich gegen nur 1 verteidigen muss und man dem kampf nicht mehr aus dem weg gehen kann, den angreifer, der einen schon körperlich angegriffen hat, einen schlag ins gesicht zu geben (als ablenkung, oder auch als nachteil, wie z.B. blutige nase, trähnende augen oder schockmoment) und danach den anderen durch eine wegschieben übers bein oder durch simples an den boden schmeissen zu stoppen. das mit dem an boden bringen, kann irgendwie verlaufen, hauptsache er ist am boden, und wenn möglich liegt er durch schmerzen dort erstmal "gelähmt" am boden!


Ich denke, wenn der andere am boden ist hat mein eine gute lage, in der man sich aus dem staub machen kann oder weiter gegen den angreifer vorgehen kann... seht ihr das auch so oder könnt ihr aus erfahrung berichten, ob sowas effektiv ist?


greetz: Wasi!

IecXe
13-11-2004, 22:35
naja ist es sinnvoll.... ich denke das ist total situationsbedingt. So etwas zu Veralgemeinern ist nicht besonders gut.

Kommt ganz darauf an wie gespannt die Lage ist .. wenn der Angreifer kurz davor ist dich einfach zusammenzuhauen ohne Rücksicht auf dich, oder gar eine Waffe benutzt (messer, Stuhl) dann schlag natürlich zu, egal ob ins Gesicht oder sonst wo hin .

Kudos
14-11-2004, 14:37
Alles was angemessen ist und funktioniert, ist in einer SV-Situation sinnvoll! Ein Schlag ins Gesicht schockt sicherlich, eventuell sogar KO und wenn er dann geschockt/KO aufm Boden liegt, kannst Du entweder weitermachen oder wegrennen! (Wenn Du ihn KO geschlagen hast, bist Du aber eigentlich auch verpflichtet 1. Hilfe zu leisten!)

Allerdings hat mir mal jemand einen Schlag ins Gesicht gegeben, das war aber nur ein bisschen mehr als Streicheln und sein großer Fehler... Also, wenn Du was machst, dann mach es richtig, denn halbe Sachen können gefährlicher sein, als gar nichts...

Blue_Dragon
15-11-2004, 03:33
Alles was angemessen ist und funktioniert, ist in einer SV-Situation sinnvoll! Ein Schlag ins Gesicht schockt sicherlich, eventuell sogar KO und wenn er dann geschockt/KO aufm Boden liegt, kannst Du entweder weitermachen oder wegrennen! (Wenn Du ihn KO geschlagen hast, bist Du aber eigentlich auch verpflichtet 1. Hilfe zu leisten!)

Allerdings hat mir mal jemand einen Schlag ins Gesicht gegeben, das war aber nur ein bisschen mehr als Streicheln und sein großer Fehler... Also, wenn Du was machst, dann mach es richtig, denn halbe Sachen können gefährlicher sein, als gar nichts...

Nein in einer SV Situation ist mann dann nur verpflichtet die Polizei zu holen oder glaubst du wirklich das eine Frau nach einem Vergewaltigungsversuch nochmal zurückgeht und Eier verbindet wo sie vor 2 minuten noch reingeschlagen hat ???

Kudos
15-11-2004, 08:37
Nein in einer SV Situation ist mann dann nur verpflichtet die Polizei zu holen oder glaubst du wirklich das eine Frau nach einem Vergewaltigungsversuch nochmal zurückgeht und Eier verbindet wo sie vor 2 minuten noch reingeschlagen hat ???

Natürlich musst Du Dich keiner Gefahr aussetzen, 1. Hilfe ist ja auch schon wenn die Polizei gerufen wird. Wenn der Angreifer aber bewusstlos war, Du das erkannt hast und man Dir hätte zumuten können ihn z.B. in die stabile Seitenlage zu drehen, er erstickt aber trotzdem an seinem Erbrochenem, bin ich mal gespannt, wie man das Dir auslegt...

§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

maggi pizza B-(
15-11-2004, 09:08
§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr [..]


Das ist der Punkt. Theoretisch könnte der Angreifer ja wieder zu Bewusstsein kommen und erneut angreifen. Wer weiß aber, wie das deutsche Gerichte sehen würden..

Ryman
15-11-2004, 09:15
@ Maggi:
Das mag sein, aber ich denke das jeder nen Handy hat und die Polizei rufen könnte. Außerdem denke ich nicht das einer der gerade zusammengeschlagen wurde bis er ohnmächtig ist, nochmal aufsteht und das Gleiche nochmal probiert.

Wasi
15-11-2004, 16:22
hmm... ich meinte, ob jemand schon selbst sich verteidigt hat oder weiss, ob es funktioniert den angreifer durch einen wurf kurz kampfuntauglich zu machen und man sich in der zeit verdücken kann... da er ja erstmal aufstehen muss etc.

aber trotzdem danke für die antworten, auch wenn diese in so oder einer ähnlichen form schon oft aufgetreten sind :D

Kudos
15-11-2004, 17:17
Dann stell doch Deine Fragen entsprechend!

Um Deine Frage doch noch zu beantworten:


hmm... ich meinte, ob jemand schon selbst sich verteidigt hat


Ja.



oder weiss, ob es funktioniert den angreifer durch einen wurf kurz

Ja.