Vollständige Version anzeigen : Shuriken
Hi, bin neu hier :cool: und habe auch gleich eine erste Frage: Wo zum Geier bekommen ich Shuriken? Und zwar speziell die länglichen, messerartigen, keine Sterne oder sowas.
Ich suche mir da schon eine halbe Ewigkeit einen Wolf nach den Dingern, und kein Fachladen und kein Internetanbieter konnte mir da bisher helfen. Hat hier vielleicht einer eine gute Idee, abgesehen vom Ausland?
.Samuray
Chinesischer Kampfsport mit japanischen Waffen :confused:
Rgds,
Ryushin
krav maga münster
19-11-2004, 09:45
Soviel ich weiß, sind die Shuriken unter das Waffengesetz gefallen.
Gruß Markus
Shuriken sind in Deutschland definitiv verboten. Auf legalem Weg wirst Du sie also keinesfalls bekommen.
Ichigeki
19-11-2004, 10:12
Eben, Shuriken sind in Deutschland verboten.. Musst schon im Ausland suchen.. Selbst da ist es nicht gerade einfach welche zu finden.
Warum denn keine japanischen Waffen im chinesischen Kampfsport? Verboten ist es ja wohl nicht, höchstens ein kleiner Stilbruch ;) Ich weiss auch nicht, inwieweit ich ernsthaft ein paar japanische einflechten will, mal gucken.
Hmm, wenn die Dinger unter's Waffengesetz gefallen sind, ist das natürlich schwierig -- aber jetzt, wo ihr es sagt, fällt mir ein, dass ich auch irgendwann mal sowas gehört habe. Andererseits kann doch jeder Volljährige mit recht geringen Auflagen nach wie vor Wurfmesser und Gaspistolen kaufen -- und dann sind Shuriken trotzdem auf alle Fälle illegal? :confused:
Gibt es denn empfehlenswerte Versandanbieter aus dem Ausland? Jetzt nicht nur wegen Shuriken, sondern allgmein.
Bushido_85
19-11-2004, 11:27
Gibt es denn empfehlenswerte Versandanbieter aus dem Ausland? Jetzt nicht nur wegen Shuriken, sondern allgmein.
ich glaube nicht dass dir hier irgendwer tipps zu illegalen quellen gebemn wird.
aber seit wann trainiert man im Kung Fu mit shuriken :confused:
oss
bushido
Ronin2004
19-11-2004, 11:32
Hallo,
soweit ich weiß sind wurfsterne nicht mehr erlaubt. aber bo-shuriken, also die länglichen nach denen du gefragt hast fallen meines wissens nach nicht unter das verbot. soweit nämlich wurfmesser frei verkäuflich sind, dürften auch alle anderen wurfklingen, also auch boshuriken, erlaubt sein.
mfg,
Ronin
nachweis:
WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
DIE SIND VERBOTEN !!!!!!!!!
wirst du offizell in Deutschland nicht mehr bekommen.
bastel dir ein Paar aus Kunstoff die reichen auch zum trainieren
Ah, hey, danke! .... das klingt wirklich so, als wenn Boshuriken nicht darunter fielen. Womit sie ja legal zu beschaffen sein müssten.
@Bushido_85: Ich hatte ja gesagt "generell", weil ich ja auch immer mal wieder andere Dinge brauche. Und zum chineischen Kampfsport mit Wurfsternen --> siehe mein voriges Posting ... wieso auch nicht?
Was er meint sollte wohl eher unter Wurfmesser fallen und ist legal zu erwerben!
wenn wir schonmal beim thema verbotene Waffen sind,
wie sieht es den aus, wenn man sich eine Katana kaufen will?
Darf man eine geschmiedete scharf-geschliefene Katana Daheim haben?
MfG
Toni
soweit ich das mitbekommen habe nur ein Katana das nicht scharf ist sobald es ausgeschlieffen ist darf man es nicht mehr mit sich führen
Man darf es allerdings zu Hause haben, für Dekozwecke, zum trainieren oder zum Gurken schneiden. Man darf es sogar zum Training mitnehmen, wenn man es nur entsprechend transportiert (in einem Koffer etc.). Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen oder allgemein in der Öffentlichkeit ist's tabu.
ich darf's mir sogar in den gürtel stecken und damit durch die innenstadt laufen. in japan dürfen die das nicht :D
für kampfsportler / kampfkünstler relevant:
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
[...]
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
[...]
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
[...]
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
– nicht zweiseitig geschliffen ist und
– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);
[B]Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
2. auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
3. soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,
4. auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.
grüße - hans
Man darf das Katana nicht mit zum Training nehmen.
Wenn man meinetwegen Iaido macht und jeder hat dort ein scharfes Schwert dann ist das verboten.
Nennt sich "Unerlaubte Bildung einer bewaffneten Gruppe".
Am besten gar kein Katana mit sich führen, auch wenns nicht verboten ist führt es doch nur zu STress, der völlig unnötig ist.
Hab ich das richtig gelesen, dass das Nun-Chaku verboten ist, weil man mit der Kette jemanden würgen könnte... :confused:
An sowas würd ich gar nich denken wenn ich mich mit nem Chaku verteidigen müsste...
nickless
23-11-2004, 11:56
Nicht direkt deswegen, wird halt Wuergeholz genannt :D
-> deutsches Beamtentum
Das böse am Nunchaku ist halt, dass man wenn man einen Gegner würgt, mit der Kette die Luftzufuhr UND mit den Hölzern noch die Blutzufuhr abschneidet.
Deshalb wurde das Teil verboten.
So aber back to topic:
Warum sind Wurfsterne verboten. Kaum jemand kann damit richtig werfen.
Zudem sind die echten nichtmal scharf geschliffen.
Tja und wem hat man das zu verdanken das sie (Shuriken ) verboten worden sind???!! Dem dummen Jugendlichen die auf dem Schulhof damit rumgespielt habenund sich gegenseitig verletzten.
Es sind ja keine Waffen um zu töten nur Schockwaffen um den Gegner abzulenken so zu sagen Wegwerfartikel der Ninja gewesen.
Lol naja ein wenig mehr als Wegwerfartikel waren sie schon^^
Die haben sicherlich mehr als einem Ninja das Leben gerettet.
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