Vollständige Version anzeigen : Frage an die Juristen!
... bin zwar selbst einer, aber erst im ersten semester :D !
Hab ne privatrechtliche Frage, und zwar wie ist die Rechtslage, wenn jemand mein Eigentum, in diesem Fall einen Kellerraum, mit einem Vorhengeschloss verschließt!
Ich weiß leider nicht, ob das Schloss noch vom Vorbesitzer ist, oder ob sich einfach jemand geirrt hat!
Darf ich das Schloss ohneweiteres entfernen, und gegebenfalls die sich im inneren befindenden Gegenstände entsorgen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Ps. Könnte auch nen Prof. fragen, aber schäme mich zu sehr :o
GRUSS
ich würde die sagen das du hier eindeutig im falschen Forum bist.
Stelle docu deine Frage einfach mal im Forum von www.Recht.de (http://www.Recht.de)
Mfg
Holger
Wirrkopp
03-12-2004, 17:10
Ps. Könnte auch nen Prof. fragen...GRUSS
Ich würd ja erstmal meine Nachbarn bzw. meinen Vermieter fragen.
Hmm.. Eigentum oder Miete? Eigentlich egal, ist jedenfalls verbotene Eigenmacht.. kuck mal in den §§ 800ern BGB, da steht alles ;)
Ich würd ja erstmal meine Nachbarn bzw. meinen Vermieter fragen.
:halbyeaha Das Leben könnte so einfach sein...
Gruß Micha
Ist Eigentum!
Nachbarn geht schlecht, weil die auch zum größten teil alle neu sind!
Danke für den Link!
GRUSS
Baphomet
03-12-2004, 23:12
hast du das gekauft?
du mußt ja mit irgendwem einen kaufvertrag abgeshclossen haben. mit dem vorbesitzer oder mit dem makler. und da geht man doch normalerweise alles gründlich durch bevor man unterschreibt. und da werden solche sinde auf geklärt.
theoretisch müsstest du das recht haben, das schloß aufzubrechen, allerdings kann es auch ein mißverständnis sein und du holst dir den zorn von irgendjemandem... vermeidbar.
@ twist
greift in meinem Fall nicht § 903 "Befugnisse des Eigentümers"?!
oder muss ich gemäß dem § 864 "Erlöschen der Besitzansprüche" erst Klagen bzw 1 Jahr warten?
Aber ich weiß nichtmal wer der Vormieter war!
GRUSS
Der gesammte wohnkomplex wurden über eine Maklerfirma verkauft, die Vormieter sind zum größten teil bereits anfang letzten Jahres ausgezogen!
Waren früher alles Mietwohnungen, die zu Eigentumswohnungen gemacht wurden!
Schlüssel haben wir alle bekommen!Haben halt nicht dran gedacht uns den Keller anzusehen!
Den Makler fragen ist ne idee...
...wollte aber gerne die rechtliche lage wissen, man weiß ja nie, wozu man die norm noch braucht!
Ps. Meine Eltern haben die Wohnung gekauft, damit hier kein falscher eindruck endsteht :D
GRUSS und Gute Nacht!
Ruf doch einfach mal bei der Polizei an. Am besten über die Amtsleitung Deiner örtlich zuständigen Dienststelle. Die sollten sich zumindest auch mit dem Schutz privater Rechte auskennen. Und wenn Du ne falsche Info kriegst, kannst Du dich wenigstens auf jemanden berufen...
Als angehender Jurist wirst Du noch zu genüge kennenlernen, wie man einfach gelagerte Sachverhalte verkomplizieren, verdrehen und verschieden beleuchten kann, um letztendlich doch auf einen eindeutig definierten gemeinsamen Nenner zu kommen (Gerichtsentscheidung). Der sollte in diesem Fall eigentlich so sein, dass Du das Schloss aufbrechen und den Raum nutzen, die Sachen die drin sind aber nicht wegschmeißen darfst. Da gibt´s aber sowas wie Zumutbarkeit. Wenn Dir nicht mehr zuzumuten ist, dass Du die Sachen für irgendwelche Vormieter aufhebst, und quasi unterstellt wird, dass die ihr Eigentum an den Gegenständen aufgegeben haben, kannst Du´s auch wegschmeissen. Wie lange das wär weiß ich aber nicht. Kannst das Zeug auch einfach woanders hinbringen. Dann hättest Du Deinen Keller und eventuelle Vormieter ihren Plunder.
Ohne Gewähr... :dumm:
Gruß
balintawak-arnis
04-12-2004, 00:12
jeder Kellerraum ist ja wohl auf eine Wohnung zuzuordnen?! Also ist es euer Keller. Knack das schloss und schau dir den Müll an. Sind Hinweise auf den Besitzer zu finden, so sag ihm er soll den Schrott aus eurem Keller entfernen sonst Anzeige wg. Hausfriedensbruch oder so.
Sonst nicht groß ermitteln und den Müll seiner Bestimmung zukommen lassen. Denn wo kein Kläger/Besitzer auch kein Rechtsproblem!! :D :D :D
sumbrada
04-12-2004, 03:43
Als angehender Jurist wirst Du noch zu genüge kennenlernen, wie man einfach gelagerte Sachverhalte verkomplizieren, verdrehen und verschieden beleuchten kann, um letztendlich doch auf einen eindeutig definierten gemeinsamen Nenner zu kommen (Gerichtsentscheidung).
:D :klatsch: :megalach:
Wirrkopp
04-12-2004, 08:16
Ruf doch einfach mal bei der Polizei an. Am besten über die Amtsleitung Deiner örtlich zuständigen Dienststelle. Die sollten sich zumindest auch mit dem Schutz privater Rechte auskennen. Und wenn Du ne falsche Info kriegst, kannst Du dich wenigstens auf jemanden berufen...
Als angehender Jurist wirst Du noch zu genüge kennenlernen, wie man einfach gelagerte Sachverhalte verkomplizieren, verdrehen und verschieden beleuchten kann, um letztendlich doch auf einen eindeutig definierten gemeinsamen Nenner zu kommen (Gerichtsentscheidung). Der sollte in diesem Fall eigentlich so sein, dass Du das Schloss aufbrechen und den Raum nutzen, die Sachen die drin sind aber nicht wegschmeißen darfst. Da gibt´s aber sowas wie Zumutbarkeit. Wenn Dir nicht mehr zuzumuten ist, dass Du die Sachen für irgendwelche Vormieter aufhebst, und quasi unterstellt wird, dass die ihr Eigentum an den Gegenständen aufgegeben haben, kannst Du´s auch wegschmeissen. Wie lange das wär weiß ich aber nicht. Kannst das Zeug auch einfach woanders hinbringen. Dann hättest Du Deinen Keller und eventuelle Vormieter ihren Plunder.
Ohne Gewähr... :dumm:
Gruß
Aufbrechen...aber nicht wegschmeißen-es sei denn es ist dir nicht zumutbar (was auch immer das heißen mag)...aber irgendwie dann doch selbst ausräumen und irgendwo hinbringen...
Stimmt, wenn ich mir durchlese was du so schreibst, kann man einfach gelagerte Sachverhalte tatsächlich verkomplizieren :D
(Das Ganze ist übrigens auch rechtlich ganz einfach und unkompliziert zu lösen. Ohne selbst Schlösser zersägen, über Zumutbarkeit philosophieren und evtl. Müll ausräumen zu müssen :D )
@To-Dai
Hab von Besitz gesprochen, weil ich nicht wußte ob Eigentümer oder Mieter.
Du hast jedenfalls die Besitzansprüche.. als Eigentümer auch die Eigentümeransprüche.. § 985 zB. Da du aber nicht weißt, wessen Schloss es ist, knack es.. da gibts so viele §§ für *G* .. aus EBV, aus Besitz, aus 1004, ...
Wenn du höflich sein willst, mach vorher nen Zettel dran und gib 1 Woche Frist..
Kamikätzchen
04-12-2004, 12:35
knack es, mach ein eigenes ran und guck, wer sich bei dir meldet.
schriftstück an den hausverwalter, dass du 3 monate die dinge aufbewahrst, dann lass sie entsorgen.
fettisch.
das ist gang und gäbe.
die meisten leute haben einfach keinen bock, ihren keller auszuräumen, bzw die verwandten von verstorbenen haben keinen bock, geld auszugeben, den keller räumen zu lassen.
du solltest ihn aber auf kosten der verwaltung räumen lassen, bzw den eigentümer des zeugs herausfinden lassen , um ihm eine fette mietrechnung für den kellerraum zukommen zu lassen.
so gemein kann die kami sein :D
lg
@ wirrkopp
Hast Recht, ist mir gar nicht aufgefallen. Kommt davon, wenn man mit gefährlichem Halbwissen rum jongliert... :vogel:
balintawak-arnis
05-12-2004, 02:50
wie "drei Monate warten" und so ein Blödsinn???
Der Keller ist doch klar im Eigentum und Besitz von unserem "Unglücksraben". Also aufbrechen und weg mit dem Müll!!!!
Ich kann ja auch bei euch in der Wohnung das Schloß austauschen; mal sehen wer dann einen Brief schreibt oder 3 Monate mit der Maßnahme wartet!!! :confused: :confused:
n8
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