Vollständige Version anzeigen : rechtliche frage
Hallo,
blöde frage, aber interessiren würde es mich: ich habe vor kurze folgende artikel ausgegraben: http://www.salzburg.com/sn/archiv_artikel.php?xm=1308835&res=7
darin steht, es gibt den tatbestand der körperverletzung mit einwilligung des betroffenen.
es handelt sich hierbei um ein degenduell, wobei fechten olympische disziplin ist. das duell wurde mit einverständnis beider parteien abgehalten unter dem wisen, sich verletzen zu könen.
taekwondo ist ebenfalls olympisch.
auch im taekwondo kann es zu körperverletzungen kommen.
folgende fragen ergeben sich für mich:
1. ist das beipiel auf einen kampfsport übertragbar?
2. wenn ja, muss der täter" rechtliche kosequenzen befürchten?
3. kann ein kämpfer in einem übungskampf im dojang rechtlich belangt werden, wenn er seinen gegenspieler verletzt?
danke für die antworten,
lan
Sporchtsfreund
02-12-2004, 13:04
Österreichisches Recht != Deutsches Recht.
Ansonsten is das (in Deutschland) im Kampfsport afaik so der Fall, bin aber kein Jurist.
Wenn dem nicht so wäre, gäbe es mit Sicherheit keine Vollkontaktkampfsportveranstaltungen und unzälige Profiboxer, Valetudosportler usw. säßen wegen schwerer Körperverletzung im Knast.
Baphomet
02-12-2004, 14:14
ich kenne mich da zwar auch nur sehr vage aus, aber besteht nicht ein unterschied zwischen sport und freizeit?
also wenn bei einem wettkampf oder im training jemand verletzt wird, ist der *täter* insoferne nicht schuld als es sich um die austragung eines sportes handelt und jeder beteiligte da absolut freiwillig dabei ist und darauf vorbereitet ist bzw. damit rechnet, verletzungen davon zu tragen.
da ist theoretisch die situation eine andere als wenn sich zwei spaßvögel bei morgengrauen in der au treffen und sich gegenseitig niederprügeln. in so einem fall könnte man schon von körperverletzung sprechen und den verletzenden im nachhinein eventuell zur verantwortung ziehen.
so.... juristen... haut mich nieder wegen diesem diletantischen statement :p
Ronin2004
02-12-2004, 15:22
Hallo,
In dem Artikel findet österreichisches recht anwendung.
im deutschen recht ist eine kv gem. §§ 223 ff. StGB strafbar, die aber gem. § 228 StGB im Falle einer Einwilligung der verletzten person gerechtfertigt ist, sodass der täter nicht bestraft wird. gleichwohl handelt es sich um eine körperverletzung.
eingeschränkt ist die möglichkeit der einwilligung nur gem § 228 StGB, wenn die tat gegen die guten sitten verstößt. was im einzelfall gegen die guten sitten verstößt bleibt zunächst zu klären.
im falle von sportverletzungen (ks, training, wettkämpfe, aber auch sonstige unfälle z.b. beim fussball etc) liegt in der regel eine generelle, klonkludente (schlüssige) einwilligung aller teilnehmer (durch ihre freiwillige teilnahme) in mögliche sporttypische verletzungen vor. ein sportlicher wettkampf verstößt in der regel auch nicht gegen die guten sitten.
daher hat der schädigende auch im normalfall nichts zu befürchten.
ABER: verletzt jemand einen anderen im training absichtlich, liegt hierfür keine einwilligung vor und eine bestrafung wegen kv kommt in betracht.
hoffe das hat geholfen,
Ronin
Prospero
02-12-2004, 15:30
Eine Körperverletzung mit Einwilligung gibt es in der Tat auch nach deutschem Recht. In § 228 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Wann ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, kann man natürlich immer nur im Hinblick auf einen konkreten Einzelfall beurteilen.
Für Kampfsport gilt jedenfalls: Eine Verletzung im Rahmen des Wettkampfes oder Trainings ist in aller Regel von der Einwilligung gedeckt. Zwar willigt natürlich niemand direkt ein, verletzt zu werden, sondern man versucht gerade, nichts abzubekommen und den Gegner zu treffen; "Einwilligung" ist aber so zu verstehen, dass man generell in das Risiko einwilligt, vom Gegner verletzt zu werden. Auch Verstöße gegen die Regeln des jeweiligen Kampfsports (z.B. Tiefschlag im Boxen) sind zumindest wenn sie unabsichtlich geschehen wohl noch von der Einwilligung umfasst. Beim Fußball ist es z.B. so, dass ein Foul in aller Regel nicht Strafbar ist, weil man, wenn man Fupball spielt, sich eben damit abfinden muss, auch mal regelwidrig verletzt zu werden. Anders ist es natürlich, wenn die Verletzungshandlung weit jenseits des Erlaubten ist und gerade dazu dient, einen anderen regelwidrig zu verletzen (Beißen beim Boxen).
Unerheblich ist auf jeden Fall, ob es sich um eine "anerkannte", z.B. um eine olympische Sportart handelt oder um etwas "unkonventionelles" (z.B. Muay Thai).
Daneben gibt es natürlich noch eine Grauzone. Der Zeitungsbericht bezieht sich z.B. nicht auf das Sportfechten, sondern auf die Mensur in sog. "Burschenschaften". Hier wird man nach deutschem Recht davon ausgehen, dass das ganze nicht gegen die "guten Sitten" verstößt; auch dann nicht, wenn dabei nicht nur ein paar blaue Flecken, sondern klaffende Wunden entstehen, was nicht selten ist. Etwas anderes würde aber wohl dann gelten, wenn das ganze nicht mit den in der Mensur üblichen Waffen, sondern mit scharf geschliffenen Klingen etc. statt findet.
Eine private Verabredung für ein Sparring dürfte wohl noch ok sein; wenn man das aber macht, um eine "Rechnung zu begleichen" wird's problematisch, weil eine solche Form der Konfliktlösung mit den heute geltenden "guten Sitten" nicht mehr vereinbar ist. So würden das jedenfalls die Schwarzkittel sehen.
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