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Vollständige Version anzeigen : ablaufdatum von pfefferspray



Baphomet
15-12-2004, 12:14
wie oft sollte man die dinger erneuern?
ich hab immer einen dabei, aber nachdem der in der tasche gleich neben dem schlüsselbund ist, ist das ettiket mit dem ablaufdatum recht schnell runtergekratzt worden.
nun weiss ich gar nicht, wie lang der überhaupt verlässlich ist :confused:

bomber_82
15-12-2004, 12:56
Gibt es dort überhaupt ein Ablaufdatum? Ich denk mal solang was rauskommt wird es deinen Angreifer nicht stören ob es abgelaufen ist oder nicht.

Eversor
15-12-2004, 14:44
Falls etwas rauskommt. Sprays können auch ohne Gebrauch Treibgas verlieren. Es wird zwar ein paar Jährchen dauern, aber darauf verlassen, dass man es immer einsetzen kann, würde ich mich nicht.

Mustika
15-12-2004, 16:26
die sind immer so 4 jahre haltbar oder so, hol dir halt in 2 jahren ein neues, kosten ja auch nicht die welt ;)

Kudos
15-12-2004, 17:21
Probier's doch mal aus, denn weißt Du ob's noch funktioniert hätte :D

Klaus
15-12-2004, 17:34
Soweit ich weiß lassen die Inhaltsstoffe des Pfeffersprays sogar innerhalb weniger Monate stark nach (sind schliesslich natürlich Komponenten und zersetzen sich).

the Nose
15-12-2004, 21:08
Die meisten Guten, FoxLab, First Defense etc., haben eine Mindesthaltbarkeit von ca. 3 Jahren, wobei sich diese meist auf den Gasdruck bezieht, danach kannst du es aber immer noch für ein sehr pikantes Chili con Carne verwenden!
CU
Michel

tripple8
16-12-2004, 06:11
hi!
du solltest das ablaufdatum schon ernst nehmen,das steht da nicht nur aus kommerziellen gründen drauf!

im übrigen:du schreibst dein ettiket sei nicht mehr lesbar.dann solltest du dir eh ein neues spray holen und das ettiket evtl mit tesa sichern, denn ansonsten verstößt du gegen das waffengesetz! kein scherz, dein spray muss für einen polizeibeamten sofort als solches erkennbar sein inkl.aller herstellerangaben,sonst ist es ein verbotener gegenstand.

siehe: (quelle: http://www.landkreis-heilbronn.de/lra/formular/verbotene_gegenstaende.pdf )

"Pfefferspray - Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine
Waffen im Sinne des Waffengesetzes (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg
vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober
2002).
Rein rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Pfeffersprays um nicht geprüfte Sprühgeräte
mit anderen Wirkstoffen und zählen somit gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziff. 1.3.5 zu den
verbotenen Gegenständen. Jedoch kommt eine entsprechende Prüfung und Kennzeichnung
dieser Sprays nicht in Betracht, da dafür wiederum verbotene Tierversuche notwendig sind.
Auch das BMI hat sich dahingehend geäußert, dass Pfefferspray als Tierabwehspray
nichtverboten sei.
Somit gilt derzeit: Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich
unterliegen keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen
ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.
Hinweis!
Pfefferspraygeräte (Wirkstoff Oleoresin Capsicum "OC" oder PAVA)
haben ausnahmslos kein Prüfzeichen ("BKA im Rhombus").
Sie sind dann "Verbotene Gegenstände" (§ 2 Abs. 3 WaffG, § 40 WaffG,
Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG), wenn der Hinweis auf die Bestimmung
"Tierabwehrspray" fehlt, oder als Bestimmungszweck "Zur Abwehr von Tier und Mensch"
angegeben ist. Nur dann –
Tragbarer Gegenstand gem. § 1 (2) Nr. 2 a WaffG
Verbotener Gegenstand § 2 (3) WaffG
i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5
- Vergehen § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Beachte auch: es handelt sich aber um Waffen i.S.d. StGB (also um Waffen im
nichttechnischen Sinn). Die Tierabwehr-Geräte sind zwar frei; beim Benutzen gegen
Personen muss mit strafrechtlichen Konsequenzen (KV-Delikte u.a.) gerechnet werden."

Baphomet
16-12-2004, 20:36
hi!
du solltest das ablaufdatum schon ernst nehmen,das steht da nicht nur aus kommerziellen gründen drauf!

im übrigen:du schreibst dein ettiket sei nicht mehr lesbar.dann solltest du dir eh ein neues spray holen und das ettiket evtl mit tesa sichern, denn ansonsten verstößt du gegen das waffengesetz! kein scherz, dein spray muss für einen polizeibeamten sofort als solches erkennbar sein inkl.aller herstellerangaben,sonst ist es ein verbotener gegenstand.

siehe: (quelle: http://www.landkreis-heilbronn.de/lra/formular/verbotene_gegenstaende.pdf )

"Pfefferspray - Tierabwehrsprays, die als solche hergestellt und vertrieben werden, sind keine
Waffen im Sinne des Waffengesetzes (Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg
vom 28.03.2003, Az.: 5-1115.0/221, zur Umsetzung des Waffengesetzes vom 11. Oktober
2002).
Rein rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Pfeffersprays um nicht geprüfte Sprühgeräte
mit anderen Wirkstoffen und zählen somit gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziff. 1.3.5 zu den
verbotenen Gegenständen. Jedoch kommt eine entsprechende Prüfung und Kennzeichnung
dieser Sprays nicht in Betracht, da dafür wiederum verbotene Tierversuche notwendig sind.
Auch das BMI hat sich dahingehend geäußert, dass Pfefferspray als Tierabwehspray
nichtverboten sei.
Somit gilt derzeit: Pfeffersprays mit dem Aufdruck "Tierabwehrspray" oder ähnlich
unterliegen keinen waffenrechtlichen Vorschriften. Der Umgang mit solchen Gegenständen
ist somit frei und an keine Altersbeschränkung gebunden.
Hinweis!
Pfefferspraygeräte (Wirkstoff Oleoresin Capsicum "OC" oder PAVA)
haben ausnahmslos kein Prüfzeichen ("BKA im Rhombus").
Sie sind dann "Verbotene Gegenstände" (§ 2 Abs. 3 WaffG, § 40 WaffG,
Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5 WaffG), wenn der Hinweis auf die Bestimmung
"Tierabwehrspray" fehlt, oder als Bestimmungszweck "Zur Abwehr von Tier und Mensch"
angegeben ist. Nur dann –
Tragbarer Gegenstand gem. § 1 (2) Nr. 2 a WaffG
Verbotener Gegenstand § 2 (3) WaffG
i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.5
- Vergehen § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Beachte auch: es handelt sich aber um Waffen i.S.d. StGB (also um Waffen im
nichttechnischen Sinn). Die Tierabwehr-Geräte sind zwar frei; beim Benutzen gegen
Personen muss mit strafrechtlichen Konsequenzen (KV-Delikte u.a.) gerechnet werden."




:ups: das hab ich nicht gewusst!

:weirdface