legal, illegal, scheißegal.......??? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : legal, illegal, scheißegal.......???



MisterDevil
21-05-2002, 10:00
Nein, das ist es mir bei folgender Frage nicht.

Ich habe einen Bekannten der irrtümlicherweise mit WT angefangen hat und nun erkannt daß das Preis-Leistungs-Verhältnis in keiner Relation steht.

Nun meine Frage:

Wie kommt er schnellstens legal aus seinem Vertrag mit Schule und EWTO (also ohne gefakte Atteste vom Arzt).
Kennt jemand von euch eventuelle Schlupflöcher in den EWTO-Verträgen oder ähnliches ???

Vielen Dank

Ciao

MD

Harrington
21-05-2002, 10:55
Kenne die WT Knebelverträge nicht,daher kann ich das nur mit dem Doc empfehlen oder den Wohnortwechselfake.Sind die Verträge so schlimm?Es gibt doch da Urteile drüber,mal nen Online Juristen fragen oder so.

greetinxxx...

Wendelin
21-05-2002, 11:30
Hallo!

Auch wenn es schmerzt. Es geht da nichts legales. Verträge sind zu erfüllen. Wenn die Leistungen im Vertrag klar beschrieben und erfüllt werden, dann ist da wenig machbar.

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

So long

Wendelin

Mephisto
21-05-2002, 12:21
Ích weiß nicht ob dass immer noch so ist aber mich hatt man ganz schnell vor die Tür gesetzt als ich denen geschrieben hab dass ich beim Sifu Emin zum Lehrgang war. Sollte er mal versuchen....

MisterDevil
21-05-2002, 12:21
habs mir fast schon gedacht.

Dann muß er eben fristgemäß kündigen und noch das volle Jahr fertig machen....!!!

Er wollte ja nicht auf mich hören........:devil:

Thanx

Grüßle

Valentino

DasHaeschen
21-05-2002, 18:03
Dann muß er eben fristgemäß kündigen und noch das volle Jahr fertig machen....!!! Tja, so ist das Leben. Dasselbe Problem hatte ich auch.

Aber er sollte mal bei seiner Schule nachfragen. Mit der Ausrede, er hätte keine Zeit oder so. Dann kommt er vielleicht aus dem Vertrag ein bisschen schneller raus.
Die Jahresgebühr an die EWTO muss er zwar dann löhnen, aber die ist ja nicht sooo hoch. Das Geld für den Unterricht ist schon wesentlich mehr... ;)

Bei mir hat's wie oben geklappt... :D Aber pscht... :D :D :D :D


Ciao,
Häschen

Sai
21-05-2002, 18:21
Was sind das denn für merkwürdige Verträge, bzw. worum gehts da?

DasHaeschen
21-05-2002, 18:52
Da gehts um die Mitgliedschaft im Verband.

Im Verband muss man Mitglied sein, um in der Schule unterrichtet werden zu können.

Und die Verträge haben eine wahnsinnsmäßige Kündigungsfrist (Schulen 6 Monate, Verband jeweils ein Jahr) und ganz billig sind sie auch nicht.
Dafür hat man eine gewisse Sicherheit (beispielsweise wenn man umziehen muss, eine EWTO-Schule gibts überall...)

Ciao,
Häschen

Sai
21-05-2002, 20:19
und wie teuer is sowas? Ich mein im DKV bin ich auch, das hält sich preislich aber noch stark in Grenzen (man kauft eben diese Prüfungsmarken)

Goshinsatori
21-05-2002, 21:55
Hi Sai,

Glückwunsch, daß du im DKV bist....:rolleyes:
Warum zahlst du diese Gebühren ?
Was hast du davon ?

BACK TO TOPIC
Jaja, EWTO ist schon schrecklich mit solchen Verträgen.....
Aber die Vorschläge oben, sind doch recht gut.....

DasHaeschen
21-05-2002, 22:40
und wie teuer is sowas?Bin mir nicht mehr sicher, aber der Jahresbeitrag EWTO dürfte knapp 40 Euro sein und die Schulen kassieren noch mal so um 40 Euro pro Monat für den Unterricht. Hinzu kommen natürlich die Lehrgänge und Prüfungen...
Die Summen stimmen wohl nicht hundertprozentig, aber die Richtung passt schon in etwa.

Ist aber bei fast allen Verbänden so. Wenn die Leistung stimmt, ist es meiner Ansicht nach auch angemessen (abgesehen von den Kündigungsfristen).


Ciao,
Häschen

Asael
22-05-2002, 09:25
Aloha!

Hmmm, ich habe einfach ein klassisches Schreiben aufgesetzt und fristgemäß gekündigt. Ab da zählten nur noch 3 Kalendermonate - nicht der Monat des Vertragsbeginn. Ich hoffe - ich konnte mich verständlich ausdrücken - kein Knebelvertrag - keine bösen Worte - keine Todesschwadronen. Just happy eggswinging ... business as usal.

M.f.G.

Asael

Nostradamo
18-06-2002, 18:45
mail mich mal an ich sag dir wie du raus kommst.

Nostradamo
18-06-2002, 19:19
msr@businessnet.de

DasHaeschen
18-06-2002, 19:52
Stimmt, die Kündigungsfrist bei den Schulen ist nicht korrekt, das dürften maximal 3 Monate sein.

Deswegen geht es auch relativ leicht, wenn man mit dem TRainer irgendwas belabert (keine Zeit blabla...).


Ciao,
Häschen

derKünstler
19-06-2002, 00:08
Ja Hallo, was geht hier denn ab? Was ist denn ein Vertrag? Wozu schließt man denn Verträge, wenn man die Sorge hat, bloß wieder diesen zu brechen?
Als erwachsener Mensch weiß man doch, was man da unterschreibt, ansonsten würde doch ein Vormund diese Unterschrift leisten, oder?
Also Leut, steht mal zu eurem Wort / eurer Unterschrift !
Klar gibt es auch unzulässige Verträge, Härtefälle und dergleichen, und es gibt so etwas wie Kulanz.
Aber wer keinen Bock mehr hat, obwohl der Vertragspartner das leistet, was abgesprochen war, der bleibt in der Verantwortung (zumindest im legalen Rahmen)

salut

WT-Sifu
19-06-2002, 07:30
Original geschrieben von DasHaeschen
Stimmt, die Kündigungsfrist bei den Schulen ist nicht korrekt, das dürften maximal 3 Monate sein.

Deswegen geht es auch relativ leicht, wenn man mit dem TRainer irgendwas belabert (keine Zeit blabla...).
Ciao,
Häschen

Wo habt ihr denn den Schwachsinn her? Die Kündigungszeiten sind rechtlich in Ordnung, wenn handschriftlich eingetragen. Da der Monatspreis je nach Laufzeit variiert, sind "belaberte Kündigungen" auch nicht möglich. Und im Härtefall habe ich damit auch schon vor Gericht gewonnen, also keine falschen Gerüchte bitte.
Abgeschlossene Verträge müssen im WT genauso eingehalten werden wie bei anderen Unternehmen auch. Ihr hättet auch kein Interesse, dass Euer Arbeitgeber euch mal spontan kein Geld mehr gibt, weil er gerade keinen Bock mehr hat.

Gruß, WT-Sifu

Thomas
19-06-2002, 22:11
Original geschrieben von WT-Sifu


Abgeschlossene Verträge müssen im WT genauso eingehalten werden wie bei anderen Unternehmen auch.


Irgendwie bezeichnend.

Mr. Smile
20-06-2002, 06:28
Hallo,

ich denke, daß man hier keine allgemein gültige Aussage treffen kann. Denn im Grunde ist es doch immer von dem Lehrer abhängig. Wir lassen unsere Schüler nach einer ganz normalen Kündigungsfrist gehen (3 Monate). Und sollte jemand „überraschend“ umziehen müssen, lassen wir ihn auch heraus. Klar kann man anders natürlich mehr Kohle machen, aber das ist wohl eine Einstellungssache.

Viele Grüße

DasHaeschen
21-06-2002, 16:07
Die Kündigungszeiten sind rechtlich in Ordnung, wenn handschriftlich eingetragen. wenn... :rolleyes:




Abgeschlossene Verträge müssen im WT genauso eingehalten werden wie bei anderen Unternehmen auch. und sie sind genau so anfechtbar....





Und sollte jemand „überraschend“ umziehen müssen, lassen wir ihn auch heraus. Klar kann man anders natürlich mehr Kohle machen, aber das ist wohl eine Einstellungssache. So gehört sich das!
Lehrer mit dieser Einstellung findet man überraschenderweise auch in Großverbänden! :p


Ciao,
Häschen

esdo
21-06-2002, 16:16
Das Probleme für KK Schulen ohne längere Verträge wäre eine totale Planungsunsicherheit.Als Trainer hast du schließlich laufende Kosten die du Pünklich bezahlen mußt.Aber,in der Regel läßt du einen wirklich unzufriedenen Schüler lieber früher aus dem Vertrag.Ist für beide Seiten besser(Negativ Werbung)
mfg esdo

WT-Sifu
21-06-2002, 16:48
[i]Und sollte jemand „überraschend“ umziehen müssen, lassen wir ihn auch heraus. Klar kann man anders natürlich mehr Kohle machen, aber das ist wohl eine Einstellungssache.]

Na, das ist jetzt gerade keine Einstellungssache, sondern selbstverständlich. Gerade da kann man rechtlich den Vertrag eh nicht mehr halten (Umzug weiter als 30 km von der Schule weg).

Mir ging es um Leute die nach 3 Monaten keinen Bock mehr haben und sofort raus wollen. Ich sage jedem bei Unterzeichnung, dass er für (mindestens) 12 Monate unterschreibt. Wer sich nicht einschätzen kann, zahlt dann halt für seine Dummheit :(
Sorry, aber eine gewisse Planungssicherheit braucht man halt, wenn man davon lebt. Solange das vorher aber klar gesagt wird, sehe ich darin nichts verwerfliches.

Gruß, WT-Sifu

Ma Shao-De
24-06-2002, 12:10
Hi Folks

bei uns ist das genauso... wenn jemand also gleich zu anfang für ein jahr unterschreiben wîll, werde ich rückfragen ob er sich sicher sei. empfehlen tu ich 3 monate zu anfang, um zu sehen ob ihm die sache liegt.
bie unseren verträgen ist eine kündigungsfrist von 30 tagen vereinbart und künden kann man jederzeit. bereits einbezahlte beträge werden nur in härtefällen rückerstattet. z.b. wenn jemand kein eigenes verschulden für den nötigen austritt trifft.

ansonsten gilt die lizenz von CHF 40.-- und allfällig bereits bezahlte monate sind eben flöte...

ausreden braucht man bei uns keine, denn jeder kann ohne angabe von gründen künden.

persönlich finde ich wenn mir jemand sagt warum er austritt ist es fair, selbst wenn jemand sagt er hielte unse training für schlecht. ist akzeptiert.

seeya

Michael Kann
25-06-2002, 15:48
Hi alle zusammen!

Was hat man den überhaupt von Mitgliedschaften?


Gruß

Mike :brrrrrr:

Ma Shao-De
25-06-2002, 16:08
Hi Folks,

@Michael Kann

bei uns dient die mitgliedschaft dazu eine privilegierung zu ermöglichen und den informationsenfluss unbürokratischer zu gestalten.
sowie die verwaltungskosten zu decken.

mitglieder erhalten für verschiedene dinge, wie z.b. bei kwoon, vergünstigungen und haben zu dem die möglichkeit in jeder beliebigen schule unserer organisation zu trainieren.

ebenfalls "vererben" wir durch die mitgliedschaft auch möglichkeiten resp. privilegien welche wir durch unsere mitgliedschaft in grossorganisationen haben. z.b chinese kuoshu federation, wing tsun athletic association etc...

so alles in allem einige vorteile welche meist auch genutzt werden. so sind CHF 40.-- pro Jahr aus unserer sicht ein geringer betrag...

oder etwa nicht?

seeya

cyberpunch
23-12-2004, 10:42
Also bei uns in der Schweiz kannst du auch nur einen halbjahresvertrag abschliessen. Du hast dann genügend Zeit um zu schauen ob dir das System passt oder nicht. Falls nicht kündigst du nach 3 Monaten oder verlängersten den Vertrag nicht......und tschüss!

Ich denke wenn jemand nicht 100% sicher ist, ob WT jetzt wirklich DAS RICHTIGE ist, sollte er vielleicht nicht grad einen 1-Jahresvertrag abschliessen.

Zudem ist es ja wie in den Pre-Postings erwähnt einerseits der EWTO Beitrag (welcher ja wirklich nicht viel ist) und andererseits der Vertrag mit der lokalen Schule. Dort ist es auch im Ermessen des Schulleiters unter welchen modalitäten er dich laufen lässt.

....also das mit Emin habe ich ja zum ersten Mal gehört...aber wenn alle Stricke reissen wäre dass ja auch noch einen Versuch wert. :D

Grüsse

FCVT
23-12-2004, 15:18
Ich schmeisse mal was in den Raum... obs stimmt weiss ich ned...

Hart find ich das man in den Verträgen folgendes nicht stehen hat:

Du machst einen Vertrag wo halt drin steht das du eine Kampfkunst lernst!

Da steht aber nicht drin das du zwingend Prüfungen machen musst, wenn du weiter kommen willst! Das kann es doch nicht sein oder? ;)

Das ist sogar Betrug und damit müsste der Vertrag nichtig sein. Du machst den Vertrag damit du die kk voll und ganz erlernen darfst... Und dann sagt einer du kommst aber nur weiter wenn du schriftliche prüfungen für 1.tg abhälst und immer prüfungen machen musst um weiter zu kommen!

MK
23-12-2004, 15:52
Da muß ich WT-Sifu mal recht geben:
Schließlich muß man auch zumindest etwas an Sicherheit haben.
Und wenn alles klar im Vertrag drin steht:
Ihr könnt doch wohl alle lesen. Und wurdet Ihr zum Unterschreiben gezwungen?
Mein Rat:
Vorher sich die Sache genau und reichlich überlegen. Dann verliert die eine Seite kein Geld,
die andere keine Zeit und Aufmerksamkeit und beiden bleibt Ärger erspart.
Hat man halt unterschrieben, muß man eben auch die Konsequenzen tragen.
Beide Seiten haben halt ihren Teil zu erbringen.
Gruß
Michael

cyberpunch
23-12-2004, 16:25
@FCVT

Ich gehe mal davon aus, dass man in Deutschland vertraglich ungefähr eine ähnliche Rechtsgrundlage wie in der Schweiz hat.
Wer den Vertrag der EWTO unterschreibt, sollte sich halt vorab auch ein bischen informieren. Nach über 10 Jahren KK Erfahrung kann ich nur sagen, dass WT sicherlich nicht das einzige System ist, bei welchem du eine Prüfungsgebühr zahlen musst. Vielleicht sollte man das ganze auch einmal ausserhalb des engstirnigen VT/WC/WT/VC...und was es auch immer noch gibt Augen sehen.
Die Prüfungen in sämtlichen Systemen und Kampfsportarten dienen nämlich nicht dazu einfach nur abzuzocken und dem armen Schüler eine Barriere in seiner KK-Laufbahn in den Weg zu legen. Nein....! Sie dient auch zur Qualitätssicherung des System oder der Sportart. Es soll damit sichergestellt sein, dass man das einfache zuerst beherrscht bevor man mit dem schwierigen anfängt.

Wenn man mal diese Seite betrachtet denke ich, dass ein spezieller Vermerk in einem Vertrag überflüssig ist....es ist nämlich die Pflicht des Schulleiters und des Sifus seine Schützlinge zu trainieren, zu fördern und halt auch zu prüfen.

Zugegenermassen haben die Prüfungen ab dem 12. SG seinen Preis, aber wenn du solange dabei bist, weisst du auch was dich erwartest und vorallem was du davon hast!

Grüsse und Merry Xmas,

Cyberpunch

FCVT
23-12-2004, 21:25
@FCVT

Ich gehe mal davon aus, dass man in Deutschland vertraglich ungefähr eine ähnliche Rechtsgrundlage wie in der Schweiz hat.
Wer den Vertrag der EWTO unterschreibt, sollte sich halt vorab auch ein bischen informieren. Nach über 10 Jahren KK Erfahrung kann ich nur sagen, dass WT sicherlich nicht das einzige System ist, bei welchem du eine Prüfungsgebühr zahlen musst. Vielleicht sollte man das ganze auch einmal ausserhalb des engstirnigen VT/WC/WT/VC...und was es auch immer noch gibt Augen sehen.
Die Prüfungen in sämtlichen Systemen und Kampfsportarten dienen nämlich nicht dazu einfach nur abzuzocken und dem armen Schüler eine Barriere in seiner KK-Laufbahn in den Weg zu legen. Nein....! Sie dient auch zur Qualitätssicherung des System oder der Sportart. Es soll damit sichergestellt sein, dass man das einfache zuerst beherrscht bevor man mit dem schwierigen anfängt.

Wenn man mal diese Seite betrachtet denke ich, dass ein spezieller Vermerk in einem Vertrag überflüssig ist....es ist nämlich die Pflicht des Schulleiters und des Sifus seine Schützlinge zu trainieren, zu fördern und halt auch zu prüfen.

Zugegenermassen haben die Prüfungen ab dem 12. SG seinen Preis, aber wenn du solange dabei bist, weisst du auch was dich erwartest und vorallem was du davon hast!

Grüsse und Merry Xmas,

Cyberpunch


Dazu möchte ich mal meine 5 cents dazu geben!

Mein Lehrer hat keine prüfungen und es läuft hervorragend! Ich glaube kaum das 90% der wt schulen so eine qualität bieten können, auch wenn "sie" prüfungen haben!

Prüfungen sind gut für Massen unterricht! Bestreite ich nicht... nur was ich dumm finde:

Ving Tsun ist nicht für massenunterricht gedacht! Also kann nur kacke rauskommen... ;)

Es ist niemals überflüssig! Denn wenn du aufeinmal sagst: "du kommst jetzt nicht weiter wenn du keine prüfung machst" und einen immer nur die selben sachen machen lässt, ist es BETRUG ohne wenn und aber!

derKünstler
23-12-2004, 21:29
Ich schmeisse mal was in den Raum... obs stimmt weiss ich ned...

Hart find ich das man in den Verträgen folgendes nicht stehen hat:

Du machst einen Vertrag wo halt drin steht das du eine Kampfkunst lernst!

Da steht aber nicht drin das du zwingend Prüfungen machen musst, wenn du weiter kommen willst! Das kann es doch nicht sein oder? ;)

Das ist sogar Betrug und damit müsste der Vertrag nichtig sein. Du machst den Vertrag damit du die kk voll und ganz erlernen darfst... Und dann sagt einer du kommst aber nur weiter wenn du schriftliche prüfungen für 1.tg abhälst und immer prüfungen machen musst um weiter zu kommen!

In einem normalen Schulvertrag steht GAR nichts über das ERLERNEN einer Kampfkunst (sonst würden die Verträge ja länger als ein Jahr gehen ;) ), sondern über die Mitgliedschaft in einer Schule mit der Berechtigung an den ausgewisenen Trainingszeiten teilnehmen zu dürfen. Und zwar so lange, bis einer der beiden Vertragspartner zur vereinbarten Frist kündigt. Ob jemand Prüfungen, Lehrgänge, Privatunterricht zusätzlich in Anspruch nehmen möchte, hat mit der Schulmitgliedschaft nichts zu tun. Ebenso kann er auch die ganze Zeit zu Hause sitzen. Sonstige Vereinbarungen sind eventuell in der Schulordung unterzubringen, die der Vertragsschüler versichert, zur Kenntnis genommen zu haben.

Macht jemand dagegen eine AUSBILDUNG (!), dann sind natürlich ALLE Kosten, die für den vereinbarten Abschluss wie auch immer fällig werden, Bestandteil des Vertrages!

salut


Ach so:
Bzgl: "Umgehen von Verträgen"

Wie wärs denn mit einem guten Tip, wie man die lästige Pflicht von Zahlungen bei Kaufberträgen umgehen kann. Nervt nämlich, wenn man sich verpflichtet hat, 30 Jahre lang ein Haus abzubezahlen. :)

Oder mit nem Tip, wie man es umgehen kann, seine Angestellten dauernd auszubezahlen, das nervt nämlich auch. ;)

Überhaupt, diese ganzen Verbindlichkeiten .... sollte man ganz abschaffen :cool:

FireFlea
24-12-2004, 04:28
Ich habe einen Bekannten der irrtümlicherweise mit WT angefangen hat und nun erkannt daß das Preis-Leistungs-Verhältnis in keiner Relation steht.


Lol, wie kann das denn passieren ? Irrtuemlicherweise angefangen... :rolleyes: Ich meine wenn mit mit etwas anfaengt kann man sich ja vorher ueber Preis/Trainingsverhaeltniss informieren und in der Regel ja auch ein paar Probetrainings mitmachen um einen groben Einblick zu gewinnen. Und wenn man einen Vertrag unterschreibt sollte man ja auch wissen was drin steht. Ich Frage mich halt wie man quasi aus Versehen mit WT anfangen kann. :confused: :vogel:

cyberpunch
24-12-2004, 09:04
Es ist niemals überflüssig! Denn wenn du aufeinmal sagst: "du kommst jetzt nicht weiter wenn du keine prüfung machst" und einen immer nur die selben sachen machen lässt, ist es BETRUG ohne wenn und aber!


Ich denke ich mach mal einen neuen Threat zum Thema auf aber hierzu noch folgendes:

Ich mache nun wirklich genügend lange in dieser Szene mit und ich muss halt schon sagen, mir hat noch nie ein Lehrer gesagt: "Sorry aber du kommst jetzt nicht mehr weiter wenn du keine Prüfung machst". Es ist vielleicht auch nur eine Frage der eigenen Einstellung. Ich möchte für mich selber die Prüfungen machen und lasse mir dafür auch ganz schön viel Zeit.
Ich gehe ins Training nicht um mich für eine Prüfung vorzubereiten sondern weil Spass daran habe etwas zu lernen....und eins garantiere ich; ich habe immer wieder dazugelernt auch wenns vielleicht nicht ein neuer "Trick" war.

Wenn man die Philosophien der Kampfkünste (Taoismus, Buddhismus, Konfuzianismus etc.) einmal etwas genauer studiert (und meiner Meinung nach gehört das halt auch zu einer KK Ausbildung), dann sieht man auch, dass dies nichts mit der EWTO oder IWTA zu hat. Was denkst du denn, wie lange man in einem Shalolin Kloster die einzelnen Bewegungen geübt hat? Wahrscheinlich auch bis der Lehrer oder Sifu zufrieden war. Bezahlt wurde da halt nicht mit Geld sondern mit Arbeit. Abgesehen davon sind die Prüfungsgebühren aus meiner Sicht auch gar nicht so hoch.

Ich möchte mich aber auch noch dERKUENSTLER anschliessen. Der Vertrag hat nichts mit der Ausbildung zu tun. Es geht lediglich darum, dass du in einer Schule trainieren darfst und dass du dich auch dazu Verfpflichest das Erlente nicht einfach jemandem anderen zu zeigen (mit Ausnahme du seist Ausbilder).
Zur Beruhigung: Es gibt sogenannte Pauschalausbildung-Verträge und dort ist dann auch genau beschrieben was in der Pauschale inbegriffen ist (nämlich alles Unterricht und Prüfungen....und das egal wie lange es dauert bis du fertig bist!).

Also ich werde nun mal zum Thema Prüfungen einen eigenen Threat aufmachen. Hierher gehören ja eigentlich nur die Aussagen zum VERTRAG.

Merry XMas an ALLE

nemesis
24-12-2004, 11:07
Stimmt, die Kündigungsfrist bei den Schulen ist nicht korrekt, das dürften maximal 3 Monate sein.Häschen

Das würde dann heißen, daß die Verträge fehlerhaft sind...
Normalerweise ist es bei Kündigungsfristen oftmals üblich - 3Monate!
Ob es juristische Einwände geben würde oder könnte, wenn anstatt der üblichen 3 Monate in einem von beiden Seiten unterschriebenem Vertrag 6 Monate, oder gar 12 Monate steht?? :confused: :gruebel:

Gibt es vielleicht hier am Board jemanden, der sich mit rechtlichen Sachen >auskennt!<?

derKünstler
24-12-2004, 11:17
... Die Kündigungsfrist IST auch in solchen Verträgen 3 Monate. Wenn man diese NICHT einhält, kann es aber sein, dass sich der Vertrag erheblich länger fortsetzt. (Es gibt gewisse gesetzliche Schranken, wie lange diese Verlängerung bzw. die Anfangslaufzeit sein darf)

salut

wfn.j
24-12-2004, 15:14
Ich Frage mich halt wie man quasi aus Versehen mit WT anfangen kann. :confused: :vogel:

In einigen EWTO-Schulen wird einem permanent erzählt, wie großartig und überlegen WT ist. Nach 2 mal 1,5 Stunden glaubt man das dann eben und ist bereit, alles zu unterschreiben. Und wenn so viele Schüler da sind kann es außerdem nicht so schlecht sein...

Gruß,
Wolfgang

Edit: Habe den ganz bösen Teil entfernt.

Ronald
04-01-2005, 09:05
Da gehts um die Mitgliedschaft im Verband.
Und die Verträge haben eine wahnsinnsmäßige Kündigungsfrist (Schulen 6 Monate, Verband jeweils ein Jahr) und ganz billig sind sie auch nicht.


Meinst Du das ist in den anderen Verbänden anderes Bürol Özdem wurde ja nicht umsonst bzw. ohne Grund vor Gericht gebracht.

Ronald
04-01-2005, 09:15
Ich habe einen Bekannten der irrtümlicherweise mit WT angefangen hat und nun erkannt daß das Preis-Leistungs-Verhältnis in keiner Relation steht.


Wenn man unzufrieden ist, reicht es oft die Schule zu wechseln und nicht den Verband.

Wo glaubst Du oder Dein Bekannter bekommt man ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis ?? Das würde bestimmt viele interessieren. :)

Ronald
04-01-2005, 09:22
....also das mit Emin habe ich ja zum ersten Mal gehört...aber wenn alle Stricke reissen wäre dass ja auch noch einen Versuch wert.

Von der EWTO zu Emin ist als wenn man ein Alkoholproblem mit Herion bekämpft

cyberpunch
04-01-2005, 09:32
Von der EWTO zu Emin ist als wenn man ein Alkoholproblem mit Herion bekämpft

Da gebe ich dir grundsätzlich recht. Dies natürlich nur im übertragenen Sinn, denn ich würde ja nicht behaupten, dass die EWTO krankheitsschädigend ist, aber süchtig machen kann sie schon :D

Ich wollte eigentlich nur sagen, dass wenn man einem Lehrer der EWTO sagt, dass man jetzt neu bei EBMAS mitmischt, der sicherlich keine Freude hat und man vielleicht so frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann. Dies hängt natürlich vom Goodwill des Schulleiters ab und betrifft nur den Schulvertrag. Der Jahresbeitrag an die EWTO (welcher ja wirklich nicht hoch ist) betrifft das natürlich nicht. Aber ich könnte mir einfach vorstellen, dass nicht jeder Schulleiter freude an einer solchen Mitteilung hat und einem vielleicht freistellt.

BonBon
08-01-2005, 21:35
Darf die EWTO eigentlich für ein weiteres Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro verlangen, wenn man sich rechtzeitig abgemeldet hat ?

grüße,
BonBon

flavoursaver
09-01-2005, 00:27
ich habe in allen schulen, bei denen ich ein probetraining absolviert habe, gleich den vertrag mitbekommen.
ich find das ok. so kann man mal in ruhe die bedingungen durchlesen und preise vergleichen.

(hier möchte ich mal erwähnen: die ewto ist bei weitem nicht die teuerste wing chun schule in meiner stadt. andere verlangen gleich viel oder deutlich mehr... na vielleicht kommt man, wenn man die prüfungsgebühren addiert, etwa auf die gleichen zahlen.)

OB man dann unterschreibt ist eine andere frage. und WENN man unterschreibt so sollte man sich auch an den vertrag halten und nicht mit irgendwelchen tricks versuchen rauszukommen. das gilt für alle verträge, nicht nur für kk-schulen. "jedermann hat rechten und pflichten", meine damen und herren. und "urteilsfähig" sind wir wohl auch alle.

die kündigungsfrist aber ist rechtlich geregelt. in privaten verträgen muss man sich daran halten, sonst ist der vertrag rechtswidrig. ob sich jedoch ein rechtsstreit lohnen würde, ist eine andere frage. ein brief vom anwalt würde wohl in den meisten fällen reichen, aber auch das kommt schon teuer...



In einem normalen Schulvertrag steht GAR nichts über das ERLERNEN einer Kampfkunst (sonst würden die Verträge ja länger als ein Jahr gehen ;) ), sondern über die Mitgliedschaft in einer Schule mit der Berechtigung an den ausgewisenen Trainingszeiten teilnehmen zu dürfen.
[...]
Macht jemand dagegen eine AUSBILDUNG (!), dann sind natürlich ALLE Kosten, die für den vereinbarten Abschluss wie auch immer fällig werden, Bestandteil des Vertrages!
schliess mich dem ebenfalls an. der vertrag in einer wt schule gibt einem das recht, das training zu besuchen, mehr nicht. WAS einem da gezeigt wird, oder eher, was einem da NICHT gezeigt wird, wenn man keine prüfung absolviert, ist irrelevant. von betrug kann keine rede sein.
allerdings: ich als stundent zahle auch für meine semesterprüfungen, obwohl die uni eine "ausbildung" anbietet. inbegriffen im preis müssen die prüfungsgebühren also nicht zwangsläufig sein.
wie auch immer, ob "ausbildung" oder nur "training": weiss jemand, ob der ausbilder bei/vor zeichnung des vertrags durch den schüler VERPFLICHTET ist, darauf hinzuweisen, dass im normalfall prüfungsgebühren dazukommen?


Darf die EWTO eigentlich für ein weiteres Jahr einen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro verlangen, wenn man sich rechtzeitig abgemeldet hat ?
natürlich nicht. wenn sie es doch tun, hast du nicht wirklich fristgerecht gekündigt. oder sie versuchen dich ungerechtfertigt abzuzocken. :D

BonBon
09-01-2005, 11:31
natürlich nicht. wenn sie es doch tun, hast du nicht wirklich fristgerecht gekündigt. oder sie versuchen dich ungerechtfertigt abzuzocken. :D

Habe da mal angeschrieben und jetzt werde ich einfach weiter geleitet, statt dass irgendwer mal sagt, was los ist.
Und fristgerecht habe ich mich abgemeldet, habe auch die Bescheinigung schon vor einigen Monaten erhalten.

Ist doch richtig, dass man nur beim Dachverband und in der Schule sich abmeldet, also es gibt nicht noch eine dritte Adresse, in der auch noch eine Abmeldung nötig ist ?

Grüße,
BonBon

Sonora
09-01-2005, 15:01
Ist doch richtig, dass man nur beim Dachverband und in der Schule sich abmeldet, also es gibt nicht noch eine dritte Adresse, in der auch noch eine Abmeldung nötig ist ?

Dachverband und Schule sollte eigentlich reichen.

Grüsse
Sonora

BonBon
09-01-2005, 17:16
Hi Sonora,
Danke, werde mal schauen was noch auf mich zukommt !

Grüße,
BonBon

PsYcHoTrEe
12-01-2005, 12:37
also dein freund könnte beispielsweise eine handlung vollziehen die gegen die ewto regeln verstößt. Das hat zur folge, das er aus der Organisation ausgeschlossen und der vertrag abgebrochen wird.

Das ist natürlich nicht so ne gelungene lösung aber es funktioniert.

cyberpunch
12-01-2005, 12:55
Ist doch richtig, dass man nur beim Dachverband und in der Schule sich abmeldet, also es gibt nicht noch eine dritte Adresse, in der auch noch eine Abmeldung nötig ist ?

Das wichtigste ist die Abmeldung beim Dachverband EWTO. Wenn du eine Besätigung oder die Postquittung (Versand gegen Unterschrift) hast bist du fein raus. Wenn die ne neue Rechnung stellen, dann sendest du diese einfach mit Kopie des Bestätigungschreiben zurück.
Sicherlich ist da ein Fehler unterlaufen. Genau dafür gibt es Kündigungsfristen.

In der Schule ist die Abmeldung auch von Vorteil. Wenn ich mich jedoch erinnern mag (ist halt schon über 10 Jahre her, als ich mein Schulvertrag unterzeichnet habe) musst du zwingend Mitglied in der EWTO sein, damit der Vertrag mit der Schule Gültigkeit hat. Hier bin ich mir nicht 100% sicher aber ich dachte irgend so was steht drinn. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Schultvertrag ab dem Kündigungsdatum der EWTO nicht mehr gültig ist und somit auch als gekündigt angesehen werden muss.

cyberpunch
12-01-2005, 12:57
also dein freund könnte beispielsweise eine handlung vollziehen die gegen die ewto regeln verstößt.

Was soll er denn machen? Vielleicht eine eigene Schule (hat ja vermutlich nicht mal den 1. SG)? :D

Sonora
12-01-2005, 13:47
also dein freund könnte beispielsweise eine handlung vollziehen die gegen die ewto regeln verstößt. Das hat zur folge, das er aus der Organisation ausgeschlossen und der vertrag abgebrochen wird.
Der Vertrag wird möglicherweise gekündigt, zahlen muss er in so einem Falle aber mit Sicherheit noch weiter... :rolleyes:
Jetzt mal echt, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält, muss man halt noch länger zahlen, ist doch überall so. (Miete, Beruf etc.) Ausserdem finde ich es ziemlich daneben, zuerst einen Vertrag abzuschliessen und sich danach wieder davor drücken zu wollen, schliesslich kann man ja zuerst durchlesen, was man genau unterschreibt.

Just my two cents.

Grüsse
Sonora

cyberpunch
12-01-2005, 14:01
Der Vertrag wird möglicherweise gekündigt, zahlen muss er in so einem Falle aber mit Sicherheit noch weiter... :rolleyes:
Jetzt mal echt, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält, muss man halt noch länger zahlen, ist doch überall so. (Miete, Beruf etc.) Ausserdem finde ich es ziemlich daneben, zuerst einen Vertrag abzuschliessen und sich danach wieder davor drücken zu wollen, schliesslich kann man ja zuerst durchlesen, was man genau unterschreibt.


:respekt: Genau meine Meinung! :respekt:

Wie schon gesagt: Ein Vertrag ist für beide Vertragspartner zum Schutz da. Es ist einfach zu dämlich wenn jemand ein Vertrag unterschreibt und somit abschliesst, ohne diesen genau gelesen zu haben. Ist die Unterschrift drauf.....ist man auch einverstanden!

BonBon
12-01-2005, 14:28
Hi cyberpunch,
danke dir !


Das wichtigste ist die Abmeldung beim Dachverband EWTO. Wenn du eine Besätigung oder die Postquittung (Versand gegen Unterschrift) hast bist du fein raus. Wenn die ne neue Rechnung stellen, dann sendest du diese einfach mit Kopie des Bestätigungschreiben zurück.
Sicherlich ist da ein Fehler unterlaufen. Genau dafür gibt es Kündigungsfristen.

Ich habe das Geld einfach zurückbuchen lassen und warte auf eine Reaktion.

Bestätigung und Quittung habe ich noch alles da.


Ich war mir bloß ein wenig unsicher.
Diese Jahresgebühr wird offensichtlich bei allen Mitgliedern am Anfang des Jahres abgebucht. Und da ich offiziell erst ab Februar draußen bin wollte ich mich nur mal "umhören", ob das vielleicht doch irgendwie rechtens ist (vertraglich geregelt), da ich ja das Jahr "angekratzt" habe.
Aber andererseits wäre das ziemlich mies, weil ich schließlich für das letzte Jahr auch den vollen Preis zahlen musste.
Außerdem klingt das total unlogisch, wenn man nur ein Jahr dabei ist, aber für zwei Jahre Mitgliedschaft bezahlen muss.

Wahrscheinlich hast du Recht, sicherlich nur ein Fehler.

Liebe Grüße,
BonBon

LittlePeter
31-01-2005, 13:53
Als ich mich abgemeldet habe, wollte der P*nner noch 80 Euro von mir. Und das Training war so richtig scheisse.

Lars´n Roll
31-01-2005, 14:21
Wenn ich keinen Bock mehr auf den Mist habe und aus dem Vertrag nicht einfach so rauskomme, dann sag ich halt, das Training bekommt mir nicht mehr, geh notfalls zum Arzt und hole mir ne Bescheidung.
Da kann Dir keiner was. So einfach...

MfG Lars