Balisong Verboten??? [Archiv] - Kampfkunst-Board

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Vollständige Version anzeigen : Balisong Verboten???



Pantha
27-05-2002, 22:05
Hallo,

sind jetzt eigentlich Balisongs noch erlaupt oder sind sie verboten??

Und wenn sie verboten sind was macht man mit seinen alten?


Viele Grüße

Panther

Softwarekiller
27-05-2002, 22:24
hmmmm

Laut ***********, besteht "noch" kein Verbot. Ausser es hat eine 2 schneidige Klinge. Aber********** weiß das sicher ganz genau.

Jetzt mal lau Gedacht:
Normal gilt doch das Recht der legalität, falls man das Messer zu einem Zeipunkt erworben hat, an dem dieses legal war. Seh ich das Falsch ?

mfg Soft

Pantha
27-05-2002, 22:31
Original geschrieben von Softwarekiller

Jetzt mal lau Gedacht:
Normal gilt doch das Recht der legalität, falls man das Messer zu einem Zeipunkt erworben hat, an dem dieses legal war. Seh ich das Falsch ?

mfg Soft

Genau das frage ich mich auch?

Michael N.
27-05-2002, 22:32
Warte noch ein Weilchen, bis das Gesetz durch ist.

Eile mit Weile

Twist
27-05-2002, 22:36
Nö, dat gilt nicht. Es ist ja im geplanten Waffengesetz nicht der Erwerb von Balisongs verboten sondern auch der schlichte Besitz.
Du kannst ja auch von deinem Urgroßvater nen Stockdegen geerbt haben - wenn der gefunden wird kriegst du trotzdem ne gehörige Strafe.

uksplinter
27-05-2002, 22:37
Der "Weiberdolchguru" wurde gerufen ? Nun denn :

Nach der geplanten Änderung des Waffengesetzes sollen alle Balisongs, ferner Stoßdolche und Eskimomesser (Griff steht quer zur Klinge), OTF-Springmesser (Klinge kommt vorne aus der Griffspitze und nicht aus der Seite des Griffteils) und alle Fallmesser (Bundeswehr-Fallschirmjägermesser, Eickhorn Rettungsmesser mit Fallklinge und diverse, völlig kampfuntaugliche Billigimporte) verboten werden. Springmesser, bei denen die Klinge seitlich aus dem Griff springt, bleiben weiterhin nach der alten Gesetzesregelung erlaubt (Klingenlänge maximal 8,5 cm, keine zweischneidigen Messer). Allerdings muß das Verhältnis Klingenlänge zu Klingenbreite jetzt 20 Prozent betragen und nicht mehr 14 Prozent. Die bekannten italienischen Stiletto-Messer sind dann verboten.Für Behörden und Jäger gibt es bestimmte Ausnahmen.

Was mit dem legal erworbenen Altbestand geschehen soll ? Den darfst du in einer Übergangsfrist von einigen Monaten entschädigungslos den Behörden straffrei zur "Unbrauchbarmachung" überlassen. Wer also drei "Benchmade"- oder "S.W.A.T."-Balisongs zum Stückpreis von jeweils 200 Euro und mehr hat, wird das mit Freuden tun. Dasselbe gilt für Sammler-Stoßdolche mit einem Stückwert von 500 Euro und mehr.
(Eigentlich sollte man Osama bin Laden für die Ziele seiner nächsten Terroranschläge mal ein paar Tips geben !)

Bisher ist das Gesetz nicht in Kraft getreten, da das Massaker in Erfurt berücksichtigt werden soll. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, wird es in den Anhängen zu *********** allgemeinverständlich dargestellt und kommentiert werden.
Das ganze Gesetz ist natürlich Schwachsinn, da es keine besonders gefährlichen oder ungefährlichen Messer gibt. Nur die Einsatztaktik ist unterschiedlich !;) :D :( )

Pantha
27-05-2002, 22:45
Aber was mache ich dann mit den alten Dingern?

Softwarekiller
27-05-2002, 22:49
Behalten, solange du nicht groß rumfuchtelst, sondern daheim in der Schublade lässt, passt das.

Twist
27-05-2002, 22:50
Hmm..schnell Verkaufen, Sondergenehmigung beantragen (schwierig), gut verstecken oder einfach auf die Staatsgewalt sch*****. ;)

Ich mach letzteres... denke nicht, daß jemand Probleme macht nur weil ich Balisongs besitze.. ich mache phil. Kampfsport, da gehörts inzwischen dazu, und solange ich nicht Amok laufen gehe solln sie sich mal um echte Straftaten kümmern !

DasHaeschen
27-05-2002, 22:52
Behalten, solange du nicht groß rumfuchtelst, sondern daheim in der Schublade lässt, passt das. So lange, bis Dich irgend ein ********* verpfeift...

Ich würde sagen:
Wir beten, dass es eine Sonderregelung für Sammler geben wird, ansonsten sehe ich mich gezwungen, ernsthaft über einen Gesetzesbruch nachdenken zu müssen.
Ich gehöre nämlich zu diesen Gemeingefährlichen Psychopathen, die sich ein 100 Euro-Messer gekauft und in eine Vitrine gelegt haben.... :rolleyes:

Ciao,
Häschen


PS: Wieso wird A.r.s.c.h.l.o.c.h. zensiert? Da fallen mir auf Anhieb tausend schlimmere Beschimpfungen ein... Tja, dann muss ich halt in Zukunft auf italienisch fluchen... :D :D :D

Pantha
27-05-2002, 22:54
Original geschrieben von Twist
und solange ich nicht Amok laufen gehe solln sie sich mal um echte Straftaten kümmern !
Naja, da brauchst de aber nur ne dumme Ex haben und sie kümmern sich um Deine "echte" Straftat!

Eigentlich müsste man ja die Dinger dann irgendwo abgeben können und sein Geld wieder bekommen(ist schon klar das es das nicht geben wird und selbst wenn würde man 1 cent pro Messer bekommen)

Viele Grüße

Panther

uksplinter
27-05-2002, 22:54
Sondergenehmigungen gibts nur für "kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen", und das kannst du vergessen !

Wenn wir Glück haben, werden doch nur Kauf, Verkauf und Umgang mit diesen Messern verboten. Dann kannst du sie legal als Sammler weiter besitzen, sofern du sie nur zuhause im stillen Kämmerlein betrachtest und nicht mit auf die Straße nimmst.

Twist
27-05-2002, 22:55
Hab auch schon daran gedacht.. da gibts ja im Grundgesetz einiges zu staatlicher Enteignung (was bei dem Gesetz ja eigentlich der Fall ist) und Schadensersatz.. muß mal meinen Prof fragen.

Pantha
27-05-2002, 22:56
Original geschrieben von DasHaeschen

Ich gehöre nämlich zu diesen Gemeingefährlichen Psychopathen, die sich ein 100 Euro-Messer gekauft und in eine Vitrine gelegt haben.... :rolleyes:

Du auch:D Tja dumm gelaufen!

Ghost Dog
28-05-2002, 14:43
Wie ist denn ein "Stoßdolch" definiert? :(

Johannes
28-05-2002, 14:44
Hier werden wieder die ordentlichen Sportler, die sich zu benehmen wissen bestraft.

Twist
28-05-2002, 14:46
Steht doch oben schon... Klinge im 90° Winkel zum Griff... Also nicht die in der Historie als Stoßdolch bezeichneten Waffen sondern sowas:

http://www.steeldog.de/Knifes/Messer/Dolch2.JPG

DasHaeschen
28-05-2002, 16:09
Hm, ein schweizer Messer mit ausgeklapptem Korkenzieher liegt besser in der Hand und reißt größere Wunden...

Also, liebe Legislative: Schnell alle Korkenzieher verbieten! Dann sollen die Franzosen ihre 100 Euro Weine halt mit Schraubverschluss verschließen oder gleich in Tetrapaks abfüllen! Hauptsache die 0,000000000000000000000000000001 Körperverletzungsdelikte pro Land und Jahr mit einem Korkenzieher können dadurch verhindert werden.... :D :D :D :D

Hui, ich freu mich auf den Wahlkampf... :) Unsere liebe Hertha (die Bundesjutizministerin, nicht der Fussballverein :p ) kennt mich noch vom letzten Wahlkampf. Wir sind fast Freunde geworden... :D Wir werden auch dieses Jahr wieder viel Spaß an unseren gemeinsamen Diskussionen haben... :D :D :D :D


Ciao,
Häschen

Ghost Dog
29-05-2002, 17:35
@ Twist:
Ach so, ich dachte das bezog sich nur auf Eskimomesser, danke. Dann ist mein Dolch nicht gemeint :) .

uksplinter
29-05-2002, 19:53
Die sogenannten Eskimomesser (einschneidige Klinge mit kurzem, quer stehenden Griff) sollen nur noch von Jägern zum Abhäuten verwendet werden dürfen. Von anderen Privatpersonengruppen nicht .
Herkömmliche zweischneidige Kampfmesser ("Dolche", "Stiefelmesser") fallen nicht unter diese Regelung.
Wie bisher gelten sie jedoch als Waffe und dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden. Mitführen darfst du sie nicht auf Veranstaltungen aller Art.

Ghost Dog
30-05-2002, 14:22
Ja, ist schon klar, hab mich ja auf deiner Seite informiert ;) . Ich habe sowieso fast nie ein Messer dabei, außer manchmal mein kleines Schweizer Taschenmesser (zum Flaschenöffnen :D)

Lino
30-05-2002, 22:32
Zu meinem wissen ist das lange geplante neue Waffengesetz seit wenigen Wochen in Kraft oder zumindest endgültig beschlossen. Auch wenn Messer, die man Messer, die man schon hatte behalten darf, ist das führen der besagten Messer mit Sicherheit verboten.

Was übrigens Interessant am neuen Gesetz ist: CS-Spray darf jetzt auch von Minderjährigen geführt werden. Gaspistolen dagegen erfordern "den kleinen Waffenschein".

Lino

uksplinter
31-05-2002, 04:35
Zum Inkrafttreten weisst du dann mehr als ich. Das Gesetz liegt wegen Erfurt und des Bundestagswahlkampfes meines Wissens auf Eis.;)

Lino
31-05-2002, 21:13
Von wegen - man will es weiter schärfen. War schon publik gemacht worden auf der Website des Bundesinnenministeriums vor der Erfurt Massaker.

Lino

uksplinter
31-05-2002, 21:26
Die Verschärfungen beziehen sich aber nur auf Schußwaffen und nicht auf meine babies. Es ist auch so schon schlimm genug.
Warten wir den endgültigen Wortlaut und das Inkrafttreten ab.
Soweit es die Messer betrifft, kann ich euch dann hoffentlich alles erläutern.:)

mondeo
23-10-2005, 00:20
Du auch:D Tja dumm gelaufen!
Ich werd mein Balisong (original balisong wofür ich 600€ bezahlt hab ) sicher abgeben.Aber nicht wie man das erwartet ,sondern vernünftig verkaufen.(Oder ich behalt es)
So eine willkür vom gesetzgeber ist doch nicht zu fassen.Da laufen irre mit risigen brotmesser rum oder andere normale leute eben mit Buckknife.Alles feststehende klingen.Wo ist der unterschied?und warum ist ein balisong mit feststehender gefährlicher als ein Buck mit feststehender?Der gesetzgeber hat ja nichts besseres zu tuen

Messerjocke2000
23-10-2005, 21:37
Du hast schon gesehen, von Wann der Thread ist, oder?

Das Gesetz IST in Kraft, die Übergangszeit vorbei. Wenn du noch ein Bali besitzt, machst du dich strafbar. Abkaufen wird es dir in DE auch keiner, eben weils illegal ist.

Denk mal drüber nach.............

Gonnosuke
24-10-2005, 04:33
Laut einem Polizisten, den ich kenne, ist nicht der Besitz des Balisong verboten, sondern nur das mitführen.

Messerjocke2000
24-10-2005, 08:39
Tja, dann liegt der Polizist falsch.
Balisongs, Faustmesser und OTF bzw Fallmesser sind verbotene Gegenstände.
Verbotener Gegenstand ist doch eigentlich eindeutig, oder????
Darf man nicht herstellen, vertreiben, besitzen.

Messer, die Waffencharakter haben, darf man ab 18 führen, ausser auf öffentlichen Veranstaltungen und Demos.

Als Einstieg:
http://www.boker.de/index2.php
Da auf das Paragraphenzeichen klicken, das ist ein Überblick.

a.malle
24-10-2005, 17:08
Vielleicht habt ihr ja alle ein anderes Waffengesetz als ich, aber in meinem (neuster Stand, da beruflich gebraucht) steht ausdrücklich drin, dass jede Art von Schmetterlingsmessern verboten ist. Im Anhang steht dann: Schmetterlingsmesser auch Balisong genannt!
Um einer empfindlichen Strafanzeige aus dem Weg zu gehen, können solche verbotenen Waffen bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Ansonsten würde im Falle eines Falles eine Anzeige mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz folgen. Das bedeutet dann bei jeder Zollkontrolle am Flughafen komplettscan, in Amerika mit Rosettenbetrachtung :D !
Viel Freude damit und dabei!

Twist
27-10-2005, 02:27
Jopjop.. Besitz ist strafbar (außer man hat ne Sondergenehmigung wie ich :p )

Allerdings hab ich auch nen.. hmm, zweideutigen Brief vom BKA auf meine Frage nach Trainingsbalisongs..

Da heißt es in etwa: Stumpfe Balisongs sind keine Messer iSd. Waffengesetzes, also auch nicht verboten ABER sie raten trotzdem vom Besitz ab, da man diese durch Anschleifen wieder zu einem verbotenen Gegenstand iSd. Gesetzes machen kann...

Mit der Aussage haben die mir echt geholfen ;)

TacHead
27-10-2005, 09:22
Um einer empfindlichen Strafanzeige aus dem Weg zu gehen, können solche verbotenen Waffen bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.

Im Prinzip hast Du recht, aber das würde ich lassen, da die Übergangsfrist längst abgelaufen und das Gesetz in Kraft ist und "Kulanz" im Polizeivokabular für gewöhnlich nicht vorkommt.
Still und leise vernichten/sicher entsorgen oder (gründlich) stumpf schleifen und damit das Verbotsmerkmal entfernen und das Teil zum Spielen behalten erscheint mir schlauer.
Nochmal zur Erinnerung: es ist der Umgang, also auch der Besitz, vollständig verboten. Man macht sich also auch strafbar, wenn das alte Butterfly aus Schulhofposerzeiten irgendwo in einer Schublade verstaubt.

Darkpaperinik
27-10-2005, 09:32
Nochmal zur Erinnerung: es ist der Umgang, also auch der Besitz, vollständig verboten. Man macht sich also auch strafbar, wenn das alte Butterfly aus Schulhofposerzeiten irgendwo in einer Schublade verstaubt.

... und wenns an der wand hängt?? ;)

oh jeee.. ich weiss nicht was viele für ein problem haben. oder denkt ihr die cops haben nix besseres zu tun als jedem blöden balisong nachzulaufen? SoKo Butterfliege oder was?

man kann auch ein wenig paranoid sein...

TacHead
27-10-2005, 10:00
denkt ihr die cops haben nix besseres zu tun als jedem blöden balisong nachzulaufen?

Hast ja recht - die guten jagen die bösen Jungs und haben keine Zeit für so was. Ich glaube auch kaum, dass sich ein Grünzeugträger ein Hobby aus willkürlichen Hausbesuchen bei Forenmitgliedern macht, um dreckige Wäsche nach Bali-Restbeständen zu durchwühlen. :D

Ich finde es nur anstrengend, dass offensichtlich vielen die Gesetzeslage und deren Konsequenzen so unklar ist und die gleichen Fragen und falschen Vermutungen immer wieder hochkommen...:rolleyes:

schneereiter
27-10-2005, 12:21
Es ist immer wieder bemerkenswert wie über solche Sachen diskutiert wird.
Fakt ist die Dinger sind gesetzlich verboten, nicht mehr und auch nicht weniger. Über den Sinn oder Unsinn dieses Verbotes kann man noch Jahrelang diskutieren, ändern wird sich nichts.
Fakt ist auch, sollten die Kameraden jemanden mit einem Ballisong erwischen ist schluß mit lustig. Und dabei ist es ganz egal wie, wobei , warum oder was sonst noch, man erwischt worden ist. Und sei es der blödeste Zufall überhaupt.Und es wird nicht als Kavaliersdelikt geahndet. Daran sollte jeder denken, ansonsten ist jeder seines Glückes Schmied...........

Schneereiter

Darkpaperinik
27-10-2005, 21:46
... und damit sollte man dieses thema schliessen!