verbotene Waffen - Theorie und Praxis [Archiv] - Kampfkunst-Board

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captainplanet
23-01-2005, 20:27
Hallo Leute!

Neulich beim Durchlesen des Threads von lesmonas´ neuem Spielzeug ( http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?p=329560#329560 ) hab ich mir ein paar grundsätzliche Gedanken gemacht zum Umgang mit verbotenen Gegenständen und es würde mich interessieren, wie ihr dazu steht.

@ Mod: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt die Grenze des hier gern Gesehenen schon überschreite. Vielleicht fällt es ja unter Anstiftung im weitsten Sinne. Ich sehe das Thema eher ein bisserl philosophisch angehaucht :D Ich probiers halt mal und schau was passiert. Schlimmstenfalls sperrt hier jemand zu :cool:

Also ich persönlich empfinde es als Bevormundung, wenn mir der Staat den Besitz von diversen "Spielzeugen" verbieten will und ich hätte (Konjunktiv!!!) aber auch schon überhaupt keine moralischen Skrupel, mich darüber hinwegzusetzen. Es ist ja nicht so daß ich reihenweise Leute mit meinen Totschlägern, Schlagringen, Nunchakus und was ich sonst alles nicht haben darf erschlagen möchte. Ich würde es eher als eine Art Sammeltrieb bezeichnen. Ich brauche das ganze Zeug nicht, aber eine gewisse Faszination übt es doch auf mich aus! Und sollte ich tatsächlich doch mal etwas davon gebrauchen müssen (was sehr unwahrscheinlich ist da ich die Dinger nicht mit mir rumschleppe sondern lieber auf meine "herkömmlichen" SV-Kenntnisse vertraue) so halte ich mich selbst für mündig genug um zu entscheiden, was angebracht ist und was nicht.

Frage: Kennt eigentlich irgendwer hier irgendjemanden, der anlässlich der Novelle des deutschen Waffenrechts sein Nunchaku tatsächlich abgegeben und diesen wunderschönen Sport an den Nagel gehängt hat? Ist nicht, wie schon Eversor im oben genannten Thread (wenn auch rein ironisch) meinte, so ein Gesetz in der Praxis tatsächlich vor allem wichtig um zu wissen, womit man sich nicht erwischen lassen sollte? :rolleyes:

Grüße Georg

Eversor
23-01-2005, 20:37
Mein Sensei hat in dem Moment, als Nunchakus verboten wurden, mit dem Training aufgehört. Er hatte damals eine Sondergenehmigung für den Besitz bekommen und musste es so nicht abgeben, er hat es allerdings nur noch in seinem Waffenschrank weggeschlossen.

Obale
24-01-2005, 05:50
Bin zwar nicht aus Deutschland, aber Waffen für den Sport zu verbieten finde ich einfach nicht angebracht. Für die Strasse evtl. ja, aber nicht für sportliche Zwecke.

Dann müsste man ja auch für Hände und Füße einen Waffenschein brauchen (zumindest manche Leute ;))

King Karl
24-01-2005, 10:30
JA nur da stellt sich die Frage, wer die Sachen für die Straße kauft und wer fürs Training.

Dann müsste jeder einen Antrag stellen und der müsste bei jedem einzeln bearbeitet werden, wer eine WAffe haben darf und wer nicht.

Und wenn man damit schon in der Stadt mit rumläuft kann das schon sehr schnell als Vorsatz gelten...

roberto
24-01-2005, 10:55
Das verbot für gewisse "gefährliche" Gegenstände/ waffen mag ja richtig sein, leider waren die für diese Gesetzgebung Zuständigen nicht Kompetent in Sachen töten! Es ist schonmal gut, dass Jugendliche (und auch Erwachsene) durch dieses Verbot zum Nachdenken angeregt und bei Besitz entsprechend bestraft werden. Will man aber jemanden unbedingt verletzen oder gar schlimmers antun, benötigt man dafür keine der auf dem Gesetztesblatt verbotenen Gegenstände.

Es gibt weitaus fatalere "Waffen" im Umlauf die, nahezu unabhänig von Alter oder Vorstrafe, jeder frei erwerben und mitführen darf. Ich halte ein Verbot für gewisse Waffen grundsätzlich nicht für unsinnig. Ich halte es in dieser Form lediglich für schlecht durchdacht.

Roberto

fanatic-wizard
24-01-2005, 11:59
wenn man sich das verbot von pfefferspray anguckt ist daß auch so ne sache. gegen tiere ist die anwendung erlaubt, gegen menschen nicht. und das obwohl dieses spray eigentlich recht effektiv ist, trotzdem darf es eine frau zu ihrer verteidigung nicht in ihr arsenal aufnehmen...

Necroth
24-01-2005, 15:38
wozu verbotene waffen wenn jeder egal welchen alters sich eines dieser japanischen küchenmesser kaufen kann die x-fach lasergeschliffen sind und selbst durch knochen wie durch butter schneiden... da macht mir ehrlich gesagt ein schlagring weniger sorgen

roberto
24-01-2005, 16:26
wozu verbotene waffen wenn jeder egal welchen alters sich eines dieser japanischen küchenmesser kaufen kann die x-fach lasergeschliffen sind und selbst durch knochen wie durch butter schneiden... da macht mir ehrlich gesagt ein schlagring weniger sorgen

Das z. B. meine ich! Oder ein süßes kleines Beil etc. ...!

captainplanet
24-01-2005, 21:41
Also prinzipiell muß man schon unterscheiden zwischen Gegenständen, die als Waffen zu gebrauchen wären und solchen, deren einziger Verwendungszweck (also auch ohne sportlichen Aspekt) das Waffesein an sich ist.

Mir geht es in diesem Thread aber weniger darum, über das Waffengesetz herzuziehen. Daß es zumindest teilweise Schwachsinn ist, wissen wir sowieso :D

Ich wollte eigentlich eher wissen, wie ihr persönlich damit umgeht. So auf die Art "Ich brauch kein Gesetz das mir verbietet zwei Holzstöckchen (-> Nunchaku) aneinanderzubinden! So ein Schmarrn, da sch*** ich doch drauf!!! (...)" Oder zumindest so ähnlich. :rolleyes:

@ Evesor: Das ers in eurem Training net mehr verwendet, glaub ich gern. Aber ich bin mir sicher, daß er privat immer noch ab und zu damit übt.

SD1111
25-01-2005, 00:13
wenn man sich das verbot von pfefferspray anguckt ist daß auch so ne sache. gegen tiere ist die anwendung erlaubt, gegen menschen nicht. und das obwohl dieses spray eigentlich recht effektiv ist, trotzdem darf es eine frau zu ihrer verteidigung nicht in ihr arsenal aufnehmen...


Das stimmt nicht. Pfefferspray ist nur nicht zum Einsatz gegen Menschen zugelassen, weil in Deutschland die entsprechende Langzeitstudien fehlen. Wenn jemand aber so ein Ding dabei hat und in eine entsprechende Situation kommt, kann es straffrei eingesetzt werden. Es fehlt halt die Zulassung aber ein Baseballschläger hat auch keine Zulassung und könnte auch zur Verteidigung eingesetzt werden.

fanatic-wizard
25-01-2005, 12:37
hab im übrigen auf den billig-baseballschlägern in letzter zeit den vermehrt den hinweis "nur zum sportlichen gebrauch" gelesen :D

@captainplanet
aber zu deiner frage:als vor ein paar jahren die butterflies verboten wurden, hab ich meins auch nicht konfeszieren lassen... aber man muß auch sehen, daß ich das ding nie draußen mit mir geführt hab. auch bei meinem normalen messer bin ich inzwischen davon abgekommen. und solange wie ich niemanden VORSÄTZLICH mit den dingern (waffen im allgemeinen, ob nun legal oder illegal) verletze, bin ich da auch reinen gewissens.

Mars
26-01-2005, 07:44
Schreiben wir es einmal so:
- Wenn einer töten, verletzen oder ähnliches will, wird er immer ein Mittel finden. Vom Bügeleisen über Küchengeräte bis zur Schlaftablette. Das kann kein Waffengesetz regeln. Selbes gilt auch für das Verprügeln von Personen: Dafür braucht es keine Kampfkunst und keinen Kampfsport. Es liegt an den Personen, nicht an den Gegenständen.
- Die Idee hinter "verbotenen" Waffen ist es, die Gegenstände möglichst dem Zugang zu entziehen, die keinem anderen Zweck als dem Töten oder Verletzen dienen (Faustmesser, etc.)
Ausnahmen und Auflagen für bestimmte Bereiche und Gegenstände (Security, Sportschießen, Kulturpflege, etc.) werden ja auch eingearbeitet.

Gruß

Eversor
26-01-2005, 09:15
Sehr schöne Zusammenfassung, die unterschreibe ich gleich mal.

captainplanet
26-01-2005, 09:47
Prinzipiell geb ich euch da schon recht. Nur ist es leider so, daß die Leute, die diese Ausnahmen einarbeiten keinen näheren Zugang dazu haben und daher meist Anlaßgesetzgebung betreiben. Irgendwas ist mal passiert, also verbieten wir es. Schlußaus. :mad:

Was mich übrigens besonders anwiedert ist die Doppelmoral des Gesetzgebers. Als ich damals zum Bundesheer eingezogen wurde haben sie mir ja auch eine smarte Halbautomatik in die Hand gedrückt und mich an der Grenze im Burgenland zwecks Menschenjagd stationiert. :soldat:
Dabei hätte die psychologischen Tests bei der Musterung jeder Psychopath bestanden, wenn er nur wollte. Und jetzt auf einmal, wo es nicht mehr um die Sicherung der Grenze sondern nur um Privatpersonen geht ist man plötzlich der Ansicht ich wäre nicht geeignet auch nur vergleichsweise primitive Waffen zu führen!

Eversor
26-01-2005, 10:10
Als Soldat ist es Deine Pflicht, die Grenzen und die Menschen innerhalb des Landes zu schützen. Als Zivilperson wirst Du dür die Armee und die Polizei geschützt. Wozu brauchst Du dann noch Gegenstände, die reine Waffen sind? Bäumefällen mit einem MG ist auch keine Sportart, weshalb eine Erlaubnis für Sportler auch ziemlich sinnfrei wäre. Und dass Waffen wie das Nunchaku nicht für Sportler erlaubt sind, das dürfte am Kulturkreis liegen. Es ist nunmal eine asiatische Waffe und wir sind in Europa, wo sich eine Waffe dieser Art nie hat durchsetzen können.

captainplanet
26-01-2005, 11:48
Also ich persönlich brauche diese Waffen nicht, das habe ich schon gesagt. Vom Nunchaku einmal abgesehen, ich könnte ohne das Ding nicht mehr leben. Es bringt mir wahnsinnig viel für die Koordination und ich entwickel ein viel besseres "Gefühl" auch für waffenlose Techniken.

Aber ich möchte sie prinzipiell besitzen dürfen! Erstens ist die Polizei sowieso nur dann zur Stelle, wenn man sie nicht braucht (erweitertes Gesetz Murphys). Und außerdem sehe ich nicht ein weshalb es mir verboten ist mich mit einer Waffe zu schützen. Man kann auch eine reine Waffe nur zur Verteidigung nützen. Ich komme mir vor wie ein kleines Kind, dem die Mutter die Schere wegnimmt!!! :(

Ryushin
26-01-2005, 12:55
Als Soldat ist es Deine Pflicht, die Grenzen und die Menschen innerhalb des Landes zu schützen.

Diese Art von Aussagen hab ich noch nie verstanden ...



Und dass Waffen wie das Nunchaku nicht für Sportler erlaubt sind, das dürfte am Kulturkreis liegen. Es ist nunmal eine asiatische Waffe und wir sind in Europa, wo sich eine Waffe dieser Art nie hat durchsetzen können.

Na da bin ich aber froh ... da hab ich ja endlich gute Argumente bei der Hand um den Herren und Damen in Grün meine portable Morgenstern / Streitaxt / Streitkolben / Hellebarden Sammlung erklären zu können ... :hammer:

Rgds,
Ryushin

Eversor
26-01-2005, 14:23
Ist der Besitz einer Streitaxt verboten? Soweit ist weiß nicht. Ebensowenig der Besitz eines Schwertes. Und das, obwohl beide ausschließlich Waffen sind, ebenso wie ein Nunchaku. Nur mit dem Unterschied, dass ein Nunchaku eine asiatische Waffe ist, eine Streitaxt oder ein Schwert aber auch in Europa vorkam.

Chupacabra
26-01-2005, 17:21
Was für ein Quark! Was hat das denn bitte mit der Herkunft zu tun? Es geht darum, dass ein Nunchaku ohne weiteres verdeckt getragen werden kann UND potenziell tödlich ist - also attraktiv für halbstarke Spinner, Rotlichtgewerbler und Strassenrambos. Aber welcher von denen würde denn bitte mit ´nem Zweihänder oder ´ner Axt durch die Gegend rennen?? Is doch völlig unpraktisch... Und deshalb sind die kleinen Spielzeuge halt verboten und der Rest net...

Ach ja - mit Dreschflegeln wurde seinerzeit auch in unseren Gefilden gekämpft - und ein Chaku ist ja wohl nichts anderes...

fanatic-wizard
26-01-2005, 17:26
apropo verdeckt tragen: kannst du ein schwert auch! man sehe sich nur mal die unsterblichen bei highlander an... ;)

malte-la
26-01-2005, 17:44
also soweit ich weiß kannst du deinen Nunchaku zu deinem zuständigen Kreis einschicken und einen kleinen Waffenschein beantragen soweit du sie wirklich nur im Keller an die Wand hängst.
Also ich bin ehrlich: Hätte ich einen Nunchaku zu Hause und das Gesetz würde morgen heißen, dass ich diesen abgeben muss, dann würde ich auch drauf sch***en! Jedoch würde ich ihn auf keinen Fall für jeden sichtbar auf der Straße (z.B. auf dem Weg zum Training) mit herum tragen.

Ich selbst habe ein Messer, welches eine zu lange Klinge besitzt, um als normales Fatenmesser angesehen werden zu können. Dieses Messer gilt laut dem NEUEN Waffengesetz als Waffe; ich habe es jedoch schon lange gekauft gehabt, als noch das alte gesetz galt. Dieses Messer benutze ich ausschließlich zum abstechen von Fischen, da ich seid ich ein wintziges Kind bin leidenschaftlicher Angler bin!! Ich führe dieses Messer NIEMALS auf der Straße oder sonst wo mit und das ist auch der Grund weshalb ich keinen Antrag stelle dieses Messer offiziell behalten zu dürfen.

gruß


malte-la

SD1111
26-01-2005, 19:57
Als Soldat ist es Deine Pflicht, die Grenzen und die Menschen innerhalb des Landes zu schützen. Als Zivilperson wirst Du dür die Armee und die Polizei geschützt. Wozu brauchst Du dann noch Gegenstände, die reine Waffen sind? Bäumefällen mit einem MG ist auch keine Sportart, weshalb eine Erlaubnis für Sportler auch ziemlich sinnfrei wäre. Und dass Waffen wie das Nunchaku nicht für Sportler erlaubt sind, das dürfte am Kulturkreis liegen. Es ist nunmal eine asiatische Waffe und wir sind in Europa, wo sich eine Waffe dieser Art nie hat durchsetzen können.



"Als Zivilperson wird man von Polizei und Armee geschützt"

Sehr interessant. Theoretisch vielleicht. Aber wie viele Körperverletzungen , Raubüberfälle Morde Vergewaltigungen , Nötigungen gibt es jedes Jahr? Es steht halt nicht immer ein Polizist dabei wenn etwas pasiert. Das ist zwar jetzt nicht als Plädoyer füe die Erlaubnis von Totschlägern und Schlagringen zu verstehen aber ich konnte diese Aussage einfach nicht unkommentiert lassen.

captainplanet
26-01-2005, 20:25
Was für ein Quark! Was hat das denn bitte mit der Herkunft zu tun? Es geht darum, dass ein Nunchaku ohne weiteres verdeckt getragen werden kann UND potenziell tödlich ist - also attraktiv für halbstarke Spinner, Rotlichtgewerbler und Strassenrambos. (...)


Also ich halte mich weder für einen halbstarken Spinner noch für sonstjemanden aus Deiner Aufzählung. Ich schätze, solchen Leuten fehlt die Geduld sich entsprechend mit dieser Waffe auseinanderzusetzen.

Um das Chaku tatsächlich effektiv einzusetzen bedarf es einer gewissen Übung. Es ist nicht so, daß jeder der so ein Teil hat fröhlich drauflosprügeln kann. Das Nunchaku stellt für den Anfänger selbst mindestens eine so große Gefahr dar wie für seinen Gegner und es hat mich einiges an Zeit, Geduld und auch Schmerzen gekostet diese Waffe halbwegs zu beherrschen.

K4in
26-01-2005, 23:36
Möchte nur auf den Messer vs Chaku Thread verweisen... :D

Messer is definitv übler, weil: Leichter zu Handhaben.. :D

TrOOpeR
27-01-2005, 06:10
stimmt voll und ganz, um ein nunchaku richtig benutzen zu können und keine gefahr für sich selber zu sein, bedarf es eine menge übung.
aber es wurde nicht verboten weil es böse platzwunden und schädelbrüche verursachen kann, sondern weil leute damit erwürgt wurden. und das kann damit echt jeder depp. dank der hebelwirkung die man mit den stöcken aufbauen kann, sollte es sogar ohne grossen kraftaufwand möglich sein. in beamtendeutsch werden sie auch als würgehölzer bezeichnet.
persönlich finde ich ein solches verbot aber schwachsinnig. wie einige leute vor mir schon meinten, kann ein grossteil der alltagsgegenstände dazu benutzt werden jemanden zu töten. schnurgebundene telefone müssen auch verboten werden ich könnte ja jemanden mit dem kabel erwürgen;)

PS:weiss jemand von euch wie das verbot bei "springseilen" aussieht bei denen die schnur länge verstellbar ist? hab vor kurzen mal welche zu verkauf gesehen. ausgefahren waren es halt normale springseile mit etwas grossen griffen, zwei handgriffe und es war ein nunchaku:ups:

K4in
27-01-2005, 15:05
W00t?

Nicht übel... Das beste untensil um jemanden zu erwürgen is aber ne wäscheleine... (Draht mit gummi drüber.)

Das hab ich mal ausprobiert, an einem dummy... Klaviersaiten sind auch übel, aber die zerschneiden eigentlich mehr das Fleisch, als das sie würgen...

Kontei
27-01-2005, 15:34
Ich habe es wegen dem Verbot nicht aufgegeben. Allerdings kann ich irgendwo auch verstehen, warum sie verboten sind: Sie sind (relativ) klein, leicht zu verbergen/mitzuführen, haben eine brachiale Durchschlagskraft und eignen sich sehr gut, jemanden zu erdrosseln. Das größte Problem ist aber wahrscheinlich, dass sie gerade auf Jugendliche eine große Faszination ausüben; viele wollen sie nach einigem Training auch mal unter realen Bedingungen "ausprobieren".

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist, dass Soft-Nunchakus auch verboten sind. Ich weiß, es ist der Aspekt des Würgens. Aber dann müsste man auch Klo-Ketten aus dem Baumarkt verbieten sowie Band und Garn aus dem Stoff-Geschäft.

In den USA gibt es übrigens Staaten, in denen Automatische Projektilwaffen erlaubt und Nunchakus verboten sind... :dumm:

Kontei
27-01-2005, 15:38
Möchte nur auf den Messer vs Chaku Thread verweisen... :D

Messer is definitv übler, weil: Leichter zu Handhaben.. :D

Das sehe ich nicht so. Ein mit voller Kraft ausgeführter Schlag mit einem Hartholz- oder Metal-Nunchaku auf einen Knochen macht keinen Unterschied zu einem Messer-Stich. Die Reichweite eines Messers lässt im Vergleich zum Nunchaku auch stark zu wünschen übrig.

captainplanet
27-01-2005, 18:52
Das haben wir doch in eben dem Thread Messer/Nunchaku alles schon durchgekaut und ich hab auch dort schon alles reingeschrieben, was ich dazu zu sagen habe. Dieses Thema ist ein eigenständiges und wir sollten parallele Strukturen in den Themen zwecks Übersicht möglichst vermeiden. Danke!

Kontei
27-01-2005, 20:41
Das haben wir doch in eben dem Thread Messer/Nunchaku alles schon durchgekaut und ich hab auch dort schon alles reingeschrieben, was ich dazu zu sagen habe. Dieses Thema ist ein eigenständiges und wir sollten parallele Strukturen in den Themen zwecks Übersicht möglichst vermeiden. Danke!

Hast Recht, hab den anderen Thread ganz vergessen. Obwohl er von mir erstellt wurde... :D

Hereistos
27-01-2005, 22:40
Nun, zu erstmal:
Nicht Waffen bringen Menschen um, Menschen bringen Menschen um.

Ansonsten müsste man auch Stiefel mit Stahlkappen verbieten, weil damit schon viele Personen absichtlich zu Tode getreten wurden.

Meiner Ansicht nach ist ein Verbot nicht sinnvoll. Zum einen fällt damit die sportliche Nutzung auch in den illegalen Bereich. Zweitens kriegt jeder, wenn er sich nur ein wenig anstrengt im Ausland die hier verbotenen Waffen offen auf der Strasse zu kaufen. Und selbst wenn das nicht so wäre, dann würden Kriminelle trotzdem noch einen Weg finden eine solche Waffe zu besorgen.

Deswegen sind meiner Meinung Waffenscheine eine sinnvolle Angelegenheit. So kann man, wenn die psychologische Festigung gegeben ist, eine Waffe mit sich führen, die in einer bewaffneten SV Situation auch das Gleichgewicht wieder für die Gesetzestreuen herrichtet.

cYa
Hereistos

Cynx
28-01-2005, 06:31
Das Verbot ist auch nicht sinnvoll, es ist als Kurzschlußreaktion nach dem Erfurt Amok-Lauf entstanden und jemand mit mangelnder Fachkenntnis hat wild im Waffen-Pool gesucht.

Insbesondere ist es für die Polizei wenig sinnvoll, da man vor lauter Sonderregeln nicht mehr weiß, was erlaubt ist und was nicht. Für unseren Mittelalter-Verein haben wir mal versucht zusammen mit unserem ordnenden Staatsdiener Regeln aufzustellen. Es ist fast unmöglich! Man kann immer nur Fallentscheidungen machen und ist dann immer noch der Willkür ausgeliefert wie bestimmte Gesetzespassagen ausgedeutet werden.

Noch mal was wichtiges zur Strafbarkeit. Die ist ganz klar gegeben, selbst wenn ich ein Nunchaku heute zur Polizei bringen würde mit den Worten "Habe ich heute im Umzug gefunden..", müßte der Beamte wenn er richtig handelt sagen "Danke und ich nehme gerade mal die Anzeige auf, wie war ihr Name?"
Das Drama fängt auch schon an, wenn man weiß das jemand eine verbotene Waffe hat...

Warten wir auf Änderung.. oder auf den nächsten Amoklauf.

Hereistos
30-01-2005, 14:52
Tja, das ist genauso wie mit Computerspielen oder Filmen. Weil irgendein Idiot mal Amok gelaufen ist und zufällig, der Bruder des Cousins seiner Freundin ein PC-Spiel besaß, was mehr Gewalt propagiert als üblich, muss dieser evil stuff comming straight from hell, justemente verboten werden, nachdem man sich das 2 minütige Intro angesehen hat.

TrOOpeR
30-01-2005, 19:12
ich denke mir mal das es in den politiker köpfen ungefähr so ablauft:
jemand läuft amok, und damit die leute sich nicht von der politik im stichgelassen fühlen, wird schnell irgendetwas verboten.
aber was nimmt man da?! am besten das was am gefährlichsten ist, also schusswaffen. aber da ist die lobby einfach zu gross. in manchen teilen von deutschland ist doch fast jeder 2 über 30 in einem schützenverein. dann nehmen wir doch computerspiele!!! die meisten die ernsthafter spielen sind unter 18, und könnten uns eh nicht (ab)wählen! so verprellen wir niemanden der für uns eine stimme und kohle in der tasche hat. dann noch wahrlos ein paar exotische waffen auf die liste von denen man denkt, das sie eh nur eine kleine randgruppe benutzt, und erledigt ist die ganze sache. der politiker hat was getan, und alle fühlen sich wieder sicher......

ich habe noch nie von einem fall gehört wo jemand mit einer m.manson cd, oder einer CS packung umgebracht wurde

Hereistos
30-01-2005, 19:58
Tja, es hat schon seinen Grund, wieso ich immer leere Wahlzettel reinwerfe in die Urne...

captainplanet
31-01-2005, 11:51
^^ Also das halte ich nicht für einen geeigneten Weg. Ich selber tendier halt eher zu liberaleren Parteien, denen ich eine entsprechende Änderung am ehesten zutrauen würde auch wenn ich nicht wirklich damit rechne. Außerdem ist das nicht meine einzige politische Ambition.

Es ist halt ein ungeschriebenes Gesetz daß einmal erlassene Regelungen nicht zurückgenommen werden. Das wäre ja irgendwie ein Eingeständnis einen Fehler gemacht zu haben. Es würde auch leider niemand wagen zu fordern, ein Tempolimit nach oben zu setzen nur weil auf dem entsprechenden Straßenabschnitt schon ewig nix mehr passiert ist. Obwohl der umgekehrte Vorgang üblich ist.
Verstehen kann ich diese Art von Gesetzgebung nicht. Ignorieren sehr wohl! :D

Hereistos
31-01-2005, 12:50
Also meiner Meinung nach ist es sinnvoller einen leeren Wahlzettel abzugeben, der als Stimme gültigkeit hat, lediglch als Enthaltung gezählt wird, als eine Partei zu wählen, von der ich nicht erwarte, dass sie meine Interessen vertritt, oder gar überhaupt nicht zur Wahl zu gehen.

captainplanet
31-01-2005, 15:27
Eine Partei, die all meine Interessen vertritt wird es sowieso nie geben. Dazu ist meine persönliche Weltanschauung zu speziell, aber das würde jetzt zu weit führen. Ich wähle halt das meiner Ansicht nach geringste Übel.

Ich finde es aber gut, wenn andere nicht wählen. Dadurch hat meine Stimme automatisch rein prozentual mehr Gewicht. Bei Dir ist es mir freilich egal, Du wählst ja sowieso in Deutschland. :D

Hereistos
31-01-2005, 18:05
Exakt. ;)
So, nun aber genug off-topic.
Ich frage mich nun aber, ob wohl ein Chien(Schwert) auch verboten ist. Müsste es eigentlich, in einer baggy oder unter der Jacke wäre es simpel zu verstecken, also müsste man aus Konsequenz das chien auch verbieten.
Oder?
Gilt ein Kuon(Langstock) eigentlich als Waffe?

Morphbreed
31-01-2005, 22:43
Gilt ein Kuon(Langstock) eigentlich als Waffe?


denk nicht...
sonst könnte man nen besenstil ja auch als waffe sehen...

captainplanet
01-02-2005, 09:42
Stöcke sind nicht nur Waffen sondern auch Gehhilfen, Werkzeugstiele, Bohnenstangen, Baumaterial, Spielzeug und und und. Ein Verbot wäre wohl nicht sinnvoll. Obwohl das noch nix heißen muß... :rolleyes:

Was Schwerter angeht so sind sie zumindest bei uns (Österreich) nicht verboten, man kriegt sie in fast jedem Waffengeschäft und wenn man keinen gesteigerten Wert auf Qualität legt auch auf Kirtagen.

Py_Záhád
13-02-2005, 15:15
ich kenne mich jetzt leider nicht so gut im waffengesetz aus und hätte da eine frage: darf man wirklich nicht mehr mit nunchackos trainieren? also sie nicht offen rumführen und so ist ja logisch, aber wirklich nicht mehr trainieren?
da müsste es doch sowas wie einen waffenschein geben, wie bei schusswaffen, die ja auch in vereinen verwendet werden, gibts sowas nicht?
wenn es sowas nicht gibt kann man es wirklich als sinnloses gesetz bezeichnen.

das mit den stöcken interessiert mich auch, darf man eigentlich einen stock offen mit sich herumtragen? ich geh mit dem ding ja immer ins training und es passt nunmal nicht in meine tasche, da gibts doch kein problem wenn mich da ein ordnungshüter mit sieht oder (die station von denen is ganz nah an unserer halle)?

JuMiBa
13-02-2005, 17:01
ich kenne mich jetzt leider nicht so gut im waffengesetz aus und hätte da eine frage: darf man wirklich nicht mehr mit nunchackos trainieren? also sie nicht offen rumführen und so ist ja logisch, aber wirklich nicht mehr trainieren?

Du darfst sie laut Waffengesetz nicht mal besitzen. Also wenn Du sie nicht besitzen darfst, darfst Du dann mit ihnen trainieren ?? :)


da müsste es doch sowas wie einen waffenschein geben, wie bei schusswaffen, die ja auch in vereinen verwendet werden, gibts sowas nicht?


Nein, gibt es nicht.


das mit den stöcken interessiert mich auch, darf man eigentlich einen stock offen mit sich herumtragen? ich geh mit dem ding ja immer ins training und es passt nunmal nicht in meine tasche, da gibts doch kein problem wenn mich da ein ordnungshüter mit sieht oder (die station von denen is ganz nah an unserer halle)?

Natürlich darfst Du einen solchen Stock auf dem Weg zum Train offen tragen.

Gruß Micha

Der Söldner
31-03-2005, 09:34
Hallo Gemeinde

Ich habe mir gedacht ich mache mal ein keines Filmchen zum Thema
Nunchacku und deren Handhabung.
Ich habe schon immer diese Dinger geliebt und schon früh angefangen
damit zu Trainieren.
Bruce-Lee lässt grüßen.
Klar ist es eine gefährliche Waffe aber jede andere auch noch so legale
Waffe ist für sich schon so gefährlich das man auch damit
jemandem anderen schweren Schaden zufügen kann.
Mit einem abgesägten Besenstiel kann man jemand anderem auch den Schädel einschlagen.
Das ergibt Aufschlagskraft von 100Kg pro Quatratzentimeter.
Oder einen dicken Stein schmeißen ist auch gefährlich.
Das Nunchacku ist verboten weil man es als Würgeistrument benutzen kann?
Sind wir hier im Vietnamkrieg,denn wer würgt denn einen Gegner mit
dem Nunchacku nachdem man ihn damit umgehauen hat :-)
Es kann aber auch hilfreich sein mit dem Nunchacku im Rucksack
3 Dumme Russen meinten sie müssten mich jetzt Filzen.
Da war der Überall auf mich schon aus bevor begann.
Ich holte meinen Bodyguard rau,machte ein paar Kreise und stelle mich auf
Position und die Russen gingen nach Hause.
Deshalb ist Für mich persönlich das Nunchacku die optimale Verteidigungswaffe.
Wenn man damit umgehen kann wird man in Ruhe gelassen.
Ich wollte auch nicht gegen jemanden antreten der so ein Ding in der Hand hat.
Bitte nicht denken das ich ein Schläger bin.
Ich habe mich noch nie in meinem Leben richtig geprügelt geschweige eine Waffe benutzt.
Aber davon abgesehen hätte ich es in dem Moment und dann ist es mir lieber so als ohne
Waffe den kürzeren zu ziehen und evtl.in ein Messer zu laufen.
Jemand anderes hätte vielleicht in meiner Situation sein Pfefferspray benutzt und den
Gegnern die Augen eingetrübt und ihnen zur Atemnot verholfen.
Freue mich schon auf eure Antwort.
Hier ist noch der Link zu meinem Filmchen.
Er ist nicht so ernst gemeint wie es erscheint.
Wollte mal mit Moviemaker rummspielen.
Freue mich auf Feedbacks.

Bis dann der Söldner

http://www.metalduesseldorf.de/GermanBruceLee.avi
5Mb

tkd-freak
01-04-2005, 20:46
Nochmal für alle: die Chakus die ihr auf www.nunchaku.de kaufen könnt sind legal. Und es sind momentan in Deutschland die einzigsten legalen. Auch bei Kwon bekommt ihr keine Softnunchakus mehr. Es ist sogar eine richtige anerkannte Sportart, so richtig mit Verband und so. Kommt übrigens aus Holland, das Sport-Nunchaku-Do. Es sind Soft-Nunchakus mit Sollbruchstelle, das heißt, man kann damit keinen erwürgen. Deswegen sind übrigens alle anderen vom BKA verboten. Weil man sie zum würgen nehmen kann. Sie waren auch hinter unserem Verband her und wollten unsere Sportart in Deutschland verbieten. Unser Verbandschef hat es jedoch tatsächkich geschafft das BKA zu verklagen... Naja auf jeden Fall sind die Dinger erlaubt. Die Page von den Holländern ist übrigens die der WNA www.nunchaku.org

Eversor
01-04-2005, 21:14
Nochmal für alle: die Chakus die ihr auf www.nunchaku.de kaufen könnt sind legal. Und es sind momentan in Deutschland die einzigsten legalen.
Wo steht, dass die Nunchakus legal sind? Auf der Seite finde ich zwar den Antrag auf Feststellung der Legalität und einige von RPs ausgestellte Bestätigungen, nur sind diese alle vor dem Inkrafttreten der Neufassung des Waffengesetzes (01.04.2003) ausgestellt worden und somit nur wenig mehr wert als Klopapier.


Deswegen sind übrigens alle anderen vom BKA verboten. Weil man sie zum würgen nehmen kann. Sie waren auch hinter unserem Verband her und wollten unsere Sportart in Deutschland verbieten. Unser Verbandschef hat es jedoch tatsächkich geschafft das BKA zu verklagen... Nunchakus sind garantiert nicht durch das BKA verboten worden. Das BKA gehort zur Exekutive und hat somit keine legislativen Kompetenzen. Nunchakus sind jedoch explizit im Waffengesetz verboten, von daher konnte höchstens eine Verfassungsklage eingereicht werden, aber keine Klage gegen das BKA.

Wobei mir gerade auffällt, herzlichsten Glückwunsch zum zweiten Geburtstag, allerliebstes Waffengesetz... :troete:

Nachtrag: Das BKA weist hier (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-soft-nunchaku.pdf) noch immer darauf hin, dass Soft-Nunchakus verboten sind. Gäbe es Ausnahmen oder Gerichtsbeschlüsse, dann würde das dort wohl nicht mehr stehen. Dass die auf der von Dir angegebenen Seite in Deutschland legal sind glaube ich höchstens, wenn ich einen Feststellungsbescheid oder einen Gerichtsbeschluss sehe.

tkd-freak
01-04-2005, 22:26
diese kannst du dir sicherlich von dirk hoffmann mcgregor schicken lassen. War bis vor kurzem noch ein schwebendes verfahren und das bka sucht immernoch nach gründen es zu verbieten. aber momentan sind sie da ohne chance, denn dann müssten sie auch wienerwürstchen und die überall beliebten Lanyards verbieten. Man kann auch mit einer Angelschnur jemanden erdrosseln und mit einem Tennisschläger jemanden totschlagen. Würde das BKA also unsere Sportart verbieten lassen, würde das einen riesigen Ratten******* neuer Verbote mit sich ziehen. Und da laufen momentan noch Prozesse.

Erikk
11-04-2005, 16:04
persönlich betrifft mich das verbot von nunchakus nicht, ich trainiere damit nicht und besitze dementsprechend auch keine/s.

grundsätzlich halte ich es für richtig, bestimmte gefährliche gegenstände zu verbieten - die frage ist natürlich immer, welche gegenstände sind das und wer diese entscheidung trifft und aufgrund welcher erkenntnisse...

mit einer fahrradkette läßt sich sicher sehr gut würgen und schlagen kann man damit auch, sie läßt sich auch gut verdeckt mitführen - nur fahradketten zu verbieten, auf die idee kommt wohl keiner...

...außer es wird ein trend in hollywood, daß die bösewichter mit fahrradketten bewaffnet auf die guten losgehen. ;)

oliverk71
12-04-2005, 13:49
War bis vor kurzem noch ein schwebendes verfahren und das bka sucht immernoch nach gründen es zu verbieten. aber momentan sind sie da ohne chance, denn dann müssten sie auch wienerwürstchen und die überall beliebten Lanyards verbieten. Man kann auch mit einer Angelschnur jemanden erdrosseln und mit einem Tennisschläger jemanden totschlagen
Nicht ganz richtig. Im Waffengesetz ist von Gegenständen die Rede, die zum dafür hergestellt wurden, durch Würgen die Gesundheit zu schädigen. Da Wiener Würstchen und Springseile nicht dafür gemacht wurden, sind sie auch nicht verboten und können auch nicht verboten werden. Bei den Softnunchakus von Dirk Hoffmann Mc Gregor sehe ich keine Waffeneigenschaft. Auch sind sie nicht zum Würgen konzipiert sondern stellen ein Sportgerät dar. Ähnlich einem Baseballschläger eigentlich, der zweifellos gefährlicher ist. So wie ich das Waffengesetz interpretiere, müsste der ausstehende Gerichtsbeschluss zugunsten der Softnunchakus ausfallen. Bis die endgültige Entscheidung des Gerichts getroffen ist, bleibt das Softnunchaku legal, da der Feststellungsbescheid bis dahin nicht rechtsgültig ist.

In einem anderen Thread (http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?t=25097) habe ich ein paar Links zu Diskussionen zu dem Thema, die ich angeregt habe, angegeben. Dort wird auch auf die Möglichkeit der erlaubnispflichtigen Freigabe eingegangen.

dthiem
13-05-2005, 08:06
Hallo Leute!

Neulich beim Durchlesen des Threads von lesmonas´ neuem Spielzeug ( http://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?p=329560#329560 ) hab ich mir ein paar grundsätzliche Gedanken gemacht zum Umgang mit verbotenen Gegenständen und es würde mich interessieren, wie ihr dazu steht.

@ Mod: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt die Grenze des hier gern Gesehenen schon überschreite. Vielleicht fällt es ja unter Anstiftung im weitsten Sinne. Ich sehe das Thema eher ein bisserl philosophisch angehaucht :D Ich probiers halt mal und schau was passiert. Schlimmstenfalls sperrt hier jemand zu :cool:

Also ich persönlich empfinde es als Bevormundung, wenn mir der Staat den Besitz von diversen "Spielzeugen" verbieten will und ich hätte (Konjunktiv!!!) aber auch schon überhaupt keine moralischen Skrupel, mich darüber hinwegzusetzen. Es ist ja nicht so daß ich reihenweise Leute mit meinen Totschlägern, Schlagringen, Nunchakus und was ich sonst alles nicht haben darf erschlagen möchte. Ich würde es eher als eine Art Sammeltrieb bezeichnen. Ich brauche das ganze Zeug nicht, aber eine gewisse Faszination übt es doch auf mich aus! Und sollte ich tatsächlich doch mal etwas davon gebrauchen müssen (was sehr unwahrscheinlich ist da ich die Dinger nicht mit mir rumschleppe sondern lieber auf meine "herkömmlichen" SV-Kenntnisse vertraue) so halte ich mich selbst für mündig genug um zu entscheiden, was angebracht ist und was nicht.

Frage: Kennt eigentlich irgendwer hier irgendjemanden, der anlässlich der Novelle des deutschen Waffenrechts sein Nunchaku tatsächlich abgegeben und diesen wunderschönen Sport an den Nagel gehängt hat? Ist nicht, wie schon Eversor im oben genannten Thread (wenn auch rein ironisch) meinte, so ein Gesetz in der Praxis tatsächlich vor allem wichtig um zu wissen, womit man sich nicht erwischen lassen sollte? :rolleyes:

Grüße Georg


Ja, ich kenne jemanden, - mich selbst. - Allgemeine Fahrzeugkontrolle seitens der Polizei, ein Blick ins Handschuhfach und schon waren nunchaku und manriki-gusari einkassiert. - Hat mir damals (vor ca. 18 Jahren (!!!)) eine Jugendstrafe inklusive Eintrag ins Führungszeugnis gebracht!

Seitdem passe ich ganz genau auf, bevor ich mir ein neues Speilzeug kaufe...

oliverk71
14-05-2005, 09:03
Ich sehe das ähnlich wie captainplanet. Aber ich kann auch dazu sagen, daß es bei fast allen Gerichtsurteilen oder Polizeikontrollen, die ich bei meinen Recherchen gefunden habe, ein Nunchaku bei einer Verkehrskontrolle o.ä. gefunden und beschlagnahmt wurde. Mir ist nur ein Fall untergekommen, wo ein Nunchaku auch tatsächlich als Waffe eingesetzt wurde. Und das war ein Gefängniswärter, der mit einem manipuliertem Softnunchaku (Sollbruchstelle entfernt) einen Insassen verprügelt und gewürgt hat. Die Fälle, wo Nunchakus gebraucht wurden um andere zu verletzen, waren vermutlich sonst alle in den Siebzigern.

Andererseits muß man nicht unbedingt ein Nunchaku im Handschuhfach liegen haben. Da denken die Grünen natürlich direkt, daß man das auch einsetzen würde. Trotzdem würde ich, wenn ich Richter wäre, einen ansonsten unaufälligen 18-jährigen deswegen nicht allzu hart bestrafen.
Ich selbst wurde mal mit 17 mit einem selbstgebasteltem Nunchaku erwischt. Das war aber so primitiv, daß man es ohnehin nicht hätte als Waffe gebrauchen können (2 Besenstielstücke und 2 U-Nägel mit Kette). Daher ist das Verfahren auch eingestellt worden.